Abfallwegweiser mit neuem Tourenplan.

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Transkript:

Abfallwegweiser 2019 mit neuem Tourenplan www.vogtlandkreis.de

Inhaltsverzeichnis Aktuelles... 3 Abholung der alten Abfallbehälter ohne eingebauten Transponder... 3 Leerstand... 3 Biotonnenreinigung... 3 Ermäßigungen... 3 Ansprechpartner im Amt für Abfallwirtschaft... 3 Kommunale Entsorger / private Entsorger... 4 Mitteilungspflichten... 5 Abfallgebühren... 6 Abfallbehälter... 8 Abholung der alten Abfallbehälter... 8 Leerung und Bereitstellung von Abfallbehältern ab 2019... 8 Bestellung von Abfallbehältern... 9 Behältertausch... 9 Restabfall... 9 Bioabfall... 10 Ist eine Befreiung von der Biotonne möglich?... 10 Biotonnenreinigung... 10 Sperrige Abfälle / Haushaltsauflösungen... 11 Entsorgungsmöglichkeiten... 11 Haushaltsauflösungen mittels Großcontainer / gebührenpflichtige Abgabe von Sperrmüll / Restabfall... 11 Fenster, Türen, Altreifen... 12 Papier und Pappe... 12 Weihnachtsbäume und Grüngut... 13 Problemabfall... 14 Problemabfallsammlung mit Schadstoffmobil... 14 Problemabfallsammlung in Annahmestellen... 14 Entsorgungsmöglichkeiten für weitere gefährliche Abfälle... 15 Elektronikschrott... 16 Abholung Großgeräte... 16 Selbstanlieferung von Klein- und Großelektronikschrott... 16 Sammelcontainer für Kleinelektronikschrott... 17 Rücknahme von Klein- und Großelektronikschrott durch den Handel... 17 Sammlung von Wertstoffen... 18 Altglas... 18 Leichtverpackungen (gelbe Tonne / gelber Sack)... 19 Abfallbilanz 2017... 19 Banderolen / Restabfallsäcke... 20 Rückgabemöglichkeit der Banderolen / Restabfallsäcke aus dem Jahr 2018... 20 Vertriebsstellen für Restabfall säcke und Entsorgungs-Schecks... 21 Ausgabestellen für gelbe Säcke im Vogtlandkreis... 22 Hinweise zum Tourenplan...24 Tourenplan (Biotonne, gelbe Tonnen / Säcke, Papier- und Restabfallbehälter)... 24 Übersicht der Abfuhrtermine 2019... 47 Tourenplan Schadstoffmobil... 48 Frühjahrstour... 48 Herbsttour... 50 Standorte Elektronikschrott-Container im Vogtlandkreis... 52 Meldeformular Abfallentsorgung für Grundstückseigentümer / Verwalter... 53 Antrag zur Abholung von Sperrmüll... 55 Hinweise zur Bestellung von Sperrmüll... 56 Auftrag zur Abholung von E-Schrott und / oder Fenster, Türen, Reifen... 57 Hinweise zur Abholung von E-Schrott, Fenster, Türen, Reifen... 58 Datenschutzrechtliche Informationen... 59 Abfall-ABC Wohin mit welchem Abfall?... 60 von A bis Z Wer entsorgt was?... 63 Impressum Herausgeber: Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz Tel.: +49 (0) 3741 300-2271 Fax: +49 (0) 3741 300-4042 Redaktion: verantwortlich: Amt für Abfallwirtschaft Auflage: 145.000 Exemplare Redaktionsschluss: 13. November 2018 Satz und Layout: Page Pro Media GmbH Gerhart-Hauptmann-Platz 1 09112 Chemnitz Druck: Möller Druck und Verlag GmbH Ein Unternehmen der Möller Mediengruppe Zeppelinstraße 6 16356 Ahrensfelde OT Blumberg Nachdruck, auch teilweise, nur mit Genehmigung und unter Angabe der Quelle. Titelseite: c-trace GmbH, Page Pro Media GmbH, istock.com / GennadyPoddubny, tpzijl 2 Inhaltsverzeichnis Impressum

Aktuelles Abholung der alten Abfallbehälter ohne eingebauten Transponder Alle noch verbliebenen alten Restabfallbehälter und Biotonnen werden beginnend ab dem 07. Januar 2019 eingezogen. Ausnahme bilden nur die Restabfallbehälter in Plauen, die sich im Eigentum der jeweiligen Grundstückseigentümer befinden. Für diese Behälter ist die Rückgabe freiwillig. Bitte leeren Sie die betroffen Abfallbehälter bis spätestens 31.12.2018 und befüllen sie danach nicht mehr. Die Einsammlung aller alten Abfallbehälter dauert voraussichtlich vier Wochen. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 6. Leerstand Wenn Nutzungseinheiten über einen Zeitraum von mindestens zwei Kalendermonaten unbewohnt oder ungenutzt sind, können diese abgemeldet werden. Für diesen Zeitraum und die jeweilige Nutzungseinheit ist dann keine Festgebühr zu entrichten. In den Fällen von Leerstand kann ein Antrag auf Gebührenminderung gestellt werden. Dieser ist grundsätzlich einen Monat nach Ende des Leerstandes, jedoch spätestens bis 31.01. des Folgejahres zu stellen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Leerstand am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres noch besteht. Biotonnenreinigung Eine Anmeldung für die Biotonnenreinigung 2019 muss bis zum 31.01.2019 erfolgt sein. Danach sind keine Anmeldungen für das laufende Jahr mehr möglich. Ermäßigungen Ab 2019 wird kein personenbezogener Maßstab der Abfallgebühren mehr angewendet. Deshalb sind Ermäßigungen, z. B. bei Ortsabwesenheit, Zweitwohnsitz oder mehreren Kindern im Haushalt, nicht mehr vorgesehen. Bitte stellen Sie daher keine Anträge dazu. Anschriften Postanschrift: Besucheranschrift Öffnungszeiten: Landratsamt Vogtlandkreis Landratsamt Vogtlandkreis Mo, Mi, Fr 09:00 12:00 Uhr Amt für Abfallwirtschaft Amt für Abfallwirtschaft Di 09:00 12:00 Uhr und Postfach 10 03 08 Stephanstraße 9 13:00 16:00 Uhr 08507 Plauen 08606 Oelsnitz Do 09:00 12:00 Uhr und Fax +49 (0) 3741 300 4042 13:00 18:00 Uhr awi@vogtlandkreis.de www.vogtlandkreis.de Ansprechpartner im Amt für Abfallwirtschaft Abfallberatung 03741 300-2274 / -2278 / -2281 Abfallgebühren Wählen Sie je nach Lage Ihres Grundstücks die 03741 300 und die dazugehörige Durchwahl: Ort Durchwahl Ort Durchwahl Adorf -2275 Neuensalz -2297 Auerbach -2275 Neumark -2297 Bad Brambach -2275 Neustadt -2297 Bad Elster -2275 Oelsnitz -2294, -2295 Bergen (b. Auerbach) -2275 Pausa-Mühltroff -2294, -2295 Bösenbrunn -2275 Plauen -2294, -2295 Eichigt -2275 Pöhl -2294, -2295 Ellefeld -2275 Reichenbach / Vogtl. -2286 Elsterberg -2275 Rodewisch -2286 Falkenstein -2275 Rosenbach / Vogtl. -2286 Grünbach -2275 Schöneck -2286 Heinsdorfergrund -2275 Steinberg -2286 Klingenthal -2297 Theuma -2286 Lengenfeld -2297 Tirpersdorf -2286 Limbach -2297 Treuen -2286 Markneukirchen -2297 Triebel -2286 Muldenhammer -2297 Weischlitz -2297 Mühlental -2297 Werda -2297 Netzschkau -2297 Aktuelles 3

