Merkblatt Unterrichtung im Gaststättengewerbe Der Gewerbetreibende, der eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind, wie die notwendigen Hygieneregeln lauten. Eine falsche Behandlung von Lebensmitteln, das Nichtbeachten der Hygienevorschriften beeinträchtigt die Qualität der Speisen und Getränke und wird die Gäste nicht für den Betrieb gewinnen können. Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe soll sicherstellen, dass der Gewerbetreibende mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittelrecht als vertraut gelten kann. Werden die Vorschriften nicht beachtet, können Bußgelder fällig werden. Auch der Entzug der Gaststättenerlaubnis ist möglich. Wer die lebensmittelrechtlichen Vorschriften befolgt, muss bei Kontrollen durch Überwachungsämter keine Beanstandungen und Bußgelder befürchten. Änderung des Gaststättenrechts Durch das Gesetz zu Bürokratieabbau und Deregulierung vom 21. Juni 2005 trat eine wesentliche Änderung hinsichtlich der gaststättenrechtlichen Erlaubnispflicht ein. Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.07.2005 bedarf es lediglich im Falle des Alkoholausschankes einer gaststättenrechtlichen Konzession. Vertreibt ein Anbieter also alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben, bedarf er künftig keiner Erlaubnis mehr nach 2 Gaststättengesetz. Beherbergungsbetriebe benötigen für die Beherbergung und Bewirtung der Hausgäste eine solche Erlaubnis ebenfalls nicht mehr. Mit dem Wegfall der Erlaubnispflicht für solche Betriebe entfällt auch die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung. Eine freiwillige Teilnahme ist natürlich möglich. Unterrichtungsnachweis Nach dem Gaststättengesetz ( 4 Absatz1 Ziffer 4) wird die Gaststättenerlaubnis (Konzession) nur dann erteilt, wenn der Antragsteller anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann (Unterrichtungsnachweis). Hierunter sind die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu verstehen, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung bezwecken. Es wird ergänzt durch eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen. Die einmal erteilte Bescheinigung der IHK gilt bundesweit und unbefristet. Bei Verlust der Bescheinigung nehmen Sie bitte Kontakt zu der IHK auf, bei welcher Sie an der Unterrichtung teilgenommen haben. In der Regel kann eine Zweitausfertigung gegen Gebühr vorgenommen werden. Eine erneute Teilnahme an der Unterrichtung ist dann nicht notwendig. Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Sitz und Hauptstelle: Schnewlinstr. 11 13 79098 Freiburg Postfach 8 60 79008 Freiburg Tel. +49 (0) 761 3858-0 Fax +49 (0) 761 3858-222 E-Mail: info@freiburg.ihk.de www.suedlicher-oberrhein.ihk.de Hauptgeschäftsstelle: Lotzbeckstr. 31 77933 Lahr Postfach 15 47 77905 Lahr Tel. +49 (0) 7821 2703-0 Fax +49 (0) 7821 2703-777 E-Mail: info@lr.freiburg.ihk.de www.suedlicher-oberrhein.ihk.de Volksbank Freiburg Konto 1 325 000 BLZ 680 900 00
Teilnehmer Grundsätzlich muss derjenige, der die Gaststätte betreiben will (Gewerbetreibende), den Unterrichtungsnachweis erbringen. Wird die Gaststätte mittels eines Stellvertreters geführt, muss eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden. Der Stellvertreter muss den Nachweis der Unterrichtung im Gaststättengewerbe vorlegen können bzw. an der Unterrichtung teilnehmen. Bei Ausscheiden oder Wechsel des Stellvertreters muss entweder der neue Stellvertreter oder der Gewerbetreibende den Unterrichtungsnachweis vorlegen. Über die Voraussetzungen der Stellvertretererlaubnis informiert Sie Ihre IHK. Sprachkenntnisse Die Unterrichtung findet in deutscher Sprache statt. Die Themengebiete werden nicht nur vorgetragen, sondern erfordern Ihre aktive Mitarbeit. Die Teilnehmer, die nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, müssen an einer fremdsprachlichen Unterrichtung teilnehmen. Über fremdsprachliche Unterrichtungen im Bundesgebiet informiert Sie Ihre IHK. Einzelunterrichtungen, bei denen der Unterrichtsstoff durch einen Dolmetscher übersetzt wird, können auf Nachfrage organisiert werden. Die Kosten trägt der Teilnehmer. Eine Liste mit vereidigten Dolmetschern können Sie bei Ihrer IHK erhalten. Unterrichtungsinhalte Die Unterrichtung erstreckt sich auf die jeweils einschlägigen Grundzüge des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkunde, der Lebensmittelhygiene sowie des Gaststättengesetzes und dessen