Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

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Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien und Wissenschaft, Forschung und Kunst Seite 117* Nummer 9* Ausgegeben in München am 17. Mai 2002 Jahrgang 2002 Inhalt Seite Prüfung 2003 zum Staatlich geprüften Betriebswirt an Fachakademien für Wirtschaft. 118* Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen... 118* Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule 2003.... 119* Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien... 120* Abschlussprüfung 2003 an Wirtschaftsschulen 121* Besetzung der Stelle des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien... 122* Besetzung der Stelle des Leiters des Gutachterausschusses für Schulbibliotheken in Bayern. 122* Eignungsprüfung 2002 für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf..... 123* Ausschreibung von Seminarlehrerstellen an staatlichen Gymnasien.... 124* Offene Stelle... 124*

118* KWMBeibl Nr. 9*/2002 Prüfung 2003 zum Staatlich geprüften Betriebswirt an Fachakademien für Wirtschaft vom 5. März 2002 Nr. VII/4-S9500/8-8-7/18 691 1. Rechtsgrundlagen Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungsund Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung FakO). 2. Abschlussprüfung zum Staatlich geprüften Betriebswirt 2.1 Studierende an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Wirtschaft haben in folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie in den beiden Schwerpunktfächern des jeweils gewählten Schwerpunkts ( 69 Abs. 3 FakO). 2.2 Andere Bewerber (Bewerber, die keiner Fachakademie für Wirtschaft angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach 36 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß 37 FakO erfüllen. Andere Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung die gleichen schriftlichen Prüfungsleistungen (vgl. Nr. 2.1) zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Rechnungswesen Recht Wirtschaftsmathematik mit Statistik Englisch (Bearbeitungszeit je 120 Minuten) und in drei von ihnen ausgewählten Ergänzungsfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten zu bearbeiten; die Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss gestellt ( 69 Abs. 4 FakO). Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2003 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in 37 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Ferner ist anzugeben, in welchem Schwerpunkt der andere Bewerber geprüft werden möchte. Über den Antrag wird schriftlich entschieden. 2.3 Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Wirtschaft findet in der Zeit vom 24. Juni bis 27. Juni 2003 nach folgendem Prüfungsplan statt: Tag Fach Bearbeitungszeit Dienstag, Betriebs- 24. Juni 2003 wirtschaft 180 Minuten Mittwoch, Volks- 25. Juni 2003 wirtschaft 120 Minuten Donnerstag, Das nach Nr. 2.1 26. Juni 2003 gewählte Schwer-150 Minuten punktfach I Freitag, Das nach Nr. 2.1 27. Juni 2003 gewählte Schwer-150 Minuten punktfach II Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den anderen Bewerbern nach Nr. 2.2 zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden von den Schulen festgelegt und den anderen Bewerbern im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt. 2.4 Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach 28 FakO. KWMBeibl 2002 S. 118* StAnz 2002 Nr. 19 P a s c h e r Ministerialdirigent Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen vom 2. April 2002 Nr. VII/2-P9001/1-7/21 554 A. Die Stelle des Schulleiters ist an folgenden Schulen zu besetzen: I. Mit sofortiger Wirkung 1. Staatliche Wirtschaftsschule Freising Die Schule besuchen im Schuljahr 2001/2002 746 Vollzeitschüler. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht. 2. Staatliche Berufsschule I Selb An der Schule werden gewerbliche, kaufmännische und hauswirtschaftliche Klassen geführt. Es bestehen zwei Außenstellen in Marktredwitz und Wunsiedel. In Personalunion wird die Staatliche Wirtschaftsschule Wunsiedel geführt. Im Schuljahr 2001/2002 besuchen 63 Vollzeitschüler und 1.579 Teilzeitschüler die Berufsschule. Die Wirtschaftsschule besuchen im Schuljahr 2001/2002 221 Vollzeitschüler. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

