Gebührenordnung. Stand März 2016

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1 Gebührenordnung Freiburger Straße 6 D Breisach am Rhein Telefon: ( ) Telefax: ( ) info@sozialstation-breisach.de IK-Nr.: Gläubiger-Identifikationsnummer: DE55ZZZ

2 Gebührenordnung Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen Allgemeine Privatleistungen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Stundenweise Verhinderungspflege Fahrtkosten Sonstige Leistungen Stunden- Pflegedienst Ärztlich verordnete und genehmigte Kassenleistungen... 7

3 Gebührenordnung Seite 3 von 8 1. Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen Leistungspaket (LP) Fachkraft Ergänzende Hilfe EURO EURO 1. Große Toilette 26,52 18,18 2. Kleine Toilette 17,69 12,16 3. Transfer/An-/Auskleiden 9,57 6,56 4. Hilfe bei Ausscheidungen 11, Einfache Hilfen bei Ausscheidungen --- 8,07 6. Spezielles Lagern 5,89 4,03 7. Mobilisation 5,89 4,03 8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 5,89 4,03 9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 20,65 14, Verabreichung v. Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe 18, Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung * 8,82 6, Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 12,98 10, Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch 2,82 2, Zubereitung einer (i. d. R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 25,97 20, Einkauf/Besorgungen * 7,78 6, Waschen, Bügeln, Putzen * 7,78 6, Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes 5,18 4, Beheizen * 7,78 6, Erstbesuch 32, Folgebesuch 18, Wegepauschale 3, bei Kombinationsleistungen pro Hausbesuch 2, Zuschlag für Einsatz zw Uhr und 6.00 Uhr 2, Zuschlag für Einsatz an Sonn- und Feiertagen 2, Zuschlag Samstag (13 20 Uhr) 1, Zuschlag MRE 5, Zuschlag MRE Hausbesuche nach SGB V und SGB XI Leistungen (SGB V aber keine MRSA- 3,65 Eradikationstherapie Qualitätssicherungsbesuche 28. Pflegestufe I und II 22, Pflegestufe III 32,00 Anmerkung: * pro angefangene ¼ Stunde Mehraufwand für den notwendigen Einsatz einer zweiten Pflegeperson Der Einsatz einer zweiten Pflegekraft ist zusätzlich mit dem vollen qualifikationsbezogenen Preis des jeweiligen Leistungspaketes zu vergüten. Anmerkung: Voraussetzung für die Abrechnung dieser Position ist, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes einer zweiten Pflegeperson aus einem Gutachten des MDK hervorgeht. Änderungen der Sätze durch neue Rahmenvereinbarungen vorbehalten.

4 Gebührenordnung Seite 4 von 8 2. Allgemeine Privatleistungen Leistung Minuten Gebührensatz EURO Soziale Betreuung Fachkraft 10 8,50 Alltagshilfe 30 9,50 Wochenenden- und feiertags 30 12,50 Alltagsunterstützung Alltagshilfe 30 9,50 Wir unterstützen Sie darin, Ihren Alltag sicher und mit Annehmlichkeiten, wie Sie sie gewohnt sind, zu erleben. Wochenenden- und feiertags 30 12,50 OK-Check-Besuche Fachkraft 10 8,50 z.b. bei Abwesenheit der Angehörigen Allgemeine Privatleistungen Fachkraft 10 8,50 Wenn Sie z. B. zusätzlich zu den vereinbarten Pflegeleistungen Bedarf haben (Müll mitnehmen, Zeitung holen usw.) Haushaltskontoführung Monat 10,50 Anwesenheit Fachkraft 10 8,50 bei MDK- bzw. Arztvisiten Casemanagement Fachkraft 10 8,50 Organisation, Koordination, Schriftverkehr Ungeplante Einsätze Fachkraft 10 8,50 im Rahmen der ärztlichen Behandlungspflege Einsätze im Rahmen der Rufbereitschaft Nachteinsätze Tagsüber zwischen und 6.00 Uhr, pauschal Einsatz 80,00 Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz, oder Notfallgebühren Einsatz im Notfall Fachkraft 10 8,50 Wenn unsere Mitarbeiterinnen bis zum Eintreffen des Arztes oder Angehörigen warten sollen, werden nach einer Übergangszeit von 15 Minuten diese Zeiteinheiten in Rechnung gestellt. Nachtzuschläge für Einsätze zwischen 20:00 und 6:00 Uhr, sowie Sonn- und Feiertagszuschläge richten sich nach den Leistungspaketen im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen Punkt 23 und 24.

