ZUSCHÜSSE: KLEINVIEH MACHT AUCH MIST HERBSTTAGUNG 2015 ALBSTADT, DEN 21. NOVEMBER 2015 REFERENTIN: JULIA MARTE

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1 ZUSCHÜSSE: KLEINVIEH MACHT AUCH MIST HERBSTTAGUNG 2015 ALBSTADT, DEN 21. NOVEMBER 2015 REFERENTIN: JULIA MARTE

2 AGENDA Grundlagen Sportförderung/Jugendförderung Zuschussebenen Landesjugendplan Allgemeines Fördervoraussetzungen Ablauf Jugenderholungsmaßnahmen Jugendbildungsmaßnahmen Allgemeines und Kontakt

3 ZWEI SÄULEN DER FINANZIELLEN FÖRDERUNG IM SPORT Sportförderung Jugendförderung Grundlage ist der Sportplan des Landes Grundlage ist der Landesjugendplan Empfangsberechtigt sind Sportorganisationen und Sportvereine Empfangsberechtigt sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe/außerschulischen Jugendbildung Sportvereine mit Jugendordnung Sportvereine ohne Jugendordnung sind nicht empfangsberechtigt

4 ZUSCHUSSEBENEN Bund Land Kreis/Gemeinde Grundlage ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes Grundlage ist der Landesjugendplan Grundlage ist der Kreis- bzw. Gemeindejugendplan Beantragung über die Deutsche Sportjugend (dsj) Beantragung über die Württembergische Sportjugend (WSJ) Beantragung über die jeweiligen Institutionen vor Ort (Kreisjugendring, Gemeindeverwaltung)

5 ZUSCHUSSEBENEN BUND Bund Grundlage ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes Zuschussfähige Maßnahmen Internationale Jugendbegegnungen deutsch-französische deutsch-japanische deutsch-polnische etc. Förderung: Einzelstipendien, Gruppenaustausche uvm. Beantragung über die Deutsche Sportjugend (dsj)

6 ZUSCHUSSEBENEN LAND Land Grundlage ist der Landesjugendplan Zuschussfähige Maßnahmen Jugenderholungsmaßnahmen (Freizeiten, Zeltlager, Jugendgruppenfahrten etc.) Jugenderholungseinrichtungen (Zelte und Zeltmaterial) Jugendbildungsmaßnahmen (Lehrgänge, Seminare, Praktische Maßnahmen etc.) Beantragung über die Württembergische Sportjugend (WSJ)

7 ZUSCHUSSEBENEN KREIS/GEMEINDE Kreis/Gemeinde Grundlage ist der Kreis- bzw. Gemeindejugendplan Beantragung über die jeweiligen Institutionen vor Ort (Kreisjugendring, Gemeindeverwaltung) Zuschussfähige Maßnahmen u.a. Ferienfreizeiten, Stadtranderholung, Seminare, Fahrtkostenzuschüsse Bsp. Jugendamt bzw. Stadtjugendring Stuttgart Beantragung über die Sportkreisjugend Stuttgart Auswärtige Ferienerholung ab vier Tagen 9,00 pro Betreuer pro Tag Betreuerschlüssel 1:6 bis 1:3

8 ZUSCHÜSSE AUS DEM LANDESJUGENDPLAN ALLGEMEINES & FÖRDERVORAUSSETZUNGEN

9 ALLGEMEINES Alle finanziellen Hilfen, die das Land Baden-Württemberg für die Jugendarbeit zur Verfügung stellt, sind im Landesjugendplan zusammengefasst. Die Bestimmungen werden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport erlassen. Hierbei wird geregelt, welche Anträge in welcher Form bei wem gestellt werden müssen.

10 ALLGEMEINES Antrags- und Verwendungsnachweis-Vordrucke gibt es: bei der WSJ (Papierform) unter unter Wichtig: Verwenden Sie unbedingt die aktuellen Formulare!

