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Ansuchen um Förderung im Rahmen der für folgendes Programm im Kernbereich Zutreffendes Programm ankreuzen (nur ein Programm möglich)! Kernbereiche A Nachhaltige Unternehmensführung B Umwelt- Managementsysteme C Umwelt- und Klimaschutz WIN-ImpulsBeratung W I N P r o g r a m m e WIN-CSR EMAS ISO 14001 / IMS Ökoprofit (Regional) Umweltzeichen Re-Zertifizierung WIN-Energie WIN-Ressourcen WIN-Bau WIN-Mobilität Individualberatung Workshopreihe Medieninhaber und Herausgeber: WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) Eine Gemeinschaftsinitiative von Land Steiermark (A14 Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit), der Wirtschaftskammer Steiermark (WKO Steiermark) und dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), Bürgergasse 5a, 8010 Graz. www.win.steiermark.at Eingereicht werden die Ansuchen beim: Amt der Steiermärkischen Landesregierung A14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit Bürgergasse 5a, 8010 Graz Ansprechpartnerin: Dipl.-Ing. Silke Leichtfried Tel.: +43 (0) 316 / 877-4505 FAX: +43 (0) 316 / 877-2416 E-Mail: abfallwirtschaft@stmk.gv.at Die im Rahmen der WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) gewährte Förderung wird vom Land Steiermark und der Wirtschaftskammer Steiermark bereitgestellt und aus Mitteln des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) auf Grundlage des für die Umweltförderung im Inland (UFI) geltenden Umweltförderungsgesetzes (BGBL Nr. 185/1993 idgf.) kofinanziert. WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) Seite 1 von 10 Version 20 vom 20.07.2018 G05_2

A. Daten zum Förderungswerber (Betrieb) STAMMDATEN Förderungswerber: (Name gemäß Eintragung im Firmenbuch bzw. im Zentralen Vereinsregister oder Gemeindename) Firmenbuchnummer: (unter www.firmenbuch.at zu finden) Geburtsdatum: (bei Unternehmen ohne Firmenbuchnummer) ZVR Zahl: (aus dem Zentralen Vereinsregister) Anschrift: Straße: PLZ / Ort: Falls Sie eine Beratung für eine Zweigstelle durchführen, tragen Sie bitte Name und Anschrift des Hauptsitzes ein (kann auch außerhalb der Steiermark liegen). Falls Standort des Förderungswerbers und Projektstandort ident sind, können Sie dieses Feld leerlassen. Die Adresse des Projektstandortes muss in der Steiermark liegen und ist im Block Daten des Projektstandortes jedenfalls einzutragen. Kurzbezeichnung des Unternehmens: Typ: Wirtschaft öffentliche Institutionen Mitglied der Wirtschaftskammer: Ist Beratungsunternehmen: DATEN DES PROJEKTSTANDORTES: Falls Projektstandort (=Ort, an dem die Beratung durchgeführt wird), und Adresse des Förderwerbers nicht ident sind, geben Sie hier bitte die Bezeichnung des Standortes an (andernfalls kann dieses Feld leerbleiben). Bezeichnung des Standortes: (zb. Filiale Graz, Niederlassung Steiermark) Der Projektstandort muss in der Steiermark liegen. Daher sind nur steirische Postleitzahlen möglich. Straße: Hausnummer: Zusatz: PLZ: Postfach: PLZ Postfach: Ort: GKZ: Gemeinde: Telefon: Mobiltelefon: FAX: Mandant: Steiermark Homepage: E-Mail: Gesamtenergieverbrauch (kwh/jahr): WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) Seite 2 von 10 Version 20 vom 20.07.2018 G05_2

Selbstbeschreibung (Kurzbeschreibung der Unternehmensvergangenheit und des Unternehmens für das Internet): ÖNACE 1 Code: Name: Code: Name: Code: Name: 1 ÖNACE 2008 ist die österreichische Fassung der Nomenclature des activités économiques de la Communauté Européenne (Systematik der Wirtschaftstätigkeiten) der Verordnung (EWG) Nr. 1893/2006 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, Abl Nr L 393 vom 30.12.2006. WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) Seite 3 von 10 Version 20 vom 20.07.2018 G05_2

