Untergliederungsanalyse UG 32-Kunst und Kultur

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Transkript:

Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen 2018 2021 und 2019 2022 Untergliederungsanalyse UG 32-Kunst und Kultur 7. April 2018

Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung... 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung... 4 2.1 Überblick... 4 2.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene... 6 2.3 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung... 8 2.4 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt... 9 3 Förderungen...10 4 Personal...11 5 Ausgliederungen und Beteiligungen...12 6 Rücklagen...15 7 Wirkungsorientierung...16 7.1 Überblick...16 7.2 Einzelfeststellungen...16 Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie den BFRG-E 2018 2021 und 2019 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten (z.b. Strategiebericht, Budgetbericht, Wirkungscontrollingbericht, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu ermöglichen. 2 / 20

1 Zusammenfassung Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019) sehen für die UG 32-Kunst und Kultur im Finanzierungshaushalt Auszahlungen ihv insgesamt 456,6 Mio. EUR und 455,1 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für 2018 1,3 %, insbesondere aufgrund höherer Transferleistungen an Unternehmen (3,6 Mio. EUR) und Werkleistungen (2,6 Mio. EUR). Im Jahr 2019 sinken die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 leicht um -0,3 %. Im Finanzrahmen steigt in den darauffolgenden Jahren die Auszahlungsobergrenze nur geringfügig auf 456,8 Mio. EUR im Jahr 2022 an. Für die Jahre 2018 und 2019 sind im Personalplan der UG 32-Kunst und Kultur 303 Planstellen vorgesehen. Im Vergleich zu 2017 wurde damit 1 Planstelle eingespart. In den BFRG-E 2018 2021 und 2019 2022 verbleiben die Planstellen bis 2022 auf dem Niveau von 303. Im Jahr 2017 waren 284 VBÄ tatsächlich besetzt, dies entsprach einem Anteil von 93,4 % an den Planstellen. Die Wirkungsorientierung umfasst in der UG 32-Kunst und Kultur zwei Wirkungsziele, wobei das erste ( Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie auf die Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende ) im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben ist und das zweite ( Nachhaltige Absicherung der staatlichen Kultureinrichtungen sowie Sicherstellen eines breiten Zugangs zu Kunst- und Kulturgüter für die Öffentlichkeit ) umformuliert wurde. Für das Wirkungsziel 2 wurden zwei neue Kennzahlen aufgenommen, die sich auf die Reichweite der kulturellen Angebote (Museenbesuche von Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren) und den Denkmalschutz (Dauer antragsgebundener Verfahren beim Bundesdenkmalamt) beziehen. Die in der Wirkungsorientierung angeführten Maßnahmen sind mit den Angaben zu den Projekten und Vorhaben im Kunst- und Kulturbereich abgestimmt. 3 / 20

2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung 2.1 Überblick Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022) in Mio. EUR Finanzierungshaushalt UG 32 Erfolg 2015 Erfolg 2016 vorl. Erf. 2017 BVA-E 2018 BVA-E 2019 BFRG-E 2020 BFRG-E 2021 BFRG-E 2022 Auszahlungen 425,1 436,9 451,0 456,6 455,1 455,6 456,2 456,8 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,6% 0,6% 0,6% 0,6% 0,6% 0,6% 0,6% 0,5% jährliche Veränderung 14,9% 2,8% 3,2% 1,3% -0,3% 0,1% 0,1% 0,1% Einzahlungen 4,0 4,3 3,9 6,2 6,2 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamteinzahlungen 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% - - - jährliche Veränderung 93,5% 8,3% -9,6% 59,1% 0,0% - - - Nettofinanzierungsbedarf -421,1-432,6-447,0-450,4-448,8 - - - in Mio. EUR UG 32 Ergebnishaushalt Erfolg 2015 Erfolg 2016 vorl. Erf. 2017 BVA-E 2018 BVA-E 2019 BFRG-E 2020 BFRG-E 2021 BFRG-E 2022 Aufwendungen 424,7 445,7 447,1 458,4 457,1 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 0,5% 0,5% 0,6% 0,6% 0,6% - - - jährliche Veränderung 12,1% 5,0% 0,3% 2,5% -0,3% - - - Erträge 4,4 6,5 4,0 6,3 6,3 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% - - - jährliche Veränderung 108,4% 45,7% -37,5% 57,0% 0,0% - - - Nettoergebnis -420,2-439,2-443,1-452,1-450,7 - - - Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 2021 und 2019 2022 Die Auszahlungen der UG 32-Kunst und Kultur belaufen sich im Betrachtungszeitraum auf rd. 0,6 % der Gesamtauszahlungen des Bundes. In der UG 32 steigen die veranschlagten Auszahlungen von 451,0 Mio. EUR im Jahr 2017 auf 456,6 Mio. EUR im Jahr 2018 insbesondere aufgrund höherer Transferleistungen an Unternehmen (3,6 Mio. EUR) und Werkleistungen (2,6 Mio. EUR). Von 2018 auf 2019 sinken die Auszahlungen wieder um 1,5 Mio. EUR auf 455,1 Mio. EUR. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigen eine ähnliche Entwicklung. In den darauffolgenden Jahren bis 2022 steigt die Auszahlungsobergrenze geringfügig jährlich um 0,1 % auf 456,8 Mio. EUR. 4 / 20