11 ALLGEMEINES Alter Vordruck V4.1 Neuer Vordruck V4.1

12 ALLGEMEINES Antrags- und Verwendungsnachweis-Vordrucke gibt es: bei der WSJ (Papierform) unter unter Wichtig: Verwenden Sie unbedingt die aktuellen Formulare! Wichtig: Beachten Sie unbedingt die Antragstermine & Abgabefristen! Antragsfrist bei der WSJ: 31. Januar! Abgabefrist bei der WSJ: grundsätzlich sechs Wochen nach Durchführung der Maßnahme!

13 FÖRDERVORAUSSETZUNGEN Gefördert werden nur Antragsteller, die gemäß 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und 4 und 12 des Jugendbildungsgesetzes (JBG) als Träger der freien Jugendhilfe bzw. als Träger der außerschulischen Jugendbildung anerkannt sind. Durch Mitgliedschaft im WLSB e.v. ist die Vereinsjugend automatisch auch Mitglied in der WSJ und als Träger der freien Jugendhilfe bzw. der außerschulischen Jugendbildung anerkannt. Den selben Status haben auch Sportkreis- und Fachverbandsjugenden.

14 TRÄGER FREIE JUGENDHILFE/AUßERSCHULISCHE JUGENDBILDUNG

15 FÖRDERVORAUSSETZUNGEN Gefördert werden nur Antragsteller, die gemäß 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und 4 und 12 des Jugendbildungsgesetzes (JBG) als Träger der freien Jugendhilfe bzw. als Träger der außerschulischen Jugendbildung anerkannt sind. Durch Mitgliedschaft im WLSB e.v. ist die Vereinsjugend automatisch auch Mitglied in der WSJ und als Träger der freien Jugendhilfe bzw. der außerschulischen Jugendbildung anerkannt. Den selben Status haben auch Sportkreis- und Fachverbandsjugenden. Achtung! Wichtig! Entscheidend für die öffentliche Anerkennung ist eine gültige Jugendordnung und deren Verankerung in der Vereinssatzung. Zuschüsse können nicht auf Privat-, Abteilungsjugend- und Freizeitkonten überwiesen werden.

16 ALLGEMEINES Zuschüsse werden auf das Vereins(jugend)- konto überwiesen keine Angaben notwendig!

17 FÖRDERVORAUSSETZUNGEN Gefördert werden jugendpflegerische Maßnahmen und/oder Maßnahmen zur außerschulischen Jugendbildung Nicht gefördert werden Reisen von Einzelpersonen und touristische Rundreisen sportartspezifische Maßnahmen (Trainingslager, Wettkämpfe etc.) Studien- oder Bildungsreisen Lehrgänge bzw. Seminare mit rein organisatorischem Inhalt oder sportartspezifischer Ausrichtung

18 ABLAUF FÜR DEN JUGENDSPORT IN WÜRTTEMBERG (1) Antragseingang bei der WSJ bis 31. Januar wenn erforderlich für die jeweilige Maßnahme (2) Erfassung der Anträge durch die WSJ und Versand der lfd. Nr. (Januar/Februar) (3) Innerhalb von sechs Wochen nach der Durchführung der Maßnahme: Erstellen und Einreichen des Verwendungsnachweises bei der WSJ (4) Prüfung auf sachliche Richtigkeit und Festsetzung der Zuschusshöhe (5) Weiterleiten im Rahmen von sog. Sammelverwendungsnachweis an das Regierungspräsidium Tübingen (6) Versand der Bewilligung und Auszahlung durch die WSJ

19 ÜBERBLICK JUGENDERHOLUNG Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten (A1 + A2; V2 + ggf. L1) Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten und nichtbehinderten Teilnehmern/Teilnehmerinnen (A3; V3 + L1) Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen (V4 + V4.1) Jugenderholungseinrichtungen (A5; V5)

