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Der Energieausweis für Wohngebäude: Was müssen Sie darüber wissen?

Ein Gütesiegel für Energieeffizienz Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Sie führt ab 1. Juli 2008 schrittweise den Energieausweis für bestehende Gebäude ein*. Bisher musste ein solcher Aus weis nur bei Neubauten oder umfassenden Umbau ten ausgestellt werden. Künftig wird er auch für bestehende Gebäude verlangt allerdings nur, wenn diese verkauft oder neu vermietet bzw. ver pachtet werden, also bei einem Nutzer wechsel. Für selbst genutzte Gebäude oder bei laufenden Mietverträgen gibt es keine Ausweispflicht. *Ausnahmen: z. B. Baudenkmäler, Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, Ferienhäuser, unbeheizte Gebäude

Für Wohngebäude mit Baujahren bis 1965 wird der Energieaus weis ab 1. Juli 2008 verlangt. Für später errichtete Wohngebäude gilt der 1. Januar 2009 als Stichtag. Der Energieausweis schafft ein einfaches Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden und sorgt so für mehr Transparenz und Vergleichbar keit auf dem Immobilienmarkt. Damit soll er die Nachfrage nach energetisch optimierten Objekten steigern und Moderni sierungsimpulse geben.

Was sagt der Energieausweis aus? Zur Bewertung des Gebäudes wird ein Kennwert für den jährlichen Ge- samtenergiebedarf des Gebäudes im Verhältnis zur Nutzfläche ermittelt und in einem anschaulichen Ener- gieeffizienz-label (Band-Tacho) dar- gestellt. Ist eine kostengünstige Verbes serung der Ener gie effizienz des Gebäudes möglich, muss der Energieausweis objektbezogene Modernisierungstipps enthalten. Da- mit bietet der Ausweis potenziellen Käufern oder Mie tern eine wichtige Orientierungshilfe: Sie können die auf sie zukom menden Energiekosten besser abschätzen und unter schiedliche Immobilien besser vergleichen. Primärenergiebedarf kwh/(m 2 a) 0 50 100 150 200 250 Endenergiebedarf kwh/(m 2 a) 4

Der Eigentümer erhält fachlich fundierte Informa tionen über den energetischen Zustand seines Gebäudes, über eventuelle Schwach stellen und sinnvolle Optimierungsmaßnahmen. Das ermöglicht gezieltes Handeln und hilft dabei, Moder nisie rungsmittel optimal einzusetzen. Investitionen in die Energieeffizienz z. B. der Ersatz einer alten Kesselanlage durch eine moder ne Erdgas-Brennwertheizung senken die laufen den Kosten und steigern die Wohnqualität. Damit verbessern sie den Marktwert der Immobilie: Energie effiziente Gebäude gewinnen immer mehr an Attraktivität. Gesamtenergieeffizienz 300 350 400 >400 In vielen Gebäuden kann der Energieverbrauch durch Modernisierungsmaßnahmen deutlich gesenkt werden. Das reduziert zugleich die CO 2 -Emissionen. Durch energie sparende Bauweisen und effiziente Heizan lagen technik (wie die moderne Brennwerttechnik) sollen diese Poten ziale künftig besser genutzt werden. Davon profitiert zum einen die Umwelt. Zum anderen sinken die Energiekosten ein Argu ment, das für Hausbesitzer und Mieter immer wichtiger wird. Der Energieausweis stellt den ermittelten Energiekennwert des Gebäudes in einem farbigen Label dar. Es zeigt auf einen Blick, wie viel Energie das Objekt pro Quadratmeter und Jahr für Heizung, Warmwasserbereitung und ggf. Lüftung benötigt. CO 2 -Emissionen kg/(m 2 a) 5

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Der bedarfsorientierte Energieausweis beruht auf einer detaillierten Analyse der Gebäude- und Anlagentechnik. Dabei wer den Daten zur Gebäudehülle, Heizung und Warm wasser berei tung (ggf. auch zur Lüftungsanlage) rechnerisch, nach standardisiertem Verfahren, ermittelt. Ihre Auswertung liefert eine Prognose des voraus sicht li chen Energie bedarfs, unabhängig vom Nutzerverhalten. Der verbrauchsorientierte Ausweis bewertet den tatsächlich ange fallenen Energieverbrauch eines Wohnge bäudes (ggf. einschließ lich Warmwasserbereitung). Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Hier spielt das Nutzer ver halten eine wich tige Rolle. Verzerrende Witterungseinflüsse (z. B. ein sehr kalter Winter) werden über Klimafaktoren rechnerisch berücksichtigt. 6

