SEVESO III im Alltag der Betriebe für Oberflächenbehandlung

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1 SEVESO III im Alltag der Betriebe für Oberflächenbehandlung AOT Herbstsymposium um Uhr Dr. Christian Kaßner LEOMA GmbH

2 SEVESO Unfall: Dioxin Wolke 1976 Wenig, aber.

3 Umsetzung Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen ( Seveso III-Richtlinie ) in das österreichische Recht Änderung Novellierung der Gewerbeordnung (BGl ) des Umweltinformationsgesetzes der Verordnung der Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie betreffend die Information über die Gefahr von Störfällen (Störfallinformationsverordnung StIV)

4 Novellierung Gewerbeordnung 84 a Ziel Verhinderung schwerer Unfälle 84 d Mitteilungen des Betriebsinhabers Übermittlung relevanter Informationen 84e Sicherheitskonzept (untere Klasse) Konzept zur Verbesserung der Sicherheit und für Notfälle 84f Sicherheitsbericht (obere Klasse) erweitertes Konzept zur Verbesserung der Sicherheit und für Notfälle mit ausführlichen Maßnahmen und Regelungen auch betriebsübergreifend

5 Wann fallen Unternehmen der AOT unter diese Regelungen Inwiefern ein Betrieb unter die Regelungen, hängt von den vorhandenen gefährlichen Stoffen und deren Menge im Betrieb ab. Ab der in Anhang 5 GeO festgelegten Mengenschwellen sind für die Betriebe unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen: Betrieb der unteren Klasse (bisher Grundpflichten) Betrieb der oberen Klasse (bisher erweiterte Pflichten)

6 Galvanik Nr. Gefährliche Stoffe Einstufung Untere Klasse Obere Klasse H1 z.b. Cyanide, Flusssäure Akut toxisch Gefahrenkategorie I 5 t 20 t H2 Cr VI-Salze Akut toxisch Gefahrenkategorie II 50 t 200 t Weiterhin auch Stoffe der Einzelstoffliste

7 Feuervezinkung Nr. Gefährliche Stoffe Einstufung Untere Klasse Obere Klasse E1 Fluxmittel (fest), Fluxbad > 530 g Doppelsalz, Abbeize > 160g Zn, Filterstaub, Zinkasche ausgemergelt Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Akut 1 oder Chronisch t 200 t E2 Fluxbad < 530 g Doppelsalz, Abbeize < 160g Zn, Zinkasche unbehandelt Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Chronisch t 500 t

8 Quotientenregel Tatsächliche, maximale Mengen laut Verzeichnis gefährlicher Stoffe Mengenschwellen aus Anhang 5 GeO

9 Anhang h

10 Anhang 5 weitere Stoffe h

11 Mitteilungen des Betriebsinhabers 84d GeO Name des Unternehmens und verantwortliche Person Verzeichnis gefährlicher Stoffe Ausgeübte oder beabsichtigte Tätigkeiten Beschreibung des Betriebs und dessen Umgebung, die einen schweren Unfall auslösen können Alle Änderungen seit der letzten Mitteilung

12 Konsequenzen bei Geltung der untere Klasse (ehemals Grundpflichten ) Mitteilung des Betreibers gem. 84 d GeO Erstellen eines Konzeptes zur Verhütung schwerer Unfälle mit gleichzeitigem Aufbau eines Sicherheitsmanagements Angabe ob der Betrieb unter das grenzüberschreitende Störfallrecht fällt. Pflichten zur Veröffentlichung der Angaben gemäß UIG Regelmäßige Überprüfung der Anlage durch die zuständige Behörde ca. alle 3-5 Jahre Daten der Gefahrstoffe öffentlich verfügbar. Klagrecht betroffener Anwohner wurde gestärkt.

13 Konsequenzen bei Geltung der obere Klasse (ehemals erweitere Pflichten) Zusätzlich zu den Pflichten der unteren Klasse: Aufbau eines Sicherheitsmanagements und Erstellen eines Sicherheitsberichtes (wesentlich umgangreicher mit vielen Pflichten), veröffentlich wird Erstellen eines internen Notfallplanes Pflichten der Veröffentlichung der Angaben nach UIG Alle 1-3 Jahre Inspektion der Behörde Noch mehr Klagemöglichkeiten der Anwohner

14 Wir sind gerne für Sie da: LEOMA GmbH Werksstraße 15 D Hattingen Tel.: Fax: Dr. Christian Kaßner, Dipl. Chem. Amtlich anerkannt nach der Anlagenverordnung (AwSV) (1. Arge TPO, und von der IHK zu Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Gewässerschutz bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ck@leoma-partner.de

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