1 Einladung und Ausschreibung zur 1. OTVN Motorrad Classic (1.OMC) am 29.August 2015 Orientierungsfahrt für klassische Zweiräder, Gespanne und Dreiräder bis Bj. 1985, im Zschopau- und Sehmatal, anlässlich des 135-jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Neundorf 1. Veranstaltung und Veranstalter: Oldtimertreffen mit ca. 50 km langer Orientierungs- und Wertungsfahrt für Zweiräder, Gespanne und Dreiräder bis Bj. 1985 Veranstalter: Oldtimer-Technik-Verein Neundorf e.v. (OTVN) Hauptstr. 26 OT Neundorf, 09488 Thermalbad Wiesenbad in Kooperation mit der Freiwilligen Feuerwehr Neundorf 2. Start- und Zielort, Datum und Zeit der Veranstaltung Neundorf (Ortsteil der Gemeinde 09488 Thermalbad Wiesenbad), Festgelände am Rittergut, Rittergutsweg 3, 09488 Thermalbad Wiesenbad 29. August 2015 ab 08.30 Uhr Ankunft ab 08:30, Start der Wertungsfahrt gegen 10:30 Uhr 3. Teilnahmeberechtigt an der Orientierungs- und Wertungsfahrt: sind alle Zweiräder und Gespanne sowie Dreiräder bis einschließlich Baujahr 1985. Die Fahrzeuge müssen amtlich für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein (oder es muss ein rotes bzw. Kurzzeitkennzeichen vorhanden sein),
2 entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen versichert sein und sollten sich im Originalzustand (oder im gut restaurierten Zustand) befinden. 4. Klasseneinteilung: M1 = Zweiräder sowie Gespanne und Dreiräder bis Bj. 1930 M2 = Zweiräder sowie Gespanne und Dreiräder ab Bj. 1931 bis Bj. 1945 M3 = Zweiräder sowie Gespanne und Dreiräder ab Bj. 1946 bis Bj. 1965 M4 = Zweiräder sowie Gespanne und Dreiräder ab Bj. 1966 bis Bj. 1985 Die Anzahl möglicher Teilnehmer wird aus Platzgründen auf 80 beschränkt! 5. Nennung: Nennungen müssen bis zum 15.August 2015 entweder auf dem Postweg an Oldtimer-Technik-Verein Neundorf e.v. z.hd. Lars Gärtner Hauptstraße 26 09488 Thermalbad Wiesenbad oder per E-Mail an lars_gaertner@gmx.de eingegangen sein. Das Nenngeld beträgt 5 je Fahrzeug, und muss ebenfalls bis zum 15.08.15 überwiesen sein. Ein Imbiss und ein Getränk sind im Nenngeld enthalten. Angenommene Nennungen werden ausschließlich per Email bestätigt. Deshalb Mailadresse auf der Nennung nicht vergessen!!!!!!! Die Anmeldung wird erst nach Einzahlung des Nenngeldes verbindlich! Dem Veranstalter steht das Recht zu, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. NENNGELD Das Nenngeld ist im Voraus auf das Konto: Inhaber: Oldtimer-Technik-Verein Neundorf Kontonr.: 0321028861 BLZ: 87096214 (Volksbank Chemnitz) IBAN: DE39870962140321028861 BIC: GENODEF1CH1 Verw.-zw.: 1OMC
3 zu überweisen. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung zurückgezahlt! Nachnennungen sind eventuell noch am Veranstaltungstag bis 09:30 Uhr möglich. Für nachgenannte Teilnehmer wird kein Essen- und Getränkegutschein ausgereicht! Eine Garantie auf Nachnennung am Veranstaltungstag wird nicht gegeben. 6. Durchführung und Wertung: Es handelt sich um eine Rundfahrt mit Orientierungs- und Wertungsaufgaben. Die Ausfahrt ist keine Rallye oder Motorsportveranstaltung! Zulässige Höchstgeschwindigkeiten sind einzuhalten, weil die gefahrene Zeit der Ausfahrt nicht zur Bewertung herangezogen wird. Gefahren wird einzeln, nicht als Kolonne, ohne besondere Absicherung oder Betreuung, im öffentlichen Straßenverkehr, nach den Vorgaben der StVO und StVZO. Gefahren wird eine durch VFV Zeichen gekennzeichnete Route durch das Zschopau- und Sehmatal. Auf der Strecke finden Wertungsprüfungen und Durchfahrtskontrollen statt. Es wird keine Streckenkarte ausgereicht! Bedeutung der VFV-Zeichen: nach Links Geradeaus nach Rechts Hinweistafel auf Durchfahrtskontrollen und Wertungsprüfungen: KP oder KP Für die Gesamtwertung werden die negativen Wertungspunkte an den einzelnen Wertungsprüfungen und den Durchfahrtskontrollen addiert. Diese werden auf einer Fahrerkarte eingetragen, die durch den Fahrer mitgeführt wird und die nach dem absolvieren des letzten Kontrollpunktes eingezogen wird. Es wird nach Startnummer gestartet. Im Pannenfall steht ein Fahrzeug zur Rückholung des Fahrzeuges und des Teilnehmers zum Festgelände bereit.
4 Prämierung: Der Gesamtsieger wird mit einem wertvollen Preis ausgezeichnet. In den einzelnen Klassen werden jeweils die ersten drei Plätze prämiert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los! Außerdem gibt es einen Preis für den Teilnehmer mit der weitesten Anreise und für den Teilnehmer mit der ältesten Maschine. Die Vergabe von weiteren Preisen behält sich der Veranstalter vor! 7. Ablauf der Veranstaltung: Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt! Die Teilnehmer sollten zwischen 08:30 Uhr und 09:30 Uhr am Festgelände eintreffen. Dort findet dann 10:00 Uhr eine Fahrerbesprechung statt. 10:30 Uhr: Beginn der Wertungsfahrt mit Einzelvorstellung der Fahrzeuge. Nennungen werden im Voraus angenommen! Auch per E-Mail! Sollte am Veranstaltungstag die Höchststarterzahl noch nicht erreicht sein, ist eine Nachnennung am 29. August 2015 ab 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr möglich. Startnummern werden vom Veranstalter am Tag der Veranstaltung vergeben. Gegen 15:00 Uhr findet die Siegerehrung statt. Da diese Oldtimerveranstaltung nur ein Teil der Feier zum 135-jährigen Jubiläum der Feuerwehr ist, findet noch ein allgemeines Rahmenprogramm statt, so dass keiner übereilt abreisen muss. 8. Teilnahmebedingungen: Die Teilnehmer verpflichten sich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die während der Veranstaltung auftreten können, ab. Die Fahrer tragen die volle straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihnen respektive ihren Fahrzeugen verursachten Personen- oder Sachschäden. Das Tragen von Sturzhelmen in allen Klassen ist Pflicht. Die Fahrer erkennen mit ihrer Unterschrift auf dem Nennungsformular die Ausschreibungsbedingungen an. 9. Allgemeines: Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich nach dieser Ausschreibung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen, bzw. von den Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist.
5 10. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer: a)verantwortlichkeit Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und -halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivilund strafrechtliche Verantwortung für alle durch die von Ihnen benutzten Fahrzeuge verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. b) Haftungsverzicht Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -halter) verzichten durch Abgabe der Nennung auf Forderungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch Unfälle oder Schäden entstanden sind, sowie auf jegliches rechtliches Vorgehen oder Rückgriffe gegenüber dem Veranstalter. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. --------------------------------------Ausschreibungsende--------------------------------------