KWMBeibl Nr. 9*/2002 119* II. Zum 1. August 2002 Staatliche Berufsschule Freilassing An der Schule werden gewerbliche und kaufmännische Klassen geführt. Angegliedert ist eine Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe. Die Berufsschule besuchen im Schuljahr 2001/2002 41 Vollzeitschüler und 1.451 Teilzeitschüler, die Berufsfachschule 18 Vollzeitschüler. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht. B. Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters ist an folgender Schule zu besetzen: Mit sofortiger Wirkung Staatliche Fachoberschule Regen Im Schuljahr 2001/2002 werden an der Schule 106 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege unterrichtet. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Für die Besetzung der Stellen an den Berufsschulen und Wirtschaftsschulen kommen Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in den einschlägigen Fachrichtungen und mit entsprechender Qualifikation in Betracht. Für die Besetzung der Stelle an der Fachoberschule kommen zusätzlich Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Amt des Oberstudiendirektors (Besoldungsgruppe A 16) gemäß Art. 32 b BayBG zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe zu vergeben ist. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zeiten vor der Verleihung dieses statusrechtlichen Amtes, in denen der Lehrkraft die Funktion des Schulleiters bereits übertragen worden ist, werden auf die Probezeit angerechnet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle des Schulleiterstellvertreters kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen. Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über den Schulleiter unmittelbar an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung bzw. bei der Bewerbung für die Funktionsstelle an der Fachoberschule unmittelbar beim Staatsministerium ein. Bewerber und Bewerberinnen aus Fachoberschulen und Berufsoberschulen leiten bei der Bewerbung für die Funktionsstelle an der Fachoberschule zusätzliche eine Zweitschrift ihrer Bewerbung an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen a) vom Schulleiter bei der Weitergabe der Bewerbungsunterlagen, b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung binnen 10 Tagen nach Bewerbungsschluss bei der Übersendung der Personalakten an das Staatsministerium bzw. an die Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist, c) von der Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist, bei der Vorlage der Bewerbungsunterlagen beim Staatsministerium, d) gegebenenfalls von zuständigen Ministerialbeauftragten binnen 10 Tagen nach Bewerbungsschluss. Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. KWMBeibl 2002 S. 118* P a s c h e r Ministerialdirigent Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule 2003 vom 18. April 2002 Nr. IV/2-S7503(2003)-4/30 302 1. Rechtsgrundlage: Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule 2003 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) vom 23. Juli 1998 (KWMBl I S. 586) durchzuführen. 2. Zeitplan: Der Zeitplan für die schriftlichen Prüfungen wird durch die kalendarische Situation beeinflusst. Die Pfingstferien liegen spät im Schuljahr 2002/2003, die Aushändigung des Abschlusszeugnisses erfolgt gemäß KMBek vom 21. Juli 1993 (KWMBl I S. 457) am 18. Juli 2003. Zahlreiche Hauptschulen führen beide zentralen Prüfungen durch. Damit die Abschlussprüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden können, muss die Prüfung zum mittleren Schulabschluss schon vor den Pfingstferien, die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Hauptschulabschluss unmittelbar nach den Pfingstferien stattfinden. Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:

