Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg
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- Klaus Kerner
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1 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung von Veranstaltungen der gesellschaftilchen und politischen Bildung (Punkt 4 der Förderungsrichtlinie) Veranstaltungen der gesellschaftlichen und politischen Bildung (z.b. staatsbürgerliche, musisch-kulturelle, ökologische Bildung) besitzen einen hohen Stellenwert im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit. Hier haben Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich intensiv mit gesellschaftlichen Fragen auseinander zu setzen. Die Veranstaltungen finden in Form von Lehrgängen und Arbeitsgemeinschaften statt. Dabei reicht die Themenpalette von der Theater-AG über geschlechtsspezifische Angebote oder Medienseminare bis hin zur Auseinandersetzung mit einem aktuellen politischen Thema bei einem Wochenendlehrgang. Der Landkreis fördert die Durchführung entsprechender Veranstaltungen mit einem Zuschuss. Er beträgt für Lehrgänge 1,80 pro Tag und Person. Für Inhaberinnen und Inhaber der JULEICA wird ein Zuschuss in Höhe von 3,00 gewährt. Für behinderte oder arbeitslose Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nach Vorlage entsprechender Bescheinigungen ein erhöhter Zuschuss von 3,00 pro Tag gewährt. Der Grad der Behinderung muss hierbei mindestens 50% betragen. Lehrgänge sind ein- oder mehrtägige Veranstaltungen, die pro Tag mindestens 6 Arbeitsstunden umfassen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen gelten An- und Abreisetag je als ein Veranstaltungstag, wenn mindestens drei Stunden Programm pro Tag durchgeführt werden. Der Zuschuss kann jedoch höchstens für 15 Veranstaltungstage pro Maßnahme bewilligt werden. Die Mindestzahl der Teilnehmenden beträgt 7. Das Mindestalter der Gruppenleitung beträgt 18 Jahre. Nicht gefördert werden Veranstaltungen mit ausschließlich vereinsspezifischem Charakter (z.b. Probewochenenden, ohne ergänzende jugendpflegerische Programmpunkte). Die Auszahlung des Kreiszuschusses erfolgt vorbehaltlich der jährlich im Kreishaushalt zur Verfügung stehenden Jugendpflegemittel. Formulare zur Beantragung der Zuschüsse sind im Internet über die Homepage der Kreisverwaltung Trier-Saarburg erhältlich. Hinweis: Es werden nur Veranstaltungen gefördert. Anlage: Teilnehmerliste Kosten- und Finanzierungsplan Programm
2 Veranstalter Anschrift, den Empfangsberechtigter Veranstalter/Verein (Name d. Kontoinhabers) Bankverbindung: (Bank/Sparkasse) BLZ: Konto: Kreisverwaltung Trier-Saarburg Jugendamt / Jugendpflege Willy-Brandt-Platz Trier Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses aus Jugendpflegemitteln Art der Veranstaltung: Seminar zur gesellschaftlichen/politischen Bildung Ort der Veranstaltung: Dauer der Veranstaltung: vom Uhrzeit: bis Uhrzeit: BETREUUNGSKRÄFTE: lfd. Nr. 1. Vor- und Zuname Wohnort Geb.- Jahr Veranst. Tage Unterschrift
3 TEILNEHMENDE KINDER UND JUGENDLICHE: lfd. Nr. 1. Vor- und Zuname Wohnort Geb.- Jahr Veranst. Tage Unterschrift
4
5 Bei der umstehend näher bezeichneten Veranstaltung handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Jugendpflege. Die Veranstaltung wurde in der Zeit vom bis mit Teilnehmenden durchgeführt. Diesem Antrag sind beigefügt: a) Zusammenstellung der Einnahmen und Bestätigung durch die Leitung der Ausgaben Freizeitstätte oder den Bürgermeister/ b) Veranstaltungsprogramm: die Bürgermeisterin des Aufenthaltsortes Für die Richtigkeit:, den, den (Unterschrift des Leiters/der Leiterin der Veranstaltung) (Unterschrift) (Stempel) Nur vom Jugendamt auszufüllen! Trier, den 1.) In der vorstehenden Liste wurden Teilnehmende aufgeführt. Davon werden anerkannt: Kinder und Jugendliche sowie Betreuungskräfte, insgesamt: Teilnehmende. Die Veranstaltung dauerte Tage. Der zu gewährende Kreiszuschuss beträgt: Teilnehmende x Tage x =. 2.) Eingangsrechnung über diesen Betrag ist bei der Buchungsstelle mit Sammeleingangsrechnung über erteilt. 3.) Vorgangsnr.: 4.) Der Empfänger wurde benachrichtigt. 5.) Zum Vorgang. Im Auftrag: 5
6 Kosten- und Finanzierungsplan Anlage zum Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses aus Jugendpflegemitteln für außerschulische Freizeitmaßnahmen und Ferienspaßprogramme Internationale Jugendbegegnungen Jugendgruppenleitungsschulungen und Seminare Internationale Schulbegegnungen vom: bis: in Ausgaben: Unterkunft Verpflegung Fahrtkosten Honorare und Fahrtkosten für Referenten oder andere Mitwirkende Mieten und Nebenkosten Versicherungen Arbeitsmaterialien sonstige Kosten... Summe: Einnahmen: Bundes-/Landeszuschuss... Kreiszuschuss... Zuschuss der Verbands-/ Ortsgemeinde... Zuschüsse Anderer... Spenden... Sonstige Eigenmittel... Teilnahmebeiträge... Summe: 6
7 Programm 7
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