BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 2. Juli 2018 Teil II

Ähnliche Dokumente
ANHANG. der RICHTLINIE (EU).../... DER KOMMISSION

Textgegenüberstellung

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 16. Februar 2017 Teil II

Textgegenüberstellung

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Altfahrzeugeverordnung geändert wird

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D052035/02 Annex 1.

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

RICHTLINIEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

RICHTLINIEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

RICHTLINIE 2011/37/EU DER KOMMISSION

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Altfahrzeugeverordnung geändert wird

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: Artikel 1 Ziele

Gesamte Rechtsvorschrift für Altfahrzeugeverordnung, Fassung vom

Geltungsbereich 3. Vermeidung 4. Anlage 2 Rücknahme durch Hersteller oder Importeure 5. Anlage 3

Gesamte Rechtsvorschrift für Altfahrzeugeverordnung, Fassung vom

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. April 2018 Teil II

CIVD Richtlinie Material Compliance

CIVD Richtlinie Material Compliance

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II

Bleifreie Lote- Die Umsetzung der Richtlinien 2011/65/EU (RoHS) und 2000/53/EU(Altfahrzeugrichtlinie) aus der Sicht eines Lotherstellers

Qualitätsrichtlinie - Voith Turbo Material Compliance

Qualitätsrichtlinie - Voith Turbo Material Compliance

CIVD Umweltnorm Material Compliance

Ziel der Verordnung. Begriffsbestimmungen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 5. November 2002 Teil II

BESCHLUSS DER KOMMISSION

Geltungsbereich 3. Vermeidung 4. Anlage 2 Rücknahme durch Hersteller und Importeure 5. Anlage 3 Anlage 4 Anlage 1

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: Artikel 1 Ziele

RICHTLINIE 2000/53/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (ABl. L 269 vom , S.

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 9. November 2001 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 17. Jänner 2003 Teil II

Von Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung bis CE-Kennzeichnung

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 24. Oktober Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1993 Ausgegeben am 16. Dezember Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 24. Juli 2014 Teil II

2004 Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e. V. Stresemannallee 19, Frankfurt am Main, Abt. Umweltschutzpolitik

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 10. Juli 2017 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 12. Juli 2018 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 12. Dezember 2013 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 12. Juli 2018 Teil I

001063/EU XXV. GP. Eingelangt am 07/11/13. Brüssel, den 6. November 2013 (OR. en) RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 15736/13 ENV 1014 MI 964 DELACT 76

Amtsblatt für das Eichwesen Herausgegeben vom BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 22. Jänner 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 22. Juni 1999 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. Oktober 2003 Teil II

Standort Dresden. Dr.-Ing. Jelena Nagel

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

E n t w u r f. A. Allgemeiner Teil

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 18. Dezember 2001 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 23. April 2018 Teil II

Zweite Verordnung zur Änderung der Liquiditätsverordnung

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 1. September 2016 Teil II

DELEGIERTE RICHTLINIE (EU) / DER KOMMISSION. vom

vom 14. Januar

ANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 22. August 2012 Teil II

dieser Richtlinie auf der Beurteilung von verfügbaren und Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. April 2002

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 11. Mai 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 7. November 2014 Teil II

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 20. Februar 2015 Teil II

DELEGIERTE RICHTLINIE (EU) / DER KOMMISSION. vom

Datenblatt Bleisulfat, basisch

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 15. Mai 2018 Teil I

Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

vom 17. April

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 21. Dezember 2017 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 31. Juli 2017 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 8. November 2017 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. Dezember 2018 Teil II

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen

Wissen schafft. Vorsprung. Positionspapier zur RoHS-Richtlinie / ElektroStoffV. Konsequenzen für die Gebäudearmaturenindustrie. Stand:

DELEGIERTE RICHTLINIE (EU) / DER KOMMISSION. vom

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2019 Ausgegeben am 26. April 2019 Teil II

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2016 Ausgegeben am xx. xxxxx x. Gesetz: Wiener Aufzugsgesetz 2006; Änderung [CELEX-Nr.