Die Untergliederung enthält folgende Auszahlungsschwerpunkte: Bedeckung der Basisabgeltungen für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek sowie für die Bundestheater und im Hinblick auf die Erreichung der Wirkungsziele Auszahlungen infolge der Fortsetzung des freien Eintritts für Jugendliche in die Bundesmuseen sowie für das Haus der Geschichte Österreich und das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 Förderungen und Transfers im Bereich der zeitgenössischen Kunst; Förderungen im Bereich des Denkmalschutzes und des UNESCO Welterbes, der Volkskultur und der Museen außerhalb der Zuständigkeit des Bundes sowie für Projekte im Rahmen europäischer und internationaler Kulturprogramme Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 2021 und 2019 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018 Mit der mit 1. März 2014 in Kraft getretenen BMG-Novelle wechselte die Ressortzuständigkeit von der ehemaligen UG 30-Kunst und Kultur in das Bundeskanzleramt (BKA) und wird dort seither als eigene Untergliederung geführt. Ferner gibt es aufgrund organisatorischer Änderungen im BKA ab 1. Mai 2015 in der UG 32-Kunst und Kultur ab 2016 eine geänderte Budgetstruktur. Zusätzlich gab es Verschiebungen zwischen der UG 10-Bundeskanzleramt und der UG 32-Kunst und Kultur. Die Zahlen können daher laut BKA bis 2016 nicht 1:1 gegenübergestellt werden, weil die organisatorischen Änderungen weitreichend waren und bis auf die Ebene einzelner Projekte reichten. 5 / 20

Die höheren Auszahlungen 2017 gegenüber 2016 betreffen insbesondere die höhere Basisabgeltung der Bundesmuseen bzw. der Österreichischen Nationalbibliothek, die Budgetaufstockung für das Haus der Geschichte, die Erhöhung der Kunst- und Kulturförderung für zeitgenössische Kunst und das Leopoldmuseum sowie den Denkmalschutz. Die Gründe für die Auszahlungssteigerung 2018 und den Rückgang 2019 wurden bereits angeführt. In den darauffolgenden Jahren bis 2022 steigt die Auszahlungsobergrenze nur geringfügig an. 2.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global- und Detailbudgets: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets in Mio. EUR UG 32 Finanzierungshaushalt Erfolg 2016 vorl. Erf. 2017 BVA-E 2018 Diff. vorl. Erf. 2017 - BVA-E 2018 BVA-E 2019 Diff. BVA-E 2018 - BVA-E 2019 32 Auszahlungen 436,9 451,0 456,6 1,3% 455,1-0,3% 32.01 Kunst und Kultur 155,7 161,4 165,1 2,3% 163,5-0,9% 32.01.02 Kunst- und Kulturförderung 111,5 115,1 113,6-1,4% 112,3-1,1% 32.01.03 Denkmalschutz 33,2 35,6 38,3 7,7% 38,3 0,0% 32.01.04 Steuerung und Infrastruktur 11,0 10,7 13,2 23,6% 12,9-2,3% 32.03 Kultureinrichtungen 281,2 289,5 291,5 0,7% 291,5 0,0% 32.03.01 Bundesmuseen 118,2 126,4 128,2 1,4% 128,2 0,0% 32.03.02 Bundestheater 162,9 163,2 163,4 0,1% 163,4 0,0% 32 Einzahlungen 4,3 3,9 6,2 59,1% 6,2 0,0% 32.01 Kunst und Kultur 4,3 3,9 6,2 59,1% 6,2 0,0% 32.01.02 Kunst- und Kulturförderung 0,4 0,4 0,4-12,0% 0,4 0,0% 32.01.03 Denkmalschutz 3,9 3,5 5,4 56,6% 5,4 0,0% 32.01.04 Steuerung und Infrastruktur 0,0 0,0 0,4 1.932,3% 0,4 0,0% 32 Nettofinanzierungsbedarf -432,6-447,0-450,4 0,8% -448,8-0,3% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 GB 32.01- Kunst und Kultur Im BVA-E 2018 liegen die Auszahlungen im GB 32.01- Kunst und Kultur um 2,3 % (d.s. 3,7 Mio. EUR) über dem vorläufigen Erfolg 2017, der BVA-E 2019 ihv 163,5 Mio. EUR liegt mit 1,6 Mio. EUR (d.s. 0,95 %) unter dem BVA-E 2018. Das DB 32.01.02- Kunst- und Kulturförderung sinkt gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2017 um 1,5 Mio. EUR (d.s. 1,4 %) im Jahr 2018 und um weitere 1,3 Mio. EUR (d.s. 1,1 %) im Jahr 2019. In diesem Detailbudget sind Förderungen, Aufwendungen und Ankäufe für den Kunst- und Kulturbereich sowie Förderungen bzw. Transferzahlungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen wie Salzburger Festspiele, Museumsquartier und Museum Leopold 6 / 20

veranschlagt. Die Veränderung betrifft insbesondere den Transfer an private Haushalte/Institutionen gemeinnütziger Einrichtungen mit -3,6 Mio. EUR im Jahr 2018, im Jahr 2019 kommt es zu einer weiteren, geringfügigeren Reduktion um -0,3 Mio. EUR. Die Transfers an übrige Unternehmen werden mit +2,7 Mio. EUR 2018 (2019: jedoch -0,6 Mio. EUR) ausgeweitet. Das DB 32.01.03- Denkmalschutz beinhaltet den Personal- und Sachaufwand und die Investitionen des Bundesdenkmalamts. Ferner sind Förderungen nach dem Kunstförderungsbeitragsgesetz, Agenden der Provenienzforschung und Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kunstrückgabegesetz vorgesehen. Die Auszahlungen dieses Detailbudgets steigen von 35,6 Mio. EUR im Jahr 2017 auf 38,3 Mio. EUR im Jahr 2018 (+7,7 %), insbesondere aufgrund von Baukostenzuschüssen, und bleiben dann konstant. Im DB 32.01.04- Steuerung und Infrastruktur werden die Auszahlungen für allgemeine Angelegenheiten und der Personal- und Sachaufwand der Sektion II (Kunst und Kultur) sowie die Mittel für die Bundesbediensteten in Museen, die nicht dem Bund gehören, veranschlagt. Die Auszahlungen sollen hier von 2017 auf 2018 um 23,6 % anteilsmäßig am stärksten steigen, was vor allem auf höher budgetierte Werkleistungen und höheren Personalaufwand zurückzuführen ist. Im Finanzjahr 2019 sollen die veranschlagten Mittel gegenüber 2018 um - 2,3 % sinken. GB 32.03- Kultureinrichtungen Im BVA-E 2018 sollen die Auszahlungen im GB 32.02- Kultureinrichtungen um 0,7 % gegenüber 2017 steigen und dann auf gleichem Niveau bleiben. Im Bereich der Bundesmuseen (DB 32.03.01) wird vor allem die Basisabgeltung des Bundes an die ausgegliederten Bundesmuseen und an die Österreichische Nationalbibliothek veranschlagt. Die Differenz zum Jahr 2017 bezieht insbesondere auf laufende Transfers an Unternehmen mit Bundesbeteiligung ihv 1,1 Mio. EUR und eine höhere Veranschlagung der Basisabgeltung der Bundesmuseen um 0,8 Mio. EUR. Im DB 32.03.02- Bundestheater wird die Basisabgeltung des Bundes an die ausgegliederten Bundestheater veranschlagt. Hier gibt es keine Veränderungen zum Vorjahr. 7 / 20

