Herzlich willkommen. bei der. wsj - Kompaktschulung

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1 Herzlich willkommen bei der wsj - Kompaktschulung

2 Es gibt mehrere Möglichkeiten Geld zu erhalten: > Sportfördermittel (Sportstättenbau,ÜL,Sportgeräte,Koop) > Jugendfördermittel (Jugendarbeit) - von der EU Jugendförderung der EU (Jugend in Aktion) - vom Bund Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJPlB) - vom Land Landesjugendplan (LJPl) - vom Kreis, Gemeinde, Stadt (sehr unterschiedlich) Allerdings gibt es die Gelder nur auf Antrag und immer erst hinterher.

3 Um überhaupt Anträge stellen zu können muss der Verein anerkannter Träger der außerschulischen Jugendarbeit im Sinne des KJHG sein. Dazu muss der Verein in der Regel eine gültige Jugendordnung nachweisen, die in der Satzung verankert ist. Von jedem Verein, der Mitglied im WLSB ist, ist die Vereinsjugend automatisch Mitglied in der WSJ und somit anerkannter Träger der außerschulischen Jugendarbeit. Zuschussempfänger für LJPL Mittel ist nicht der Verein, sondern ausschließlich die Vereinsjugend.

4 Eine Mehrfachförderung ist möglich. D.h. für eine Freizeit oder eine Schulung können Zuschüsse des Landes, des Kreises sowie der Gemeinde oder Stadt beantragt werden. Die Beantragung von Mitteln aus dem (KJPlB) läuft direkt über die DSJ und aus dem LJPl über die WSJ. Für Anträge aus Mitteln des Kreises, der Gemeinde oder Stadt sind die jeweiligen Institutionen vor Ort zuständig (Kreisjugendring, Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung).

5 Eine Förderung gibt es in der Regel für jugendpflegerische Maßnahmen oder Maßnahmen der politischen Bildung. Generell gilt: für sportartspezifische Maßnahmen (Trainingslager, Wettkämpfe, etc.) gibt es keine Jugendfördermittel.

6 Aus dem LJPl werden vorwiegend gefördert: - pädagogische Betreuer bei Freizeiten (A4) - pädagogische Betreuer bei Jugendgruppenfahrten (A4) - Jugenderholungsmaßnahme mit finanziell schwächer Gestellten (A1+A2) - Bildungsmaßnahmen - Jugendleiterlehrgänge (A6) - Seminare (A6) - praktische Maßnahmen (A7) - Vorbeugung vor Sucht- und Drogenverhalten (A6.2) - Jugenderholungseinrichtungen (Großzelte, Reparaturen, etc.) (A5) - Studienfahrten zu Gedenkstätten (A8.2)

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8 Wichtig! Bei fast allen Förderungen aus dem LJPl ist die Antragsfrist der des Jahres. Aus diesem Grund sollte der Jahresplan für das folgende Jahr bereits vor Weihnachten gemacht sein, damit die Anträge rechtzeitig bei der WSJ sind. Maßgebend ist der Eingang bei der WSJ. Nachanträge nach Absprache möglich!

9 - pädagogische Betreuer bei Freizeiten (A4) - pädagogische Betreuer bei Jugendgruppenfahrten (A4) Dauer der Maßnahme 5 bis 21 Tage (außer Ski-/Segelfreizeiten 5 bis 14 Tage) Alter der Teilnehmer 6 bis 18 Jahre Betreuerschlüssel Heimfreizeiten/Zeltlager 11:1 Gruppenfahrten 6:1 Ski-/Segelfreizeiten Freizeiten mit Behinderten und Nichtbehinderten Zuschuss bis zu 8,70 pro Tag und Betreuer 6:1 (mit DOSB-Lizenz) 3:1 (1/3 muss Behi sein) 1:1 (Schwerstbehinderte) Antragsfrist 15. Januar

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11 - Jugenderholungsmaßnahme mit finanziell schwächer Gestellten (A1+A2) Dauer der Maßnahme mindestens 5 Tage, höchstens 21 Tage Alter der Teilnehmer 6 bis 18 Jahre Zuschuss bis zu 7,50 pro Tag und Teilnehmer Antragsfrist spätestens 6 Wochen vor der Maßnahme Gesamtnettoeinkommensgrenze der im Haushalt lebenden Personen beachten!

