adh-open Bouldern 2015



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ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

Transkript:

Ausschreibung adh-open Bouldern 2015 05. Dezember 2015 in Kaiserslautern Ausrichter: UNISPORT, TU Kaiserslautern Veranstaltungsort: RockTown Kaiserslautern Meldeschluss: 17. November 2015 Ausrichter: Partner des Ausrichters:

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 VERANSTALTER: AUSRICHTER: AUSTRAGUNGSORT: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) Unisport TU Kaiserslautern, Technische Universität Kaiserslautern RockTown Kaiserslautern TERMIN: 05. Dezember 2015 TEILNAHMEBERECHTIGUNG: Art. 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich anerkannte oder diesen gleichwertige Hochschulen sein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK. 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh 7 (Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufsqualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Satzung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Verbandsrat. 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberechtigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 25,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat. (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist. Bitte beachten: Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen ist während des gesamten Verlaufs einer Veranstaltung untersagt. Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln ist untersagt. Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des 5 RSO. Die Obleuteversammlung/Teamleitersitzung ist Bestandteil der Veranstaltung. Termin und Ort werden spätestens bei der bei der Anmeldung vor Ort bekannt gegeben.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 Bei adh-veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der NADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DIS- SportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten. Start von Minderjährigen: Für minderjährige Teilnehmende muss eine Einverständniserklärung der Eltern gegenüber der entsendenden Hochschule vorliegen. Die Einverständniserklärung sollte zumindest das Einverständnis zur Teilnahme sowie das Einverständnis, an Veranstaltungen nach einer bestimmten Uhrzeit teilnehmen zu dürfen, beinhalten. Über weitere Inhalte der Erklärung, wie zum Beispiel das Einverständnis zur eigenen Anreise, können die entsendenden Hochschulen je nach Situation selbst entscheiden. Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der 5 und 9, ist durch die entsendende Hochschule an eine geeignete Person zu übertragen. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regelung liegt bei der entsendenden Hochschule. Eine Muster-Einverständniserklärung kann über den für Mitgliedshochschulen geschützten Bereich der adh- Homepage bezogen werden. ANMELDE- VORAUSSETZUNG: Studienausweis / Anstellungsbescheinigung einer Hochschule. Dieser ist beim Abholen der Startunterlagen vorzulegen. MELDESCHLUSS: 17. November 2015 ANMELDUNG: Die Anmeldung für den adh-open Bouldern 2015 muss termingerecht über das beiliegende Anmeldeformular stattgefunden haben. Dieses bitte vollständig ausgefüllt an die Organisationsleitung schicken. E-Mail: adh-openbouldern15@hochschulsport.uni-kl.de Post: TU Kaiserslautern/UNISPORT Paul-Ehrlich-Straße 28 67663 Kaiserslautern Bei Postversand gilt zur Wahrung der Frist das Datum des Poststempels. Hinweis: Die Meldung muss erkennbar durch die zuständige Hochschulsporteinrichtung bestätigt sein (z. B. durch Unterschrift und Stempel). Die Meldegebühr beträgt 25. Darin enthalten sind die Startgebühr, das offizielle Veranstaltungsshirt, Zugang zur Wettkampfstätte und der Eintritt zu der After Climb Party. Die Anmeldung gilt mit Zusendung des Anmeldeformulars als verbindlich. Die Meldegebühr ist binnen zehn Tage auf unten genanntes Konto zu überweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen. NACHMELDUNGEN: Eine Nachmeldung ist nur nach Absprache gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr von 5 vor Ort möglich. Die Teilnehmerinnen-/Teilnehmerzahl ist beschränkt. ABMELDUNG: Eine Rückerstattung der Meldegebühr ist nur bei einer Abmeldung bis zum 17. November 2015 möglich.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 Das Startgeld ist binnen zehn Tage zu überweisen an: Inhaber: Technische Universität Kaiserslautern IBAN: DE55 5405 0110 0000 123836 BIC: MALADE51KLS Verwendungszweck: adh-open boulder, Name, Vorname/Universität REUEGELD: Wird eine Nennung nicht erfüllt, so ist zusätzlich zur Meldegebühr eine Reuegebühr von 25 an den Ausrichter zu zahlen. WETTBEWERBE: adh-open Bouldern 2015 getrennte Wertung Damen/Herren ZEITPLAN: 08:30 09:30 Uhr Registrierung adh-open und Nachmeldung 10:00 13:00 Uhr adh-open Quali Herren/ Damen (10 Boulder) 14:00 17:30 Uhr - PAUSE - 18:30 Uhr adh-open Finale 20:00 Uhr Siegerehrung 21:30 Uhr After Climb Party Fun Cup (30 Boulder mehr Infos auf www.rocktown.eu ) Den genauen Zeitplan erhalten die Teilnehmer bei der Einschreibung im Wettkampfbüro. Eventuelle Änderungen behält sich der Veranstalter vor. HOMEPAGE: ÜBERNACHTUNG: Unter https://www.unisport.uni-kl.de/wettkampf/adh-open findet ihr alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung. Unter Anderem Anfahrtsbeschreibung, Lageplan, Ablaufplan, Ausschreibung, etc. Übernachtungsmöglichkeiten in der Sporthalle der TU sind gegeben. Schlafsack und Isomatte müssen selbst mitgebracht werden. Sanitäre Anlagen sind vorhanden. VERPFLEGUNG: Verpflegungsmöglichkeiten sind vor Ort vorhanden. RAHMENPROGRAMM: Am Wettkampftag findet in den Pausen auch ein Funcup statt. Mehr Infos dazu findet ihr auf www.rocktown.eu After Climb Party; für Teilnehmer des adh-open ist der Eintritt frei ANFAHRT: Eine Anfahrtsbeschreibung und weitere Informationen werden nach Meldeschluss per E-Mail zugeschickt oder können unter folgenden Links nachgelesen werden: https://www.hochschulsport.uni-kl.de/sportstaette.aspx# (Übernachtung und Party), http://www.rocktown.eu/info/anfahrt/ (Wettkampfstätte).

