Meldung zur Masterarbeit gemäß 10 und 14 der Ordnung des Fachbereichs 07 der Johannes Gutenberg-Universität für die Prüfung im Masterstudiengang Archäologie vom 1.Dezember 2008 (MAPO-A)... (in Druckbuchstaben) Geburtsdatum...... E-Mail-Adresse Telefon.. PLZ, Ort 1 Straße, Hausnummer 1 Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Prüfungsausschusses, hiermit beantrage ich die Zulassung zum Abschlussmodul und die Anmeldung zur Masterarbeit im Masterstudiengang Archäologie. Ich bestätige, ordnungsgemäß an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eingeschrieben und nicht beurlaubt zu sein. Ich habe die einschlägigen Bestimmungen der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Archäologie zur Kenntnis genommen und dieser Meldung alle erforderlichen Anlagen beigefügt. Erklärung gemäß 10 Abs. 2 MAPO-A Thema Masterarbeit gemäß 14 Abs. 3 und 4 MAPO-A Leistungsübersicht. Ort, Datum Abfrage für die Hochschulstatistik von der Studentin/dem Studenten auszufüllen Erststudium Zweitstudium Aufbaustudium Haben Sie im Rahmen dieses Studienganges im Ausland Studienleistungen erbracht? Nein 1 Semester 2 Semester 3 Semester mehr als 3, nämlich. Semester 1 Die angegebene Adresse muss mit der beim Studierendensekretariat gemeldeten Adresse identisch sein. Seite 1 von 5
Erklärung gemäß 10 Abs. 2 MAPO-A Haben Sie bereits eine Masterprüfung in demselben Studiengang/Fach an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland endgültig nicht bestanden? JA NEIN Falls ja, an welcher Universität? zu welchem Zeitpunkt?.. Befinden Sie sich an einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland in einem nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren? JA NEIN Haben Sie bereits Prüfungsleistungen oder prüfungsrelevante Studienleistungen in denselben Fächern oder Modulen in einem Bachelorstudiengang oder in einem vergleichbaren Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland oder im Ausland nicht bestanden? JA NEIN Falls ja, an welcher Universität? zu welchem Zeitpunkt?.. Welche Studien- oder Prüfungsleistung?. Ich versichere, dass ich im Falle eines gleichzeitigen Studiums in einem anderen Studiengang dem zuständigen Prüfungsausschuss den Beginn und Abschluss eines Prüfungsverfahrens sowie das Nichtbestehen von Prüfungen und Leistungsüberprüfungen in dem anderen Studiengang unverzüglich schriftlich mitteilen werden ( 10 Abs. 2 BAPO).. Ort/Datum.... Seite 2 von 5
Themenvergabe Masterarbeit gemäß 14 Abs. 3 und 4 MAPO-A Dieses Formular bitte bei der/dem von Ihnen vorgeschlagenen Betreuer/In und Zweitprüfer/In (hier bitte mit Erstprüfer/In Rücksprache halten) vorlegen, die Ausgabe des Themas sowie die Prüfungsbereitschaft bestätigten lassen und anschließend unverzüglich spätestens innerhalb von drei Tagen nach der ersten Prüferunterschrift beim zuständigen Prüfungsamt einreichen. Von der/dem Erstgutachter/in und der/dem Zweitgutachter/in auszufüllen: Der Kandidatin/ dem Kandidaten stelle ich folgendes Arbeitsthema: Bearbeitungszeit gemäß MAPO: 6 Monate Sprache der Masterarbeit: Deutsch gemäß Antrag vom Datum der Themenvergabe: Erstgutachter/in: : Zweitgutachter/in: : Seite 3 von 5
Bestätigung der Leistungspunkte im Masterstudiengang Archäologie Bitte im Studienbüro ausfüllen und unterzeichnen lassen Herr/Frau............. hat zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt...leistungspunkte erworben. Bitte beachten: Gemäß 14 Abs. 4 MAPO-A sollen in der Regel mind. 50 Leistungspunkte vorliegen! Die/der o.g. Studierende hat gemäß 14 Abs. 4 der Ordnung des Fachbereichs 07 der Johannes Gutenberg- Universität Mainz für die Prüfung Masterstudiengang Archäologie vom 1. Dezember 2008 die Voraussetzungen zur Meldung der Masterarbeit erfüllt. Datum. Seite 4 von 5
Meldung zur mündlichen Abschlussprüfung gemäß 15 MAPO-A Wochentag und Datum. Uhrzeit. 1. Prüfer/in. 2. Prüfer/in.. Raum.. Auszug aus 15 MAPO-A Abs. 1 - Mündliche Abschlussprüfung Ist die Masterarbeit mit mindestens der Note ausreichend (4,0) bestanden, gilt die Kandidatin oder der Kandidat als zur mündlichen Abschlussprüfung zugelassen; 10 Abs. 3 bleibt unberührt. Diese Prüfung soll innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Bewertungsverfahrens gemäß 14 Abs. 11 stattfinden. Seite 5 von 5