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14 - Bildungsmaßnahmen - Jugendleiterlehrgänge (A6) - Seminare (A6) Dauer der Maßnahme mindestens 1 Tag bzw. 5 Std., höchstens 10 Tage Alter der Teilnehmer 14 bis 26 Jahre Zuschuss bis zu 9,20 pro Tag und Teilnehmer Antragsfrist 15. Januar Halbe Tage gelten wenn 1 ganzer Tag vorausgeht oder folgt! Abendlehrgänge mindestens 3 UE á 2,5 Std. innerhalb eines Monats Zuschuss bis zu 4,60 pro halben Tag und Teilnehmer

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16 - Bildungsmaßnahmen - praktische Maßnahmen (A7) Dauer der Maßnahme zeitlich befristete Projekte Alter der Teilnehmer 12 bis 26 Jahre Zuschuss bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. pro Antrag 1.200,-- Antragsfrist 15. Januar Praktische Maßnahmen sind Gruppenaktivitäten und bedürfen einer Vorbereitung, Umsetzung und Auswertung.

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18 - Bildungsmaßnahmen - Vorbeugung vor Sucht- und Drogenverhalten (A6.2) Dauer der Maßnahme mindestens 5 Stunden Alter der Teilnehmer 14 bis 26 Jahre Zuschuss bis zu 9,20 pro Tag und Teilnehmer Antragsfrist 15. Januar - Maßnahme in Bezug auf Sucht- und Drogenverhalten (A7.2) Alter der Teilnehmer 10 bis 26 Jahre Zuschuss bis zu 50 % der anerkannten Gesamtkosten, max. pro Antrag 1.200,-- Antragsfrist 15. Januar

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21 - Jugenderholungseinrichtungen (Großzelte, Reparaturen, etc.) (A5) Zuschuss bis zu 50 % des anerkannten Gesamtaufwandes Antragsfrist 15. Januar Gruppenzelte ab 6 Personen Ausrüstungen wie Feldbetten, Bodenabdeckungen, etc. Achtung! Kostenvoranschlag beifügen

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23 - Studienfahrten zu Gedenkstätten (A8.2) Dauer der Maßnahme Tagesfahrt Alter der Teilnehmer 12 bis 26 Jahre Zuschuss bis zu 50 % der anerkannten Fahrtkosten Antragsfrist bis zu 6 Wochen vor der Fahrt, spätestens 1. April Gruppengröße mindestens 8 Personen

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25 Aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes werden vorwiegend gefördert: - internationale Jugendbegegnungen - Deutsch-Israelische Jugendbegegnungen - Deutsch-Französisches Jugendwerk - Deutsch Polnisches Jugendwerk

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27 Generell gilt bei Unsicherheiten trotzdem einfach beantragen oder vorher nachfragen. Es kann nicht mehr wie abgelehnt werden. Beantragte Termine können verschoben werden. Wenn eine beantragte Maßnahme nicht durchgeführt wird ist niemand böse aber bitte absagen. Nachträglich können in der Regel keine Anträge gestellt werden! Darum lieber alles rechtzeitig beantragen.

28 Aufgabe 1 Du planst eine Fortbildungsveranstaltung für die Jugendmitarbeiter deines Vereins zum Thema Organisatorische und rechtliche Aspekte von Jugendfreizeiten. Lehrgangsort ist die Jugendherberge in Stuttgart, die euch Kosten in Höhe von 27,-- pro Person und Übernachtung berechnet. Das Programm findet am 9.Novemberg von bis Uhr und am 10 November von 9.00 bis Uhr statt. Insgesamt rechnest du mit ca. 20 Teilnehmer/innen. Wieviel Zuschuss kannst du aus dem Landesjugendplan maximal für diesen Lehrgang bekommen? Fülle das entsprechende Antragsformular aus.

29 Aufgabe 2 Für den Sommer planst du mit deiner Jugendgruppe vom 4. bis 12. August eine Radtour rund um den Bodensee. Du rechnest mit ca. 16 Jugendlichen. Übernachtet wird bei verschiedenen Bauern im Heu, verpflegen werdet ihr euch selbst. Der Teilnehmerbeitrag liegt nach deiner Kalkulation bei ca. 85,--. Wieviel Zuschuss kannst du aus dem Landesjugendplan erwarten? Fülle das entsprechende Formular aus.

