Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung"

Transkript

1 Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1 Pflegedienst Name2 Pflegedienst StrasseNr Pflegedienst PLZ Ort Pflegedienst IK: (Leistungserbringer) und den Leistungsträgern Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) als Arbeitsgemeinschaft nach 89 SGB XI für die Ersatzkassen BKK-IKK Arbeitsgemeinschaft Pflegesatzverfahren nach 85 und 89 SGB XI der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Pflegekasse, Stuttgart Knappschaft, Regionaldirektion München

2 Der Pflegedienst und die Leistungsträger vereinbaren für Leistungen der ambulanten Pflege folgende Vergütungen: 1 Pflegevergütung 1. Für ambulante Pflegesachleistungen nach 36 SGB XI gelten die in der Anlage 1 aufgeführten Preise. 2. Werden die Regelungen der Vergütungsvereinbarung zur Begrenzung abrechenbarer Wegepauschalen im Betreuten Wohnen (Vereinbarung der Definition Betreutes Wohnen in Anlage 2) nicht beachtet, so stellt dies einen Vertragsverstoß dar. 2 Zeitraum 1. Diese Vereinbarung tritt am in Kraft. 2. Die Laufzeit dieser Vereinbarung (Pflegesatzzeitraum nach 85 Abs. 3 i.v. m. 89 Abs. 3 SGB XI) endet zum Bis zur Vereinbarung neuer Preise gilt diese Vereinbarung weiter. 3 Zuschlag für die Refinanzierung der Ausgleichsbeträge nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung auf der Grundlage von 89 i.v. mit 82 a Abs. 3 SGB XI Es wird ein Zuschlag je Hausbesuch mit Grundpflegeleistungen nach 36, 38 und 39 SGB XI erhoben. Die Höhe dieses Zuschlages gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Für die Berechnung des Zuschlages gegenüber dem Leistungsempfänger bzw. seinem Kostenträger gilt jeweils der im Bescheid des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales über den Ausgleichsbetrag ( 5 Abs. 2 AltPflAusglVO) nachrichtlich ausgewiesene Betrag je Hausbesuch ( 4 Abs. 5 Nr. 2 AltPflAusglVO).

3 Ort, den Für den Leistungserbringer: Name des Trägers Für die Leistungsträger: Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg SVLFG als Landwirtschaftliche Pflegekasse Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) als Arbeitsgemeinschaft nach 89 SGB XI für die Ersatzkassen Der Leiter der vdek-landesvertretung Baden-Württemberg BKK/IKK Arbeitsgemeinschaft Pflegesatzverfahren nach 85 und 89 SGB XI Knappschaft, Regionaldirektion München

4 Anlage 1 (Seite 1 von 5) zur Vergütungsvereinbarung nach 89 SGB XI vom für den Gültig für die Zeit vom Leistungspaket/Bezeichnung Vergütung in EURO Fachkraft Ergänzende Hilfe 1. Große Toilette 26,52 18,18 2. Kleine Toilette 17,69 12,16 3. Transfer/An-/Auskleiden 9,57 6,56 4. Hilfen bei Ausscheidungen 11,77-5. Einfache Hilfen bei Ausscheidungen - 8,07 6. Spezielles Lagern 5,89 4,03 7. Mobilisation 5,89 4,03 8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 5,89 4,03 9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 20,65 14,15 Verabreichung von Sondennahrung 10. mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe 18,12 - Hilfestellung beim Verlassen 11. * und Wiederaufsuchen der Wohnung 8,82 6, Zubereitung einer einfachen 13. Mahlzeit 12,98 10,11 Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch (daneben können keine Wegegebühren 2,82 abgerechnet (unabhängig von der Qualifikation; werden) gilt auch für BFD/FSJ) Zubereitung einer (i.d.r. 14. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 25,97 20, * Einkauf/Besorgungen 7,78 6, * Waschen, Bügeln, Putzen 7,78 6,07 Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes 5,18 4, Beheizen 7,78 6,07 19.** 20.** Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Erstellung der Pflegeanamnese und Informationssammlung zur Pflegeplanung (sog. Erstbesuch) Neue Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Anpassung der Pflegeplanung (sog. Folgebesuch) 32,89 18,10 Anmerkung: * pro angefangene ¼ Stunde ** Qualifikation s. Anlage 1a zum Rahmenvertrag über ambulante pflegerische Versorgung gem. 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg

5 Anlage 1 (Seite 2 von 5) zur Vergütungsvereinbarung nach 89 SGB XI vom für den Gültig für die Zeit vom Wegepauschalen 1. Zur Abgeltung der Wegekosten werden pauschal 3,80 Euro pro Hausbesuch vergütet. 2. Für die Abrechnung der Wegepauschalen in Betreuten Wohnanlagen nach Anlage 2 gilt folgende Regelung: Werden in einer Betreuten Wohnanlage mehrere Einsätze nacheinander bei verschiedenen Bewohner/innen, also in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang erbracht, so kann die Wegepauschale pro Bewohner/in und pro Tag abgerechnet werden: in der Pflegestufe I in der Pflegestufe II in der Pflegestufe III maximal 1 x maximal 2 x maximal 3 x Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB XI gleichzeitig als auch Leistungen nur nach dem SGB XI erbracht, obliegt dem Dienst die Entscheidung, für welche Leistungen er die Wegepauschale(n) abrechnen will. Sofern in einer Betreuten Wohnanlage bei einzelnen Bewohner/innen Einsätze nach dem SGB XI erbracht werden, die mit anderen Einsätzen in der gleichen Betreuten Wohnanlage nicht unmittelbar zeitlich verbunden sind, kann die Wegepauschale für jeden dieser Einsätze - ohne Begrenzung - abgerechnet werden. 3. Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistungen nach dem SGB XI als auch Behandlungspflege nach 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch 2,14 EURO. Soweit im Bereich des SGB V differenzierte Regelungen bei gleichzeitiger Leistungserbringung von SGB V und SGB XI Leistungen vereinbart wurden, so beträgt die Wegepauschale bei gleichzeitiger Leistungserbringung für diesen Hausbesuch 2,59 EURO. Zuschläge für Einsätze in der Nacht Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,41 EURO vergütet. Zuschläge für Einsätze an Samstagen Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Samstagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 1,64 EURO vergütet.

