Pflegesachleistungen 01 01 0 001 Leistungskomplex 1 01 01 0 002 Leistungskomplex 2 Kleine Morgen-/Abendtoilette im Bett je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 2, 2a, 3, 4, 4a und 8 je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2a, 3, 4 und 370 01 01 0 02a Leistungskomplex 2a je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 3, 4 und 4a 01 01 0 003 Leistungskomplex 3 01 01 0 004 Leistungskomplex 4 Große Morgen-/Abendtoilette im Bett je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 2a, 4, 4a und 8 je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 2a, 3 und 580 01 01 0 04a Leistungskomplex 4a je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 2a, 3 und 4 01 01 0 005 Leistungskomplex 5 Lagern 01 01 0 006 Leistungskomplex 6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 01 01 0 007 Leistungskomplex 7 Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) 01 01 0 008 Leistungskomplex 8 Darm- und Blasenentleerung 01 01 0 009 Leistungskomplex 9 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung bei bettlägerigen oder in der Mobilität erheblich eingeschränkten Pflegebedürftigen, wenn Beaufsichtigung oder Anleitung bzw. direkte Hilfe bei der Nahrungsaufnahme notwendig ist je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1 und 3 270 160 80 AOK PLUS gültig ab 01.07.2018 Seite: 1 von 7
max. 10x monatlich 01 01 0 010 01 01 0 011 01 01 0 012 Leistungskomplex 10 Begleitung außer Haus Leistungskomplex 11 Beheizen der Wohnung Leistungskomplex 12 Aufräumen und/ oder Reinigung der Wohnung Besteht die Notwendigkeit einer darüber hinausgehender Inanspruchnahme, ist dies durch den Pflegedienst nachzuweisen. 630 110 130 01 01 0 013 Leistungskomplex 13 Wäscheversorgung 380 01 01 0 13a Leistungskomplex 13a Wechseln der Bettwäsche 01 01 0 014 Leistungskomplex 14 Einkaufen 01 01 0 14a max. 5x * GPOS 01 01 0 014 1x pro Woche * GPOS 01 01 0 14a 120 60 320 01 01 0 015 01 01 0 016 01 01 0 16a Leistungskomplex 15 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern) Leistungskomplex 16 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Leistungskomplex 16a Aufbereitung einer warmen Mahlzeit (z.b. Essen auf Rädern) in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen max. 3x am Tag 2 max. 3x am Tag In begründeten Fällen, z.b. bei Schluckstörungen, ist eine mehrmalige Abrechnung am Tag möglich. Die Notwendigkeit ist durch den Pflegedienst nachzuweisen. max. 3x am Tag. 100 70 AOK PLUS gültig ab 01.07.2018 Seite: 2 von 7
Der Erstbesuch kann nur abgerechnet werden, wenn Leistungskomplex 18 01 01 0 018 der Pflegedienst erstmalig mit der Betreuung des Erstbesuch Pflegebedürftigen beauftragt wird. 01 01 0 18a 01 01 3 020 Leistungskomplex 18a Folgebesuch bei veränderter Pflegesituation Leistungskomplex 20 Ausbildungspauschale Bei erheblicher Änderung der Pflegesituation max. 2x im Jahr Der Pflegedienst hat den Pflegebedürftigen vorab auf die anfallenden Kosten hinzuweisen. 1x tgl. i. V. mit erbrachten Einsätzen 70% der Vergütung des LK 18 01 01 0 030 Leistungskomplex 30 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Häusliche Betreuung) mehrfach 160 AOK PLUS gültig ab 01.07.2018 Seite: 3 von 7
Beratungsbesuche Gebührenposition Bezeichnung Einschränkungen 09 01 0 017 09 01 0 17a Leistungskomplex 17 Beratungsbesuch Pflegegrad 1, 2 und 3 Leistungskomplex 17a Beratungsbesuch Pflegegrad 4 und 5 individuell individuell Stundenweise Verhinderungspflege Gebührenposition Bezeichnung Einschränkungen 07 02 0 4 1 Begleitung zum Arztbesuch je Stunde individuell 07 02 0 4 2 Begleitung zum Behördenbesuch je Stunde Individuell 07 02 0 4 3 Grundpflege je Stunde inkl. nicht verrichtungsbezogene Leistungen individuell 07 02 0 4 4 Hauswirtschaftliche Versorgung je Stunde Individuell 07 02 0 3 1 Begleitung zum Arztbesuch je ¼ Stunde (15 Minuten) individuell 07 02 0 3 2 Begleitung zum Behördenbesuch je ¼ Stunde (15 Minuten) Individuell 07 02 0 3 3 Grundpflege je ¼ Stunde (15 Minuten) inkl. nicht verrichtungsbezogene Leistungen individuell 07 02 0 3 4 Hauswirtschaftliche Versorgung je ¼ Stunde (15 Minuten) Individuell AOK PLUS gültig ab 01.07.2018 Seite: 4 von 7
