Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken" e.v.

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Transkript:

Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken" e.v. 1 Gebühren für Mitglieder 1.1 Aufnahmegebühr Mitglieder mit geregeltem Einkommen Ermäßigte Aufnahmegebühr * 100,00 50,00 Diese wird fällig für die Aufnahme in den Status M, MS, UL, SF auch vom FM zum ordentlichen Mitglied. Ehemalige Vollmitglieder bezahlen keine erneute Aufnahmegebühr. 1.2 Mitgliedsbeiträge Vollmitglieder Segelflug inkl. M, MS, UL Ermäßigter Beitrag * Vollmitglieder der Sparte M, MS, UL ohne Segelflug Vollmitglieder Modellflug Fördermitglieder 350,00 280,00 240,00 101,00 40,00 * Ermäßigte Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag gilt für Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose und Bundesfreiwilligendienstleistende. 1.3 Investitionsfonds Jedes fliegende Mitglied, das Vereinsflugzeuge nutzt, zahlt zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag einen Beitrag von 100,00 in einen Investitionsfonds. Dieser Fonds dient der Anschaffung von Fluggerät und Zubehör und darf nur auf Entscheidung einer Mitgliederversammlung verwendet werden. Die Zahlung kann wie der Beitrag in zwei Raten zum entsprechenden Termin erfolgen. Fördermitglieder können Freunde des Vereins, Familienangehörige und förderwillige Personen sein. Fördermitglieder übernachten zum Vereinstarif und sind auf dem Flugplatz versichert. Weitere Vergünstigungen haben Fördermitglieder nicht. 1.4 Fluggebühren 1.4.1 Segelflug Windenstart Vollmitglied 3,50 In Ausbildung zur Segelfluglizenz 3,00 In Ausbildung zur Segelfluglizenz ermäßigt* 2,50 * Ermäßigte Windenstart gilt für Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose und Bundesfreiwilligendienstleistende. 1 Ausgabe: 17.02.2018

F-Schlepp, UL-Zeit von Start bis Landung je Minute 2,00 Rückschlepp Vollmitglied Die ersten 10 Minuten eines Rückschlepps werden - im F-Schlepp Tarif abgerechnet. Je Minute 2,00 Die folgende Rückschleppzeit wird - entsprechend Blocktarif abgerechnet. Je Minute z.z. 1,17 Die Flugminuten im Segelflug werden nicht abgerechnet. 1.4.2 F-Schlepp Block (nur zutreffend wenn keine Einzugsermächtigung erteilt wurde) Es kann ein F-Schlepp Block gekauft werden. Es gelten die F-Schlepp Gebühren. Mindestkaufpreis: 50,00 Weitere Kaufpreise erfolgen in 10,00 Schritten. Bei Änderung der Gebührenordnung oder der F-Schlepp Preise erfolgt eine Umrechnung des Blocks. 1.4.3 Ultraleicht Mitglieder, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, fliegen immer zum Blocktarif. Für Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, gilt Folgendes: Der Block wird vor Flugantritt gekauft. Nur ein gültiger Block berechtigt zum Fliegen. Der Erwerb von einzelnen Stunden oder Minuten ist nicht vorgesehen. Der Block bleibt bis zur Gebührenänderung erhalten. UL-Block für 5 Flugstunden, je Stunde 70,00 350,00 Von Start bis Landung wird ein Tarif abgerechnet. Bei Fremdbetankung werden maximal die Kosten für Super Benzin zu unserem Vereinspreis erstattet. Mehrkosten hat der Luftfahrzeugführer zu tragen. Der UL-Block wird nach einer Änderung der Gebühr auf der JHV umgerechnet. 1.5 Abstellgebühr für Flugzeuge Segelflugzeuge in der Saison pro Tag Segelflugzeuge abgerüstet je Winter Motorflugzeuge, Motorsegler und UL generell je Monat 0,50 50,00 28,00 Die Versicherung für Abstellung der Flugzeuge in der Halle kann über den Verein abgeschlossen werden. Die Kosten trägt der Halter des Flugzeugs. 2 Ausgabe: 17.02.2018

2 Gebühren für DAeC-Mitglieder Die Tarife für DAeC - Mitglieder gelten nur für Vollmitglieder in der entsprechenden Sparte eines DAeC angehörenden Vereins. DAeC - Mitglieder fliegen nur auf unseren Doppelsitzern mit einem Vereinsfluglehrer. Wer in diesem Sinne kein DAeC - Mitglied ist, zahlt den Selbstkostentarif. 2.1 Segelflug Windenstart 5,00 F-Schlepp, Ultraleicht von Start bis Landung je Minute 3,00 Rückschlepp DAeC Mitglied. Die ersten 10 Minuten eines Rückschlepps werden im F-Schlepp Tarif abgerechnet. Je Minute 3,00 Die folgende Rückschleppzeit wird im Blocktarif abgerechnet. Je Minute 1,50 Fluggebühr je Minute Segelflugzeit 0,15 2.2 Ultraleicht Charterpreis (nur mit Vereinsfluglehrer) s. Selbstkostenflug 3 Selbstkosten- und Chartertarife, Lande- und Unterstellgebühren 3.1 Segelflug Windenstart bis 10 min Flugzeit 15,00 Schnupperpreis z.b. für Schulklassen 8,00 Schnupperflugwochenende für 3 Segelflugstarts bei ganztägiger Beteiligung 30,00 F-Schlepp mit Segelflugzeug auf Schlepphöhe: 600m (bis zu 30 min Flugzeit) 55,00 800m (bis zu 40 min Flugzeit) 70,00 1000m (bis zu 50 min Flugzeit) 80,00 1200m (bis zu 60 min Flugzeit) 90,00 Für jede weitere Minute im Segelflug 0,60 Bei Einzelabrechnung der F-Schleppzeit, von Start bis Landung des Ultraleichts, werden je Minute 3,00 und nach der Landung des Ultraleichts 0,60 je Minute Segelflugzeit berechnet. 3 Ausgabe: 17.02.2018

