Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich. Abfallratgeber. Bernkastel-Wittlich



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Transkript:

Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich Abfallratgeber Bernkastel-Wittlich 2015

INHALTSVERZEICHNIS Ihre Ansprechpartner/innen Seite 3 Info-Telefone der Entsorgungsunternehmen Seite 3 Abfallbehälter und Abfallgebühren Seite 4 Verkaufsstellen für Restabfallsäcke / Bezugsstellen für Gelbe Säcke Seite 5 Häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit den Abfallgebühren Seite 5-6 sammlung (tonnen) Seite 7-8 Altpapier Seite 8 Gelber Sack Seite 9 sammlung, Getrennte Einsammlung von Holz- und Restsperrmüll Seite 10-11 Zu schade für den - Alternativen Seite 11 Elektro-/Elektronikschrott und Kühlgeräte Seite 11 Altholzentsorgung Seite 12 Seite 13 Grünschnitt-Entsorgung und Grüngutannahmestellen Seite 14-15 Altglasentsorgung Seite 16 Lokale Dienstleistungsfirmen in der Abfallwirtschaft Seite 16 Entsorgungszentrum des Landkreises in Sehlem Seite 17-18 Mineralische Abfälle Seite 19 Abholtermine für Seite 20-21 Abfuhrtermine für Rest- und,, Altpapier und Gelben Sack Seite 22-28 Straßenverzeichnisse Seite 29-31 Abfall-ABC Seite 32-34 Abfalltrennung auf einen Blick Seite 35-36 Formular Eigentumswechsel Seite 37 Formular Lastschriftmandat Seite 38 Kalender 2015 Seite 39-40 HERAUSGEBERIN Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Betrieb Abfallwirtschaft, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich. FOTOS Mike-D. Winter - Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, UFH - Umweltforum Haushalt, Duales System Deutschland AG. Diese Broschüre wurde auf 100% Recyclingpapier gedruckt. Seite 2

WIR SIND FÜR SIE DA - Ihre Ansprechpartner/innen der Abfallwirtschaft - Internet: www.bernkastel-wittlich.de, Stichwort Abfallentsorgung Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08.30-12.00 Uhr, Montag: 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr Fragen zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen, Abfallberatung Herr Stefan Lex, Telefon: 06571 / 14-2414, Telefax: 06571 / 14-42414, E-Mail: Stefan.Lex@Bernkastel-Wittlich.de, Internet: www.bernkastel-wittlich.de Ihre Ansprechpartner/innen für: An- und Abmeldung, Reparatur sowie Tausch von Müllgefäßen. (Bitte die Behälternummer an der Tonnenseite ablesen!) Fragen zu den Gebührenbescheiden allgemeine Fragen zum Abfallsystem Behälternummer an der Tonnenseite Bezirk Sachbearbeiter/in / E-Mail Telefon / Telefax Gemeinde Morbach, VG Wittlich-Land (nur frühere VG Wittlich-Land) VG Bernkastel-Kues Stadt Wittlich und Stadtteile VG Wittlich-Land (nur frühere VG Manderscheid), VG Traben-Trarbach, VG Thalfang am Erbeskopf Frau Marlies Heinz Marlies.Heinz@Bernkastel-Wittlich.de Herr Johannes Lehnert Johannes.Lehnert@Bernkastel-Wittlich.de Frau Heidi Skaley Heidi.Skaley@bernkastel-wittlich.de Frau Bettina Zender Bettina.Zender@Bernkastel-Wittlich.de Folgende Änderungen bedürfen der schriftlichen Mitteilung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in: Eigentumswechsel von Grundstücken und Häusern (Formular siehe Seite 37) Erteilung bzw. Änderung des Lastschriftmandats (Formular siehe Seite 38) Ihre Ansprechpartnerin für den Zahlungsverkehr: Frau Birgit Krämer, Telefon: 06571 / 14-2485 Telefax: 06571 / 14-42485 E-Mail: Birgit.Kraemer@Bernkastel-Wittlich.de Tel.: 06571 / 14-2308 Fax: 06571 / 14-42308 Tel.: 06571 / 14-2335 Fax: 06571 / 14-42335 Tel.: 06571 / 14-2453 Fax: 06571 / 14-42453 Tel.: 06571 / 14-2492 Fax: 06571 / 14-42492 IHR DIREKTER DRAHT zu den Entsorgungsunternehmen Unregelmäßigkeiten bei der Mülltonnenentleerung Fa. Veolia Umweltservice West GmbH Nicht abgeholte artikel sowie Telefon: 0800 / 24 77 6 77 oder 06508 / 917200 Nicht abgeholte Gelbe Säcke Montag - Freitag: 08.00 16.00 Uhr Unregelmäßigkeiten bei der Altpapierabholung Unregelmäßigkeiten bei der Altglassammlung Unregelmäßigkeiten bei der Grünschnittentsorgung Annahme von Abfällen Fa. Sita West GmbH Telefon: 02625 / 939-101 oder 02625 / 939-102 Montag - Freitag: 08.00 16.00 Uhr A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbh Telefon: 06 51 / 968 10-0 Montag - Freitag: 08.00 16.00 Uhr Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft Telefon: 06 51 / 949 14 14 Montag - Freitag: 08.00 16.00 Uhr Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich Am Orschbach 1, 54518 Sehlem, Internet: www.bernkastel-wittlich.de/entsorgungszentrum.html Telefon / Fax: 06508 / 335 Montag Freitag: 08.30 16.45 Uhr, Samstag: 08.30 11.45 Uhr Seite 3

ABFALLBEHÄLTER UND GEBÜHREN Internet: www.bernkastel-wittlich.de Abfallentsorgung, dann: Behältergrößen und Abfallgebühr wählen Behälteransicht Behältergröße Jahresgrundgebühr 2 ab 2015 Gebühr pro Zusatzentleerung 3 (Abrechnung für 2014) Gebühr pro Zusatzentleerung 3 (ab 2015) Mindestvolumen für 4 1 80 Liter 86,40 2,95 3,30 1-2 Personen 1 120 Liter 108,00 4,00 4,50 3-5 Personen 240 Liter 175,20 7,30 8,20 6-8 Personen 1100 Liter 850,80 34,60 39,00 Wohnen mehr als 8 Personen auf einem Grundstück, werden 30 Liter pro Person berechnet. 1 80- bzw. 120-Liter Tonne: Die Außenmaße beider Behälter können gleich sein. In dem Fall befindet sich für das 80-Liter-Gefäß ein Einsatz im Behälter 2 Jahresgrundgebühr : Gebühr für 12 Leerungen der tonne; -, - und Altpapiersammlung und deren Entsorgung sowie die Abgabemöglichkeit und Verwertung von Grünschnitt 3 Zusatzentleerung: Gebühr für jede weitere Leerung im Kalenderjahr über die 12 Grundleerungen hinaus 4 Mindestvolumen: Vorgeschriebenes Mindestbehältervolumen bezogen auf die Personenanzahl Geänderte Gebührensätze Nach zwei Abfallgebührensenkungen in den Jahren 2009 und 2011 ist nun leider eine Gebührenerhöhung erforderlich. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen geringere Einnahmen wegen seit Jahren rückläufiger Altpapierverwertungserlösen sowie das niedrige Zinsniveau. Erforderliche Sanierungsmaßnahmen im Entsorgungszentrum erhöhen die Ausgaben. Dennoch fällt die Abfallgebührenerhöhung moderat aus. Die Gebührenhöhe liegt nun in etwa wieder auf dem Niveau der Jahre 2009 und 2010. Die Jahresabfallgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und gegebenenfalls aus Leistungsgebühren für Zusatzentleerungen des Vorjahres zusammen. Die Jahresabfallgebühr ist zum 01.04. fällig. Damit die Zahlung der Abfallgebühren nicht in Vergessenheit gerät, empfehlen wir die Erteilung eines Lastschriftmandats. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf Seite 38 dieses Abfallratgebers. Die Jahresgrundgebühr richtet sich nach der Zahl und Größe der benutzten Abfallbehälter. Sie beinhaltet neben der Bereitstellung der Abfallbehälter (Mülltonnen) 12 Leerungen, die flexibel nach Bedarf über das Kalenderjahr in Anspruch genommen werden können. Weiterhin sind in der Grundgebühr die Kosten der sammlung getrennt nach Restsperrmüll, Altholz und, der Problemstoffsammlung sowie die Kosten des Betriebes der Grüngutannahmestellen, die Entsorgungskosten für die Abfälle und die Kosten bzw. Erlöse der Altpapiersammlung berücksichtigt. Änderungen, die im Jahresverlauf erfolgen (zum Beispiel Ab- oder Anmeldung von Mülltonnen oder Änderungen der Mülltonnengröße), werden in einem gesonderten Bescheid berücksichtigt. Was ist eine Zusatzentleerung? In der Jahresgrundgebühr sind 12 Behälterentleerungen pro Kalenderjahr berücksichtigt. Da die Restabfallsammlung nicht nur einmal pro Monat durchgeführt wird, sondern die Sammelfahrzeuge im 2-Wochen-Rhythmus fahren, besteht die Möglichkeit, den Abfallbehälter bis zu 26 mal im Jahr leeren zu lassen. Wird ein Abfallbehälter mehr als 12 mal im Jahr geleert, so werden die darüber hinausgehenden Behälterleerungen mit der Gebührenabrechnung im kommenden Jahr als Zusatzentleerungen in Rechnung gestellt. Ob eine Leerung als Zusatzentleerung abgerechnet wird, hängt alleine von der Gesamtzahl der im abgerechneten Zeitraum vorgenommenen Leerungen ab, nicht vom Datum der Leerung. Seite 4