5 Gebührenordnung Seite 5 von 8 3. Betreuungs- und Entlastungsleistungen Durch das Pflegestärkungsgesetz 1 seit erhält jeder Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1-3 monatlich 104,00 Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Stufe 0-3 erhalten entweder 104,00 oder 208, 00. (Dies steht jeweils im Gutachten des MDK nach Einstufung.) Diese Leistungen werden nicht in Geldleistungen an den Pflegebedürftigen ausbezahlt (wie das Pflegegeld). Die Leistungen sind zweckgebunden: z. B. Tagestreff Demenzgruppe Betreuung stundenweise zuhause Entlastungsangebote für Familien haushaltsnahe Dienstleistungen und vieles mehr. Sprechen Sie uns an. Wenn die Leistungen bis zum nicht abgerufen werden, können sie ins folgende Kalenderjahr übertragen werden. Zum des Folgejahres verfällt der Betrag. Leistung Minuten Gebührensatz EURO Betreuung und Entlastungsleistungen Fachkraft 10 8,50 Alltagshilfe 30 9,50 Wochenendenund feiertags 30 12,50 Nachtzuschläge für Einsätze zwischen 20:00 und 6:00 Uhr, sowie Sonn- und Feiertagszuschläge richten sich nach den Leistungspaketen im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen Punkt 23 und 24. Ihringer Tagestreff Wohlfühlinsel Keine Tagespflege! Tagessatz halber Tag incl. Essen incl. Essen 55,00 35,00 Pflegerische Leistungen, falls erforderlich (s. Punkt 1) Wir können Leistungen mit der Pflegekasse in Form der stundenweisen Verhinderungspflege und als zusätzliche Betreuungsleistung abrechnen. Betreuungsgruppe Morgenglanz Ihringen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz halber Tag incl. Essen Die Abrechnung mit den Kassen erfolgt privat. Die Beiträge können von der Pflegeversicherung zurückerstattet werden. Fragen Sie uns danach. 11,50

6 Gebührenordnung Seite 6 von 8 4. Stundenweise Verhinderungspflege Häusliche Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson Sind Sie länger als ein halbes Jahr eingestuft, und ist eine Ihrer Pflegepersonen verhindert (z. B. Urlaub, Krankheit) oder zur stundenweise Entlastung können Sie die Verhinderungspflege beantragen. Der Anspruch verfällt jeweils zum des Kalenderjahres. Leistung Minuten Gebührensatz Stundenweise Verhinderungspflege nach 39 Pflegeversicherungsgesetz: Fachkraft 10 8,50 Alltagshilfe 30 9,50 Wochenendenund feiertags 30 12,50 Nachtzuschläge für Einsätze zwischen 20:00 und 6:00 Uhr, sowie Sonn- und Feiertagszuschläge richten sich nach den Leistungspaketen im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen Punkt 23 und Fahrtkosten Die Fahrtkosten (lt. SGB XI u. SGB V), entsprechen den Wegepauschalen der Leistungspakete Seite 2, Punkt 21 und 22 Wenn Sie es wünschen, von uns mit dem Auto zum Beispiel zum Arzt oder zu einem Termin begleitet zu werden, stellen wir Ihnen die Anfahrt zu Ihrer Wohnung mit der Wegepauschale gem. Punkt 21 der Leistungspakete und jeden gefahrenen Kilometer mit 0,65 in Rechnung. Die entstehenden Personalkosten werden gesondert berechnet. Fahrtkosten für den Ihringer Tagestreff Wohlfühlinsel nach Bedarf: Ihringen: 8,00 Umland: 10,00 Fahrtkostenpauschale für die Betreuungsgruppe Morgen-Glanz, Ihringen: 12,50 6. Sonstige Leistungen Qualitätssicherungsbesuche nach 37.3 SGB XI Kosten siehe Leistungspakete Seite 2, Punkt 25 und 26. Die Kosten können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen, sie werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Gesprächskreis für pflegende Angehörige Teilnahmegebühr pro Abend 5,00

