Leistungsbeschreibung für Pflege und Bewirtschaftung (inkl. Reinigung) des Erinnerungsortes Olympia-Attentat München 1972 Erinnerungsort Olympia-Attentat München 1972 Leistungsbeschreibung 1
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1.0 Allgemeines - Vorbemerkungen/Vorgaben... 4 2.0 Leistungsbeschreibung... 4 2.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung - Kontrollgänge... 4 2.2 Leistungsbeschreibung Grundreinigung... 5 2.3 Leistungsbeschreibung Bereich Grünanlagen und Winterdienst... 5 2.4 Leistungsverzeichnis... 6 2.5 Kalkulation Stunden... 6 2.6 Kalkulation Stundenverrechnungssätze... 6 2.7 Kalkulation Preise... 6 3.0 Anlagen... 6 Erinnerungsort Olympia-Attentat München 1972 Leistungsbeschreibung 3
1.0 Allgemeines - Vorbemerkungen/Vorgaben 1.1 Leistungsumfang: Gebäudereinigungsarbeiten, Winter- und Hausmeisterdienste gemäß Leistungsbeschreibung 1.2 Objekt: Erinnerungsort Olympia-Attentat München 1972, Kolehmainenweg 11, 80809 München 1.3 Vor Auftragsbeginn hat der Auftragnehmer (AN) dem Auftraggeber (AG) die Einsatzplanung für sein zur Durchführung vorgesehenes Personal vorzulegen. Für sämtliche verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel sind dem AG vor Reinigungsbeginn die EU- Sicherheitsdatenblätter und ggf. die Betriebsanweisungen auszuhändigen. Der AN stellt sicher, dass seine Mitarbeiter mit den geltenden Hygienevorschriften vertraut sind. 1.3 Vor Ort existieren weder Lagermöglichkeiten noch ein Wasseranschluss. Alle zur Auftragsausführung notwendigen Utensilien (auch z. B. Wasser) müssen vom AN mitgebracht werden. 1.4 Da das Bauwerk nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen ist, ist das bei der Reinigung unter Verwendung von Reinigungs- und/oder Pflegemitteln entstehende Abwasser aufzufangen und nicht vor Ort einzuleiten. Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach Beendigung der Arbeiten wieder mitzunehmen, da keinerlei Möglichkeit zur Lagerung besteht. 2.0 Leistungsbeschreibung 2.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung - Kontrollgänge Von Montag bis Sonntag (auch an Feiertagen) ist ein Kontrollgang durchzuführen. Die exakte Zeit wird in Absprache mit dem AG festgelegt. Die Stunden und Kosten für den täglichen Kontrollgang sind in den Kalkulationsunterlagen, Register 2.5 Kalkulation Stunden und Register 2.7 Kalkulation Preis, Position 2.7.1 laufende Tätigkeiten zu berücksichtigen. Aus der Erfahrung des ersten Betriebsjahres kann davon ausgegangen werden, dass ca. einmal monatlich eine Veranstaltung am Erinnerungsort Olympia-Attentat München 1972 stattfindet. An diesen Tagen ist die Kontrolle kurz vor Beginn der Veranstaltung durchzuführen. Der AG informiert den AN rechtzeitig über diese Verschiebungen. Die Kontrollen umfassen die Verkehrssicherheit in und um das Bauwerk (auch Pflasterwege und angrenzende Grünflächen), die technische Funktionstüchtigkeit sowie die Meldung von unmittelbar ersichtlichen Beschädigungen, Vandalismus etc. an die vom AG vorgegebene Stelle. Zusätzlich sind die Türen, Dichtungen und Profile auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen und evtl. Auffälligkeiten an den AG zu melden. Im Rahmen der Kontrollgänge sind das Bauwerk und die unmittelbare Umgebung auf Sauberkeit zu kontrollieren. Hierbei sind vorhandene Verschmutzungen (haftende und nicht haftende) zu entfernen und herumliegender Müll einzusammeln und zu beseitigen. Es erfolgt die Reinigung sämtlicher Glasflächen (inkl. Glastüren), Stahlbauteile (Stahlverkleidungen, Stahldach, Zaunanlage) und Betonflächen. Die Herstellerhinweise (Anlagen 1 und 2 der Leistungsbeschreibung) sind unbedingt zu berücksichtigen. Auf der LED-Medienwand ist eine Entspiegelungsfolie angebracht, deren Reinigung besondere Vorsicht erfordert (siehe Anlage 3 der Leistungsbeschreibung). Die Reinigung ist gründlich und schonend durchzuführen und umfasst die fachgerechte Säuberung und Pflege aller reinigungsfähiger Flächen und Gegenstände. Ziel ist der Werterhalt des Objektes sowie Sauberkeit und Hygiene sicherzustellen. Erinnerungsort Olympia-Attentat München 1972 Leistungsbeschreibung 4
Die Entfernung von extremen Verschmutzungen, wie z. B. die Entfernung von Graffitis, gilt als Sonderreinigung und wird separat vergütet. Die Entfernung von Graffitis auf Stundenbasis bei Feststellung von Verunreinigungen ist eigenständig durchzuführen. Eine vorherige Einholung der Erlaubnis zur Entfernung der Graffitis beim AG ist nicht erforderlich. Verrechnungsgrundlage ist der im Register 2.7 Kalkulation Preis der Kalkulationsunterlage angegebene Stundenverrechnungssatz. Mit der Rechnung ist die Aufstellung der benötigten Stunden je Mitarbeiter, mit Datum und Uhrzeit der Leistungserbringung sowie eine Fotodokumentation der betroffenen Verschmutzung/en einzureichen. 