VERKAUFSSTELLEN DER RESTABFALLSÄCKE BEZUGSSTELLEN FÜR GELBE SÄCKE Fällt einmal mehr Müll an und die tonne reicht nicht aus, so können Restabfallsäcke alleine oder neben der Restabfalltonne bzw. an einer mit der Abfallberatung (Tel.: 06571/14-2414) vereinbarten Stelle am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Die Restabfallsäcke sind rot gefärbt und tragen die Aufschrift Landkreis Bernkastel-Wittlich. Sie sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt. In der Gebühr in Höhe von 3,30 Euro/ Stück sind die Kosten für Sammlung, Transport und Entsorgung der Abfälle bereits enthalten. Die Verkaufsstellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich befinden sich in: VG Bernkastel-Kues Bernkastel-Kues VG-Verwaltung, Klinik Kues/ Kueser Plateau Kleinich HG-Markt GmbH, Ortsstraße 50a Mülheim Tourist-Info, Hauptstr. 60 Neumagen Bürgerbüro, Römerstr. 137 Piesport Winzermarkt Görgen, Unterer Wirth 20 Ürzig Gemeindeverwaltung, Rathausplatz Veldenz Verkehrsamt Veldenz, Hauptstraße 25 Wintrich Clausta-Winzerfachmarkt, Am Stauwehr 7 Zeltingen-Rachtig Winzermarkt Kappes, Marienstr. 38/39 VG Wittlich-Land Altrich Getränkekiste, Andreasstraße 30 Hasborn Gemeindeverwaltung, Am Bahnhof 11 Klausen Dorfladen, Eberhardstr. 3 Landscheid Getränke- und Gartenmarkt Görgen, Tränkgasse 35 Manderscheid VG-Verwaltung, Kurfürstenstraße 15 Niederöfflingen Getränke-Scheune Schiffels, Wendelinusstraße Osann-Monzel Raiffeisen-Markt, Raiffeisenstraße 4 Sehlem Annahmestelle des Entsorgungszentrums, Am Orschbach 1 Stadt Wittlich Wittlich Kreisverwaltung, Kurfürstenstraße 16 Wittlich Raiffeisenmarkt, Rudolf-Diesel-Str. 5 Bei den Verkaufsstellen für Restabfallsäcke erhalten Sie auch kostenfreie Gelbe Säcke. Außerdem besteht für Haushalte die Möglichkeit, beim Entsorgungszentrum des Landkreises in Sehlem (siehe Seite 17) anzuliefern. Gebühr: 175,00 /t. Gemeinde Morbach Gonzerath Kaufhaus Friedrich, Hauptstraße 15 Morbach Gemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 19 Morbach Raiffeisen-Markt, Auf Hambuch 1 VG Thalfang am Erbeskopf Thalfang VG-Verwaltung, Saarstraße 7 VG Traben-Trarbach Bengel Fachmarkt Becker, Trierer Straße 34 Enkirch Firma Pfender, Bahnhofstraße 22 Kinderbeuern Kaufhaus Vogt, Dorfstraße 27 Kröv Raiffeisen-Markt, Im Horn Trarbach VG-Verwaltung, Am Markt 3 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU ABFALLGEBÜHREN UND MÜLLABFUHR Werden defekte Kühl- oder Elektrogeräte auf Abruf abgeholt? Werden defekte Kühl- oder Elektrogeräte auf Abruf abgeholt? Einen ganzjährigen Abholservice für Kühlgeräte bieten wir nicht mehr an, seitdem im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden sammlung auch Elektrogeräte gesammelt werden. Defekte Elektrogeräte einschließlich Kühlgeräte kann man also an den terminen zur Abholung bereit stellen. Außerdem kann man alle Elektrogeräte selbst zur Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte im Entsorgungszentrum in Sehlem bringen. Die Geräte werden dort kostenlos angenommen. Wie kann ich Möbel und Abfälle bei einer Wohnungsauflösung außerhalb der termine entsorgen? Wenn Einrichtungsgegenstände (Möbel, Elektrogeräte und Kleinteile) gut erhalten sind, empfiehlt sich vor der Entsorgung eine Rücksprache mit potentiellen Käufern oder karitativen Organisationen (Seite 11). Ist eine Beseitigung unumgänglich, können die Abfälle je nach Menge oder eigenen Transportkapazitäten - über Containerfirmen (Seite 16), Hausmeisterdienste oder Firmen, die Wohnungen auflösen, entsorgt werden. Sie können die Abfälle auch kostenpflichtig zum Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich in 54518 Sehlem, Am Orschbach 1, bringen. Kosten und Öffnungszeiten finden Sie auf Seite 17. Seite 5

Weshalb wird eine Zusatzentleerung berechnet, wenn ich die Mülltonne doch nur alle vier Wochen leeren lasse? Die verflixte 13. Leerung! Das Jahr hat 52 Wochen, manchmal auch 53 Kalenderwochen. Lässt man die Mülltonne im 4-Wochen-Rhythmus leeren, so nimmt man 13 Leerungen im Anspruch, denn 52:4 = 13. Da in der Jahresgrundgebühr 12 Behälterentleerungen berücksichtigt sind, wird die 13. Leerung als Zusatzentleerung abgerechnet. Habe ich einen Anspruch auf Gebührenrückerstattungen, wenn ich weniger als 12 Behälterleerungen im Jahr habe durchführen lassen? Nein, denn in die Grundgebühr sind neben den Kosten für die Sammlung und Entsorgung des s auch die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Altpapier,, Altholz, und, für den Betrieb der Grüngutannahmestellen und anteilige Verwaltungskosten des Betriebes Abfallwirtschaft eingerechnet. Fahrzeuge haben die Straße zugeparkt, so dass das Müllfahrzeug nicht die Straße befahren konnte. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Leerung / Sammlung nachgeholt wird? Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Entsorgungsunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt die Abfuhr nachholt, denn es liegt nicht im Verschulden des Entsorgungsunternehmens, dass die Dienstleistung nicht erbracht werden konnte. Wir alle sind aufgefordert, beim Parken darauf zu achten, dass eine Fahrbahnbreite von mindestens 3 Metern für den Verkehr frei bleibt. Die Straße ist durch Bauarbeiten gesperrt. Wo bringe ich die Abfälle / Restabfalltonne zur Entsorgung bzw. Leerung hin? Ist die Straße, z. B. durch Bauarbeiten, für Müllfahrzeuge nicht befahrbar, müssen die Abfälle (, Altpapier und Gelbe Säcke) sowie die Mülltonnen zur nächsten für Müllfahrzeuge befahrbaren Straße bzw. an die Enden der Baustelle gebracht werden. In den meisten Fällen ist die Bauleitung der Baufirma über die Modalitäten informiert. Tipp: Eine durch einen Aufkleber auf dem Deckel gekennzeichnete Mülltonne ist nach der Leerung besser auffindbar. Wegen Eis- und Schneeglätte konnte das Müllfahrzeug die Straße nicht befahren. Wird die Leerung / Sammlung nachgeholt? In der Regel sind die Anwohnerinnen und Anwohner nach den örtlichen Straßenreinigungssatzungen verpflichtet, nicht nur die Bürgersteige, sondern auch die Straßen von Eis und Schnee zu räumen und abzustreuen. Erfolgt dies nicht und es besteht eine erhöhte Unfallgefahr für Müllfahrzeuge, muss die tonnenleerung bzw. Sammlung von Wertstoffen und Abfällen leider unterbleiben. Ein Anspruch auf das Nachholen der unterbliebenen Entsorgung besteht nicht. Wenn absehbar ist, dass Straßenglätte und Schneefall die Straße von Ihrem Haus beeinträchtigt und die Straße nicht gänzlich gestreut wird, bringen Sie bitte die Abfälle zu einer Straße, die regelmäßig gestreut wird. Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer Kommune. Ab wann müssen Abfälle zur Abholung bereit stehen? Immer wieder heißt es: Die Müllabfuhr kam sonst immer erst gegen Mittag, heute waren sie viel früher da, da hatte ich den Mülleimer noch nicht draußen. Alle Abfälle, gleich ob die Mülltonne,, Altpapier oder gelber Sack, dürfen frühestens am Vortag und müssen am Abfuhrtag spätestens um 6.00 Uhr bereitgestellt sein. Immer wieder mal ändern sich die Abfuhrtouren, so dass man sich nicht auf gewöhnliche Abfuhrzeiten verlassen kann. Ein Anspruch auf ein Nachfahren besteht nicht. Darf der Deckel der Mülltonne aufstehen? Überfüllte Mülltonnen werden nicht geleert. Die Behälter dürfen nur soweit befüllt werden, dass der Deckel geschlossen ist. Steht der Deckel auf, so kann beim Leeren des Behälters Abfall neben das Müllfahrzeug fallen und die Straße verschmutzen. Zudem werden die Abfallgebühren entsprechend der Behältergröße berechnet. Überfüllt jemand die Mülltonne regelmäßig, so nimmt die Person mehr Behältervolumen in Anspruch, als sie für den von ihr verursachten Abfall Gebühren zahlt. Dies geht zu Lasten der übrigen Gebührenpflichtigen. Fällt regelmäßig mehr Müll an, so sollte man einen größeren oder einen zusätzlichen Abfallbehälter beantragen. Hat man nur mal ausnahmsweise etwas mehr Müll, so kann man diesen über einen sogenannten roten Restabfallsack (siehe Seite 5) entsorgen lassen. Die Mülltonne wurde nur teilweise entleert! Die ordnungsgemäße Entleerung des Abfallbehälters muss möglich sein. Der Abfall muss beim Leerungsvorgang locker herausfallen. Deshalb ist ein Einstampfen oder Einschlämmen von Abfällen nicht erlaubt. Man sollte darauf achten, dass sperrige Gegenstände nicht das Herausfallen des Abfalls behindern. Feuchte Abfälle kleben häufig im Behälter fest, im Winter frieren sie fest und fallen deshalb beim Leeren nicht raus. Deshalb sollten die Abfälle in Müllbeutel verpackt sein. abfuhr: Der Schrank ist weg, die Couch steht noch da. Was soll das? Immer wieder erhalten wir Anrufe. Gerade war das fahrzeug da und hat nicht alles mitgenommen. Z.B. wurden die Holzteile schon eingesammelt, während der übrige stehen gelassen worden ist. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Entsorgungswege wird der in drei verschiedenen Fraktionen und folglich auch mit drei Fahrzeugen eingesammelt. Elektround Elektronikaltgeräte sammelt das -Fahrzeug ein. Das Altholz-Fahrzeug sammelt den Holzsperrmüll, wie z.b. hölzerne Möbel, beschichtete Arbeitsplatten, Holzspielzeug etc. ein. Dritter im Bunde ist der Restsperrmüll-LKW, der z.b. Polstermöbel, Spiegel, lose Teppiche etc. mitnimmt. Erst wenn alle drei Fahrzeuge am termin vor Ort waren, ist tatsächlich etwas stehen geblieben. Weshalb werden Türen und Fenster beim nicht mitgenommen? Für die sammlung gibt es eine Faustregel: Alles was mit dem Haus bzw. Grundstück fest verbunden ist, gehört nicht zum. Gegenstände, die man im Falle eines Umzugs mitnimmt, gelten als. Zimmertüren, Außentüren, Fensterrahmen, Duschwannen, Waschbecken, Deckenbalken oder Zäune sind folglich kein und werden deshalb bei der sammlung auch nicht mitgenommen. Sie sind über ein darauf ausgerichtetes Entsorgungsunternehmen (siehe Seite 16) einer Verwertung zuzuführen. Darf ich meinen Grünschnitt im Wald entsorgen? Die Entsorgung von Grünabfällen in der freien Natur ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet. Denn nicht nur das Landschaftsbild wird gestört, sondern auch der Naturhaushalt beeinträchtigt, indem der Pflanzenbewuchs unterdrückt wird. Zudem bietet die Grünschnittablagerung Anreiz für weitere illegale Ablagerungen von Abfällen. Soweit Grünschnitt nicht auf eigenen Grundstücken kompostiert und verwertet wird (s. Seite 19), ist er einer Grünschnittannahmestelle (siehe Seite 15) anzudienen. Seite 6

