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Transkript:

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Sole-Unfall in Etzel: Wie lassen sich Schäden vermeiden? Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE), eingegangen am 10.07.2018 - Drs. 18/1282 an die Staatskanzlei übersandt am 18.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 09.08.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Ende Mai trat auf der Kavernenanlage in Etzel Salzsole aus. Wurde nach ersten Angaben Grünland auf 1 500 m 3 belastet, bestätigte die Landesregierung auf Anfrage der Fragestellerinnen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass 3 300 m 3 Grünfläche kontaminiert wurde und der Boden ausgehoben werden musste. Vorbemerkung der Landesregierung Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zur Frage 37 der Kleinen Anfragen für die Fragestunde vom 22.06.2018 (Drucksache 18/1180) verwiesen. 1. Vor dem Hintergrund der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 18/1180, dass die ausgetretene Menge zu klein sei, um mit den vorhandenen messtechnischen Möglichkeiten erkannt zu werden: Ab welcher Austrittsmenge erkennt die Technik Leitungsschäden? Die 25 km lange Rohrleitung (Solefernleitung) mit einem Durchmesser von 1,1 m hat ein Leitungsvolumen von ca. 25 000 m 3. Durch die eingebaute Messtechnik sind theoretisch Leckagen kleiner 0,1 m 3 pro Stunde detektierbar. Diese sehr geringe Schwelle wird jedoch durch die Einwirkungen von Betriebsbedingungen, wie z. B. Wechsel zwischen Betrieb- und Ruhephasen, Temperaturschwankungen der Umgebung oder des Mediums, dynamische Druckschwankungen im kontinuierlichen Betrieb usw. vergrößert. Insofern kann ein exakter Schwellenwert einer Leckage-Erkennungsrate nicht angegeben werden. 2. Wie alt ist die leckgeschlagene Rohrleitung? Die Leckage trat im Bereich der Dichtung an einem Be-/Entlüftungsstutzen auf, der vor rund sieben Jahren in der Form errichtet wurde. 1

3. Welche Maßnahmen umfassen die halbjährigen Kontrollen entlang der Strecke (vgl. Drs. 18/1180)? Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Leitung durch Trassenbefahrungen alle zwei Wochen und durch Trassenbegehungen viermal im Jahr zu überprüfen. Weiterhin wird die Leitung jährlich auf ihre Integrität sowie regelmäßig durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft. 4. Findet eine kontinuierliche Wartung der Rohrleitungen statt und, wenn ja, welche Maßnahmen umfasst diese? Hinsichtlich des Betriebes der Rohrleitungen gelten die Vorschriften der Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Niedersachsen (Tiefbohrverordnung - BVOT) und die technischen Regeln für Rohrfernleitungen (TRFL). Laut 17 Abs. 3 der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine Bundesbergverordnung - ABBergV) ist ein Plan für Instandhaltungsmaßnahmen und die systematische Prüfung von für die Sicherheit bedeutsamen Maschinen, Geräten, Apparaten, maschinellen und elektrischen Einrichtungen einschließlich der Sicherheitseinrichtungen aufzustellen. Die TRFL wird als allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) angesehen und findet auf Rohrleitungen zum Transport von wassergefährdenden Stoffen Anwendung. Regelmäßige Prüfungen finden auf Grundlage der BVOT (Funktion der Sicherheitseinrichtungen - BVOT Anhang Nr.17) sowie der TRFL bzw. des Genehmigungsbescheides (Dichtheit, ordnungsgemäßer Zustand, Korrosionsschutz) statt. 5. Wann wurde der undichte Flansch zuletzt ausgetauscht? Der Flansch ist Bestandteil der Solefernleitung und fest mit dieser verbaut. Die letzten Arbeiten an dem Stutzen wurden Ende April 2018 durchgeführt und mittels Protokoll an den Betrieb übergeben. Ein Austausch der Entlüftungseinrichtung am Flansch wurde im Juni 2018 durchgeführt. 6. Findet ein regelmäßiger Austausch der störanfälligen Flansche statt? Im Rahmen regelmäßiger Prüfungen wird durch unabhängige Sachverständige die Integrität der Anlagen kontrolliert. Besteht kein Grund für Beanstandungen, so ergibt sich keine Notwendigkeit eines Austausches. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen 7. In welchen Intervallen werden Dichtungen und Rohrleitungen, die dem Transport stark salzhaltiger Sole dienen, zum Schutz vor Korrosion ersetzt? 8. Wenn Dichtungen und Rohrleitungen, die dem Transport stark salzhaltiger Sole dienen, zum Schutz vor Korrosion nicht in regelmäßigen Intervallen ersetzt werden, weshalb nicht? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam beantwortet. Die Rohrleitungen sowie deren Einrichtungen werden regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle überprüft. Ergibt sich aus den Prüfungen ein Handlungsbedarf, werden Reparaturmaßnahmen eingeleitet und umgesetzt. Ein regelmäßiger Austausch entspricht nicht dem Stand der Technik. 2