2.3 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der ökonomischen Gliederung des Haushalts: Auszahlungen und Einzahlungen Hauptpositionen in Mio. EUR UG 32 Finanzierungshaushalt Erfolg 2016 vorl. Erf. 2017 BVA-E 2018 BVA-E 2019 Diff. vorl. Erf. 2017 - BVA-E 2018 Diff. BVA-E 2018 - BVA-E 2019 Auszahlungen 436,89 450,95 456,62 455,06 1,3% -0,3% Auszahlungen für Personal 18,63 18,43 19,21 19,71 4,2% 2,6% Bezüge 14,28 14,25 14,71 15,12 3,2% 2,8% Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand 16,12 16,79 19,26 18,40 14,7% -4,5% Aufwand für Werkleistungen 10,56 9,78 12,36 11,83 26,5% -4,4% Auszahlungen für Transfers 401,28 414,83 417,38 416,17 0,6% -0,3% an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 121,32 129,32 129,85 129,85 0,4% 0,0% an Unternehmen 191,62 194,02 197,61 197,06 1,9% -0,3% an private Haushalte/Institutionen 87,89 91,01 89,65 89,00-1,5% -0,7% Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,84 0,89 0,75 0,75-15,8% 0,0% Sachanlagen 0,84 0,87 0,75 0,75-13,9% 0,0% Darlehen und Vorschüsse 0,02 0,02 0,02 0,02 43,7% 0,0% Einzahlungen 4,33 3,91 6,22 6,22 59,1% 0,0% Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 0,04 0,03 0,04 0,04 29,8% 0,0% Kostenbeiträge und Gebühren 0,45 0,47 0,43 0,43-7,5% 0,0% Einzahlungen aus Transfers 3,78 3,36 5,28 5,28 57,1% 0,0% Sonstige Einzahlungen 0,04 0,04 0,47 0,47 1.146,3% 0,0% Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 - - Darlehen und Vorschüsse 0,01 0,01 0,00 0,00-93,0% 0,0% Nettofinanzierungsbedarf -432,56-447,04-450,40-448,84 0,8% -0,3% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Der größte Teil der Auszahlungen der Untergliederung entfällt auf Transfers (91 %). Diese sind im Wesentlichen gegenüber 2017 (+0,6 %) und im weiteren Verlauf bis 2019 (- 0,3 %) auf gleichem Niveau geblieben. Unter die Transfers an die öffentlichen Körperschaften und Rechtsträger fallen insbesondere die Basisabgeltung an die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek, die aufgrund einer gesetzlichen Erhöhung ansteigt. Die Transfers an Unternehmen steigen gegenüber dem Vorjahr um 1,9 %. In dieser Position sind eine Reihe von Einzelförderungen veranschlagt, die im Voranschlag jedoch nicht detailliert aufgegliedert werden und daher erst im Abschluss einzeln dargestellt werden. Wesentliche Positionen im vorläufigem Erfolg 2017 waren die Transfers an die Bundestheater im Rahmen der Basisabgeltung (Burgtheater GmbH 49,2 Mio. EUR, Wiener Staatsoper GmbH 63,6 Mio. EUR, Volksoper Wien 45,2 Mio. EUR, Bundestheaterholding 4,9 Mio. EUR) und weitere Auszahlungen an die Volkstheater GmbH (5,1 Mio. EUR), an die Bregenzer Festspiele (2,8 Mio. EUR) und an die Theater in der Josefstadt Privatstiftung (6,7 Mio. EUR). 8 / 20

