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aa) Nach den Worten folgende Modulprüfungen wird das Wort zwingend eingefügt.

Transkript:

Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2018, Nr. 40 20. Dezember 2018 13. Änderungsordnung für die Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für den Bachelorstudiengang Lehramt Primarstufe vom 13. Mai 2015 Vom 20. Dezember 2018 Auf Grund von 8 Abs. 5 i.v.m. 32 Abs. 3 S. 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1) in der Fassung des 3. HRÄG vom 1. April 2014 (GBl. S. 99) i.v.m. 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 4 Abs. 10 Satz 4, 4 Abs. 12 Satz 2 der Rechtsverordnung des Kultusministeriums über Rahmenvorgaben für die Umstellung der allgemein bildenden Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen, den Universitäten, den Kunst- und Musikhochschulen sowie der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg auf die gestufte Studiengangsstruktur mit Bachelor- und Masterabschlüssen der Lehrkräfteausbildung in Baden-Württemberg (RahmenVO-KM) vom 27. April 2015 hat der Senat der Pädagogischen Hochschule Freiburg am 12. Dezember 2018 gemäß 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 und 9 LHG die folgende 13. Änderungsordnung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt Primarstufe beschlossen. Der Rektor der Pädagogischen Hochschule Freiburg hat am 20. Dezember 2018 gemäß 32 Abs. 3 Satz 1 LHG seine Zustimmung erteilt. Artikel 1 13. Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für den Bachelorstudiengang Lehramt Primarstufe vom 13. Mai 2015 in der Fassung der 12. Änderungsordnung vom 13. Juli 2018

2 Amtliche Bekanntmachung 2018, Nr. 40 Änderung im Paragraphenteil 1. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für den Masterstudiengang Lehramt Primarstufe können aus dem Bachelorstudiengang Lehramt Primarstufe nachzuholende ECTS-Punkte festgelegt werden. Je nach Umfang können sich diese auch auf einzelne Lehrveranstaltungen beziehen. Die Vergabe der ECTS-Punkte erfolgt dann aufgrund von bestandenen Studienleistungen, ohne dass eine Modulprüfungsleistung erbracht wird. Deshalb erhält der Satz 2 in 6 Abs. 4 folgende Fassung (Änderungen unterstrichen): Gesonderte Regelungen [für die Vergabe von ECTS-Punkten] gelten nach 20 Abs. 2 Satz 2 im Falle des Orientierungspraktikums inkl. seiner Begleitveranstaltung, nach 32 Abs. 1 Satz 3 im Falle des Integrierten Semesterpraktikums sowie nach 32 Abs. 1 Satz 4 im Falle des Moduls Abschluss und im Falle nachzuholender ECTS-Punkte, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens für den Masterstudiengang Lehramt Primarstufe festgelegt wurden. Änderungen bei AuG 2. In Anlage 4 werden in Anlage 4.13 beim Fach Alltagskultur und Gesundheit in der Modulbeschreibung zu Modul BP-AuG-M1 (Änderungen ggf. unterstrichen): b. in der Zelle Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Punkten bei Modulprüfungsleistung die Ziffern 1, 2 und 3 wie folgt geändert: 1. Fallstudie mit theoretischem und anwendungsbezogenem Prüfungsteil: Theoretischer Prüfungsteil: Hausarbeit (Erstellungszeit: etwa 35 h) oder Klausur (Dauer: etwa 60 Min.; Vorbereitungszeit: etwa 35 h) Anwendungsbezogener Prüfungsteil: Portfolio (Erstellungszeit: etwa 50 h) 2. Prüfungsteil Präsentation und anwendungsbezogener Prüfungsteil: Präsentation (Dauer: etwa 15 Min.; Vorbereitungszeit: etwa 20 h) Anwendungsbezogener Prüfungsteil (Dauer: etwa 180 Min.; Vorbereitungszeit: etwa 20 h) 3. Portfolio mit fachtheoretischen Anteilen, Dokumentationen anwendungsbezogener Leistungen sowie reflektierenden Anteilen (Erstellungszeit: etwa 85 h). c. bei der Lehrveranstaltung 2 der Titel geändert zu: Mehrperspektivische Zugänge zur Esskultur. d. bei der Lehrveranstaltung 6 der Titel geändert zu: Fachdidaktisch-anwendungsbezogene Studien zur Esskultur in der Grundschule (im europäischen Vergleich) ** [Anwesenheitspflicht]. e. bei der Lehrveranstaltung 7a der Titel geändert zu: Mehrperspektivische Zugänge zur textilen Sachkultur *. f. bei der Lehrveranstaltung 8 der Titel geändert zu: Fachdidaktisch-anwendungsbezogene Studien zur materiellen Kultur Textil (im europäischen Vergleich) ** [Anwesenheitspflicht]. 3. In Anlage 4 wird in Anlage 4.13 beim Fach Alltagskultur und Gesundheit in der Modulbeschreibung zu Modul BP-AuG-M2A (Änderungen ggf. unterstrichen): b. bei der Lehrveranstaltung 4 der Titel geändert zu: Fachdidaktisch-anwendungsbezogene Studien zur materiellen Kultur Textil [Anwesenheitspflicht].

