Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen in der Kiel Region IB.SH Förderlotse Christian Hank Büdelsdorf, 17.11.2015
Wir über uns Zentrales Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein 1991 gegründet als Anstalt öffentlichen Rechts Wirtschaftliche Eckdaten (2014): Bilanzsumme 18,3 Mrd. Neugeschäftsvolumen 2,1 Mrd. (davon ein Drittel Investitionen in die Querschnittsaufgabe Energiewende) 568 Mitarbeiter Die IB.SH im Überblick // 2
Übersicht Förderportfolio Wirtschaft und Technologie Immobilien Kommunen und Infrastruktur Arbeit und Bildung Europakompetenz Kapitalmarktkompetenz
IB.SH Förderlotsen neutrale und unentgeltliche Beratung von Gründungsinteressierten, bestehenden Unternehmen und freiberuflich Tätigen über optimale Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Anforderungen an Gründungs- und Unternehmenskonzepte besonderer Service: Gründerinnenberatung / Regionalvertretung der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) Beratungsstatistik 2014: 1.039 Gründungsinteressierte 1.169 bestehende Unternehmen www.ib-sh.de/foerderlotse
Förderprogramme im Überblick für Investitionen und Liquiditätsbedarf Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Zuschüsse) Förderdarlehen der KfW Förderdarlehen der IB.SH Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Schl.-Holst. Beteiligungskapital der MBG Innovative Projekte/Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Energieeffizienz- und Umweltvorhaben Beratungsbedarf Weiterbildung
Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Überblick arbeitsplatzbezogene Zuschüsse für einzelbetriebliche Investitionen Antragsberechtigt: i.d.r. produzierende Unternehmen/ überregionale Dienstleister Ziel: Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen Antragstellung über IB.SH www.ib-sh.de/lpw-unternehmen Quelle: BBR 2008
Grundlagen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung Förderziele Ausgleich von Standortnachteilen gewerblicher Betriebe (einschl. Tourismus) in strukturschwachen Regionen Schl.-Holsteins durch Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft sowie Schaffung und Sicherung dauerhafter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze soweit möglich Einbezug übergeordneter Ziele wie Energieeffizienz Einsparung von Ressourcen Qualität der Arbeitsplätze Inklusion und Integration 7
Grundlagen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung Mittelherkunft i.r. des Landesprogramms Wirtschaft (2014-2020) Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW oder GA) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Wichtige Rechtsgrundlagen jeweils geltender Koordinierungsrahmen der GRW (derzeit: Juni 2015) Grundsätze und Regelungen für Vorhaben i.r. des Landesprogramms Wirtschaft Förderrichtlinien weitere Regelungen wie z.b. Mindestlohngesetz, EU-Beihilfevorgaben lt. Förderrichtlinien www.ib-sh.de/lpw-unternehmen 8
Welche Unternehmen werden gefördert? - Unternehmensgröße - Kleine und mittlere Unternehmen (KU und MU) gem. EU-Definition mit Betriebsstätte im sog. C-Gebiet der GRW Ausnahmen bei landespolitischem Interesse möglich für: Großunternehmen (GU) im C-Gebiet kleine und mittlere Unternehmen im D-Gebiet und Hamburg-Rand-Raum 9
Welche Unternehmen werden gefördert? - Primäreffekt - Gewerbliche Unternehmen (i.d.r. Produktionsunternehmen und Dienstleister mit überregionalem Absatz), die sog. Primäreffekt erfüllen: Branche ist in der sog. Positivliste gelistet oder Einzelfallnachweis / -prognose für überregionalen Absatz Branchenausschlüsse insbesondere für: Baugewerbe außer Positivliste Urproduktion, Kiesabbau Transport- / Lagergewerbe (Abgrenzung Logistik!) Einzelhandel soweit nicht Versandhandel Krankenhäuser, Kliniken u.a. 10
