Fachspezifische Berufsunabhängige Ausbildung (FBA) nach Art 102 Abs. 2 TSchV

Ähnliche Dokumente
FBA. Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung gewerbsmässige Züchter/innen Kleintiere Schweiz. für. Kaninchen und Meerschweinchen (Gruppe 1)

Bewilligungsgesuch für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren und Nutzhunden

Stellungnahme von. Abkürzung der Firma / Organisation / Amt. : Bodenackerweg 45, 5612 Villmergen. Telefon : :

SDAT- Gütesiegel. SDAT-Züchter-Label

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch via oder per Post zur Verfügung.

Ausbildungspflicht für die Haustierhaltung und den gewerbsmässigen Umgang mit Haustieren

Fachspezifische Berufsunabhängige Ausbildung (FBA) Aquakultur. Zürcher Fachhochschule

Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Verordnung des EVD über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren

Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren

Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für den gewerbsmässigen Handel mit Heimtieren

Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren

Bewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen

SDAT- Gütesiegel. Haltung und Pflege sowie den Schutzstatus der Tiere informiert werden.

Erläuterungen zur Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren

Bewilligungsgesuch für das Halten von Wildtieren

Ausbildungsanforderungen für die Pferdehaltung

Anmeldung und Vereinbarung für Teilnehmende

Erstbewilligung / Neue Tierhaltung Bewilligungserneuerung. Änderung/Ergänzung zu Bewilligung Bisherige Bewilligungsnummer:

Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für Tierbörsen, Kleintiermärkte sowie für Tierausstellungen, bei denen mit Tieren gehandelt wird

Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen Technische Kommission (TKJ)

Sachkundekurse Aquaristik

Bewilligungsgesuch für den Handel mit Tieren

Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen Technische Kommission (TKJ)

Bewilligungsgesuch für das Halten von Wildtieren

Bewilligungsgesuch für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird (Kleintiermärkte und Tierbörsen)

Bewilligungsgesuch für das Halten von Wildtieren

Bewilligungsgesuch für Tourneen von Zirkussen mit Wildtieren

FBA Tierbetreuer/in SVBT und FBA gewerbsmässige Züchter/in SVBT Anmeldung und Agreement für Teilnehmende

Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für das gewerbsmässige Züchten von Heimtieren

Gesellschaft für Aquarienkunde e. V. Fürst-Pückler-Straße Duisburg. Der Verein stellt sich vor

Durchführung des Tierschutzgesetzes; Antrag auf Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz

Wo Fachausbildung und Sachkundenachweis absolviert werden können

8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren

Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz beschliesst:

Berufsmaturitätsprüfungen 2017

Kantonale Bedingungen für den

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung:

FACHSPEZIFISCHE BERUFSUNABHÄNGIGE AUSBILDUNG (FBA) AQUAKULTUR PRAKTIKUMSBERICHT aktualisiert:

Fachinformation Tierschutz. Nutzung von Kangalfischen (Garra rufa) Nutzung zu medizinischen Zwecken

Reglement für die Abschlussprüfung an der Fachmittelschule Glarus *

Reglement über die Fachmaturitäten

Detaildokumentation. Zusatzausbildung zum Learny-Welpentrainer

vom 7. Mai 2002 * (Stand 1. März 2009)

Protokoll des Präsidentinnen- und Präsidententreffens 2015

Tierschutzgesetz und Bewilligungspraxis bei Tierversuchen Was ist neu?

Prüfungsbestimmungen zur API CH. IPV CH Zuchtsachverständige

Grundkurs Pflegehelfer/-in vbb Pflege und Betreuung im Altersbereich

Berufsmaturitätsprüfungen 2017

vom 28. Januar 2005 * (Stand 1. März 2009)

Übergangsregelung für die Schwerpunkte der Fachrichtung TCM

Studienordnung für den Diplomlehrgang Diploma of Advanced Studies (DAS) in Koordinierter Versorgung & Recht im Gesundheitswesen

Überbetrieblicher Kurs III

Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom bis

Expo-Event Fachbeirat Erhebung Ausbildungsangebot 2017

Hirschhaltung Weiterbildung 1

Verordnung des Regierungsrates über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis zur Führung eines Grundbuchamtes oder Notariates

BIO-LA-M 01a/b/c (Anatomie und Zytologie) LA GS+HS / RS / GY

Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom bis

Investapedia-Lehrgangsbeschrieb. Versicherungsvermittler VBV. Investapedia. Investapedia AG 1

Tierbestandeskontrolle

Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen

Prüfungsordnung des Vereins. Gesundheit durch Tiere e.v.

