Ziel- und Leistungsvereinbarung 2004

Ähnliche Dokumente
Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Jahr zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) und der

Ziel- und Leistungsvereinbarung 2004

Ziel- und Leistungsvereinbarung 2002

Ziel- und Leistungsvereinbarung 2002

Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Jahr zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung

Rahmenvereinbarung. zur Kooperation. zwischen. der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg. und

Satzung zur Durchführung von Qualitätsbewertungsverfahren nach 3 (2) Hamburgisches Hochschulgesetz

Rahmenordnung für zentrale wissenschaftliche Einrichtungen der Fachhochschule Stralsund vom 6. Juni Präambel

Rolle der Fachhochschulen zu Universitäten

How To Write A Target And Performance Agreement For 2011 In Hamburg

Rahmenvertrag. für die. Kooperation

2. Juni 2008 Amtliches Mitteilungsblatt

FIBAA Foundation for International Business Administration Accreditation

ORGANISATIONSREGLEMENT DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN. Erlassen vom Universitätsrat aufgrund des Art. 15 Abs. 1 ÖUSG:

CHE-Jahresprogramm Basis III: Erfahrungen aus den Quality Audits von evalag und Hinweise zur Systemakkreditierung

Rijksuniversiteit Groningen

07/08. Rundschreiben. 19. August Seite. Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Gewährung von Sach- oder

Kooperation mit außerhochschulischen Partnern

^ãíäáåüéë=jáííéáäìåöëää~íí= ÇÉê=c~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉ=dáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ=

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZUR QUALITÄTSSICHERUNG UND -ENTWICKLUNG

2. Leistungen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

Grundordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Stiftung des öffentlichen Rechts

Bachelor welcome! Erklärung führender deutscher Unternehmen zur Umstellung auf Bachelor- und Master-Abschlüsse in Deutschland

Ordnung für die Qualitätsbewertung an der Hochschule für bildende Künste Hamburg. Vom 6. Dezember rechtsbereinigt mit Stand vom 4.

Personalentwicklung an der Hochschule ein Einblick

Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track. vom Lesefassung vom

Ziel- und Leistungsvereinbarung 2002

Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen

Das Tenure-Track-Programm:

Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen der. Freien und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung. und der

Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/121 Landtag Wahlperiode

Präsident. Stellvertretung des Präsidenten: Universitätsprofessor Dr. Georg Krausch. Vizepräsidentin. Universitätsprofessorin Dr.

- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig

Ordnung zur Leitung und zum Betrieb des Zentrums für Internationale Studien (ZIS)/ School of International Studies der Technischen Universität Dresden

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft

Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt

für das Jahr 2007 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg Behörde für W issenschaft und Forschung (BW F) und der Hamburg (SUB)

12. Wahlperiode des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Biologie und Kommunikationswissenschaften an den Universitäten

AMTLICHE MITTEILUNGEN

1. Nachtrag zur ZIELVEREINBARUNG

Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Jahr zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) und der

Satzungsbeilage der Technischen Universität Darmstadt 2.10

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 352. Sitzung des Senats am 20. Januar 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich!

Vereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom (Stand )

Schriftliche Kleine Anfrage

ORDNUNG der Fakultät für Chemie und Mineralogie

Qualitätsmanagement in Hochschulen eine brandenburgische Perspektive

DAAD Leitertagung Akademische Auslandsämter

Fakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig

Eine Forschungsstrategie der Forschenden für die Fachhochschule Bielefeld

Überlegungen zur Implementierung einer E-Lernstruktur an einer Präsenz-Universität

Bremen, den 18. Dezember Der Senator für Inneres, Kultur und Sport. 1 Einrichtung

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Herr Matthes Herr Sygusch Tel.: 14630/ 4666

Die Rolle des Hochschulrates bei der Strategieentwicklung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW)

Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Organisations- und Geschäftsverteilungsplan (OGP)

Einführung in den Bologna Prozess. Geschichte - Ziele - Umsetzung

Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei

hlb Hochschullehrerbund Hochschulen RICHTIG reformieren Kolloqium des Hochschullehrerbundes hlb am 15. November 2010