6 Anlage 1 (Seite 3 von 5) zur Vergütungsvereinbarung nach 89 SGB XI vom für den Gültig für die Zeit vom Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,48 EURO vergütet. Anmerkung: Gilt auch für Heiligabend und Silvester. Mehraufwand für den notwendigen Einsatz einer zweiten Pflegeperson Ist der Einsatz einer zweiten Pflegekraft erforderlich, so kann für die erste und die zweite Kraft jeweils der Preis der erbrachten Leistungspakete abgerechnet werden. Dies gilt auch für die Wegepauschale, wenn die zweite Kraft den Haushalt separat anfährt. Anmerkung: Voraussetzung für die Abrechnung dieser Position ist, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes einer zweiten Pflegeperson aus einem Gutachten des MDK hervorgeht. Darüber hinaus muss festgestellt sein, dass der Einsatz einer zweiten Pflegeperson nicht durch die Verwendung geeigneter Hilfsmittel vermieden werden kann. Sofern die zu pflegende Person den möglichen Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln verweigert, ist dies in der Pflegedokumentation festzuhalten. In diesen Fällen ist der Pflegedienst berechtigt, diese Position gegenüber der zu pflegenden Person abzurechnen. Versorgung bei Versicherten mit multiresistenten Erregern Für die Versorgung von Versicherten mit multiresistenten Erregern wird ein Zuschlag in Höhe von 5,85 EURO pro Hausbesuch vergütet, wenn in diesem Hausbesuch keine Leistungen der Behandlungspflege nach 37 Abs. 1 oder 2 SGB V erbracht werden. Für die Versorgung von Versicherten mit multiresistenten Erregern wird ein Zuschlag in Höhe von 3,65 EURO je Hausbesuch vergütet, wenn in diesem Hausbesuch auch Leistungen der Behandlungspflege nach 37 Abs. 1 oder 2 SGB V erbracht werden. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der Behandlungspflege um Leistungen im Rahmen der MRSA- Eradikationstherapie gem. der Richtlinien Häusliche Krankenpflege nach 92 SGB V handelt. Der Mehraufwand wird in diesem Fall über die Häusliche Krankenpflege abgegolten. Die Spitzenverbände der Leistungserbringer werden bei den ihnen angeschlossenen Pflegediensten eine Fallzahlenerhebung für den Zeitraum März bis September 2016 durchführen und mit den Verbänden der Pflegekassen auswerten. Einsatz von Hauswirtschaftlichen Fachkräften in der Grundpflege Soweit hauswirtschaftliche Fachkräfte bei den Leistungspaketen 1 3 und 5 9 eingesetzt werden, gilt für die Preisberechnung der Preis für ergänzende Hilfen des jeweiligen Leistungspaketes zuzüglich eines Zuschlages von 25 %. Die Preise für diese Leistungspakete betragen dann:

7 Anlage 1 (Seite 4 von 5) zur Vergütungsvereinbarung nach 89 SGB XI vom für den Gültig für die Zeit vom Leistungspaket 1: Leistungspaket 2: Leistungspaket 3: Leistungspaket 5: Leistungspaket 6: Leistungspaket 7: Leistungspaket 8: Leistungspaket 9: 22,73 EURO 15,20 EURO 8,20 EURO 10,09 EURO 17,69 EURO Einsatz von Pflegefachkräften im Bereich der Hauswirtschaftlichen Versorgung Soweit Pflegefachkräfte bei den Leistungspaketen 12, 14 bis 18 eingesetzt werden, kann der Preis für die Fachkraft des jeweiligen Leistungspaketes abgerechnet werden. Einsatz von Fachkräften in der Betreuung im Bereich der Grundpflege und Hauswirtschaftlichen Versorgung Soweit Fachkräfte in der Betreuung bei den Leistungspaketen 1 3 und 5 9 und 12 und eingesetzt werden, gilt für die Preisberechnung der Preis für ergänzende Hilfen des jeweiligen Leistungspaketes zuzüglich eines Zuschlages von 25 %. Die Preise für diese Leistungspakete betragen dann: Leistungspaket 1: Leistungspaket 2: Leistungspaket 3: Leistungspaket 5: Leistungspaket 6: Leistungspaket 7: Leistungspaket 8: Leistungspaket 9: Leistungspaket 12: 22,73 EURO 15,20 EURO 8,20 EURO 10,09 EURO 17,69 EURO 12,64 EURO

