Ihr Ansprechpartner: Aline Kielow Tel. 0355 365-1601 Mail: kielow@cottbus.ihk.de DELEGATION DES SACHKUNDENACHWEISES DURCH BENENNUNG VERTRETUNGSBERECHTIGTER ANGESTELLTER ALS AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABS. 2 NR. 4 GewO HINWEIS: Dieses Formular ist Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO und Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO. Bei Ausscheiden einer der angeführten Personen ist der Antragsteller verpflichtet, unverzüglich die IHK Cottbus zu informieren und eine neue vertretungsberechtigte Aufsichtsperson zu benennen. Dasselbe gilt, wenn das Zahlenverhältnis 1 : 50 zwischen vertretungsberechtigter Aufsichtsperson und unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Angestellten nicht mehr gegeben ist. ANTRAGSTELLER/IN FÜR DIE ERLAUBNIS NACH 34d ABS. 1 GewO: Bei natürlichen Personen (z. B. Einzelunternehmer, Gesellschafter einer GbR) Name: Vorname/n: Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) Im Handelsregister eingetragener Name: HR-Nummer: Vertretungsberechtigte Person/en des Antragstellers OHNE Sachkundenachweis: 1. Name: Vorname/n: 2. Name: Vorname/n: BENENNUNG ANGESTELLTER VERTRETUNGSBERECHTIGTER ALS AUFSICHTSPERSONEN: Hinweis: In der Regel ist ein Verhältnis 1 : 50 zwischen vertretungsberechtigter Aufsichtsperson und unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Angestellten ausreichend! IHK Cottbus I FB Recht und Steuern I Goethestraße 1 03046 Cottbus Telefon 0355 365-1601 Fax 0355 365-26-1601 recht@cottbus.ihk.de 1/3
Hiermit wird bestätigt, dass der Antragsteller folgende Angestellte beschäftigt, die mit der Aufsicht über die unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Personen betraut ist/sind ist und die den Antragsteller vertreten darf/dürfen: Der/die nachfolgend genannte/n vertretungsberechtigte/n Aufsichtsperson/en betreuen Angestellte, die beim Antragsteller unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befasst sind. 1. SACHKUNDIGER ANGESTELLTER Name, Vorname: Funktion im Unternehmen: 2. SACHKUNDIGER ANGESTELLTER Name, Vorname: Funktion im Unternehmen: Für den/die sachkundigen Angestellten sind zwingend vorzulegen: 1. der Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler durch Vorlage der Bescheinigung/eines geeigneten Nachweises über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung gemäß 34d Abs. 5 Nr. 4 GewO, 1 ff. VersVermV eine gleichgestellte Berufsqualifikation gemäß 4 der VersVermV einen Abschluss Versicherungsfachmann/-frau (BWV) nach 19 VersVermV eine Befreiung von der Sachkundeprüfung gemäß 1 Abs. 4 VersVermV 2. Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung aller unter Ziffer 2 benannter Personen (Anlage) 3. Handlungsvollmacht gem. 164 BGB bzw. anderer geeigneter Nachweis der Vertretungsberechtigung 4. Nachweis des Anstellungsverhältnisses in Form des Arbeitsvertrages Die Richtigkeit und Aktualität der vorstehenden Angaben sowie der eingereichten Unterlagen wird versichert. Gleichwohl wird versichert gem. 34 d Abs. 9 GewO die Zuverlässigkeit des/der benannten sachkundigen Angestellten aktuell überprüft zu haben. Unterschrift Antragsteller/1. Vertretungsberechtigter ohne Sachkundenachweis Unterschrift 2. Vertretungsberechtigter ohne Sachkundenachweis IHK Cottbus I FB Recht und Steuern I Goethestraße 1 03046 Cottbus Telefon 0355 365-1601 Fax 0355 365-26-1601 recht@cottbus.ihk.de 2/3
ANLAGE zur Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung angestellter Vertretungsberechtigter als Aufsichtspersonen nach 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, Satz 4 Gewerbeordnung DATENSCHUTZRECHTLICHE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DES ANGESTELLTEN Hiermit erkläre ich Name, Vorname des unter 1. benannten sachkundigen Angestellten: Name, Vorname des unter 2. benannten sachkundigen Angestellten: mein Einverständnis, dass mich der Antragsteller als natürliche Person benennen darf, der die Aufsicht über die unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Personen übertragen ist. Ich ermächtige den Antragsteller dazu, meine oben stehenden persönlichen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) schriftlich und in elektronischer Form an die Erlaubnisbehörde, IHK Cottbus, weiterzuleiten. Des Weiteren bin ich damit einverstanden, dass der Antragsteller der Erlaubnisbehörde folgende weitere, mich betreffende Unterlagen, zur Verfügung stellt: Angaben zu meiner Funktion im Unternehmen, Nachweis meiner Sachkunde für Versicherungsvermittler, Nachweis der Vertretungsberechtigung (Handlungsvollmacht), Arbeits- bzw. Dienstvertrag. Unterschrift 1. Angestellter Unterschrift 2. Angestellter IHK Cottbus I FB Recht und Steuern I Goethestraße 1 03046 Cottbus Telefon 0355 365-1601 Fax 0355 365-26-1601 recht@cottbus.ihk.de 3/3
Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Die Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK), Goethestraße 1, 03046 Cottbus, erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben. 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nach der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Eintragung in das öffentliche Vermittlerregister nach 11 a GewO. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen IHK Cottbus, Goethestraße 1 03046 Cottbus Telefon: 0355-365-0 Email: recht@cottbus.ihk.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten schriftlich unter oben genannter Anschrift mit dem Adresszusatz Datenschutzbeauftragter oder per Email unter datenschutzbeauftragter@cottbus.ihk.de 4. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlagen Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet und zu Zwecken des Erlaubnisverfahrens und der Überwachung des erlaubnispflichtigen Gewerbes sowie zur Eintragung und Pflege im Vermittlerregister. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c und e DSGVO. Sie ist nach mindestens einer der genannten Rechtsgrundlagen zulässig bzw. wegen rechtlicher Verpflichtungen erforderlich: 11, 11 a, 11 b, 29, 34, 34 c, 34 d, 34 f, 34 h, 34 i, 144, 146, 147 c, 149, 135 a GewO, ggf. in Verbindung 1 Absatz 1 GewRZV, VwVfGBbg, VwVfG, MaBV, VersVermV, FinVermV und/oder ImmVermV; IHKG ggf. in Verbindung mit dem AGIHKGBbg, Gebührenordnung und Gebührentarif der IHK Cottbus sowie für die Einholung eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister. 5. Empfänger oder Kategorie von Empfängern der personenbezogenen Daten 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation Ihre personenbezogenen Daten werden, soweit für den Verarbeitungszweck erforderlich, an folgende Empfänger oder Kategorien von Empfängern weitergeleitet: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (für die Eintragung im Register), Bundesamt für Justiz (Bundeszentral- und Gewerbezentralregister), Versicherungsunternehmen zum Abgleich Ihrer Daten, Behörden und Unternehmen, zuständige Mitarbeiter der IHK Cottbus, Auftragsdatenverarbeiter der IHK, Allgemeinheit mit Zugang zum Internet hinsichtlich der Daten, die gemäß 11 a GewO veröffentlicht werden müssen. Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten. Ihre Daten werden ausschließlich innerhalb der EU/EWR verarbeitet. Eine zulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist keine
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland in diesem Sinne. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden im Fall der negativen Bescheidung fünf Jahre gespeichert. Im Fall einer Erlaubniserteilung werden die Daten für die Dauer des Bestehens der Erlaubnis gespeichert; nach Rückgabe, Rücknahme, Widerruf oder sonstigen Gründen für den Verlust des Bestehens der Erlaubnis für fünf weitere Jahre. 8. Betroffenenrechte Nach der EU-DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: a. Art. 15 DSGVO: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. b. Art. 16 DSGVO: Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu. c. Art. 17, 18, 21 DSGVO. Liegen gesetzliche Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. d. Art. 20 DSGVO: Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Cottbus, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der IHK Cottbus. 9. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aussichtbehörde wenden: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203/356-0 Telefax: 033203/356-49 E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de 10. Pflicht zur Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Absatz 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den für die Erlaubnisbeantragung einschlägigen Vorschriften der Gewerbeordnung. Hat Ihr Arbeitgeber für Sie einen Antrag auf Eintragung in das Register gestellt, hat er uns die notwendigen Daten übermittelt. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK Cottbus Ihren Antrag auf Erlaubniserteilung und ggf. Registrierung nicht bearbeiten. Die IHK Cottbus würde Ihren Antrag nach fruchtloser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten gebührenpflichtig ablehnen. Stand August 2018