ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG

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Informationstext: Welchen

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GRUNDVERKEHRSBEHÖRDE MELK 3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a

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Bearbeiterin Grünwald Angela

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT KORNEUBURG Außenstelle Stockerau 2000 Stockerau, Rathausplatz 1

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Transkript:

Frau Sabrina Kaiser 30303 BH Salzburg-Umgebung Umwelt und Forst Karl-Wurmb-Straße 17 5020 Salzburg Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen) Datum Karl-Wurmb-Straße 17 30303-205/1114/34-2015 21.04.2015 Postfach 533 5021 Salzburg Betreff Fax +43 662 8180-5719 bh-sl.umwelt-forst@salzburg.gv.at Mag. Karin Rainer-Wenger Telefon +43 662 8180-5703 ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bearbeiten folgende Angelegenheit: Gemeinde Elixhausen; Renaturierung Ursprunger Moor, Überprüfung der Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 19.12.2011, Zahl 30303-205/1114/27-2011 sowie Zahl 30303-205/1114/28-2011; wasserrechtliches Überprüfungsverfahren; Wir ersuchen Sie, als Beteiligter bzw. Partei (zb als Antragsteller bzw. als im Sinne des 12 Abs. 2 WRG 1959 im Projekt genannter berührter Grundeigentümer oder Wasserberechtigter) zur mündlichen Verhandlung zu kommen. Treffpunkt: Gemeindeamt 5161 Elixhausen Datum: Dienstag, 19. Mai 2015 Zeit: 13:00 Uhr www.salzburg.gv.at Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung Flachgau Postfach 533 5021 Salzburg Österreich Telefon +43 662 8180-0 bh-sl@salzburg.gv.at DVR 0061301 Salzburger Sparkasse BIC SBGSAT2SXXX IBAN AT142040400000001842 UID ATU36796400

2 Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie neben Ihrem Namen. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen, wenn Sie durch Familienmitglieder (Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen. Sie können bis zum Tage vor der Verhandlung in Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen: a) bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Karl-Wurmb-Straße 17, 3. Stock, Gruppe Umwelt & Forst; b) beim Gemeindeamt in 5161 Elixhausen; Sollten Sie Akteneinsicht nehmen wollen, werden Sie dringend ersucht, einen Termin mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter zu vereinbaren! Rechtsgrundlage: 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes Hinweis: Gegen diese Verhandlungsanberaumung ist kein Rechtsmittel zulässig. Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen - z.b. Krankheit oder Urlaubsreise - nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können. Als sonst Beteiligter beachten Sie folgenden Hinweis über den Verlust der Parteistellung: Gemäß 42 Abs. 1 AVG verliert eine Person ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachungen nichts bestimmen, so tritt diese Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung ordnungsgemäß und in geeigneter Form kundgemacht wurde. Gemäß 42 Abs. 2 AVG erstreckt sich die Rechtsfolge des Verlustes der Parteistellung in jenen Fällen, in denen eine mündliche Verhandlung nicht kundgemacht wurde, nur auf jene Beteiligten, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten haben. Gemäß 42 Abs. 3 AVG kann eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, binnen 2 Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist.

3 Zum Zeitpunkt der Lokalverhandlung sind sämtliche Anlagenteile zugänglich und geöffnet zu halten. Mit freundlichen Grüßen! Für den Bezirkshauptmann: Mag. Karin Rainer-Wenger Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur Geht an: 1. Gemeinde Elixhausen, Schulweg 9, 5161 Elixhausen, (mit Ausführungsunterlagen) zum Anschlag der Verhandlungsausschreibung an der Amtstafel bis zum Verhandlungstag, zur Auflegung der Pläne zur Einsicht. Eine mit dem Anschlagsvermerk versehene Verhandlungsausschreibung und die mit dem Auflagevermerk versehenen Pläne sind am Beginn der Amtshandlung dem Verhandlungsleiter zu übergeben. - ZS 2. Referat Allgemeine Wasserwirtschaft, Michael-Pacher-Straße 36, Postfach 527, 5020 Salzburg, Intern 3. BH Salzburg-Umgebung Umwelt und Forst, Ing. Christoph Wolfmayr, Karl-Wurmb-Straße 17, 5020 Salzburg, E-Mail 4. Referat Hydrographischer Dienst, Dipl.-Ing. Harald Huemer, Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg, (Beilagen: 2 Ausführungsberichte B) ZS 5. Regioplan Ingenieure, Salzburg GmbH., Jakob-Haringer-Straße 1, 5020 Salzburg, E-Mail 6. Referat Naturschutzrecht und Förderungswesen, Dipl.-Ing. Bernhard Riehl, Michael- Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg, E-Mail 7. Referat Zivilrechtsangelegenheiten, Kaigasse 2a, Postfach 527, 5020 Salzburg, (Salzburger Landesliegenschaften) ZS 8. Josef Schaumburger, Seestraße 15/1, 5162 Obertrum am See, Zustellung RSb (dual) 9. Dr. Florian Kreibich, Erzabt-Klotz-Straße 4, 5020 Salzburg, Zustellung RSb (dual) 10. Franz Hofmann, Mattseer Landesstraße 20, 5161 Elixhausen, Zustellung RSb (dual) 11. Josef Lausenhammer, Mayerlehen 8, 5201 Seekirchen, Zustellung RSb (dual) 12. Maria Lausenhammer, Mayerlehen 8, 5201 Seekirchen, Zustellung RSb (dual) 13. Bundesministerium für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt u. Wasserwirtschaft, Abteilung VI/1, Stubenbastei 5, 1010 Wien, ZS 14. BH Salzburg-Umgebung Umwelt und Forst, Sabrina Kaiser, Karl-Wurmb-Straße 17, 5020 Salzburg, (zur Kundmachung auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Salzburg- Umgebung bis zum Verhandlungstag), E-Mail

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5 Zu Zahl: 30303/ Vollmacht Ich geboren am, Adresse, bevollmächtige Herrn/Frau, geboren am, Adresse, für die umseitig angeführte Verhandlung zu allen, den Verhandlungsgegenstand betreffenden rechtsverbindlichen Handlungen, zur Bestellung eines weiteren Vertreters, zum Abschluss von Vereinbarungen, zur Übernahme von Verpflichtungen und zum Verzicht auf eine Sache oder ein Recht. Ort, am Datum Unterschrift