Strategieschwerpunkt: Strukturreform

Satzung des Wissenschaftlichen Zentrums für Logistik, Mobilität und Nachhaltigkeit (ZLMN)

Satzung Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC)

Satzung zur Evaluation an der Beuth-Hochschule für Technik Berlin

Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium

Ausgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:

VERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG für das Medienzentrum der Universität Dortmund (MZ)

Zielvereinbarung. zwischen. dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. nachfolgend StMBW" -

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Zielvereinbarung. zwischen

Zentrale Organe der Hochschule Zusammensetzung:

R U N D S C H R E I B E N Nr. 4 / 2005

5 gute Gründe für die Autonomie der Universitäten

Satzung für die Studienbereiche einschließlich der Leitungen der Studiengänge

Geschäftsordnung der Ständigen Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1)

Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Institut für Mathematik- und Technikdidaktik der Hochschule Bochum

Evaluationssatzung des Fachhochschulbereichs der Akademie der Polizei Hamburg

Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Universitätsmedizin

06/09. Amtliches Mitteilungsblatt. 12. Februar Seite. Satzung zur Organisation und Benutzung der Zentraleinrichtung (ZE) Hochschulrechenzentrum

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 9 LHO

Bürgenstock Konferenz der Schweizer Fachhochschulen Unternehmerische Rahmenbedingungen für den Leistungsbereich af&e an der HSR

Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen zweite Förderphase (2. WR)

Die staatliche Deputation für Inneres hat dem Gesetzentwurf am zugestimmt.

zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (Ministerium) und der Fachhochschule Eberswalde (Hochschule)

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Verständnis, Konzept und Angebote der Hochschuldidaktik an unserer Hochschule

Satzung des Institute for Applied Computer Science der Fachhochschule Stralsund vom 6. Januar Präambel

Richtlinie für die Errichtung und die Ausstattung von Instituten. Präambel

Akkreditierung. Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz. Wirtschafts- und Wirtschaftssozialwissenschaften

1 Anwendungsbereich. 2 Wirtschaftsjahr. 3 Wirtschaftsplan. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Betriebsordnung Rechenzentrum der Hochschule Augsburg

Erfolgreich auf Professuren bewerben: Wie präsentiere ich mich am besten im Berufungsverfahren?

Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Hochschule Rapperswil

Fakultätssatzung der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg. vom 14. Dezember Präambel

Spezielle Prüfungsordnung

Justus-Liebig-Universität Gießen Internationalisierung im Handlungsfeld Studium und Lehre. Julia Volz, Leiterin Akademisches Auslandsamt

Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen

Transkript:

Ziel- und Leistungsvereinbarung 2004 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) und der HWP Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik Dezember 2003

- 2 - INHALT 1 Präambel 3 2 Hochschulentwicklung 4 3 Lehre und Studium 5 4 Forschung und Transfer 5 5 Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen 6 6 Internationalisierung 6 7 Personal 6 8 Ressourcen 7 9 Berichtswesen 8

