Studienordnung. Studiengang Kommunikations- und Medientechnik. an der Fachhochschule Jena

Ähnliche Dokumente
Studienordnung für den Studiengang. Technische Informatik. an der Fachhochschule Jena.

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik an der Fachhochschule Jena

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

Reakkreditierungsantrag Cluster Fakultät N Anhang D Teil 5 / 6. Studienordnung

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Technische Universität Ilmenau

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Elektrotechnik an der Technischen Universität Chemnitz Vom 22.

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar

Studienordnung für den Studiengang Biochemie/Molekularbiologie mit Abschluß Diplom einschließlich Änderung vom März 2002

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung

Fachprüfungsordnung für den wissenschaftlichen Diplomstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik an der Universität Erlangen-Nürnberg

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

TH Publica Öffentliche Bekanntmachung

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft - vom 5. Juni 2006

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Fachwissenschaftliche Grundlagen des Mathematikunterrichts

Studien-und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule München vom 02. November 2001

vom 15. Juli Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Die Bachelorarbeit ist mündlich zu präsentieren.

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik Vom 21. März 2000

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Studienordnung für den Diplomstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik an der Technischen Universität Chemnitz Vom 18.

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Fachbereich Bauingenieurwesen/Architektur. Studienordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen

Fachhochschule Eberswalde

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 4/2006, S. 426

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschafslehre/Technik

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizintechnik

Technische Universität Ilmenau

geändert durch Satzung vom 29. September 2003 (KWMBl II 2004 S. 710) 4. März 2004 (KWMBl II S. 1681) 4. August August 2008

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache

Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik Informationstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering vom

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier

Mitteilungen. X/ Juli Diplomprüfungsordnung. für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 32) vom 22. Dezember 2015

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte.

(1) Für die Lehrveranstaltungen werden folgende Abkürzungen verwendet:

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 363. Sitzung des Senats am verabschiedet.

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Regelstudien- und Prüfungsplan des Dualen Bachelor-Studiengangs Elektrotechnik

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

1. In 3 entfällt Absatz 3. Die nachfolgende Nummerierung wird entsprechend angepasst.

Bachelorstudiengang Elektronik und Informationstechnik (EL-B)

Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik - Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering

Mitteilungsblatt Nr. 170

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung

Bestimmungen. für den

3. Änderung der S t u d i e n o r d n u n g für den Diplomstudiengang Medientechnologie

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom

Technische Universität Ilmenau

37 Bachelorstudiengang Medieninformatik

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10

Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik

Reakkreditierungsantrag Cluster Fakultät N Anhang D Teil 6 / 6. Studienordnung

Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft - vom 5. Juni 2006

Technische Universität Ilmenau

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Bestimmungen. für den. Studiengang Energie- und Automatisierungstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik

Kaiserslautern, den Prof. Dr. Thomas Reiner Dekan des Fachbereiches Angewandte Ingenieurwissenschaften Hochschule Kaiserslautern

für den Diplomstudiengang Mathematik

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN (FH) Studienordnung. für die. an der. Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH)

DIPLOMPRÜFUNGSORDNUNG DER ABTEILUNG V - PRODUKTION UND MEDIENWIRTSCHAFT der DER HOCHSCHULE FÜR FERNSEHEN UND FILM IN MÜNCHEN

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

Studienplan für den Bachelor- Studiengang Elektrotechnik der Fachhochschule Bingen vom 3. Mai 2007

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Schulgarten

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die vom WS 2007/08 ab das Studium aufnehmen.

Studienordnung Bachelorstudiengang WI Informationstechnik 1

43 Bachelorstudiengang Medieninformatik

Fachprüfungsordnung für den wissenschaftlichen Diplomstudiengang Mechatronik an der Universität Erlangen-Nürnberg

Inhaltsübersicht. 1 Geltungsbereich

NBl. HS MSGWG. Schl.-H. Nr. 3/2016, S. 60 vom 14. Juli 2016 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Hochschule Flensburg: 20.