Welche Vorhaben werden gefördert? 1. Vorhaben der Errichtung oder Erweiterung -ab 250 TEUR förderfähige Investitionen -Beschäftigungseffekt: Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze (mind. +2, bei Betrieben ab 14 Vollzeitdauerarbeitsplätzen +15%) 2. Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte 3. Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher nicht hergestellte Produkte oder grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses oder Erweiterung einer Betriebsstätte ohne Arbeitsplatzaufbau (=Kapazitätserweiterung) -ab 500 TEUR förderfähige Investitionen -Beschäftigungseffekt: Sicherung vorhandener Arbeitsplätze 4. Modernisierung von Beherbergungsbetrieben 11
Wo liegt die zu fördernde Betriebsstätte? Fördergebiet der GRW in Schleswig-Holstein (2014-2020) C-Fördergebiet D-Fördergebiet Hamburg-Rand- Raum Förderung im Hamburg-Rand-Raum in Ausnahmen aus EFRE-Mitteln möglich Quelle: BBR 2008 12
Wo liegt die zu fördernde Betriebsstätte? Fördergebiet der GRW in Kiel (2014-2020) Farblich markiert = C-Fördergebiet Nicht markiert = D-Fördergebiet 13
Wie hoch ist die Förderung im C-Fördergebiet? (1) Fördergebiete: Nordfriesland, Flensburg, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Ostholstein, Helgoland sowie Teile von Steinburg, Kiel u. Lübeck Errichtung/ Erweiterung: KU: max. 20 % Investitionszuschuss MU: max. 15 % Investitionszuschuss jeweils max. 35 TEUR je neuem Vollzeit-Dauer-Arbeitsplatz Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte: KU: max. 20 % Investitionszuschuss MU: max. 15 % Investitionszuschuss jeweils max. 35 TEUR je erhaltenem/gesichertem Arbeitsplatz
Wie hoch ist die Förderung im C-Fördergebiet? (2) Diversifizierung oder Erweiterung ohne Arbeitsplatzaufbau (=Kapazitätserweiterung): KU/MU: max. 10 % bzw. 35 TEUR je gesichertem Arbeitsplatz Förderung von Großunternehmen nur in Ausnahmefällen möglich nur Erstinvestitionen, die neue wirtschaftliche Tätigkeiten im C-Gebiet schaffen Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder Diversifizierung der Tätigkeit der Betriebsstätte, die zu einer Änderung der sog. NACE-Klassifizierung führt max. 10 % bzw. 25 TEUR je neuem Arbeitsplatz
Wie hoch ist die Förderung im übrigen Schleswig-Holstein? Förderung im D-Fördergebiet der GRW Förderung in Ausnahmefällen möglich Errichtung/Erweiterung: KU max. 20 %, MU max. 10 % Diversifizierung: KU max. 10 %, MU max. 10 % keine Ausnahmen möglich für Großunternehmen Förderung im HH-Rand-Raum Fördergebiet: Kreise Stormarn, SE, PI ohne Helgoland Förderung (nur Errichtungsvorhaben) in Ausnahmefällen möglich keine Ausnahmen für Großunternehmen möglich KU max. 15 %, MU max. 10 %
Fallbeispiel: Errechnung der max. Zuschusshöhe Ein mittleres Unternehmen (Maschinenbau) mit 30 Mitarbeitern (DAP) im C-Gebiet erweitert seine Produktionshalle. Förderfähiges Investitionsvolumen: 800 TEUR 15 % von 800 TEUR => 120 TEUR 15% von 30 bestehenden DAP = 4,5 => Es müssen 5 zusätzliche DAP à 35 TEUR je neuem Arbeitsplatz geschaffen werden => 175 TEUR Max. Zuschuss = niedrigster Betrag beider Beträge, d.h. hier = 120 TEUR
Tourismusförderung: Errichtung/Erweiterung von Beherbergungsbetrieben Fördergebiet: Gemeinden mit touristischer Bedeutung im C-Gebiet i.d.r. in anerkannten Kur- und Erholungsorten Ausnahmen bei ausreichenden touristischen Ansätzen möglich Förderfähige Unternehmen = gewerbliche Beherbergungsbetriebe > 10 Betten und mind. 30 % Umsatzanteil aus Beherbergung auch Modellvorhaben auf Camping- und Mobilheimplätzen Zuschusshöhe wie Errichtung/Erweiterung förderfähige Investitionskosten bis max. 10 Mio. Euro anerkannt nicht förderfähig: insb. Ferienwohnungen/ -häuser, Sportboothäfen, Golfplätze 18