Kommunale Entsorger / private Entsorger Kommunale Entsorger im Vogtlandkreis Entsorgungsunternehmen Abfallannahmestellen / Wertstoffhöfe Entsorgungsart / Abfallart Öffnungszeiten Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) Alte Reichenbacher Straße 76 08606 Oelsnitz Telefon: +49 (0) 37421 123300, Fax: +49 (0) 37421 123399 E-Mail: service@kreisentsorgung.de Internet: www.kreisentsorgung.de Abholung und Entsorgung von Elektronikschrott Grüngut, Weihnachtsbäumen Papier und Pappe, Restabfall, Sperrmüll Firma Glitzner Entsorgung GmbH OT Schneidenbach / Weißensander Weg 8 08468 Reichenbach Telefon: +49 (0) 3765 386990 E-Mail: service@glitzner-entsorgung.de Annahmestelle für Problemabfälle Abholung und Entsorgung von Grüngut, Weihnachtsbäumen Papier und Pappe Problemabfällen (Schadstoffmobil) Restabfall und Sperrmüll Mo Fr 06:00 16:00 Uhr Wertstoffhof Falkenstein Plauensche Straße 94 08223 Falkenstein Telefon: +49 (0) 3745 749201 Wertstoffhof Oelsnitz an der MBS Alte Reichenbacher Straße 76 08606 Oelsnitz Telefon: +49 (0) 37421 123325 Wertstoffhof Plauen Klopstockstraße 15 08525 Plauen Telefon: +49 (0) 3741 5954023 Wertstoffhof Schneidenbach bei der Firma Glitzner Entsorgung GmbH OT Schneidenbach / Weißensander Weg 8 08468 Reichenbach Telefon: +49 (0) 3765 3869928 E-Mail: service@glitzner-entsorgung.de Annahmestelle für Altreifen, Türen und Fenster E-Schrott Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Restabfall, Schrott, Sperrmüll Annahmestelle für Altreifen, Türen und Fenster E-Schrott Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Restabfall, Schrott, Sperrmüll Annahmestelle für Altreifen, Türen, Fenster E-Schrott Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Restabfall, Schrott, Sperrmüll Annahmestelle für Altreifen, Türen und Fenster E-Schrott Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Restabfall, Schrott, Sperrmüll Sommer (April Oktober) Mo, Mi, Fr 7:30 17:00 Uhr Di, Do 7:30 18:00 Uhr Sa 8:00 12:00 Uhr Winter (November März) Mo Fr 7:30 16:00 Uhr Sa (gerade Kalenderwoche) 8:00 12:00 Uhr Sommer (April Oktober) Mo, Mi, Fr 7:30 17:00 Uhr Di, Do 7:30 18:00 Uhr Sa 8:00 12:00 Uhr Winter (November März) Mo Fr 7:30 16:00 Uhr Sa (ungerade Kalenderwoche) 8:00 12:00 Uhr Sommer (April Oktober) Mo, Mi, Fr 7:30 17:00 Uhr Di, Do 7:30 18:00 Uhr Sa 8:00 12:00 Uhr Winter (November März) Mo Fr 7:30 16:00 Uhr Sa (gerade Kalenderwoche) 8:00 12:00 Uhr Sommer (April Oktober) Mo, Mi, Fr 7:30 17:00 Uhr Di, Do 7:30 18:00 Uhr Sa 8:00 12:00 Uhr Winter (November März) Mo Fr 7:30 16:00 Uhr Sa (ungerade Kalenderwoche) 8:00 12:00 Uhr Von den dualen Systemen beauftragte private Entsorger im Vogtlandkreis Ansprechpartner für Leerung bzw. die Sammlung der gelben Tonnen / gelben Säcke Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Betrieb Westsachsen / Plauen Alte Plauener Straße 1, 08541 Plauen Telefon: +49 (0) 3741 444397, Fax: +49 (0) 3741 431014 E-Mail: dispo.zwickau@veolia.com Ansprechpartner für die Sammlung von Altglas Mitteldeutsche Logistik GmbH (MDL) Plauensche Straße 92, 08223 Falkenstein Telefon: +49 (0) 3745 78470, Fax: +49 (0) 3745 784730 E-Mail: anja.rink@fehr.de Öffnungszeiten: Mo Fr 07:00-16:00 Uhr Öffnungszeiten: Mo Fr 06:30 16:00 Uhr 4 Kommunale Entsorger private Entsorger

Mitteilungspflichten Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die für die Erhebung der Abfallgebühren wichtigen Angaben gegenüber dem Amt für Abfallwirtschaft mitzuteilen. Dies umfasst auch Angaben zur Aufstellung / Änderung von Abfallbehältern für Restabfall, Bioabfall und Pappe / Papier auf dem jeweiligen Grundstück. Folgende Angaben sind grundsätzlich anzugeben, sofern vorhanden: Anschrift des Grundstückes Name und Anschrift des Eigentümers / Zustellvertreters (z. B. gesetzlicher Betreuer, Grundstücksverwalter) Vollmacht, sofern ein Verwalter bevollmächtig wurde, für den Eigentümer Handlungen vorzunehmen Angaben zur Nutzungsart (privat und / oder gewerblich) Anzahl der privaten Nutzungseinheiten und Gesamtzahl der Personen Name bzw. Bezeichnung des Gewerbes (auch Freiberufler, Kanzleien, Schulen, Verwaltungen usw.) sowie die Anzahl der jeweiligen Beschäftigen getrennt nach gewerblicher Nutzungseinheit benötigte / r Restabfallbehälter, Bio- und Papiertonne / n Ergeben sich hierzu Änderungen, informieren Sie uns bitte umgehend. Für Mitteilungen haben wir auf der Seite 53 ein Formular vorbereitet. Falls Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, kann dies nachteilige Auswirkungen auf die Höhe der zu entrichtenden Abfallgebühren haben. Änderungen senden Sie bitte schriftlich per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an: Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft Postfach 10 03 08 08507 Plauen Tel. +49 (0) 3741 300 4042 awi@vogtlandkreis.de www.vogtlandkreis.de Foto: Shutterstock / jannoon028 Mitteilungspflichten 5

Abfallgebühren Was ist ein Einwohnergleichwert? Ein Einwohnergleichwert (EWG) ist der auf einen Einwohner bezogene Umrechnungswert. Er ergibt sich je nach Art des Gewerbes unter anderem aus der Anzahl der Beschäftigten, Anzahl der Betten (bei Beherbergungseinrichtungen) oder Anzahl der Personen (bei Schulen und Kitas). Was ist eine Eigentümergemeinschaft? Wenn für ein Grundstück mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bilden diese betroffenen Eigentümer eine Eigentümergemeinschaft. Dies gilt auch, wenn es sich beispielweise um Eheleute handelt. Als Gebührenschuldner des Grundstückes wird dann die Eigentümergemeinschaft erfasst, welche durch einen der Eigentümer vertreten wird. Dies erleichtert der Verwaltung die Erfassung der Gebührenschuldner und vereinfacht das Vorgehen beim Gebühreneinzug. Alle Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften von Grundstücken im Vogtlandkreis müssen Abfallgebühren für ihre bebauten und genutzten Grundstücke bezahlen. Die Abfallgebühren fallen in Form von sogenannten Fest- und Leistungsgebühren an. Festgebühren Bei der Berechnung der Festgebühren wird zwischen privaten und gewerblichen Nutzungseinheiten unterschieden. Die Höhe der Festgebühr für private Nutzungseinheiten ermittelt sich nach der Anzahl der auf dem Grundstück befindlichen privaten Nutzungseinheiten multipliziert mit dem Gebührensatz. Sie wird in vollen Monatsbeträgen berechnet. Je privater Nutzungseinheit beträgt der Gebührensatz 69,00 EUR je Jahr. Dies entspricht einem monatlichen Gebührensatz von 5,75 EUR. Die Höhe der Festgebühr für gewerbliche Nutzungseinheiten bemisst sich nach der Anzahl der für die jeweilige gewerbliche Nutzungseinheit ermittelten Einwohnergleichwerte (EWG). Die Summe der EWG wird bei Teilwerten auf volle EWG aufgerundet. Der Gebührensatz für einen Einwohnergleichwert beträgt 35,04 EUR je Jahr. Dies entspricht einem monatlichen Gebührensatz von 2,92 EUR. Leerstand Wenn Nutzungseinheiten über einen Zeitraum von mindestens zwei Kalendermonaten unbewohnt oder ungenutzt sind, können diese abgemeldet werden. Für diesen Zeitraum und die jeweilige Nutzungseinheit ist dann keine Festgebühr zu entrichten. In den Fällen von Leerstand kann ein Antrag auf Gebührenminderung gestellt werden. Dieser ist grundsätzlich einen Monat nach Ende des Leerstandes, jedoch spätestens bis 31.01. des Folgejahres zu stellen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Leerstand am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres noch besteht. Leistungsgebühren Die Leistungsgebühren sind beeinflussbare Gebühren, die häufig nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme anfallen. Sie werden teilweise auch direkt beim Antragsteller der Leistung erhoben. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für: Behältergestellung von Restabfallbehältern und Biotonnen Leerungen von Restabfallbehältern und Biotonnen Vollservice Biofilterdeckel, -material Sommerreinigung der Biotonne Elektronikschrottabholung (Großgeräte) Abholung und Annahme von Altreifen, Fenster, Türen Was sind Nutzungseinheiten? Als private Nutzungseinheit versteht man alle einzelnen abgeschlossenen Wohneinheiten, z. B. Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Miet- und Eigentumswohnungen, Wochenendhäuser und Wohngemeinschaften, in denen private Haushalte geführt werden. Als gewerbliche Nutzungseinheit sind alle nicht durch private Haushalte zu Wohnzwecken genutzte Einheiten zu verstehen. Diese können verpachtet, vermietet, gewerblich oder freiberuflich genutzt sein. Dazu gehören beispielsweise Praxen, Kanzleien, Krankenhäuser, Verwaltungen, Sportstätten, Vereinsräume, Gewerbe- und Handelsbetriebe, Schulen und öffentliche Einrichtungen, Hotels, Pensionen. 6 Abfallgebühren Foto: Landratsamt Vogtlandkreis / Kaia Hoereth