9. Vor dem Hintergrund, dass auch bei einer Trassenbegehung wenige Tage vor dem Schadensfall keine Auffälligkeiten festgestellt wurden: Hält die Landesregierung die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen für ausreichend? 10. Sieht die Landesregierung Optimierungsbedarf bei den bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und, wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 gemeinsam beantwortet. Die Trassenbegehungen, die wiederkehrenden Dichtheits- bzw. Druckprüfungen sowie die Prüfungen durch einen unabhängigen Sachverständigen sind nach derzeitigem Kenntnisstand ordnungsgemäß durchgeführt worden. Rund einen Monat vor dem Soleaustritt wurde der Flanschdeckel nach Angaben des Unternehmens neu verschlossen. Die direkt durchgeführte Dichtheitsprüfung war nach Kenntnis der Landesregierung unauffällig und die Leitung wurde wieder mit Druck beaufschlagt. Die Untersuchung der Ursachen dauert derzeit noch an. Erst wenn diese abgeschlossen worden sind, kann beurteilt werden, ob gegebenenfalls Optimierungsbedarf besteht. 11. In welcher Höhe sind Kosten für den Bodenaustausch entstanden? Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde der kontaminierte Boden komplett ausgehoben und zum Großteil der Entsorgung zugeführt. Die Verfüllarbeiten des Erdreichs sollen zeitnah abgeschlossen werden. Parallel dazu laufen vorbereitende technische Maßnahmen für die Grundwassersanierung (Anpassungen an Anlagen zur Abführung des verunreinigten Grundwassers etc.). Nach Abschluss der Vorbereitungsmaßnahmen kann die aktive Grundwassersanierung voraussichtlich noch im dritten Quartal des Jahres 2018 beginnen und wird dann etwa drei Monate andauern. Die genaue Höhe der Kosten für den Bodenaustausch ist derzeit nicht bekannt. Diese werden vom Betreiber getragen. 12. Inwiefern gab es Einträge von Sole in das Grundwasser und angrenzende Gewässer, bzw. wann sollen die Ergebnisse der Untersuchungen vorliegen? Zwischen dem Betreiber und dem Landkreis Wittmund als untere Wasserbehörde ist die Erstellung eines Beweissicherungs- und Sanierungskonzepts durch einen Sachverständigen vereinbart worden. Das Konzept wurde von einem Sachverständigen erstellt und umgesetzt. Im nördlichen Bereich konnten Chlorid-Belastungen im oberen Grundwasserleiter festgestellt werden. 13. Ist die Landesregierung der Meinung, dass regelmäßige Untersuchungen des Grundwassers auf Sole-Einträge geboten sind? Für ober- und unterirdisch verlegte Rohrleitungen oder Rohrfernleitungen zum Transport wassergefährdender Stoffe ist das Instrument der Grundwasserüberwachung nicht vorgesehen und auch nicht zielführend, da hiermit keine Überwachung der vollständigen Leitungsstrecke und frühzeitige Detektion von Leckagen ermöglicht wird. 14. Wer hat infolge des Unfalls welche Grundwassererhaltungsmaßnahmen (vgl. Drs. 18/1180) durchgeführt, welche Kosten sind dadurch angefallen, und wer trägt diese? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Die Kosten für die Beweissicherung und die Sanierung trägt der Betreiber der Rohrleitung. Für das Land Niedersachsen sind keine Sanierungskosten angefallen. 3