120* KWMBeibl Nr. 9*/2002 Montag, 2. Juni 2003 Deutsch: A. Rechtschreiben 8.30 9.00 Uhr B. Schriftlicher Sprachgebrauch 9.10 12.00 Uhr Dienstag, 3. Juni 2003 - Englisch: Teil A. Reading Comprehension Teil B. Translation Teil C. Text Production 8.30 10.00 Uhr Teil D. Vocabulary, Grammar 10.10 10.40 Uhr Muttersprache: 8.30 10.30 Uhr Mittwoch, 4. Juni 2003 Mathematik: 8.30 11.00 Uhr Donnerstag, 5. Juni 2003 Arbeitslehre: 8.30 9.30 Uhr Die Prüfungszeiten für die arbeitspraktischen Fächer legen die Schulen nach den Gegebenheiten vor Ort selbst fest. 3. Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2002/2003 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Türkisch. Die Termine für die Fernprüfung sind: 1. Zwischenprüfung: Mittwoch, 22. Januar 2003 2. Zwischenprüfung: Mittwoch, 9. April 2003 Abschlussprüfung: Dienstag, 3. Juni 2003 4. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmer Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 14. November 2002 die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung sowie die Zahl der Teilnehmer am Fernprüfverfahren zu melden. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben. 5. Meldung der Ergebnisse Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben. 6. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse Für Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, die zum Schuljahr 2003/2004 in die 10. Klasse der Hauptschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 18. Juli 2003, und am Montag, 21.Juli 2003. Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 22. Juli 2003, und bei Bedarf am Mittwoch, 23. Juli 2003, statt. 7. Nachholtermin Wer infolge eines nicht von ihm zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 15. bis 18. September 2003 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2003 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst. KWMBeibl 2002 S. 119* StAnz 2002 Nr. 19 Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien vom 23. April 2002 Nr. VI-P5001/1-6/45 487 An folgenden Gymnasien ist ab 1. August 2002 die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin zu besetzen: 1. Werdenfels-Gymnasium Garmisch-Partenkirchen Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (827 Schülerinnen und Schüler in 25 Klassen und 70 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 54 hauptamtliche Lehrkräfte. 2. Burkhart-Gymnasium Mallersdorf-Pfaffenberg Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache sowie ein Europäisches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache (983 Schülerinnen und Schüler in 29 Klassen und 89 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 70 hauptamtliche Lehrkräfte. 3. Hildegardis-Gymnasium Kempten Die Schule ist ein Neusprachliches, Wirtschaftswissenschaftliches und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (1190 Schülerinnen und Schüler in 33 Klassen und 97 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 81 hauptamtliche Lehrkräfte. Es können sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

KWMBeibl Nr. 9*/2002 121* Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Schulleitertätigkeit, eingehen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben. Termin zur Vorlage der Bewerbung beim zuständigen Ministerialbeauftragten 2 Wochen und zur Vorlage beim Staatsministerium 4 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes. Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben. KWMBeibl 2002 S. 120* Abschlussprüfung 2003 an Wirtschaftsschulen vom 24. April 2002 Nr. VII/4-S9500-4-7/28 220 1. Die schriftliche Abschlussprüfung 2003 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt: Fach Prüfungstermin Ersatzfremdsprache Mittwoch, 4. Juni 2003 Deutsch Donnerstag, 5. Juni 2003 Englisch Dienstag, 24. Juni 2003 Betriebswirtschaft Mittwoch, 25. Juni 2003 Mathematik(M-Zweig) Donnerstag, 26. Juni 2003 Rechnungswesen(H-Zweig) theoretischer Prüfungsteil Freitag, 27. Juni 2003 praktischer Prüfungsteil am PC Montag, 30. Juni 2003 bis Donnerstag, 3. Juli 2003 Die Prüfungen Rechnungswesen praktischer Prüfungsteil am PC beginnen an den vier möglichen Prüfungstagen jeweils um 8.00 Uhr. Die übrigen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zum praktischen Prüfungsteil im Fach Rechnungswesen ergehen durch ein KMS. Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung. 2. Für die Abschlussprüfung 2003 an den Wirtschaftsschulen gilt: 2.1 Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der WSO. 2.2 Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt. 2.3 Andere Bewerber nach 65 WSO (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2003 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als anderer Bewerber sind die in 66 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Andere Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe schriftliche und ggf. praktische Prüfungen in den unter Nummer 1 für die Wirtschaftsschule genannten Fächern abzulegen. Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen: Volkswirtschaft, ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach, ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe. Die Durchführung der mündlichen Prüfung richtet sich nach 68 WSO. Die Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule. KWMBeibl 2002 S. 121* StAnz 2002 Nr. 19

