Gemeinde Ulmiz Oktober 2018

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Transkript:

Gemeinde Ulmiz Oktober 2018 Gemeindeverwaltung Ulmiz Tel. 031 751 14 61 Öffnungszeiten: Dorfstrasse 120 Fax 031 751 16 30 Montag 17.00-19.00 h 3214 Ulmiz Mail info@ulmiz.ch Mittwoch 08.00-11.00 h www.ulmiz.ch Ulmiz-Info DER GEMEINDERAT Beat Aeberhard Ammann ARA Feuerwehr Finanzen Forstwirtschaft Landwirtschaft Wasserbau Andreas Ledermann Vizeammann Bauwesen Öffentlicher Verkehr Raumplanung Strassen Silke Hurni Bildung Friedhof Kultur und Freizeit Liegenschaften Verwaltung Silvia Stooss Gesundheit Soziales Harald Reiter Bildung OSRM Kehricht Öffentliche Sicherheit Trinkwasser Umweltschutz Ausgabe Nr. 19 Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Der Gemeinderat Offizielles Bulletin der Gemeinde - vermietet die Schulhausräumlichkeiten und die 3-Zimmerwohnung an die Tagesschule SESAM - erarbeitet Richtlinien für die Abgabe der Schlüssel des Schulhauses - unterschützt Radio Freiburg bei deren Projekt «Sommer im Dorf» - beschliesst die Anschaffung eines Defibrillators - vergibt die Signalisations- und Markierungsarbeiten an die Firma Signal AG - überarbeitet das Reglement über die Verwaltungsgebühren im Raumplanungsund Bauwesen und bereitet es für die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung vor - bereitet den Voranschlag für das Jahr 2019 zur Genehmigung durch die Gemeindeversammlung vor - nimmt Kenntnis vom Rücktritt von 4 Vorstandsmitgliedern und der Geschäftsführerin von kibelac - erhält das genehmigte Gemeindeschulreglement von der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport zurück VERWALTUNG Cinzia Weber GEMEINDEKASSE Myriam Bucheli

Aktuelles aus der Gemeindeverwaltung: Nächste Abstimmungen Sonntag, 25. November 2018 Sonntag, 10. Februar 2019 Sonntag, 19. Mai 2019 Sonntag, 20. Oktober 2019 Sonntag, 24. November 2019 Eidg. Volksabstimmung Eidg. Volksabstimmung Eidg. Volksabstimmung Eidg. Volksabstimmung & Wahlen Eidg. Volksabstimmung Nächste Gemeindeversammlungen Mittwoch, 28. November 2018 um 20 Uhr im Gemeindesaal Mittwoch, 8. Mai 2019 um 20 Uhr im Gemeindesaal Donnerstag, 5. Dezember 2019 um 20 Uhr im Gemeindesaal Weihnachtsferien Die Gemeindeverwaltung Ulmiz bleibt vom 24. Dezember 2018 bis 4. Januar 2019 geschlossen. Herzliche Gratulation zur Geburt Maeder Layla 21. September 2018 Einwohnerkontrolle: Einwohnerstatistik Stand: 1. Oktober 2018 Einwohner Frauen Männer Total Schweizer 215 209 424 Ausländer 6 15 21 Wochenaufenthalter 26 10 36 Total 247 234 481 2