30 Aufgabe 3 Du weißt, dass Max und Melanie Morchelmayr gerne an der Radtour teilnehmen würden, die Familie finanziell aber keine großen Sprünge machen kann. Mit welchem Betrag aus dem Landesjugendplan kann die Familie Morchelmayr unterstützt werden? Welche Anträge sind von wem und mit welchen Angaben auszufüllen?

31 Aufgabe 4 Es kann aber auch gerne jeder eine eigene, geplante Maßnahme nehmen und diese beantragen. Wichtig ist das richtige Formular zu verwenden.

32 Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit

33 Aufgabe 1 Du planst eine Fortbildungsveranstaltung für die Jugendmitarbeiter deines Vereins zum Thema Organisatorische und rechtliche Aspekte von Jugendfreizeiten. Lehrgangsort ist die Jugendherberge in Stuttgart, die euch Kosten in Höhe von 27,-- pro Person und Übernachtung berechnet. Das Programm findet am 9.Novemberg von bis Uhr und am 10 November von 9.00 bis Uhr statt. Insgesamt rechnest du mit ca. 20 Teilnehmer/innen. Wieviel Zuschuss kannst du aus dem Landesjugendplan maximal für diesen Lehrgang bekommen? Fülle das entsprechende Antragsformular aus.

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35 Aufgabe 2 Für den Sommer planst du mit deiner Jugendgruppe vom 4. bis 12. August eine Radtour rund um den Bodensee. Du rechnest mit ca. 16 Jugendlichen. Übernachtet wird bei verschiedenen Bauern im Heu, verpflegen werdet ihr euch selbst. Der Teilnehmerbeitrag liegt nach deiner Kalkulation bei ca. 85,--. Wieviel Zuschuss kannst du aus dem Landesjugendplan erwarten? Fülle das entsprechende Formular aus.

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37 Aufgabe 3 Du weißt, dass Max und Melanie Morchelmayr gerne an der Radtour teilnehmen würden, die Familie finanziell aber keine großen Sprünge machen kann. Mit welchem Betrag aus dem Landesjugendplan kann die Familie Morchelmayr unterstützt werden? Welche Anträge sind von wem und mit welchen Angaben auszufüllen?

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39 Jugenderholung Landesjugendring Baden-Württemberg Alexander Strobel

40 Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten (Al) Verbände mit Verbandszentrale: Müssen seit 2013 nur noch den Sammelverwendungsnachweis SV2 beim RP einreichen. Der Antrag Al/V2/Ll verbleibt in der Verbandszentrale Landesjugendring Baden-Württemberg Alexander Strobel

41 La rndesjugendplan Sammelliste zum Sammelverwendungsnachweis für Jugenderholungsmaßnahmen ( Vordruck SV 2 J O~<ri~boo ~ 81.ltt (B:tte die Verwencll.llgsnachweise in de< Rehen!dge der Anträge.:Ml\ihren) Ge:;iiml- ~ u ni m~ Ttl~...ct "" Ut\O~~en "' 5 w m Zlol'll <lel"tewierimer-~ (311~ 3o.S) k T4{1e 6 ZU~!~l'leni:ler Git~ :w~crw~~ (Zlll'. s Oit~ Verw. N"X llw. Cer~) 8 O emri:közijylel e!fl<ll!lefl {30. t. so. 7) Su... Wir versichern, dass die vorstehend gemachten Angaben richtig sind. Der Zuschuss ist entsprechend der im Bewilligungsbescheid gegebenen ZwecKbestimmung verwendet worden. Zuviel erhaltene Zuschüsse werden nach Aufforderung durch ein Regierungspräsidium zurücküberwiesen. Datum, rechtsverbindliche Unterschrift Landesjugendring Strobel

42 Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen(V4/V4.1) Veränderungen in V4.1: Wegfall des Berufes und die Einzelunterschrift des Betreuers Landesjugendring Baden-Württemberg Alexander Strobel

43 Landesjugendplan Liste der eingesetzten Pädagogischen Betreuer bei ( Vordruck V 4.1 ) A u He~ Ze~ D... "~O!T~~ etl'klt:d u ~~ llft~t~... ~VO!'!llo~C' Gau 1N-"... -.~~) bewil~tr ZulOhuss pro Tag und 8w.utr: ll'li - - Ott~1'CN!l'I~ =-~ """' """"" Landesjugendring Baden-Württembe111 0 Alexander Strobel