KMU - CHECK Eigenständigkeitskriterium erfüllt 2 Beschäftigte: Anzahl der Vollzeitäquivalent-MitarbeiterInnen im Jahresschnitt 249 Beschäftigte im Jahresschnitt mehr als 249 Beschäftigte im Jahresschnitt Jahresumsatz 50 Mio. EUR > 50 Mio. EUR Bilanzsumme 43 Mio. EUR > 43 Mio. EUR ANSPRECHPERSON IM UNTERNEHMEN: Titel Vorname Nachname Funktion Telefon Fax E-Mail 2 Als eigenständig gelten Unternehmen, die nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die jeweilige Definition der KMU bzw. der kleinen Unternehmen nicht erfüllenden. (Ausnahmen: öffentliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften oder institutionelle Anleger, sofern keine Kontrolle ausgeübt wird bzw. wenn aufgrund der Kapitalstreuung nicht ermittelt werden kann, wer die Anteile hält). WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) Seite 4 von 10 Version 20 vom 20.07.2018 G05_2

B. Teilnahme - Daten zum angesuchten Projekt Start: (TT.MM.JJJJ) Ende: (TT.MM.JJJJ) CO-BeraterIn 1: CO-BeraterIn 2: Art der Beratung: Individualberatung Workshopreihe ANZAHL DER MITARBEITERINNEN BEI ANTRAGSTELLUNG: gesamt: weiblich: männlich: davon Vollzeitäquivalent (VZÄ) weiblich: männlich: davon Lehrlinge weiblich: männlich: davon begünstigte Behinderte gem BEinstG: FÜR DAS PROJEKT VERANTWORTLICH (ANSPRECHPERSON): Technisch: Finanziell: WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) Seite 5 von 10 Version 20 vom 20.07.2018 G05_2

Projekttitel: Projektinhalt: Projektziele: Auswirkung des Projektes auf die weitere Unternehmensentwicklung: GESAMTKOSTEN DES PROJEKTES: Externe Beratungsleistungen exkl. UST.... EUR Angebotene Skonti sind auszunutzen. Beratungsangebote bzw. Kostenvoranschläge als Beilage. Beratungstage gesamt: Tagsatz exkl. UST Tage: EUR: FINANZIERUNG ÜBER: Eigenmittel: Angaben in %... Ungeförderte Fremdmittel: Angaben in %... Sonstige geförderte Finanzierungen: Angaben in %... Beauftragtes Beratungsunternehmen: BeraterIn / KonsulentIn: WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) Seite 6 von 10 Version 20 vom 20.07.2018 G05_2