Geplante Tourismusförderung: Modernisierung von Beherbergungsbetrieben Förderung der Modernisierung gewerblicher Beherbergungsbetriebe mit Betriebsstätte in Orten mit touristischer Bedeutung im C-Gebiet Investitionsvolumen > 50 TEUR KU: max. 25 % Zuschuss MU: max. 15 % Zuschuss Förderung in Ausnahmefällen bei besonderer Bedeutung im D-Gebiet KU: max. 20 % Zuschuss MU: max. 10 % Zuschuss Höchstzuschuss jeweils 100 TEUR Förderrichtlinie wird voraussichtl. noch 2015 veröffentlicht Ziel: Qualitätssteigerung des touristischen Angebotes und Erhaltung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze 19
Was ist noch wichtig? Antragstellung und grundsätzliche Bestätigung der Förderfähigkeit vor Beginn des Investitionsvorhabens (Beginn ist insb. Abschluss eines Lieferungs- od. Leistungsvertrags) beihilfefreier Finanzierungsanteil von mind. 25 % der förderfähigen Investitionskosten angemessene Eigenmittel von mind. 20 % der Gesamtinv.kosten Investitionszeitraum = 36 Monate Förderfähige Kosten: Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens nicht förderfähig: Ersatzbeschaffung, außer bei Stilllegung gebrauchte Wirtschaftsgüter und Grundstücke 20
Förderprogramme im Überblick für Investitionen und Liquiditätsbedarf Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Zuschüsse) Förderdarlehen der KfW Förderdarlehen der IB.SH Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Schl.-Holst. Beteiligungskapital der MBG Innovative Projekte/Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Energieeffizienz- und Umweltvorhaben Beratungsbedarf Weiterbildung
Förderdarlehen der KfW KfW Mittelstandsbank Gründungsfinanzierung ERP-Gründerkredit - StartGeld ERP-Gründerkredit Universell ERP-Kapital für Gründung Allgemeine Unternehmensfinanzierung KfW-Unternehmerkredit ERP-Regionalförderprogramm KfW-Umweltprogramm, KfW-Energieeffizienzprogramm KfW-Programm Erneuerbare Energien ERP-Innovationsprogramm, BMUB Umweltinnovationsprogramm
ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW Antragsberechtigte natürliche Personen und kleine Unternehmen - mit fachl. und kaufm. persönlicher Qualifikation - bei Schaffung einer tragfähigen Vollexistenz (auch bei anfänglich nebenberuflicher Gründung) - bei Festigung bis 5 Jahre nach Gründung Verwendungszweck Investitionen und/oder Betriebsmittelbedarf Kreditbetrag max. 100T (davon max. 30T für Betriebsmittel) Laufzeit 5 oder 10 Jahre (davon 1 bzw. 2 Jahre tilgungsfrei) Zinsen niedrig u. ratingunabhängig (s. www.ib-sh.de/kfw) Sicherheiten sind mit der Hausbank zu vereinbaren Eigenmittel nicht notwendig, mit Hausbank zu vereinbaren Antragsweg mit Businessplan über die Hausbank an die KfW Besonderheit 80%ige Haftungsfreistellung durch die KfW
Zusammenwirken der Förderinstitute in Schleswig-Holstein schließt Finanzierungslücken schließt Eigenkapitallücken schließt Sicherheitenlücken
IB.SH Wachstumsdarlehen (KU) Verwendungszweck und Produktausgestaltung Förderung von kleinen Unternehmen ab 25. Monat nach Gründung Finanzierung von Investitionen und/oder Betriebsmittelbedarf 25 100 TEUR Kredithöhe 2-8 Jahre Laufzeit 3,25 % bis 7,45 % bonitätsabhängiger Zinssatz p.a. unbesicherter Direktkredit der IB.SH (auch als Finanzierungsbaustein einsetzbar) Hausbankbeteiligung bei Krediten > 50 TEUR und überwiegend Liquiditätsbedarf ist eine angemessene Hausbankbeteiligung obligatorisch Weg der Antragstellung Antragsunterlagen unter www.ib-sh.de/wachstumsdarlehen-ku Antrageinreichung über die Hausbank oder über Berater/Kooperationspartner