Amtliche Bekanntmachung 2018, Nr. 40 3 4. In Anlage 4 wird in Anlage 4.13 beim Fach Alltagskultur und Gesundheit in der Modulbeschreibung zu Modul BP-AuG-M2B (Änderungen ggf. unterstrichen): b. bei der Lehrveranstaltung 4 der Titel geändert zu: Fachdidaktisch-anwendungsbezogene Studien zur Esskultur in der Grundschule [Anwesenheitspflicht]. Änderungen bei ENG 5. In Anlage 4 wird in Anlage 4.6 beim Fach Englisch in der Modulbeschreibung zu Modul BP- ENG-M2: a. bei der Lehrveranstaltung 3a die Anwesenheitspflicht aufgehoben. b. bei der Lehrveranstaltung 3a in der Zelle Studienleistung folgender zweiter Satz ergänzt: Die mit der Bewertung bestanden erbrachte Studienleistung ist Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der Modulprüfung. c. in der Zelle Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Punkten erhalten die Angaben zu Voraussetzungen zur Teilnahme an der Modulprüfung folgende Fassung: (Änderungen unterstrichen): gültiger Immatrikulationsausweis, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen sowie bestandene Studienleistung zur Lehrveranstaltung 3a und, im Falle des Europalehramts Primarstufe, bestandene Studienleistung zur Lehrveranstaltung 3b. Änderungen bei ETH 6. In Anlage 4, in Anlage 4.7 beim Fach Evangelische Theologie/Religionspädagogik: a. wird in der Modulbeschreibung zu Modul BP-ETH-M2 bei der Lehrveranstaltung 3a. die Nummerierung geändert zu 3.. b. erhalten die Angaben zur Profilierung Europalehramt Primarstufe direkt nach der Modulbeschreibung zu Modul BP-ETH-M2 bei dem doppelten Asteriskus folgende Fassung (Änderungen unterstrichen): ** Die Lehrveranstaltung 3 ist auf die Profilierung Europalehramt Primarstufe hin ausgerichtet und bietet eine fachwissenschaftliche Vertiefung in Aspekte der Kulturellen Diversität bzw. der Europäischen Kulturstudien. c. entfallen die bisherigen Angaben zur Profilierung Europalehramt Primarstufe direkt nach der Modulbeschreibung zu Modul BP-ETH-M2 zur Lehrveranstaltung 3b und zur Modulprüfungsleistung. Änderungen bei KTH 7. Die nachfolgend zitierte Änderung unter Ziffer 3 bei der 12. Änderungsordnung der Studienund Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für den Bachelorstudiengang Lehramt Primarstufe vom 13. Juli 2018 (s. Amtl. Bekanntmachung Nr. 30/2018) beim Fach Katholische Theologie/Religionspädagogik: 3. In Anlage 4 wird in Anlage 4.10 beim Fach KTH bei der Modulbeschreibung zu Modul BP-KTH-M2 die Lehrveranstaltungen 2 Einführung in die Didaktik des Religionsunterrichts in Modul BP-KTH-M3 verschoben. Im Gegenzug wird die Lehrveranstaltung 1 Einführung in die theologische Ethik des Moduls BP-KTH-M3 in Modul BP- KTH-M2 verschoben. Die genannten Modulbeschreibungen bleiben ansonsten unverändert.

