Informationen zur Häufig gestellte Fragen (FAQ) 1. Allgemeine Fragen Was bedeutet? bedeutet, dass die Befragung an einem Computer mit Internetzugang durchgeführt wird. Die Internetadresse zur ist auf der Karte mit dem Zugangscode angegeben, die man von der Schule erhält. Was ist ein Zugangscode? Der Zugangscode wird benötigt, um an einer bestimmten teilnehmen zu können. Durch die Eingabe eines Zugangscodes wird sichergestellt, dass jede Person nur einmal teilnimmt und den richtigen Fragebogen beantwortet. Der Code besteht aus Kleinbuchstaben und Zahlen. Zu Beginn der Befragung wird man aufgefordert, diesen Zugangscode einzugeben. Warum wird eine durchgeführt? Die ist ein Teil der Fremdevaluation von Schulen und ergänzt die übrigen Datenerhebungsverfahren wie Gruppeninterviews oder die Analyse von Unterlagen der Schule. Mit der kann eine große Anzahl an Personen in die Fremdevaluation einbezogen werden. Welche anderen Instrumente werden bei der Fremdevaluation noch eingesetzt? An allgemein bildenden Schulen gibt es zusätzlich zur Gruppeninterviews mit Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern, ein Schulleitungsinterview sowie die Beobachtung von Unterrichtssituationen. An beruflichen Schulen werden zusätzlich zur Ratingkonferenzen mit Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften sowie ein Schulleitungsinterview durchgeführt. Zum Verfahren der Fremdevaluation gehören außerdem die Analyse von Dokumenten der Schule und ein Schulhausrundgang. Alle Instrumente stehen gleichrangig nebeneinander. Gibt es für die eine bestimmte Auswahl der Teilnehmenden? Bei den Schülerinnen und Schülern ist genau festgelegt, welche Klassenstufen in den einzelnen Schularten online befragt werden. Bei der Lehrerschaft werden grundsätzlich alle Lehrkräfte einer Schule befragt, es sei denn, das Kollegium umfasst weniger als zehn Personen. An allgemein bildenden Schulen werden zusätzlich die Eltern online befragt. Dabei gilt grundsätzlich, dass diejenigen Eltern befragt werden, deren Kinder ebenfalls befragt werden. Bei Grundschulen werden Eltern ab Klassenstufe 2 befragt. Bei Sonderschulen findet keine für Schülerinnen, Schüler und Eltern statt. Wie ist geregelt, dass jeder nur einmal an der Befragung teilnehmen kann? Jede/-r Teilnehmende erhält einen Zugangscode, mit dem eine einmalige Teilnahme möglich ist. Bei Eltern, die mehr als ein Kind in den für die Befragung ausgewählten Klassen haben, ist nicht 1/5
auszuschließen, dass sie mehr als einen Zugangscode erhalten. Sind die Einschätzungen und Erfahrungen sehr unterschiedlich, kann es sinnvoll sein die Befragung für jede der ausgewählten Klassen durchzuführen. Andernfalls bitten wir Sie, die überzähligen Zugangscodes zu vernichten Wie melde ich mich für die an? Die Internetadresse der ist auf der Karte mit dem Zugangscode zu finden. Sie wird in das Browserfenster direkt (und nicht bei einer Suchmaschine wie Google) eingegeben. Danach wird man auf der Internetseite, auf der sich die Befragung befindet, aufgefordert, den Zugangscode einzugeben. Wie lange brauche ich für die? Die verschiedenen Gruppen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und ggf. Eltern) erhalten unterschiedlich lange Fragebögen. Auch das Bearbeitungstempo ist individuell verschieden, deshalb kann nur eine ungefähre Größenordnung für die Dauer der Bearbeitung angegeben werden. Es sollte ein Zeitraum von 10 Minuten (Eltern) bis 25 Minuten (Lehrkräfte) eingeplant werden. Sollte ein fremdsprachlicher Übersetzungsbogen notwendig sein, kann dies zu etwas längerer Bearbeitungszeit führen. Kann ich während der Befragung eine Pause machen? Da der Zugangscode auf der ausgehändigten Karte nur einen einmaligen Zugang ermöglicht, muss die Befragung an einem Stück durchgeführt werden. Verlässt man die vor dem Ende der Befragung (z. B. durch Schließen des Browserfensters), gehen die eingegebenen Daten verloren. Ein erneutes Einloggen ist nur mit einem neuen Zugangscode möglich. Muss ich alle Fragen der Reihenfolge nach bearbeiten? Nein. Innerhalb der Befragung kann man sich über die Buttons weiter und zurück von Fragenseite zu Fragenseite