Einwohnerkontrolle: Neuzuzüge Wir heissen folgende Neuzuzüger herzlich willkommen: Juni 2018 Lüthi Petra Kobel Thomas & Kramer Patricia Rohrbach Caroline Bussmann Paul Vincent Häner Annic Juli 2018 Rosoiu Ion September 2018 Schütz Melanie Oktober 2018 Wysser Roland Gehret Marcel Neuhaus Stephanie Bewilligte Baugesuche Juni 2018 - Oktober 2018 Vereinfachtes Verfahren Auderset Bruno Ledermann Andreas & Ursula Wälti-Koch Ernst & Brigitte Zürcher Meyer Jeannette Ersatz Sichtschutz & Gartenhaus Hangsicherung mit Betonelementen Ersatz Gasheizung durch Luft- & Wasserwärmepumpe Dachsanierung Stöckli Wasserzählerablesung Die Ablaufs Frist für die Abgabe der Ablesekarte für den Wasserzählerstand ist der 20. Oktober 2018. Sammelplätze für Kehricht- und Grüngutabfuhr Seit dem Entschluss vom Gemeinderat, die Zutrittskarte der Kompostieranlage ab Januar 2018 der Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung zu stellen, sind vermehrt Rückmeldungen von Einwohnerinnen und Einwohnern eingetroffen, wonach das Grüngut von der Firma Haldimann nicht abgeführt wurde. Bitte beachten Sie folgendes: - Das Grüngut ist am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr oder frühestens am Vorabend, auf den offiziellen Sammelplätzen der Gemeinde bereitzustellen. - Äste müssen mit einer Schnur (kein Plastik oder Metall) gebündelt werden. Das Bündel darf max. 25 kg wiegen. - Es dürfen nur Äste mit einem max. Ø von 30 cm und einer Länge von 1.50 m abgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass über die Grüngutabfuhr nur für die Kompostierung zugelassene Abfälle entsorgt werden dürfen. Nicht zugelassenes Material kann die Kompostieranlage Seeland AG zurückweisen oder auf Kosten des Verursachers entsorgen. 3

Öffentliche Beleuchtungen Gemeinde Ulmiz Wenn eine Strassenlampe in Ulmiz nicht funktioniert, melden Sie dies bitte der Gemeindeverwaltung Ulmiz mit Angabe des Standortes und der fünfstelligen Nummer der Leuchte. Die Pannenmeldung von öffentlichen Beleuchtungen wird anschliessend durch die Gemeinde an Groupe e mitgeteilt. Jährliche Papier- und Altmetallsammlung Aufgrund der Schliessung der Schule ABGRU, wird in Ulmiz ab sofort keine Papiersammlung mehr stattfinden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Altpapier in der Sammelstelle zu entsorgen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Altmetall kann weiterhin am angekündigten Datum (jeweils im Frühling), ab 17.00 Uhr und am Folgetag ganztags bis 17.00 Uhr im dafür vorgesehenen Container beim Schulhausplatz deponiert werden. Die nächste Altmetallsammlung findet am 14. Mai 2019 statt. Schulkalender für die Jahre 2020/21 bis 2024/25 Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) genehmigte im August 2018 die Schulkalender für die Jahre 2020/21 bis 2024/25. In seinem Schreiben ging Staatsrat Siggen auch auf die Petition ein, welche einen Wechsel des Schuljahresrhythmuses forderte. Ziel der Petition war, dass sich die Schulferien nicht mehr nach den traditionellen Festtagen unserer Region richten. Das Anliegen, welches von 419 im Kanton wohnhaften Personen unterschrieben wurde, wurde mit folgender Begründung abgelehnt: Die Diskussion ist nicht neu und wurde auch im Kantonsparlament mehrmals geführt, welches sich klar und wiederholt gegen diese Vorgehensweise aussprach. Die EKSD muss diesen deutlichen und mehrfachen Entscheid des Gesetzgebers umsetzen. Im Weiteren führte Herr Siggen auf, dass es nicht günstig wäre, einer Region die Einführung der regelmässigen Perioden für die obligatorische Schule zu gestatten, während der grösste Teil des Kantons den traditionellen Rhythmus beibehalten würde. In der Tat gilt der traditionelle Rhythmus auch für die Berufsfachschulen, die Gymnasien und die Fachmittelschule. Nicht zu vergessen sind auch die Gesellschaft allgemein und namentlich die Unternehmen, in denen die Eltern arbeiten. Eine Familie mit einem Kind in der obligatorischen Schule und einem weiteren in der Berufsbildung könnte keine gemeinsamen Ferien mehr verbringen. Die EKSD möchte keinen Entscheid fällen, der Freiburger Familien in eine derartige Situation brächte. Die Region Kerzers ist die einzige Ausnahme, da sich ihre Schüler und Schülerinnen zwischen den Kantonen Freiburg und Bern bewegen. Die übrigen Regionen des Kantons müssen einen einheitlichen Kalender beschliessen. Ausgenommen sind die ausschliesslich katholischen oder ausschliesslich Murtner Festtage. 4