D I P L O M - S T U D I E N O R D N U N G

Transkript:

1 Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medientechnik an der Fachhochschule Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 9. Juni 1999 (GVBl. S. 331) erlässt die Fachhochschule Jena auf der Grundlage der vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Erlass vom... genehmigten Prüfungsordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medientechnik folgende Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medientechnik. Der Rat des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik hat am 21.11.2000 die Studienordnung beschlossen; der Senat der Fachhochschule Jena hat am 12.12.2000 der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am... dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zulassung zum Studium 3 Dauer und Gliederung des Studiums 4 Lehrveranstaltungen 5 Praxissemester 6 Leistungsnachweise 7 Fristen und Verlust des Prüfungsanspruchs 8 Inkrafttreten 9 Gleichstellung Anlagen : 1. Studienplan Grundstudium 2. Studienplan Hauptstudium/ Pflichtfächer 3. Studienplan Hauptstudium/ Wahlpflichtfächer 1 Geltungsbereich (1) Für den Studiengang Kommunikationsund Medientechnik (KMT) gilt nachfolgende Studienordnung, im folgenden abgekürzt "SO. (2) Sie regelt gemeinsam mit der Prüfungsordnung des vorgenannten Studienganges, im folgenden abgekürzt "PO, und der Rahmenprüfungsordnung der Fachhochschule Jena, im folgenden abgekürzt RPO, Ziele, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studienganges Kommunikationsund Medientechnik, an der Fachhochschule Jena. 2 Zulassung zum Studium (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium im Studiengang KMT sind nach dem Thüringer Hochschulgesetz, 67: die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Vorbildung. eine abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf oder ein Vorpraktikum im Umfang von mindestens 12 Wochen. (2) In begründeten Ausnahmefällen kann ein fehlendes Vorpraktikum in vorlesungsfreien Zeiten des Grundstudiums nachgeholt werden. (3) Ausbildungsziel des Vorpraktikums ist die Aneignung von Grundkenntnissen und Fertigkeiten - im Umgang mit Werkstoffen und Bauelementen der Elektrotechnik/ E- lektronik - der Informatik (Hard- und Software) - zum Produktionsablauf elektrotechnischer Erzeugnisse. (4) Ausbildungsinhalte sind z.b. - Aufbau- und Verbindungstechniken der Elektronik und Gerätetechnik, - Anfertigung und Auswertung technischer Dokumentationen, - Aufbau einfacher elektronischer Versuchsschaltungen - Software- Entwicklungen. (5) Als Nachweis ist eine schriftliche Bestätigung der Praxiseinrichtung über Dauer und Inhalt des Vorpraktikums zu erbringen sowie ein Tätigkeitsbericht des Bewerbers.

