Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg

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1 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung von Ferienspaßprogrammen (Punkt 2 der Förderungsrichtlinie) Ferienspaßprogramme sind Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, die während der Ferien vor Ort mit dem Ziel durchgeführt werden, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die keine Gelegenheit haben in den Ferien zu verreisen, eine sinnvolle gemeinschaftliche Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Dabei soll sich das Programm durch Kontinuität in der Betreuung der Kinder und Jugendlichen und durch Spiel- und Gestaltungsaktivitäten auszeichnen. Das soziale Lernen soll hierbei im Vordergrund stehen sowie die Auseinandersetzung mit der Umwelt und der direkten Umgebung der Kinder und Jugendlichen. Der Landkreis fördert Ferienspiele in den Gemeinden mit einem Zuschuss in Höhe von 1,30 pro Tag und Person. Gefördert werden Ferienspiele mit mindestens 7 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie einer Gruppenleiterin bzw. einem Gruppenleiter. Das Mindestalter für Betreuungskräfte beträgt 18 Jahre. Für jeweils 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann eine Betreuungskraft über 27 Jahre bezuschusst werden. Für Inhaberinnen und Inhaber der JULEICA wird ein Zuschuss in Höhe von 3,00 gewährt. Für behinderte oder arbeitslose Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nach Vorlage entsprechender Bescheinigungen ein erhöhter Zuschuss von 3,00 pro Tag gewährt. Der Grad der Behinderung muss hierbei mindestens 50% betragen. Für jeweils drei behinderte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer kann eine zusätzliche Betreuungsperson gefördert werden. Die Ferienspiele in den Gemeinden müssen an mindestens 3 zusammenhängenden Veranstaltungstagen mit den gleichen Kindern und Jugendlichen stattfinden. Die gleiche Förderung gilt für Ferienaktionen oder Ferienprojekte, die an mindestens drei einzelnen Tagen in den Ferien veranstaltet werden. Für beide Förderarten gilt, dass der einzelne Programmtag mindestens 6 Zeitstunden umfassen muss. Die Auszahlung des Kreiszuschusses erfolgt vorbehaltlich der jährlich im Kreishaushalt zur Verfügung stehenden Jugendpflegemittel. Formulare zur Beantragung der Zuschüsse sind im Internet über die Homepage der Kreisverwaltung Trier-Saarburg erhältlich. Hinweis: Es werden nur Veranstaltungen gefördert. Anlage: Teilnehmerliste Kosten- und Finanzierungsplan Programm

2 Veranstalter Anschrift, den Empfangsberechtigter Veranstalter/Verein (Name d. Kontoinhabers) Bankverbindung: (Bank/Sparkasse) BLZ: Konto: Kreisverwaltung Trier-Saarburg Jugendamt / Jugendpflege Willy-Brandt-Platz Trier Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses aus Jugendpflegemitteln Art der Veranstaltung: Ferienspaßprogramm/Stadtranderholung Ort der Veranstaltung: Dauer der Veranstaltung: vom Uhrzeit: bis Uhrzeit: BETREUUNGSKRÄFTE: lfd. Nr. 1. Vor- und Zuname Wohnort Geb.- Jahr Veranst. Tage Unterschrift

3 TEILNEHMENDE KINDER UND JUGENDLICHE: lfd. Nr. 1. Vor- und Zuname Wohnort Geb.- Jahr Veranst. Tage Unterschrift

4

5 Bei der umstehend näher bezeichneten Veranstaltung handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Jugendpflege. Die Veranstaltung wurde in der Zeit vom bis mit Teilnehmenden durchgeführt. Diesem Antrag sind beigefügt: a) Zusammenstellung der Einnahmen und Bestätigung durch die Leitung der Ausgaben Freizeitstätte oder den Bürgermeister/ b) Veranstaltungsprogramm: die Bürgermeisterin des Aufenthaltsortes Für die Richtigkeit:, den, den (Unterschrift des Leiters/der Leiterin der Veranstaltung) (Unterschrift) (Stempel) Nur vom Jugendamt auszufüllen! Trier, den 1.) In der vorstehenden Liste wurden Teilnehmende aufgeführt. Davon werden anerkannt: Kinder und Jugendliche sowie Betreuungskräfte, insgesamt: Teilnehmende. Die Veranstaltung dauerte Tage. Der zu gewährende Kreiszuschuss beträgt: Teilnehmende x Tage x =. 2.) Eingangsrechnung über diesen Betrag ist bei der Buchungsstelle mit Sammeleingangsrechnung über erteilt. 3.) Vorgangsnr.: 4.) Der Empfänger wurde benachrichtigt. 5.) Zum Vorgang. Im Auftrag: 5

6 Kosten- und Finanzierungsplan Anlage zum Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses aus Jugendpflegemitteln für außerschulische Freizeitmaßnahmen und Ferienspaßprogramme Internationale Jugendbegegnungen Jugendgruppenleitungsschulungen und Seminare Internationale Schulbegegnungen vom: bis: in Ausgaben: Unterkunft Verpflegung Fahrtkosten Honorare und Fahrtkosten für Referenten oder andere Mitwirkende Mieten und Nebenkosten Versicherungen Arbeitsmaterialien sonstige Kosten... Summe: Einnahmen: Bundes-/Landeszuschuss... Kreiszuschuss... Zuschuss der Verbands-/ Ortsgemeinde... Zuschüsse Anderer... Spenden... Sonstige Eigenmittel... Teilnahmebeiträge... Summe: 6

7 Programm 7

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