Praxisseminar. Zwischen Notwendigkeit und Gefahrenzone. 17. Januar 2017, Berlin. Aus der Praxis für die Praxis.

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Transkript:

Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Praxisseminar Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben Zwischen Notwendigkeit und Gefahrenzone 17. Januar 2017, Berlin www.fuehrungskraefte-forum.de

2 Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben Zwischen Notwendigkeit und Gefahrenzone 17. Januar 2017, Berlin Große Sport- und Kulturereignisse sowie viele Sozial- und Wissenschaftsprojekte sind ohne die finanzielle Unterstützung zahlungskräftiger Unternehmen nicht möglich. Auf den ersten Blick gibt es durch Sponsoring nur Gewinner, denn alle bekommen was sie wollen: Der Staat wird im Rahmen der freiwilligen Ausgaben deutlich entlastet. Die unterstützten Personen können ihre Anliegen einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Die fördernden Unternehmen erhalten Werbung für ihre Produkte und präsentieren sich dabei als verantwortungsbewusst und großzügig gegenüber der Gemeinschaft, in der sie sich wirtschaftlich betätigen. Doch Sponsoring erfährt nicht nur Zustimmung. Der Staat kann wegen der Zuwendungen Außenstehender den Kultur-, den Bildungs- und / oder Sozialetat kürzen. Drittmittel in der Wissenschaft werden selbstverständlich. Unternehmen erhalten im Gegenzug zum Sponsoring Einfluss auf die unterstützten Institutionen und Personen. Deshalb werden auch neue Erscheinungsformen des Sponsorings, wie Verwaltungs-, Parteien- und Abgeordnetensponsoring zunehmend kritisch gesehen. Andererseits ist allen Beteiligten bewusst, dass auf die Unterstützung finanzstarker Partner nicht mehr verzichtet werden kann. Die Frage ist deshalb, wie sichergestellt werden kann, dass die Win-Win-Situation auch rechtmäßig gestaltet wird. Mit Verwaltungsvorschriften zum Sponsoring und Veröffentlichungspflichten versucht man Kontrolle und Transparenz sicherzustellen. Gleichwohl beantworten diese nicht alle Fragen, sondern lassen zum Teil Spielraum für unterschiedliche, kritisch zu hinterfragende Interpretationen. Das Seminar gibt nicht nur einen Überblick über die zahlreichen Erscheinungsformen des Sponsorings, beleuchtet das damit einhergehende Beziehungsgefüge der Akteure und stellt die verwaltungs- und besonders die strafrechtlichen Aspekte dar, sondern gibt auch administrative Empfehlungen, wie man die Förderung durch Dritte nutzen und sich gleichwohl innerhalb der einschlägigen Rechtsvorschriften bewegen kann.

Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben 3 Themenüberblick, 09:30 15:30 Uhr: Modul I: Was ist Sponsoring und welche Erscheinungsformen gibt es? Die Erscheinungsformen von Sponsoring sind vielfältig und es bedarf einer inhaltlichen Abgrenzung von Sponsoring und Spende bzw. Sponsoring und Werbung. Neben dem bislang üblichen Sponsoring von privaten Unternehmen für andere Privatpersonen oder Einrichtungen, etwa im Rahmen, des Sport-, Kultur-, Sozio- oder Ökosponsorings, treten zunehmend neuere Formen des Sponsorings, wie das Verwaltungs-, Parteien- und Abgeordnetensponsoring auf. Zudem tritt die öffentliche Hand sowohl als Nehmer als auch als Geber auf. Die Interessen der handelnden Personen und Institutionen sind unterschiedlich, teilweise gegenläufig. Die Außenwahrnehmung ist ambivalent, wenn auf der Seite des Nehmers der Öffentliche Dienst oder ein politischer Entscheidungsträger steht. Fragestellungen: Was ist Sponsoring und welche Erscheinungsformen gibt es? Was sind die Motive der Beteiligten und wie stellen sich die Beziehungen zueinander dar? Wie werden Sponsoren von wem ausgewählt? Bei welchen Aufgaben der Öffentlichen Hand darf die Privatwirtschaft als unterstützende Kraft wirken? Welche Risiken verbinden sich mit solchen Unterstützungsleistungen? Welchen finanziellen Stellenwert hat Sponsoring für die Öffentliche Hand? Modul II: Strafrechtliche Fragestellungen zum Thema Sponsoring Zu den freiwilligen Aufgaben der Öffentlichen Hand, die von Dritten direkt unterstützt werden, treten zunehmend auch solche aus dem Bereich der Pflichtaufgaben, wie beispielsweise die Anschaffung von Polizeiuniformen. Gleichzeitig haben Behörden auf anderen Ebenen mit diesen Unternehmen zu tun, sei es im Rahmen von Vergabeverfahren, sei es bei Genehmigungs- oder Bewilligungsverfahren. Werden hier die Grenzen der Kooperation nicht scharf gezogen, können strafrechtliche Tatbestände einschlägig sein. Die Strafverfolgungsbehörden sind auch häufig dann gefordert, wenn Sponsoren ihre guten Kontakte zur Öffentlichen Hand zu Werbezwecken nutzen und bei den von ihnen www.fuehrungskraefte-forum.de

