Offizielles Mitteilungsblatt (Ausgabe 61)
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- Laura Frank
- vor 6 Jahren
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1 Gemeinde Muntelier Offizielles Mitteilungsblatt (Ausgabe 61) Inhaltsverzeichnis 1. Personnelles 2. GA / SBB (Flexi-Cards) ; Preiserhöhung Tageskarten 3. Kontrolle Seepromenade 4. Ergebnisse der Umfrage über den Bedarf an familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder im Schul- und Vorschulalter 5. Dienstleistungen des Freiburgischen Roten Kreuzes 6. Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen 7. Kompostieranlage Seeland AG Qualität Grüngutanlieferungen 8. Anmeldung zur Arbeitslosigkeit 9. Pro Senectute; Steuererklärungsdienst 10. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Festtage 11. Besuch der Partnergemeinde Castiglione Falletto 12. Ferienplan Schuljahr 2012/2013
2 1. Personnelles Am 2. August 2012 hat Herr Izet Abazoski seine Tätigkeit als Mitarbeiter im Werkhof aufgenommen. Wir wünschen ihm in seinem neuen Umfeld viel Befriedigung und Genugtuung. Bei dieser Gelegenheit möchten wir es nicht unterlassen, uns bei folgenden Personen für ihre langjährige aktive Unterstützung zu danken: Herr und Frau Jacot René und Renate für 17 Arbeitsjahre Herr Schuler Peter für 9 Arbeitsjahre Herr und Frau Sommer Hansruedi und Greti für 7 Arbeitsjahre Herr Odermatt Andreas für 4 Arbeitsjahre Wir wünschen ihnen alles Gute und für die, welche im Ruhestand sind, noch viele Jahre Gesundheit und Wohlergehen. 2. GA / SBB (Flexi-Cards) ; Preiserhöhung Tageskarten Wir rufen in Erinnerung, dass die beiden Abonnemente weiterhin zur Verfügung stehen. Die Tageskarten sind bei der Poststelle Murten und nicht auf der Gemeindeverwaltung zu reservieren. > Reservation der GA mit gleichzeitigem Bezug der Tageskarte am Postschalter in Murten, frühestens 10 Tage vor Reisebeginn. > Die GA resp. Tageskarten der Gemeinden Courgevaux, Galmiz, Greng, Meyriez und Murten können frühestens 5 Tage im Voraus bezogen werden. Preiserhöhung Gemeindetageskarten Die Gemeinde Muntelier verfügt über 2 Gemeindetageskarten, welche bisher zum Preis von Fr verkauft wurden. Die SBB haben die Verkaufspreise erhöht. Aufgrund dieser Preiserhöhung werden die Gemeindetageskarten ab 1. Januar 2013 neu zu einem Preis von Fr abgegeben.
3 Die Gemeindetageskarten werden auch nach der Preiserhöhung ein attraktives Angebot sein. Mit der Gemeindetageskarte können an einem Tag in der ganzen Schweiz die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden. Öffnungszeiten der Poststelle Murten: Montag Freitag Uhr Samstag Uhr Telefon Kontrolle Seepromenade Auch dieses Jahr wurde in den Monaten Juni, Juli und August Kontrollen durch die Securitas auf der Seepromenade durchgeführt. Diese fanden hauptsächlich an den Wochenenden statt. Die nachstehende Statistik zeigt auf, wer angehalten und ermahnt wurde. Wer Anzahl Kontrolltage 10 Fahrradfahrer 231 Mofas 0 Hundehalter 31 Andere Vorkommnisse wurden keine gemeldet. Die Kosten für die Kontrollen betrugen rund Fr. 4'
4 4. Ergebnisse der Umfrage über den Bedarf an familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder im Schul- und Vorschulalter Mit dem neuen Gesetz soll eine genügende Anzahl an familienergänzenden Tagesbetreuungsplätzen garantiert werden. Im gleichen Gesetz wird ausserdem die Rolle der Gemeinden bei der Bedarfsbeurteilung und der Unterstützung für vorund ausserschulische Betreuungsplätze festgelegt. Aus diesem Grund haben die Eltern mit Kindern von 4 12 Jahre einen Fragebogen zur Bedürfnisabklärung erhalten. Ergebnisse: Anzahl gefragten Familien: 68 Rückläufe: 33 (48.53%) Anzahl berufstätige Haushalte: 29 Anzahl Kinder, welche für eine Spielgruppe angemeldet werden möchten 11 Anzahl Familien mit ausserschulischem Betreuungsbedarf 10 Betreuungsbedarf während Schulferien 9 Die Auswertung kann auf unser Homepage (Informationen / Schulen) heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung angefordert werden.