RESTMÜLL (Mülltonnen) artikel sind Abfälle aus Haushalten, für die keine andere Verwertungsmöglichkeit besteht. Was gehört dazu: Küchenabfälle stark verschmutzte Wertstoffe Hygieneartikel (z. B. Taschentücher, Windeln) kleine Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände Glühlampen (aber keine Energiesparlampen) - und was nicht: Zeitungen, Zeitschriften -> Altpapier Dosen, Milchkartons, Verkaufsverpackungen -> Gelber Sack Einwegglasflaschen -> Altglas Batterien, Altöl, Lacke -> Bauabfälle -> Bauschuttentsorgung Elektroartikel -> sammlung Altmedikamente -> Abgabe bei Apotheken oder Mülltonnenleerung: An festgesetzten Terminen wird der abgeholt. Die Abfuhrtermine finden Sie ab Seite 22 in diesem Abfallratgeber. Größere Gemeinden und Städte sind in Abfuhrbezirke unterteilt. Diese Bezirke finden Sie ab Seite 29. Bitte reinigen Sie im Winter die Straßen von Schnee und Eis, damit die Sammelfahrzeuge alle Häuser in Ihrer Straße anfahren können. Wenn es absehbar ist, dass Straßenglätte und Schneefall die Straße vor Ihrem Haus beeinträchtigen und die Straße nicht gänzlich gestreut wird, bringen Sie bitte die Abfälle zu einer Straße, die regelmäßig gestreut wird. Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit der Gemeindeoder Stadtverwaltung Ihres Ortes. Es werden die Mülltonnen geleert, die am Abfuhrtag gut sichtbar am Straßenrand stehen. Mülltonnen, die auf dem Anwesen in unmittelbarer Nähe zur Straße aufbewahrt werden, sollten daher an den Abfuhrtagen an einen ausreichend entfernten Platz gestellt werden, um ungewollte Leerungen zu vermeiden. Die Mülltonnen dürfen nur locker befüllt werden. Mülltonnen, die zu schwer sind, können beim Leeren beschädigt werden und werden nicht geleert. Der Deckel muss immer geschlossen sein. Der sollte aus hygienischen Aspekten (z. B. Ungeziefer, unangenehmer Geruch etc.) und um ein Anfrieren der Abfälle im Winter zu verhindern, in Mülltüten verpackt sein. Bitte bedenken Sie, dass feuchte Mülltüten bei Frost an den Mülltonnenwänden anfrieren können. Wenn möglich, lockern Sie die Tüten vor der Leerung mit einem Stock oder ähnlichem. Entleerungs-Rhythmus: Regelmäßig im Abstand von 14 Tagen können Sie das Restabfallgefäß zur Leerung bereitstellen. Die Termine bestimmen sich nach gerader bzw. ungerader Kalenderwoche und dem Wochentag. Die erste (ungerade) Kalenderwoche 2015 beginnt am Montag, den 29.12.2014 und endet am Sonntag, den 04.01.2015. Gerade Kalenderwochen sind ein Vielfaches von 2. Normalerweise sind. 26 Entleerungen im Jahr möglich; in manchen Jahren auch 27. In der Jahresgrundgebühr sind 12 Leerungen enthalten. Jede weitere Entleerung gilt als Zusatzentleerung und führt zu zusätzlichen Gebühren, deren Betrag von der Behältergröße abhängig ist. Hinweis: Die Behälter sind mit einem Chip ausgestattet. Die Speicherung der Entleerungsanzahl erfolgt automatisch beim Schüttvorgang. Behälternummer = Mülltonnen-Erkennung: Worauf Sie achten sollten: Die Leerung der Mülltonnen erfolgt ab 06.00 Uhr. Bitte stellen Sie die Mülltonne bzw. Ihre roten Restabfallsäcke spätestens bis zu dieser Uhrzeit am Abholtag an die nächste für Müllfahrzeuge befahrbare Straße. Oft behindern parkende Autos in engen Straßen die Durchfahrt der Müllfahrzeuge. Achten Sie an den Entsorgungsterminen beim Parken bitte darauf, dass die freie Fahrbahnbreite mindestens 3,00 m beträgt. An der Mülltonne befindet sich an der Seite ein Aufkleber. Dessen Informationen dienen der Zuordnung des Behälters. Wurde der Aufkleber entfernt oder beschädigt, teilen Sie dies bitte dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in (siehe Seite 3) mit. Bei Rückfragen oder Änderungswünschen muss immer die entsprechende Behälternummer angegeben werden. Hinweis: Kontrollieren Sie bitte in regelmäßigem Abstand die Behälternummer, damit es nicht zu Verwechslungen kommt und eine korrekte Berechnung garantiert werden kann. Zur eindeutig individuellen Kennzeichnung ist es gestattet, den Deckel des Behälters Seite 7

mit Farbe oder ähnlichem zu beschriften. Die tonne ist dem jeweiligen Grundstück zugeordnet. Bei Umzug ist eine Mitnahme des Gefäßes nicht zulässig! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren zuständigen Sachbearbeitern (siehe Seite 3). Bei nicht geleerten Mülltonnen wenden Sie sich bitte an das Service-Telefon der Fa. Veolia Umweltservice West GmbH, Telefon: 0800 / 24 77 6 77. Anlieferung von Restabfall am : Sie können auch Ihren bis zu einer Obergrenze vom 3 Gewichtstonnen/Tag kostenpflichtig beim Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich in 54518 Sehlem, Am Orschbach 1 (Tel.: 06508 / 335) anliefern. Weitere Informationen zum Entsorgungszentrum und eine Übersicht über die Gebühren finden Sie auf Seite 18 in diesem Ratgeber. ALTPAPIER Was gehört dazu: Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Bücher, Telefonbücher Papierstreifen aus Aktenvernichter (nicht in Kunststoffsäcke verpacken) Schreib-, Kopier- und Computerpapier Kartons, Pappe Papiertüten Verpackungsmaterialien aus Papier, Pappe und Kartonagen - und was nicht: Tapeten -> Aktenordner mit Metallbügeln -> Verbundverpackungen (Milchtüten, Kakao-, Kaffee- oder Saftverpackungen) -> Gelber Sack Pergament-, Transparent- und Backpapier-> Windeln, Papiertaschentücher, Servietten - > Etiketten, Fotopapier -> Kohle- und Blaupapier, Thermo-Faxpapier -> Wohin: Abholservice: Das Altpapier wird in einem Sammelrhythmus von jeweils vier Wochen abgeholt. Die Termine finden Sie ab Seite 22 in diesem Abfallratgeber. Altpapier kann auch in haushaltsüblichen Mengen beim, Am Orschbach 1, 54518 Sehlem, kostenfrei abgegeben werden Hinweis: Das Altpapier muss bis spätestens 6.00 Uhr morgens gut sichtbar am Straßenrand bereit gestellt sein. Die Abholung von Altpapier und Altpappe erfolgt durch Bündelsammlung. Das Material muss entweder gebündelt (keinen Draht verwenden) oder in Papiertüten, Pappkartons o. ä. gefüllt sein. Füllen Sie bitte das Altpapier nicht mehr in Wäschekörbe ein. Bitte achten Sie darauf, das Altpapier gegen Windflug und übermäßiges Durchfeuchten durch Regen und Schnee zu sichern. Was passiert mit dem Altpapier? Das mit der Sammlung des Altpapiers beauftragte Entsorgungsunternehmen vermarktet das gesammelte Altpapier für den Landkreis Bernkastel-Wittlich. Die Erlöse aus dem Verkauf des Altpapiers kommen Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, zugute, denn diese Einnahmen werden zur Finanzierung von Kosten der Abfallwirtschaft verwendet. Die Höhe der Abfallgebühren hängt u. a. von den erzielten Erlösen aus der Papiersammlung und der gesammelten Papiermenge ab. Korrekte Abfalltrennung ist wichtig. Altpapier und Kartonagen haben in der tonne nichts zu suchen, sondern sollten der Papierverwertung zugeführt werden. Geben Sie Altpapier zur Altpapiersammlung des Landkreises. Sie sparen Behältervolumen in der tonne. Altpapier kann in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei beim Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich in 54518 Sehlem, Am Orschbach 1, Tel.: 06508-335, abgegeben werden. Bei Unregelmäßigkeiten oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Fa. SITA West GmbH, Tel.: 02625 / 939-101 oder 939-102. Seite 8