Ausflug der Ulmizer Senioren Bei schönem Sommerwetter fand am 27. September 2018 der alljährliche Ausflug der älteren Ulmizer statt. Dieses Jahr ging es ins Emmental! Total haben sich 30 Senioren eingefunden und wurden von den Landfrauen Monika Jakob, Petra Koch und Edith Stuber begleitet. Der Gemeinderat dankt den Landfrauen für das grosse Engagement und die tolle Organisation. Adventsfenster 2018 Auch dieses Jahr möchten wir vom 1. bis 24. Dezember einen Adventskalender in unserem Dorf gestalten. Die 24 Adventsdekorationen rund ums Haus (z.b. Fenster, Türe, im Garten etc.), welche ab dem jeweiligen Adventstag von 18.00-22.00 Uhr beleuchtet sind, sollen bis zum 30. Dezember von allen bei einem Spaziergang durchs Dorf bestaunt werden können. Es ist freiwillig, am Tag der Öffnung zu einer kleinen wärmenden Stärkung und gemütlichem Zusammensein einzuladen (18.00-19.30 Uhr). Zudem bietet der Adventskalender den Neuzuzügern die Gelegenheit, das Dorf und die Bevölkerung kennenzulernen. Anmeldung mit Datumswunsch sind bitte bis am 15. November 2018 an Frau Manuela Linder, per Telefon, SMS, WhatsApp (Tel. 079 403 03 25) oder via E-Mail manuela@alinder.ch zu melden. HFR Meyriez-Murten - Neue Öffnungszeiten der Permanence Ab 1. September 2018 gelten für die Permanence folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: Wochenende und Feiertage: 8.00-20.00 Uhr 9.00-19.00 Uhr Benötigen Sie medizinische Betreuung ausserhalb dieser Zeiten? Die Notaufnahmen des HFR Tafers und des HFR Freiburg - Kantonsspitals stehen Ihnen rund um die Uhr zu Verfügung. 5

Mach dich Sichtbar Sehen und gesehen werden Nachts sowie bei Regen und Schnee ist die Sicht stark eingeschränkt. 90 % der Informationen im Verkehr werden über das Auge aufgenommen. Daher ist das Unfallrisiko in der Dämmerung und Nacht dreimal so hoch wie bei Tageslicht, bei Nebel oder Schneefall sogar zehnmal so hoch. Die wichtigsten Tipps auf einen Blick Für Fussgänger und Jogger: Kleider mit rundum sichtbaren lichtreflektierenden Materialien tragen Lichtreflektierende Accessoires insbesondere an beweglichen Körperteilen tragen (Beine, Arme) Benutzen Sie einen Regenschirm mit lichtreflektierendem Material Für Kinder: Beim Kauf darauf achten, dass Regen- und Winterjacken, Schul- und Sporttaschen sowie Winterschuhe ausreichend grosse lichtreflektierende Flächen aufweisen Lassen Sie Ihre Kinder Dreiecksgürtel oder Leuchtwesten auch ausserhalb des Schulweges tragen Wählen Sie den sichersten - nicht den kürzesten - Schulweg für Ihre Kinder Für Radfahrer: Das Velo vorne und hinten mit Beleuchtung und Reflektoren sowie mit Reflektoren an den Pedalen (wie gesetzlich vorgeschrieben) ausrüsten Die Beleuchtung regelmässig überprüfen Kleidung und Accessoires mit lichtreflektierenden Materialien tragen, wie die Fussgänger Für Autofahrer: Die Fahrweise der Sicht und der Witterung anpassen Eigene Sehstärke regelmässig überprüfen lassen Regelmässige Kontrolle der Lichter auf Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit Front-, Heck- und Seitenscheiben vollständig von Eis und Schnee befreien, darauf achten, dass sie nicht beschlagen sind 6