20 ÜBERBLICK JUGENDBILDUNG Lehrgänge für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (V6 + L2) Seminare der außerschulischen Jugendbildung (V6 + L2) Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung (A7; V7) Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend (A6.2/7.2; V6.2/7.2 + L2) Studienfahrten zur politischen Bildung (A8; V8 + L2) Gedenkstättenfahrten (A8.2; V8.2 + L2) Supervision/Praxisberatung von Jugendleiter/innen und Leitungskräften der Jugendarbeit (A6.3; V6.3 + L2)

21 ZUSCHÜSSE AUS DEM LANDESJUGENDPLAN FÜR JUGENDERHOLUNGSMAßNAHMEN & JUGENDERHOLUNGSEINRICHTUNGEN

22 PÄDAGOGISCHE BETREUER BEI FREIZEITEN UND JUGENDGRUPPENFAHRTEN Betreuerschlüssel Heimfreizeiten/Zeltlager 1:11 Gruppenfahrten 1:6 Ski-/Segelfreizeiten 1:6 Freizeiten mit Behinderten und Nichtbehinderten 1:3 Zuschusshöhe: 8,70 pro Tag und Betreuer (Stand: Juli 2015) Achtung! Wichtig! Bei Ski- und Segelfreizeiten müssen die Betreuer mindestens eine DOSB-Lizenz der ersten Lizenzstufe vorweisen (ÜL C, Trainer C, Jugendleiter), um den Schlüssel 1:6 zu erhalten.

23 PÄDAGOGISCHE BETREUER BEI FREIZEITEN UND JUGENDGRUPPENFAHRTEN Voraussetzungen: Alter der Betreuer: mind. 16 Jahre (Gruppenleiter mind. 18 Jahre) Dauer der Maßnahme: 5 bis 21 Tage (Ski-/Segelfreizeiten max. 14 Tage) Alter der Teilnehmer: 6 bis 18 Jahre Heimfreizeiten & Zeltlager: mit zentralem Aufenthaltsort Jugendgruppenfahrten: ohne zentralen Aufenthaltsort Ab 2016 sind keine Anträge mehr einzureichen Achtung! Wichtig! Kein Zuschuss bei Freistellung nach dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit unter Fortzahlung der Bezüge!

24 FINANZIELL SCHWÄCHER GESTELLTE Voraussetzungen: Beantragung und Durchführung von Heimfreizeit, Zeltlager oder Jugendgruppenfahrt Antragsfrist: spätestens 6 Wochen vor der Maßnahme Besonderheit: zwei Antragsformulare (Einzelantrag Familie & Antrag des Vereins) Zuschusshöhe: 7,50 pro Tag und Teilnehmer (Stand: Juli 2015) Achtung! Wichtig! Gesamtbruttoeinkommensgrenze der im Haushalt lebenden Personen beachten! Anträge (v.a. Einzelantrag) müssen komplett ausgefüllt werden! Bei Alleinerziehenden Falls kein Kontakt mehr zu unterhaltspflichtigen Person besteht und dementsprechend keine Daten angegeben werden können, verlangt das Regierungspräsidium ggf. die Höhe der Unterhaltszahlungen.

25 FREIZEITEN MIT BEHINDERTEN UND NICHTBEHINDERTEN TEILNEHMERN/TEILNEHMERINNEN Voraussetzung: mind. 1/3 muss behindert sein; bei einer geringeren Quote können nur Zuschüsse für die behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewährt werden Zuschusshöhe: 9,20 pro Tag und Teilnehmer oder höchstens 30% der Gesamtkosten Achtung! Wichtig! Es dürfen keine reinen Behindertenfreizeiten sein, bei denen nur die Betreuerinnen und Betreuer nicht behindert sind. Die Anträge sind mit folgenden Angaben bis zum 31. Januar einzureichen: Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan Ort und Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Teilnehmerzahl sowohl der behinderten als auch der nichtbehinderten Kinder und Jugendlichen