GELBER SACK SAMMLUNG VON VERKAUFSVERPACKUNGEN Was gehört dazu: Alu-Verpackungen (Schalen, Deckel) Kunststoffbecher (Milchprodukte, Margarine) Metalldosen (Getränke, Konserven) Farbeimer Folien (Alu-Folie, Plastik-Tragetasche, Beutel) Getränkekartons (Saft, Milch) Plastikflaschen (Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel) Schaumstoffverpackungen Verpackungs-Styropor Spraydosen (Haarspray) Tuben (Zahnpasta, Senf) Vakuumverpackungen (Kaffeetüten) Verschlüsse (von Flaschen) - und was nicht: Transportverpackungen (Schrumpffolien, Paletten, Umreifungsbänder u ä.) - > Diese sind vom Lieferanten der Ware sofort oder später zurückzunehmen. Styropor/Styrodur von Dämmmaßnahmen -> Grableuchten -> Silo- und Rundballenfolien -> Baustellenabfälle (Abdeckfolie, Baustyropor) -> Papier, Pappe -> Altpapier Schnüre, Bänder, Kordel -> Plastikkörbe, -spielzeug -> Rest- oder (je nach Größe) Windeln -> Einwegglasflaschen -> Glascontainer Auf der Internetseite von Der Grüne Punkt - Duales Systems Deutschland GmbH finden Sie weitere Informationen unter www.gruener-punkt.de/entsorger/downloads/trennhilfe.html. Beachten Sie bitte: Alle Verpackungen müssen gründlich entleert werden! Lebensmittelverpackungen (z. B. von Milch-, Fleisch- und Fischprodukten) sollten aus hygienischen Gründen und zur Reduzierung der Geruchsentwicklung kurz im Spülwasser ausgeschwenkt werden. Die Abholung der gelben Säcke erfolgt vierwöchentlich. Diese müssen spätestens bis 6.00 Uhr morgens gut sichtbar an den Straßenrand gestellt werden. Die Termine finden Sie ab Seite 22 in diesem Abfallratgeber. Falsch befüllte Säcke werden nicht mitgenommen. Diese müssen von Ihnen nachsortiert werden! Gelbe Säcke sind kostenlos erhältlich bei: Verbandsgemeindeverwaltungen Gemeindeverwaltung Morbach Stadtverwaltung Wittlich Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Verkaufsstellen für Restabfallsäcke (Seite 5) Die Gelben Säcke werden leider immer noch zweckentfremdet genutzt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Ausgabestellen der Gelben Säcke Ihnen höchstens zwei Rollen von Gelben Säcken abgeben können. Hinweis In den an den Landkreis Bernkastel-Wittlich zu zahlenden Abfallgebühren sind keine Kosten für die Sammlung der gelben Säcke und die Verwertung der darin gesammelten Verkaufsverpackungen enthalten. Auch werden aus Gründen der Finanzierung der Entsorgung über den Gelben Sack ausschließlich Verkaufsverpackungen gesammelt. Stoffgleiche Produkte, wie z.b. Schüsseln aus Kunststoff, werden hier nicht mitgenommen. Die Gelben Säcke sammelt die Firma Veolia Umweltservice West im Auftrag der Firma Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH ein. Bei Unregelmäßigkeiten oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Firma Veolia Umweltservice West GmbH, Telefon: 0800 / 24 77 6 77. Seite 9

artikel sind sperrige Gegenstände (Hausrat) aus Haushalten, die man bei einem Umzug mitnehmen würde und die auch nach ihrer Zerkleinerung zu groß für die tonne sind. Im Landkreis wird der zweimal pro Jahr an festgesetzten Terminen im Rahmen der Straßensammlung getrennt nach Holz-, Elektro- und Restsperrmüll gesammelt. Die Termine für Ihre Gemeinde sind in den Abfuhrterminen aufgeführt. Elektroaltgeräte, Holz- und Restsperrmüll werden voneinander getrennt mit drei Fahrzeugen gesammelt und jeweils einer entsprechenden Verwertung zugeführt. Bitte stellen Sie Restsperrmüll, Holzsperrmüll und räumlich getrennt bereit. Hier ein Beispiel wie Sie es nicht machen sollen: Die Kosten für die Entsorgung des s sind in der Jahresgrundgebühr enthalten. Der einzelne Gegenstand darf das Höchstgewicht von 60 kg sowie die max. Breite von 1,70 m nicht überschreiten. Pro Mülltonne und Abholtag dürfen bis zu 2 m³ zur Abholung bereitgestellt werden. Leider hat sich der -Tourismus in letzter Zeit stark ausgeweitet. Um zunehmenden Problemen entgegenzuwirken, beachten Sie bitte: Der darf erst am Vortag der Abholung, am besten abends, bereit gestellt werden. Am Abholtag muss der bis spätestens 6.00 Uhr morgens gut sichtbar am Straßenrand bereit stehen. Der Straßenverkehr darf nicht behindert werden! Geben Sie defekte Elektrogeräte nicht an -Touristen weiter. Die dort abgebenen Geräte werden in der Regel umweltschädigend demontiert. Beachten Sie bitte, dass gewerblich genutzte und gewerblich gesammelte Elektrogeräte bei der Elektrosperrmüllabfuhr nicht mitgenommen werden! Anlieferung von im Entsorgungszentrum: Sie können auch Ihren Restsperrmüll, den Holzsperrmüll und sonstige Abfälle kostenpflichtig beim Entsorgungszentrum Sehlem, Am Orschbach 1, 54518 Sehlem (Tel.: 06508 / 335) anliefern. Haushaltsübliche Elektrogeräte, darunter auch Kühlund Gefriergeräte, können dort kostenfrei abgegeben werden. Sollte Ihnen keine eigene Transportmöglichkeit zur Verfügung stehen, können Sie einen Containerdienst mit der Abholung der Abfälle beauftragen. Die entsprechenden Betriebe im Landkreis Bernkastel-Wittlich finden Sie unter der Rubrik Lokale Dienstleistungsfirmen in der Abfallwirtschaft auf Seite 16. Seite 10 SPERRMÜLLENTSORGUNG RESTSPERRMÜLL Was gehört dazu: Polstermöbel, Couchteile Teppiche (aber keine Teppichböden!) Matratzen, Sprungrahmen aus Metall, Bettzeug Kohleherde Aquarium (Glasbehälter), Spiegel großes mechanisches Kinderspielzeug (z. B. Tretroller, Trettraktor) Sportgeräte (z. B. Fahrrad, Surfbrett, Ski) Gartenmobiliar (Tische, Bänke) - und was nicht: Kleinteile, die in die tonne passen. Abfälle aus Renovierungs- und Umbauarbeiten Gegenstände, die fester Bestandteil eines Hauses sind (z. B. Fenster, Türen, Holzgebälk, Badewannen, Toilettenund Waschbecken, Fußleisten Einfriedungen von Grundstücken (z. B.: Maschendrahtzaun, Jägerzaun, Sichtschutzblenden, Pfosten) Bauabfälle Weihnachtsbäume, Baumschnitt -> Grünschnitt Zentralheizungsteile (z. B. Heizkörper, Wärmetauscher), Öltanks, asbesthaltige Elektrogeräte -> Info bei der Abfallberatung Altkleider und Schuhe -> Kleidercontainer Kraftfahrzeugteile, z.b.: Altreifen, Fahrzeugsitze, Karosserieteile Teppichböden, Fussbodenbeläge Abfälle aus Gewerbebetrieben, die nicht an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen sind, müssen kostenpflichtig entsorgt werden. Sachen, die nicht zum Restsperrmüll gehören können in der Regel kostenpflichtig beim Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich in 54518 Sehlem, Am Orschbach 1, Tel.: 06508-335, oder bei privaten Abfallentsorgungsfirmen abgegeben werden. Informationen zum Entsorgungszentrum und die Annahmegebühren sind auf Seite 18 aufgeführt. HOLZSPERRMÜLL Was gehört dazu: Hölzerne Möbel, Regale und Möbelteile (auch lackiert, furniert, auch aus Press-Span-Holz), beschichtete Möbelteile (z.b. mit Resopal, Melamin ), hölzerne Stühle, Tische und Bettgestelle Hölzernes Gartenmobiliar Holzschränke Arbeitsplatten Hölzerne Spielzeuge und Hobbyartikel

Was ist weder Holz- noch Restsperrmüll: Bauhölzer, Zäune, Pfähle, Türen, Fenster, Holzfußböden, Decken- und Wandverkleidungen, Parkett, Fußbodenleisten, Bretter und Spanplatten vom Hausausbau usw. werden bei der sammlung nicht mitgenommen. Solche Hölzer müssen kostenpflichtig über darauf ausgerichtete Entsorgungsunternehmen (siehe Seite 16) einer Verwertung zugeführt werden oder kostenpflichtig der Abfallannahmestelle des Entsorgungszentrums des Landkreises in Sehlem angedient werden. Bei Problemen bei der Abholung wenden Sie sich bitte an das Service-Telefon der Fa. Veolia Umweltservice West GmbH, Telefon: 0800 / 24 77 6 77. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon: 06571 / 14-2414. Zu schade für den? Gut erhaltene Möbel und auch sonstige gut erhaltene, noch funktionstüchtige Gegenstände des Hausrats nehmen gemeinnützige Einrichtungen in unserer Region entgegen. Die Möbel bzw. der Hausrat werden an Bedürftige weitergegeben oder im Rahmen von sozialen Projekten oder Werkstätten aufgearbeitet und über Möbelbörsen / Second-Hand-Läden zum Kauf angeboten. Deshalb achten Sie bitte darauf, nur tatsächlich gut erhaltene Gegenstände dort anzudienen. Manche der Einrichtungen bieten auch einen Abholservice an. Bitte nehmen Sie vor einer Anlieferung telefonischen Kontakt auf. AliBi Eifelservice ggmbh, Second-Hand-Kaufhaus Mötscher Straße 22a, 54634 Bitburg Tel.: 06561/95430, Fax: 06561/694220 E-Mail: shk@eifelservice.info AWO Möbelbörse ggmbh Ottostraße 19a, 54294 Trier Tel.: 0651/80360, Fax: 0651/9812770 E-Mail: AWO-MB-Trier@t-online.de Caritas Möbelbörse Trierweilerweg 55, 54294 Trier Tel.: 0651/8407921, Fax: 0651/8407922 E-Mail: moebelboerse@caritas-region-trier.de DRK-Sozialwerk Bernkastel-Wittlich ggmbh Am Kurpark 18, 54470 Bernkastel-Kues Tel.: 06531/505-0, Fax: 06531/505-50 E-Mail: info@drk-sozialwerk.de Anlieferung nur nach vorheriger Rücksprache Internationale Gesellschaft für Menschenrechte e.v. IGFM-Wittlich, Frau Katrin Bornmüller Rommelsbachstr. 13, 54516 Wittlich Tel.: 06571/28307, Fax: 06571/950880 E-Mail: igfm-wittlich@arcor.de Anlieferung nur nach vorheriger Rücksprache WILMA, Möbelbörse LA Lernen und Arbeiten ggmbh Gottlieb-Daimler-Str. 14, 54516 Wittlich Tel.: 06571/29880, Fax: 06571/149765 E-Mail: wilma-wittlich@online.de EINSAMMLUNG VON ELEKTRO- SCHROTT UND KÜHLGERÄTEN Elektro- und Elektronikartikel sind grob betrachtet elektrisch betriebene haushaltsübliche Geräte, die entweder an eine Steckdose angeschlossen werden können oder mit Batterien bzw. Akkus betrieben werden. Viele Elektrogeräte tragen als Verwertungshinweis eine durchgestrichene Mülltonne. Defekte Elektrogeräte aus Haushalten dürfen seit 2012 nur noch den kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben, dem Handel oder den Herstellern der Geräte überlassen werden. Bitte geben Sie defekte Elektroartikel nicht an touristen oder Altmetall-Sammler weiter! Diese demontieren die Geräte oft unsachgemäß oder verkaufen die Geräte in Drittländer, wo unsere Umweltstandards nicht gelten. Was gehört zum : Haushaltsgroßgeräte: Kühlschränke, Gefriertruhen und schränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde, Staubsauger, Dunstabzugshauben, Mikrowellengeräte, Heizgeräte. Haushaltskleingeräte: Reinigungsgeräte, Nähmaschinen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen, elektrische Messer und Dosenöffner, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate und sonstige Geräte für die Körperpflege, Uhren, Waagen. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik: Rechner, PCs, Bildschirme, Tastaturen), Laptops, Drucker, Notebooks, Kopiergeräte, elektrische Schreibmaschinen, Taschenund Tischrechner, Faxgeräte, Telefone, Mobiltelefone, Anrufbeantworter. Geräte der Unterhaltungselektronik: Fernsehgeräte, Radiogeräte, Kameras, Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker, elektrische Musikinstrumente, Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Ton oder Bild, Satellitenreceiver. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge): Schweißgeräte, Rasenmäher und Gartengeräte. Elektrisches Spielzeug sowie elektrisch betriebene Sport- und Freizeitgeräte, Videospiele, Spielkonsolen. Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie automatische Ausgabegeräte: Rauchmelder, Heizregler. Gewerbliche Elektrogeräte, die üblicherweise nicht in Haushalten genutzt werden, können beim Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich in 54518 Sehlem, Am Orschbach 1, Tel.: 06508 / 335, kostenpflichtig abgegeben werden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Elektrogerät ein Haushalts- oder Gewerbegerät ist, informieren Sie sich bitte bei der Abfallberatung, Herr Lex, Tel.: 06571 / 14-2414. Hinweis: Geräte mit Verbrennungsmotoren (z.b. Benzinrasenmäher, Motorhacken fallen nicht unter den. Hinweise zur Entsorgung solcher Geräte und weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Telefon: 06571 / 14-2414. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können wegen der hohen Bruchgefahr entweder am fahrzeug oder bei den Sammelstellen der Kommunen und des Handels kostenfrei abgegeben werden. Informationen dazu erhalten sie im Internet unter www.lichtzeichen.de, Stichwort Verbraucher, dann Sammelstellensuche. Seite 11