Gebühren für die Bereitstellung der Abfallbehälter Für jeden Restabfallbehälter und jede Biotonne auf dem Grundstück fällt eine Bereitstellungs gebühr an. Diese Gebühr wird jährlich mit dem Jahresbescheid erhoben. Für die Bereitstellungsgebühr gelten folgende Gebührensätze: A) Behälter ohne Schließsystem Restabfallbehälter EUR / Jahr EUR / Monat 80 Liter 1,92 0,16 120 Liter 2,88 0,24 240 Liter 5,76 0,48 660 Liter 15,84 1,32 1 100 Liter 26,40 2,20 Biotonne ohne Filterdeckel EUR / Jahr EUR / Monat 60 Liter 1,44 0,12 120 Liter 2,88 0,24 240 Liter 5,76 0,48 Biotonne mit Filterdeckel EUR / Jahr EUR / Monat 60 Liter 2,76 0,23 120 Liter 5,52 0,46 240 Liter 11,04 0,92 B) Behälter mit Schließsystem Restabfallbehälter EUR / Jahr EUR / Monat 80 Liter 5,22 0,44 120 Liter 6,18 0,52 240 Liter 9,06 0,76 660 Liter 21,94 1,83 1 100 Liter 32,50 2,71 Biotonne ohne Filterdeckel EUR / Jahr EUR / Monat 60 Liter 4,74 0,40 120 Liter 6,18 0,52 240 Liter 9,06 0,76 Biotonne mit Filterdeckel EUR / Jahr EUR / Monat 60 Liter 6,06 0,51 120 Liter 8,82 0,74 240 Liter 14,34 1,20 Hinzu kommen die Gebühren pro Leerung des jeweiligen Behälters. Die Leerungsgebühren Die Leerungsgebühr Restabfall und Bioabfall berechnet sich aus dem Fassungsvolumen des Behälters multipliziert mit der Anzahl der Leerungen. Je Leerung eines Restabfallbehälters werden folgende Gebühren erhoben: 80 Liter Behälter 3,00 EUR 120 Liter Behälter 4,50 EUR 240 Liter Behälter 9,00 EUR 660 Liter Behälter 24,75 EUR 1 100 Liter Behälter 41,25 EUR Je Leerung einer Biotonne werden folgende Gebühren erhoben: 60 Liter Biotonne 1,80 EUR 120 Liter Biotonne 3,60 EUR 240 Liter Biotonne 7,20 EUR Fotos: istock.com / tpzijl Abfallgebühren 7

Abfallbehälter Abholung der alten Abfallbehälter ohne eingebauten Transponder Alle noch verbliebenen alten Restabfallbehälter und Biotonnen werden beginnend ab dem 07. Januar 2019 eingezogen. Ausnahme bilden nur die Restabfallbehälter in Plauen, die sich im Eigentum der jeweiligen Grundstückseigentümer befinden. Für diese Behälter ist die Rückgabe freiwillig. Was muss bei der Bereitstellung von Abfallbehältern noch beachtet werden? Es werden nur Abfallbehälter geleert, die durch das vom Vogtlandkreis beauftragte Entsorgungsunternehmen bereitgestellt wurden. Die Abfallbehälter dürfen nur mit den dafür zugelassenen Abfällen befüllt werden und ihre Deckel müssen sich noch ordnungsgemäß schließen lassen. Die zu entleerenden Abfallbehälter (gilt auch für Restabfallsäcke, gelbe Säcke und Tonnen) sind am Leerungstag bis spätestens 06:00 Uhr, frühestens jedoch am Abend des Vortages vor dem Grundstück bereitzustellen. Die verbliebenen alten Abfallbehälter sind ab dem 07. Januar 2019 restentleert zur Abholung bereitzustellen. Die Entleerung muss bereits bis zum 31.12.2018 erfolgt sein, da ab dem 01.01.2019 keine Leerung von Behältern ohne Transponder mehr vorgenommen wird. Die Einsammlung der alten Abfallbehälter wird voraussichtlich einen Zeitraum von vier Wochen beanspruchen. Aus logistischen Gründen kann der Zeitraum der Abholung leider nicht näher eingegrenzt werden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn die alten Abfallbehälter in einigen Ortschaften etwas länger an der jeweiligen Straße stehen bleiben müssen. Leerung und Bereitstellung von Abfallbehältern ab 2019 Grundsätzlich wird jede Straße alle 14 Tage durch die Entsorgungsfahrzeuge angefahren. Die Behälter können dann bei Bedarf zur Leerung bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass jeder genutzte Restabfallbehälter mindestens vier Mal und jede Biotonne mindestens sechs Mal im Jahr geleert werden muss. Für die Papiertonne gibt es keine Mindestleerungen. Ab dem 02.01.2019 werden die Leerungen von Restabfallbehältern und Biotonnen mittels eines Lesegerätes am Entsorgungsfahrzeug elektronisch erfasst. Das Lesegerät registriert die Leerung der Behälter anhand des eingebauten Transponders. WICHTIG: Damit die Müllwerker vor Ort auch wissen, ob der jeweilige Behälter zur Leerung bereitgestellt ist, müssen Restabfallbehälter und Biotonnen künftig mit dem Griff zur Straßenseite bereitgestellt werden (also mit der Rückseite nach vorn). Ausnahmen von der üblichen Abfallentsorgung Abweichungen vom 14-täglichen Entsorgungsrhythmus (wöchentliche Abfuhr) sind nur im Einzelfall und nach vorheriger Prüfung möglich. Der Antrag auf Prüfung muss durch den jeweiligen Erfolgt die Behälterbereitstellung später als 06:00 Uhr kann kein Anspruch auf Leerung geltend gemacht werden. Abfälle dürfen keine brennenden oder glühenden Bestandteile enthalten. Sie dürfen nicht eingepresst oder mit Wasser verdichtet (eingeschlämmt) werden. Für Abfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen, Festfrieren oder aus anderen Gründen nach dem Schüttvorgang im Abfallbehälter verbleiben, besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen im Rahmen der Entsorgungstour. Es besteht dann auch kein Anspruch auf eine gebührenfreie Nachleerung oder Gebührenminderung. Foto: Behälter mit dem Griff zur Straßenseite ( Robert Thoß) 8 Abfallbehälter

Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten schriftlich an die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV siehe Seite 4) gerichtet werden. Für die Entsorgung von Grundstücken in verkehrstechnisch ungünstigen Wohnlagen prüft die KEV ebenfalls auf schriftlichen Antrag, ob der Einsatz eines sogenannten Kleinmüllsammelfahrzeuges möglich ist. Eine Verpflichtung zum Einsatz dieses Fahrzeuges besteht jedoch nicht! Zur Abholung von Sperrmüll können Kleinmüllsammelfahrzeuge nicht eingesetzt werden. Der Sperrmüll muss deshalb an die nächste befahrbare Stelle gebracht werden. Der Tourenplan des Kleinmüllsammelfahrzeuges ist im Abfallwegweiser nicht veröffentlicht. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich direkt an die Einsatzleitung der KEV (037421 123300). Bestellung von Abfallbehältern Restabfallbehälter und Biotonnen können mit und ohne Schließsystem bestellt werden. Die Bestellung der Abfallbehältnisse muss schriftlich (per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg) beim Amt für Abfallwirtschaft (siehe Seite 3) erfolgen. Hierfür steht auch ein Formular auf Seite bzw. online als PDF unter www.vogtlandkreis.de / abfallwegweiser zur Verfügung. Behältertausch Da es für viele Grundstückseigentümer nicht einfach ist, die zukünftige Abfallmenge einzuschätzen, kann innerhalb des Kalkulationszeitraumes von 2019 2021 einmal jährlich je anschlusspflichtigem Grundstück ein Tausch der vorhandenen Restabfallbehälter und Biotonnen auf Antrag ohne Zusatzgebühr vorgenommen werden. Für Änderungen bei der Behälteranzahl oder -größe verwenden Sie bitte ebenfalls das Formular auf Seite 53. Die Gebühr für jeden weiteren Behältertausch beträgt 10,45 EUR je Behälter für 2-Rad-Behälter und 15,68 EUR je Behälter für 4-Rad-Behälter. Restabfallbehälter Folgende Größen können bestellt werden: 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1100 l Biotonne Folgende Größen können bestellt werden: 60 l, 120 l, 240 l Papiertonnen Folgende Größen können bestellt bzw. weiterhin genutzt werden: 240 l, 1100 l Restabfall Unter Restabfall versteht man den Abfall aus Haushalten und Gewerben, der durch Verunreinigung oder Vermischung, keiner anderen getrennt gesammelten Abfallfraktion mehr zu geordnet werden kann. Aus hygienischen und ordnungsrechtlichen Gründen sind je Jahr mindestens vier Leerungen des jeweiligen Restabfallbehälters vorzunehmen. Abfuhrtermine Ihre Entsorgungstour sowie die Abfuhrtermine finden Sie ab Seite 24 im Abfallwegweiser. Restabfälle sind u. a. Asche, Ruß, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Babywindeln, Zigarettenkippen, Kleinabfälle aus Gummi, Frittier- und Bratfette aus Haushalten, Hygieneartikel, Watte, Kerzen, Bunt- und Bleistiftreste, Kugelschreiberminen, Keramik, Porzellan, Flachspiegel, Haushaltsglas, alte Tapeten, Stoffreste, nicht mehr tragbare Altkleider ( Lumpen ) oder Schuhe, verschmutzte Verpackungen, durchgehärtete Farben, u. Ä. Keine Restabfälle sind u. a. alle satzungsgemäß ausgeschlossenen Abfälle, gefährliche Abfälle ( Problemabfälle ), Wertstoffe. Restabfälle werden mittels eines oder mehrerer Restabfallbehälter entsorgt. Sind auf einem Grundstück private oder gewerbliche Nutzungseinheiten vorhanden und werden diese auch bewohnt bzw. genutzt, so ist mindestens ein Restabfallbehälter für das Grundstück zu bestellen. Foto: istock.com / Highwaystarz-Photography Restabfall 9

Bioabfall Biologische Abfälle können mittels Biotonne gesammelt werden. In die Biotonne gehören: organische Küchenabfälle, Kaffeefilter und Teebeutel, Blumen und Pflanzenreste, organisches Tiereinstreu, Federn und Haare, Eierschalen, gekochte Speisereste u. Ä. Laub, Grasschnitt, zerkleinerter Ast- und Strauchschnitt Nicht in die Biotonne gehören: alle Arten von Kunststoffen, Folienbeutel, sonstige Verpackungen, Restabfall usw. Tipps zum Umgang mit der Biotonne: Biotonne im Sommer an einen kühlen, schattigen Platz und im Winter an einen frostfreien Platz stellen Tonnenboden mit zerknülltem Zeitungsoder Küchenpapier auslegen Biotonne bei Bedarf ausspülen Ist eine Befreiung von der Biotonne möglich? Da gerade im ländlichen Raum viele Grundstückseigentümer Kompostierung betreiben, ist in diesen Fällen eine Befreiung von der Biotonne möglich. Dafür muss der Grundstückseigentümer versichern, dass alle auf dem Grundstück lebenden Personen Eigenkompostierung betreiben. Weiterhin müssen auf dem Grundstück mindestens 25 m² Fläche pro Person zum Ausbringen (Verteilen) des Komposts zur Verfügung stehen. Dafür geeignete Flächen sind z. B. Beete, Stauden und Grünflächen. Wie stelle ich den Antrag auf Befreiung von der Biotonne? Hierfür nutzen Sie bitte das Formular auf Seite 53. Dieses können Sie auch faxen oder per E-Mail an das Amt für Abfallwirtschaft senden. Für Grundstücke auf denen nur gewerbliche Nutzungseinheiten vorhanden sind, genügt der Nachweis der privatrechtlichen Entsorgung von Bioabfällen. Biotonnenreinigung Die Biotonnen werden grundsätzlich nach Bereitstellung durch den Entsorger nicht mehr gereinigt. Auf Antrag kann jedoch eine gebührenpflichtige Sommerreinigung für Biotonnen bei Anmeldung bis 31.01. des laufenden Jahres in Anspruch genommen werden. Die Reinigung wird dann bis auf Widerruf jährlich durchgeführt und muss nicht erneut beantragt werden. Der Termin für die Reinigung der angemeldeten Biotonnen wird gesondert bekannt gegeben. Ablauf der Reinigung Die Reinigung der Biotonnen wird gesondert vom Leerungsvorgang durchgeführt. Es ist notwendig, die Biotonnen am Tag der Reinigung auch zur Leerung bereitzustellen und diese stehen zu lassen, bis die Reinigung tatsächlich durchgeführt wurde. Es erfolgt also vor der Reinigung immer auch eine gebührenpflichtige Leerung der jeweiligen Biotonne. Grundstückseigentümer, welche die Sommerreinigung der Biotonnen beantragt haben und im Jahresgebührenbescheid 2019 berechnet bekommen, sollten daher die Verantwortlichen (z. B. Hausmeister, Verwalter oder Mieter) entsprechend informieren. In folgenden Fällen besteht weder Anspruch auf eine Nachholung der Reinigung zu einem späteren Zeitpunkt noch auf eine Gebührenminderung: die Biotonne wurde vor Durchführung der Reinigung wieder in das Grundstück gebracht und deshalb nicht gereinigt, die Reinigung ist unterblieben, weil die Biotonne nicht restentleert war, z. B. aufgrund einer verspäteten Bereitstellung oder erneuter Befüllung. Wie befülle ich die Biotonne richtig? Die Abfälle sind lose einzuwerfen. Nasse Abfälle können z. B. in eine Lage Küchenpapier gewickelt werden, damit Feuchtigkeit aufgesaugt wird. Das Verwenden von handelsüblichen Biobeuteln, auch wenn diese als kompostierbar beworben werden, ist nicht gestattet. Diese Biobeutel verrotten nicht schnell genug bzw. nicht rückstandslos. Bei der anschließenden Verwertung müssen diese Beutel als Störstoff umständlich aussortiert und gesondert entsorgt werden. 10 Bioabfall Foto: Bioabfall lose einwerfen ( Kaia Hoereth)