3 Dauer und Gliederung des Studiums (zu 2, 3 und 5 der RPO) (1) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Sie umfasst die theoretischen und praktischen Studiensemester sowie die Prüfungen und die Diplomarbeit. Ein Vorpraktikum gehört nicht zur Regelstudienzeit. (2) Theoretische Studiensemester sind das erste bis vierte und das sechste bis siebente Semester des Studienganges. Das praktische Studiensemester ist das fünfte Semester. Im achten Studiensemester finden 10 Semester- Wochenstunden weiterführende Lehrveranstaltungen nach einem Sonderplan statt und es wird die Diplomarbeit angefertigt. (3) Zum Grundstudium gehören das erste bis dritte Semester, zum Hauptstudium das vierte bis achte Semester. Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang der Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich ist in den Anlagen 1 und 2 festgelegt; Anlage 3 beinhaltet das Fächerangebot im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums.. (4) Im 4. und im 7. Semester wird eine Projektarbeit im Laufe des jeweiligen Semesters in je einem Lehrfach mit mindestens 4 SWS Umfang angefertigt und als alternative Prüfungsleistung bewertet. Während des Grund- und des Hauptstudiums wird jeweils eine Pflichtexkursion durchgeführt (5) Der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums wird durch das Vordiplomzeugnis (PO, Anlage 2) nachgewiesen. Die dazu erforderlichen Fachprüfungen sind bis zum Ende des fünften Studiensemesters erstmals vollständig abzulegen. (6) Die Leistungsnachweise für das Hauptstudium müssen spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Regelstudienzeit erstmals vollständig erbracht sein. Andernfalls ist eine verbindliche Studienberatung nach ThürHG, 20 (5) durchzuführen. 4 Lehrveranstaltungen (1) Ein Semester wird mit 30 Semesterwochenstunden im Pflicht- und Wahlpflichtbereich geplant; der Anteil der Wahlpflichtfächer ist aus den Studienplänen, Anlagen 1 und 2, zu entnehmen. (2) Lehrveranstaltungen in den einzelnen Studiensemestern, Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen sowie Art und Umfang der Leistungsnachweise sind in den Studienplänen, Anlagen 1-3, festgelegt. Die Lehrinhalte aller Lehrveranstaltungen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern, festgelegt mit einem zeitlichen Gesamtumfang von mindestens 180 Semesterwochenstunden (SWS), sind im jeweiligen Semester nach Maßgabe dieser Studienpläne durch die entsprechenden Leistungsnachweise oder Bescheinigungen entsprechend Anlage 1 der PO sowie 7, 8 und 9 der RPO abzuschließen. (3) Die möglichen Wahlpflichtfächer des Hauptstudiums sind in Anlage 3 festgehalten. Die Auswahl entsprechend der vorgegebenen Stundenzahl (7 SWS im 6. Fachsemester und 3 SWS im 7. Fachsemester) und der im jeweiligen Semester gegebenen Rahmenbedingungen (Auslastung, Mindestbeteiligung) obliegt dem Studenten. (4) Die Einschreibung erfolgt im Semester vor der beabsichtigten Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung. (5) Als Wahlpflichtfächer werden auch Pflichtfächer des Hauptstudiums der jeweils anderen Studiengänge des Fachbereiches anerkannt. 5 Praxissemester (zu 3 der RPO) (1) Das praktische Studiensemester kann erst begonnen werden, wenn nicht mehr als zwei Leistungsnachweise des Vordiploms noch nicht bestanden sind. (2) Es umfasst 20 Wochen. Davon können bis zu 2 Wochen Lehrveranstaltungen (praxisbegleitende LV) an der Fachhochschule Jena durchgeführt werden. Urlaubs- und Fehltage müssen nachgeholt werden. (3) Zwischen Student und Praxisstelle ist ein Praktikantenvertrag abzuschließen. (4) Das praktische Studiensemester kann erst dann anerkannt werden, wenn alle Leistungsnachweise des Grundstudiums (Vordiplom) erbracht und von den bis zum Ende des vierten Studiensemesters vorgeschriebenen Leistungsnachweisen

höchstens zwei nicht erfolgreich abgeschlossen wurden. (5) Der Nachweis über die erfolgreiche Bewertung des praktischen Studiensemesters ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen des siebenten Fachsemesters. (6) Über die Anerkennung des praktischen Studiensemesters entscheidet das Praktikantenamt. (7) Das Diplomsemester kann nur begonnen werden, wenn von den Leistungsnachweisen des Hauptstudiums höchstens zwei noch nicht erbracht worden sind. (8) Näheres zu den Praxissemestern regelt die "Praktikantenordnung der technischen Fachbereiche an der Fachhochschule Jena" (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1994, S. 410) in der jeweils geltenden Fassung. 6 Leistungsnachweise (zu 10 RPO) (1) Prüfungsleistungen (PL) werden nach Studienplan (Anlage 1-3) bzw. Anlage 1 PO erbracht. Die näheren Bedingungen regelt 4 PO. (2) Alternative Prüfungsleistungen (AL) entsprechend der Studienpläne (Anlage 1-3) werden während des Semesters erbracht. Art und Dauer bzw. die nominale Bearbeitungszeit legen die Lehrkräfte fest und informieren darüber die Studierenden am Semesterbeginn. (3) Alle nach den Studienplänen (Anlagen 1-3) geforderten Leistungsabschlüsse müssen einzeln erfolgreich erbracht sein. Sie sind erfolgreich erbracht, wenn sie mit der Note ausreichend (4,0) oder besser bewertet werden. (4) Laborscheine (Lab) dienen dem Nachweis der Teilnahme und des positiven Abschlusses an einem Laborpraktikum. Über den Umfang des Laborpraktikums (Anzahl und Art der Versuche) sind die Studierenden bei Semesterbeginn durch die Lehrkräfte zu informieren. Entsprechend der Studienpläne (Anlage 1-3) können die Ergebnisse des Laborpraktikums Prüfungsvorleistung oder Voraussetzung für die Erteilung der Endnote sein oder als AL in die Semesternote eingehen (s. PO 4 Abs. 4). (5) Für jedes Lehrfach wird entsprechend der Prüfungsleistungen, die in den Studienplänen (Anlage 1-3) festgelegt sind, eine Fachnote gebildet. 7 Fristen und Verlust des Prüfungsanspruches (zu 29 RPO) (1) Die Leistungsnachweise für das Grundstudium und die Nachweise über die Teilnahme an den Pflichtexkursionen nach 3 (4) müssen nach 3 (5) SO, die für das Hauptstudium nach 3 (6) SO erbracht sein. (2) Für Wiederholungsprüfungen ist die Fristenregelung nach 7 (1) PO einzuhalten. (3) Für die Beantragung der Ausgabe eines Diplomthemas ist 10 (10) der PO zu beachten. (4) Hat der Studierende die o.g. Fristenregelungen nicht eingehalten, so gelten die ausstehenden Prüfungsleistungen als erstmals nicht bestanden, es sei denn, der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Die Wiederholungsprüfungen erfolgen nach 7 PO. 8 Inkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im "Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst" folgenden Monats in Kraft. (2) Diese Studienordnung gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2001/ 02 im ersten Studiensemester des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik aufgenommen haben.