Prüfungsordnung für den Studiengang Veterinärmedizin an der Universität Leipzig

Dirigentenausbildung der Unterverbände des eidg. Jodlerverbands

Ausbildungs- und Promotionsbestimmung Pflegeassistenz

Versicherungsvermittler VBV

Die Kursstufe am Gymnasium Haigerloch

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung

Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

Fort- und Weiterbildung

Zu Ihrer Information Prophylaxeassistentinnenkurs 2017

Berufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung für Detailhandelsfachleute nach Artikel 32 BBV in zwei Schritten

Merkblatt für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (Stand Mai 2017)

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Gymnasium) Zentrale Studienberatung

Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern

Elektroencephalographie (SGKN)

BIO-LA-M 01a/b/c (Anatomie und Zytologie) LA GS+HS / RS / GY

Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien

Häufige Fragen zu den SKN-Kursen für Hundehalter und zur Hundetrainerausbildung

Ausbildung zum C-Trainer (gültig ab 2017)

Certificate of Advanced Studies in Tiergestützter Therapie.

vom 3. Februar 2010 Aufgrund von Art. 26 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) vom 13. März 2008, LGBl Nr , verordnet die Regierung:

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

Tierschutz. Reglementierung der Berufe im Bereich

zur Bundesgesetzgebung über den Tierschutz

Vorstellung. Lehrgang Pflegehelferin/Pflegehelfer SRK. 13. September 2016

Kaufmännische Berufsmaturitätsprüfungen 2017

Tierschutz. Reglementierung der Berufe im Bereich

Transkript:

Fachspezifische Berufsunabhängige Ausbildung (FBA) nach Art 102 Abs. 2 TSchV Anerkannte fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung für gewerbsmässige Züchter/innen von Heim- und Wildtieren und für Betreuungspersonal in Tierheimen mit maximal 19 Betreuungsplätzen 1. Gesetzeslage 1.1 Aus- und Weiterbildung: Gewerbsmässige Tierzucht In gewerbsmässigen Zuchtstätten von Heim- oder Wildtieren muss die für die Betreuung der Tiere verantwortliche Person Tierpfleger sein. Ist nur eine Tierart oder mehrere Tierarten derselben Tiergruppe (Hunde, Katzen, Zierfische, etc.) mit ähnlichen Haltungsansprüchen vorhanden, reicht eine fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung (FBA) gemäss TSchV Art. 102 und 197 aus. Diese Ausbildung umfasst einen mindestens 40-stündigen Kurs mit praktischen und theoretischen Inhalten sowie ein mindestens dreimonatiges Praktikum. Ziel der fachspezifischen, berufsunabhängigen Ausbildung ist die verantwortungsvolle und tiergerechte Haltung sowie die Gesunderhaltung der Tiere. Gewerbsmässigkeit wird in der 2014 überarbeiteten Tierschutzverordnung mit 1000 Fischen, die pro Jahr abgegeben werden, definiert. Aber auch wer Werbung macht (also z.b. eine Website betreibt), ist gewerbsmässig. Bei Unsicherheit, ob der Kurs benötigt wird, kann der kantonale Veterinärdienst angefragt werden. Sobald Fische zugekauft und weiterverkauft werden, liegt Handel vor. Dieser verlangt zurzeit im Normalfall den Lehrgang Tierpfleger. Das kantonale Veterinäramt kann aber den Handel ausschliesslich mit Fischen für FBA Absolventen «Gewerbsmässiges Züchten» bewilligen. 1.2 Aus- und Weiterbildung: Tierpflegeberufe und FBA Betreuungspersonal kleine Tierheime Als Tierpflegerinnen und Tierpfleger im Sinne der Tierschutzverordnung gelten Personen, die über eine Qualifikation nach TSchV Art. 195 verfügen. In Tierheimen und Tierpensionen mit mehr als 19 Betreuungsplätzen muss die für die Betreuung der Tiere verantwortliche Person Tierpfleger sein. In kleineren Tierheimen und Tierpensionen (bis und mit maximal 19 Betreuungsplätzen) ist eine fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung ausreichend. Ziel der fachspezifischen, berufsunabhängigen Ausbildung von Betreuungspersonal in kleinen Tierheimen ist die verantwortungsvolle und tiergerechte Haltung sowie die Gesunderhaltung der Tiere. Bei Unsicherheit, ob der Kurs benötigt wird, kann der kantonale Veterinärdienst angefragt werden. 2. Aufbau der FBA Zierfische des SDAT Gemäss Vorgaben des BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) muss der FBA- Kurs insgesamt mindestens 40 Stunden dauern. Davon entfallen auf den Theorieteil mindestens 20 Stunden und auf die Praxis mindestens 10 Stunden. Hinzu kommt ein dreimonatiges Praktikum. SDAT 1 FBA