Sperrige Abfälle Haushaltsauflösungen Sperrige Abfälle (Sperrmüll) können wegen ihrer Abmessungen und ihres Gewichts nicht über die zugelassenen Abfallbehälter entsorgt werden. Zum Sperrmüll gehören insbesondere große Haushaltsgegenstände, Schrott und Möbel. Der Vogtlandkreis hat für Sperrmüll besondere Entsorgungsmöglichkeiten geschaffen. Bevor Sie sperrige Gegenstände jedoch einer Entsorgung zuführen, prüfen Sie bitte, ob vielleicht auch eine Weiterverwendung durch die Abgabe an soziale Einrichtungen (Möbelbörsen siehe Seite 63) möglich ist. Entsorgungsmöglichkeiten: Abholung von Sperrmüll (kommunale Sperrmüllsammlung) Je Nutzungseinheit ist eine Abholung von Sperrmüll bis zu 9 m³ im Jahr zulässig. Dazu müssen die Besitzer von Sperrmüll einen Antrag auf Abholung stellen. Für Ihre Bestellung haben wir ein Formular auf der Seite 55 vorbereitet. Bitte füllen Sie die zutreffenden Felder aus und senden das Formular an das Amt für Abfallwirtschaft. Innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der Bestellung wird der Sperrmüll abgeholt. Den Abholtermin bekommen Sie vorher schriftlich mitgeteilt. Weitere Hinweise finden Sie auf Seite 56. Express-Abholung von Sperrmüll (gebührenpflichtige Zusatzleistung) Als zusätzliches Serviceangebot kann für die Abholung von Sperrmüll im Rahmen der kommunalen Sperrmüllsammlung ein gebührenpflichtiger Express-Abholtermin beantragt werden. Der Sperrmüll wird innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Antrages abgeholt. Die Express-Abholung kann auf dem Formular auf Seite 55 mit beantragt werden. Die Gebühr für die Express-Abholung von Sperrmüll beträgt 37,74 EUR je Abholung und wird mittels Bescheid beim Antragsteller erhoben. Für die Express-Abholung ist es unbedingt notwendig, dass Sie auf dem Antragsformular Ihre E-Mail-Adresse und / oder Telefonnummer eintragen, damit der Entsorger Sie zeitnah über den Abholtermin informieren kann. Selbstanlieferung von Sperrmüll an einem kommunalen Wertstoffhof (Bringsystem) Neben der Abholung von Sperrmüll ist auch die zweimalige Abgabe von bis zu 2 m³ je Nutzungseinheit im Jahr möglich. Besitzer von Sperrmüll können diesen an einem der kommunalen Wertstoffhöfe im Vogtlandkreis (siehe Seite 4) anliefern. Die Anlieferung ist nur unter Vorlage des Personalausweises bzw. bei Gewerben u. ä. unter Angabe der Firmenanschrift oder des Sitzes möglich. Haushaltsauflösungen mittels Großcontainer / gebührenpflichtige Abgabe von Sperrmüll / Restabfall Haushaltsauflösungen dürfen nicht über die kommunale Sammlung entsorgt werden. Hierfür bietet der Landkreis gebührenpflichtige Absetzcontainer in verschiedenen Größen an. Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland Tel. +49 (0) 37421 123300 Wer Abfälle aus Haushaltsauflösungen selbst transportieren möchte, kann sie bei den kommunalen Wertstoffhöfen (siehe Seite 4) gebührenpflichtig anliefern. Beachten Sie bitte, dass die Abfälle sortenrein, also nach Restabfall und Sperrmüll getrennt, anzuliefern sind. Gebührenübersicht Absetzcontainer Bereitstellungsgebühr je Monat: Gebühr je Abholung: Entsorgungsgebühr je Tonne Sperrmüll / Restabfall: HINWEISE 20,06 EUR 78,69 EUR 153,17 EUR Der Sperrmüll soll zum Abholtermin grundsätzlich auf dem Gehweg vor dem Grundstück bereitgestellt werden. Ein Abtransport aus Wohnung, Keller, Boden oder Garten erfolgt nicht! Sperrmüll aus Grundstücken, die nicht angefahren werden können, wird nach wie vor an den bisher bekannten Sammelplätzen abgeholt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sperrmüll am Grundstück abgeholt werden kann, wenden Sie sich bitten an folgende Rufnummer: bzw. an service@kreisentsorgung.de Abfälle aus Haushaltsauflösungen und Gebäuderenovierungen sind nicht Bestandteil der kommunalen Sammlung und können nur mittels eines Großcontainers abgeholt werden. Die Anlieferung im Rahmen des Bringsystems durch gewerblich oder karitativ Tätige anstelle der Berechtigten ist ausgeschlossen. Beachten Sie unbedingt die weiteren Hinweise auf der Rückseite des Formulars! Foto: istock.com / geogif service@kreisentsorgung.de Sperrige Abfälle Haushaltsauflösungen 11

Abholung von Fenster, Türen, Altreifen Hinweise Die zur Abholung angemeldeten Teile sind am Abholtermin bis spätestens 6:00 Uhr auf dem Gehweg vor dem Grundstück bereitzulegen. Ein Abtransport aus Wohnung, Keller, Boden oder Garten erfolgt nicht. Die Entsorgungsleistung gilt auch als vollständig erbracht, wenn der Entsorger den Versuch der Abholung am angekündigten Termin unternommen hat und die angemeldeten Teile nicht vollständig oder gar nicht bereitgelegt waren. Altreifen werden nur bis zur Größe von Pkw-Reifen abgeholt. Weitere Hinweise finden Sie auf Seite 58. Im Rahmen einer gebührenpflichtigen Leistung können Sie Fenster, Türen und Altreifen abholen lassen. Bezahlt wird die Abholung mit einem Entsorgungs-Scheck, den Sie in den benannten Vertriebsstellen auf Seite 21 gebührenpflichtig erwerben können. Die Gebühr je Entsorgungs- Scheck beträgt 23,23 EUR. Der Erwerb des Schecks bei einer der Vertriebsstellen berechtigt Sie, einmalig bis zu zehn Teile (Fenster, Türen, Altreifen) abholen zu lassen. Die Abholung können Sie mittels des Formulars auf Seite 57 beantragen. Auf dem erworbenen Scheck finden Sie einen 8-stelligen Code (Rubbelfeld), den Sie auf dem Antragsformular eintragen müssen. Die Verfahrensweise ist auf Seite 58 ausführlich beschrieben. Selbstanlieferung von Fenster, Türen, Altreifen Neben der Abholung besteht auch die Möglichkeit der Selbstanlieferung. Die folgenden Abfäl- le können Sie bei den kommunalen Wertstoffhöfen (siehe Seite 4) anliefern: Spezielle Abfälle aus Baumaßnahmen Fenster, kleiner 1 m² (Holz / Kunststoff) Fenster, größer 1 m² (Holz / Kunststoff) Innentüren Außentüren Altreifen Altreifen bis PKW-Größe ohne Felge Altreifen bis PKW-Größe mit Felge Gebühr je Stück 4,50 EUR 6,50 EUR 5,50 EUR 12,00 EUR Gebühr je Stück 1,30 EUR 2,80 EUR Papier und Pappe Gesammelt werden Papier / Pappe / Kartonagen in der Regel von jedem Grundstück im 240-Liter- Behälter bzw. 1.100-Liter-Behälter mit blauem Deckel (Papiertonne). Die Abfuhrtermine für die Papiertonne finden Sie im Tourenplan ab Seite 24. Die Papierentsorgung an zentralen Standplätzen in Plauen wird im Laufe des Jahres 2019 reduziert und nach Möglichkeit eingestellt. In einem ersten Schritt werden an ca. 25 Standplätzen die Sammelbehälter für Pappe und Papier abgezogen. Danach werden weitere Abzüge folgen. Wenn Sie an Ihrem Grundstück noch keine Papiertonne zur Verfügung haben, sollten Sie mittels des Formulars auf Seite 53 eine Bestellung vornehmen. Das gehört in die Papiertonne: Zeitungen, Zeitschriften, Hefte, Bücher, Prospekte, Kataloge und Verpackungen aus Pappe oder Papier, wie z. B. restlos entleerte Mehl-, Salz oder Zuckertüten. Das gehört u. a. nicht in die Papiertonne: Hinweise zur Entsorgung von Pappe und Papier über die Papiertonne Für Grundstücke kann ein 240-Liter-Behälter für bis zu vier private Nutzungseinheiten bereitgestellt werden. Für Grundstück mit gewerblichen Nutzungseinheiten liegt der Schlüssel bei einem 240-Liter-Behälter auf bis zu acht Einwohnergleichwerten. Sperrige Pappe oder Kartons bitte nicht zerkleinern! Sie können gefaltet in haushaltsüblichen Mengen zum Abholtermin neben die Papiertonnen am Grundstück gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn bei Ihnen mit dem Kleinmüllfahrzeug entsorgt wird. Einige Verpackungen erfordern ein Vorsortieren (z. B. Pralinenschachteln). Enthaltene Kunststofffolien etc. geben Sie bitte in die gelbe Tonne / den gelben Sack, denn Fehlwürfe beeinträchtigen die Verwertbarkeit und erhöhen die Kosten. 12 Abholung von Fenster, Türen, Altreifen Papier und Pappe Blau- / Kohlepapiere, fotografische Papiere, stark verschmutztes Papier bzw. verschmutzte Pappe / Kartons, z. B. Pizzakartons, Zellstofftaschentücher, Windeln, Küchenpapier, Einweghandtücher, mit Kunststoffen / Metallen beschichtete Papiererzeugnisse, abgelöste Tapeten oder Tapetenreste, produktionsspezifische Abfälle wie Papphülsen. Ansprechpartner Abholung Papier, Pappe und Kartonagen (blaue Tonne) Den jeweiligen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Tourenplan ab Seite 24.