122* KWMBeibl Nr. 9*/2002 Besetzung der Stelle des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien vom 25. April 2002 Nr. VI-P5001/1-6/20 977 Am Emmy-Noether-Gymnasium Erlangen ist ab 1. August 2002 die Stelle des Ständigen Stellvertreters/der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:die Schule ist ein Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (664 Schülerinnen und Schüler in 21 Klassen und 58 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 50 hauptamtliche Lehrkräfte. Es können sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird. Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich. Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden dann über die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), und von dort über den für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben. Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen), werden von der Schulleitung über den zuständigen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben. Einem Außenbewerber/einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter/der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt. Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen a) durch den Schulleiter/die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit, eingehen), b) gegebenenfalls durch den Schulleiter/die Schulleiterin der Zielschule binnen 14 Tagen nach Zuleitung der Bewerbungsunterlagen von der Schule eines Außenbewerbers/einer Außenbewerberin, Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, binnen 14 Tagen nach Zuleitung aller Bewerbungsunterlagen seinerseits eine Stellungnahme abzugeben. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen. KWMBeibl 2002 S. 122* Dr. B e r g g r e e n M e r k e l Ministerialdirigentin Besetzung der Stelle des Leiters des Gutachterausschusses für Schulbibliotheken in Bayern vom 25. April 2002 Nr. III/6-S1301/1-5/24 582 Zum 1. August 2002 ist die Stelle des Leiters des Gutachterausschusses für Schulbibliotheken in Bayern zu besetzen. Der Gutachterausschuss erstellt im Auftrag des Staatsministeriums Rezensionen von Büchern, CD-ROM, DVD und Bildungssoftware für alle Schularten, Altersstufen und Sachgebiete v.a. für Bibliotheksbetreuer, Lehrkräfte und Eltern. Die Rezensionen werden als ständig aktualisiertes Angebot als Online-Ausgabe (http://www.lesenswert.de) veröffentlicht. Derzeit arbeiten über 30 Lehrkräfte im Gutachterausschuss mit. Der Leiter ist dem Staatsministerium unterstellt. Dienstort ist München. Aufgaben des Leiters sind die Leitung des Gutachterausschusses, verantwortliche Schriftführung für die Rezensionen, Betreuung und Weiterentwicklung der Datenbank, Initiierung von Konzepten für die Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung, Kooperation mit staatlichen Stellen, Verlagen und anderen Institutionen, Beratung von Schulen, Finanzverwaltung und Personalangelegenheiten. Es können sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Schuldienstes unter Angabe des Prüfungsjahrgangs und der Fächerverbindung bewerben. Erfahrung in der Leitung einer Schulbibliothek bzw. der praktischen Schulbibliotheksarbeit, vertiefte praktische Kenntnisse des Einsatzes von Multimedia und Telekommunikation in der Schule sind nötig. Bewerber mit dem Fach Deutsch in der Fächerverbindung werden bevorzugt. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Die Ernennung erfolgt zunächst für ein Jahr auf Probe, ist auf insgesamt fünf Jahre befristet und kann höchstens einmal um höchstens weitere zwei Jahre verlängert werden. Für die Tätigkeit werden Anrechnungsstunden gewährt.