26 JUGENDERHOLUNGSEINRICHTUNGEN (ZELTE UND ZELTMATERIAL) Zuschusshöhe: bis zu 35% der anerkannten Gesamtkosten (Stand: Juli 2015) Eigenleistung: 7,70 pro Stunde Achtung! Wichtig! Dem Antrag (Antragsfrist: 31. Januar) ist ein Kostenvoranschlag beizufügen! Anschaffung, erst nach Eingang des Bewilligungsschreibens (lfd. Nr.) der WSJ! Zuschüsse gibt es für Großzelte ab 6 Personen Gruppenzelte: mindestens 5 Exemplare Ausrüstungen (mit Einschränkungen) Zeltreparatur (Eigen- oder Fremdleistung)

27 ZUSCHÜSSE FÜR JUGENDERHOLUNGSMAßNAHMEN UND JUGENDERHOLUNGSEINRICHTUNGEN Häufigste Fehlerquellen Verwendung falsches Formular (bspw. A4 statt V4) Einreichen des Verwendungsnachweises per oder Fax oder Kopie Einreichen des Verwendungsnachweises vor Ende der Maßnahme Unterschrift vergessen Unvollständige Daten zu Betreuern oder Teilnehmern Zelte: Kauf vor Beantragung bzw. Versand lfd. Nr. Eigenleistung: keine Unterschrift, keine Stundenangabe

28 ZUSCHÜSSE AUS DEM LANDESJUGENDPLAN FÜR JUGENDBILDUNGSMAßNAHMEN

29 LEHRGÄNGE FÜR JUGENDLEITERINNEN UND JUGENDLEITER Voraussetzungen: zum Zwecke der Aus- und Fortbildung von Jugendleiter/innen oder sonstige Leitungskräften in der Jugendarbeit Alter der Teilnehmer: mind. 14 Jahre Dauer der Maßnahme: mind. ein Lehrgangstag (mind. 5 Stunden), höchstens zehn Lehrgangstage Ab 2016 sind keine Anträge mehr einzureichen Zuschusshöhe: 9,20 pro Tag und Teilnehmer (Stand: Juli 2015); der Antragsteller muss für 25% der Lehrgangskosten selbst aufkommen! Achtung! Wichtig! Halbe Tage (ab 2,5 Stunden) werden nur anerkannt, wenn ein ganzer Lehrgangstag vorangestellt ist oder folgt. Drei halbe Tage werden anerkannt, wenn sie innerhalb eines Monats stattfinden.

30 LEHRGÄNGE FÜR JUGENDLEITERINNEN UND JUGENDLEITER Mögliche Inhalte staatspolitische, jugendpflegerische bzw. überfachliche Themen Ausgeschlossene Themen religiöse arbeitsrechtliche und berufsständische mit einseitiger parteipolitischer Zielsetzung sportfachliche mit ausschließlich fachspezifischen Inhalten

31 SEMINARE DER AUßERSCHULISCHEN JUGENDBILDUNG Voraussetzungen: müssen Teil der Jugendbildungsarbeit des Trägers (Verein/Sportkreisjugend, ) sein Alter der Teilnehmer: 12 bis 26 Jahre Dauer der Maßnahme: siehe Lehrgang Ab 2016 sind keine Anträge mehr einzureichen Zuschusshöhe: 9,20 pro Tag und Teilnehmer (Stand: Juli 2015); der Antragsteller muss für 25% der Seminarkosten selbst aufkommen! Achtung! Wichtig! Halbe Tage (ab 2,5 Stunden) werden nur anerkannt, wenn ein ganzer Seminartag vorangestellt ist oder folgt. Drei halbe Tage werden anerkannt, wenn sie innerhalb eines Monats stattfinden.