ALTHOLZENTSORGUNG Neben dem Holzsperrmüll fallen auch noch Hölzer bei Bauarbeiten oder der Gartengestaltung an, die entsorgt werden müssen. Bauhölzer, Holzzäune, Pfähle, Türen, Fenster, Holzfußböden, Decken- und Wandverkleidungen, Parkett, Fußbodenleisten, Bretter und Spanplatten vom Hausausbau usw. werden bei der sammlung nicht mitgenommen. Solche Hölzer sind grundsätzlich einer stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Eine Verwertung kann über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe erfolgen. Zur stofflichen Verwertung (Altholzkategorien AI bis AIII) zählen z.b. die Aufbereitung zu Hackschnitzel und Spänen als Sekundärrohstoff für die Spanplattenherstellung. Kat Beschreibung Beispiele AI nicht behandeltes Holz, d.h. naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Holz Holzverschnitt, Abschnitte, Produkte aus naturbelassenem Holz, Paletten aus Vollholz, Obst-, Gemüsekisten u. a. AII AIII AIV behandeltes Holz, d.h. verleimtes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel belastetes Altholz, d.h. Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel besonders belastetes Altholz, d.h. mit Holzschutzmittel belastetes Altholz oder Holz aus der Außenanwendung, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien AI bis AIII zugeordnet werden kann Innenraumsortimente wie Möbel, Einbauteile, Zimmertüren, Span-platten, Profilbretter, Deckenpaneele, Paletten und Transportkisten aus Holzwerkstoffen u. a gemischtes Altholz aus dem, Verbundmaterialien u. a. Bahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Weinbergspfähle, Holzfachwerk, Dachsparren, Außentüren, Fensterstöcke, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, Abbruchholz, imprägniertes Bauholz, Zäune u. a. Altholz der Kategorie A IV stellt einen gefährlichen Abfall dar, der nur in dafür ausgelegten Anlagen verwertet werden darf. Das Verbrennen von A II A IV- Hölzern außerhalb solcher Anlagen ist nicht erlaubt. Althölzer der Kategorie A I dürfen lediglich in Öfen, Kamine oder ähnlichem als Brennholz genutzt werden. Ein Verbrennen von A I - Holz zum Zweck der Entsorgung ist nicht erlaubt. Entsorgungsfirmen für Althölzer Name und Anschrift der Firma Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Sehlem Annahme von AI AIII-Holz Bucher GmbH Handel, Recycling & Logistik, Kröv Annahme von AI - AIII-Holz Bucher GmbH Handel, Recycling & Logistik, Wittlich Annahme von AI-AIII-Holz; Enders Hans GmbH, Altrich Annahme von AI - AIV-Holz Lehnen Franz, Containerdienst, Sehlem Containerstellung für AI AIII - Holz Remiro Abfallwirtschaft GmbH, Manderscheid Containerstellung für AI - AIV-Holz Ruppenthal Sonderabfall GmbH, Mülheim Annahme von A IV-Holz Schmitz Service & Logistik, Großlittgen Containerstellung für AI - AIV-Holz Veolia Umweltservice West, Hetzerath Annahme von AI - AIV-Holz Weinig Containerdienst GmbH, Hermeskeil Containerstellung für AI - AIV-Holz Telefon-Nr. 06508 / 335 06541 / 812100 06571 / 14560 06571 / 27088 06508 / 91400 06572 / 929888 06534 / 9370-0 06575 / 4163 06508 / 91720 0 06503 / 92810 Weitere Informationen können bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter Tel.: 06571 / 14-2414 erfragt werden. Seite 12

PROBLEMMÜLL Im Landkreis Bernkastel-Wittlich werden halbjährlich Problemabfälle aus Haushaltungen eingesammelt. Bei der Frühjahrssammlung wird jeder Ort vom fahrzeug angefahren, bei der Herbstsammlung nur zentrale Orte. Die Problemabfälle müssen den Mitarbeitern des Sammelfahrzeuges übergeben werden. Das Abstellen der Problemabfälle und unbeaufsichtigtes Stehenlassen am Standplatz vor Eintreffen des Sammlungsfahrzeuges ist nicht zulässig. Die Abfälle sollten zweckmäßigerweise in den verschlossenen Originalgebinden angeliefert werden. Ist dies nicht der Fall, sollten die Behälter verschlossen sein und mit Angabe des Inhalts beschriftet werden. Im Rahmen der sammlung werden pro Haushalt höchstens 20 kg an Feststoffen und 5 Liter an Flüssigkeiten angenommen. Größere Mengen von Sonderabfällen und von Gewerbebetrieben werden nicht entgegengenommen. Die Besitzer solcher Abfälle werden gebeten, sich bezüglich der Beseitigung mit einem autorisierten Entsorger in Verbindung zu setzen. Eine Liste regionaler Unternehmen ist unten aufgeführt. Das darf keine Problemabfälle annehmen. Die Standplätze des fahrzeuges und die Sammeltermine finden Sie in dem Abfallratgeber ab Seite 20. Was gehört dazu: Altmedikamente Altöl, Ölfilter und sonstige Filtermaterialien Autopflege- und Betriebsmittel, wie z.b. Bremsflüssigkeiten, Frostschutzmittel Batterien Haushaltschemikalien, Pflegemittel Farben, Lacke, Lösungen, und Verdünner Fotochemikalien Laugen Leuchtstoff- und Energiesparlampen Quecksilberthermometer, Kondensatoren Pflanzen- und Holzschutzmittel Mineralische Öle und Fette Säuren - und was nicht: radioaktive, infektiöse und explosionsfähige Abfälle (Info bei der Abfallberatung) ausgehärtete Wand- und Lackfarben -> leere Spraydosen und Farbbehälter mit dem grünen Punkt -> Gelber Sack gewerblich angefallene Sonderabfälle -> Entsorgungsunternehmen für Sonderabfälle Regional tätige Entsorgungsunternehmen für Sonderabfälle Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG, Trier Hunsrück-Sondertransporte GmbH, Hoppstädten-Weiersbach Ruppenthal Sonderabfall GmbH, Mülheim VEOLIA Umweltservice West GmbH, Welgesheim Telefon-Nr. 0651 / 9989-630 06782 / 9980-0 06534 / 9370-0 06701 / 9380-0 Einige Problemabfälle können auch kostenlos zurückgegeben werden: Altmedikamente -> Rückgabemöglichkeit bei vielen Apotheken Altöl, Ölfilter, Ölkanister -> Rückgabe an der Verkaufsstelle Batterien, Knopfzellen -> Rückgabe an Handel Kfz-Batterien -> Rückgabe an Handel (Pfandregelung beachten!) Leuchtstoff- und Energiesparlampen -> Abgabe bei den Sammelstellen der Verbandsgemeindeverwaltungen, der Gemeindeverwaltung Morbach, der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und dem Entsorgungszentrum in Sehlem oder Rückgabe beim Elektrohandel. Informationen dazu erhalten Sie im Internet unter www.lichtzeichen.de, Stichwort Verbraucher -> Sammelstellensuche. Weitergehende Information können Sie unserer Broschüre Energiesparlampen Kein Fall für die Mülltonne entnehmen, die kostenfrei bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich oder bei den Verbandsgemeindeverwaltungen bzw. der Stadtverwaltung Wittlich und der Gemeindeverwaltung Morbach erhältlich ist. Zudem ist die Broschüre unter www.bernkastel-wittlich. de/fileadmin/data/fb22/flyer-leuchtroehren.pdf herunterzuladen. Ausgehärtete Farben sind kein Problemabfall und können dem Hausmüll beigegeben werden. Leere Spraydosen und Farbbehälter mit dem Grünen Punkt können recycelt werden und sollten deshalb in dem Gelben Sack gesammelt werden. Lassen Sie bitte auch das Treibgas vollständig entweichen. Weitere Informationen können Sie bei der Abfallberatung unter der Telefon-Nummer: 06571 / 14-2414 erfragen. Problemabfälle, die aufgrund der Art und Menge nicht aus Haushalten stammen bzw. die außerhalb der angegebenen Termine entsorgt werden müssen, sind kostenpflichtig über befugte Unternehmen zu entsorgen. Seite 13

