FIBAA Foundation for International Business Administration Accreditation
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- Jakob Vogel
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1 FIBAA Foundation for International Business Administration Accreditation Zur Akkreditierung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 89. BundesDekaneKonferenz Wirtschaftswissenschaften 11. bis 13. Mai 2016 in Landshut
2 LEITSÄTZE DER ENTSCHEIDUNG Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art 5 Abs. 3 GG steht Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegen. Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung darf der Gesetzgeber jedoch nicht weitgehend anderen Akteuren überlassen, sondern muss sie unter Beachtung der Eigenrationalität der Wissenschaft selbst treffen.
3 HEUTIGE STRUKTUR DER QS IM HOCHSCHULBEREICH QS ist primär und vor allem Aufgabe der Hochschulen Akkreditierung von Studiengängen ( Programm-Akkreditierung ) und Hochschulen ( System-Akkreditierung ) erfolgt extern durch Agenturen auf Basis von Peer-Groups Private Hochschulen werden vor Erst- Zulassung vom Wissenschaftsrat evaluiert. Agenturen unterstehen der Akkreditierung und Aufsicht durch den Akkreditierungsrat
4 GEGENSTAND DER BVERFG- ENTSCHEIDUNG Programm Akkreditierungen in NRW Nicht dagegen: System Akkreditierung Akkreditierung privater Hochschulen durch den Wissenschaftsrat Betroffene Regelungen Hochschulgesetz NRW NRW Stiftungsgesetz für Akkreditierungsrat Indirekt alle (Bundes )Länder betroffen
5 BVERFG: INHALTLICHE KRITERIEN FÜR DIE AKKREDITIERUNG (INTERN ODER EXTERN) Wissenschaftlich fachliche Kriterien Studienorganisation Studienanforderungen Studienerfolg Berufsrelevanz Internationale Vergleichbarkeit Transparentes Prüfungssystem Lehrbetrieb Strukturelle Vorgaben
6 WESENTLICHE MÄNGEL DER NRW-REGELUNGEN Ausreichende gesetzliche Regelungen zu wesentlichen inhaltlichen, verfahrensund organisations-bezogenen Anforderungen fehlen Hinreichende Mitwirkung der Wissenschaft nicht gesetzlich gesichert Gesetzgeber darf solche Regelungen nicht Dritten wie z.b. Akkreditierungsrat überlassen.
7 LÖSUNGSVORSTELLUNGEN DER LÄNDER Die Struktur der QS in Deutschland bleibt im Wesentlichen bestehen: Externe QS nicht verzichtbar Programm- und System- Akkreditierung Externe Verfahren durch Agenturen Experimentierklausel Akkreditierungsrat anders besetzen
8 WAS PASSIERT NUN? Länder verhandeln Staatsvertrag oder Vereinbarung über Rahmenbedingungen Frist für Neuregelung offen: NRW hat Fristverlängerung beantragt Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen für Programm- Akkreditierungen, Re-Akkreditierungen und System-Akkreditierungen der Hochschulen unverändert fort Diskussionen mit sehr unterschiedlichen Positionen
9 HRK ZUR QUALITÄTSSICHERUNG Wesentlich ist nationales System der externen QS Wissenschaftspolitisch wichtig für Vergleichbarkeit und Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen Daher: Insellösungen in Deutschland sind abzulehnen Forderungen: Institutionelles Qualitätsaudit Mitwirkungsrechte, Informations- und Kontrollrechte der Wissenschaft
10 POSITION DER FIBAA Wissenschaft hat Mehrheit und Vorsitz in Gutachtergruppen und Kommissionen FIBAA geht flexibel auf Belange der Hochschulen ein, bei Bedarf der Hochschule auch mit Beratung und entsprechenden Gutachtern FIBAA offen für erweiterte Mitwirkung der Wissenschaft und für Verbeserungen Strategische Position: Akkreditierungsagentur neben AACSB und EFMD, aber basiert auf European Standards and Guidelines
11 PROGRAMM-AKKREDITIERUNG DER FIBAA NACH FIBAA-KRITERIEN FIBAA-Siegel für die Akkreditierung von Studiengängen nach den internationalen FIBAA Qualitätskriterien Premium Siegel Das Premium Siegel wird verliehen für Studiengänge, bei denen die Gutachter überdurchschnittliche Erfüllung der Qualitätsstandards feststellen.
12 SYSTEM-AKKREDITIERUNG DER FIBAA Prüfung des Qualitätssicherungssystems der Hochschule für den Bereich Studium und Lehre: Erreichen der Qualifikationsziele hohe Qualität der Studiengänge zu gewährleisten. Fächer-übergreifend mit entsprechendem Gutachter Pool Prüffelder (insbesondere): Steuerungssystem Qualitätssicherungssystem (u.a. durch sog. Stichproben vertiefte Begutachtung von Studiengängen) Studiengangsentwicklung, -durchführung und -weiterentwicklung
13 GUTACHTER DER FIBAA UND KOMMISSION Team: Drei Vertreter der Wissenschaft (Hochschulsteuerung / hochschulinterne Qualitätssicherung) Ein studentische Vertreter (Erfahrung in Hochschulselbst-verwaltung / Akkreditierung) Ein Vertreter der Berufspraxis (Qualitätsmanagement) Akkreditierungskommission: Mehrheit von Vertretern der Wissenschaft
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit FIBAA Berliner Freiheit D Bonn Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@fibaa.org
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