32 SEMINARE DER AUßERSCHULISCHEN JUGENDBILDUNG Gezielte Befassung mit Fragen der politischen sozialen sportlichen kulturellen ökologischen technologischen oder geschlechtsspezifischen Jugendbildung

33 PRAKTISCHE MAßNAHMEN Voraussetzungen: sind zeitlich befristete Projekte mit jungen Menschen, die nicht Seminarcharakter haben und sich mit Themen der Jugendbildung befassen Antragsfrist: 31. Januar Alter der Teilnehmer: 6 bis 26 Jahre Dauer der Maßnahme: dreiphasiger Aufbau mit Vorbereitungsphase, tatsächlicher Umsetzungsphase und Auswertungsphase Zuschusshöhe: bis zu 25% der anerkannten Gesamtkosten (Stand: Juli 2015), max pro Maßnahme Keine Praktische Maßnahme sind regelmäßige Gruppenstunden Maßnahmen mit Seminarcharakter Maßnahmen mit überwiegend Freizeitcharakter

34 PRAKTISCHE MAßNAHMEN Weitere Voraussetzungen: Phasen müssen an unterschiedlichen Tagen stattfinden in allen Phasen Anwesenheit des Organisationsteams und der Teilnehmer gefordert Beginn und Ende müssen feststellbar sein 2/3 inhaltlich Anteile erforderlich Ausführliche Maßnahmenbeschreibung, aus der Zielsetzung genau hervorgeht, notwendig Anträge mit detailliertem Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan und ausführlichem Programm

35 GEDENKSTÄTTENFAHRTEN Voraussetzungen: sind Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts Antragsfrist: bis zu 6 Wochen vor der Fahrt (spätestens 1. April) Alter der Teilnehmer: 12 bis 26 Jahre Dauer der Maßnahme: in der Regel eintägig Nicht weniger als acht Personen Fahrten innerhalb Baden-Württembergs und einem erweiterten Umkreis von 100km Zuschusshöhe: 25% der Fahrtkosten (Stand: Juli 2015) Achtung! Wichtig! Gründliche Vor- und Nachbereitung notwendig!

36 ZUSCHÜSSE FÜR JUGENDBILDUNGSMAßNAHMEN Häufigste Fehlerquellen Verwendung falsches Formular (bspw. A6 statt V6) Einreichen des Verwendungsnachweises per oder Fax oder Kopie Einreichen des Verwendungsnachweises vor Ende der Maßnahme Unterschrift vergessen Keine Zeitangaben bei Lehrgangs-/Seminarbericht Pausen werden mitgezählt nicht ausreichend Inhalte kein drei-phasiger Aufbau der Praktischen Maßnahme

37 ZUSCHÜSSE AUS DEM LANDESJUGENDPLAN LETZTE HINWEISE & KONTAKT

38 LETZTE HINWEISE Bei Unklarheiten zu den Anträgen und Verwendungsnachweisen einfach nachfragen, denn: Fragen kostet nichts! Die schlimmste Konsequenz: Ablehnung Bei der Beantragung müssen nicht alle Daten bekannt sein Beantragte Termine können verschoben werden, Teilnehmer- und Betreuerzahl darf sich ändern Wenn eine beantragte Maßnahme nicht durchgeführt wird, ist das nicht schlimm. Bitte in diesem Fall kurz Bescheid geben (Telefon, ) und die Maßnahme absagen Aktuelle Formulare verwenden! Verwendungsnachweise müssen im Original eingehen (rechtsverbindliche Unterschrift!) Antragsfrist beachten! 31. Januar! Abgabefrist für Verwendungsnachweise beachten! Spätestens sechs Wochen nach Durchführung der Maßnahme!

39 KONTAKT Bei Fragen zum Landesjugendplan wenden Sie sich bitte an: Württembergische Sportjugend im WLSB e.v. Fritz-Walter-Weg Stuttgart Telefon: 0711 / zuschuss@wsj-online.de oder julia.marte@wsj-online.de Informationen zum Landesjugendplan unter: Zuschüsse Landesjugendplan

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