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 KONTAKT: adh-openbouldern15@hochschulsport.uni-kl.de Martin Miecke Paul Ehrlich-Str 28 67663 Kaiserslautern Tel.: 0631/2055030 E-Mail: martin.miecke@hochschulsport.uni-kl.de VERSICHERUNG & HAFTUNG: Veranstalter, Ausrichter, Grundeigentümer sowie Sponsoren übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen, die der Teilnehmer während der Veranstaltung erleidet. Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Wettkämpfer seine Zustimmung gibt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung des Wettkampfes ergeben, selbst zu tragen und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die den Wettkampf durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben. Wir weisen darauf hin, dass jeder Aktive über einen ausreichenden Versicherungsschutz (private Haftpflichtund Unfallversicherung) verfügen sollte. Wir freuen uns auf einen packenden Wettkampf und eine krachende After Climb Party. Viele Grüße aus Kaiserslautern Das Organisationsteam des adh-open Bouldern 2015

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 6 Dieses Formular bitte vollständig ausgefüllt an die Organisationsleitung schicken. E-Mail: Post: adh-openbouldern15@hochschulsport.uni-kl.de TU Kaiserslautern/UNISPORT Paul-Ehrlich-Straße 28 67663 Kaiserslautern Bei Postversand gilt zur Wahrung der Frist das Datum des Poststempels. Hinweis: Die Meldung muss durch die zuständige Hochschulsporteinrichtung bestätigt sein (z. B. durch Unterschrift und Stempel). ANMELDEFORMULAR adh-open Bouldern 2015 05.12.2015, Kaiserslautern Name, Vorname: Geburtsdatum: E-Mail: Telefon: Ich bouldere im Schwierigkeitsgrad Fb T-Shirt Größe (XS-XL) Name der Hochschule: Studiengang: Übernachtung/ Verpflegung: Übernachtung in der Sporthalle der TU + Verpflegung Paket 1 (2x Frühstück/1x Mittagessen) 16,50 Verpflegung Paket 2 Mittagessen am Veranstaltungstag 7,50 Meldegebühr: Wir überweisen 25 + entsprechendes Verpflegungspaket binnen 10 Tagen nach Anmeldung auf oben genanntes Konto. --------------------------------------------- ----------------------------------------- Hochschulsportbeauftragte/r Sportreferentin / Sportreferent Leiterin/Leiter des Hochschulsports Meldeschluss: 17. November 2015