8 Anlage 1 (Seite 5 von 5) zur Vergütungsvereinbarung nach 89 SGB XI vom für den Gültig für die Zeit vom Leistungspaket 14: Leistungspaket 15: Leistungspaket 16: Leistungspaket 17: Leistungspaket 18: 25,30 EURO 7,59 EURO 7,59 EURO 7,59 EURO Einsatz Mitarbeitenden in Freiwilligendiensten (BFD/FSJ) Soweit Mitarbeitende in Freiwilligendiensten (BFD/FSJ) bei den Leistungspaketen 1 3 und 5, 8, 9, 11, 12 und eingesetzt werden, gilt für die Preisberechnung der Preis für ergänzende Hilfen des jeweiligen Leistungspaketes abzüglich eines Abschlages von 32 %. Die Preise für diese Leistungspakete betragen dann: Leistungspaket 1: 12,36 EURO Leistungspaket 2: 8,27 EURO Leistungspaket 3: 4,46 EURO Leistungspaket 5: 5,49 EURO Leistungspaket 8: 2,74 EURO Leistungspaket 9: 9,62 EURO Leistungspaket 11: Leistungspaket 12: Leistungspaket 14: Leistungspaket 15: Leistungspaket 16: Leistungspaket 17: Leistungspaket 18: 4,13 EURO 6,87 EURO 13,76 EURO 4,13 EURO 4,13 EURO 2,74 EURO 4,13 EURO

9 Anlage 2 zur Vergütungsvereinbarung nach 89 SGB XI vom für den Pflegedienst Name1 Pflegedienst Name2 Pflegedienst Gültig für die Zeit vom Definition "Betreutes Wohnen" Betreute Wohnanlagen bieten barrierefreie, altengerechte Wohnungen mit Betreuungsservice. Bewohner des betreuten Wohnens schließen zwei Verträge ab: einen Miet- oder Kaufvertrag für die Wohnung sowie einen Betreuungsvertrag. Gegenstand des Betreuungsvertrages ist ein Grundservice, der über eine Betreuungspauschale abgerechnet wird, und ggf. zusätzliche entgeltpflichtige Wahlleistungen, die die Bewohner je nach Bedarf abrufen können. Leistungen des Grundservice sind Vorhaltung eines Hausnotrufdienstes, Vermittlung von Service- und Hilfsdiensten, Individuelle Beratung, Förderung der Hausgemeinschaft und von sozialen Kontakten sowie regelmäßige Informationsveranstaltungen. Die Architektur der Wohnanlage und Gemeinschaftseinrichtungen sollen Treffen und Gespräche unter den Bewohnern fördern. Das Konzept des Betreuten Wohnens ist für Senioren geeignet, die selbständig leben wollen, aber im Notfall schnell und zuverlässig Hilfe zur Verfügung haben

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1

Mehr

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1

Mehr

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1

Mehr

Preisliste für Pflegesachleistungen

Preisliste für Pflegesachleistungen Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 28,37 24,31 24,31 19,45 2. Kleine Körperpflege 18,98 16,31 16,31

Mehr

Preisliste für Pflegesachleistungen

Preisliste für Pflegesachleistungen Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 27,50 23,56 23,56 18,85 2. Kleine Körperpflege 18,40 15,81 15,81

Mehr

Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen. NamedesPflegedienstes Straße PLZ,ORT IK: vertreten durch

Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen. NamedesPflegedienstes Straße PLZ,ORT IK: vertreten durch Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege nach 89 SGB XI zwischen NamedesPflegedienstes Straße PLZ,ORT IK: vertreten durch NamedesTrägers Straße PLZ,ORT und den Kostenträgern Pflegekasse bei der AOK

Mehr

Leistungspakete nach 36 SGB XI Gültigkeit für die Zeit vom Lt. Rahmenvertrag nach 89 SGB XI im Land Baden- Württemberg

Leistungspakete nach 36 SGB XI Gültigkeit für die Zeit vom Lt. Rahmenvertrag nach 89 SGB XI im Land Baden- Württemberg Preise Leistungen im Sinne der Sozialversicherungen berechnen wir mit Gebührensätzen, die von den Kranken- und Pflegekassen für alle ambulanten Pflegeeinrichtungen gleich festgelegt sind. Leistungspakete

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. ab ) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3

GEBÜHRENORDNUNG. ab ) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3 GEBÜHRENORDNUNG ab 01.04.2014 1.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3 2.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit Haushaltshilfe nach 132 SGB V

Mehr

Sie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil.

Sie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil. Am Wedelgraben 8 AWO Mobil Unser Betreuungsangebot für Sie Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil. Dazu übersenden wir Ihnen in

Mehr

Sie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil.

Sie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil. Am Wedelgraben 8 AWO Mobil Unser Betreuungsangebot für Sie Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil. Dazu übersenden wir Ihnen in

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. ab ) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3

GEBÜHRENORDNUNG. ab ) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3 GEBÜHRENORDNUNG ab 01.01.2018 1.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3 2.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit Haushaltshilfe nach 132 SGB V

Mehr

1. Gebührensätze für Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (PVG) nach SGB XI

1. Gebührensätze für Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (PVG) nach SGB XI 40 Jahre Diakoniestation 1976 2016 Preisliste der Diakoniestation Remseck a. N. e. V. 1. Gebührensätze für Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (PVG) nach SGB XI 2. Ausgewählte sonstige Informationen

Mehr

Preisliste. Gültig ab: (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der

Preisliste. Gültig ab: (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Preisliste Gültig ab: 01.03.2016 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Sozialstation Ingersheim Hindenburgplatz 8-10 74379 Ingersheim Pflege: 07142/9745-51 Hauswirtschaft: 07142/9745-52

Mehr

Preisliste. Gültig ab: (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der

Preisliste. Gültig ab: (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Preisliste Gültig ab: 01.01.2018 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Sozialstation Ingersheim Hindenburgplatz 8-10 74379 Ingersheim Pflege: 07142/9745-51 Hauswirtschaft: 07142/9745-52