lebensmittelrechtliche Bedeutung und Spezielles zum Gaststättenbetrieb. Literaturhinweis Die Broschüre Was der Gastwirt wissen muss enthält von den IHKs erarbeitete Merksätze über die Grundzüge der wichtigsten lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die beim Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft zu beachten sind. Aktuelle Themen wie die Änderung des Jugendschutzgesetzes, des Schankanlagenrechts und die Änderung von lebensmittelrechtlichen Leitsätzen, eine überarbeitete Mängelliste, eine Kurzinformation zu Acrylamid und zur Speiseresteverwertung etc. bietet die Broschüre, ferner ausführliche Infos zu Speisen- und Getränkekarte sowie Gesetzes- und Verordnungstexte. Bezugspreis: 13 Euro. Für all diejenigen, die an der Unterrichtung teilnehmen, ist die Broschüre Bestandteil des Unterrichtsmaterials. Weitere Exemplare sind im Service Center der IHK zu erwerben. Befreiung von der Unterrichtung Eine Befreiung von der Unterrichtung ist in bestimmten Fällen möglich. Wenn Sie die Abschlussprüfung bestimmter staatlich anerkannter Ausbildungsberufe bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgelegt haben und zu den Prüfungsgegenständen die Grundzüge lebensmittelrechtlicher Vorschriften gehören, deren Kenntnis für den Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften notwendig ist, sollten Sie sich mit Ihrer IHK in Verbindung setzen. Der Nachweis der Abschlussprüfung ist der IHK unter Angabe von Name, Geburtstag und -ort vorzulegen. Eine Befreiungsbestätigung kann gegen Gebühr ausgestellt werden. Seite 2
Unterrichtungstermine und Anmeldung Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein bietet die Unterrichtung in regelmäßigen Terminen an: Termine in Freiburg IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg jeweils 09:00-13:30 Uhr Termine in Lahr IHK Südlicher Oberrhein Lotzbeckstr. 31, 77933 Lahr jeweils 09:00-13:30 Uhr Mittwoch, 09.01.2019 Mittwoch, 30.01.2019 Mittwoch, 06.02.2019 Mittwoch, 27.03.2019 Mittwoch, 13.03.2019 Mittwoch, 29.05.2019 Mittwoch, 03.04.2019 Mittwoch, 17.07.2019 Mittwoch, 08.05.2019 Mittwoch, 18.09.2019 Mittwoch, 05.06.2019 Mittwoch, 27.11.2019 Mittwoch, 03.07.2019 Mittwoch, 07.08.2019 Mittwoch, 04.09.2019 Mittwoch, 09.10.2019 Mittwoch, 06.11.2019 Mittwoch, 04.12.2019 IHK Freiburg: kostenfreie Parkplätze finden Sie in unserer Tiefgarage Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldeformular an und beachten Sie folgende Hinweise: Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an (spätestens 2 Wochen vor Unterrichtungstermin); die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Teilnahmegebühr beträgt 65,00 EUR und ist im Voraus zu entrichten. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr auf das Konto der IHK Südlicher Oberrhein bei der Volksbank Freiburg, BLZ: 680 900 00, Kto.Nr. 132 50 00, IBAN: DE62 6809 0000 0001 3250 00, BIC: GENODE61FR1 (mit dem Verwendungszweck Gaststättenunterrichtung in [bitte hier den entsprechenden Veranstaltungsort Freiburg oder Lahr eintragen] und dem Namen des Teilnehmers). Die Zahlung muss spätestens 3 Tage vor der Unterrichtung bei der IHK eingegangen sein. Sie können die Gebühr auch im Voraus an der Barkasse im Servicecenter Freiburg einbezahlen, Öffnungszeiten sind Mo Do 8:00 16:30, Freitag 8:00 16:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst mit Zahlungseingang verbindlich ist. Ein Reisepass oder Personalausweis ist bei der Unterrichtung vorzulegen. Beginn ist um 9:00 Uhr, Vorlage des Personalausweises ab 8:30 Uhr. Bei verspätetem Eintreffen, gleichgültig aus welchem Grund, ist eine Teilnahme nicht mehr möglich. Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie im Anschluss an die Unterrichtung. Es wird vorausgesetzt, dass fremdsprachige Teilnehmer über so ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, dass sie der Unterrichtung in vollem Umfang folgen können. Falls sich herausstellt, dass Ihre deutschen Sprachkenntnisse nicht ausreichen um dem Unterrichtungsverfahren folgen zu können, kann eine Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Eine Teilnahme an der Unterrichtung in der Begleitung eines Dolmetschers ist nicht möglich. Seite 3