44 Wir versichern, dass die vorstellend (sowie auf Vorelruek V4.1) gemachten Angaben richtig sind und die päd. Betreue< keinen bezahlten Sonderurlaub in Anspruch genommen haben. Der ZuS<:huss ist entsp<ectlond Cl«im Bowlli gungsb<>«hold gogebenen Zwec~timmung ve<wend<>t worden. Oie Belege sind vomanden und können jederzeit eingesehen werden. "' Anlage: 1Vordruck V 4.1 ~ N.; "' ~ (Ort. Datlln) ') delzeit gil folgender BelreulllgssehKissel bei Heimfreizeiten und ZelUagem : 11 bei ~en. Skllreizelten 1:6 bei Freizeiten 1111 behinderten Teltnehmem 1:3 in Ausnahmefallen 1: 1 bei ei1ebnispädagoglsclle l'.n9eb0len 1 :3 Bitte Vordruck V4.1 beifügen Landesjugendring Baden-WOrttemberg 4:1 Alexander Strobel

45 Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen(V4/V4.1) Verbände mit Verbandszentrale: Müssen seit 2013 nur noch den Sammelverwendungsnachweis SV4 beim RP einreichen. Die Verwendungsnachweise V4/V4.1 verbleiben in der Verbandszentrale Landesjugendring Baden-Württemberg Alexander Strobel

46 Landesjugendplan Sammelliste zum Sammelverwendungsnachweis für Pädagogische Betreuer Organisation D Heimfreizeiten. Ze.'tlager D Jugendgrupperrfahrten. Skifreizeiten D Freizeiten mit behinderten T eilnehmem D erlebnispädagogisdte Angebote Vordruck SV 4 Blatt (Bitte für jedes Förderprogramm gesondene Sammellisten einreichen ood die Verwencb'lgsnachweise in der Reihenfolge der Anträge 3uff\hen) l fd. Nr. des Träger der Freizelt Dauer d er Freizeft Zahl der Zlhl der EinS.Jtztage bewilligter Abgerechl'IE'terl Rückzahlung Sammel- Gruppe mit Anschrift betreuten päd. insgesamt Zuschuss verwendeter Zuschuss antrags bis = Tage Jugend!. Betreuer g "' m Gemäß den Richninien versichert der Antragsteller, dass gültige Lizenzen vorliegen, kein bezahlter So nd e ru ~aub beantragt wurde und die Personen volljährig sind bzw. sowett andere Betreuungspersonen, die mindestens 16 Jahre alt sind, eingesetzt wurden, die Leiterin oder Letter der Maßnahme volljährig ist. Wir versichern, dass die vorstehendl gemachten Angaben richtig sind. Der Zuschuss ist entsprechend der im Bewilligungsbescheid gegebenen Zweckbestimmung verwendet worden. Zuviel erhaltene Zuschüsse werden nach Aufforderung durch das Regierungspräsidium zurücküberwiesen. Summe Datum, rechtsverbindliche Unterschrift Landesjugendring Baden-Württemberg Alexander Strobel

47 Gesamtantrag (58.1) -/. 2.5 Wir beantragen einen gesonderten Mehrbedarf D (Eine formlose Begründung liegt anbei) 3. Wir beantragen eine Abschlagszahlung i. H. von (max. 25% der bewilligten Vorjahresantragssumme) LandesJugendrlns: Baden-womemberg 0 Alexander Strobel

48 IBAN

49 Abgabefristen für Landesjugendplananträge beim Landesjugendring Bis spätestens 01. Februar Bis spätestens 15. Februar Bis spätestens 01. März Bis spätestens 15. März Bis spätestens 01. April Bis spätestens 31. Oktober Internationale Jugendbegegnungen Praktische Maßnahmen Fahrten zur politischen Jugendbildung Begegnungsmaßnahmen mit Polen Drogenprävention Gesamtanträge für JugendleiterInnenlehrgänge, Seminare Pädagogische BetreuerInnen, Zeltmaterial, Erholung Fahrten zu Gedenkstätten Supervision Praxisberatung Die oben stehenden Fristen gelten für die Abgabe der Anträge beim Landesjugendring. Bitte beachten: Die Abgabetermine bei den einzelnen Verbandszentralen oder den örtlichen Jugendringen sind erheblich früher!!!

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