Die Transfers an private Haushalte/Institutionen sollen von 91,0 Mio. EUR im Jahr 2017 auf 89,7 Mio. EUR im Jahr 2018 um -1,5 % und weiter um - 0,7 % auf 89 Mio. EUR im Jahr 2019 sinken. Unter dieser Position sind eine Reihe von Einzelförderungen veranschlagt. Die wesentlichen 2018 veranschlagten Positionen betreffen das Österreichische Filminstitut (20,0 Mio. EUR), den Bundesbeitrag zu den Salzburger Festspielfonds (6,7 Mio. EUR), die Stiftung Leopold (4,3 Mio. EUR) und Baukostenzuschüsse. Der Betriebliche Sachaufwand soll um 14,7 % von 2017 auf 19,3 Mio. EUR insbesondere aufgrund höher veranschlagter Werkleistungen steigen und 2019 um - 4,5 % sinken. 2.4 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018 und 2019 auf: Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) ErgHH - Aufw. FinHH - Ausz. Diff. EH-FH UG 32 vorl. Erf. BVA-E BVA-E v.erf. 2017- BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E in Mio. EUR 2017 2018 2019 BVA-E 2018 2018-2019 2018 2019 2018 2019 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ Finanzierungswirksame Aufwendungen 446,17 456,26 454,70 2,3% -0,3% 455,85 454,29 0,41 0,41 Auszahlungen / Aufwand für Personal 18,29 19,21 19,71 5,0% 2,6% 19,21 19,71 0,00 0,00 Bezüge 14,24 14,71 15,12 3,3% 2,8% 14,71 15,12 0,00 0,00 Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand) 16,19 19,29 18,43 19,1% -4,4% 19,26 18,40 0,03 0,03 Aufwand für Werkleistungen 9,52 12,39 11,85 30,1% -4,3% 12,36 11,83 0,03 0,03 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 411,69 417,76 416,55 1,5% -0,3% 417,38 416,17 0,38 0,38 an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 129,15 129,85 129,85 0,5% 0,0% 129,85 129,85 0,00 0,00 an Unternehmen 193,34 197,61 197,06 2,2% -0,3% 197,61 197,06 0,00 0,00 an private Haushalte/Institutionen 88,73 90,03 89,38 1,5% -0,7% 89,65 89,00 0,38 0,38 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 0,97 2,12 2,36 118,1% 11,3% 2,12 2,36 Abschreibungen auf Vermögenswerte 0,33 0,55 0,55 67,7% 0,0% 0,55 0,55 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 0,29 1,37 1,36 375,4% -0,7% 1,37 1,36 Abfertigungen 0,17 0,45 0,45 164,4% 0,0% 0,45 0,45 Jubiläumszuwendungen 0,17 0,61 0,61 266,3% 0,0% 0,61 0,61 Nicht konsumierte Urlaube -0,05 0,30 0,30-718,3% 0,0% 0,30 0,30 Aufwand aus Wertberichtigungen 0,36 0,21 0,46-42,7% 122,0% 0,21 0,46 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,75 0,75-0,75-0,75 Darlehen und Vorschüsse 0,02 0,02-0,02-0,02 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 447,14 458,38 457,06 2,5% -0,3% 456,62 455,06 1,76 2,00 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Die Unterschiede zwischen dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) sind im Jahr 2019 mit insgesamt 2 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personalrückstellungen), Investitionen (im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (im Ergebnishaushalt) zurückzuführen. 9 / 20

3 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Direkte Förderungen UG 32 Erfolg vorl. Erf. BVA-E in Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 Förderungen 112,69 115,31 120,44 121,22 120,02 Aufwand für Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger 1,64 2,64 2,47 2,47 2,47 Aufwand für Transfers an ausländische Körperschaften und Rechtsträger 0,32 0,39 0,39 0,20 0,20 Aufwand für Transfers an Unternehmen 30,72 28,75 30,92 33,24 32,68 Aufwand für Transfers an private Haushalte/Institutionen 80,01 83,54 86,66 85,32 84,67 Quellen: Förderungsberichte des Bundes für die Jahre 2014, 2015 und 2016, eigene Berechnungen Inhaltlich wurden die wesentlichen Beträge im Rahmen der Transfers unter Pkt. 2.3 bereits behandelt. 10 / 20

4 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Planstellenverzeichnis 1 UG 32 2015 2016 2017 2018 2019 PLANSTELLEN Planstellen 295 296 304 303 303 PCP**) 102.155 103.079 106.231 105.070 105.070 PERSONALSTAND zum 31.12. VBÄ*) 282 284 284 - - PCP**) 97.513 98.752 97.540 - - Personalaufwand Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 18,8 20,7 18,6 20,6 21,1 *) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte VBÄ-Ziele (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Für die Jahre 2015 bis 2017 sind VBÄ-Istwerte, für 2018 und 2019 VBÄ-Zielwerte angegeben. **) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit teurere Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten. Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, aktuelle Personalpläne, Anlage IV Personalplan zu den BFG-E 2018 und 2019, Ministerratsvortrag (12/24) vom 21. März 2018, eigene Berechnungen Für die Jahre 2018 und 2019 sind im Personalplan der UG 32-Kunst und Kultur 303 Planstellen vorgesehen. Im Vergleich zu 2017 wurde damit 1 Planstelle eingespart. In den BFRG-E 2018 2021 und 2019 2022 verbleiben die Planstellen bis 2022 auf dem Niveau von 303. Im Jahr 2017 wurden 284 VBÄ tatsächlich eingesetzt und entsprachen damit einen Anteil von 93,4 % an den Planstellen. 1 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigungsäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. 11 / 20