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Anmeldung und Zahlungsbedingungen Die Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung muss schriftlich erfolgen. Die Teilnahmegebühr in Höhe von 65,00 EUR wird mit der Anmeldung fällig. Die Anmeldung ist nur verbindlich bei gleichzeitigem Zahlungseingang. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Rücktritt Anmeldungen können bis 5 Werktage vor Beginn der Gaststättenunterrichtung zurückgenommen werden. Bei späteren Rücktritten werden Entgelte nur erstattet, wenn Ersatzteilnehmer benannt werden. Angemeldete Personen die nicht erscheinen sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Absage Die Kammer behält sich vor, bei ungenügender Beteiligung die Unterrichtung abzusagen. Bereits bezahlte Entgelte werden dann erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Haftung Die Kammer haftet nicht bei Unfällen oder für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei der Anmeldung für Veranstaltungen Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ergänzend zu unseren AGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie uns (IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg, Tel.: 0761 3858-0, Fax: 0761 3858-222, info@freiburg.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. über einen mit der Post versandten Brief, per Telefax, E-Mail oder Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür folgendes Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Muster Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstr. 11 13, 79098 Freiburg, Fax: 0761 3858 222, info@freiburg.ihk.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Seite 4
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ihre Ansprechpartner bei der IHK Südlicher Oberrhein: Nicole Kintzinger, Tel.: 0761 3858-145, Fax: -222, E-Mail: nicole.kintzinger@freiburg.ihk.de oder info@freiburg.ihk.de, IHK Südlicher Oberrhein, Hauptstelle Freiburg, Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg Daria Berg, Tel.: 07821 2703-680, Fax: -4680, E-Mail: daria.berg@freiburg.ihk.de, IHK Südlicher Oberrhein, Hauptgeschäftsstelle Lahr, Lotzbeckstr. 31, 77933 Lahr Stand: 15.11.2018 Seite 5
Industrie- und Handelskammer Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Südlicher Oberrhein EXU Nicole Kintzinger EXU Daria Berg EXU Schnewlinstr. 11-13 Lotzbeckstr. 31 79098 Freiburg 77933 Lahr nicole.kintzinger@freiburg.ihk.de daria.berg@freiburg.ihk.de oder info@freiburg.ihk.de Fax: 0761 3858-222 Fax: 07821 2703-4680 Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung Ich melde mich verbindlich an zur Gaststättenunterrichtung am... (Datum einsetzen) in Freiburg Lahr Angaben zur Person - Ausweisdaten - (bitte gut leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen): Herr Frau Vorname:... Name:... geb. am:... in (Geburtsort/Stadt):... Staatsangehörigkeit:...Geburtsland:... Privatanschrift bitte angeben: Ausweisdaten Straße:...Nr... PLZ:... Wohnort:... Tel.:... E-Mail:... Falls bekannt Name und Anschrift des Betriebes:.... Ich verfüge über so ausreichende Deutschkenntnisse, dass ich den Fachvorträgen in der Unterrichtung in vollem Umfang folgen kann. Falls sich herausstellt, dass Ihre deutschen Sprachkenntnisse nicht ausreichen um dem Unterrichtungsverfahren folgen zu können, kann eine Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Mir ist bekannt, dass ich bei nicht ausreichenden Deutschkenntnisse an einer Gaststättenunterrichtung mit vereidigtem Dolmetscher teilnehmen muss (Merkblatt Seite 2, hierfür gibt es ein separates Anmeldeformular mit Dolmetscher). Datenschutz: Ihre Daten werden für die Anmeldung zur Unterrichtung nach 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG durch die IHK verarbeitet. Ohne diese Daten ist die Durchführung des Verfahrens nicht möglich. Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit Anspruch auf Auskunft/Berichtigung Löschung/Einschränkung und ggfs. Übertragbarkeit ihrer Daten. Zur Ausübung Ihrer Rechte nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, Tel. 0761 3858-0, Fax. 0761 3858-222, Email: datenschutz@freiburg.ihk.de. Schließlich können Sie Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde erheben. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten erhalten Sie auf unserer IHK-Homepage www.freiburg.ihk.de/datenschutz. Den Inhalt des Merkblattes, die AGB, Widerrufsbelehrung und den Datenschutzhinweis habe ich zur Kenntnis genommen....... (Ort, Datum) (Unterschrift) IHK Freiburg: kostenfreie Parkplätze finden Sie in unserer Tiefgarage Seite 6
Anfahrtsskizze - Freiburg Kostenfreie Tiefgarage im Haus Anfahrtsskizze Lahr Seite 7