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Sozialstation

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Sozialstation Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Sozialstation Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg und 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils

Mehr

Zu den Krankenkassenleistungen zählen Grund- und Behandlungspflege sowie die Hauswirtschaftliche

Zu den Krankenkassenleistungen zählen Grund- und Behandlungspflege sowie die Hauswirtschaftliche Stand 11.01.2017 LKK 10,02 14,56 Pflege mobil Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Pflege mobil GbR Hirschenweg 6 79252 Stegen Tel. +49 (0) 7661 912461 Fax +49 (0) 7661 912462 info@pflegemobil.info www.pflegemobil.info

Mehr

Gebührenordnung. Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH

Gebührenordnung. Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH Gebührenordnung Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH 1. Entgelte für Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) Leistungsinhalt Fachkraft Ergänzende Hilfe 1. Große Toilette 27,50 18,85 2. Kleine Toilette

Mehr

Gebührenordnung. Stand März 2016

Gebührenordnung. Stand März 2016 Gebührenordnung Freiburger Straße 6 D-79206 Breisach am Rhein Telefon: (0 76 67) 90 58 8-0 Telefax: (0 76 67) 90 58 8-30 E-Mail: info@sozialstation-breisach.de www.sozialstation-breisach.de IK-Nr.: 500

Mehr

Die Pflegekasse übernimmt Sachleistungen nach Antragstellung und Pflegestufe 1 maximal 450 /mtl.

Die Pflegekasse übernimmt Sachleistungen nach Antragstellung und Pflegestufe 1 maximal 450 /mtl. Ambulanter Pflegedienst Kath. Sozialstation Forbach-Weisenbach e. V. Murgtalstr. 12, 76596 Forbach 07228/960575 07228/96976634 E-Mail: info@sst-forbach.de Internet: www.sst-forbach.de Preisliste gültig

Mehr

1. Große Toilette. 2. Kleine Toilette. 3. Transfer/An-/Auskleiden. beinhaltet:

1. Große Toilette. 2. Kleine Toilette. 3. Transfer/An-/Auskleiden. beinhaltet: 1. Große Toilette An/Auskleiden Hautpflege Kämmen Mund und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe Rasieren Ganzkörperwäschen (im Bett oder am Waschbecken), Baden oder

Mehr

PREISLISTE. für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler. Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an!

PREISLISTE. für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler. Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! Stand: Januar 2017 Irrtümer und Änderungen vorbehalten Inhaltsübersicht 1. Preise für Leistungen

Mehr

STADT PLOCHINGEN. Landkreis Esslingen. Gebührenordnung. der. Sozialstation Plochingen

STADT PLOCHINGEN. Landkreis Esslingen. Gebührenordnung. der. Sozialstation Plochingen STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen Gebührenordnung der Sozialstation Plochingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg hat der

Mehr

Muster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in Mecklenburg"Vorpommern. zwischen

Muster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in MecklenburgVorpommern. zwischen Muster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in Mecklenburg"Vorpommern zwischen den Kostenträgern im Land MecklenburgVorpommern: AOK Nordost Die Gesundheitskasse BKKARGE Pflege

Mehr

PREISLISTE. für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler. Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an!

PREISLISTE. für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler. Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! Stand: Januar 2018 Irrtümer und Änderungen vorbehalten Inhaltsübersicht 1. Preise für Leistungen

Mehr

PREISLISTE. für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler. Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an!

PREISLISTE. für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler. Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! Stand: Januar 2018 Irrtümer und Änderungen vorbehalten Inhaltsübersicht 1. Preise für Leistungen

Mehr

Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege

Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege zwischen der Pflegekasse bei der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, zugleich für die

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Sozialstation (Gebührensatzung Sozialstation)

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Sozialstation (Gebührensatzung Sozialstation) SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Sozialstation (Gebührensatzung Sozialstation) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v.m. den 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an!

PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! Stand: Februar 2017 Irrtümer und Änderungen vorbehalten Inhaltsübersicht 1. Preise für Leistungen

Mehr

L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S A M B U L A N T E R D I E N S T V E R Z E I C H N I S P R E I S E

L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S A M B U L A N T E R D I E N S T V E R Z E I C H N I S P R E I S E RESIDENZ MÜLLHEIM SENIOREN - SERVICE - ZENTRUM L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S A M B U L A N T E R D I E N S T V E R Z E I C H N I S P R E I S E G Ü L T I G a b 0 1. 0 8.

Mehr

zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und

zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und den Leistungsträgern V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse»

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G. der Sozialstation Leutenbach-Schwaikheim - Teilbereich Leutenbach -

G E B Ü H R E N O R D N U N G. der Sozialstation Leutenbach-Schwaikheim - Teilbereich Leutenbach - G E B Ü H R E N O R D N U N G der Sozialstation Leutenbach-Schwaikheim - Teilbereich Leutenbach - Gemäß 2 Ziff. 2 der Kooperationsverträge vom 14./20./21.6.1978 hat der Gemeinderat der Gemeinde Leutenbach

Mehr

Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege

Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege zwischen der Pflegekasse bei der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, zugleich für die

Mehr

zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und

zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und den Leistungsträgern V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse»

Mehr

zwischen Pflegewohnzentrum Kaulsdorf Nord ggmbh Ambulantes Pflegeteam "Berliner Spatzen" Alfred-Kowalke-Straße Berlin für und

zwischen Pflegewohnzentrum Kaulsdorf Nord ggmbh Ambulantes Pflegeteam Berliner Spatzen Alfred-Kowalke-Straße Berlin für und V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen Pflegewohnzentrum Kaulsdorf Nord ggmbh Ambulantes

Mehr

Pflegesatzvereinbarung für die vollstationäre Pflege/Kurzzeitpflege nach 85 SGB XI

Pflegesatzvereinbarung für die vollstationäre Pflege/Kurzzeitpflege nach 85 SGB XI Pflegesatzvereinbarung für die vollstationäre Pflege/Kurzzeitpflege nach 85 SGB XI zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse Nr des Trägers PLZ Ort des Trägers (Leistungserbringer) und der/dem Pflegekasse

Mehr

PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an!

PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! Stand: April 2014 Änderungen vorbehalten Inhaltsübersicht 1. Preise für Leistungen nach SGB XI

Mehr

Leistungsinhalte und Gebührenordnung nach der Pflegeversicherung SGB XI. Stand (gültig bis ) Leistungspaket / Leistungsinhalt

Leistungsinhalte und Gebührenordnung nach der Pflegeversicherung SGB XI. Stand (gültig bis ) Leistungspaket / Leistungsinhalt Leistungsinhalte und Gebührenordnung nach der Pflegeversicherung SGB XI Stand 1.1.2018 (gültig bis 31.12.2018) Leistungspaket / Leistungsinhalt Pflegefachkraft Fachkraft- Hauswirtschaft Preise in Euro

Mehr

V E R E I N B A R U N G

V E R E I N B A R U N G den Leistungsträgern V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen Dr. Mustermann Galenstraße

Mehr

Übersicht. Leistungen der ambulanten Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Haushaltshilfe im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung

Übersicht. Leistungen der ambulanten Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Haushaltshilfe im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung Stand: 01.02.2017 Übersicht Leistungen der ambulanten Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Haushaltshilfe im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung 1. KRANKENVERSICHERUNG 2 1.1 Häusliche Krankenpflege

Mehr

Preisliste. Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der

Preisliste. Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Preisliste Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Sozialstation Ingersheim Hindenburgplatz 8-10 74379 Ingersheim Pflege: 07142/9745-51 Hauswirtschaft: 07142/9745-52

Mehr

Leistungsübersicht mit Vergütungsätzen für den Bereich SGB XI (Pflegeversicherung/Grundpflege/ Hauswirtschaftliche Versorgung)

Leistungsübersicht mit Vergütungsätzen für den Bereich SGB XI (Pflegeversicherung/Grundpflege/ Hauswirtschaftliche Versorgung) Leistungsübersicht mit Vergütungsätzen für den Bereich SGB XI (Pflegeversicherung/Grundpflege/ Hauswirtschaftliche Versorgung) 1. Große Toilette/Ganzkörperwaschung (27,50 ) Hautpflege Kämmen Mund- und

Mehr

1. Große Körperpflege beinhaltet: 2. Kleine Körperpflege beinhaltet: 3. Transfer/An-/Auskleiden beinhaltet:

1. Große Körperpflege beinhaltet: 2. Kleine Körperpflege beinhaltet: 3. Transfer/An-/Auskleiden beinhaltet: 1. Große Körperpflege 1. An-/Auskleiden 2. Hautpflege 3. Kämmen 4. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe 5. Rasieren 6. Waschen (im Bett oder am Waschbecken)/Duschen/Baden

Mehr

Leistungskomplexe nach SGB XI mit Preisen

Leistungskomplexe nach SGB XI mit Preisen e nach SGB XI mit Preisen Seite 1 der Anlage 1 zur Vereinbarung gem. 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen system Um eine einheitliche Anwendung der e zu gewährleisten, werden folgende

Mehr

Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI

Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI 36 Pflegesachleistung. (1) 1 Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).

Mehr

V E R E I N B A R U N G

V E R E I N B A R U N G den Leistungsträgern V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen Dr. Mustermann Galenstraße

Mehr

zwischen und - der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - der Pflegekasse bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten

zwischen und - der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - der Pflegekasse bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten Zusatzvereinbarung zur geltenden Pflegesatzvereinbarung nach 84 und 85 SGB XI zu den Vergütungszuschlägen für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung gemäß 43b SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege

Mehr

SGB XI. Häusliche Krankenpflege SGB V 37 (4 Wochen) Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaftliche Versorgung. Pflegesachleistung 36 Pflegegrad 0

SGB XI. Häusliche Krankenpflege SGB V 37 (4 Wochen) Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaftliche Versorgung. Pflegesachleistung 36 Pflegegrad 0 SGB XI Pflegesachleistung 36 Pflegegrad 0 Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad II Entlastung Pflegegrad III Pflegegrad III Entlastung Pflegegrad IV Pflegegrad IV Endlastung Pflegegrad V Pflegegrad V Entlastung

Mehr

Entgeltverzeichnis SGB XI gültig ab

Entgeltverzeichnis SGB XI gültig ab Entgeltverzeichnis für Pflegeleistungen gemäß 89 SGB XI Die Preise im Bereich der Pflegeversicherung werden von der Pflegesatzkommission SGB XI des Landes Baden-Württemberg festgelegt und sind für alle

Mehr

Übersicht. Leistungen der ambulanten Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Haushaltshilfe im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung

Übersicht. Leistungen der ambulanten Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Haushaltshilfe im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung Stand: 25.08.2016 Übersicht Leistungen der ambulanten Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Haushaltshilfe im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung 1. KRANKENVERSICHERUNG 2 1.1 Häusliche Krankenpflege