KWMBeibl Nr. 9*/2002 123* Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über das Schulamt, die Regierung bzw. den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Dem Schulamt, der Regierung bzw. dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, eine Stellungnahme abzugeben. Termin zur Vorlage bei der Regierung bzw. dem Ministerialbeauftragten 3 Wochen und zur Vorlage beim Staatsministerium 5 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes. Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben. KWMBeibl 2002 S. 122* Dr. B e r g g r e e n M e r k e l Ministerialdirigentin 3.2 ein Passbild (mit Namen und Vornamen auf der Rückseite). Für die ärztliche Bescheinigung und den Zulassungsantrag sind die unter Nr. 8 genannten Formulare zu verwenden. 4. Nach dem Antragstermin lädt das Sportzentrum der Technischen Universität München die Bewerber rechtzeitig zur Eignungsprüfung 2002 ein. Zur Eignungsprüfung wird nur zugelassen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat oder es bis zum 31. Dezember 2002 vollendet und die völlige gesundheitliche Eignung sowie die entsprechende Vorbildung (siehe Nr. 9.5) nachweist. 5. Die Eignungsprüfung findet am 4. und 5. Juli 2002 am Sportzentrum der Technischen Universität München, Zentrale Hochschulsportanlage im Olympiapark, Connollystraße 32, 80809 München, statt. Ein Nachtermin am 18. und 19. Juli 2002 ist nur im Falle von Verletzung oder Erkrankung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) oder aus Gründen, die die betroffene Person nicht zu vertreten hat, möglich. Die entsprechenden Nachweise sind unverzüglich, spätestens bis zum vierten Tag nach Eintritt der Verhinderung, vorzulegen. Bei der Eignungsprüfung ist die Identität durch Vorlage eines amtlichen Personalausweises nachzuweisen. Eignungsprüfung 2002 für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien und für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 30. April 2002 Nr. X/6-V/8-23/104-10a/16 851 1. Die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf wird in Bayern ausschließlich am Sportzentrum der Technischen Universität München durchgeführt. Eine Zulassung zur Ausbildung ab Wintersemester 2002/2003 ist nur möglich, wenn eine ausreichende Mindestzahl von Bewerbern mit bestandener Eignungsprüfung vorhanden ist. Die Entscheidung trifft das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus. 2. Wer ab Wintersemester 2002/2003 an der sechssemestrigen Ausbildung zum Sportlehrer/zur Sportlehrerin im freien Beruf teilnehmen will, richtet einen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung bis 1. Juni 2002 an das Sportzentrum der Technischen Universität München, Connollystraße 32, 80809 München. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. 3. Dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung sind folgende Unterlagen beizufügen: 3.1 die ärztliche Bescheinigung über die volle Sporttauglichkeit, 6. Die Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung trifft die Ausbildungsstätte mit Zustimmung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. 7. Nach Auswertung der Eignungsprüfung erhalten die Bewerber einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis. Bewerber, die die Eignungsprüfung bestanden haben, werden aufgefordert, weitere Unterlagen und einen Antrag auf Zuteilung eines Ausbildungsplatzes für das Fach Sport bei der Technischen Universität München, Arcisstraße 21, 80333 München, einzureichen. 8. Das Informationsblatt für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf sowie Antragsformulare zur Eignungsprüfung und Formblätter für die ärztliche Bescheinigung können beim Sportzentrum der Technischen Universität München, Connollystraße 32, 80809 München, angefordert werden. 9. Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung sind u.a.: 9.1 Vollendung des 18. Lebensjahres bis spätestens 31. Dezember 2002, 9.2 Nachweis der vollen Sporttauglichkeit durch eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate, siehe Nummern 3.1 und 8), 9.3 Nachweis eines einwandfreien Leumunds durch ein amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate); dieser Nachweis entfällt bei unmittelbarem Übergang aus einer Schule oder einer öffentlichen Dienststelle, 9.4 Bestehen der Eignungsprüfung,

