STADT VELBERT. Nr. 07/2003 vom 18. März Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:

Ähnliche Dokumente
STADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 11/2007 vom 19. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:

RATIONAL Aktiengesellschaft

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

STADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 20/2008 vom 8. September Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg

Amtsblatt der Stadt Wesseling

AMTLICHES KREISBLATT

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Jahresabschluss der Verwertungszentrum Nordharz GmbH

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Öffentliche Bekanntmachung der Gesamtabschlüsse zum , und der Gemeinde Odenthal

Ortsübliche Bekanntgabe

STADT VELBERT. Nr. 14/2005 vom 31. Mai Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:

ConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2013

Your Drinks AG, Berlin. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 16/2006. Schleswig, 04. Dezember Erhältlich im Rathaus Schleswig, Zimmer 19

Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht

Testatsexemplar. Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH Bonn. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 14/2016 vom 29. September 2016

Bilanz des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.v., Hamburg, zum 31. Dezember 2017

ConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2015

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016

Testatsexemplar. Die Bürgerstiftung Offenbach am Main Offenbach am Main. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2012 EUROBODEN GMBH

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal

Stadt Bad Münstereifel. - Rechnungsprüfungsausschuss -

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT. Amtsblatt

Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 der FinTech Group AG Frankfurt am Main.

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal

Nr. 04 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Biofrontera AG I Jahresfinanzbericht 2010 nach HGB

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2017 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 33

Testatsexemplar. Bertrandt Technikum GmbH Ehningen. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

PGD Profusio Berlin GesundHeits GmbH Deutschland Berlin

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG

Testatsexemplar. Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., Berlin

JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2011 EUROBODEN GMBH

AMTSBLATT. Schweinfurt, den Nummer 15

Emeritenanstalt der Diözese Speyer - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Speyer. Bilanz zum 31. Dezember

2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Brilon zum

KPMG. Jahresabschluss zum 31. Dezember Wir helfen - der Unterstützungsverein PRÜFUNGSBERICHT. von M. DuMont Schauberg e.v.

Bilanz zum

Vorlage Nr. 86-1/2013. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum

Hans Segmüller, Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum

Bilanz zum

4. Jahrgang 06. Januar 2016 Nummer 1. Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit am 11. Januar

Testatsexemplar. Bertrandt Projektgesellschaft mbh Ehningen. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Köln. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Nr. 6 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Köln. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

, ,29

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Weidemann GmbH Diemelsee-Flechtdorf. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Gaimersheim. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Hansestadt Medebach

Weidemann GmbH Diemelsee-Flechtdorf. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1

BrainCloud AG. Geschäftsbericht. für das Geschäftsjahr 2016

Daimler AG 4T /04/2013

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Gaimersheim. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Ginsheim-Gustavsburg. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 16. April 2010 Nummer 14 I N H A L T

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den Nr. 3. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Netwatch AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2016

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Testatsexemplar. Nordex Energy GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Nordex Energy GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Nordex Energy GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

STADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 9/2005 vom 15. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:

Lesen des Jahresabschlusses der Edgesearch Ag

T T A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital

Bischöflicher Stuhl zu Speyer - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Speyer. Bilanz zum 31. Dezember A.

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100

Prüfungsbericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100

KONZERNABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2012 EUROBODEN GMBH

Jahrgang: 2010 Nr. 15 Ausgabetag: Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Städtischen Betriebe Monheim zum

Testatsexemplar. Bertrandt Aeroconseil GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom

Transkript:

STADT VELBERT Nr. 07/2003 vom 18. März 2003 11. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Bodenrichtwerte von Grundstücken in der Stadt Velbert für das Jahr 2003 3 DGV Deponiegesellschaft Velbert mbh & Co. KG 5 Bedeutung und Schutz der trigonometrischen Punkte und der Nivellementpunkte Das Amtsblatt erscheint mindestens 1 X im Monat (pro Jahr ca. 20 Ausgaben) und ist erhältlich bei der Stadt Velbert, Büro des Bürgermeisters Bezugsgebühr jährlich inklusive Porto 35, Euro (Einzelexemplar 2, Euro) Herausgeber: Stadt Velbert Der Bürgermeister Verantwortlich: Büro des Bürgermeisters, HansJoachim Blißenbach, Thomasstraße 1, 42551 Velbert, Telefon: 02051/262207