Angemessene Geschwindigkeit im Dorf Im Schweizer Verkehrsrecht gelten zwar allgemeine Höchstgeschwindigkeiten, jedoch gilt immer, dass stets mit einer angemessen Geschwindigkeit zu fahren ist. Die Geschwindigkeit ist den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Wo das Fahrzeug den Verkehr stören könnte, ist langsam zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, namentlich vor unübersichtlichen Stellen und vor nicht frei überblickbaren Strassenverzweigungen. Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann. Wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können. Langsam fahren, wo die Strasse verschneit, vereist, mit nassem Laub oder mit Splitt bedeckt ist. Geschwindigkeit mässigen und nötigenfalls halten, wenn Kinder im Strassenbereich nicht auf den Verkehr achten. Lageranlagen für Schadstoffe Information für die InhaberInnen von Tankanlagen für Heizöl, Diesel oder Benzin Um Gewässerverschmutzungen zu vermeiden, ist eine regelmässige Kontrolle solcher Anlagen unerlässlich. Eine Kontrolle alle 10 Jahre ist vorgeschrieben: wenn sich die Anlage in einer Grundwasserschutzzone (Zonen S) befindet; die Kontrollaufforderung wird vom Amt für Umwelt verschickt; wenn es sich um einen mittelgrossen Tank (> 2000 Liter) in einem besonders gefährdeten Gewässerschutzbereich (A u) handelt; die Kontrollaufforderung wird von Ihrer Gemeinde verschickt. Solche Anlagen sind bewilligungspflichtig (Art. 19 Abs. 2 GSchG und 32 Abs. 2 Bst. h, i und j GSchV) und müssen mindestens alle 10 Jahre durch eine Fachperson kontrolliert werden (Art. 22 Abs. 3 GSchG und 32a Abs. 1 GSchV). Eine Kontrolle alle 10 Jahre wird empfohlen: wenn sich die Anlage nicht in einem besonders gefährdeten Gewässerschutzbereich befindet (Bereich üb); wenn es sich um einen Kleintank handelt (451 bis 2000 Liter), der sich im Bereich A u befindet. Die Kontrolle, der Betrieb und die Wartung unterstehen der Verantwortung der Inhaberinnen bzw. des Inhabers der Anlage (Art. 22 Abs. 1 GSchG). Die Liste der Fachbetriebe steht auf der Webseite des Verbands für Gewässerschutz und Tanksicherheit CITEC Suisse zur Verfügung. www.citec-suisse.ch. Nach Artikel 70 Abs. 1 Bst. b GSchG wird der Inhaber von Anlagen, die wassergefährdende Flüssigkeiten enthalten, der nach diesem Gesetz die notwendigen baulichen und apparativen Vorrichtungen vorsätzlich nicht erstellt hat oder nicht funktionsfähig erhält und dadurch das Wasser verunreinigt oder die Gefahr von Verunreinigung schafft, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen (Abs. 2). Ausserdem gehen die im Rahmen einer Verunreinigung oder Gefahr einer Verunreinigung anfallenden Kosten zu Lasten des Verursachers. Amt für Umwelt AfU sen@fr.ch, www.fr.ch/wasser 7