GRÜNSCHNITTENTSORGUNG Was gehört dazu: Äste Baumschnitt Baumstämme bis 15 cm Durchmesser Gras, Heckenschnitt Laub, Rinde, Wurzeln Fallobst - und was nicht: Küchenabfälle Baumstämme über 15 cm Durchmesser Grasnarben Mit Virus- und Bakterienkrankheiten befallener Grünabfall Wurzelstöcke Wohin: Kompostieren im eigenen Garten Am besten zusammen mit den Küchenabfällen im eigenen Garten kompostieren. Informationen zur Eigenkompostierung erhalten 1 Sie unter folgender Telefonnummer: 06571 / 14-2414. Weitere Informationen zum Thema Kompostieren finden sich in der Kompostfibel des Landkreises Bernkastel-Wittlich unter www.bernkastel- Wittlich.de/fileadmin/ data/fb22/kompostfibel-2002.pdf. 3 Selbstanlieferung auf den Grünschnitt- Sammelstellen Äste, Laub, Hecken-, Strauch- und Rasenschnitt können bei 22 17 Grünschnitt-Sammelstellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich (siehe Liste der Grünschnitt- Sammelstellen) abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Baumstämme nur bis zu einem Durchmesser von 15 Zentimeter und einer maximalen Länge von 2 Meter angenommen werden können. Fällt der Öffnungstag der Grünschnitt-Sammelstelle auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Annahmetag auf den nächsten Werktag. Achten Sie bitte darauf, dass das Material frei von Verunreinigungen und ungebündelt ist. Behältnisse wie zum Beispiel Säcke und Kartons sind wieder mitzunehmen. Gewerbliche Grünabfälle können gegen Gebühren abgegeben werden. 9 4 16 20 5 14 Grünschnittsammelplätze: Baum- und Heckenschnitt, Laub, Blumen, Moos und Gras unbelastete, nagelfreie Holzabfälle, Sägemehl und Baumrinde Grünschnittannahmestelle im Entsorgungszentrum in Sehlem 21 15 19 6 7 22 2 13 11 10 18 Private Anlieferer 12 8 Gewerbliche Anlieferer kostenfrei 6,50 / m³ kostenfrei 14,00 / m³ Private Anlieferer Gewerbliche Anlieferer Unbelastete Grünabfälle kostenfrei 25,00 / t Baumstümpfe und Baumwurzeln kostenfrei 45,00 / t Kostenpflichtige Anlieferungen werden bei der Anlieferung durch den Grünschnitt-Sammelstellen-Betreiber erfasst. Der Gebührenbescheid wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Hinweis: Der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft hat zum 01.09.2014 die Aufgaben der Grünschnittverwertung übernommen. Im Laufe des Jahres 2015 wird mit der Anpassung des Verwertungssystems an die Vorgaben der neuen Bioabfallverordnung begonnen. Hierfür sind Änderungen bei der Annahme, Lagerung und Behandlung des Grünschnitts nötig. Das kundenfreundliche System der Grünschnittannahme auf den Grünschnitt- Sammelstellen wird auch zukünftig in bestehender Form für den Kunden zur Verfügung stehen. Bei Unregelmäßigkeiten oder Problemen im Bezug auf die Grünschnittsammelstellen wenden Sie sich bitte an den Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft, Tel.: 06 51 / 949 14 14. Seite 14

GRÜNSCHNITTANNAHMESTELLEN Nr. Ort Betreiber Telefon-Nr. Öffnungszeiten 1 Bettenfeld Klaus Pütz Hof Rotenbüsch 2 Bernkastel- Kues DRK- Sozialwerk Am Kurpark 3 Binsfeld Hans-G. Schneider Saalholzstraße 20 4 Eckfeld Norbert Hayer Lindenhof 5 Heidenburg Günter Diederich Kirchstraße 27 6 Hilscheid Frank Podschwadek Gartenstraße 2 7 Kinderbeuern Christoph Palm Hof Ewes 1 8 Kleinich Hans-Jürgen Faller, Fronhofen, Idarhof 9 Landscheid Karl-Heinz Jung Siedlung Heeg 06572 / 92708 06531 / 9603-30 06575 / 1323 06572 / 4631 06509 / 351 06504 / 991080 06532 / 954366 0175 / 2708951 06536 / 8588 06575 / 4485 10 Longkamp Fleischrinderhof 06531 / 970152 11 Morbach- Hoxel 12 Morbach- Hundheim 13 Morbach- Weiperath 14 Oberscheidweiler Gerd Remmy Steinerhof Reinhard Adam Reinhardshof Willi Feilen Weiperath 58 Christian Hennekeuser Berghof 06533 / 3452 06533 / 2619 06533 / 4561 06574 / 94750 01.03. 30.11.: samstags: 10.00 12.00 Uhr 01.12 28.02.: 1. Samstag im Monat: 10.00 12.00 Uhr 01.03. 30.11.: freitags: 13.00 16.00 Uhr 01.12 28.02.: 2. Freitag im Monat: 13.00 16.00 Uhr 01.03. 30.11.: samstags: 14.00 16.00 Uhr 01.12 28.02.: 1. Samstag im Monat: 14.00 16.00 Uhr 01.03. 30.11.: samstags: 14.00 16.00 Uhr mittwochs: 17.00 19.00 Uhr 01.12 28.02.: 1. Samstag im Monat: 14.00 16.00 Uhr 01.03. 30.11. samstags: 10.00 12.00 Uhr 01.12. 28.02.: 1. Samstag im Monat: 10.00 12.00 Uhr 01.03. 30.11. samstags: 10.00 12.00 Uhr Donnerstags: 16.00 18.00 Uhr 01.12. 28.02.: 1. Samstag im Monat: 10.00 12.00 Uhr 01.03. 30.11.: samstags: 10.00 12.00 Uhr 01.12 28.02.: 1. Samstag im Monat: 10.00 12.00 Uhr 01.03. 30.11. samstags: 10.00 12.00 Uhr dienstags: 16.00 18.00 Uhr 01.12. 28.02.: 1. Samstag im Monat: 10.00 12.00 Uhr 01.03. 30.11.: samstags: 14.00 16.00 Uhr 01.12. 28.02.: 1. Samstag im Monat: 14.00 16.00 Uhr 15 Osann- Monzel Holger Willer Oberstraße 12 16 Plein Günther Zelder Hof Holmen 17 Sehlem Entsorgungszentrum Am Orschbach 1 18 Traben- Trarbach Jörg Trossen Alter Brauerweg 1 19 Wintrich Bernd Lindgens Gut Kasholz 20 Wittlich Alfred Pickartz Hinter der Breit 21 Wittlich- Bombogen 22 Zeltingen- Rachtig Berlinger Hof GbR Steinsweg 11 Gemeindeverwaltung Ürziger Mühle / Bauhof 0171 / 1479996 06571 / 7539 01.03. 30.11.: samstags: 13.00 15.00 Uhr 01.12 28.02.: 1. Samstag im Monat: 13.00 15.00 Uhr 01.03. 30.11.: samstags: 10.00 12.00 Uhr 01.12. 28.02.: 1. Samstag im Monat: 10.00 12.00 Uhr 06508 / 335 ganzjährig montags-freitags: 08.30 16.45 Uhr samstags: 08.30 11.45 Uhr 06541 / 2937 06507 / 701516 06571 / 5147 0151 / 15246808 0172 / 6599590 01.03. 30.11.: samstags: 10.00 12.00 Uhr 01.12. 28.02.: 1. Samstag im Monat: 10.00 12.00 Uhr 01.03. 30.11.: freitags: 14.00 17.00 Uhr samstags: 14.00 17.00 Uhr 01.12. 28.02.: 1. Samstag im Monat: 14.00 17.00 Uhr 01.03. 30.11.: mittwochs: 17.00 19.00 Uhr samstags: 10.00 12.00 Uhr 01.12. 28.02.: 1. Samstag im Monat: 10.00 12.00 Uhr 01.03. 30.11.: samstags: 10.00 12.00 Uhr 01.12. 28.02.: 1. Samstag im Monat: 10.00 12.00 Uhr Seite 15

Was gehört dazu: Einwegglasflaschen (z. B. Saft, Speiseöl, Spirituosen) Konserven- und Marmeladengläser - und was nicht: Flachglas (Fenster- und Autoscheiben) -> Glühbirnen -> Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen -> hitzebeständige Gläser wie Laborgläser, Auflaufformen -> Keramik, Steingut, Porzellan -> Kristallgläser -> Spiegel -> Sperr- oder Verschlüsse aus Metall oder Kunststoffen von Flaschen und Gläsern -> Gelber Sack Korken -> Korksammlung ALTGLASENTSORGUNG Wohin: Einwurf in die Altglas-Container. Das Glas ist getrennt nach Farben weiß, grün und braun einzuwerfen. In Zweifelsfällen andersfarbiges Glas zum Grünglas geben. Das Einwerfen von Altglas in die Sammel-Container ist mit Lärm verbunden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner/-innen und werfen ihr Altglas lediglich werktags in der Zeit von 7.00 Uhr 20.00 Uhr ein. Eine Liste der Containerstandplätze im Landkreis Bernkastel-Wittlich finden Sie im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/fileadmin/ data/fb22/altglas.pdf. Sie können diese auch telefonisch bei der Abfallberatung unter 06571/142414 erfragen. Die Leerung der Behälter erfolgen regelmäßig bzw. bei unterschiedlichem Glasaufkommen nach Bedarf. Wenn Altglas-Container überfüllt sind, benachrichtigen Sie bitte die A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbh, Telefon: 06 51 / 9 68 10 0. Lokale Dienstleistungsfirmen im Entsorgungsbereich Folgende Firmen mit Sitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich bieten den kostenpflichtigen Transport von Abfällen, die Stellung von Containern und ggf. die Verwertung von Wertstoffen an. Wenn Sie keine Transportmöglichkeiten haben, wenden Sie sich bitte an eine dieser Firmen. Name und Anschrift der Firma Telefon-Nr. Becker Rudolf, Wittlich 06571 / 7708 Bucher Handel und Recycling, 06541 / 812100 Containerdienst, Kröv Bucher GmbH Handel, 06571 / 14560 Recycling & Logistik, Wittlich; Enders Hans GmbH, Altrich 06571 / 27088 Lehnen Franz, Containerdienst, Sehlem 06508 / 91400 Rauen Alois GmbH & Co. KG, Salmtal 06578 / 215 Schmitz Service & Logistik OHG, Dreis 06578 / 806 Schmitz Service & Logistik OHG, Großlittgen 06575 / 4163 Remiro Abfallwirtschaft GmbH, Manderscheid 06572 / 929888 Veolia Umweltservice West GmbH, Hetzerath 06508 / 917200 Weinig Containerdienst GmbH, Hermeskeil 06503 / 92810 Wey Günter GmbH & Co. KG, Containerdienst, 06508 / 810 Rivenich Seite 16