9 Gleichstellung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Die Rektorin der Fachhochschule Jena Der Dekan des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik Prof. Dr. G. Beibst Prof. Dr. sc. M. Schmidt

FH Jena Anlage 1 Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik Studiengang Kommunikations- und Medientechnik Grundstudium Fach Nr. Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester Fachprüfungen Pflichtfächer V Ü P LN V Ü P LN V Ü P LN E 011, 012 Mathematik I, II 6 4 PL/120 4 2 PL/120 Mathematik E 013 Numerische Mathematik 2 1 AL E 021, 022 Physik I, II 4 2 2 2 PL/120 Physik E 031, 032 Informatik I, II 4 2 PL/90 2 2 AL Informatik E 033 Informatik III 1 1 AL E 051, 052, Elektrotechnik I, II, III 2 2 PL/90 4 2 2 PL/90 2 1 1 PL/90 Elektrotechnik 053 E 041 Werkstoffe der ET 2 1 1 AL Werkstoffe und Bauelemente der Elektrotechnik E 043 Elektronische Bauelemente 3 2 PL/90 E 090 Geräteelemente 2 2 AL Gerätetechnik E 093 Gerätekonstruktion 2 1 AL E 063 Digitale Schaltungstechnik I 2 E 073 Signal- und Systemtheorie 3 2 PL/90 Signal- und Systemtheorie E 083 Messtechnische Grundlagen 2 AL E 085 Regelungstechnik 2 1 1 PL/90 Regelungstechnik Wahlpflichtfächer E 091 Fachsprache (Englisch, Französisch, Russisch) 2 2 PL/90 Fachsprache (Englisch, Französisch, Russisch) SWS 30 30 30 Summe 90 SWS Wahlfächer Arbeits- und Lerntechnik 1 1 MATLAB 1 1 AL V Vorlesung Ü Übung PL Prüfungsleistung P Praktikum AL Alternative Prüfungsleistung (Klausur, Beleg, Protokoll) im Semester LN Leistungsnachweis Die Praktika werden mit je einer Studienleistung (unbenoteter Schein) abgeschlossen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Ausnahme: E 052/ E 053 mit Praktikum als Voraussetzung für die Erteilung der Endnote.