Schneiden von Bäumen und Hecken Bäume und Hecken entlang von öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs müssen gemäss den gesetzlichen Vorschriften mindestens einmal jährlich zurückgeschnitten werden. Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit insbesondere für Zweiradfahrer und Fussgänger wie auch für den motorisierten Verkehr. Der Rückschnitt auf den gesetzlichen Abstand muss bis am 1. November vorgenommen werden. Der Strassen- und Trottoirraum ist von überhängenden Zweigen und Ästen komplett zu befreien. In Kreuzungs-, Ausfahrts- und Kurvenbereichen müssen die Sichtweiten immer gewährleistet sein. Hecken und Bäume sind auch unter dem Jahr auf Überwuchs zu kontrollieren und allenfalls zurückzuschneiden. Ortstafeln, Verkehrsschilder, Hydranten und Strassenlampen müssen jederzeit von Bepflanzungen frei sein. Bitte beachten Sie, dass Bepflanzungen im Strassen- und Trottoirbereich je nach Wuchs unter Umständen mehrmals jährlich zurückgeschnitten werden müssen. Weitere Informationen entnehmen auf unserer Internetseite unter www.ulmiz.ch / Bauwesen / Formulare / Richtlinien über Mauern, Einfriedungen und Pflanzungen Fonds Kids See/Lac Der Lions Club 3 Seen/Lac hat den Kindern des Seebezirks im Dezember 2017 ein grosses Weihnachtsgeschenk gemacht! So wurde ein Fonds eröffnet, dessen Finanzierung dank grosszügiger Spenden durch den Lions 3 Seen/Lac für die nächsten 3 Jahre gesichert ist. Der Fond fördert Kinder und Jugendliche (bis Abschluss der obligatorischen Schule), die Wohnsitz in einer Gemeinde des Seebezirks haben und in Familien mit bescheidenen finanziellen Mitteln leben. Insbesondere soll erreicht werden, dass Kinder und Jugendliche erfolgreich sozial integriert sind, was auch ihre schulischen und beruflichen Perspektiven fördert. Unterstützt werden daher insbesondere individuelle soziale Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Die Hilfe durch die Stiftung ist grundsätzlich subsidiär. Das heisst, es muss vorgängig abgeklärt werden, ob die erforderliche Unterstützung von der eigenen Familie, von Sozialversicherungen (AHV/EL/IV/KK) oder von der Sozialhilfe erbracht werden kann. Gesuche können von gesetzlichen Vertretern, Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen und Fachpersonen eingereicht werden. Die Gesuche werden innerhalb eines Monats nach Eingang beantwortet. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen. Auskünfte c/o Sozialdienst Region Murten, Alte Freiburgstrasse 21, PF 321, 3280 Murten Telefon 026 550 22 90 / E-Mail sozialdienst@murten-morat.ch 8

Freiburgisches Rotes Kreuz; Information Entlastungsdienste Rotkäppchen Kinderbetreuung zu Hause für Notfälle Ihr Kind hatte einen Unfall oder ist krank und Sie müssen zur Arbeit? Ihre üblichen Betreuungsmöglichkeiten sind nicht verfügbar und Sie haben einen dringenden Termin? Sie sind krank, im Spital oder unabkömmlich und können sich nicht selber um Ihre Kinder kümmern? Sie machen eine schwierige Zeit durch und brauchen notfallmässig eine Betreuungsmöglichkeit? Unser Dienst ist für Sie da! Rufen Sie uns einfach an. Spätestens vier Stunden nach Ihrem Anruf kommt eine Kinderbetreuerin des Rotkäppchen zu Ihnen nach Hause, um sich um Ihr Kind zu kümmern, über sein Wohlbefinden und seine Sicherheit zu wachen, ihm die verschriebenen Medikamente zu verabreichen, seine Mahlzeiten vorbereiten, mit ihm zu spielen und es zu beschäftigen. Die Mitarbeiterinnen unseres Dienstes werden sorgfältig ausgewählt. Es handelt sich dabei um qualifizierte Frauen, die sehr motiviert sind und eine massgeschneiderte Ausbildung erhalten. Wissenswert: Unsere Tarife berechnen sich gemäss dem Brutto-Monatseinkommen der Eltern. Bestimmte Unternehmen in unserem Kanton bieten diese Dienstleistung ihren Mitarbeitenden an, für den Fall, dass diese vorübergehend Probleme bei der Kinderbetreuung haben. Auskünfte und Anfragen: Montag bis Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Tel. 026 347 39 49 oder an rotkaeppchen@croix-rouge-fr.ch Sonntag bis Donnerstag: 20.00 Uhr - 21.00 Uhr Tel. 076 347 39 49 (nur für Notfälle betreffend den folgenden Morgen) Babysitting für den Ausgang am Abend oder am Wochenende Sie suchen eine vertrauenswürdige Person, der Sie Ihre Kinder von Zeit zu Zeit anvertrauen können? Wir führen eine Liste von jungen Babysitterinnen und Babysittern, die vom Freiburgischen Roten Kreuz ausgebildet wurden. Diese Liste ist ausschliesslich Mitgliedern des Freiburgischen Roten Kreuzes vorbehalten, die einen Jahresbeitrag (Betrag frei wählbar) leisten. Auskünfte Tel. 026 347 39 40 oder an baby-sitting@croix-rouge-fr.ch Freiburgisches Rotes Kreuz, Rue G.-Techtermann 2,1701 Freiburg Tel. 026 347 39 40, www.croix-rouge-fr.ch Pro Senectute Sie haben Spass daran Treffen zu organisieren, zu kochen und mit anderen Menschen eine Mahlzeit zu geniessen? Bei Pro Senectute Freiburg haben Sie die Möglichkeit Ihren eigenen Mittagstisch zu gründen. Auskünfte Pro Senectute Freiburg, Passage du Cardinal 18, 1700 Freiburg; Frau Dokoupilova Gafner Denisa, Telefon 026 347 12 40 / E-Mail denisa.dokoupilovagafner@fr.prosenectute.ch 9