ENTSORGUNGSZENTRUM DES LANDKREISES für Wertstoffe, nichtgefährliche Abfälle und mineralische Abfälle Am Orschbach, 54518 Sehlem, Tel.: 06508/335 Der Landkreis Bernkastel-Wittlich betreibt auf dem Gelände der ehemaligen Zentralmülldeponie Sehlem ein Entsorgungszentrum. Angenommen werden dort nicht gefährliche Abfälle und Wertstoffe aus Privathaushalten und haushaltsähnlichen Herkunftsbereichen sowie mineralische Abfälle. Beim Entsorgungszentrum können folgende Abfälle angeliefert werden: Wertstoffe = Abfälle, die sortiert und einer Verwertung zugeführt werden Altglas (Hohlgläser, z.b. Einwegflaschen, Konservengläser) Altholz der Kategorien A I bis A III (siehe Seite 12) Altmetall Altpapier und Pappe Altreifen, mit/ohne Felgen Baumstümpfe, Baumwurzeln Elektro- und Elektronikschrott, Kühlgeräte (siehe Seite 11) Gemischte Siedlungs-, Bau- und Abbruchabfälle (z.b. Isoliermaterialien, Tapeten, Kunststoffabfälle, Installationsmaterial, Abdeckplanen, hausmüllähnliche Restabfälle) Gasentladungslampen (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren) unbelasteter Grünschnitt, wie Gras, Laub, Gehölzschnitt, Stammholz, kleine Baumstümpfe und Wurzeln, mit einem Schnittdurchmesser von max. 15 cm und einer Stammlänge von max. 2 m Restsperrmüll (siehe Seite 10) andere verwertbare Abfälle (z.b. Korken, CDs, PU-Schaumdosen, Drucker-/Tonerpatronen, Batterien o.ä.) Inertstoffe = Mineralische Abfälle zur deponiebautechnischen Verwertung und Beseitigung: Bauschutt, Straßenaufbruch Mineralisches Dämmmaterial Erdaushub Asche, Sande, mineralische Feinmaterialien asbestzementhaltige Stoffe Annahme erfolgt nur bei Verpackung in Big-Bags (siehe Seite 19). andere mineralische Reststoffe Was Sie wissen sollten: Die Gesamtabfallmenge, die über die Wertstoffannahmestelle einer Verwertung zugeführt werden kann, ist pro Abfallerzeuger/in auf 3 t pro Öffnungstag begrenzt. Die Abfälle sind nach Abfallfraktionen getrennt anzuliefern und in bereitgestellte Sammelgefäße durch den/die Anlieferer/in zu sortieren. Die Annahme von Abfällen aus der gewerblichen Sammlung ist ausgeschlossen. Entsprechende Großchargen (z.b. Mulden, Absetzcontainer, Sammelfahrzeuge) sind entweder direkt der Abfallannahmestelle des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft auf dem Gelände der Deponie Mertesdorf (Tel.: 0651/9491-414 oder 0651/9491-350) zur Beseitigung oder überregionalen Behandlungsanlagen bzw. Entsorgern zur Verwertung anzudienen. Die Gebühr für die einmalige Wiegung auf der öffentlichen Waage für nicht abfallwirtschaftliche Zwecke beträgt 6,-. Soweit aufgrund der Größe, Form und Schadstoffkontaminationen Mehrkosten entstehen, werden Zuschläge in Höhe des Mehraufwandes berechnet. Die Eingangskontrolle ist berechtigt, nicht den Anlieferungsbedingungen entsprechende Abfälle abzuweisen. Die Anlieferung von belasteten mineralischen Abfällen, die Einzelheiten der Nachweisführung und der vorzulegenden Deklarationsanalysen sind vor Anlieferung mit der technischen Leitung (siehe unten) abzustimmen. Es werden u.a. Angaben benötigt über: die Abfallmenge die Herkunft der Abfälle die Art der Schadstoffbelastung Öffnungszeiten: Ganzjährig von montags bis freitags: 8.30 Uhr - 16.45 Uhr samstags: 8.30 Uhr - 11.45 Uhr Das (EZS) ist an den gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag (16.02.) und an Ostersamstag (04.04.) geschlossen. An Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) ist das EZS von 08:30 bis 11:45 Uhr geöffnet. Ansprechpartner: Allgemeine Informationen erhalten Sie unter der Telefonund Telefax-Nummer 06508 / 335 Technische Leitung: Stephan Müllers Telefon: 06571 / 14-2411 Telefax: 06571 / 14-42411 E-Mail: stephan.muellers@bernkastel-wittlich.de Entsorgungszentrum Die Anlage liegt an der K 41 zwischen Hetzerath und Sehlem. Sie ist anfahrbar über die A1/A48, Abfahrt Salmtal, Richtung Hetzerath / Rivenich oder über die L 141, Abfahrt Sehlem Richtung Autobahn, dann Richtung Rivenich bzw. der Beschilderung Entsorgungszentrum folgen. Seite 17

Annahmebedingungen Ausführliche Annahmebedingungen für die Anlieferung von mineralischen Abfällen, Wertstoffen und nicht gefährlichen Abfällen am Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich in Sehlem finden Sie im Internet als Download unter: www.bernkastel-wittlich.de/entsorgungszentrum.html Annahmegebühren Die angelieferten Abfälle werden auf einer öffentlichen und geeichten Waage verwogen. Die Gebühren bemessen sich anhand des Gewichtes und der Abfallart. Bei der Anlieferung gemischter Abfälle wird der höchste Gebührensatz der betreffenden Abfallart in Rechnung gestellt. Die Mindestgebühr für die Anlieferung von Abfällen im Entsorgungszentrum beträgt 8,50. Ab 1. Januar 2015 gelten folgende Gebührensätze: Wertstoffhof / Kleinannahmestelle Baumstümpfe, Baumwurzeln, Schnittdurchmesser > 15 cm unbelastete Grünschnittabfälle aus nicht an der Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossenen Herkunftsbereichen, wie Gras, Laub, Gehölzschnitt, Stammholz, kleine Baumstümpfe und wurzeln mit einem Schnittdurchmesser von max. 15 cm und einer Stammlänge von max. 2 m Elektro- und Elektronikaltgeräte, die nicht unter das Elektrogesetz (siehe Seite 11) fallen Altgummireifen, mit / ohne Felgen Gemischte Siedlungs-, Bau- und Abbruchabfälle, Restsperrmüll (siehe Seite 7 ff.) Altholz (A I bis A III gemäß Altholzverordnung), Holzsperrmüll (siehe Seite 12) Gebühren 45,00 /t 25,00 /t 90,00 /t 225,00 /t 175,00 /t 60,00 /t Darüber hinaus werden in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei angenommen: Altpapier, Altglas (Hohlgläser, z.b. Flaschen, Konservengläser), Altmetall, CDs, haushaltsübliche Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Altkorken und Grünschnitt von Haushalten Mineralische Abfälle Erdaushub, rein nach LAGA Z0* Erdaushub mit Bauschuttanteil 5 % nach LAGA Z2 aus der mechanisch-biologischen Vorbehandlung Erdaushub mit Bauschuttanteil 5 % nach LAGA Z2 Bauschutt/Bodengemisch mit Körnung 300 mm, Sande, mineralisches Feinmaterial nach LAGA Z2 und Anhang 3 Deponieverordnung (DepV), Deponieklasse (DK) II Bauschutt mit Körnung > 300 mm nach LAGA Z2 und Anhang 3 DepV (DK II) Erdaushub aus der mechanisch-biologischen Vorbehandlung, Straßenaufbruch, Bauschutt mit Körnung 300 mm nach LAGA > Z2 bis Z4 und Anhang 1 DepV (DK II) Erdaushub nach LAGA > Z2 bis Z4 und Anhang 3 DepV (DK II) Bauschutt mit Körnung > 300 mm, Sande, mineralisches Feinmaterial nach LAGA >Z2 bis Z4 und Anhang 3 DepV (DK II) Asbestzementhaltige Stoffe Mineralisches Dämmmaterial Mineralische Reststoffe, die nicht unter Ziffer 2.1 bis 2.10 genannt sind Gebühren 3,50 /t 11,50 /t 14,50 /t 24,00 /t 28,50 /t 26,50 /t 28,50 /t 32,00 /t 83,00 /t 155,00 /t 38,00 /t Seite 18