Tageweise Verhinderungspflege 07 01 0 001 Leistungskomplex 1 07 01 0 002 Leistungskomplex 2 Kleine Morgen-/Abendtoilette im Bett je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 2, 2a, 3, 4, 4a und 8 je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2a, 3, 4 und 370 07 01 0 02a Leistungskomplex 2a je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 3, 4 und 07 01 0 003 Leistungskomplex 3 07 01 0 004 Leistungskomplex 4 Große Morgen-/Abendtoilette im Bett je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 2a, 4, 4a und 8 je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 2a, 3 und 580 07 01 0 04a Leistungskomplex 4a je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 2a, 3 und 4 07 01 0 005 Leistungskomplex 5 Lagern 07 01 0 006 Leistungskomplex 6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 07 01 0 007 Leistungskomplex 7 Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) 07 01 0 008 Leistungskomplex 8 Darm- und Blasenentleerung 07 01 0 009 Leistungskomplex 9 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung bei bettlägerigen oder in der Mobilität erheblich eingeschränkten Pflegebedürftigen, wenn Beaufsichtigung oder Anleitung bzw. direkte Hilfe bei der Nahrungsaufnahme notwendig ist je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1 und 3 270 160 80 AOK PLUS gültig ab 01.07.2018 Seite: 5 von 7
max. 10x monatlich 07 01 0 010 07 01 0 011 Leistungskomplex 10 Begleitung außer Haus Leistungskomplex 11 Beheizen der Wohnung Besteht die Notwendigkeit einer darüber hinausgehender Inanspruchnahme, ist dies durch den Pflegedienst nachzuweisen. 630 110 07 01 0 012 Leistungskomplex 12 Aufräumen und/ oder Reinigung der Wohnung 130 07 01 0 013 Leistungskomplex 13 Wäscheversorgung 380 07 01 0 13a Leistungskomplex 13a Wechseln der Bettwäsche 07 01 0 014 Leistungskomplex 14 Einkaufen 07 01 0 14a max. 5x ** GPOS 07 01 0 014 1x pro Woche ** GPOS 07 01 0 14a 120 60 320 07 01 0 015 07 01 0 016 07 01 0 16a Leistungskomplex 15 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern) Leistungskomplex 16 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Leistungskomplex 16a Aufbereitung einer warmen Mahlzeit (z.b. Essen auf Rädern) in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen max. 3x am Tag 2 max. 3x am Tag In begründeten Fällen, z.b. bei Schluckstörungen, ist eine mehrmalige Abrechnung am Tag möglich. Die Notwendigkeit ist durch den Pflegedienst nachzuweisen. max. 3x am Tag. 100 70 AOK PLUS gültig ab 01.07.2018 Seite: 6 von 7
Der Erstbesuch kann nur abgerechnet werden, wenn Leistungskomplex 18 07 01 0 018 der Pflegedienst erstmalig mit der Betreuung des Erstbesuch Pflegebedürftigen beauftragt wird. 07 01 0 18a 07 01 3 020 07 01 0 025 07 01 0 030 Leistungskomplex 18 a Folgebesuch bei veränderter Pflegesituation Leistungskomplex 20 Ausbildungspauschale Leistungskomplex 25 nicht verrichtungsbezogene Leistungen Leistungskomplex 30 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Häusliche Betreuung) Bei erheblicher Änderung der Pflegesituation max. 2x im Jahr Der Pflegedienst hat den Pflegebedürftigen vorab auf die anfallenden Kosten hinzuweisen. 1x tgl. i. V. mit erbrachten Einsätzen 70% der Vergütung des LK 18 mehrfach 160 Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI Gebührenposition Bezeichnung Einschränkungen 10 99 0 99 Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI individuell *Die Gebührenposition 01010014 kann bis zu 5x abgerechnet werden. Eine Bündelung ist möglich. Wird die Gebührenposition 0101014a innerhalb einer Kalenderwoche abgerechnet, so kann die Gebührenposition 01010014 in dieser Woche nicht abgerechnet werden. **Die Gebührenposition 07010014 kann bis zu 5x abgerechnet werden. Eine Bündelung ist möglich. Wird die Gebührenposition 0701014a innerhalb einer Kalenderwoche abgerechnet, so kann die Gebührenposition 07010014 in dieser Woche nicht abgerechnet werden. AOK PLUS gültig ab 01.07.2018 Seite: 7 von 7