bewegen. Man kann also Fragen auslassen und später beantworten und auch bereits getätigte Einträge korrigieren. Wann muss ich die machen? Die ist nur während eines bestimmten Zeitraums von 20 Schultagen möglich. Dieser Zeitraum ist auf den Karten mit dem Zugangscode angegeben. Was passiert, wenn meine Karte mit dem Zugangscode verloren geht? Ohne Zugangscode ist kein Zugang zur Befragung möglich. Deshalb muss man sich in diesen Fällen eine neue Karte mit Zugangscode von der Schule geben lassen. Was passiert, wenn ich vergesse, an der Befragung teilzunehmen? Da die Befragung nur während eines bestimmten Zeitraums von 20 Schultagen freigeschaltet ist, ist ein späterer Zugang, d. h. eine nachträgliche Bearbeitung des Fragebogens, nicht möglich. 2/5
Was für Fragen gibt es? Die beinhaltet Fragen, die sich auf die in der Evaluationsverordnung für Baden- Württemberg festgelegten Qualitätsbereiche beziehen. Dabei geht es um Themen wie den Unterricht, den Umgang miteinander oder auch die Organisation an der Schule. Bei der geht es darum, Aussagen zu diesen Bereichen nach einer vierstufigen Skala einzuschätzen. Dabei hat man die Wahl zwischen stimmt genau bzw. trifft voll und ganz zu, stimmt eher bzw. trifft eher zu, stimmt eher nicht bzw. trifft eher nicht zu und stimmt gar nicht bzw. trifft gar nicht zu. Wenn man keine Auswahl treffen kann, weil man beispielsweise eine Aussage nicht beurteilen kann, gibt es die Möglichkeit, kann ich nicht beantworten anzuklicken. Kann ich mich auf die vorbereiten? Häufig ist es so, dass spontane Antworten sich als sehr zutreffend erweisen. Die Bereiche, zu denen bei der Einschätzungen gemacht werden sollen, sind in den Handreichungen Qualitätsrahmen zur Fremdevaluation an allgemein bildenden Schulen und Fremdevaluation an beruflichen Schulen aufgelistet, die man auf der Internetseite www.evaluation-bw.de herunterladen kann. Werden Schülerinnen und Schüler zum Unterricht befragt? Die Schüler werden zum Unterricht befragt, jedoch geht es hierbei um Angaben zum Unterricht an der Schule insgesamt und nicht um den Unterricht einzelner Lehrkräfte. Aus den Angaben der Schülerinnen und Schüler lassen sich keine Rückschlüsse zum Unterricht einzelner Lehrkräfte ziehen. Kann ich meine Antworten korrigieren? Antworten können während der Bearbeitung jederzeit korrigiert werden. Eine bereits angeklickte Antwort wird gelöscht, wenn eine andere Auswahl angeklickt wird. Innerhalb der kann man über die Schaltflächen weiter und zurück von Fragenseite zu Fragenseite wechseln und Antworten korrigieren. Weiß meine Schule, wie ich den Fragebogen beantwortet habe? Nein. Die Befragung ist anonym, es werden also keine Namen abgefragt. Sie ist so angelegt, dass keine Antwort auf einzelne Personen rückführbar ist. Die einzelnen Antworten gehen direkt an das Landesinstitut für Schulentwicklung und werden dort zusammengefasst, sodass keine einzelnen Antworten im Bericht an die Schule erkennbar sind. Wie wird gewährleistet, dass die Antworten ehrlich sind? Das Landesinstitut geht davon aus, dass alle Befragten daran interessiert sind, ihrer Schule eine möglichst hilfreiche und ehrliche Rückmeldung zugeben, mit der sie ihre Qualität weiterentwickeln kann. Deshalb erwarten wir, dass nicht ernstgemeinte Antworten selten sein werden. 3/5
2. Fragen zur Teilnahme Wer muss an der teilnehmen? Lehrkräfte und weiteres Personal mit überwiegender Lehrtätigkeit sind laut Evaluationsverordnung zur Teilnahme an der Evaluation verpflichtet. Schülerinnen und Schüler können wenn ihre Klasse ausgewählt wurde an der freiwillig teilnehmen. Auch die Teilnahme von Eltern ist freiwillig. Kann ein Kollege von einer anderen Schule auch an der teilnehmen? Nein. Die soll Informationen für die vom Landesinstitut für Schulentwicklung evaluierte Schule liefern. Deshalb können nur Lehrkräfte der betreffenden Schule teilnehmen. Eine Ausnahme bilden Lehrkräfte, die an die zu evaluierende Schule abgeordnet sind. Falls die Kollegin bzw. der Kollege Kinder an der Schule hat, kann er natürlich als Elternteil an der teilnehmen, wenn die entsprechende Klassenstufe online befragt wird. Kann ich als