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß 36 SGB XI)

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß 36 SGB XI) Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß 36 SGB XI) Name des Trägers Strasse/Nr des Pflegedienstes PLZ und Ort des Pflegedienstes $ Name des Pflegedienstes Strasse/Nr des Pflegedienstes

Mehr

ENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: 01.01.2016 (Leistungsdatum)

ENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: 01.01.2016 (Leistungsdatum) Leistungspreise zum Produktblatt 1: Körperpflege Leistungen Körperpflege 1 Pflegekasse (auch private Pflegekasse) Preise 2 (auch Unfallversicherung und BG) Pflegefachkraft Pflegehilfskraft Pflegefachkraft

Mehr

je Einsatz ,10 2. Kleine Morgen-/Abendtoilette je Einsatz 200 8,08 3. Große Morgen-/Abendtoilette

je Einsatz ,10 2. Kleine Morgen-/Abendtoilette je Einsatz 200 8,08 3. Große Morgen-/Abendtoilette 1 Vergütungsvereinbarung nach SGB XI Nummer 1. Kleine Morgen-/Abendtoilette 1. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes 2. An- und Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mund- und Zahnpflege 5. Kämmen je Einsatz

Mehr

Preisliste. der Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg ggmbh

Preisliste. der Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg ggmbh Geschäftsstelle Untere Marktstraße 1 71634 Ludwigsburg Tel. 07141 95 42 850 Fax 07141 95 42 150 E-Mail: diakonie-sozialstation@evk-lb.de Internet: www.diakoniestation-lb.de Preisliste der Diakonie- und

Mehr

Preisliste. der Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg ggmbh

Preisliste. der Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg ggmbh Geschäftsstelle Untere Marktstraße 1 71634 Ludwigsburg Tel. 07141 95 42 850 Fax 07141 95 42 150 E-Mail: diakonie-sozialstation@evk-lb.de Internet: www.diakoniestation-lb.de Preisliste der Diakonie- und

Mehr

Gebührenordnung der Sozialstation Schwaikheim

Gebührenordnung der Sozialstation Schwaikheim Gebührenordnung der Sozialstation Schwaikheim Gemäß 2 Ziff. 2 der Kooperationsverträge vom 14./ 20./ 21.06.1978 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwaikheim am 23.07.1996 mit Änderungen zum 01.01.2002,

Mehr

Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach 105 SGB XI

Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach 105 SGB XI Pflegesachleistungen 01 01 0 001 Leistungskomplex 1 01 01 0 002 Leistungskomplex 2 Kleine Morgen-/Abendtoilette im Bett je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 2, 2a, 3, 4, 4a und 8 je Einsatz nicht mit

Mehr

Zuschlag zu Leistungskomplex 1a (Morgen- / Abendtoilette) Leistungskomplex 2a

Zuschlag zu Leistungskomplex 1a (Morgen- / Abendtoilette) Leistungskomplex 2a Morgen- / Abendtoilette Leistungskomplex 1a 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken 2. Hilfe beim An- und/oder Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mund-

Mehr

Diakoniestation. Stuttgart. Preisliste

Diakoniestation. Stuttgart. Preisliste Diakoniestation Stuttgart Preisliste Leistungen der Pflegeversicherung Sachleistungen Nr. Leistungspakete der Pflegeversicherung Fachkraft Fachkraft Fachkraft Ergänzende BFD/FSJ nach 36 SGB XI Pflege Hauswirtschaft

Mehr

Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen

Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen 1. Große Körperpflege 1. An-/Auskleiden 2. Hautpflege 3. Kämmen 4. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe

Mehr

Pflege und Betreuung: Hilfe annehmen bevor der Stein ins Rollen kommt!

Pflege und Betreuung: Hilfe annehmen bevor der Stein ins Rollen kommt! Pflege und Betreuung: Hilfe annehmen bevor der Stein ins Rollen kommt! Vertrauensbildung ab dem ersten Kontakt. Erstgespräch bzw. Erstberatung: Nach dem ersten Kontakt (Telefon/Mail) wird ein Erstgespräch

Mehr

Gebührenordnung für die Katholische Sozialstation Stuttgart

Gebührenordnung für die Katholische Sozialstation Stuttgart Katholisches Stadtdekanat Stuttgart Gebührenordnung für die Katholische Sozialstation Stuttgart 1. en im Rahmen der Pflegeversicherung Diese Gebühren gelten für alle Personen, die Anspruch auf en der Pflegeversicherung

Mehr

Vertrag gemäß 89 SGB XI vom für den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern Anlage 1: Leistungskomplexe ab

Vertrag gemäß 89 SGB XI vom für den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern Anlage 1: Leistungskomplexe ab Leistungskomplex 1a Morgen- / Abendtoilette Inhalt 1: Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken Inhalt 2: Hilfe beim An- und/oder Auskleiden Inhalt 3:

Mehr

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege zwischen dem Pflegeheim IK-Nr. in Trägerschaft von und - der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - dem

Mehr

Versorgungsvertrag. für ambulante Pflege nach 72 SGB XI. im Freistaat Thüringen. zwischen. und. den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen

Versorgungsvertrag. für ambulante Pflege nach 72 SGB XI. im Freistaat Thüringen. zwischen. und. den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen Versorgungsvertrag ambulante Pflege nach 72 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen - einerseits - und den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse Sachsen und Thüringen.

