Eltern- und Förderverein Freier Kinder-Garten Zerbst e.v. Altbuchsland 8, Zerbst/ Anhalt. Tel.: 03923/61778 BETREUUNGSVERTRAG.

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Transkript:

Eltern- und Förderverein Freier Kinder-Garten Zerbst e.v. Altbuchsland 8, 39261 Zerbst/ Anhalt Tel.: 03923/61778 BETREUUNGSVERTRAG zwischen dem Freien Kinder-Garten Zerbst e.v. und den Eltern Elternteil 1 Wohnanschrift Elternteil 2 Wohnanschrift wird folgender VERTRAG zur Aufnahme und Betreuung von Kindern geschlossen:

1. Aufnahme des Kindes 1.1 Das nachstehend benannte Kind wird mit Wirkung vom in der Tageseinrichtung aufgenommen. Name/Vorname: Geburtsdatum: wohnhaft: 1.2 Die tägliche Aufenthaltsdauer des Kindes wird mit Stunden vereinbart, in der Zeit von ( ) 7:00-12:00 Uhr ( ) 8:00-13.00 Uhr ( ) 7:00-16.00 Uhr HINWEIS: Eine ärztliche Bescheinigung ist vor der Aufnahme des Kindes in die Kindereinrichtung notwendig. Diese ist beim Hausarzt oder beim Gesundheitsamt erhältlich. 2. Anspruch auf Kinderbetreuung Alle Angaben, die sich aus der Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht der Eltern entsprechend dem Kinderförderungsgesetz ergeben, sind dem Träger, vertreten durch seine Leiterin, unverzüglich mitzuteilen. Der Träger behält sich Schadensersatzforderungen vor, sofern die Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht von den Eltern verletzt wird. 3. Kostenbeteiligung / Elternbeiträge 3.1 Für die Benutzung der Einrichtung wird von den Personensorgeberechtigten der Kinder ein Kostenbeitrag erhoben. Näheres regelt die Kostenbeitragssatzung der Stadt Zerbst/ Anhalt. 3.2. Frühstück: Die Eltern sind in regelmäßigem Abstand für eine Woche für das Frühstück verantwortlich. Betreuerinnen und Eltern stimmen sich dabei ab. 3.3. Mittag: Für die Versorgung der Kinder wird pro Kind und Mittagsmahlzeit der geltende Betrag erhoben. Die Essengeldkassierung erfolgt monatlich rückwirkend. Bei ordnungsgemäßer Abmeldung im Voraus oder bis 7.30 Uhr wird keine Berechnung vorgenommen.

4. Elterndienste Mit dem Betreuungsvertrag verpflichten sich die Eltern, Elterndienste in Höhe von 2,5h je Monat zu leisten. Im Falle der Nichterbringung der Elterndienste behält sich der Freie Kinder-Garten vor, diese mit 10,00 je Stunde zu berechnen. Die Erzieherinnen und Erzieher geben zum Ablauf und den Aufgaben des Elterndienstes gerne persönlich Auskunft. 5. Erkrankung und Fehlzeiten des Kindes 5.1 Jede Erkrankung des Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit sind der Tageseinrichtung unverzüglich mitzuteilen. Durch einen Aushang werden alle Eltern informiert. Ferner ist die Einrichtung ebenfalls in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die Einrichtung aus anderen Gründen nicht besuchen kann. 5.2 Nach jeder übertragbaren Erkrankung des Kindes im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sind bei Erkrankungen im Falle von Masern, Mumps, Röteln, Diphterie usw. (Siehe Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen; Infektionsschutzgesetz IfSG 6 Meldepflichtige Krankheiten) ärztliche Bescheinigungen zur Wiederaufnahme in die Tageseinrichtung vorzulegen. Bei anderen Erkrankungen gehen wir von einem gewissenhaften Umgang der Eltern mit ihren Kindern aus. Sollte ein Kind krank der Kindertagesstätte zur Betreuung übergeben werden, kann das Fachpersonal die Betreuung verweigern. Ein Kind, das im Verlauf eines Tages erkrankt, muss von den Eltern abgeholt werden. Ein Kind, das wiederholt krank in die Kindertagesstätte gebracht wird, bedarf bei Wiederaufnahme einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand. Die Kosten tragen die Eltern. 5.3 Treten Krankheitsanzeichen oder Unfälle während des Tages auf, benachrichtigen wir sofort die Eltern, erforderlichenfalls wenden wir uns an die ortsansässigen Ärzte. Aus diesem Grund sind die Eltern aufgefordert, uns den Hausarzt und die Krankenkasse des Kindes mitzuteilen. 5.4 Der Kindergarten erwartet von den Eltern, dass sie ihr Kind regelmäßig und dem Tagesablauf gemäß pünktlich in die Einrichtung bringen. Beim Fehlen ist das Kind zu entschuldigen (Telefon: 03923/61778) oder im Voraus abzumelden. Die Entschuldigung muss an dem betreffenden Tag bis 7.30 Uhr vorliegen. Die Beitragszahlungen für diesen Zeitraum bleiben davon unberührt.. 5.5 Bei unentschuldigtem Fehlen des Kindes muss für bestelltes Essen bezahlt werden.