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 9. März 2018 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 6. Juli 2015 Teil II

Merkblatt Novelle der europäischen RoHS-Richtlinie und neue ElektroStoffVerordnung in Deutschland

LANDESGESETZBLATT FÜR NIEDERÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. Dezember 2017

F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Transkript:

1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 2. Juli 2018 Teil II 144. Verordnung: Altfahrzeugeverordnung-Novelle 2018 [CELE-Nr.: 32017L2096] 144. Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Altfahrzeugeverordnung geändert wird (Altfahrzeugeverordnung-Novelle 2018) Auf Grund der 14, 23 und 36 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verordnet: Die Altfahrzeugeverordnung, BGBl. II Nr. 407/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 51/2017, wird wie folgt geändert: 1. Im 13 entfällt das Wort und am Ende der Z 9; der Z 10 wird das Wort und angefügt. Nach der Z 10 wird folgende Z 11 eingefügt: 11. die Richtlinie (EU) 2017/2096 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, ABl. Nr. L 299 vom 16.11.2017 S. 24, 2. Dem 14 wird folgender Abs. 11 angefügt: (11) 13 Z 9 bis 11 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 144/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. 3. Anlage 2 lautet: Von 4 ausgenommene Anlage 2 Ein Höchstkonzentrationswert von bis zu 0,1 Gewichtsprozent Blei, sechswertigem Chrom und Quecksilber je homogenem Werkstoff und bis zu 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff wird toleriert. Nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebrachte Ersatzteile (ausgenommen Auswuchtgewichte, Kohlebürsten für Elektromotoren und Bremsbeläge), die für vor dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebrachte verwendet werden, sind von den Bestimmungen des 4 ausgenommen. Blei als Bestandteil einer Legierung 1a) Stahl für Bearbeitungszwecke und als Stückgut feuerverzinkte Stahlbauteile mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent

BGBl. II - Ausgegeben am 2. Juli 2018 - Nr. 144 2 von 5 1b) Kontinuierlich verzinktes Stahlblech mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent 2a) Aluminium für Bearbeitungszwecke mit einem Bleianteil von bis zu 2 Gewichtsprozent 2b) Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 1,5 Gewichtsprozent 2c i) Aluminiumlegierungen für Bearbeitungszwecke mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent 2c ii) Nicht unter Eintrag 2c. i) fallende Aluminiumlegierungen mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent (1a) 3) Kupferlegierungen mit einem Bleianteil von bis und dem 1. Juli 2005 in gebrachte dem 1. Juli 2008 in gebrachte zu 4 Gewichtsprozent 4a) Lagerschalen und Buchsen dem 1. Juli 2008 in gebrachte 4b) Lagerschalen und Buchsen in Motoren, Getrieben und Kompressoren für Klimaanlagen Blei und Bleiverbindungen in Bauteilen 5a) Blei in Batterien in Hochspannungssystemen (2a), die nur für den Antrieb in n der Klassen M1 und N1 verwendet werden (1) (2) (1) dem 1. Juli 2011 in gebrachte 2019 typgenehmigte und 5b) Blei in Batterien für nicht unter Eintrag 5a fallende Batterieanwendungen 6) Schwingungsdämpfer und 7a) Vulkanisierungsmittel und Stabilisatoren für Elastomere in Brems- und Kraftstoffschläuchen, Belüftungsschläuchen, in elastomer- /metallhaltigen Teilen der Fahrzeuggestelle und Motorblöcken 7b) Vulkanisierungsmittel und Stabilisatoren für Elastomere in Brems- und Kraftstoffschläuchen, Belüftungsschläuchen, in elastomer- /metallhaltigen Teilen der Fahrzeuggestelle und Motorblöcken mit einem Bleianteil von bis zu 0,5 Gewichtsprozent (1) dem 1. Juli 2005 in gebrachte dem 1. Juli 2006 in gebrachte

BGBl. II - Ausgegeben am 2. Juli 2018 - Nr. 144 3 von 5 7c) Bindemittel für Elastomere in Anwendungen der Kraftübertragung mit einem Bleianteil von bis zu 0,5 Gewichtsprozent 8a) Blei in Lötmitteln zur Befestigung elektrischer und elektronischer Bauteile auf elektronischen Leiterplatten und Blei in Beschichtungen von Anschlüssen von anderen Bauteilen als Aluminium-Elektrolytkondensatoren, auf Bauteilanschlussstiften und auf elektronischen Leiterplatten 8b) Blei in Lötmitteln in anderen elektrischen Anwendungen als auf elektronischen Leiterplatten oder auf Glas 8c) Blei in der Beschichtung von Anschlüssen von Aluminium-Elektrolytkondensatoren 8d) Blei in Lötmitteln zum Löten auf Glas in Luftmassenmessern 8e) Blei in hochschmelzenden Loten (d. h. Lötlegierungen auf Bleibasis mit einem Bleianteil von mindestens 85 Gewichtsprozent) 8f.a) Blei in Einpresssteckverbindern (z. B. Compliant-Pin-Technik) 8f.b) Blei in Einpresssteckverbindern (z. B. Compliant-Pin-Technik) außer im Steckbereich der Fahrzeugkabelbaum-Steckverbinder 8g) Blei in Lötmitteln zum Herstellen einer stabilen elektrischen Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und dem Träger in integrierten Flip-Chip-Baugruppen 8h) Blei in Lötmitteln zur Befestigung von Wärmeverteilern an Kühlkörpern in Halbleitermodulen mit einer Chipgröße von mindestens 1 cm 2 Projektionsfläche und einer Nennstromdichte von mindestens 1 A/mm 2 Siliziumchipfläche 8i) Blei in Lötmitteln in elektrischen Anwendungen auf Glas, ausgenommen zum Löten in Verbundglas dem 1. Juli 2009 in gebrachte und 2011 typgenehmigte und 2013 typgenehmigte und 2015 typgenehmigte und (3) 2017 typgenehmigte und (3) (3) und danach diese und danach diese