15. Welche Mengen belasteten Grundwassers müssen gehoben werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Die konkreten Mengen des zu hebenden belasteten Grundwassers können erst nach Abschluss der Grundwassersanierung ermittelt werden. 16. Was kosten die Sanierungsmaßnahmen, und wer trägt diese Kosten? Die Kosten für die bislang noch nicht abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen sind der Landesregierung bisher nicht bekannt. Die Sanierungskosten sind vom Betreiber der Leitung zu tragen. 17. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Kavernenbetriebs wurden seit dem Ölunfall im Jahr 2014 vom LBEG angewiesen und vom Betreiber umgesetzt? Nach dem Ölunfall, der sich am 17.11.2013 ereignet hat, ist durch das LBEG am 29.11.2013 als Sofortmaßnahme angeordnet worden, die Betriebsanlagen mit technischen Einrichtungen zur Verbesserung der Detektion von Rohölaustritten auszustatten. Daneben sollen laut Anordnung die Kavernenplätze so eingerichtet werden, dass auch im Falle eines Rohölaustritts dieser Austritt auf die Kavernenplätze beschränkt bleibt. Bis zur Nachrüstung dieser technischen Einrichtungen galt die Anordnung, die Plätze im Vier-Stunden-Rhythmus zu befahren. Weiterhin ist durch das LBEG eine sicherheitstechnische Überprüfung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) angeordnet worden. Daneben hat das LBEG im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aurich die Ölfreisetzung ermittelt und einen umfangreichen Untersuchungsbericht erstellt. Seit dem Ölunfall wird die Betriebsstätte zwölfmal im Jahr durch das LBEG kontrolliert. 18. Wurden Öldetektoren und Überwachungskameras installiert, und überwacht die zusätzliche Sicherheitstechnik auch die Sole-Leitungen? Der Betreiber hat Überwachungskameras zum Objektschutz auf den Betriebsanlagen installiert. Daneben gibt es Öldetektoren an diversen Betriebseinrichtungen, z. B. an den Abscheidesystemen der Verteilerplätze, nicht an der Solefernleitung als solcher. 19. Inwiefern wurden seit dem Ölunfall 2013 die Notfallpläne überarbeitet? Soweit es sich bei diesen Plänen um bergrechtliche Betriebspläne handelt, werden sie regelmäßig geprüft und aktualisiert, auch im Zuge der Prüfung des Hauptbetriebsplans, die alle zwei Jahre stattfindet. Der interne Alarmierungs- und Gefahrenabwehrplan ist Bestandteil des Managementsystems zur Verhinderung von Störfällen. Dieses System ist vom Unternehmer regelmäßig zu prüfen und wird bei den Vor-Ort-Inspektionen des LBEG geprüft. Anpassungen werden dabei auch durch Änderungen des Rechtsrahmens (z. B. Seveso-III-Richtlinie der EU), aber auch durch aktuelle Schadensfälle/Ereignisse ausgelöst. 20. Mit welchen wassergefährdenden Stoffen wird auf den Kavernenplätzen in Etzel umgegangen? Beim Solen von Kavernen wird z. B. Rohöl als Blanket zur Verhinderung einer unkontrollierten Solung nach oben eingesetzt. Derzeit wird keine Kaverne gesolt. Die Trocknung des aus den Gaskavernen entnommenen Erdgases erfolgt mithilfe von Glykol. Dies geschieht allerdings nicht auf den Kavernenplätzen, sondern auf den Betriebsplätzen vor Ort in Etzel. 4

Zudem befindet sich z. B. in Fahrzeugen oder Maschinen Hydrauliköl und andere flüssige Betriebsmittel. Alle drei Stoffe sind nicht permanent auf den Kavernenplätzen, sondern nur bei den entsprechenden Tätigkeiten oder in den Kavernen anzutreffen. 21. Wie viele Schadensfälle gab es beim Betrieb der Kavernen in Etzel seit 2013 (bitte jeweils Datum, Kavernenfeld und gegebenenfalls Menge der freigesetzten Stoffe angeben, vgl. auch Frage 1 der Drs. 17/1421)? Folgende Schadensfälle sind beim Betrieb der Kavernen in Etzel seit 2013 eingetreten: Betreiber Stoff Ort Menge Datum Etzel-Kavernenbetriebsgesellschaft & Co KG Glykol-Wassergemisch Betriebsplatz und angrenzender Graben ca. 500 l Glykol- Wasser-Gemisch 25.09.2013 * Etzel Gas Lager G & Co. KG Uniper Energy Storage G Storag Etzel G Blanketöl Verteilerplatz 10, Vorflut Ölfilm an Einleitstelle Ölschlieren und Schaum Ölschlieren Ölschlieren Öl Sole-Rohöl- Gemisch Erdgaskondensat Erdgas Jade, Wilhelmshaven Jade, Wilhelmshaven Jade/Wilhelmshaven Jade/Wilhelmshaven Hydrauliköl aus Autokran Storag Etzel G Rohöl Verteilerplatz 7, in Auffangwanne und auf Windenfundament Storag Etzel G Sole Soleleitung, südlich des Verteilerplatzes 10 Etzel-Kavernenbetriebsgesellschaft & Co KG Heute Storag Etzel G Erdgas ca. 40 m³ Blanketöl 17.11.2013 unbekannt 13.05.2014 unbekannt 22.05.2014 unbekannt 02.07.2014 unbekannt 14.07.2014 ca. 5 l 11.05.2015 ca. 5 l 05.02.2016 nicht bestimmbare geringe Menge 06.01.2017 unbekannt 02.01.2018 Verteilerplatz 7 ca. 2 l 28.02.2018 Betriebsplatz bei Druckentlastung ca. 10 l Rohöl 20.04.2018 ca. 500 m 3 22.05.2018 ca. 4 400 m 3 28.07.2018 22. Wie viele Strangabrisse gab es an niedersächsischen Kavernen in den vergangenen zehn Jahren? In den letzten zehn Jahren gab es in niedersächsischen Kavernen zwei Strangabrisse. (Verteilt am 14.08.2018) 5