4 Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben gesponserten (größeren) Sport- oder Kulturveranstaltungen regelmäßig über Frei- bzw. Ehrenkarten verfügen, welche sie großzügig Repräsentanten des öffentlichen Lebens kostenlos zur Verfügung stellen. Anhand praktischer Fälle wird vermittelt, welche Fallkonstellationen strafrechtlich bedenklich und deshalb dringend zu vermeiden sind. Fragestellungen: Welche strafrechtlichen Vorschriften können beim Sponsoring einschlägig sein? Unter welchen Bedingungen ist welches Sponsoring zulässig? Welche Leistungen / Einladungen von Sponsoren dürfen von wem unter welchen Bedingungen angenommen werden? Modul III: Der Sponsorenvertrag und weitere Methoden zur Wahrung der rechtlichen Grenzen Neben Verwaltungsvorschriften, welche die Voraussetzungen eines zulässigen Sponsorings regeln, gilt der Abschluss von Sponsorenverträgen als taugliches Mittel, um den Anforderungen an eine hinreichende Überprüfbarkeit, Unparteilichkeit, Gemeinwohlorientierung, Chancengleichheit sowie Wettbewerbsgerechtigkeit zu genügen. Es gibt mehrere Muster zur Formulierung eines Sponsorenvertrages, allerdings von unterschiedlicher Qualität. Zudem werden die von der Öffentlichen Hand empfangenen Leistungen teilweise in periodisch erscheinenden Berichten veröffentlicht, um eine hinreichende Transparenz sicherzustellen. Für Unternehmen der Öffentlichen Hand ist die Rolle des Sponsors im Sinne des Corporate Social Responsibility (CSR) inzwischen selbstverständlich, allerdings kann auch sie gewissen Einschränkungen unterliegen. Kommunale und landeseigene Unternehmen können dann nicht wie jedes Privatunternehmen am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, wenn beispielsweise ein landeseigener Corporate Governance Kodex existiert, wie etwa in Berlin. Fragestellungen: Welches Verfahren ist zum Abschluss von Sponsorenverträgen einzuhalten? Welchen Inhalt sollten Sponsorenverträge haben? Welche Dokumentations-, Genehmigungs- und Berichtspflichten existieren im Zusammenhang mit Sponsoring?

Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben 5 Wie wird sichergestellt, dass Sponsoren die Öffentliche Hand nicht als Leumund missbrauchen können? Was ist zu beachten, wenn ein Unternehmen der Öffentlichen Hand als Sponsor auftritt? Referenten: Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune, Ombudsfrau zur Korruptionsprävention, Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE Berlin Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Rüdiger Reiff, Generalstaatsanwaltschaft Berlin Ministerialrätin Birgit Laitenberger, Ansprechperson für Korruptionsprävention, Bundesministerium des Innern (angefragt) www.fuehrungskraefte-forum.de

6 Kopiervorlage zur Buchung (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Anmeldung per Fax an die Behörden Spiegel-Gruppe: +49(0)228-97097-78 oder unter www.fuehrungskraefte-forum.de Veranstaltungsort: Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Berlin statt. Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen Ilona Plato, Veranstaltungsmanagement Tel.: +49(0)228-97097-84 Fax: +49(0)228-97097-78 E-Mail: ilona.plato@behoerdenspiegel.de Ja, ich nehme am Praxisseminar Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben am 17. Januar 2017 in Berlin zum Preis von 450,- Euro zzgl. MwSt. teil*. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Name, Vorname Behörde/Unternehmen Straße/Postfach PLZ/Ort Telefon/Fax Personalisierte E-Mail (zur Bestätigung der Anmeldung) Alternative E-Mail (zur Bestätigung der Anmeldung) Datum/Unterschrift *Eine Anmeldung per Fax oder online ist Voraussetzung zur Teilnahme. Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und beinhaltet Mittagessen, Erfrischungs- und Pausengetränke und die Teilnahme am Abendempfang. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail und eine Rechnung per Post. Bei Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die gesamte Tagungsgebühr berechnet. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. In der Teilnehmergebühr ist ein Abonnement der Fachzeitschrift Behörden Spiegel sowie des Newsletters, die Sie über die Fortentwicklung der Tagungsinhalte kontinuierlich informieren, enthalten. Das Jahresabonnement verlängert sich nicht kostenpflichtig. Bitte beachten Sie unter www.fuehrungskraefte-forum.de unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bildnachweis Titelseite: Uetliberg Uto Kulm, CC BY 2.0, flickr.com