Erklärung des (der) Förderungswerber(s): 1. Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass der Förderungsgeber ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, dem Förderungswerber und Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt zu verarbeiten. 2. Die gemäß Punkt 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben mindestens sieben Kalenderjahre gespeichert. 3. Gemäß Artikel 13 DSGVO informieren wir, dass auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (http://www.win.steiermark.at/datenschutz) alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden dem Förderungswerber betreffenden Punkten veröffentlicht sind: o o o zu den ihm zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit; zum dem ihm zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde; zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten. 4. Der Förderungswerber bestätigt durch die Unterfertigung dieses Ansuchens die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben und Daten bzw. der angeschlossenen Beilagen. 5. Der Förderungswerber verpflichtet sich, weitere Auskünfte, die der Bearbeitung dieses Ansuchens dienen jederzeit zu erteilen und sämtliche Änderungen gegenüber den Angaben in diesem Förderungsansuchen umgehend unter genauer Darlegung der Gründe und Auswirkungen bekanntzugeben. 6. Der Förderungswerber verpflichtet sich dem Förderungsgeber über alle sonstigen das Projekt betreffenden Förderungsansuchen, -genehmigungen bzw. beabsichtigte Förderungsansuchen umgehend und laufend zu informieren. 7. Der Förderungswerber verpflichtet sich, den Organen des Förderungsgebers sowie den Beauftragten der WIN jede Erhebung, im Zusammenhang mit der Prüfung des Förderungsvorhabens sowie der ordnungsgemäßen Durchführung des zu fördernden Projektes, zu ermöglichen. 8. Der Förderungswerber gibt unwiderruflich den Organen des Landes sein Einverständnis zur Überprüfung aller dem Förderungswerber zuzurechnenden Konten, eingeschränkt auf Geldbewegungen während der Laufzeit der Beratungsförderung. 9. Der Förderungswerber erklärt sich damit einverstanden, dass die in diesem Formular samt Beilagen von ihm geleisteten Angaben zum Zweck der Prüfung des Förderungsansuchens an eventuell beauftragte externe Gutachter und zum Zwecke der Förderungskoordinierung an andere Förderungsstellen und allenfalls an Organe der Europäischen Kommission übermittelt werden. 10. Der Förderungswerber erklärt sich damit einverstanden, dass die an die WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) und ihrer Kooperationspartner übermittelten Daten in Berichten zur Förderungsvergabe sowie zu Publizitätszwecken auf deren Internetseiten veröffentlicht werden können. 11. Der Förderungswerber hat das Recht, die vorstehende Zustimmungserklärung zu jeder Zeit schriftlich durch Mitteilung an den Förderungsgeber zu widerrufen. Dieser Widerruf hat rückwirkend das Erlöschen des Förderungsanspruches und die Rückforderung bereits gewährter Förderungen zur Folge. Allfällige Übermittlungen werden unverzüglich nach Einlangen des Widerrufes unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) Seite 7 von 10 Version 20 vom 20.07.2018 G05_2

Förderungsvertrag / Förderungszusage: Der (Die) Förderungswerber nimmt (nehmen) nachstehenden Rahmenbedingungen zustimmend zur Kenntnis: 1. Wird das Förderungsansuchen basierend auf den vom Förderungswerber zur Verfügung gestellten Daten als förderungsfähig erachtet, erfolgt durch den Förderungsgeber die Vorlage eines Förderungsvertrages bzw. einer Förderungszusage, welcher vom Förderungswerber firmenmäßig zu zeichnen ist. Darin enthalten sind die einzelnen Voraussetzungen und Auflagen, die vom Förderungswerber erfüllt bzw. eingehalten werden müssen. Anerkannt werden nur Kosten, die nach Einreichung eines Förderungsansuchens entstehen (Achtung: eine rückwirkende Anerkennung von bereits angefallenen Kosten ist ausgeschlossen!). 2. Der Förderungswerber ist verpflichtet zum Nachweis der Projektrealisierung und der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel Aufzeichnungen zu führen (Belegverzeichnis). Die Abrechnung des Projektes erfolgt auf Basis von Rechnungen bzw. gleichartigen Belegen (z.b. projektbezogene Stundenaufzeichnung, Daten aus der Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung). Es empfiehlt sich begleitend zur Erstellung des Belegverzeichnisses eine Originalbelegsammlung (Rechnung inkl. Zahlungsbeleg und Bankauszug) anzufertigen. 3. Angaben zum Förderungsnehmer, der Förderungsgegenstand, die Art und die Höhe der Förderungsmittel, die Zuordnung zum Leistungsangebot sowie Angaben über die Zahlungen ( 25 Abs. 1 Z. 1 bis 4, 6 und 7 TDBG) können an den Bundesminister für Finanzen zum Zweck der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank übermittelt werden. Die im Rahmen der WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) gewährte Förderung wird vom Land Steiermark und der Wirtschaftskammer Steiermark bereitgestellt und aus Mitteln des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) auf Grundlage des für die Umweltförderung im Inland (UFI) geltenden Umweltförderungsgesetzes (BGBL Nr. 185/1993 idgf.) kofinanziert. Hinweis zur Abtretung von Einsparungen aus dem Bundes-Energieeffizienzgesetz bei Inanspruchnahme der Förderung in Rahmen der WIN: Die geförderten Maßnahmen (Energieberatung in KMU) gemäß 5 Abs.1 Z 4 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) werden zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme nach dem EEffG angerechnet. Eine teilweise oder gänzliche Übertragung der Einsparungen aus der geförderten Maßnahme an Dritte ist ausgeschlossen. Ort, Datum Firmenmäßige Fertigung (Stempel und Unterschrift) WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) Seite 8 von 10 Version 20 vom 20.07.2018 G05_2