Das geforderte dreimonatige Praktikum findet in Form eines Mentoringsystems statt. Die Teilnehmer erhalten einen detaillierten Laufzettel, auf dem das zu Erlernende aufgelistet ist. Von den Mentoren wird der Teilnehmer beim Erlernen der aufgelisteten Fähigkeiten unterstützt und kontrolliert. Innerhalb der FBA kann auch das Gütesiegel für tiergerechte Zucht des SDAT mit Kontrollbesuch und Beurteilung der Zuchtanlage vor Ort erworben werden. Das Gütesiegel soll sicherstellen, dass keine Qualzuchten verbreitet werden, dass vermehrt Nachzuchten statt Wildfänge in den Verkauf kommen, und dass die gezüchteten Tiere unter tierschutzgerechten Bedingungen gehalten und gezüchtet werden. Weitergehende Informationen zum Gütesiegel finden sich auf der Homepage des SDAT (www.sdat.ch). 2.1 Grobübersicht FBA-Kurs Der Grundaufbau ist für den FBA Züchter und den FBA Tierheime gleich. Die geforderten Blöcke werden folgendermassen aufgeteilt: Theorie: 4 Tage 23.5 h Praxis: 3 Halbtage à 5 h Geführte Mitarbeit im Zoo (z. B. Basel, Bern), in einer Fischauffangstation in Kleingruppen 15 h Abschlusstag: Vorstellen der Zuchterfolge, Prüfung 4.5 h Total Ausbildungszeit 43 h (ohne dreimonatiges Praktikum) 2.2 Übersicht Praktikum als Mentoringsystem Die Kursleitung bestimmt die Praktikumsplätze und die Mentoren im Einverständnis mit den Teilnehmern. Das Praktikum kann über einen Zeitraum von 12 Monaten absolviert werden und kann auf Antrag verlängert werden. Die Teilnehmer machen so viele Besuche bei den Mentoren wie nötig, um alle auf dem Laufzettel aufgelisteten Grundfertigkeiten zu erlernen. Zusätzlich machen die Mentoren Besuche in der Aquarienanlage der Teilnehmer, um Erlerntes (wie z.b. die Futtertierzucht und andere Zuchtarbeit) zu kontrollieren. Als Mentoren kommen die dem BLV gemeldeten Kursreferenten, langjährige Züchter, die den Kurs FBA Aquaristik erfolgreich absolviert haben, oder anerkannte Tierpfleger in Frage. Sowohl der Laufzettel für den FBA Züchter als auch für den FBA Tierheime weist Grundfertigkeiten und ausgewählte Fischgruppen auf, die gezüchtet werden sollen. Beim FBA Tierheime ist die Anzahl der Fischgruppen reduziert, dafür kommen für Tierheime spezifische Punkte hinzu. Bereits vorhandene Zucht-Leistungen können vom Mentor zusammen mit der Kursleitung aufgrund erwiesener Erfahrung (z. B. Verkauf eigener Fische an Börsen, siehe auch Kursreglement) anerkannt werden. SDAT 2 FBA