Wo liegt der Unterschied? Welchen Energieausweis brauche ich? Nach dem 1. Oktober 2008 Eigentümer, die Mittel aus muss für Gebäude mit bis zu staatlichen Förderprogrammen (z. B. CO 2 - vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. gramm der KfW-Förder- Gebäudesanierungspro- Ausgenommen sind Wohngebäude, die in der Zwischen zeit Haus oder KfW-40-Haus) bank, Stichwort KfW-60- saniert wurden und mindestens in Anspruch nehmen den energe tischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung Bedarfsausweis vorlegen. möchten, müssen einen erreicht haben; für diese besteht weiterhin Wahlfreiheit. Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten gewählt werden. Gebäude mit Baujahr Ausweispfl icht ab bis zu 4 Wohnungen bis 1965 1.7.2008 1966 1977 1.1.2009 ab 1978 1.1.2009 ab 5 Wohnungen bis 1965 1.7.2008 ab 1966 1.1.2009 oder Bedarfsausweis Bedarfsausweis Verbrauchsausweis Übergangsfrist: Bis 1.10.2008 freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis für alle. 7

Was steht im Energieausweis? Die neuen Energieausweise sind einheitlich aufgebaut. Sie enthalten auf vier Seiten folgende Informationen: Angaben zum Gebäude (Typ, Baujahr, Nutzfläche usw.) Angaben zur Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung) Kennwerte zum Energiebedarf bzw. zum Energieverbrauch des Objektes Vergleichswerte zu anderen Gebäuden Erläuterungen der wichtigsten Begriffe Dazu kommt eine Seite mit empfohlenen Modernisierungs maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Energiekennwert: Endenergiebedarf (ohne Berücksichtigung des Verbrauchs von Vorketten außerhalb des Gebäudes ) Energiekennwert: Primärenergiebedarf (mit Berücksichtigung des Verbrauchs von Vorketten außerhalb des Gebäudes ) Verfahren, nach dem der Energiekennwert ermittelt wurde (Energiebedarf oder Energieverbrauch) Werte typischer Gebäude zum Vergleich des Energieverbrauchswertes 8

Primärenergie Endenergie Nutzenergie Der Energie gehalt eines Energieträger- Rohstoffes, der noch keiner Umwandlung unterworfen wurde. Energieträger werden nach fossil (z. B. Erdöl, Erdgas, Braun- und Steinkohle), nuklear (z. B. Uran, Thorium) und regenerativ bzw. erneuerbar (z.b. Solarenergie, Biomasse, Wind kraft) unterschieden. Die Energie, die nach der verlustbehafteten Gewinnung, Aufbereitung und Umwandlung dem Verbraucher/ Kon su menten zur Verfügung gestellt wird (Briketts, Benzin, Heizöl, Erdgas, Strom, Fernwärme). Die Energie, die am Ende der Um wand lung und Verteilung zur Nutzung/Anwendung zur Verfügung steht (Wärme am Heizkörper, warmes Trink wasser, mecha nische Energie, Licht). Beispiel Die für einen warmen Raum notwendige Menge an Nutzenergie der Nutzenergiebedarf ist kleiner als die dafür notwendig aufzuwendende Menge an Primärenergie der Primärenergiebedarf. 9

Wie bekomme ich einen Energieausweis? Der Energieausweis für bestehende Wohngebäude kann von dafür zu- gelassenen Fach leuten ausgestellt werden. Dazu gehören Architekten und Ingenieure, Energieberater so- wie Hand werks meister mit entspre- chender Qualifikation, Berufser fah- rung oder Fortbildung. Eine Auflistung von Energieausweis- austellern in Ihrer Nähe finden Sie z. B. unter folgender Internet-Adres se: www.das-energieportal.de. Auch viele Energieversorgungsunternehmen bieten die Er stellung von Energieausweisen an oder vermitteln Aussteller vor Ort. Am besten informieren Sie sich bei Ihrem Energiever sorger. Weitere Informationen zum Thema Energie ausweis finden Sie in der 32-seitigen ASUE-Broschüre Der Energieausweis für den Gebäudebestand oder im Internet (www.dena.de, www.gih-bv.de, www.asue.de). 10

Beispiel Einfamilienhaus, Baujahr 1968 Der alte Heizkessel wurde durch einen Erdgas-Brennwertkessel ersetzt. Wärmeschutz nach der Sanierung: Wand: Außendämmung 16 cm, WLG 040* Dach: Dämmung 16 cm, WLG 040 Keller: Dämmung der Kellerdecke von unten 6 cm, WLG 040 Fenster: Wärmeschutzverglasung 124 kwh/m 2 a Der Primärenergiebedarf des Hauses nach... 411 kwh/m 2 a...und vor der Sanierung 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 Berechnung: Frank Richert, Hottgenroth GmbH Der Endenergiebedarf des Hauses nach... 107 kwh/m 2 a...und vor der Sanierung 359 kwh/m 2 a Der Primärenergiebedarf reduzierte sich von etwa 411 auf knapp 124 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Der Endenergiebedarf reduzierte sich von etwa 359 auf knapp 107 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Die Kohlendioxid-Emissionen (CO 2 ) reduzierten sich von etwa 115 auf knapp 28 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr. * Wärmeleitgruppe Wärmeleitfähigkeit von 0,040 W/(m K) 11