6. Öffnung der Tageseinrichtung 6.1 Die Tageseinrichtung ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. 6.2 Der Freie Kinder-Garten ist mit Ausnahme der Schließungszeiten an Feiertagen, einer zweiwöchigen Schließzeit in den gesetzlichen Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr und den Brückentagen ganzjährig geöffnet. 6.3 Die Schließzeit in den Sommerferien erfolgt in Abstimmung mit den Eltern und wird spätestens im Oktober des Vorjahres bekannt gegeben. 7. Betreuung in der Tageseinrichtung 7.1 Die Eltern tragen die volle Verantwortung für den Hin- und Rückweg ihrer Kinder einschließlich der persönlichen Übergabe an eine Erzieherin. Das Abholen durch Dritte oder das allein nach Hause gehen bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Eltern. Abholberechtigte Personen sind im Anhang des Betreuungsvertrages aufzuschreiben. 7.2 Das Kind unterliegt dem gesetzlichen Versicherungsschutz während des Aufenthaltes im Kindergarten sowie auf direktem Weg dorthin und auf dem direkten Weg vom Kindergarten nach Hause. 7.3 Die Eltern sind damit einverstanden, dass ihr Kind in Begleitung des Betreuungspersonals das Gebäude und Grundstück des Freien Kinder-Gartens verlassen darf. 7.4 Die Tageseinrichtung erfüllt einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Die Konzeption wird mit dem Betreuungsvertrag an die Erziehungsberechtigten ausgegeben. 7.5 Das Kind erhält in der Tageseinrichtung ein Frühstück (zwischen 8.00 und 9.00 Uhr), ein Mittagessen (wenn bestellt) und ein Vesper (14.00 Uhr). Getränke werden entsprechend interner Regelung bereitgestellt. 7.6 Alle Mitarbeiter der Einrichtung streben ein vertrauensvolles, von Toleranz und gemeinsamer Verantwortung für die Förderung und Entwicklung der Kinder getragenes Zusammenwirken mit den Eltern an. Zur Klärung von Sorgen und Problemen steht das Team den Eltern während der Teamrunde montags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und den regelmäßig stattfindenden Elternversammlungen in den Räumen des Kindergartens zur Verfügung. 7.7 Beim Begehen und Verlassen der Einrichtung sind unbedingt das Eingangstor und die Haustür zu schließen.

8. Kündigung Der Betreuungsvertrag kann beidseitig schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Hiervon ausgenommen ist das Recht des Freien Kinder-Gartens außerordentlich wegen Verzugs mit der Beitragszahlung zu kündigen. 9. Gesonderte Vereinbarungen 9.1 Mit meiner/unserer Unterschrift bestätige/n ich/wir den Erhalt des Konzeptes und des Kostenblattes sowie den Erhalt der Satzung des Eltern- und Fördervereins Freier Kinder- Garten Zerbst e.v. 9.2 Der Vertrag wird wirksam mit der Unterschrift der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils und den Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder. Zerbst/ Anhalt den, Erziehungsberechtigte Erziehungsberechtigte Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied ANLAGE: Konzeption Kostenbeitragssatzung Beitrittserklärung Verein Stammblatt mit: Abholberechtigung, Foto- / Videoerlaubnis, lnternetveröffentlichung

Stammblatt Die Eltern des aufzunehmenden Kindes erklären sich bereit, der Einrichtung alle erforderlichen Angaben über das zu betreuende Kind und sich selbst zu machen. Wichtig sind unter anderem die Angaben über die Erreichbarkeit der Eltern und abholberechtigte Personen. Alle Angaben werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt. * Daten werden zur Erhebung der Kostenbeiträge an die Stadt Zerbst weitergegeben. * Name des Kindes und der Eltern * Geburtsdatum * Wohnanschrift * Betreuungsanspruch Telefon Eltern Privat Telefon Eltern Dienstlich Bei wem ist das Kind krankenversichert? Krankenkasse Versicherungsnummer Abholberechtigt ist: (nicht genannte Personen benötigen für die Abholung des Kindes eine schriftliche Vollmacht der Eltern) Foto- und Videoerlaubnis Internetveröffentlichung Teilnahme an zahnärztlicher Untersuchung Gesonderte Vereinbarungen Unterschrift der Eltern/ Erziehungsberechtigte: Ort, Datum: Unterschrift: Ort, Datum: Unterschrift: