Übersicht unentgeltliche im -Tarif Die nachfolgende Übersicht ist gültig für Personen, die mit Fahrausweisen des -Tarifs 1 unterwegs sind. Sofern nichts anderes angegeben, gelten richtungsbezogene Angaben, wie z. B. Linienverläufe oder Linienabschnitte, grundsätzlich auch in der Gegenrichtung. 1.) Schienennahverkehr Für den Schienennahverkehr (= alle Züge ohne Intercity (IC) ) gilt folgende Pauschalregelung: Die Pflicht zum Erwerb eines -Fahrausweises für die 2 (bzw. zum Erwerb eines -Fahrausweises, mit dem im Rahmen einer Mitnahmeregelung anstelle einer Person ein Fahrrad mitgenommen werden kann), besteht nur Mo-Fr an Werktagen zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr 3, ansonsten dürfen Fahrräder unentgeltlich mitgenommen werden. 4 Hinweis: Auf der Ammertalbahn (Herrenberg Tübingen, Kursbuchstrecke Nr. 764) dürfen kapazitätsbedingt Fahrräder Mo-Fr an Werktagen überhaupt nicht in Fahrtrichtung Tübingen zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr mitgenommen werden. 2.) Busverkehr Bei Buslinien mit -Tarif ist außerhalb der nachfolgend dargestellten Fahrtmöglichkeiten mit unentgeltlicher grundsätzlich keine Fahrradbeförderung möglich (Ausnahmen: siehe KVB/RAB-Linie 500 und RSV-Linie X3; ansonsten sind Einzelheiten hierzu bei Bedarf beim jeweiligen Verkehrsunternehmen zu erfragen). 2.a) Busverkehr Regionallinien Bader 191 5 Neuffen Erkenbrechtsweiler Beuren - Owen Bayer 342 6 Ehingen Münsingen / Anhausen Hayingen - Zwiefalten Münsingen / Anhausen Hayingen - Zwiefalten nur von/zu bestimmten Haltestellen 1 Dies schließt auch im anerkannte Fahrausweise des DB-Tarifs ein; im Einzelnen: MetropolTagesTickets Stuttgart, Baden-Württemberg-Tickets, Schönes-Wochenende-Tickets und Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg (sowie nur für die Stadtgebiete Reutlingen bzw. Tübingen BahnCard 100, City-mobil- und City-Ticket- Fahrtberechtigungen). 2 = Einzelfahrschein Kind oder Tagesticket Kind. 3 Im Falle einer Mo-Fr an Werktagen vor 6.00 Uhr und Ausstieg nach 6.00 Uhr (gemäß Fahrplan) beginnt die Entgeltpflicht der ab der Haltestelle, die zuletzt vor 6.00 Uhr fahrplanmäßig angefahren wird. Im Falle einer Mo-Fr an Werktagen mit Einstieg zwischen 6.00 Uhr und Ausstieg nach 9.00 Uhr endet die Entgeltpflicht der an der Haltestelle, die zuerst nach 9.00 Uhr fahrplanmäßig angefahren wird. 4 Bei Schienenersatzverkehre ( SEV ) dürfen grundsätzlich sofern nichts Anderslautendes im SEV-Einzelfall veröffentlicht wird - keine Fahrräder mitgenommen werden (unabhängig von Tag und Uhrzeit); somit ist in solchen Fällen grundsätzlich keine kostenlose möglich. 5 Bader-Linie 191 = Rad-Wander-Bus Blaue Mauer. 6 Bayer-Linie 342 = Lautertal-Freizeitbus. Seite 1 von 7
Übersicht unentgeltliche im -Tarif 2.a) Busverkehr Regionallinien (Fortsetzung) Beck 643 Beuron Leibertingen Kreenheinstetten Meßkirch / Schwenningen Groß/swt 18 Hagelloch Tübingen Hirschau - Rottenburg a. N. - Poltringen HVB 305 7 Hechingen Zimmern - Bisingen HVB 307 Hechingen Grosselfingen - Bisingen HzL 9 Hechingen Gammertingen - Sigmaringen Nur in Richtung Hagelloch bei Einstieg ab Tübingen, Parkhaus König, letzte Hagelloch Dornäckerweg, jedoch nicht: Nur bei -Fahrten Nur bei -Fahrten Nur bei -Fahrten HzL 400 Reutlingen - Gammertingen Nur bei -Fahrten Maas 17/38 Balingen Tieringen Schömberg Rotenzimmern - Epfendorf KVB/RAB 500 8 Sigmaringen Pfullendorf - Überlingen OVR 44 7 Bisingen Onstmettingen - Ebingen RAB 341 9 Bad Urach Münsingen Hayingen Oberwilzingen - Munderkingen RAB 345 (A/B) Bad Urach Münsingen Hayingen Zwiefalten - Riedlingen RAB 349 10 Münsingen Hengen - Zainingen Ennabeuren Breithülen - Münsingen RAB 7606 Reutlingen Engstingen - Münsingen Balingen Tieringen Schömberg Rotenzimmern Nur bei -Fahrten Nur bei -Fahrten, es gilt die Schienennahverkehrsregelung (= unentgeltlich außerhalb Mo-Fr 6.00-9.00 Uhr 3 ) Nur bei -Fahrten Bad Urach Münsingen Hayingen Oberwilzingen Nur bei -Fahrten - 11 Nur bei -Fahrten sowie nur von/zu bestimmten Haltestellen 7 Die HVB-Linie 305 und die OVR-Linie 44 beinhalten auch den Nauf-Nab-Trauf-Bus (Linie 44/305). 8 KVB/RAB-Linie 500 = RegioBus DonauBodensee. 9 RAB-Linie 341 = Rad-Wanderbus Lautertal. 10 RAB-Linie 349 = Biosphärenbus Schwäbische Alb. 11 Unentgeltliche Ausgabe von Fahrscheinen. Seite 2 von 7
Übersicht unentgeltliche im -Tarif 2.a) Busverkehr Regionallinien (Fortsetzung) RAB 7607 Reutlingen Engstingen Zwiefalten - Riedlingen Nur bei -Fahrten RAB 7635 Reutlingen - Sonnenbühl Nur bei -Fahrten RAB/swt 19 Tübingen Bühl Rottenburg a. N. RSV 1 RT-Orschel-Hagen Reutlingen Eningen u. A. RSV 2 RT-Wildermuth Reutlingen Pfullingen RSV 3/31 Reutlingen Pliezhausen - Walddorfhäslach RSV 5(/155) Reutlingen Gönningen (- Mössingen) RSV 9 Reutlingen Altenburg/Rommelsbach/ Kirchentellinsfurt-Mahden RSV 10(/7611) Reutlingen Industriegebiet Mark West ( Jettenburg - Kusterdingen Tübingen) RSV 11 Reutlingen Eningen u. A./Pfullingen RSV 555 12 Reutlingen Sonnenbühl - Engstingen Nur in Richtung TÜ-Kliniken bei Einstieg ab Tübingen, Parkhaus König, letzte BG Unfallklinik, jedoch nicht: sowie nur im Abschnitt Reutlingen - Gönningen sowie nur im Abschnitt Reutlingen Industriegebiet Mark West RSV N1 Reutlingen Eningen u. A. RSV N2 Reutlingen - Pfullingen RSV N5 Reutlingen - Wannweil RSV N9 Reutlingen Pliezhausen Walddorfhäslach 12 RSV-Linie 555 = SonnenalbExpress. Seite 3 von 7
Übersicht unentgeltliche im -Tarif 2.a) Busverkehr Regionallinien (Fortsetzung) RSV X3 Pfullingen Reutlingen Pliezhausen Walddorf - Flughafen/Messe Stuttgart - Bernhausen sowie nur im Abschnitt Pfullingen Reutlingen Pliezhausen Walddorf (Entgeltpflichte im Abschnitt Walddorf Flughafen/Messe Stuttgart Bernhausen sowie ab 5.00 Uhr bis im Abschnitt Pfullingen Reutlingen Pliezhausen Walddorf) 13 2.b) Busverkehr Stadtverkehrslinien ) HVB 300 Stadtverkehr Hechingen Nur bei -Fahrten Kopp 72 74+77+78 Stadtverkehr Albstadt-Ebingen n Maas 14+24A-24D Stadtverkehr Balingen n RSV 4+6-8 Stadtverkehr Reutlingen n Bis 5.00 Uhr sowie ab [Weitere RSV-Linien: siehe Nr. 2.a] RSV 33 Ortsbusverkehr Pliezhausen RSV N3+N4+N6- N8 Stadtverkehr Reutlingen n [Weitere RSV-Nachtbus- Linien: siehe Nr. 2.a] swt 1 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung Pfrondorf bei Einstieg ab Dorfackerstr., Pfrondorf Lusstr. swt 2 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung ab Linsenberstr., letzte Ulmenweg, jedoch nicht: 7.00-8.00 Uhr 13 Im Falle einer vor 5.00 Uhr und Ausstieg nach 5.00 Uhr (gemäß Fahrplan) beginnt die Entgeltpflicht der ab der Haltestelle, die zuletzt vor 5.00 Uhr fahrplanmäßig angefahren wird. Im Falle einer zwischen 5.00 Uhr und Ausstieg nach endet die Entgeltpflicht der an der Haltestelle, die zuerst nach fahrplanmäßig angefahren wird. Seite 4 von 7
