Amtliche Bekanntmachungen Nr. 11/2018

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Transkript:

Hochschule Merseburg University of Applied Sciences Amtliche Bekanntmachungen Nr. 11/2018 Herausgeber: Rektor Redaktion: Dezernat Akademische Merseburg, Angelegenheiten 30. 06. 2018 Inhaltsverzeichnis 2. Änderungssatzung zur Richtlinie für die Durchführung des Auswahlverfahrens in den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit und Kultur- und Medienpädagogik der Hochschule Merseburg vom 30.06.2018 Prof. Dr.-Ing. Jörg Kirbs Rektor

2. Änderungssatzung zur Richtlinie für die Durchführung des Auswahlverfahrens in den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit und Kultur- und Medienpädagogik der Hochschule Merseburg vom 30.06.2018 Auf Grundlage der Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen der Hochschule Merseburg vom 25. Januar 2007 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 04/2007) in Verbindung mit den 27, 28, 29, 67 Abs. 3 Nr. 10 und 77 Abs. 2 Nr. 8 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 600) in der jeweils geltenden Fassung und des 9 der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Vergabe von Studienplätzen (Hochschulvergabeverordnung HVVO) vom 26. Mai 2008 (GVBl. LSA S. 196) in der jeweils geltenden Fassung hat die Hochschule Merseburg folgende Änderungssatzung zur Richtlinie für die Durchführung des Auswahlverfahrens in den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit und Kultur- und Medienpädagogik erlassen. Artikel 1 Die Richtlinie für die Durchführung des Auswahlverfahrens in den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit und Kultur- und Medienpädagogik der Hochschule Merseburg vom 26.02.2011 (Amtliche Bekanntmachung der Hochschule Merseburg Nr. 09/2011 vom 08. Juni 2011), in der Fassung von 30.04.2014 (Amtliche Bekanntmachung der Hochschule Merseburg Nr. 12/2014) wird wie folgt geändert: Die Anlagen 1 und 3 Zusatzblatt zum Antrag auf Immatrikulation im Bachelorstudiengang»Soziale Arbeit«werden, wie in der Anlage zur Änderungssatzung ausgewiesen, neu gefasst. Artikel 2 Die 2. Satzungsänderung zur Richtlinie für die Durchführung des Auswahlverfahrens in den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit und Kultur- und Medienpädagogik der Hochschule Merseburg wurde vom Fachbereichsrat des Fachbereiches Soziale Arbeit.Medien.Kultur am 05.04.2018 beschlossen und durch den Rektor am 30.06.2018 genehmigt. Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Merseburg in Kraft. Merseburg, den 30.06.2018 Prof. Dr.-Ing. Jörg Kirbs Der Rektor 1

Anlage 1 hier: Auswahlverfahren Bachelor Soziale Arbeit Bewertungskriterien und Punktevergabe (Stand: 2018) 1. Berufsausbildung und hauptberufliche a) Studiengangsspezifische Ausbildung 3 Jahre 5 Punkte (s. Extra Blatt) 2 Jahre 3 Punkte b) im Beruf pro ½ Jahr 3 Punkte Maximal mögliche Punktzahl: 15 Punkte 2. Studiengangsspezifische Praktika (auch als Summe aller mind. vierwöchigen Praktika) a) ab 3 Monaten 2 Punkte b) ab 6 Monaten 3 Punkte c) ab 1 Jahr 5 Punkte 3. Freiwillige und andere en Maximal mögliche Punktzahl: 10 Punkte a) FSJ, FKJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst (fachrelevant), Zivildienst u. ä. max. 5 Punkte b) sonstige soziale, kulturelle und pädagogische Aktivitäten (mind. 1 Jahr) max. 5 Punkte Maximal mögliche Punktzahl: 10 Punkte 4. Auslandsaufenthalte (nicht deutschsprachiges Ausland, keine touristischen Aufenthalte, sprachliche Qualifikationen) Auslandsaufenthalt ab 6 Monaten max. 2 Punkte Sprachniveau B 2 2 Punkte Sprachniveau C 1 4 Punkte Ausbildung (Dolmetscher*in, Fremdsprachenkorrespondent*in, fremdsprachiges Studium u. ä.) max. 4 Punkte Gesamtpunktzahl maximal 40! Maximal mögliche Punktzahl: 5 Punkte Zu 1. und 2.: Alle Zeiten, en und Abschlüsse, die zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich sind, werden nicht berücksichtigt! 2