5 Beteiligungen Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Bericht über Beteiligungen des Bundes (März 2018) enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die Anzahl ihrer Beschäftigten aus: Zahlungsflüsse aus Beteiligungen UG 32 Erfolg vor. Erf. BVA-E Ø Beschäftigte in Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 2016 Auszahlungen gesamt 386,3 393,7 398,4 327,1 327,1 in VZÄ Albertina 8,1 8,3 8,3 0,6 0,6 132 Basisabgeltung *) 7,7 7,7 7,7 n.v. n.v. Personalausgaben/-auszahlungen 0,3 0,3 0,4 0,6 0,6 Pensionen BeamtInnen 0,1 0,1 0,1 n.v. n.v. Österreichische Galerie Belvedere 10,7 9,1 9,6 0,3 0,3 175 Basisabgeltung *) 9,0 9,0 9,0 n.v. n.v. Transferzahlungen 1,5 0,0 0,5 n.v. n.v. Personalausgaben/-auszahlungen 0,2 0,1 0,1 0,3 0,3 Kunsthistorisches Museum mit Weltmuseum Wien und Theatermuseum Wien (KHM-Museumsverband) 25,5 29,6 29,4 1,4 1,4 432 Basisabgeltung *) 23,8 23,8 24,6 n.v. n.v. Transferzahlungen 0,6 4,6 3,6 n.v. n.v. Personalausgaben/-auszahlungen 1,0 1,1 1,0 1,4 1,4 Pensionen BeamtInnen 0,1 0,1 0,1 n.v. n.v. MAK-Österreichisches Museum für Angewandte Kunst 10,5 10,1 10,4 0,5 0,5 125 Basisabgeltung *) 9,7 9,7 9,8 n.v. n.v. Transferzahlungen 0,3 0,0 0,1 n.v. n.v. Personalausgaben/-auszahlungen 0,5 0,4 0,4 0,5 0,5 Pensionen BeamtInnen 0,0 0,1 0,1 n.v. n.v. Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK) 9,2 9,2 9,6 0,4 0,4 113 Basisabgeltung *) 8,8 8,8 9,3 n.v. n.v. Personalausgaben/-auszahlungen 0,3 0,3 0,2 0,4 0,4 Pensionen BeamtInnen 0,0 0,0 0,1 n.v. n.v. Österreichische Nationalbibliothek 26,6 26,8 30,2 3,8 3,8 312 Basisabgeltung *) 23,1 23,2 25,0 n.v. n.v. Transferzahlungen 0,0 0,0 1,6 n.v. n.v. Personalausgaben/-auszahlungen 2,9 2,9 2,8 3,8 3,8 Pensionen BeamtInnen 0,6 0,7 0,7 n.v. n.v. Naturhistorisches Museum 16,7 18,0 19,0 2,2 2,2 249 Basisabgeltung *) 14,4 14,4 14,4 n.v. n.v. Transferzahlungen 0,5 1,7 2,6 n.v. n.v. Personalausgaben/-auszahlungen 1,8 1,7 1,6 2,2 2,2 Pensionen BeamtInnen 0,0 0,2 0,3 n.v. n.v. Technisches Museum Wien mit Österreichischer Mediathek 13,1 14,6 14,2 0,7 0,7 165 Basisabgeltung *) 11,6 11,6 12,2 n.v. n.v. Transferzahlungen 0,9 2,4 1,5 n.v. n.v. Personalausgaben/-auszahlungen 0,5 0,5 0,4 0,7 0,7 Pensionen BeamtInnen 0,1 0,1 0,1 n.v. n.v. Austria Film und Video GmbH 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - Bundestheater-Konzern 230,3 244,4 243,9 166,7 166,7 2.378 Basisabgeltung 148,9 162,9 162,9 162,9 162,9 Amt der Bundestheater 3,2 3,0 3,2 3,8 3,8 Pensionsausgaben/-auszahlungen 78,2 78,5 77,8 n.v. n.v. Österreichisches Filminstitut 20,0 20,0 20,4 20,0 20,0 14 Museumsquartier Errichtungs- u. BetriebsgmbH 15,6 3,6 3,6 3,6 3,6 40 Fortsetzung der Tabelle auf nächster Seite 12 / 20

Fortsetzung der Tabelle UG 32 Erfolg vor. Erf. BVA-E Ø Beschäftigte in Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 2016 Einzahlungen gesamt 27,2 26,2 25,8 12,2 12,2 Albertina 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Pensionen BeamtInnen 0,1 0,1 0,1 n.v. n.v. Ersätze für Bedienstete 0,4 0,3 0,4 0,5 0,5 Österreichische Galerie Belvedere 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Ersätze für Bedienstete 0,2 0,1 0,1 0,2 0,2 Kunsthistorisches Museum mit Weltmuseum Wien und Theatermuseum Wien (KHM-Museumsverband) 1,2 1,3 1,3 1,2 1,2 Pensionen BeamtInnen 0,3 0,3 0,3 n.v. n.v. Ersätze für Bedienstete 0,9 1,1 1,0 1,2 1,2 MAK-Österreichisches Museum für Angewandte Kunst 0,6 0,5 0,6 0,5 0,5 Pensionen BeamtInnen 0,1 0,1 0,1 n.v. n.v. Ersätze für Bedienstete 0,5 0,4 0,4 0,5 0,5 Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK) 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3 Pensionen BeamtInnen 0,1 0,1 0,1 n.v. n.v. Ersätze für Bedienstete 0,3 0,3 0,2 0,3 0,3 Österreichische Nationalbibliothek 3,8 3,7 3,6 3,4 3,4 Pensionen BeamtInnen 0,8 0,8 0,7 n.v. n.v. Ersätze für Bedienstete 3,0 2,9 2,8 3,4 3,4 Naturhistorisches Museum 2,3 2,2 2,1 2,0 2,0 Pensionen BeamtInnen 0,5 0,5 0,5 n.v. n.v. Ersätze für Bedienstete 1,8 1,7 1,6 2,0 2,0 Technisches Museum Wien mit Österreichischer Mediathek 0,6 0,6 0,5 0,8 0,8 Pensionen BeamtInnen 0,1 0,1 0,1 n.v. n.v. Ersätze für Bedienstete 0,5 0,5 0,4 0,8 0,8 Bundestheater-Konzern 17,5 16,9 16,7 3,4 3,4 Ersätze für Bedienstete 3,2 3,0 3,2 3,4 3,4 Pensionsbeiträge für BeamtInnen 14,3 13,8 13,5 n.v. n.v. *) Die Basisabgeltung an die Bundesmuseen werden in den BVA-E nur in einem Betrag budgetiert, weshalb die Darstellung der Aufteilung auf die einzelnen Museen bzw. die Österreichische Nationalbibliothek in der Tabelle auf die Jahre 2018 und 2019 nicht möglich ist. Die Summe der Basisabgeltungen ist jedoch in der Gesamtsumme der Auszahlungen enthalten. Die in der Tabelle ausgewiesenen veranschlagten Beträge betreffen lediglich die vom Bund bezahlten Beamten dieser Einrichtungen (Auszahlungen), die von den ausgegliederten Einrichtungen refundiert (Einzahlungen) werden. Quelle: Bericht über Beteiligungen des Bundes, März 2018 Die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek sind als vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedert und agieren auf Basis dieser rechtlichen Grundlagen inhaltlich und organisatorisch eigenständig. Rechtsgrundlage für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek ist das Bundesmuseen-Gesetz 2002 2. Sie erhalten eine jährliche Basisabgeltung, die gesetzlich fixiert ist. Die Basisabgeltung an die Bundesmuseen, das Museum moderner Kunst Stiftung Leopold und die Österreichische Nationalbibliothek werden in den BVA-E jedoch nur in einem Betrag budgetiert, weshalb die Darstellung der Aufteilung auf die einzelnen Museen bzw. die 2 BGBl. I Nr. 14/2002, i. d. g. F. 13 / 20