MINERALISCHE ABFÄLLE Asbesthaltige Abfälle sind Materialien wie z.b. Dach- oder Feuerschutzplatten und Fassadenelemente. Diese gelten als gefährliche Abfälle, die auf der Annahmestelle in Sehlem entsorgt werden können. Bei der Anlieferung sind folgende Auflagen zu beachten: Die Asbestabfälle müssen in verschließbaren Kunststoffgewebesäcken (Big-Bags) angeliefert werden. Zum Einsatz sind ausschließlich Standard-Big-Bags mit einer Größe von 90 x 90 x 115 cm ( SWL 1000 kg) bzw. Platten-Big-Bags mit einer Größe von max. 320 x 125 x 45 ( SWL 1000 kg) mit jeweils 4 Hebeschlaufen zugelassen. Diese Abfälle dürfen durch Fahrzeuge und Geräte während des Ablade- und Einbauvorganges nicht zerkleinert oder mechanisch belastet werden. Eine Anlieferung in Mulden oder Containern, welche zum Entladen gekippt werden müssen, ist generell untersagt. Leichtgebundene Asbestmaterialien (z.b. Spritzasbest, Asbestschnüre) dürfen nicht angenommen werden. Die Entsorgung und der Transport von Asbestmaterialien unterliegen den Bestimmungen der Nachweisverordnung. Abfallerzeuger, bei denen insgesamt nicht mehr als 2 t jährlich anfallen, brauchen keine anfallrechtliche Nachweise zu führen, wenn sie beispielsweise ihre Abfälle selbst zur Entsorgungsanlage transportieren. Abfallerzeuger und Handwerksbetriebe, bei denen insgesamt mehr als 2 t jährlich anfallen, erhalten detaillierte Informationen zur Nachweisführung über die Abfallberatung oder technische Leitung sowie unter www.sam-rlp.de/puplikationen/merkblaetter. html und www.sam-rlp.de/national/elektr-nachweisverfahren.html. Unbelasteter Bauschutt ist mineralisches Material, das bei Bau-, Sanierungs- und Abrissmaßnahmen anfällt und vorwiegend aus verwertbaren Steinbaustoffen und Betonabbruch besteht. Sämtliche Störstoffe (s. belasteter Bauschutt und nicht-mineralische Baustellenabfälle) müssen aussortiert sein. Hinweis: Eine Entsorgung auf der Annahmestelle in Sehlem ist nicht zulässig. Verwertung von unbelastetem Bauschutt über private Aufbereitungsfirmen! Firmen im Landkreis Telefon-Nr. Bernkastel-Wittlich Lehnen Franz KG, Sehlem 06508 / 91400 Wey Günter GmbH & Co. KG, Rivenich 06508 / 810 Meter Quarzitstein GmbH, Morbach 06533 / 3355 Rauen Alois GmbH & CO. KG, Salmtal 06578 / 215 Belasteter Bauschutt besteht im Wesentlichen aus Mauerresten und Betonbruch, die geringfügig mit Störstoffen vermischt sind und/oder schadstoffbelastet sind. Störstoffe sind u. a.: Installationsteile Versorgungsleitungen Fußböden Wand- und Deckenverkleidung, Tapeten Die Entsorgung erfolgt auf der Annahmestelle in Sehlem, sofern eine anderweitige Verwertung bzw. Vorsortierung nicht möglich ist. Unbelasteter Bodenaushub ist natürlich gewachsenes, nicht verunreinigtes Material, das im Tiefbau anfällt und aus Gesteinen bzw. Böden besteht, bei dem wegen seiner chemischen Zusammensetzung keine nachteiligen Veränderungen der Umwelt zu befürchten sind. Nachfolgend eine Auswahl an Verwertungsmöglichkeiten: Verwertung auf der Baustelle (Massenausgleich) Verwertung im Rahmen einer landespflegerisch genehmigten Ausgleichsmaßnahme Verwertung im Rahmen der Verfüllung von Abgrabungsstätten (z.b. Kiesgruben) Vermittlung über die Bodenbörse des Ministeriums für Umwelt und Forsten (www.alois-info.de) Erdaushubzwischenlager im Entsorgungszentrum in Sehlem (Informationen: Telefon: 06571 / 14-2411) - Herr Müllers) Erdaushublager in Morbach (Informationen: Firma Martini, Telefon: 06533 / 4385) Belasteter Bodenaushub und Sande sind natürlich gewachsene Materialien, die Störstoffe wie Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe, u. ä. enthalten. Diese Stoffe beeinflussen den Boden oder auch das Grundwasser nachteilig. Die Entsorgungsgebühr am Entsorgungszentrum in Sehlem orientiert sich an der Art und Beschaffenheit des Materials und deren Schadstoffbelastung Belasteter Straßenaufbruch ist z. B. teer- oder pechhaltiger Straßenaufbruch. Dieser fällt in der Regel beim Um- und Ausbau älterer Straßen an. Aufgrund der Schadstoffbelastung bestehen besondere Beseitigungsvorschriften. Eine Entsorgung im Entsorgungszentrum in Sehlem ist grundsätzlich möglich. Wenn die Möglichkeiten der Wiederverwertung z.b. über private Aufbereitungsfirmen nicht gegeben ist, kann in Abstimmung mit der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh einer Deponierung zugestimmt werden. Mineralisches Dämmmaterial besteht aus künstlichen Mineralfasern z. B. Glas- und Steinwolle. Sie werden in der Hauptsache als Dämmstoffe zur Wärme-, Kälte- und Schalldämmung im Hochbau eingesetzt. Wie alle Mineralfaserprodukte geben auch Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern Feinstäube ab. Aus diesem Grunde sind bei der Anlieferung die Auflagen für asbesthaltige Abfälle einzuhalten. Seite 19

ABHOLTERMINE DER PROBLEMMÜLLSAMMLUNG VERBANDSGEMEINDE BERNKASTEL-KUES Ort / Ortsteil Abholstelle Datum Uhrzeit Bernkastel- Kues Andel Busparkplatz am Schulzentrum oberhalb Realschule Plus in Kues Bushaltestelle Bernkasteler Str. bei Fa. Feurer 21.03. 14.45-16.15 29.08. 08.30-15.00 13.03. 15.40-15.55 Wehlen Parkplatz - Kirche 20.03. 14.50-15.20 Brauneberg Festplatz 25.03. 15.00-15.30 Burgen Gemeindehaus 20.03. 11.15-11.30 Erden Parkplatz - Feuerwehr 16.03. 15.10-15.25 Gornhausen Parkplatz - Ortsmitte 20.03. 10.30-10.45 Graach Parkplatz Mattheiser Halle 20.03. 14.05-14.35 Hochscheid Parkplatz - Feuerwehr 19.03. 11.55-12.15 Kesten Gemeindehaus 18.03. 13.45-14.00 Kleinich Gemeindehaus 19.03. 13.40-13.55 Fronhofen Ortsmitte 19.03. 14.05-14.20 Götzeroth Ortsmitte 19.03. 14.35-14.50 Oberkleinich Parkplatz - Feuerwehr 19.03. 13.15-13.30 Kommen Dorfplatz - Hauptstraße 19.03. 15.40-15.55 Lieser Turnhalle - Hochstraße 13.03. 14.55-15.25 Longkamp Festplatz - Schulstraße 20.03. 08.50-09.20 Lösnich Bürgerhaus 16.03. 14.35-14.50 Maring Moselstraße - Nähe Kirche 13.03. 13.55-14.10 Noviand Bushaltestelle - Kirche 13.03. 14.25-14.40 Minheim Raiffeisenbank, Burglay 18.03. 14.15-14.30 Monzelfeld Parkplatz - Ortsmitte 20.03. 08.00-08.30 Mülheim an der Mosel Festplatz 20.03. 13.15-13.45 Neumagen Parkplatz ehemaliger Bahnhof / Moselstr 24.03. 14.00-14.30 Dhron Parkplatz - Dhrontalhalle 24.03. 13.25-13.55 Papiermühle Bushaltest. Straßenmeisterei 24.03. 12.15-12.30 Piesport Kirche 24.03. 14.40-14.55 Niederemmel Parkplatz - Moseltalhalle, Bahnhofstraße 24.03. 15.00-15.25 04.09. 11.30-14.00 Ürzig Parkplatz - Moselufer 16.03. 14.05-14.20 Veldenz Gemeindehaus 20.03. 11.45-12.15 Wintrich Parkplatz - Happy Shop 18.03. 14.45-15.05 Zeltingen- Rachtig Neue Feuerwehr Mittelweg/Brückenstraße 16.03. 15.40-16.10 GEMEINDE MORBACH Ort / Ortsteil Abholstelle Datum Uhrzeit Bischofsdhron Parkplatz an der Kirche 26.03. 14.00-14.15 Elzerath Bushaltestelle 25.03. 10.25-10.40 Gonzerath Gemeindehaus 20.03. 09.40-10.10 Gutenthal Kirche 26.03. 11.50-12.05 Haag Am Backhaus 25.03. 11.25-11.55 Heinzerath Feuerwehr 25.03. 10.00-10.15 Hinzerath Feuerwehrhaus 26.03. 15.30-15.45 Hoxel Parkplatz - Feuerwehr 26.03. 08.55-09.10 Ort / Ortsteil Abholstelle Datum Uhrzeit Hundheim Bushaltestelle 26.03. 15.00-15.15 Hunolstein Parkplatz - Kirche 25.03. 08.30-08.50 Merscheid Ortsmitte 25.03. 10.55-11.10 Morbach Parkplatz - Kirche 26.03. 13.05-13.45 01.09. 13.30-15.30 Morscheid Parkplatz am Brunnen 26.03. 09.25-09.40 Odert Bushaltestelle-Ortsmitte 26.03. 11.20-11.35 Rapperath Bushaltestelle 25.03. 09.30-09-45 Wederath Nähe Kirche 19.03. 15.10-15.25 Weiperath Bürgerhaus 25.03. 09.00-09.15 Wenigerath Bushaltestelle - Brunnen 26.03. 14.30-14.45 Wolzburg Ortsmitte 26.03. 08.30-08.45 VERBANDSGEMEINDE THALFANG AM ERBESKOPF Ort / Ortsteil Abholstelle Datum Uhrzeit Berglicht Bushaltestelle - Brunnen 24.03. 11.25-11.55 Breit Brunnenstraße 23.03. 13.30-13.45 Burtscheid Gemeindehaus 23.03. 10.15-10.30 Büdlich Parkplatz - Ortsmitte 23.03. 13.55-14.10 Deuselbach Gemeindehaus 26.03. 10.00-10.30 Dhronecken Parkplatz - Feuerwehr 23.03. 09.45-10.00 Etgert Gemeindehaus 24.03. 10.30-10.45 Gielert Gemeindehaus 24.03. 11.00-11.15 Gräfendhron Parkplatz Nähe Kirche 25.03. 14.00-14.15 Heidenburg Gemeindeplatz-Ortsmitte 23.03. 14.25-14.55 Hilscheid Gemeindehaus 24.03. 08.30-08.45 Horath Parkplatz Ortsmitte 25.03. 12.55-13.25 Immert Ortsmitte 24.03. 10.00-10.15 Lückenburg Ortsmitte - Ehrenmal 23.03. 10.45-11.00 Malborn Bauhof bei Steinkopfhalle 23.03. 09.00-09.30 Thiergarten Feuerwehrhaus 23.03. 08.30-08.45 Merschbach Parkplatz Ortsmitte 25.03. 13.35-13.50 Neunkirchen Bushaltestelle 23.03. 11.20-11.35 Rorodt Gemeindehaus 26.03. 10.40-11.05 Schönberg Parkplatz - Feuerwehr 23.03. 12.15-12.30 Talling Gemeindehaus, Hauptstr. 23.03. 11.45-12.00 Thalfang Busbahnhof in der 24.03. 09.20-09.50 Bahnhofstraße 04.09. 08.30-10.30 Bäsch Bürgerhaus 24.03. 08.55-09.10 VERBANDSGEMEINDE TRABEN-TRARBACH Ort / Ortsteil Abholstelle Datum Uhrzeit Bausendorf Parkplatz gegenüber Kindergarten, Trierer Str. 11.03. 10.00-10.30 03.09. 08.30-10.30 Olkenbach Feuerwehrhaus 11.03. 09.30-09.45 Bengel Feuerwehrhaus, Birkenstr 11.03. 13.15-13.45 Burg / Mosel Parkplatz an der B53 16.03. 09.50-10.05 Diefenbach Ortsmitte 11.03. 09.10-09.25 Enkirch Festplatz 16.03. 10.15-10.45 Flußbach Parkplatz - Kirche 11.03. 08.30-08.50 Hontheim Bürgerhalle 11.03. 11.00-11.30 Krinkhof Haus Nr. 27 11.03. 12.05-12.15 Seite 20