- 3-1 Präambel 1.1 Übergreifende Zielsetzung Schwerpunkt dieser Ziel- und Leistungsvereinbarung 2004 ist aus Sicht der BWF, die Umsetzung der Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen - Senatsentscheidung vom 17.6.2003 - planerisch vorzubereiten. Diese sehen in Nr. 9.1 vor, dass die HWP gemeinsam mit den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg zunächst unter deren Dach eine neue weitgehend eigenständige Sektion bildet. Die HWP lehnt den Verlust ihrer institutionellen Selbstständigkeit ab, dennoch hat sie einem Moderationsverfahren zur Zusammenführung mit den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg, das auf der Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung durchgeführt wird, mit der Absicht zugestimmt, wichtige Profilmerkmale für die Zukunft sichern zu wollen. Die BWF und die HWP werden nach Bildung einer neuen Regierung unverzüglich prüfen, ob und ggf. wie sich die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Zukunft der HWP verändert haben, um dann gemeinsam mit der Universität Hamburg zu entscheiden, ob und wie der Moderationsprozess fortgesetzt wird. Das Moderationsverfahren wird bis dahin nach einem Zwischenbericht im Januar 2004 ausgesetzt. In jedem Fall ist aber sicherzustellen, dass die HWP ihren Betrieb als eigenständige Hochschule bis zu einer möglichen Zusammenführung mit den genannten Fachbereichen der Universität Hamburg weiter führt. Der Senat hat mit den Leitlinien beschlossen, in 2004 der Bürgerschaft ein Gesetz zuzuleiten, in dem der für die Bildung der neuen Einheit (Sektion) erforderliche rechtliche Rahmen geschaffen wird. Die BWF wird im Entwurf dieses Gesetzes Übergangsregelungen vorsehen, die der besonderen Lage der HWP Rechnung tragen. 1.2 Geltungsdauer Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2004 gelten ab dem 1.1.2004 und werden durch die Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2005 fortgeschrieben. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung würden mit dem Wirkungszeitpunkt einer gesetzlichen Integration der HWP in die Universität auf die Universität übergehen. 1.3 Zukünftiges Steuerungsinstrumentarium Im Rahmen des Haushaltsplans 2005 sollen die Hochschulbudgets nach den Grundsätzen einer leistungsbezogenen Finanzierung transparent und berechenbar gemacht werden. Dazu dient ein Berechnungsmodell mit folgenden drei Säulen:

- 4 - ein output-orientiertes Grundbudget der Basisfinanzierung der Hochschulaufgaben, eine leistungsabhängige und kennzahlengebundene Komponente sowie ein Innovationsbudget, welches zusätzlich neue und messbare strategische Leistungen der Hochschulen nachhaltig unterstützt. Zusätzlich soll bei der Budgetbemessung ab dem Wirkungsjahr 2005 auch der Fortschritt der Hochschulen beim Umsetzen der Strukturreform berücksichtigt werden. 2 Hochschulentwicklung 2.1 Leitlinien des Senats für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen Die Umsetzung der Leitlinien des Senats stehen, was die institutionelle Selbstständigkeit der HWP angeht, unter dem in 1.1 beschriebenen Vorbehalt der Überprüfung der derzeitigen politischen Rahmenbedingungen. Die HWP soll nach Nr. 9.1 der Leitlinie für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen vom 17.6.2003 mit den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften der Universität eine neue Sektion im Bereich Wirtschaftsund Sozialwissenschaften zunächst unter dem Dach der Universität Hamburg bilden. Hierzu soll ein extern moderierter Diskussionsprozess zwischen den Beteiligten Vorschläge für Ziele und Verfahren der Sektionsbildung entwickeln. Die BWF wird sicherstellen, dass Ziele und Rahmenvorgaben für die Sektionsbildung in Nr. 9.1 der Leitlinien eingehalten werden. Die BWF wird dafür Sorge tragen, dass der Senat - wie in Nr. 9.1 der Leitlinien angekündigt - die aus der Moderation hervorgehenden Vorschläge bei seinen weiteren Strukturentscheidungen berücksichtigt und damit den Ergebnissen der Moderation insoweit auch bindenden Charakter gegenüber der Universität und insb. deren Gremien verleihen. Die BWF stellt sicher, dass der Senat bei seiner Entscheidung die Ergebnisse des Moderationsprozesses berücksichtigt. Die BWF wird veranlassen, dass der Senat die für die Bildung der neuen Einheit (Sektion) erforderlichen Rechtsänderungen der Bürgerschaft rechtzeitig in 2004 vorlegt. 2.2 Fortsetzung des Projekts Hochschulcontroling / Hochschulmanagement Die HWP wird zu dem Projekt Hochschulcontrolling/Hochschulmanagement, das aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung struktureller Maßnahmen an Hochschulen mitfinanziert wird, zu Beginn 2004 einen Zwischenbericht vorlegen. Sie wird die folgenden zwei Jahre der Projektfinanzierung für die Implementation der entwickelten Teilprojekte nutzen, insbesondere des internen und externen Informationssystems (Lagebericht) und des Qualitätssicherungssystems nach EFQM. Die HWP wird die Übertragbarkeit dieser Instrumente auf die Sektion für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften prüfen und ggf. einleiten.