7 Gebührenordnung Seite 7 von 8 Investitionskostenzuschlag zu Pflegeleistungen nach SGB XI und für Selbstzahler Kirchliche Sozialstationen sind gemeinnützige Einrichtungen, die ohne Eigenkapital, aber auch ohne Profit arbeiten. Unsere Ausgaben müssen wir selbst refinanzieren. Den größten Teil machen die Leistungen der Pflegeversicherung für die Personal- und Sachkosten aus. Die Kosten für notwendige Betriebsmittel (dazu gehören u.a. die Fahrzeuge, die räumliche Ausstattung der Sozialstation, Computer, Telefon) sind dagegen Investitionskosten, die wir unseren Klienten direkt in Rechnung stellen müssen. Die Höhe der Pauschale hängt von den tatsächlichen Kosten der Sozialstation ab und ist von Pflegedienst zu Pflegedienst unterschiedlich. Diese Kosten sind nicht Teil der Pflegekosten und werden daher auch nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Derzeit beträgt sie 1,30 pro Hausbesuch, bei maximal drei Hausbesuchen am Tag. Umlage für Altenpflegeausbildung Aufgrund einer so genannten Ausgleichsverordnung des Landes Baden-Württemberg sind Pflegedienste gesetzlich verpflichtet, uns an der Ausbildung von AltenpflegerInnen finanziell zu beteiligen. Das geschieht über eine Altenpflegeumlage, die wir an den Kommunalverband für Jugend und Soziales abführen müssen. Diese Umlage wird für jeden Hausbesuch mit grundpflegerischen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhoben. Derzeit beträgt sie 0,50 pro Hausbesuch und wird für die Pflegepakete 1-11 nach 36 SGB XI zusätzlich zu den Gebühren in Rechnung gestellt Stunden- Pflegedienst Zur Überbrückung von Notsituationen nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Urlaubsvertretung oder zur Vermeidung eines Heimaufenthaltes bieten wir Ihnen in Kooperation mit der Stiftung Innovation und Pflege einen 24-Stunden-Pflegedienst an. Um eine sichere und qualifizierte Betreuung rund um die Uhr einzurichten, benötigen wir eine Vorbereitungszeit von ca. vier Tagen. Der eingesetzten Pflegekraft muss für die Präsenz in Ihrer Wohnung ein eigener Raum zum Schlafen angeboten werden können. Die speziellen Leistungsinhalte werden gemeinsam mit Ihnen und gegebenfalls mit Ihren Angehörigen besprochen und nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen individuell festgelegt. Alles Weitere entnehmen Sie bitte unserm Informationsblatt 24-Stunden-Pflegedienst. 8. Ärztlich verordnete und genehmigte Kassenleistungen Es gelten die jeweils zwischen den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege vereinbarten aktuellen Preise. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Für entsprechende Leistungen für nicht versicherte Personen werden die gleichen Entgelte erhoben. Für Leistungen, die durch die Kassen nicht übernommen werden, gelten die Preise nach Kassenzugehörigkeit. Für privatversicherte Personen gilt der Satz der Privatkassen.

8 Gebührenordnung Seite 8 von 8 unsere Präambel:

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