FH Jena - Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik Anlage 2 Studiengang Kommunikations- und Medientechnik Hauptstudium Fach Nr. Pflichtfächer 4. Semester 5. 6. Semester 7. Semester 8. Fachprüfungen V Ü P LN V Ü P LN V Ü P LN E 201, 202 Betriebswirtschaft I, II 2 2 PL/120 Betriebswirtschaft E 210 Analoge Schaltungstechnik 2 2 PL/90 2 AL Schaltungstechnik E 063, 220 Digitale Schaltg.Technik I, II 1 1 1 PL/120 E 083, 231 Elektr. Mess- u. Prüftechnik 2 1 PL/90 P D Elektrische Messtechnik E 260 Signalverarbeitung 2 1 PL/90 R I Signalverarbeitung E 240 Mikroprozessortechnik 2 2 PL/90 A P Mikroprozessortechnik E 270 Elektronikkonstruktion 2 AL X L Elektronikkonstruktion E 205 Entwicklungsmanagement I 2 AL O Entwicklungsmanagement E 281, 282 Digitale Bildverarbeitung I, II S 2 2 AL 2 1 PL/90 M Digitale Bildverarbeitung E 250 Optische Signalübertragung S 3 1 AL S Nachrichtenübertragung E 400 Einführung in die Nachrichtentechnik 2 AL E E E 431 Übertragungstechnik M 1 1 2 2 PL/90 M E 440 Hochfrequenztechnik 1 1 E 2 2 PL/90 E Hochfrequenztechnik E 421 Nachrichtensysteme S 2 AL S Kommunikationsnetze E 570 Lokale Netze T 3 AL T E 700, E Digitale Audiotechnik E 2 1 PL/90 E Audio/ Video- Technik 720 Digitale Videotechnik I R 2 1 PL/90 R E 710, E Computergrafik/ VR 2 2 AL Interaktive Medien 741 Interaktive Medien/ Autorensysteme 1 2 AL E 770 Komplexpraktikum KMT 4 AL Komplexpraktikum KMT E 780 Internet- Technologie 1 2 AL Internet- Technologie E 940 Datenbanken I 1 1 AL Datenbanken I SWS 30 *) 22 + 8 27 + 3 **) Summe 90 SWS (Pflicht + Wahlpflichtfächer) V Vorlesung LN Leistungsnachweis Ü Übung PL Prüfungsleistung P Praktikum AL Alternative Prüfungsleistung (Klausur, Beleg, Protokoll) im Semester Die Praktika werden mit je einer Studienleistung (unbenoteter Schein) abgeschlossen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Ausnahme: E 210 sowie als Voraussetzung für die Erteilung der Endnote bei E 431 und E 440 *) incl. Studienabschnitt mit 60 h weiterführender Lehrveranstaltungen "en bloc" nach separatem Plan **) incl. Studienabschnitt mit 10 SWS weiterführender Lehrveranstaltungen nach Sonderplan

Anlage 3 FH Jena Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik Studienplan für das Hauptstudium des Studienganges Kommunikations- und Medientechnik Wahlpflichtfächer Fach- Nr. Lehrfach Semester SWS PVL Prüfungen/ Leistungen V Ü P V Ü P Art Dauer 6. 7. E 890 Digitale Regelung/ Fuzzy- Regelung 2-1 3 Lab PL 90' E 840 Ausgewählte Kapitel der analogen Schaltungstechnik 1 1 1 3 Lab SL E 242 Mikroprozessortechnik II 2-2 4 PL 90' E 600 Digitale Nachrichtentechnik 2 1-3 PL 90' E 867 Informations- und Codierungstheorie 1 1-2 PL 90' E 857 Fernsehtechnik 2 - - 2 PL 90' E 730 Desk Top Publishing 2-1 3 SL E 205 Marketing 2 - - 2 AL E 920 Anlagenautomatisierung 2 - - 2 AL E 350 Sensorik 2-1 3 PL 90' E 351 Aktorik 2-1 3 PL 90' E 370 EMV/ Schutz- und Sicherheitstechnik 2-1 3 Lab AL E 721 Digitale Videotechnik II 1-1 2 Lab AL E 815 Optoelektronik 2-1 3 Lab PL 90' E 850 Hochfrequenzmesstechnik 1-1 2 AL E 863 Entwurf analoger und digitaler Filter 2-2 4 AL E 860 Sonderprobleme der HF- Technik 2 - - 2 AL E 940 Datenbanken II 1-1 2 SL E 330 Lasertechnik 2 - - 2 AL E 980 Portable Betriebssysteme 2 - - 2 AL E 985 Objektorientierte graphische Programmierung 2 - - 2 AL s.a. Studienordnung 4 (5) PVL: Prüfungsvorleistung als Voraussetzung zur Erteilung der Endnote Wahlfächer E 905 Technisches Englisch (Unicert II) - - 4 902 PL 120' E 906 Technisches Englisch (Unicert III) - - 4 905 PL 180 E 950 Volkswirtschaftslehre 2 2 - PL 120' E 953 Unternehmensführung 2 - - PL 90' E 967 Wirtschaftsrecht 2 2 - PL 90' E 970 Urheber- und Medienrecht 2 - - AL E 993 Technikgeschichte 2 - - SL 03.06.04