- 5-3 Lehre und Studium 3.1 Bachelor-Master-Studiensystem Die Studienangebote der HWP entsprechen bereits weitgehend den Zielen der Leitlinien des Senats. Dies gilt auch für die Auswahlentscheidungen sowie die Übergangsquote in die Master-Programme. Die HWP führt ihre bisherigen Studienangebote und die Studienreform fort. Die HWP wird ab WS 2003/04 keine Studierenden mehr für das Diplom II aufnehmen. Die HWP wird den ersten Teil des Diplomstudiengangs spätestens bis WS 2004/05 in einen Bachelor-Studiengang umwandeln. Die HWP wird zudem das Diploma Supplement bis Ende 2004 einführen. Mit der Erfüllung der vorstehenden Vereinbarungen wird die Anpassung der Studienangebote mit deren Akkreditierung an die Ziele der Leitlinien des Senats abgeschlossen sein. 3.2 Qualitätssicherung Die HWP wird die laufenden Akkreditierungsverfahren im Jahre 2004 abschließen und die Akkreditierung für den Master of Arts in soziologischen und ökonomischen Studien spätestens im Jahre 2004 einreichen. 4 Forschung und Transfer Die HWP wird den Prozess der Profilierung ihrer Forschungs- und Transferaktivitäten im Jahre 2004 fortsetzen. Sie wird ihr Forschungsprofil durch Konzentration auf vorhandene zukunfts- und anknüpfungsfähige Forschungsschwerpunkte stärken. Dazu wird die HWP insbesondere das 2003 gegründete Zentrum für internationale Studien nutzen, aber auch weitere Forschungsfelder in der Einwerbung von Drittmitteln unterstützen. Die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird im Rahmen der Personalentwicklung und des Personalbudgets durch die Schaffung weiterer Stellen gemäß 28 HmbHG gefördert. Die HWP wird Forschungsergebnisse durch die Weiterentwicklung ihrer Forschungsdatenbank dokumentieren und den Transfer insbesondere durch Diskussionsforen im Rahmen des Forum für Wirtschaft und Politik unterstützen.

- 6-5 Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen Die Kontaktstudiengänge der HWP werden curricular weiterentwickelt und in gleichbleibender Qualität und Quantität angeboten. Die organisatorische Durchführung dieser Kontaktstudiengänge sowie weiterer Studien- und Inhouse-Angebote obliegen dem Institut für Weiterbildung, das kostendeckend arbeitet. Das Institut für Weiterbildung an der HWP wird Angebote aus den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg aufnehmen, wenn sie inhaltlich zum bisherigen Angebot passen und wenn abzusehen ist, dass ihre Durchführungskosten durch die zu erwartenden Einnahmen gedeckt werden. 6 Internationalisierung 6.1. Internationale Zusammenarbeit Die HWP wird die internationale Zusammenarbeit weiter intensivieren und hierzu bis April 2004 konkrete Vorschläge entwickeln. Im Falle einer unter dem Dach der Universität Hamburg zu bildende Sektion Wirtschafts- und Sozialwissenschaften wird die HWP ein inhaltliches und organisatorisches Konzept für die Schaffung eines Internationalen Büros erarbeiten, welches seine Aufgaben auf der Grundlage der bisherigen Arbeit des Leistungsbereichs Internationale Beziehungen und des hierzu gehörigen Akademischen Auslandsamts der HWP erfüllt. 6.2. Betreuung ausländischer Studierender Die HWP wird bis Ende 2004 die von der Expertengruppe zum Ausländerstudium in Juni 2003 erarbeiteten Hamburger Betreuungsstandards für ausländische Studierende soweit hochschulspezifisch möglich umsetzen und über eingeleitete Maßnahmen sowie Gründe für die Nichtübernahme einzelner Punkte berichten. 7 Personal 7.1. Lehrpersonal Die HWP wird - wie auch die Fachbereiche Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der - mit Blick auf die mögliche Bildung einer Sektion alle Stellenausschreibungen mit den Partnern dieser möglichen Sektion bis auf weiteres abstimmen und Auswahlverfahren unter gegenseitiger Beteiligung organisieren. BWF und HWP werden sich im Jahr 2004 auf generelle Verfahren zu folgenden Punkten der Personalentwicklung verständigen: Veränderung der Personalstruktur in Richtung auf Lehrkräfte mit höheren Lehrdeputaten als die der Professorinnen und Professoren,