BEKANNTMACHUNG DER BODENRICHTWERTE VON GRUNDSTÜCKEN IN DER STADT VELBERT FÜR DAS JAHR 2003 2 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Velbert hat gemäss 196 (1) des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, 1998 I S. 137) und gemäß 11 (1) bis (3) der Verordnung über Gutachterausschüsse für Grundstückswerte vom 07.03.1990 Gutacherausschussverordnung (GV, NW.90, S. 156) für den Bereich der Stadt V e l b e r t Bodenrichtwerte für das Jahr 2003 ermittelt und diese in einer Bodenrichtwertkarte (Maßstab ca. 1 : 7.500) nachgewiesen. Für den Bereich des ehemaligen Sanierungsgebietes in VelbertLangenberg wurden besondere Bodenrichtwerte nach 196 (1) Satz 5 des Baugesetzbuches zum Stichtag 01. Juni 2000 beschlossen. Gemäß 196 (3) Baugesetzbuch und 11 (4) Gutachterausschussverordnung werden die ermittelten Bodenrichtwerte hiermit bekannt gegeben. Die Bodenrichtwerte liegen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Velbert, Am Lindenkamp 31, Zimmer 008, Erdgeschoss (rechts) in der Zeit vom 24. März 2003 bis zum 23. April 2003 während der Dienststunden Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr aus. Darüber hinaus kann jederzeit während der Dienststunden bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte eingeholt werden. Velbert, den 10. März 2003 gez. Dieter Nakelski (stellv.vorsitzender)

Bekanntmachung Die Gesellschafterversammlung der DGV Deponiegesellschaft Velbert mbh & Co. KG hat im Umlaufverfahren am 28.01./26.02.2003 den Jahresabschluss zum 31.12.2001 festgestellt. Der Jahresüberschuss von 215.824,56 wird gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung den beweglichen Kapitalkonten der Gesellschafter gutgeschrieben. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 07.04.2003 bis 22.04.2003 im Gebäude der Stadtwerke Velbert GmbH, Raum 327, zur Einsichtnahme aus. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beauftragte BPG Beratungsund Prüfungsgesellschaft mbh, Düsseldorf, hat am 15.11.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der DGV Deponiegesellschaft Velbert mbh & Co. KG, Velbert, für das zum 31. Dezember 2001 endende Geschäftsjahr geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger, Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist ausgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft bei Verzicht auf den Ausbau der Deponie Plöger Steinbruch aufgrund dann notwendiger Wertberichtigungen im Anlagevermögen gefährdet ist. Bis zum Zeitpunkt unserer Prüfung konnte aufgrund der Datenlage nicht abschließend geklärt werden, ob die Vorsicht es gebietet, abweichend zu den Vorjahren bereits eine Wertberichtigung im Geschäftsjahr vorzunehmen. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." 3 Velbert, 05.03.200331.01.2003 Die Geschäftsführung Mit freundlichen Grüßen DGV Deponiegesellschaft Velbert Verwaltungs mbh gez. Thissen

Bekanntmachung Die Gesellschafterversammlung der DGV Deponiegesellschaft Velbert Verwaltungs mbh hat im Umlaufbeschluss am 28.01./26.01.2003 den Jahresabschluss zum 31.12. 2001 festgestellt. Der Jahresüberschuss von 650,30 wird gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung auf neue Rechnung vorgetragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 07.04.2003 bis 22.04.2003 im Gebäude der Stadtwerke Velbert GmbH, Raum 327, zur Einsichtnahme aus. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beauftragte BPG Beratungsund Prüfungsgesellschaft mbh, Düsseldorf, hat am 15.11.2002 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der DGV Deponiegesellschaft Velbert Verwaltungs mbh, Velbert, für das zum 31.12. 2001 endende Geschäftsjahr geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag/in der Satzung) liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens, Finanz und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Velbert, 05.04.200331.01.2003 Die Geschäftsführung Mit freundlichen Grüßen DGV Deponiegesellschaft Velbert Verwaltungs mbh gez. Thissen 4

