Checkliste für elektromechanische- und elektronische Wirkverbrauchszähler nach der MID-Richtlinie (2004/22/EC)

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Transkript:

Checkliste für elektromechanische- und elektronische Wirkverbrauchszähler nach der MID-Richtlinie (2004/22/EC) Antragsteller: Gerätetyp: 1. Allgemeine Anforderungen HINWEIS: Begriffsbestimmungen orientieren sich an dem Anhang MI-003 der MID- Richtlinie Grundsätzliche Bestimmungen 1.1 Beständigkeit Ein Messgerät ist so auszulegen, dass seine messtechnischen Merkmale über einen vom Hersteller veranschlagten Zeitraum hinweg ausreichend stabil bleiben, sofern es ordnungsgemäß aufgestellt und gewartet sowie entsprechend der Bedienungsanleitung unter den vorgesehenen Umgebungsbedingungen eingesetzt wird. 1.2 Zuverlässigkeit Ein Messgerät ist so auszulegen, dass der Einfluss eines Defekts, der zu einem ungenauen Messergebnis führen würde, so weit wie möglich vermindert wird, sofern ein derartiger Defekt nicht offensichtlich ist. 1.3 Eignung Ein Messgerät darf keine Merkmale aufweisen, die eine Benutzung in betrügerischer Absicht erleichtern. Die Möglichkeit der ungewollten Falschbedienung ist so gering wie möglich zu halten. 1.4 Ein Messgerät muss unter Berücksichtigung der praktischen Einsatzbedingungen für die beabsichtigte Benutzung geeignet sein. 1.5 Ein Messgerät muss von seinen konstruktiven Merkmalen so beschaffen sein, dass es den zulässigen Einsatzbedingungen entspricht. 1.6 Ein Messgerät ist so auszulegen, dass die Messvorgänge kontrolliert werden können, nachdem das Messgerät in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen wurde. Erforderlichenfalls muss das Messgerät eine spezielle Ausrüstung oder Software für diese Kontrolle besitzen. Das Prüfverfahren ist in der Bedienungsanleitung zu beschreiben oder dem Messgerät in Form einer Prüfanweisung beizulegen. Wenn ein Messgerät über zugehörige zusätzliche Software verfügt, die neben der Messfunktion weitere Funktionen erfüllt, muss die für die messtechnischen Merkmale entscheidende Software identifizierbar sein; sie darf durch die zugehörige zusätzliche Software nicht in unzulässiger Weise beeinflusst werden.

Der Antrag auf Baumusterprüfung ist vom Hersteller bei einer benannten Stelle (BS) seiner Wahl einzureichen und muss Folgendes enthalten: 1.7 Name und Anschrift des Herstellers und wenn der Antrag vom Bevollmächtigten eingereicht wird, auch dessen Name und Anschrift Bitte den Fundort in der Dokumentation HINWEIS: Der Bevollmächtigte des Herstellers kann den Antrag einreichen. Alle Verpflichtungen fallen auf ihn. Ist der Hersteller nicht in der europäischen Gemeinschaft niedergelassen und verfügt er über keinen Bevollmächtigten, so fällt die Verpflichtung, die technischen Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen, der vom Hersteller bezeichneten Person zu. 1.8 Schriftliche Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten, dass derselbe Antrag bei keiner anderen benannten Stelle eingereicht worden ist 1.9 Liste nach Artikel 13 der MID-Richtlinie (2004/22/EG), in der die genannten, ganz oder teilweise angewandten Normen und/oder normativen Dokumente beschrieben sind 1.10 Zusätzliche Anforderungen als die in Artikel 13 (MID-Richtlinie) genannten Bestimmungen 1.11 Herstellererklärungen im Rahmen der EG-Baumusterprüfbescheinigung für Elektrizitätszähler, bezogen auf die folgenden Abschnitte der DIN EN 50470-1:2006 und DIN EN 50470-3:2006. Führen Sie bitte einen schriftlichen Nachweis (Prüfbericht, Bescheinigung, Messprotokoll, Beschreibung...) darüber, dass für jedes der geforderten Merkmale in den nachfolgend genannten Abschnitten sichergestellt ist, dass die Anforderungen eingehalten werden. Die Herstellererklärungen zu den einzelnen Abschnitten müssen rechtsverbindlich unterschrieben und mit Datum und Firmenstempel versehen werden. DIN EN 50470-1: 5.4 Anschlussklemmen, Anschlussklemmen block und Schutzleiter- Anschlussklemme 5.6 Luft- und Kriechstrecken 5.10 Anzeige von gemessenen Werten 5.11 Ausgabeeinrichtung und Funktionskontrolle DIN EN 50470-2 bzw. -3: 9 Beständigkeit 10 Zuverlässigkeit 11 Anforderungen bezüglich der Software und des Schutzes gegen Manipulation