- 7 - Förderung freiwillig höherer Lehrleistung von wissenschaftlichem Personal in Verbindung mit finanziellen Anreizen, Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal sowie Beachtung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages 7.2 Berufungsordnung Die HWP setzt im Jahr 2004 eine Berufungsordnung (auch mit Regelungen zu Junior-Professuren) nach 14 Abs. 6 HmbHG in Kraft, die die Beteiligung Externer am Berufungsverfahren vorsieht. 8 Ressourcen 8.1 Betriebsausgaben Nach Maßgabe der Beschlüsse der Bürgerschaft zum Haushaltsplan und im Rahmen der geltenden Haushaltsvorschriften erhält die HWP 2004 folgende Mittel: 8.418 T für Betriebsausgaben (ohne Versorgungszuschläge). 8.2 Investitionen Das Investitionsmittelvolumen des Wirtschaftsplans (Finanzierungsplan) beträgt 70 T. Die Verrechnung aus dem Haushaltsplan erfolgt bedarfsorientiert. Die Bereitstellung von Investitionsmitteln aus zentralen Titeln wird durch gesonderte Absprachen geregelt. Die BWF stellt aus ihren Globaltiteln der HWP Mittel für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) zur Verfügung. Die HWP verpflichtet sich ihrerseits dafür Sorge zu tragen, dass die für die Installation und den Betrieb der aus diesen Mitteln beschafften Geräte erforderliche Infrastruktur bereitgestellt wird. Hierzu zählen insbesondere das Vorhalten geeigneter Räumlichkeiten und die Bereitstellung einer angemessenen personellen Betreuung. In Anbetracht der Jährlichkeit der Mittel aus der Mitfinanzierung des Bundes nach dem HBFG für Großgeräte soll die HWP IuK-Großgeräteanträge für das laufende Jahr bis spätestens zum Ende des I. Quartals bei der BWF vorlegen. 8.3 Sonderzuweisungen Die Zuweisung von zentral bei der BWF veranschlagten Mitteln, insbesondere aus den Berufungs-, Tutoren- und Bibliotheksfonds, erfolgt nach den hierfür vorgesehenen Verfahren.

- 8-9 Berichtswesen Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zuweisung für das Jahr 2005 unter dem Vorbehalt, dass die HWP ihre Berichtspflichten gemäß den Detailverabredungen in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2004 erfüllt und darüber hinaus zum 30.03.2005 einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2004 erstellt. Die HWP und die BWF werden gemeinsam im Zusammenhang mit dieser Zielund Leistungsvereinbarung an der Weiterentwicklung eines Berichtswesens als zentrales Instrument des Controllings arbeiten, mit dessen Hilfe Transparenz über die Zielerreichung und die dafür verwendeten Ressourcen hergestellt werden kann und entscheidungsrelevante Informationen für die Fortschreibung zur Verfügung stehen. Die HWP berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken einschließlich der Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni - diese Zahlen dienen gleichzeitig dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf und zur Planungssicherheit und zum 1. Oktober, sowie bei sich für die HWP abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen. Die HWP liefert der BWF jeweils zum 31.3. eines Jahres einen aggregierten Bestandsnachweis über die IuK-Geräte. Die HWP verpflichtet sich, gemeinsam mit den anderen Hamburger Hochschulen in Abstimmung mit der BWF an der Weiterentwicklung eines Konzepts für eine einheitliche DV-gestützte Lösung zur Inventarisierung und zum Bestandsnachweis von IuK-Geräten mitzuwirken. HWP und BWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Länder- Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 19.12.03 Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung Für die Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik Herr Jörg Dräger, Ph.D Frau Dr. Dorothee Bittscheidt - Senator - - Präsidentin 22.12.03