Fördermöglichkeiten für innovative Projekte/F&E-Vorhaben Betriebliche Innovationsförderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft (WTSH) ZIM, KMU-innovativ DBU Projektzuschüsse EU-Förderung: Horizon 2020 BMUB Umweltinnovationsprogramm ERP- Innovationsprogramm projektabhängig: andere KfW-Programme Hausbank, MBG u.a. Beteiligungen, BüBa, Mitfinanzierung IB.SH Beratung durch die Innovationsberater und i.r. von Innovationsprogrammen (WTSH) KMU-Patentaktion WTSH) Innovationsgutscheine (go-inno, BMWI) Zuschüsse Darlehen/Bürgschaften/ Beteiligungen Beratungsförderung
Fördermöglichkeiten für Energieeffizienzvorhaben Querschnittstechnologien Klima- und Kälteanlagen Einzelbetriebliche Investitionsförderung Innovationsförderung Weitere: Mini-BHKWs, energieeff. Produktionsprozesse, Weiterbildungsbonus Hausbank ggf. mit KfW (z.b. Energieeffizienzprogramm) / IB.SH Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein Beteiligungskapital der MBG Beratung durch Ihre IHKs und Handwerkskammern Energieberatung Mittelstand Energiemanagementsystemen Energiespar-Contracting Allgemeine Beratungsförderung (BAFA) Zuschüsse Darlehen/Bürgschaften / Beteiligungen Beratungsförderung
Beratung steht oft am Anfang von energetischen Maßnahmen Energieberatung Mittelstand Beratungsinhalte: Energieeffizienz- und Umsetzungsberatung im Unternehmen antragsberechtigt: KMU und Freiberufler Förderhöhe abhängig von jährlichen Energiekosten: < 10 TEUR: 80 % Zuschuss max. 800 Euro > 10 TEUR: 80 % Zuschuss max. 8.000 Euro Fördergrundlage: Netto-Beraterhonorar Förderung 1 x innerhalb von 24 Monaten möglich Antragstellung vor Beratungsbeginn online über BAFA www.bafa.de
Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016 über das BAFA Zusammenführung bisheriger Programme (Gründercoaching Deutschland, Förderung unternehmerischen Kow-Hows durch Unternehmensberater, Runder Tisch und Turnaround zu einem einheitlichen Beratungsförderprogramm des Bundes spezifische Förderkonditionen für Unternehmen in verschiedenen Phasen: bis 2 Jahre nach Gründung: 50%, max. 2,0 TEUR Zuschuss ab 2 Jahre nach Gründung: 50%, max. 1,5 TEUR Zuschuss Untern. in wirtsch. Schwierigkeiten: 90%, max. 1,5TEUR Zuschuss Online-Antragsverfahren www.bafa.de
Zuschüsse für Beratung zu Personalthemen unternehmenswert:mensch für Themen der Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen: z.b. strategisches Personalmanagement, Motivation, Kommunikation, Innovationssteigerung, Gesundheit, Wissenstransfer und -nachschub, lebenslanges Lernen, für Unternehmen ab 2 Jahre mit mind. 1 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/in bis zu 80 % Zuschuss (für Unternehmen bis 10 Beschäftigte) bzw. 50 % Zuschuss (für Unternehmen mit 11 bis 249 Beschäftigte) Förderung für bis zu 10 Beratungstage à max. 1 TEUR Tagessatz Ansprechpartner: Kathrin Reinicke (Fachkräfteberaterin KielRegion) Tel: 0431 2484-215, Email:kreinicke@kiwi-kiel.de www.unternehmens-wert-mensch.de
Förderung von Aus- und Weiterbildung Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (www.ib-sh.de) Meister BAföG (www.ib-sh.de) Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info)
Fazit Der Förderdschungel ist schwer zu durchdringen. Binden Sie die IB.SH Förderlotsen in einem frühen Stadium Ihrer Planungen ein. Der Rat der IB.SH Förderlotsen kann bares Geld wert sein oder die Gewissheit bringen, keine Fördermöglichkeit zu verpassen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine e-mail!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! IB.SH Förderlotsin IB.SH Förderlotse IB.SH Förderlotsin IB.SH Förderlotsin Susann Dreßler Christian Hank Ulrike Kiehne Katharina Preusse -3367-3368 -3363-3364 Investitionsbank Schleswig-Holstein IB.SH Förderlotsen Zentrale Kontaktdaten: Tel. 0431 9905-3365 Email/Internet: foerderlotse@ib-sh.de, www.ib-sh.de/foerderlotse Besuchsadresse: Lorentzendamm 22, 24103 Kiel