Lehrkraft bei der und beim Lehrerinterview teilnehmen? Ja, diejenigen Lehrkräfte, die am Interview teilnehmen, füllen auch den Onlinefragebogen aus. Die übrigen Lehrkräfte nehmen nur an der teil. Darf ich auch als Referendarin oder Referendar bzw. als Lehramtsanwärterin oder -anwärter an der teilnehmen? Angehende Lehrkräfte sind zur Teilnahem verpflichtet, wenn sie an der Schule eigenständig Unterricht erteilen, d. h. sich im zweiten Abschnitt der Ausbildung befinden. Darf ich als kirchliche Lehrkraft an der Befragung teilnehmen? Für die gilt, wie für die Fremdevaluation insgesamt, dass kirchliche Lehrkräfte teilnehmen können. Anders als bei staatlichen Lehrkräften ist die Teilnahme an der Fremdevaluation für sie freiwillig. Kann weiteres pädagogisches Personal (z. B. pädagogische Assistentinnen und Assistenten, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, therapeutisches Personal) an der teilnehmen? Zur Teilnahme verpflichtet sind alle Lehrkräfte sowie Erziehungskräfte, die überwiegend lehrend tätig sind. Teilnehmen können auch Personen, die so eng in die Arbeit der einzelnen Schule eingebunden sind, dass sie auch Auskünfte über interne Abläufe, pädagogische Konzepte etc. geben können. Ausgenommen von der sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bundesfreiwilligen-Dienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres sowie Ehrenamtliche. Die Teilnahme des lehrenden Personals sollte generell überwiegen Muss ich als Angestellte oder Angestellter an der Befragung teilnehmen? Auch Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis sind verpflichtet, an der Befragung teilzunehmen. 4/5
3. Fragen zur Organisation der Durchführung Was kann ich tun, damit (an allgemein bildenden Schulen) möglichst viele Eltern an der teilnehmen? Die für die Eltern könnte an der Schule durchgeführt werden, z. B. mit Betreuung bzw. Übersetzungshilfe. Die Eingangsseite der und die Fragen sowie ein Informationsblatt stehen in kroatischer, türkischer und russischer Sprache auf der Webseite zur Verfügung. Elternabende, allgemeine Veranstaltungen oder Elternsprechtage könnten genutzt werden, um die Eltern zu informieren und die an der Schule durchzuführen. Die Organisation könnte mit dem Elternbeirat besprochen und ggf. durch ihn selbst durchgeführt werden (EMailverteiler für die betreffenden Klassen erstellen bzw. vorhandene E-Mailverteiler nutzen). Generell ist es hilfreich, zur Erhöhung der Rücklaufquote den Nutzen der Teilnahme für die einzelne Schule zu verdeutlichen. In diesem Zusammenhang kann darauf hingewiesen werden, dass die Schule alle Ergebnisse der mit dem Bericht erhält und diese für die weitere Schul- und Unterrichtsentwicklung nutzen kann. Wie gehe ich mit Problemen (inhaltlich, sprachlich oder technisch) beim Ausfüllen um? Die Schule kann eine Ansprechperson für mögliche auftretende Fragen benennen. Darüber hinaus steht beim Landesinstitut auch die Servicestelle zur Verfügung: Telefon: 0711 6642-2005, E-Mail: fev-onlinebefragung@ls.kv.bwl.de. Was macht die Schule, wenn sie keinen internetfähigen Zugang hat, um die für Schülerinnen und Schüler an der Schule durchführen zu können? Die Schule bespricht dieses Problem mit der zuständigen Teamleitung. Hier sollte die Möglichkeit geprüft werden, ob die Zugangscodes mit den entsprechenden begleitenden Informationen den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt werden können, sodass die zuhause ausgefüllt werden kann. Wie groß ist der Druck- und Kopieraufwand? Zur Vorbereitung der muss die PDF-Datei mit den Zugangscodes ausgedruckt und als Karten geschnitten werden. Pro Seite sind 16 Zugangscodes abgebildet. Zur Teilnahme an der Befragung müssen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern eine Einwilligungserklärung unterschreiben, die eine Seite umfasst und pro Schülerin bzw. Schüler einmal ausgedruckt wird. Dazu gibt es das Informationsblatt Informationen zur für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte, das eine Seite umfasst und für alle Befragten ausgedruckt werden kann. Die Unterlagen sind zu finden auf der Webseite www.fremdevaluation-bw/vorbereitung 5/5