2.3 Übersicht Theorie Datum Ort Inhalt Referent 24.8.2019 Wohlen AG (Kantonsschule) Einführung Kurs: - Kursablauf und Rahmenbedingungen kennen - Anforderungen an das Praktikum im Mentoring -System kennen - Rechtsgrundlagen für gewerbsmässige Zierfischzüchter bzw. kleine Tierheime kennen E. Bühlmann Hj. Künzler 7.9.19 St. Gallen (Kantons- Schule am Burggraben) Wasserchemie: - Grundlagen der Wasserchemie kennen - Abweichungen von der Norm erkennen - Messmethoden kennen und anwenden - Wasserwerte verändern können Zucht: - Fische verantwortungsvoll nachziehen - Gesunde Jungtiere aufziehen können Fütterung: - Futterbedarf und Futterzusammensetzung kennen R. Guggenbühl B. Berger M. Näf 2.11.19 Bern (Institut für Ökologie und Evolution) Aquarienpflanzen: - Bedeutung und Auswirkung der Pflanzen für das Aquarium kennen Hygiene und Krankheiten: - Grundsätze der allgemeinen Hygiene in der Aquaristik - Erkennen und behandeln von erkrankten Tieren Dr. Th. Wahli J. Leuenberger C. Mühlenstein 7.12.2019 22.8.2020 (halber Tag) Bern (Institut für Ökologie und Evolution) Wohlen AG (Kantonsschule) Aquarientechnik Theorie und Besichtigung der Anlagen der Abteilung Aquatische Ökologie und evtl. FIWI Körperbau und Verhalten: - Anatomie und Physiologie der Fische kennen - Abweichungen von Normverhalten erkennen Artenkenntnis und Beckengestaltung: - Aquaristisch relevante Fischgruppen erkennen können - Mögliche Vergesellschaftungen kennen - Konsequenzen auf Beckengestaltung ableiten können Abschluss: - Zuchterfahrungen vorstellen - Abschlussprüfung - Kurs feierlich abschliessen Dr. C. Kistler Dr. L. Rüber J. Leuenberger Dr. L. Rüber C. Mühlenstein E. Bühlmann Normalerweise dauern die Veranstaltungen den ganzen Samstag von ca. 09.00 bis 17.00 Uhr. Ab 24. August 2019 bis 22. August 2020 Praxis und Praktikum. SDAT 3 FBA