Übersicht unentgeltliche im -Tarif 2.b) Busverkehr Stadtverkehrslinien (Fortsetzung) swt 3 + 4 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung ab Brunsstr., letzte Ulmenweg, jedoch nicht: 7.00-8.00 Uhr swt 5 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung ab Gmelinstr., letzte Ahornweg, jedoch nicht: 7.00-19.00 Uhr swt 6 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung ab Mohlstr., letzte Ulmenweg, jedoch nicht: Mo-Fr 7.00-19.00 Uhr swt 7 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung Pfrondorf bei Einstieg ab Jürgensenstr., Pfrondorf Lusstr. swt 8 Stadtverkehr Tübingen In Richtung Hagelloch bei Einstieg ab Weilerhalde, letzte Hagelloch Dornäckerweg In Richtung Bergfriedhof bei Einstieg ab ab Kiesäckerstr., Bergfriedhof Ost swt 9 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung Schlossberg bei Einstieg ab Haagtor, letzte Bismarckturm swt 10 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung Österberg bei Einstieg ab Österbergstr., Österberg swt 13 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung Wanne bei Einstieg ab Parkhaus König, Wanne Kunsthalle, jedoch nicht: swt 14 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung Kliniken bei Einstieg ab Rappstr., letzte BG Unfallklinik, jedoch nicht: 7.00-8.00 Uhr Seite 5 von 7
Übersicht unentgeltliche im -Tarif 2.b) Busverkehr Stadtverkehrslinien (Fortsetzung) swt 17 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung Kliniken bei Einstieg ab Brunsstr., letzte Wanne Kunsthalle swt 18 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung Hagelloch bei Einstieg ab Parkhaus König, Hagelloch Dornäckerweg, jedoch nicht: swt 19 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung Kliniken bei Einstieg ab Parkhaus König, BG Unfallklinik, jedoch nicht: swt 23 Stadtverkehr Tübingen Nur in Richtung Pfrondorf bei Einstieg ab Jürgensenstr., Sophienpflege swt N91 Stadtverkehr Tübingen Nur bei Einstieg ab Steige, Pfrondorf Rathaus swt N93 Stadtverkehr Tübingen Nur bei Einstieg ab Brunsstr., WHO Ulmenweg swt N94 Stadtverkehr Tübingen Nur bei Einstieg ab Gmelinstr., letzte Ahornweg swt N97 Stadtverkehr Tübingen Nur bei Einstieg ab Weilerhalde, letzte Hagelloch Dornäckerweg Seite 6 von 7
Übersicht unentgeltliche im -Tarif Auszug aus Anlage 1 -Beförderungsbedingungen Ein Anspruch auf die Mitnahme eines Fahrrades besteht nur insoweit, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Fahrgäste ohne Fahrrad, Fahrgäste in Kinderwagen und mit Rollstühlen sind vorrangig zu befördern. Das Fahr- bzw. Begleitpersonal hat im Einzelfall zu entscheiden, ob Fahrräder von der Beförderung ausgeschlossen werden. Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitführen, wenn sie sich in Begleitung einer mindestens zwölfjährigen Begleitperson befinden. Im Schienenpersonennahverkehr dürfen Fahrräder nur in den Fahrrad-/Mehrzweckabteilen, Traglastbereichen mit Klappsitzen bzw. Einstiegsräumen untergebracht werden; werden Gepäckwagen oder Gepäckabteile mitgeführt, so sind sie dort unterzubringen oder abzugeben. Seite 7 von 7