Mehr

Leistungskomplexe für Leistungen ab

Leistungskomplexe für Leistungen ab Leistungskomplexe für Leistungen ab 01.01.2015 Komplexgebühr bei mind. 4 Leistungen aus LK101 107 Leistungskomplex 100 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken

Mehr

DIAKONIE- UND SOZIALSTATION SCHURWALD E.V.

DIAKONIE- UND SOZIALSTATION SCHURWALD E.V. DIAKONIE- UND SOZIALSTATION SCHURWALD E.V. 1 GEBÜHRENORDNUNG Gemäß 14 der Satzung der Diakonie- und Sozialstation Schurwald e.v. hat die Mitgliederversammlung am 28. Juni 2005 folgende Neufassung der Gebührenordnung

Mehr

Wir helfen zu Hause! LEISTUNGSANGEBOT. mit Preisliste gültig ab 1. März 2015. der Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg ggmbh. mit den Abteilungen:

Wir helfen zu Hause! LEISTUNGSANGEBOT. mit Preisliste gültig ab 1. März 2015. der Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg ggmbh. mit den Abteilungen: Wir helfen zu Hause! Geschäftsstelle Untere Marktstraße 1 71634 Ludwigsburg Tel. 07141 95 42 18 Fax 07141 95 42 50 E-Mail: diakonie-sozialstation@evk-lb.de Internet: www.diakoniestation-lb.de LEISTUNGSANGEBOT

Mehr

Übersicht über vereinbarte ambulante Leistungskomplexe in den Ländern (Stand: )

Übersicht über vereinbarte ambulante Leistungskomplexe in den Ländern (Stand: ) Übersicht über vereinbarte ambulante Leistungskomplexe in den Ländern (Stand: 31.12.2015) Baden-Württemberg 2015 Nr. Leistungskomplexe Kategorie Fachkraft Ergänzende Hilfe Vergütung in 1 Große Toilette

Mehr

Gebührenordnung Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH

Gebührenordnung Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH Gebührenordnung Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH 1. Entgelte für Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) Leistungsinhalt Fachkraft Ergänzende Hilfe 1. Große Toilette 26,52 18,18 2. Kleine Toilette

Mehr

Leistungskomplex 19 Einsatzpauschale Preis: 4,23 (Maximal 2 x tgl.) Sonn- und Feiertagspreis: 4,65

Leistungskomplex 19 Einsatzpauschale Preis: 4,23 (Maximal 2 x tgl.) Sonn- und Feiertagspreis: 4,65 Preisliste SGB XI des Pflegedienstes Angela Stand vom 01. Januar 2016 Die Vergütung der u.g. Leistungskomplexe wird gebildet durch das Produkt von den jeweilig aufgeführten Punktzahlen und dem Punktwert.

Mehr

Preise für unsere Kleeblatt Angebote

Preise für unsere Kleeblatt Angebote Kleeblatt Wohnen Grundleistungen Sicheres Leben in den eigenen vier Wänden dafür steht unser Angebot Kleeblatt Über die Betreuungsgrundpauschale sind alle Grundleistungen abgedeckt. Weitere Serviceleistungen

Mehr

Pflege mobil Häusliche Kranken- und Seniorenpflege. Leistungs- und Preiskatalog. nach 37 SGB V und 36 SGB XI

Pflege mobil Häusliche Kranken- und Seniorenpflege. Leistungs- und Preiskatalog. nach 37 SGB V und 36 SGB XI Pflege mobil Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Pflege mobil GbR Hirschenweg 6 79252 Stegen Tel. +49 (0) 7661 912461 Fax +49 (0) 7661 912462 info@pflegemobil.info www.pflegemobil.info Leistungs- und

Mehr

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI Informationen zur Systematik der Positionsnummern DTA SGB XI Technische Anlage 3, Punkt 2.7 Schlüssel Leistung Die in Hessen vereinbarten Verträge

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. Bad Dürkheim, Vorstand und Verwaltungsausschuss der Christlichen Sozialstation Bad Dürkheim/ VG Freinsheim e. V.

GEBÜHRENORDNUNG. Bad Dürkheim, Vorstand und Verwaltungsausschuss der Christlichen Sozialstation Bad Dürkheim/ VG Freinsheim e. V. GEBÜHRENORDNUNG Christliche Sozialstation Bad Dürkheim/VG Freinsheim e.v. Gerberstraße 6, 67098 Bad Dürkheim Tel. 06322/98 90 19 1 Für die Leistungen der Christlichen Sozialstation Bad Dürkheim / VG Freinsheim

Mehr

Vergütung Häuslicher Krankenpflege und Häuslicher Pflege

Vergütung Häuslicher Krankenpflege und Häuslicher Pflege Vergütung Häuslicher Krankenpflege und Häuslicher Pflege Vergütungsvereinbarungen für Versicherte der Betriebskrankenkassen (Stand: 1.9.1999) Vergütungsvereinbarungen für Versicherte der VDAK (Stand: 7.5.2001)

Mehr

Vereinbarung gemäß 84, 85 und 87 SGB XI zur Vergütung von Leistungen der vollstationären Pflege

Vereinbarung gemäß 84, 85 und 87 SGB XI zur Vergütung von Leistungen der vollstationären Pflege Vereinbarung gemäß 84, 85 und 87 SGB XI zur Vergütung von Leistungen der vollstationären Pflege Zwischen dem Träger TRÄGER STRASSE ORT und Pflegekasse bei der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen

Mehr

Preisverzeichnis der Leistungskomplexe für ambulante häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Schleswig- Holstein