Österreichische Nationalbibliothek in der Tabelle auf die Jahre 2018 und 2019 nicht möglich ist. Die in der Tabelle gezeigten veranschlagten Beträge betreffen bei den Auszahlungen nur die BeamtInnen dieser ausgegliederten Einrichtungen, die vom Bund abgerechnet, bezahlt und in gleicher Höhe wieder refundiert (in der Tabelle unter den Einzahlungen) werden. Dass die Beträge nicht genau übereinstimmen, dürfte an Periodenverschiebungen bei den Zahlungen liegen. Die Österreichischen Bundestheater sind ein aus fünf eigenständigen Gesellschaften bestehender Konzern (Bundestheater-Holding GmbH und ihren Tochtergesellschaften Burgtheater GmbH, Wiener Staatsoper GmbH, Volksoper Wien GmbH und ART for ART Theaterservice GmbH), der zu 100 % im Eigentum des Bundes steht. Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Bundestheater-Holding GmbH sind das Bundestheaterorganisationsgesetz (BThOG ) 3 und die Errichtungserklärung 4. Sie erhalten eine jährliche gesetzlich fixierte Basisabgeltung, die in den BVA-E 2018 und 2019 mit 162,9 Mio. EUR veranschlagt ist. Weitere Auszahlungen betreffen die Pensionsausgaben der BeamtInnen in diesem Bereich, die teilweise wieder refundiert (in der Tabelle unter den Einzahlungen) werden. Das Österreichische Filminstitut (ÖFI) fördert als bundesweite Filmförderungseinrichtung das österreichische Filmwesen nach kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten. Die Mittel sollen zur Weiterentwicklung der Filmkultur beitragen sowie der Erhaltung und Schaffung von Filmarbeitsplätzen in Österreich dienen. Die Jahresförderung des Filminstitutes wird in den BVA-E 2018 und 2019 mit 20 Mio. EUR veranschlagt. 3 BGBl. I Nr. 108/1998 4 vom 21. Juni 1999; Gesellschaftsvertrag, zuletzt geändert mit Generalversammlungsbeschluss vom 25. September 2015 14 / 20

6 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2015, 2016 und 2017 sowie die im BVA-E 2018 und im BVA-E 2019 bereits budgetierten Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme der budgetierten Rücklagenverwendungen verbleibt Ende 2019 ein fiktiver Rücklagenrest (der Budgetdienst weist darauf hin, dass sich dieser fiktive Rücklagenrest durch eine am Jahresende 2018 und 2019 vorgenommene Zuführung von positiven Saldenabweichungen zum veranschlagten Nettofinanzierungsbedarf sowie allfällige Rücklagenentnahmen 2018 und 2019 im Vollzug noch verändern wird). Rücklagengebarung UG 32 Stand 31.12. Veränderung vorl. Stand 2015 2016 2017 31.12.2017 Budgetierte RL-Verwendung BVA-E 2018 BVA-E 2019 Rücklagen -rest Anteil RL- Rest am BVA-E 2019 in Mio. EUR Detailbudgetrücklagen 22,27 29,11-0,00 29,11 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 3,06 3,98 +0,35 4,32 Gesamtsumme 25,33 33,09 +0,34 33,43 - - 33,43 7,3% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 Die UG 32-Kunst und Kultur verfügte Ende 2016 über Rücklagen ihv 33 Mio. EUR, wovon rd. 4 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die den Bereich Denkmalschutz betreffen. Im Jahr 2017 wurden Rücklagen ihv 0,3 Mio. EUR zugeführt, was per 31. Dezember 2017 zu einem Rücklagenstand von 33,4 Mio. EUR führt. Für die UG 32-Kunst und Kultur sind im BVA-E 2018 und 2019 keine Rücklagenentnahmen budgetiert. Vorbehaltlich allfälliger Rücklagenzuführungen und geringerer Entnahmen zum Jahresende verbleibt dem BKA für den Kunst- und Kulturbereich damit ein Rücklagenrest von rd. 33,4 Mio. EUR, wovon rd. 29 Mio. EUR als Detailbudgetrücklagen keine Zweckbindung aufweisen. 15 / 20

7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die UG 32-Kunst und Kultur umfasst zwei Wirkungsziele, wobei das erste ( Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie auf die Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende ) im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben ist und das zweite ( Nachhaltige Absicherung der staatlichen Kultureinrichtungen sowie Sicherstellen eines breiten Zugangs zu Kunst- und Kulturgüter für die Öffentlichkeit ) umformuliert wurde. Für das Wirkungsziel 2 wurden zwei neue Kennzahlen aufgenommen, die sich auf die Reichweite der kulturellen Angebote (Museenbesuche von Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren) und den Denkmalschutz (Dauer antragsgebundener Verfahren beim Bundesdenkmalamt) beziehen. Die in der Wirkungsorientierung angeführten Maßnahmen sind mit den Angaben zu den Projekten und Vorhaben im Kunst- und Kulturbereich abgestimmt. 7.2 Einzelfeststellungen Wirkungsziel 1 ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung. Es bezieht sich auf die nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie auf die Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende. Alle Kennzahlen haben 2015 und 2016 den Zielzustand übertroffen. Aufgrund einer Übererreichung der Zielzustände der Kennzahl 32.1.1 Anteil von Frauen an der Einzelpersonenförderung des Bundes im Kunstbereich (in %) in den letzten Jahren wurde der Wert ab 2018 auf den Istzustand der letzten Jahre von 49,0 % angehoben. Das Wirkungsziel selbst wurde laut der internen Evaluierung des Ressort im Bericht über die Wirkungsorientierung 2016 zur Gänze erreicht. Bei der Kennzahl 31.1.3 Nachwuchsförderung: Anteil der Frauen und Männer an den Startstipendien für junge KünstlerInnen des Bundes im Kunstbereich wäre es aussagekräftiger, nicht den Prozentwert, sondern die absoluten Stipendienbeträge für Frauen und Männern auszuweisen, aus denen sich dann der jeweilige Prozentwert ergibt. Für alle verwendeten Kennzahlen werden von 2018 bis 2020 unveränderte Zielzustände festgelegt. 16 / 20

Mit dem umformulierten Wirkungsziel 2 will der Kunst- und Kulturbereich nun nicht nur die nachhaltige Absicherung der staatlichen Kultureinrichtungen sowie die Unterstützung derselben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, ein Absichern des kulturellen Erbes sowie die Sicherstellen eines breiten Zugangs zu Kunst- und Kulturgüter für die Öffentlichkeit erreichen, sondern das Ziel wurde auch auf die Stärkung und Entwicklung des kulturellen Erbes erweitert. Laut Bericht zur Wirkungsorientierung 2016 wurde dieses Ziel zur Gänze erreicht. Die neu hinzugekommene Kennzahl 32.2.1 misst die Anzahl der Besuche von Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren bei den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek in Millionen. Sie ersetzt die entfallenen Kennzahl zum BesucherInnenanteil von Kindern und Jugendlichen an Bundesmuseen, die in Prozent angegeben war. Der Titel der Kennzahl 32.2.3 wurde an die Berechnungsmethode angepasst. Für den Bereich Denkmalschutz wurde eine zweite Kennzahl zur Dauer antragsgebundener Verfahren eingeführt, deren Ambitionsniveau nach Erhebung der Istzustände nachgeschärft werden soll. Mit Ausnahme dieser Kennzahl weisen die anderen herangezogenen Kennzahlen von 2018 bis 2020 unveränderte Zielzustände aus. 17 / 20

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2015 und 2016 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist. Neu Legende Umformulierung (z.b. Änderung der Bezeichnung, Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Gleichstellungsziel Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende. Maßnahmen Stärkung des Frauenanteils an der Einzelpersonenförderung des Bundes im Kunstbereich; Zurverfügungstellung von Startstipendien für den künstlerischen Nachwuchs; Absicherung von Mehrjahresverträgen im Bereich der Kunstförderung; Unterstützung der Mobilität von Kunstschaffenden; Stärkung der internationalen Positionierung des Österreichischen Films; Teilnahme an internationalen Programmen und Finanzierungsfazilitäten (inklusive Kofinanzierung). Indikatoren Kennzahl 32.1.1 Anteil von Frauen an der Einzelpersonenförderung des Bundes im Kunstbereich (in %) Indikatorwert = Summe der an Frauen vergebenen Einzelpersonenförderungen in Euro Summe der gesamten Berechnungsmethode Einzelpersonenförderungen in Euro * 100 Datenquelle Sektion Kunst und Kultur des Bundeskanzleramts Messgrößenangabe % 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 47,0 48,0 48,0 49,0 49,0 49,0 Istzustand 49,0 49,0 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand Geschlechterspezifische Verteilung der Gesamtbeträge der Einzelpersonenförderung (Stipendien, Projekte, Ankäufe und Preise) der Kunst- und Kultursektion in Prozenten. Ob der für 2018 und Folgejahre angestrebte Frauenanteil erreicht wird, hängt insbesondere von der Antragsstellung sowie der Beurteilung der künstlerischen Qualität ab. 18 / 20

Kennzahl 32.1.2 Einzelmobilitäten der Kunstschaffenden in das Ausland Indikatorwert = Summe der KünstlerInnen, die von der Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts vor allem im Berechnungsmethode Rahmen von Stipendienprogrammen in das Ausland entsandt werden Datenquelle Sektion Kunst und Kultur des Bundeskanzleramts Messgrößenangabe Anzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 217 250 250 250 250 250 Istzustand 220 352 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand Anzahl der KünstlerInnen, die von der Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts in den Sparten Bildende Kunst, Architektur, Fotografie, Video- und Medienkunst, Design, Mode, Musik und Darstellende Kunst, Film, Literatur und Kulturinitiativen vor allem im Rahmen von Stipendienprogrammen in das Ausland entsandt werden. Die konkrete Anzahl schwankt von Jahr zu Jahr und ist von der Antragstellung und der Beurteilung der künstlerischen Qualität abhängig. Nachwuchsförderung: Anteil von Frauen und Männern an den Startstipendien für junge KünstlerInnen des Kennzahl 32.1.3 Bundes im Kunstbereich Indikatorwert = Anzahl der an Frauen und Männern vergebenen Startstipendien Anzahl der gesamten Startstipendien x Berechnungsmethode 100 Datenquelle Sektion Kunst und Kultur des Bundeskanzleramts Messgrößenangabe % 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamt: 100 Zielzustand Frauen: 60 Männer: 40 100 (gesamt) Istzustand 65 (weibl.) 35 (männl.) Gesamt: = Zielzustand Zielerreichung Frauen und Männer: unter Zielzustand Kennzahl 32.1.4 100 (gesamt) 57 (weibl.) 43 (männl.) 100 (gesamt) 53 (weibl.) 47 (männl.) Gesamt: = Zielzustand Frauen und Männer: über Zielzustand 100 (gesamt) 56 (weibl.) 44 (männl.) 100 (gesamt) 55 (weibl.) 45 (männl.) 100 (gesamt) 55 (weibl.) 45 (männl.) Geschlechterspezifische Verteilung der zu vergebenden Startstipendien pro Jahr für junge KünstlerInnen (Nachwuchsförderung) der Kunst- und Kultursektion in Prozenten. 100 (gesamt) 55 (weibl.) 45 (männl.) Internationale Verleiheinsätze von innovativen Filmen, die von der Filmabteilung des Bundeskanzleramts gefördert werden Berechnungsmethode Indikatorwert = Summe der Verleiheinsätze Datenquelle Sektion Kunst und Kultur des Bundeskanzleramts Messgrößenangabe Anzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 896 903 910 910 910 910 Istzustand 900 941 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand Präsenz innovativer Filme auf internationalen Festivals und Filmschauen (Kurz- und Langfilme, welche die Filmabteilung der Kunst- und Kultursektion in den letzten Jahrzehnten maßgeblich unterstützt hat). Derartige Filme werden selbst 40 bis 50 Jahre nach ihrer Herstellung bei internationalen Filmschauen gezeigt. 2016 kommt neben dem bisherigen Verleih an Kinos (737) der Online-Verleih (291) dazu. Wie sich der Verleih in den kommenden Jahren entwickelt, kann zur Zeit nicht seriös eingeschätzt werden. Wirkungsziel 2: Nachhaltige Absicherung der staatlichen Kultureinrichtungen sowie Unterstützung derselben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Stärkung, Entwickeln und Absichern des kulturellen Erbes sowie Sicherstellen eines breiten Zugangs zu Kunst- und Kulturgütern für die Öffentlichkeit. Maßnahmen Fortführung des Gratiseintritts für Kinder und Jugendliche in Bundesmuseen; Umsetzung des Haus der Geschichte Österreich; Monitoring der Teilhabe am Angebot der Bundestheater unter Berücksichtigung junger BesucherInnen; Erhöhung der Planungssicherheit der Bundestheater für die Erfüllung ihres kulturpolitischen Auftrags; 19 / 20