2.2 Leistungsbeschreibung Grundreinigung Zweimal jährlich erfolgt die Grundreinigung der Bodenflächen (siehe Anlage 1 der Leistungsbeschreibung) nach Herstellerangabe. Die genauen Termine werden vom AG mitgeteilt. Hierbei erfolgt auch die Reinigung schwer zugänglicher Boden- und Glasflächen (z. B. der innenliegenden Seiten der Glasabdeckungen Medienwand und Keil, Installationsbereich). Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung gemäß den in den Kalkulationsunterlagen angegebenen Kosten (Kalkulationsunterlagen, Register 2.7 Kalkulation Preis, Position 2.7.2 Grundreinigung. 2.3 Leistungsbeschreibung Bereich Grünanlagen und Winterdienst Hinweis: Die Anlage 1 der Leistungsbeschreibung ist unbedingt zu berücksichtigen. Auf den Betonflächen ist der Einsatz von Auftausalz ausdrücklich zu bevorzugen, da durch die abrasive Wirkung von Sand oder Splitt eine Schädigung der Oberfläche eintreten kann. Es ist darauf zu achten, dass möglichst keine Auftauflüssigkeit ins Erdreich gelangt. Auf dem Pflasterweg ist der Einsatz von Auftausalz hingegen untersagt. Die Stunden und Kosten für den Winterdienst sind in den Kalkulationsunterlagen, Register 2.5 Kalkulation Stunden und Register 2.7 Kalkulation Preis, Position 2.7.1 laufende Tätigkeiten zu berücksichtigen. Winterdienst Der Winterdienst ist vom AN beim Einsetzen von Schneefall und/oder Glätte eigenverantwortlich zu beginnen und in Leistungsnachweisen zu dokumentieren. Diese Leistungsnachweise sind dem AG monatlich mit der Rechnung bzw. auf Verlangen jederzeit zu übergeben. Von Montag bis Samstag muss von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr geräumt und/oder gestreut werden, an Sonn- und Feiertagen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Der reibungslose Ablauf des Winterdienstes obliegt dem AN. Die Verkehrssicherungspflicht geht auf den AN über. Alle Beanstandungen der Ordnungsbehörden wegen mangelhafter Ausführung der Arbeiten sowie eventuell gebührenpflichtige Verwarnungen oder Geldbußen gehen zu Lasten des AN. Die Art und Menge des Streugutes ist den örtlichen und witterungsbedingten Erfordernissen anzupassen. Es ist so sparsam wie möglich anzuwenden. Das angefallene Streugut ist auf den relevanten Flächen nach den örtlichen Erfordernissen so häufig wie notwendig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen um Schäden am Bauwerk zu vermeiden. Die Beschaffung der Streumittel und Stellung der Geräte und Transportmittel obliegt dem AN. Eine Lagermöglichkeit vor Ort besteht nicht. 2.3.1 Laubentfernung Je nach Witterung hat der AN die Betonflächen, den Pflasterweg und die angrenzenden Grünflächen inkl. des Gründaches laufend von herabfallendem und aufliegendem Laub freizuhalten. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine Beschädigungen an den Bauteilen entstehen. 2.3.2 Schneeräumung Bei Schneefall ist der Schnee auf den Betonflächen, dem Pflasterweg inkl. des Gründachs sowie der Stahldach-Traufe und der Zaunanlage mittels geeigneter Maschinen und Geräte (Schneeschild, Schneebesen) zu entfernen. Bei Schneefall sind die Räumarbeiten unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls durchzuführen bzw. bereits während des Schneefalls, wenn dies zur Verkehrssicherung erforderlich ist. Erinnerungsort Olympia-Attentat München 1972 Leistungsbeschreibung 5
In Ausnahmefällen ist aus Gründen der Verkehrssicherung die Schneeräumung auch partiell auf den angrenzenden Grünflächen durchzuführen (z. B. wenn Gefahr besteht, dass der dort liegende Schnee auf Flächen des Denkmals gerät und dadurch die Verkehrssicherheit auf den Flächen des Denkmals nicht mehr gewährleistet ist. Anmerkung: Beim Räumen des Daches müssen die Sicherheitsvorrichtungen zum Anseilen benützt werden. Das sichere Begehen des Daches liegt in der Verantwortung des ANs. 2.3.3 Streudienste Vereiste Flächen (Betonflächen und Pflasterweg) sind sparsam mit geeigneten und zulässigen Streumitteln zu behandeln. Die Arbeiten müssen so ausgeführt werden, dass ein Begehen der Flächen mit witterungsangepasstem Schuhwerk gefahrlos möglich ist. Gefrorener Niederschlag ist mit entsprechenden Geräten (maschinell oder manuell) abzustreuen, so dass ebenfalls ein gefahrloses Begehen mit witterungsangepasstem Schuhwerk möglich ist. 2.3.4 Schneeräumung und Streudienste Zuerst werden die Flächen gemäß 2.3.2 geräumt und anschließend gemäß 2.3.3 gestreut. 2.4 Leistungsverzeichnis Das Leistungsverzeichnis liegt als Excel-Tabelle bei (siehe Kalkulationsunterlage). 2.5 Kalkulation Stunden Die Kalkulation der Stunden liegt als Excel-Tabelle bei (siehe Kalkulationsunterlagen). 2.6 Kalkulation Stundenverrechnungssätze Die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze liegt als Excel-Tabelle bei (siehe Kalkulationsunterlage). 2.7 Kalkulation Preise Die Kalkulation der Preise liegt als Excel-Tabelle bei (siehe Kalkulationsunterlagen). 3.0 Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Winterdienst und Reinigung Parkhaussysteme Reinigung von Bodenbeschichtungen Herstellerinformation Entspiegelungsfolie Erinnerungsort Olympia-Attentat München 1972 Leistungsbeschreibung 6