2. Technische Anforderungen Für die Bewertung sowie die Identifizierung des Gerätetyps, müssen die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten: 2.1 Zähler für Direktanschluss 2.2 Messwandlerzähler 2.3 Klasse C Klasse B Klasse A 2.4 Allgemeine Funktionsbeschreibung und Funktionsprinzip der Messsensorik 2.5 Fertigungszeichnungen und -pläne: - Gehäuse - Bauteilen - Baugruppen - Schaltkreise - Platinen-Layout Kennzeichnung der Informationsblätter: - Nummer der Zeichnung - Datum der Zeichnung - Benennung der in der Zeichnung dargestellten Information 2.6 Stückliste aller Bauteile 2.7 Zusammenhängende Beschreibung der elektronischen Schaltung(en) 2.8 Beschreibungen über Fertigungsverfahren, mit denen eine einheitliche Produktion sichergestellt ist 2.9 Fotos und Zeichnungen des Messgerätes (Ansicht der drei Raumrichtungen) 2.10 Informationen zu Einstellelementen (nur bei elektrodynamischen Zählern) 2.11 Auflistung aller verwendeten Materialien vom Gehäuse 2.12 Beschreibungen oder Zeichnungen zu Bedienelementen und Anzeigen 2.13 Nennbetriebsbedingungen: (Bitte direkt ) - f n - U n - I st - I min - I tr - I n - I max Bitte den Fundort in der Dokumentation

2.14 - Temperaturbereich Frequenzbereich min. (0,98 x f n f 1,02 x f n ) Spannungsbereich min. (0,9 x Un U 1,1 x Un) 2.15 Leistungsfaktor im Bereich cos ϕ = 0,5 induktiv u. cos ϕ = 0,8 kapazitiv Angabe folgende Messgerätedaten: - Strombereich - Anschlussspannungen - Frequenz - Zählerkonstanten - Zählwerksauflösung - Durchlaufzeit bei U n, I max ; cos ß = 1 > 4000 h (Energieaufzeichnung und Energieanzeige) - Datenspeicherzeit nichtflüchtiger Speicher > 4 Monate (elektronischer Zähler) - Temperaturbereich (Bitte direkt ) - Indoor- / Outdoorgeräte - Feuchtigkeitsbedingungen 2.16 Angabe der Anzahl von Impulsen, um bei den verschiedenen Prüfpunkten eine Messgenauigkeit von wenigstens 1/10 der Klassengenauigkeit des Zählers sicherzustellen ist 2.17 Befinden sich in den Unterlagen: - Signalflusspläne - Diagramme - Logik-Flussdiagramme (Blockschaltbilder) 2.18 Beschreibung der Identifikation der Software 2.19 Beschreibung der Messdaten und der Software, die für die messtechnische Merkmale entscheidend sind Beschreibung aller messtechnischen Parameter, die gespeichert oder übertragen werden Vorkehrungen gegen versehentliche oder vorsätzliche Verfälschungen schützen Kennzeichnung und Sicherung der Software Angaben über die Rückwirkungsfreiheit angeschlossener Zusatzeinrichtungen bzw. optional angeschlossener Schaltkreise im Messgerät 2.20 Dokumentation aller Signalzustände (Prüf-LED, D0- Schnittstelle, S0-Schnittstelle) 2.21 Beschreibung aller Schnittstellen Art und Verwendung der Schnittstellen Ausführung der Schnittstellen