Weihnachtsbäume und Grüngut Grüngut Ab 2019 entfällt die Straßensammlung für Grüngut im Vogtlandkreis. Entsorgung mittels Biotonne Grüngut kann künftig über die Biotonne entsorgt werden. Dies umfasst zerkleinerten Astund Strauchschnitt, Laub, Grünschnitt, Pflanzenteile und Blumen. Gebührenpflichtige Abgabe am Wertstoffhof Ebenfalls ist auch weiterhin die gebührenpflichtige Abgabe von Grüngut auf den folgenden kommunalen Wertstoffhöfen möglich: Wertstoffhof Falkenstein Wertstoffhof Oelsnitz Wertstoffhof Plauen Wertstoffhof Reichenbach Folgende Gebühren werden am Wertstoffhof für Ast- und Strauchschnitt, Laub und Gras fällig: Sack bis 80 Liter Anhängerladung klein-1-achsig (bis max. 600 l) Anhängerladung groß-2-achsig (bis max. 1200 l) 0,80 EUR 4,90 EUR 8,70 EUR Entsorgung mit Großcontainer Zusätzlich kann auch die gebührenpflichtige Bereitstellung eines Großcontainers zur Entsorgung von Grüngut beantragt werden. Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland Tel. +49 (0) 37421 123300 service@kreisentsorgung.de Nach erbrachter Leistung werden folgende Gebühren mittels Bescheid erhoben: Absetzcontainer Bereitstellungsgebühr je Monat: Gebühr je Abholung: Entsorgungsgebühr je Tonne Grüngut: Weihnachtsbäume 20,06 EUR 78,69 EUR 23,80 EUR Die Entsorgung von Weihnachtsbäumen erfolgt ab 2019 nicht mehr in einer gesonderten Entsorgungstour. Die Weihnachtsbäume können im gesamten Januar an den jeweiligen Leerungsterminen für Allgemeine Hinweise zum Thema Grüngut Selbst hergestellte Komposterde spart Kosten für bodenverbessernde Zusätze und nicht zuletzt Abfallgebühren. Manche Kommunen kompostieren an zentralen Sammelstellen oder stellen Container bzw. andere Sammelbehältnisse, vorwiegend für Laub von öffentlichen Straßen, zur Verfügung. die Restabfallbehälter neben diesen zur Abholung bereitgelegt werden. Sie müssen demnach an den jeweiligen Terminen bis spätestens 6:00 Uhr bereitgelegt sein. Zusätzlich können Weihnachtsbäume bis zum 31.01.2019 auch an den kommunalen Wertstoffhöfen (siehe Seite 4) kostenlos abgegeben werden. Foto: istock.com / thoolb Weihnachtsbäume und Grüngut 13

Problemabfall Problemabfälle (i. d. R. gefährliche Abfälle) beinhalten chemische Substanzen, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen können. Ihre Entsorgung unterliegt daher besonderen Überwachungspflichten. Problemabfälle sind insbesondere: Farb- und Lackreste (wenn ausgehärtet, dann Restabfall), Pkw-Batterien, die nicht an den Handel zurückgeführt werden können, quecksilberhaltige Thermometer und Geräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Säuren, Laugen, Hobby-, Labor- und Feinchemikalien, Haushaltsbatterien, Akkus, Entwicklerchemikalien aus dem Fotobereich, Spachtelmasse, Lösungsmittel und Verdünner, Altmedikamente, Schädlings- und Unkrautvernichtungsmittel, Pflanzen-, Holz-, Frost- und Unterbodenschutzmittel, Klebstoffe, Spraydosen mit Restinhalten bzw. Spraydosen, die nicht der Verpackungsverordnung unterliegen. Foto: Schadstoffe fest und sicher verwahrt ( Nadine Kaline) Von der Problemabfallsammlung ausgeschlossen sind zum Beispiel: Altreifen, Kühlgeräte, defekte und unverschlossene Verpackungen, asbesthaltige Materialien und Asbestabfälle, Dachpappe, Baustyropor, Druckgasflaschen, ausgehärtete Farbreste, infektiöse Abfälle (z. B. Einwegspritzen), leere Behälter von Spül- und Waschmitteln, Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Kampfmittel, radioaktive Stoffe, produktionsspezifische Abfälle, verwertbare Abfälle aus Glas, Papier, Metall und Kunststoff, vollständig entleerte und mit dem grünen Punkt versehene Sprayflaschen. Problemabfallsammlung mit Schadstoffmobil Am Schadstoffmobil können zu den festgesetzten Zeiten Kleinmengen aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben kostenlos abgegeben werden. Problemabfälle sind getrennt und in verschlossenen Gefäßen (möglichst den Originalgefäßen) dem Annahmepersonal am Schadstoffmobil zu überlassen. Über den Gefäßinhalt ist Auskunft zu geben. Das unbeaufsichtigte Abstellen der Problemabfälle am Schadstoffmobil bzw. dessen Stellplatz ist ordnungswidrig. Die Zufahrt und Stellfläche des Schadstoffmobiles ist freizu halten. Im Umkreis von 5 m um das Schadstoffmobil sind Rauchen und Umgang mit offenem Feuer / Licht verboten! Die weiteren Annahmebedingungen entsprechen denen unten auf dieser Seite (Annahme am Wertstoffhof). Hinweis Bei größeren Mengen bzw. Gebinden ist eine privatrechtliche (kosten pflichtige) Entsorgung über die Fa. Glitzner in Schneidenbach möglich. Bitte beachten Sie, dass auch bei mehrfacher Anlieferung von Problemabfällen je Kalenderjahr die Gesamtmenge der angelieferten Problemabfälle den haushaltsüblichen Rahmen nicht übersteigen darf. 14 Problemabfall Problemabfallsammlung in Annahmestellen Die Entsorgung von Problemabfällen ist in Kleinmengen ganzjährig bei folgenden Annahmestellen (siehe Seite 4) möglich: Glitzner Entsorgung GmbH Wertstoffhof Falkenstein Wertstoffhof Oelsnitz Wertstoffhof Plauen Zu folgenden Bedingungen werden Problemabfälle dort angenommen: Annahme nur in haushaltsüblichen Arten und Mengen (max. 20 kg / Quartal) Gesamtmenge ca. 20 kg / Anlieferung Gebindegröße max. 20 l Annahme in auslaufsicheren Gefäßen (möglichst Originalgebinde) Anlieferung nur unter Vorlage des Personalausweises bzw. bei Gewerben u. ä. Angabe der Firmenanschrift oder des Sitzes Bei Anlieferungen für Dritte ist zusätzlich eine Originalvollmacht und eine Personalausweiskopie des Berechtigten vorzulegen.