Veranstaltungskalender Wochentag Datum Zeit Veranstaltung Organisation Jeden 1. Montag/Monat 20.00 h Übung Samariter Samariter Jeden 2. Freitag 15.00-17.00 h Krabbelgruppe in Ried Elternverein ABGRU Jeden 1. Samstag/Monat 09.00-11.00 h Übung Samariterjugendgruppe, Help Samariter, Help Jeden Donnerstag 18.30-20.00 h Freie Übung für Alle (April - Sept.) Feldschützen Ulmiz Jeden Mittwoch ab 18.30 h Training Hornusserplatz Gempenach Hornusser Biberen-Ulmiz Alle Veranstaltungen der Hornusser finden jeweils auf dem Hornusserplatz in Gempenach statt Fr 28.09.2018 20.00 h Höck im Feuerwehrmagazin Feuerwehrverein Ulmiz Sa 29.09.2018 09.30 Uhr Schlusshornussen in Gempenach Hornusser Biberen-Ulmiz Fr 26.10.2018 20.00 h Höck im Feuerwehrmagazin Feuerwehrverein Ulmiz Fr 30.11.2018 20.00 h Höck im Feuerwehrmagazin Feuerwehrverein Ulmiz Mi 28.11.2018 20.00 h Gemeindeversammlung Gemeinde Sa 01.12.2018 18.00 h Weihnachtsbaum Dorfplatz Gemeinde Do 06.12.2018 Samichlous (genauere Infos folgen) Feuerwehrverein Ulmiz Do 13.12.2018 08.00-18.00 h Adventsfeier für pensionierte Ulmizer Samariter Fr 21.12.2018 ab 20.00 h Feuerwehr-BAR im Feuerwehrmagazin Feuerwehrverein Ulmiz Auskünfte zu Veranstaltungen: Gemeinde 031 751 14 61 Cinzia Weber info@ulmiz.ch Feldschützen 079 684 52 82 Schmied Simon simon.schmied@mobi.ch Feuerwehrverein Ulmiz 079 347 08 65 Kramer Markus kramermarkus@bluewin.ch Helpi 079 637 44 26 Keller Alex Alexkellerulmiz@swissonline.ch Hornussergesellschaft Biberen-Ulmiz 079 241 38 39 Kramer Adrian adrian-kramer@bluewin.ch Hornussergesellschaft Biberen-Ulmiz 079 241 38 39 Hügli Rolf top-scorer96@bluewin.ch Landfrauen 031 751 19 77 Aeberhard Marlen marlen.aeberhard@hotmail.com Samariter 079 590 46 12 Rudaz Schaller Barbara samariterulmiz@bluewin.ch Mongolische Jurte (Anmeldung erwünscht) 031 751 15 56 Meyer Yvonne www.raumerforschen.ch Mit dem Veranstaltungskalender soll Vereinen und Anlässen von allgemeinem Interesse von Ulmiz ebenfalls die Möglichkeit geboten werden, ihre Veranstaltungen im Ulmiz-Info zu veröffentlichen. Bitte teilen Sie uns Ihre Veranstaltungen (vorzugsweise schriftlich) mit: info@ulmiz.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung Ulmiz, Tel. 031 751 14 61. In eigener Sache Haben Sie Informationen oder Hinweise, welche die Bevölkerung von Ulmiz interessieren könnte? Nehmen Sie Kontakt mit den Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung auf und wir werden diese Informationen ggf. in der Ulmiz-Info veröffentlichen. 10