Preisverzeichnis der Leistungskomplexe für ambulante häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Schleswig- Holstein Preisverzeichnis der Leistungskomplexe für ambulante häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Schleswig- Holstein Stand 01.07.2009 1 Vorwort: Die im Folgenden aufgeführten Leistungskomplexe

Mehr

Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach 105 SGB XI

Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach 105 SGB XI Pflegesachleistungen 01 01 0 001 Leistungskomplex 1 Kleine Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes 01 01 0 002 Leistungskomplex 2 Kleine Morgen-/Abendtoilette im Bett 01 01 0 003 Leistungskomplex 3

Mehr

Vertrag gemäß 72 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung zwischen

Vertrag gemäß 72 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung zwischen Vertrag gemäß 72 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung zwischen den Verbänden der Krankenkassen in Mecklenburg$Vorpommern handelnd für die Landesverbände der Pflegekassen: der AOK Nordost Die

Mehr

Anlage 1: Leistungskomplexe für Leistungen ab

Anlage 1: Leistungskomplexe für Leistungen ab Vertrag gemäß 89 SGB XI vom 12.03.2012 für Mitgliedsdienste des Arbeitskreises privater Anlage 1: Leistungskomplexe für Leistungen ab 01.04.2012 Ein Leistungskomplex ist für jeden Pflegebedürftigen je

Mehr

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege zwischen der Name Träger Straße PLZ Ort nachfolgend Träger genannt und der dem Pflegekasse bei der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Am

Mehr

Informationsblatt. Nr. 36 Richtwerte der Vergütung in der ambulanten Versorgung (Berliner Leistungskomplexe zur Pflege)

Informationsblatt. Nr. 36 Richtwerte der Vergütung in der ambulanten Versorgung (Berliner Leistungskomplexe zur Pflege) Informationsblatt Nr. 36 Richtwerte der Vergütung in der ambulanten Versorgung (Berliner Leistungskomplexe zur Pflege) Nr. Leistungskomplex Beschreibung Kosten je Einsatz 1 Erweiterte kleine Körperpflege

Mehr

BRUNA. Übersicht der Leistungskomplexe. der Pflegesachleistungen. im Sinne des SGB XI. Ihr ambulanter Pflegedienst

BRUNA. Übersicht der Leistungskomplexe. der Pflegesachleistungen. im Sinne des SGB XI. Ihr ambulanter Pflegedienst Übersicht der Leistungskomplexe der Pflegesachleistungen im Sinne des SGB XI Kleine Morgen-/Abendtoilette 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- und Auskleiden 3. Teilwaschen inkl. Hautpflege

Mehr

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der stationären Pflege (Vollstationäre Pflege)

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der stationären Pflege (Vollstationäre Pflege) Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der stationären Pflege (Vollstationäre Pflege) zwischen dem Pflegeheim IK-Nr. in Trägerschaft von und - der Pflegekasse bei der AOK

Mehr

Leistungsbeschreibung und Preise

Leistungsbeschreibung und Preise Große Körperpflege Leistungsbeschreibung und Preise Leistungsbeschreibung Stand: Januar 2017 Leistungen aus der Pflegeversicherung Transfer aus dem Bett/ins Bett An-/Auskleiden Waschen (im Bett oder am

Mehr

Vertrag über Leistungen der Pflege, der. hauswirtschaftlichen Versorgung sowie ergänzender. Leistungen

Vertrag über Leistungen der Pflege, der. hauswirtschaftlichen Versorgung sowie ergänzender. Leistungen Vertrag über Leistungen der Pflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie ergänzender Leistungen Zwischen Kath. Kirchengemeinde Heilig-Kreuz, 89186 Illerrieden Rechtsträger des Ambulanten Pflegedienstes)

Mehr

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI Informationen zur Systematik der Positionsnummern DTA SGB XI Technische Anlage 3, Punkt 2.7 Schlüssel Leistung Die in Hessen vereinbarten Verträge

Mehr

PREISLISTE

PREISLISTE 0711-71 10 08 PREISLISTE PREISLISTE LEITBILD DER DIAKONIESTATION MÖHRINGEN SONNENBERG FASANENHOF Unser Grundverständnis Wir orientieren uns an christlichen Werten und sehen darum jeden Menschen als von

Mehr

Die Leistungen der Sozialstation kann jeder Einwohner in Anspruch nehmen auf der Grundlage eines abzuschließenden Pflegevertrages.

Die Leistungen der Sozialstation kann jeder Einwohner in Anspruch nehmen auf der Grundlage eines abzuschließenden Pflegevertrages. Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Sozialstation (Gebührensatzung - Sozialstation) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Leistungspakete der Kath. Sozialstation Ulm

Leistungspakete der Kath. Sozialstation Ulm 01.04.2014 Leistungspakete der Kath. Sozialstation Ulm 1.) Grosse Toilette 2. Hautpflege 3. Kämmen 4. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis Soorprophylaxe 5. Rasieren 6. Waschen

Mehr

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege zwischen dem Pflegeheim IK: in Trägerschaft von und - der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - dem BKK

Mehr

Vergütung in der ambulanten Versorgung 2017 (Berliner Leistungskomplexe zur Pflege - Höchstwerte)

Vergütung in der ambulanten Versorgung 2017 (Berliner Leistungskomplexe zur Pflege - Höchstwerte) Vergütung in der ambulanten Versorgung 2017 (Berliner Leistungskomplexe zur Pflege - Höchstwerte) Nr. Leistungskomplex Beschreibung Kosten je LK 1 Erweiterte kleine Körperpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen

Mehr