3. Wer kann den FBA-Kurs besuchen? Der Kurs richtet sich an erfahrene Aquarianer und Aquarianerinnen, die bereit sind, während des Kurses als Praktikum selber intensiv Fische zu züchten. Das Bestehen des Sachkundekurses Aquaristik SDAT wird zur Zulassung zum Kurs vorausgesetzt. Weitere Informationen zu den Sachkundekursen entnehmen Sie bitte der Homepage des SDAT www.sdat.ch. Voraussetzung für die Anerkennung von bereits vorhandenen Zuchtleistungen ist z.b. die Bestätigung der Erfahrung durch den Vereinspräsidenten bei Mitgliedschaft in einem Verein, die langjährige Teilnahme an Börsen oder andere Nachweise von Zuchterfolgen wie z.b. Jungfische in der Anlage oder gute fotografische Dokumentation (siehe dazu auch Kursreglement). 4. Wann erhalte ich den Ausweis? Voraussetzung zur Prüfung Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen die folgenden Punkte erfüllt sein: Alle Theorietage müssen besucht worden sein. Falls ein Theorieblock infolge Krankheit nicht besucht werden kann, muss dies mit einem Arztzeugnis belegt werden. Der verpasste Inhalt muss selbständig aufgearbeitet werden. Das selber erworbene Wissen wird mit einer mündlichen Prüfung getestet. Alle Praxis-Blöcke müssen bei seriöser Mitarbeit absolviert werden. Da mehrere Praxishalbtage gegeben sind, kann bei Unpässlichkeit in Absprache mit der Kursleitung ein anderer Halbtag belegt werden. Das Praktikum muss bestanden worden sein (Zuchten anerkannt von Mentor und Kursleitung, erfolgte Nachzucht während Kurs bzw. erfolgtes Ablaichen bei schwierigen Arten, alle Aufgaben des Laufzettels erfüllt). Prüfung Die Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Am letzten Kurstag stellen die Teilnehmenden ihre Zuchtergebnisse in einem Vortrag vor. So werden die erfolgreiche Zucht und die damit verbunden praktischen Arbeiten ersichtlich. Anschliessend wird das Fachwissen in einem Multiple choice Test geprüft. Bestehen der Prüfung: 1. Die Bewertung wird in ganzen und halben Noten ausgedrückt. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. 2. Die Prüfung zum Abschluss der fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildung ist bestanden, wenn der Notendurchschnitt mindestens 4 beträgt, wobei keine Teilnote unter 3 sein darf. Nichtbestehen der Prüfung: Falls die Prüfung nicht bestanden wurde, kann diese frühestens drei Monate nach der nicht bestandenen Prüfung wiederholt werden. Prüfungsteile, welche mindestens mit der Note 4 abgeschlossen wurden, müssen nicht wiederholt werden. Der Termin und Ort werden in Absprache zwischen den Beteiligten festgelegt. SDAT 4 FBA

Anforderungen für den Vortrag: 10 min Präsentation + 5min Diskussion Zählt 50% Kriterienkatalog für Vortrag: - Erfahrungsbericht, z.b. eigene erfolgreiche Zucht (vorzugsweise keine Lebendgebärenden) - Art vorstellen (wo kommt sie vor etc.) - gute Dokumentation von Zuchtbecken (Höhlen, Pflanzen, Laichrost, etc.), Wasserwerten (Temperatur, ph, Leitwert, Wasserhärte (Gesamt- und Karbonathärte)) - Konditionierung der Fische (Fütterung, Simulierung von Regen, Wasserwechsel, Temperatur, etc.) - Alles mit Fotos dokumentiert - Entwicklungsstadien, Entwicklungsdauer, wann erste Fütterung? - Verwendung von Medikamenten bei Laichverpilzung oder in anderen Situationen? - Aufzucht der Jungen (Erstfutter: wann, wie oft, was; wie oft Wasserwechsel) Bewertungskriterien - 90% der obigen Punkte erfüllt, ergibt Note 6, lineare Skala 5 Punkte 90 % Max. Punkte + 1 = Note Der erhaltene Wert wird mathematisch auf halbe Noten gerundet. Multiple choice Test: Dauer: 60 Minuten Zählt 50% Fragen mit nur einer möglichen Antwort sowie Kombination von Fragen 90 % richtige Antworte ergibt Note 6, lineare Skala 5 Punkte 90 % Max. Punkte + 1 = Note Der erhaltene Wert wird mathematisch auf halbe Noten gerundet. 5. Was mache ich bei Problemen? Falls sich Probleme z.b. beim Besuch von Lektionen ergeben, melden Sie sich bitte möglichst schnell bei der Kursleitung. So können eventuelle Friktionen effizient behoben werden. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können Sie sich an die Rekurskommission wenden. Die Rekurskommission besteht aus den folgenden Mitgliedern: - Walter Knup, w.knup@bluewin.ch - Jacques Müller, monopoly@bluewin.ch - Werner Wiget, w.wiget@bluewin.ch Die Kursleitung besteht aus: Dr. Marcel Häsler, marcel.haesler@iee.unibe.ch Erich Bühlmann, erich.buehlmann@gmx.ch Robert Guggenbühl, robmagu@bluewin.ch SDAT 5 FBA