Wichtige Fakten auf einen Blick 12 Die Verpflichtung, den Energieausweis ausstellen zu lassen, liegt beim Gebäudeeigentümer, wenn er vermieten oder verkaufen möchte. Er muss das Dokument poten ziellen Mietern oder Käufern auf Verlangen vorlegen können. Der Energieausweis wird auf Basis des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs ausgestellt. Bis zum 1. Oktober 2008 können alle Hausbesitzer frei entschei den, welche Variante sie wählen. Danach ist in bestimmten Fällen der bedarfsorientierte Ausweis vorgeschrieben. Ausgestellt wird der Ausweis von qualifizierten, zugelassenen Fachleuten. Er gilt für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohneinheiten. Die Kosten für die Ausstellung sind nicht gesetzlich geregelt. Sie hängen vor allem davon ab, wie hoch der Aufwand ist und sind gemäß Betriebskostenverordnung nicht umzulegen. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig. Vor 2008 auf freiwilliger Basis ausgestellte Energieaus weise bleiben gültig, sofern sie den Vor gaben der EnEV entsprechen. Werden innerhalb der 10 Jahre energiesparende Modernisierungen durchgeführt, sollte man den Ausweis aktualisieren lassen. Der Energieausweis dient ausschließlich zur Information. Weitergehende Rechtsansprüche (z. B. auf die Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen) lassen sich daraus nicht ableiten. Zur Beantragung von Fördermitteln der KfW-Bank ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Datenschutz ist zu berücksichtigen: insbesondere im vermieteten Ein-/ Zweifamilienhaus ist die Einwilligungserklärung des Mieters einzuholen. Hinweis bei Mischnutzung von Wohnung und Gewerbe: der größere Anteil ist zu beachten. Hinweis bezüglich Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude: Stichtag ist der 1.7.2009.

Energieausweis als Modernisierungshelfer Der Energieausweis zeigt auf, wie energieeffizient ein Gebäude ist, wie es energetisch optimiert werden kann und wie stark dadurch der Gesamtenergiebedarf sowie die CO 2 -Emissionen sinken. Der Ausweis ersetzt keine umfassende Energiebe ra tung. Er liefert aber wichtige Informa tionen über energe tische Schwach stellen und Einsparpotenziale. Das hilft bei der gezielten Modernisierungsplanung und macht den Ener gie - ausweis auch für Eigentümer selbst genutzter Immobilien interessant. Die Energieeffizienz kann durch verbesserten Wärmeschutz oder eine effizientere Anlagentechnik verbessert werden. Unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt ist die Heizungserneuerung z. B. der Einbau einer modernen Erdgas-Brennwertheizung in vielen Fällen das wirkungsvollste Instrument. Wenn Sie Fragen zum Energieausweis und zur Heizungser neue rung haben, sprechen Sie bitte Ihren Energieversorger an: Er bietet Ihnen fundierte Beratung und aktuelle Informa tionen, auch zu den Möglichkeiten der Modernisie rungs förderung. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.energieausweis-aktuell.de.

Welche energetische Modernisierung lohnt sich wann? Beispiel: Einfamilienhaus, Baujahr 1949-1957, Wohnfläche 111 m 2 Gesamtkosten energiebedingter Mehraufwand* lohnt sich in Jahren** Solarkollektoren + Erdgas-Brennwertgerät 11.600 15,3 Jahre Erdgas-Brennwertgerät 7.200 5,4 Jahre Herausgeber ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsa men und umwelt freund lichen Ener gie ver brauch e.v. Stauffenbergstraße 24 10785 Berlin Telefon: 0 30 / 23 00 50 92 www.asue.de info@asue.de Dachdämmung 4.740 12,5 Jahre Fensteraustausch 7.770 10,4 Jahre Außenwandwärmedämmung 14.580 13,1 Jahre Dämmung der Kellerdecke 1.790 11,2 Jahre * Energiebedingte Mehrkosten sind die über die Werthaltung hinaus gehenden Kosten, die zur Energieeinsparung beitragen ** Statische Ermittlung aus Mehrkosten und Energieeinsparung bei heutigen 6 ct/kwh (ohne Berücksichtigung von Zinskosten, Energiepreissteigerung u.ä.); Quellen: Institut für Wohnen und Umwelt, BDEW Redaktion gti.publik, Essen-Kettwig Grafik Kristina Weddeling, Essen Vertrieb Verlag Rationeller Erdgaseinsatz Postfach 30 37 27 10726 Berlin Telefax: 0 30 / 23 00 58 98 Bestellnummer: 05 08 08 Schutzgebühr: 0,75 Stand: September 2008 Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.