österreichweite Sicherung einheitlicher Standards im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege; Umsetzung der baukulturellen Leitlinien des Bundes unter Berücksichtigung des Dritten Österreichischen Baukulturreports; Durchführung und Nachbereitung des Europäischen Kulturerbejahres 2018 (Website, Veranstaltungen, Projekte). Indikatoren Kennzahl 32.2.1 Berechnungsmethode Reichweite der kulturellen Angebote der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek bei Kindern und Jugendlichen Summe der Besuche von Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren bei den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek Quartalsmeldungen der Bundesmuseen an die Sektion Kunst und Kultur (Abt. II/9); Wohnbevölkerungsdaten der Datenquelle Bundesanstalt Statistik Österreich Messgrößenangabe Anzahl in Mio. 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand - - 1,156 1,150 1,150 1,150 Istzustand 1,054 1,143 Zielerreichung - - Geänderte Darstellung in Analogie zu den Bundestheatern hinsichtlich der Reichweite des kulturellen Angebots für Kinder und Jugendliche. Annahme: gleichbleibende Zahl der Gratiseintritte unter Heranziehen des demographischen Trends in der Altersgruppe. Bei den Gratiseintritten ist keine genderspezifische Messung vorgesehen. Kennzahl 32.2.2 Reichweite der kulturellen Angebote der österreichischen Bundestheater (Burgtheater, Staatsoper, Volksoper) Berechnungsmethode Summe der Personen, die während einer Spielzeit die Veranstaltungen der Bundestheater besuchen Datenquelle Bundestheater-Holding; Sektion Kunst und Kultur des Bundeskanzleramts Messgrößenangabe Anzahl in Mio. 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 1,319 1,320 1,320 1,320 1,320 1,320 Istzustand 1,319 1,317 Zielerreichung = Zielzustand unter Zielzustand Die Anzahl von BesucherInnen im Bereich der Bundestheater ist ein wichtiger Indikator für den Zugang der Öffentlichkeit zu Kunst und Kultur. Die jeweiligen Ist- und Zielzustände erstrecken sich stets über die Spielzeit der Bundestheater, welche jeweils im Juni des angegebenen Jahres endet; so betrifft der Istzustand 2016 die Periode September 2015 bis Juni 2016, dies gilt analog für alle Folgejahre. Kennzahl 32.2.3 Denkmalschutz und Denkmalpflege - Anzahl jährlicher Unterschutzstellungen Berechnungsmethode Anzahl der jährlichen Unterschutzstellungen (Objekte per Jahr) durch das Bundesdenkmalamt Datenquelle Bundesdenkmalamt; Sektion Kunst und Kultur des Bundeskanzleramts Messgrößenangabe Anzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 250 250 250 250 250 250 Istzustand 167 319 Zielerreichung unter Zielzustand über Zielzustand Die Reduktion im Kennzahlenverlauf ab dem Jahr 2014 ist auf die Änderung der Judikatur im Bereich des Denkmalschutzes (Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit) zurückzuführen. Da die Zieldefinition für 2017 gegenüber dem Istwert 2015 bereits eine wesentliche Steigerung enthielt, wird für das Jahr 2018 und die Folgejahre angestrebt, den ambitionierten Planwert des Jahres 2017 zu halten. Kennzahl 32.2.4 Berechnungsmethode Denkmalschutz und Denkmalpflege - Dauer antragsgebundener Verfahren Prozentanteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie), deren Dauer zwischen Datum der Antragstellung und Datum des Bescheids weniger als 6 Monate bzw. weniger als 4 Monate beträgt. Datenquelle Bundesdenkmalamt und Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts Messgrößenangabe % 2015 2016 2017 2018 2019 2020 < = 6 Monate: < = 6 Monate: < = 6 Monate: keine Daten Zielzustand - - 85%; < = 4 88%; < = 4 88%; < = 4 verfügbar Monate: 60% Monate: 63% Monate: 63% keine Daten keine Daten Istzustand verfügbar verfügbar Zielerreichung - - Eine rasche Erledigung von Anträgen ist ein Indikator für eine hohe fachliche Kompetenz und Serviceorientierung des Bundesdenkmalamts und trägt zu einer verstärkten Akzeptanz der Bedeutung des Kulturerbeschutzes bei. Die Kennzahl wird erstmals ab 2018 zur Steuerung herangezogen. Das Ambitionsniveau beruht vorerst auf Schätzungen und wird in den Folgejahren - nach Erhebung der Istdaten nachgeschärft. 20 / 20