124* KWMBeibl Nr. 9*/2002 9.5 mittlerer Schulabschluss oder qualifizierender Hauptschulabschluss. KWMBeibl 2002 S. 123* StAnz 2002 Nr. 19 Bayerisches Staatsministerium Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Dr. Q u i n t Ausschreibung von Seminarlehrerstellen an staatlichen Gymnasien vom 2. Mai 2002 Nr. III/8-S5105-39 474 Zum 18. September 2002 sind an den nachstehend aufgeführten Schulen voraussichtlich folgende Seminarlehrerstellen zu besetzen: Leibniz-Gymnasium Altdorf für Pädagogik, Gymnasium bei St.Stephan Augsburg für Katholische Religionslehre, Peutinger-Gymnasium Augsburg für Pädagogik, Holbein-Gymnasium Augsburg für Französisch, Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg für Pädagogik, E.T.A.Hoffmann-Gymnasium Bamberg für Mathematik, Comenius-Gymnasium Deggendorf für Pädagogische Psychologie, Comenius-Gymnasium Deggendorf für Englisch, Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen für Sport (weiblich), Hardenberg-Gymnasium Fürth für Mathematik, Helene-Lange-Gymnasium Fürth für Mathematik, Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach für Pädagogische Psychologie, Ruperti-Gymnasium Mühldorf a.inn für Englisch, Karlsgymnasium München-Pasing für Pädagogik, Wittelsbacher-Gymnasium München für Deutsch, Asam-Gymnasium München für Sport (männlich), Max-Planck-Gymnasium München für Physik, Rupprecht-Gymnasium München für Erdkunde, Rupprecht-Gymnasium München für Wirtschaftswissenschaften, Willstätter-Gymnasium Nürnberg für Pädagogische Psychologie, Adalbert-Stifter-Gymnasium Passau für Französisch, Albrecht-Altdorfer-Gymnasium Regensburg für Deutsch, Goethe-Gymnasium Regensburg für Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung, Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach für Französisch, Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium Schwabach für Pädagogik, Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium Schwabach für Deutsch, Ludwigsgymnasium Straubing für Pädagogik, Gymnasium Weilheim für Pädagogik, Wirsberg-Gymnasium Würzburg für Deutsch, Röntgen-Gymnasium Würzburg für Pädagogik, Matthias-Grünewald-Gymnasium Würzburg für Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung, Emil-von-Behring-Gymnasium Erlangen/Spardorf für Biologie und Apian-Gymnasium Ingolstadt für Erdkunde. Es können sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes bewerben, die mindestens fünf Dienstjahre nach der Lebenszeitverbeamtung und eine entsprechende gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation aufweisen. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Die ausgeschriebenen Stellen sind mit Ausnahme der Seminarlehrerstellen für Sport für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen werden über die Leitung der Schule, die eine Stellungnahme beifügt, eingereicht. Sie sind dem Staatsministerium bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes vorzulegen. Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekanntzugeben. KWMBeibl 2002 S. 124* Offene Stelle Universität Bamberg An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Fachbereich Soziale Arbeit (Fachhochschulstudiengang) wird voraussichtlich zum Sommersemester 2003 eine Stelle der Besoldungsgruppe C 3 für eine Professur für Recht der Sozialen Arbeit, insbesondere Recht der Sozialen Sicherung, Sozialhilferecht, Migrationsrecht und Berufsrecht für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen zu besetzen.

KWMBeibl Nr. 9*/2002 125* In der Lehre werden die folgenden Schwerpunkte erwartet: Im Grundstudium Einführung in das Recht der Sozialen Sicherheit insbesondere Sozialgesetz-buch und BSHG Im Hauptstudium Vermittlung von Rechtsstruktur/ Detailkompetenzen in den Bereichen Soziale Sicherung, Armut und Unterversorgung, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, Migration, Hilfe zur Erziehung, Altenhilfe, Berufsrecht für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen. In den Studienschwerpunkten Vertiefung der rechtswissenschaftlichen Grundlagen sowie Mitarbeit bei deren Weiterentwicklung zu Projektstudien (z.b. Sozialhilfeberatungsstelle). Einstellungsvoraussetzungen sind: abgeschlossenes Hochschulstudium mit 1. und 2. juristisches Staatsexamen Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten durch Promotion und weitere einschlägige Veröffentlichungen Mindestens fünfjährige berufliche Praxis, davon mindestens 3 Jahre außerhalb der Hochschule Pädagogische Eignung Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Universität und Engagement in den Entwicklungsvorhaben des Fachbereichs werden erwartet. In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Universität strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an. Mit hausinternen Bewerbungen ist zu rechnen. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über den beruflichen Werdegang und die wissenschaftlichen Arbeiten) binnen 4 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige zu richten an den Dekan des Fachbereichs Soziale Arbeit Otto-Friedrich-Universität Bamberg Postfach 15 49 96049 Bamberg.