4 Amtliche Bekanntmachung 2018, Nr. 40 wird aufgehoben. Es gelten weiterhin die Regelungen die bei den genannten Modulen vor dieser Änderung bestanden. Hinweis: Die Änderung war zum 1. Oktober 2018 in Kraft getreten. Studierende, die zu diesem Zeitpunkt das Studium im Bachelorstudiengang Lehramt Primarstufe aufgenommen haben, waren von der Änderung noch nicht betroffen (das Modul BP-KTH-M2 liegt im zweiten Semester). Auf Studierende, die vor diesem Zeitpunkt bereits im Bachelorstudiengang Lehramt Primarstufe studierten, bezog sich die Änderung nicht. Änderungen bei SPO 8. In Anlage 4 wird in Anlage 4.22 beim Fach Sport bei den folgenden Lehrveranstaltungen dem Lehrveranstaltungstitel jeweils die Ergänzung Theorie der Bewegungsfelder: vorangestellt: a. in Modul BP-SPO-M1, Lehrveranstaltung 3 Turnen [Anwesenheitspflicht], b. in Modul BP-SPO-M1, Lehrveranstaltung 4 Schwimmen [Anwesenheitspflicht], c. in Modul BP-SPO-M1, Lehrveranstaltung 5 Vom Bewegungsspiel zum Sportspiel (Einführung), d. in Modul BP-SPO-M2, Lehrveranstaltung 3 Rhythmisch-musikalische Bewegungserziehung [Anwesenheitspflicht], e. in Modul BP-SPO-M2, Lehrveranstaltung 4 Leichtathletik [Anwesenheitspflicht], f. in Modul BP-SPO-M2, Lehrveranstaltung 5 Vom Bewegungsspiel zum Sportspiel (Vertiefung) [Anwesenheitspflicht], g. in Modul BP-SPO-M4A, Lehrveranstaltung 2 Bewegungsgestaltung in der Grundschule. h. in Modul BP-SPO-M4B, Lehrveranstaltung 2 Bewegungsgestaltung in der Grundschule *. Änderungen bei EULA (verschiedene Fächer) 9. In der Anlage 4 wird bei den nachfolgenden Modulen der Zielsprachen und der bilingualen Sachfächer im Modul Bilingualer Unterricht jeweils bei der Lehrveranstaltung Bilingualer Unterricht in der Zielsprache nach dem Lehrveranstaltungstitel ergänzt [Anwesenheitspflicht] : a. Anlage 4.6 (ENG), Modul BP-XXX-MXX, Seite 70, b. Anlage 4.7, Modul BP-ETH-M4B, c. Anlage 4.8 (FRA), Modul BP-XXX-MXX, Seite 84, d. Anlage 4.13, Modul BP-AuG-M3B, e. Anlage 4.14, Modul BP-BIO-M3B, f. Anlage 4.18, Modul BP-GEO-M4B, g. Anlage 4.19, Modul BP-GES-M4B, h. Anlage 4.20, Modul BP-POL-M3B. Änderung im Paragraphenteil 10. In 49 Abs. 2 Satz 2 wird der Querverweis korrigiert von 29 Abs. 2 Ziffer 3 zu 29 Abs. 2 Ziffer 4. Allgemein 11. Seitenangaben, Nummerierungen und Querverweise sowie die Inhaltsübersicht sind entsprechend den vorgenannten Änderungen anzupassen.

Amtliche Bekanntmachung 2018, Nr. 40 5 Artikel 2 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen 1. Diese Änderungsordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft. 2. Die Änderungen unter den Ziffern 5 und 6 gelten nur für Studierende in den Fächern Englisch bzw. Evangelische Theologie/Religionspädagogik, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2019 aufnehmen. Freiburg, den 20. Dezember 2018 gez. Druwe Prof. Dr. U. Druwe Rektor, Pädagogische Hochschule Freiburg