Bedeutung und Schutz der trigonometrischen Punkte und der Nivellementpunkte 5 Bezirksregierung 33.4240 Düsseldorf, den 28. Januar 2003 Trigonometrische Punkte und Nivellenmentpunkte sind Vermessungspunkte der über die Landesfläche hinweg nach einheitlichen technischen Gesichtspunkten bestimmten Lage und Höhenfestpunktfelder. Sie bilden die Grundlage der Landesvermessung. Die trigonometrischen Punkte (TP) sind Voraussetzung für die Herstellung und die laufende Ergänzung der Landkarten und der Kartasterkarten. Auf ihnen beruhen der Nachweis und die Sicherung der Grundstücksgrenzen im Liegenschaftskataster. Die TP sind in der Regel durch vierkantig behauene Granitpfeiler im Erdboden festgelegt.sie sind durch ein Kreuz, die Buchstaben TP oder AP und ein Dreieck markiert. Die Nivellementpunkte (NivP) dienen als Ausgangspunkte für die Höhenangaben in Landkarten und in Lageplänen aller Art. Auch für ingenieurtechnische Arbeiten, z.b. Straßen, Kanal und Brückenbau, werden sie verwendet. Die NivP sind als Metallbolzen vermarkt, die sich meist an den Außenwänden dauerhaft und standsicherer Gebäude befinden. Wo keine Gebäude vorhanden sind, werden Bolzen in besonders gesetzten Festlegungspfeilern aus Granit oder Beton eingebracht. Der tonnen, kugel oder birnenförmige Kopf der Metallbolzen trägt meist die Inschrift HP (Höhenfestpunkt) oder NivP. Die gesetzliche Grundlage für die Bestimmung, die Festlegung und den Schutz der TP und NivP ist das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskartaster (VermKatG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.Mai 1990 (GV. NW. 1990S. 360/SGV. NW.7134). Die Bestimmung der TP und der NivP ist eine schwierige technische Aufgabe, für die das Land hohe Kosten aufwendet. Wegen ihrer großen Bedeutung für die Allgemeinheit ist es deshalb sehr wichtig, dass ihre Vermarkungen unverändert erhalten bleiben. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken und Bauwerken, auf denen bzw. an denen TP oder NivP festgelegt sind, sowie Behörden und sonstige Stellen, die mit der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen befasst sind, werden deshalb gebeten, für die unversehrte Erhaltung, die Erkennbarkeit und die Verwendbarkeit der Vermessungsmarken zu sorgen. Dies gilt auch für die Festlegungen (Bolzen, Schrauben, Kreuzschnitte usw.), die zur dauerhaften dauerhaften Punktbezeichnung in Straßen und Wegen angebrachten sind. Insbesondere die Vermessungspunkte vor Beschädigung oder Zerstörung geschützt werden (z.b. durch einen Lattenbock). Beim Anbringen von Schildern, Briefkästen, Lampen, Automaten und dergl. ist darauf zu achten, dass der Raum über dem Bolzen bis 3,1 m Höhe und jeweils,2 m nach beiden Seiten frei bleibt. Die Gefährdung eines trigonometrischen Punktes oder Nivellementpunktes ist unverzüglich der Katasterbehörde der zuständigen Stadt bzw. Kreisverwaltung oder dem Landesvermessungsamt Nordrhein Westfalen unter Angabe von Art, Umfang und Beginn der betreffenden Maßnahme mitzuteilen. In begründeten Fällen kann ein noch an seiner Stelle unverändert vorhandener TP oder NivP verlegen werden. Die vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten rechtzeitig beantragte Verlegung, an der ein berechtes Interesse glaubhaft dargelegt wird, ist im Gegensatz zur Wiederherstellung bereits beschädigter oder zerstörter Vermessungspunkte kostenfrei. Bonn, den 23. Januar 2003 Landesvermessungsamt Nordrhein Westfalen

Abl. Reg. Ddf. 2003 S. 87 6