De-minimis-Beihilfen Erklärung Unternehmen: Adresse: Erläuterung: De-minimis -Beihilfen sind vom allgemeinen Beihilfenverbot der Europäischen Union ausgenommen, weil sie aufgrund ihrer Höhe keine wettbewerbsverzerrende Wirkung haben. Diese Erklärung dient zur Prüfung, ob Ihr Unternehmen eine (weitere) De-minimis-Beihilfe erhalten darf. Nach der De-Minimis-Verordnung (EU) 1407/2013 darf ein Unternehmen inkl. aller mit ihm verbundenen Unternehmen* unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Ort der Projektrealisierung innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren De-minimis-Förderungen bis derzeit max. 200.000 Euro pro Mitgliedsstaat erhalten. Dieser Betrag umfasst alle Arten von öffentlichen Zuwendungen (z.b. Zuschüsse, geförderte Kredite, Haftungen, Nachlässe etc.), die als De-minimis -Beihilfen gewährt werden. Der Dreijahreszeitraum ist fließend, d.h. bei jeder Neubewilligung einer De-minimis -Beihilfe ist die Gesamtsumme der im laufenden und in den beiden vorangegangenen Steuerjahren gewährten De-minimis -Beihilfen maßgeblich. De-minimis -Förderungen können sowohl von Bundesförderungseinrichtungen (z.b. AWSG, FFG, KPC, AMS, Ministerien etc.), Landesförderungsstellen (z.b. SFG, Landesabteilungen etc.) aber auch von Gemeinden vergeben werden. Sie müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein, Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Förderungszusage. Bei Bedarf fragen Sie bitte bei der entsprechenden Förderungsstelle nach. *Verbundene Unternehmen sind solche, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen: a) Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens; b) ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs-, oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen; c) ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben; d) ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus. Auch Unternehmen, die über ein anderes Unternehmen oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der o. g. Beziehungen stehen, werden als ein verbundenes Unternehmen betrachtet. Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer der o.g. Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) Seite 9 von 10 Version 20 vom 20.07.2018 G05_2

Wir (antragstellendes Unternehmen inkl. aller verbundenen Unternehmen) haben in den letzten 3 Jahren De-minimis-Beihilfen erhalten oder beantragt, aber noch nicht erhalten: JA NEIN (Es sind sowohl für das antragsstellende Unternehmen als auch für die verbundenen Unternehmen nur De-minimis-Beihilfen anzuführen, die von österreichischen Stellen vergeben wurden.) wenn JA - antragstellendes Unternehmen: zutreffendes ankreuzen beantragt genehmigt Projekt verbundenes Unternehmen [Name und Adresse]: Datum der Förderungszusage bzw. Antrag (wenn noch nicht genehmigt) Förderungsgeber Art der Förderung gewährte Förderung (Euro) bzw. beantragte (wenn noch nicht genehmigt verbundenes Unternehmen [Name und Adresse]: Sollten die vorgefertigten Felder für Ihre Angaben nicht ausreichen, verwenden Sie bitte ein Beiblatt! Ich/wir bestätige/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben angeführten Daten und nehme/n zur Kenntnis, dass unvollständige oder unrichtige Angaben zu einer Einstellung bzw. Rückforderung der Förderung führen können. Ort, Datum Firmenmäßige Fertigung (Stempel und Unterschrift) WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT (WIN) Seite 10 von 10 Version 20 vom 20.07.2018 G05_2