Anlage 3 - Zusatzblatt zum Antrag auf Immatrikulation im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 3

ZUSATZBLATT ZUM ANTRAG AUF IMMATRIKULATION IM BACHELORSTUDIENGANG SOZIALE ARBEIT Nachweis der Praxiserfahrung 1 (Bitte in Druck- oder Maschinenschrift bzw. online ausfüllen! Zutreffendes bitte ankreuzen!) Hochschule Merseburg Studentensekretariat Eberhard-Leibnitz-Straße 2 06217 Merseburg Eingangsstempel 1. Erläuterung Zusätzlich zur Auswahl der Studienbewerber/innen über N.C. und Wartesemester gibt es ein Auswahlverfahren, bei dem bereits erworbene praktische Erfahrungen in studienrelevanten Bereichen berücksichtigt werden. Dies können sowohl eine bereits absolvierte Berufsausbildung, verschiedene Praktika oder ehrenamtliche en sein.dabei werden jedoch alle en und Praktika, die zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich sind, nicht berücksichtigt. Dieses Auswahlverfahren basiert auf den Richtlinien für die Durchführung des Auswahlverfahrens entsprechend der Auswahlkriterien laut 3a Abs. 3 des Hochschulzulassungsgesetzes Sachsen-Anhalt und der Satzung vom 25.01.2007 des Fachbereiches Soziale Arbeit.Medien.Kultur der Hochschule Merseburg. Wenn Sie an diesem zusätzlichen Auswahlverfahren teilnehmen möchten, füllen Sie bitte für den jeweiligen Studiengang das Zusatzblatt für den Nachweis der Praxiserfahrung aus und schicken Sie dieses zusammen mit dem Zulassungsantrag zu den angegebenen Fristen an die Hochschule Merseburg. Das bedeutet nicht, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Praktikum Voraussetzung für eine Bewerbung in diesen Studiengängen ist. 2. Angaben zur Person 2.1 Name (ggf. Geburtsname) 2.2 Vorname (Rufname unterstreichen) 2.3 Geburtsdatum 3. Berufsausbildung / Berufstätigkeit Bitte listen Sie hier eine abgeschlossene Berufsausbildung/Berufstätigkeit in einem der nachfolgend aufgeführten oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf oder hauptberuflichen in einem solchen Beruf auf (z. B.: Erzieherin, Ergotherapeutin, Heilerziehungspflegerin, Altenpflegerin, Hebamme, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Logopädin, Familienpflegerin, Polizistin...usw). Beruf im Beruf Ausbildungszeit Abschluss 1

4. Studiengangsspezifische Praktika Bitte listen Sie hier studiengangspezifische Praktika in sozialen und kulturellen Einrichtungen von mindestens vier Wochen auf (Mehrfachnennungen möglich). von: bis: - Monate von: bis: - Monate von: bis: - Monate von: bis: - Monate 5. Freiwillige und andere en Listen Sie bitte studiengangspezifische freiwillige (ehrenamtliche) en (ab einem Zeitraum von mind. drei Monaten) auf, wie g Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres/ eines freiwilligen kulturellen Jahres, eines ökologischen Jahres, eines Zivildienstes g Sonstige soziale, kulturelle und pädagogische Aktivitäten (Bitte geben Sie nachfolgend den zeitlichen Umfang in der durchschnittlichen Studenzahl pro Monat an) /zeitlicher Umfang /zeitlicher Umfang /zeitlicher Umfang /zeitlicher Umfang /zeitlicher Umfang 6. Auslandsaufenthalte und sprachliche Qualifikationen (keine touristischen Aufenthalte) bezogen auf Punkte 3, 4, 5 sprachliche Qualifikationen/Abschlüsse 1 Alle aufgeführten en sind durch entsprechende Dokumente (Zeugnisse, Zertifikate, Beurteilungen usw.) nachzuweisen; bei Bedarf ist ein Ergänzungsblatt zu nutzen. Ort / Datum Unterschrift d. Bewerber(s) / in 2