Entsorgungsmöglichkeiten für weitere gefährliche Abfälle Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu ausgewählten gefährlichen Abfällen und entsprechenden zertifizierten Fachbetrieben, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Entsorgung anbieten. Bitte beachten Sie: Einige der aufgeführten Abfallarten werden unter Umständen nur über den Containerdienst der jeweiligen Firma entsorgt. Der Landkreis übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Entsorgungsleistungen im gesamten Jahr durch die nachfolgend genannten Unternehmen erbracht werden. Es resultiert weder eine Rechtspflicht für den Landkreis noch für die Unternehmen. Firma Anschrift Telefon Asbest Dachpappe Kohlenteerhaltige Bitumengemische STAMA Kompostierwerk Adorf Martins Kohlenhandlung GmbH Schützenstraße 08626 Adorf Am Güterbahnhof 2 08626 Adorf Wertstoffzentrum Böhm Werkstraße 11 08209 Auerbach Fa. Körner Markneukirchner Straße 70 08248 Klingenthal Lengenfelder Recycling und Abbruch GmbH Auerbacher Straße 42 08485 Lengenfeld Schrott-Stark Zum Schrottplatz 1 Siebenbrunn 08258 Markneukirchen Planschwitzer Naturstein GmbH NBG Neustädter Baustoffhandelsges. mbh Burgweg 6 08541 Neuensalz Siebenhitzer Straße 8 08223 Neustadt ESGO Entsorgung Am Jahnteich 4 08606 Oelsnitz Abfallentsorgung Plauen GmbH Container-Service Tomasello GbR Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Glitzner Entsorgung GmbH Autoverwertung Jahnsmüller & Spranger Rigo Jahnsmüller Klopstockstraße 17 08525 Plauen Leuchtsmühlenweg 36 08523 Plauen Großfriesen Alte Plauener Straße 1 08541 Plauen Weißensander Weg 8 Schneidenbach 08468 Reichenbach Raasdorfer Straße 10 Arnoldsgrün 08261 Schöneck König Mineralöle GmbH Dorfstraße 1 Hartmannsgrün 08233 Treuen X = Entsorgung; C = Entsorgung nur über Containerdienst Behandeltes Altholz 037423 40390 X Mineralwolle 037423 2390 X X X X X 03744 3656853 X X X X X 037467 22844 X X X X 037606 30010 X X X X X 037422 40390 X X X X 03741 410000 X X X 03745 72902 X X X X X 037421 49113 X X X X X 03741 54920 X X X X X 03741 708100 C C C 03741 444397 X X X 03765 386990 X X X X 037464 88572 X X X X C 037468 2362 C C C C C Bei Fragen zu Preisen, zur Durchführung / Abholung oder Terminabsprachen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Entsorgungsunternehmen. Bei Nachfragen zu Entsorgungswegen für Abfälle für die kein Unternehmen benannt wurde und die nicht der An dienungspflicht an den Vogtlandkreis unterliegen, wenden Sie sich bitte direkt an die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (+49 (0)37421 123300). Entsorgungsmöglichkeiten für weitere gefährliche Abfälle 15

Elektronikschrott Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder benötigen oder Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder. Sie dürfen nicht mit anderen Abfällen entsorgt werden und sind getrennt zu sammeln! Besitzer eines Altgerätes sind verpflichtet, dieses zum Elektrogeräte-Sammelcontainer, zum zuständigen Entsorger oder Händler zu bringen oder der kommunalen Sammlung zu überlassen. So helfen Sie mit: Defekte Geräte getrennt sammeln. Ausrangierte, noch intakte Geräte zur Wiederverwendung an Freunde, Gebrauchtwarenhändler oder wohltätige Einrichtungen geben! Der Vogtlandkreis bietet für Haushalte und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbe die folgenden Sammelsysteme: Hinweise zur Abholung von Elektro-Altgeräten Die zur Abholung angemeldeten Teile sind am Abholtermin bis spätestens 6:00 Uhr auf dem Gehweg vor dem Grundstück bereitzulegen. Ein Abtransport aus Wohnung, Keller, Boden oder Garten erfolgt nicht. Die Entsorgungsleistung gilt auch als vollständig erbracht, wenn der Entsorger den Versuch der Abholung am angekündigten Termin unternommen hat und die angemeldeten Teile nicht vollständig oder gar nicht bereitgelegt waren. Weitere Hinweise finden Sie auf Seite 58. Abholung Großgeräte (gebührenpflichtig) Die Abholung größerer Elektro-Altgeräte; z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernsehgeräte, kann auf Bestellung mit dem Formular auf Seite 57 erfolgen. Bezahlt wird die Abholung der Geräte mit einem Entsorgungs-Scheck, den Sie in den benannten Vertriebsstellen auf Seite 21 gebührenpflichtig erwerben können. Die Gebühr je Entsorgungs-Scheck beträgt 17,75 EUR. Der Erwerb des Entsorgungs-Scheck bei einer der Vertriebsstellen berechtigt Sie, einmalig bis zu vier Teile (z. B. Fernseher, Kühlschrank, Waschmaschine) abholen zu lassen. Auf dem erworbenen Entsorgungs-Scheck finden Sie einen 8-stelligen Code (Rubbelfeld), den Sie auf dem Antragsformular eintragen müssen. Die Verfahrensweise ist auf Seite 58 ausführlich beschrieben. Express-Abholung von Großgeräten (gebührenpflichtige Zusatzleistung) Als zusätzliches Serviceangebot kann für die Abholung von Großgeräten auch ein gebührenpflichtiger Express-Abholtermin beantragt werden. Bis zu vier Elektrogroßgeräte werden dann innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Antrages abgeholt. Die Express- Abholung kann auf dem Formular auf Seite 57 beantragt werden. Die Gebühr für die Express-Abholung von Elektro-Altgeräten (Großgeräten) beträgt 26,46 EUR je Abholung und wird mit einem Bescheid beim Antragsteller erhoben. Der Kauf eines Entsorgungs-Scheck entfällt bei dieser Leistung. Für die Express-Abholung ist es unbedingt notwendig, dass Sie auf dem Antragsformular Ihre E-Mail-Adresse und / oder Telefonnummer eintragen, damit der Entsorger Sie zeitnah über den Abholtermin informieren kann. Selbstanlieferung von Klein- und Großelektronikschrott Sowohl Bürger als auch Gewerbetreibende können ihre Elektroaltgeräte auch selbst gebührenfrei an folgenden Wertstoffhöfen zu deren Betriebszeiten (siehe Seite 4) anliefern: Glitzner Entsorgung GmbH Wertstoffhof Falkenstein Wertstoffhof Oelsnitz Wertstoffhof Plauen Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Hochdruckdampflampen...... bitte nicht in den aufgestellten Elektrogeräte- Sammelcontainern entsorgen, sondern im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung am Schadstoffmobil abgeben oder ganzjährig bei den oben genannten Wertstoffhöfen anliefern. Zusätzlich zahlen muss man dafür nichts. Weitere Annahmestellen finden Sie in nachfolgenden Handelseinrichtungen: Hellweg Baumarkt Lengenfelder Straße 35 08228 Rodewisch OBI Markt Obere Lindenstraße 26 08468 Reichenbach Globus-Baumarkt Taltitzer Straße 80 08538 Weischlitz 16 Elektronikschrott

Sammelcontainer für Kleinelektronikschrott Haushalte und Gewerbe haben ganzjährig die Möglichkeit, ihren Kleinelektronikschrott in haushaltsüblichen Mengen und bis ca. Staubsaugergröße an ausgewählten Containerstandplätzen (siehe Liste Seite 52) zu entsorgen. Was gehört in die Sammel container und was nicht? Das gehört in den Sammelcontainer: Haushaltkleingeräte wie z. B. Staubsauger, Fön, Toaster, elektrische Messer, Küchenmaschinen, elektr. Uhren, Bügeleisen, Rasierapparate u. a. Kleingeräte der Informations- und Kommunikationstechnik wie z. B. Telefone, Faxgeräte, Taschen- und Tischrechner, Kopierer u. a. Kleingeräte der Unterhaltungselektronik wie z. B. Radiogeräte, Videokameras, Videorecorder, DVD-Player, Verstärker, elektronische Musikinstrumente u. a. elektrische und elektronische Werkzeuge wie z. B. Bohrmaschinen, Sägen, Lötpistolen, Rasenkantenschneider, Trennschleifer, Schrauber u. a. elektrisches Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte wie z. B. Videospiele, Eisenbahnen, Autorennbahnen, Fahrradcomputer, elektronisches Spielzeug, Sprechpuppen u. a. sonstige Geräte wie z. B. Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Blutdruckmessgeräte u. a. Fernseher, Monitore, Messgeräte und ähnliche Geräte nicht in die Sammelcontainer einwerfen! Implosionsgefahr! Rücknahme von Klein- und Großelektronikschrott durch den Handel Seit dem 24.07.2016 sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Ge- räteart, z. B. Kühlschrank gegen Kühlschrank, unentgeltlich zurückzunehmen. Dasselbe gilt im Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ebenso sind Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, auch ohne Kauf eines neuen Gerätes. Über welche Wege (z. B. Abholung, Annahmestellen) die Altgeräte dann zurückgenommen werden, erfahren Sie beim jeweiligen Händler. Für kleinere Händler bestehen diese Rücknahmepflichten nicht. Diese können Altgeräte jedoch freiwillig zurücknehmen. Hinweise Das Abstellen von Elektro- und Elektronikgeräten an den Containerstandplätzen ist verboten und wird mit Bußgeld bestraft. Bitte beachten Sie die in den Ortssatzungen geregelten Einwurfzeiten. Achten Sie vor der Rückgabe von Altgeräten darauf, ob eventuell Batterien oder Akkus im Gerät eingesetzt sind. Besonders Lithium-Batterien oder -akkus sind unbedingt vor der Rückgabe zu entfernen, da durch diese ein erhöhtes Brandrisiko bei der Lagerung entsteht. Geben Sie Altbatterien und -akkus bitte im Handel oder an den kommunalen Wertstoffhöfen ab. Lagern Sie diese nicht über einen längeren Zeitraum zu Hause. Kleben Sie die Pole bei Lagerung und Entsorgung ab, damit keine Kurzschlüsse entstehen. Grafik: shutterstock / petovarga Elektronikschrott 17