3.2 Ultraleicht Flugzeit 1/4 Stunde 25,00 1/2 Stunde 45,00 1 Stunde 90,00 Usedomrundflug 1 1/4 Stunde 110,00 Rügenflug 2 Stunden 180,00 Für jede weitere Minute 1,50 3.3 Landegebühren Motorsegler/ Ultraleicht D-K***/D-M*** ( 2,94 zzgl. 19%MwSt) 3,50 Motorflugzeuge und Hubschrauber D-E***/D-G*** ( 7,14 zzgl. 19%MwSt) 8,50 D-I***/D-F*** (21,01 zzgl. 19%MwSt) 25,00 D-H*** (14,71 zzgl. 19%MwSt) 17,50 Von der Landegebühr befreit sind alle ordentlichen Vereinsmitglieder, soweit sie im Sport und Vereinsinteresse fliegen. Sollte ein Sportfreund ein Flugzeug privat gewinnbringend oder für andere Einrichtungen nutzen, bzw. mit gecharterten Flugzeugen zu diesem Zweck fliegen, werden alle anfallenden Gebühren erhoben. 3.4 Ab- und Unterstellgebühren ab 5 Stunden je Tag Für Abstellung auf dem Flugplatzgelände (2,94 zzgl. 19%MwSt) 3,50 Motorflugzeuge, Mose und UL in der Halle (7,98 zzgl. 19%MwSt) 9,50 Segelflugzeuge aufgerüstet in der Halle 1,60 Segelflugzeuge abgerüstet in der Halle 0,80 Vereinsflugzeuge haben bei der Unterstellung Vorrang. Für die dauerhafte Unterstellung in der Halle von min. 12 Monaten ist eine jährliche Unterstellgebühr in Höhe von 1.560,00 zu entrichten, fällig zum 15.01. des Kalenderjahres. 3.5 Modellflugfläche Für Nichtmitglieder mit gültigem Versicherungsnachweis pro Tag 3,50 3.6 Werkstattnutzung Die Nutzung der Werkstatt ist für ordentliche Vereinsmitglieder kostenfrei. Nutzung Werkstatt für Nichtmitglieder Tagespauschale 80,00 Klein und Verbrauchsmaterial wird gesondert abgerechnet (auch Vereinsmitglieder). 4 Ausgabe: 17.02.2018

4 Übernachtungen Übernachtungsgebühr Vereinsmitglieder und Angehörige 1. Grades (Kinder ab 6. Jahre) 2,50 Übernachtungsgebühr Vereinsmitglieder zu beruflichen Zwecken und Gäste 10,00 Übernachtungsgebühr für DAeC - Mitglieder 5,00 Hierbei sind alle Kosten wie Strom und Wasser enthalten. Die Übernachtungsgebühr gilt für alle Personen, egal an welchem Ort des Flugplatzes. Meisterschaften werden gesondert geregelt. Einzelfallentscheidungen regelt der Vorstand auf Antrag. Fünf Übernachtungen pro Jahr pro Mitglied für Angehörige nicht 1. Grades kosten 2,50 pro Übernachtung. 5 Allgemeines Alle anderen Punkte wie z.b. Wiedergutmachung, Zahlungsweise, Haftbarkeit, Ausnahmeregelungen sowie Baustundenregelung sind in der Clubordnung geregelt und gelten uneingeschränkt im Zusammenwirken mit der Gebührenordnung. Mit der Gebührenordnung wird der Anhang zur Vereinbarung von Haftungsansprüchen anerkannt. 5.1 Termine der Zahlungen Beitrag kann in 2 Raten gezahlt werden. 1. Rate bis 14 Kalendertage nach der Jahreshauptversammlung 2. Rate bis zum 30.06. des Kalenderjahres Mit Lastschriftverfahren: Die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge, Start- und Unterstellgebühren, Flug- und sonstige Gebühren erfolgt über Rechnung, welche per Mail oder Post zugestellt werden. Sofern keine Einwände erhoben werden, wird 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung der Betrag per Banklastschrift vom Bankkonto des Mitgliedes eingezogen. Dieses Verfahren wird angewandt, wenn das Mitglied dem schriftlich zustimmt. Die Zustimmung gilt für die Dauer der Mitgliedschaft oder bis auf Widerruf. Jedes Mitglied sorgt für eine ausreichende Deckung seines Bankkontos. Ohne Lastschriftverfahren: Fluggebühren wie Ultraleicht- und F- Schleppgebühren sind sofort fällig. Startgebühren und Übernachtungsgebühren werden zeitnah abgerechnet. Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Mahngebühren werden wie folgt erhoben: 1. Mahnung = 2,50 2. Mahnung = 5,00 (M - Motorflug, MS - Motorsegler, UL - Ultraleicht, SF - Segelflug, MF - Modellflug) Diese Gebührenordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 17.02.2018 beschlossen. 5 Ausgabe: 17.02.2018