BGBl. II - Ausgegeben am 2. Juli 2018 - Nr. 144 4 von 5 8j) Blei in Lötmitteln zum Löten von Verbundglas 2020 typgenehmigte und danach diese 9) Ventilsitze dem 1. Juli 2003 entwickelte Motortypen 10a) Elektrische und elektronische Bauteile, die Blei gebunden in Glas oder Keramik, in einer Glasoder Keramik-Matrix, in einem Glaskeramikwerkstoff oder in einer Glaskeramik-Matrix enthalten Diese umfasst nicht die Verwendung von Blei in - Glas in Glühlampen und der Glasur von Zündkerzen, - dielektrischen Keramikwerkstoffen von unter 10b, 10c und 10d aufgeführten Bauteilen 10b) Blei in PZT-basierten dielektrischen Keramikwerkstoffen in Kondensatoren, die Teil integrierter Schaltkreise oder diskreter Halbleiter sind 10c) Blei in dielektrischen Keramikwerkstoffen in Kondensatoren für eine Nennspannung von weniger als 125 V AC oder 250 V DC 10d) Blei in dielektrischen Keramikwerkstoffen von Kondensatoren, die bei den Sensoren von Ultraschallsystemen temperaturbedingte Abweichungen ausgleichen und 2017 typgenehmigte und danach diese 11) Pyrotechnische Auslösegeräte Vor dem 1. Juli 2006 typgenehmigte und 12) Bleihaltige thermoelektrische Werkstoffe in elektrischen Fahrzeuganwendungen zur Senkung des CO 2 -Ausstoßes durch Abgaswärmerückgewinnung 2019 typgenehmigte und Sechswertiges Chrom 13a) Korrosionsschutzschichten dem 1. Juli 2007 in gebrachte 13b) Korrosionsschutzschichten für Schrauben und Muttern zur Befestigung von Teilen des Fahrzeuggestells dem 1. Juli 2008 in gebrachte (5) (für andere als piezoelektrische Bauteile in Motoren)

BGBl. II - Ausgegeben am 2. Juli 2018 - Nr. 144 5 von 5 14) Als Korrosionsschutzmittel des Kohlenstoffstahl-Kühlsystems in Absorptionskühlschränken in Wohnmobilen bis zu einem Anteil von 0,75 Gewichtsprozent im Kältemittel, außer wenn andere Kühltechnologien verwendet werden können (d. h. auf dem Markt für die Anwendung in Wohnmobilen verfügbar sind), die sich nicht negativ auf die Umwelt, die Gesundheit und/ oder die Sicherheit der Verbraucher auswirken Quecksilber 15a) Entladungslampen für Scheinwerfer Vor dem 1. Juli 2012 typgenehmigte und 15b) Leuchtstoffröhren in Instrumententafelanzeigen Vor dem 1. Juli 2012 typgenehmigte und Cadmium 16) Batterien für Elektrofahrzeuge dem 31. Dezember 2008 in gebrachte (1) Diese wird 2021 überprüft. (1a) Gilt für Aluminiumlegierungen, soweit das Blei nicht absichtlich hinzugefügt wurde, sondern aufgrund der Verwendung von recyceltem Aluminium vorhanden ist. (2) Diese wird 2024 überprüft. (2a) Systeme mit einer Spannung von > 75 V DC gemäß der Begriffsbestimmung in der Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (ABl. L 374 vom 27.12.2006, S. 10). (3) Diese wird 2019 überprüft. (4) Demontage, wenn im Zusammenhang mit Eintrag 10a ein durchschnittlicher Schwellenwert von 60 Gramm pro Fahrzeug überschritten wird. Elektronische Geräte, die nicht vom Hersteller bei der Fertigung installiert werden, sind von der Anwendung dieser Klausel ausgenommen. (5) Demontage, wenn im Zusammenhang mit den Einträgen 8a bis 8j ein durchschnittlicher Schwellenwert von 60 Gramm pro Fahrzeug überschritten wird. Elektronische Geräte, die nicht vom Hersteller bei der Fertigung installiert werden, sind von der Anwendung dieser Klausel ausgenommen. Köstinger