Sammlung von Wertstoffen Foto: istock.com / pixinoo Wertstoffe sind Abfälle, die verwertet werden können. Durch Auf bereitung dieser Stoffe können insbesondere neue Gebrauchsgegenstände hergestellt und dabei Rohstoffe eingespart werden. Zahlen Sie nicht doppelt! Das für die Entsorgung der Verpackungen (auch Flaschen und Gläser, nicht aber sonstige Kunststoffabfälle wie Spielzeug, Plasteeimer usw.) erhobene Entgelt haben Sie bereits beim Kauf des Produktes als Teil des Kaufpreises der verpackten Ware (die betreffende Verpackung ist i. d. R. mit dem grünen Punkt gekennzeichnet) Hinweis Bitte entsorgen Sie nach Farben (weiß, braun, grün) getrennt. Blaue oder andersfarbige Gläser bitte nur in den Container für Grünglas einwerfen, da dort die geringsten negativen Effekte beim Recycling entstehen. bezahlt. Diese Entsorgungskosten sind nicht als Bestandteil der Abfallgebühr kalkuliert! Entsorgen Sie Verpackungen, Altglas und auch Papier also nicht im Restabfallbehälter, denn dann zahlen Sie nochmals für deren Entsorgung, nämlich über die Leistungsgebühr (Leerungsgebühr). Altglas Die Erfassung verwertbarer Leichtverpackungen sowie Altglas erfolgt im Vogtlandkreis unter Federführung der Der grüne Punkt Duales System Deutschland GmbH (DSD) und der BellandVision GmbH (BellandVision). Von der DSD beauftragtes Unternehmen im Vogtlandkreis für die Entsorgung von Altglas ist die Mitteldeutsche Logistik GmbH. Ansprechpartner für die Sammlung von Altglas Mitteldeutsche Logistik GmbH (MDL) Plauensche Straße 92 08223 Falkenstein Tel. +49 (0) 3745 78470 Fax +49 (0) 3745 784730 Die Sammlung von Altglas erfolgt im Vogtlandkreis mittels einer Vielzahl von Depotcontainern an verschiedenen Standplätzen. Nicht in diese Glascontainer gehören beispielsweise: Auflaufformen, Autoscheiben und -lampen, Batterien, Bleiglas, Blumentöpfe und -vasen, Ceran-Kochfelder, Elektrogeräte, Essensreste, Flachglas (Draht-, Spiegel-, Sicherheitsglas), Getränkekartons, Glaskeramik, Glaskochplatten, Glühbirnen, Hitzebeständiges Glas, Holz, Kachelofen- und Kaminglas, Kaffeekannen, Kartonagen, Keramik flaschen und -töpfe, Küchen- und Speiseabfälle, Kunststoffflaschen und -verpackungen, Leuchtstoffröhren, lose Metalle (Nägel, Rasierklingen), Medizinische Spritzen + Zubehör, Mikrowellengeschirr, Monitor- / Fernseherglas, Plastiktüten, Porzellan, Pyrex -Produkte (hitzebeständig), Steine, Steingutflaschen, Teller, Tassen. Beachten Sie beim Einwurf die ortsüblichen Einwurfzeiten! anja.rink@fehr.de Öffnungszeiten: Mo Fr 06:30 16:00 Uhr Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.was-passt-ins-altglas.de. 18 Sammlung von Wertstoffen

Leichtverpackungen Beauftragt von BellandVision für die Abholung von Kunststoffen, Leichtmetallverpackungen, Verbundstoffen etc. mittels der gelben Tonnen / der gelben Säcke im Vogtlandkreis ist die Firma Veolia Umwelt service Ost GmbH & Co. KG. Ansprechpartner gelbe Tonnen / gelbe Säcke Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Betrieb Westsachsen / Plauen Alte Plauener Straße 1 08541 Plauen Tel. +49 (0) 3741 444397 Fax +49 (0) 3741 431014 dispo.zwickau@veolia.com Öffnungszeiten: Mo Fr 07:00 16:00 Uhr In die gelbe Tonne / den gelben Sack gehören: alle Verpackungen aus Metall, Kunststoff, Verbundstoff(en), z. B. Aluminiumdosen, -folien und -schalen, Joghurt-, Sahne- und Margarinebecher, Kunststofffolien und -flaschen, leere Spraydosen, Saft- und Milchkartons, Styroporverpackungen und Plastiktüten, Verschlüsse, Vakuumtüten, Weißblechdosen. Nicht in die gelbe Tonne / den gelben Sack gehören: Bio-Abfälle, Speisereste, Eimer, Wannen, Kochutensilien, Einwegspritzen, Flaschen und Gläser, Polystyrol-, Wand- oder Deckenplatten, Tapetenreste, Gummi, Teppich, Fußbodenbelag, Haushalts-Chemikalien, PU-Schaum- Dosen, Problemabfälle, Kinderspielzeug aus Kunststoff, Metall oder sonstigen Materialien, Kleinelektronikschrott, leere Eierschachteln aus Pappe, stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff oder Metall, Verpackungen aus Papier / Karton, Zeitungen, Zeitschriften, Video- und Musikkassetten, Farbbänder. Bitte beachten Sie bei der Nutzung der gelben Tonnen / Säcke folgende Hinweise: Gelbe Säcke sind ausschließlich zur Entsorgung von Leicht ver packungen zu verwenden. Die Befüllung der gelben Tonnen hat lose zu erfolgen. Leerung und Abholung der gelben Tonnen / Säcke Die Leerung und Abholung der Behältnisse erfolgt in der Regel vor dem Grundstück oder über Sammelplätze. Die Tourenplanung finden Sie ab Seite 20 im Abfallwegweiser. Die Behältnisse sind spätestens um 06:00 Uhr am jeweiligen Entsorgungstag und frühestens am Vortag bereitzustellen. Wenn Behältnisse zu spät bereitgestellt wurden, besteht kein Anspruch auf eine Nachentsorgung. Gelbe Säcke sind nicht in die gelben Tonnen einzuwerfen. Becher und ähnliche Verpackungen vor dem Entsorgen grob reinigen ( löffelrein ) Verpackungen nicht ineinander stapeln, bündeln oder im Beutel einwerfen (Sortierung erschwert!) Papierbestandteile von leeren Pralinen- / Kaffeeverpackungen o. Ä. bitte in die Papiersammelgefäße Getränkekartons aus Platzgründen flach zusammenfalten. Abfallbilanz 2017 Auskünfte erhalten Sie unter folgender Rufnummer: +49 (0) 3741 300-2281. Abfallbilanz des Vogtlandkreises 2017 kann im Amt für Abfallwirtschaft eingesehen werden. Foto: istock.com / piotr_malczyk Sammlung von Wertstoffen Abfallbilanz 19