Softwarebeschreibung von allen Schnittstellen 2.22 Ergebnisse von Konstruktionsberechnungen und bereits durchgeführten Prüfungen 2.23 Zusätzliche Nachweise für den technischen Entwurf von Teilmessgeräten, für die keine Muster erforderlich sind 2.24 Beschreibung aller notwendigen Sicherungsstellen und Ausführung der Leistungsschilder Zeichnung des Leistungsschilds Anschlussbilder 2.25 Zähleraufschriften nach 50470-1 / 5.12 und MID 2.26 Begleitangaben/Bedienhandbücher nach EN 50470-1 / 5.13 und MID 3. Externe Prüfungen Wird das von der benannten Stelle (PTB) angebotene ganzheitliche Konformitätsbewertungsverfahren, bestehend aus: Baumusterprüfung (Modul B) inkl. messtechnischer Prüfung Umweltprüfung Untersuchung auf elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) nicht vom Antragsteller in Anspruch genommen, so sind die Ergebnisse von einem akkreditierten Umwelt- und EMV-Prüflabor wie nachfolgend beschrieben einzureichen. HINWEIS: Vor der Auftragsvergabe an externe Umwelt - und EMV - Laboratorien wird der Antragsteller gebeten, mit der benannten Stelle Kontakt aufzunehmen. Der Umfang der Dokumentation ist unbedingt vor der Prüfung mit der benannten Stelle abzustimmen. Umweltprüfung nach DIN EN 50470-1 Art der Prüfung 3.1 Umweltprüfung nach / 5.2.2 3.1.1 Federhammerprüfung / 5.2.2.1 3.1.2 Stoßprüfung / 5.2.2.2 3.1.3 Vibrationsprüfung / 5.2.2.3 3.1.4 Zähler im Isolierstoffgehäuse der Schutzklasse II / 5.7 (entfällt bei Einbau im Schaltschrank, wenn Anschlüsse gegen Berührung geschützt werden) 3.2.1 Beständigkeit gegen Hitze und Feuer / 5.8 3.2.2 Schutz gegen Eindringen von Staub und Wasser / 5.9 3.2.3 Prüfung der klimatischen Einflüsse / 6.3 3.2.4 Prüfung bei trockener Wärme / 6.3.2 Name vom Prüflabor

3.2.5 Prüfung bei Kälte / 6.3.3 3.2.6 Prüfung bei feuchter Wärme, zyklisch / 6.3.4 3.2.7 Schutz gegen Sonneneinstrahlung / 6.3.5 3.2.8 Prüfung der Isolierung / 7.3 (muss nach der Prüfung 6.3.4 durchgeführt werden) EMV Prüfungen nach DIN EN 50470-1 Art der Prüfung 3.3 Prüfung (Elektromagnetische Verträglichkeit) / 7.4 3.3.1 Störfestigkeit gegenüber elektrostatische Entladungen / 7.4.5 3.3.2 Störfestigkeit gegenüber eingestrahlten elektromagnetische Hochfrequenzfeldern / 7.4.6 3.3.3 Störfestigkeit gegenüber elektrischen schnellen Transienten (Bursts) / 7.4.7 3.3.4 Störfestigkeit gegenüber leitungsgeführten Störungen, die durch Hochfrequenzfelder induziert werden / 7.4.8 3.3.5 Störfestigkeit gegenüber Spannungsstößen / 7.4.9 3.3.6 Störfestigkeit gegenüber gedämpfte Schwingungen / 7.4.10 (nur für Spannungswandlerzähler) 3.3.7 Unterdrückung der Funkstörung / 7.4.13 Name vom Prüflabor Sehr geehrter Nutzer dieser Checkliste, senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Checkliste an die Faxnummer 0531/592 2304. Wenn Sie Fragen oder Verbesserungsvorschläge für diese Liste haben, senden Sie diese bitte per E-Mail an: e-zaehler.zulassung@ptb.de