5 5. Dienstleistungen des Freiburgischen Roten Kreuzes Rotkäppchen, die Kinderbetreuung bei Ihnen zu Hause Eine nützliche Unterstützung für Familien bei Notfällen, Krankheiten oder in aussergewöhnlichen Situationen. Ihr Kind ist krank und Sie arbeiten? Sie sind selber krank und können sich nicht um Ihr Kind kümmern? Sie brauchen vorübergehend eine Hüteperson? Wenn innerhalb der Familie eine Krankheit oder ein Notfall auftritt, sind das soziale Beziehungsnetz und die üblichen Hilfen schnell am Ende: Das Kind ist krank und kann nicht in die Krippe gebracht werden... Die Mutter wird aus dem Spital entlassen und ist noch nicht in der Lage, sich selber um das Kind zu kümmern... Die Tagesmutter kann für ein paar Tage keine Kinder hüten... Das Rote Kreuz wählt seine professionellen und motivierten Mitarbeiterinnen sorgfältig aus. Unsere Aus- und Weiterbildung sowie die persönliche und praktische Erfahrung unserer Mitarbeiterinnen garantieren eine vertrauenswürdige und liebevolle Kinderbetreuung. Wie funktioniert der Dienst? Sie melden uns Ihre Bedürfnisse telefonisch zu den folgenden Zeiten an: Montag - Freitag: 07h30-11h Sonntag - Donnerstag : 20h00-21h Von Montag bis Freitag begibt sich eine Mitarbeiterin zu Ihnen nach Hause (innerhalb von maximal vier Stunden nach dem Anruf) und betreut Ihr Kind Es erhält, falls es krank ist, die notwendigen Medikamente. Die Mitarbeiterin spielt mit ihm, bereitet die Mahlzeiten zu usw., all dies entsprechend den Richtlinien der Eltern. Unsere Hilfe endet, wenn Sie wieder zu Hause sind.
6 Unsere Tarife: Bruttoeinkommen der Eltern pro Monat Preis pro Stunde Beteiligung an den Fahrspesen < CHF 3'000.- CHF 5.- CHF 3. CHF 3'001.- bis 5'000.- CHF 8. - CHF 3. CHF 5'001.- bis 7'000.- CHF 10.- CHF 3. CHF 7'001.- bis CHF CHF 3. CHF 9'001.- bis CHF CHF 3. > CHF 12'000.- CHF 25.- CHF 3.- Gut zu wissen: Berufstätige Eltern können die Ausgaben für Kinderbetreuung von den Steuern abziehen. 20% Rabatt für Mitglieder des FRK. Kein Einsatz unter drei Stunden. Zusammenarbeit mit folgenden Krankenkassen : ÖKK, Groupe Mutuel, Helsana, CSS. Für mehr Informationen: oder rotkaeppchen@croixrouge-fr.ch.
7 Entlastungsdienst für Angehörige: Unterstützung bei der Betreuung von Kranken und Betagten Sie pflegen Ihren Ehepartner oder Ihre Eltern? Sie müssen Tag und Nacht zur Stelle sein? Sie brauchen Unterstützung weil die Verantwortung schwer auf Ihnen lastet? Wir entlasten Sie in Ihren Anwesenheitspflichten Wir betreuen Ihren betagten oder kranken Angehörigen Wir stehen für punktuelle oder regelmässige Einsätze zur Verfügung Der Entlastungsdienst ist eine unabhängige Dienstleistung und subsidiär zu den Spitexorganisationen. Auf Anfrage bieten wir unbürokratisch und schnell massgeschneiderte Hilfeleistung für Angehörige, die Kranke und / oder Betagte zu Hause pflegen und betreuen. Wir beschäftigen ausschliesslich ausgebildete und erfahrene Pflegehelferinnen SRK. Wie erreichen Sie uns? Wir nehmen Ihre Anfrage von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr 30 und 11 Uhr 30 unter der Telefonnummer oder entlastungsdienst@croix-rouge-fr.ch entgegen. Gut zu wissen: Unsere Tarife sind abhängig vom Einkommen und dem Vermögen der zu betreuenden Person. Bezügern von Ergänzungsleistungen werden die Kosten für unseren Dienst zurückerstattet. Die Kosten für den Dienst werden nicht durch das KVG gedeckt. Baby-Sitting: eine Dienstleistung für Eltern mit Kleinkindern Sie möchten ab und zu ausgehen und suchen deshalb ab und zu eine zuverlässige Person, die sich um Ihre Kinder kümmert? Wir vermitteln eine Liste mit Babysittern, die vom Freiburgischen Roten Kreuz ausgebildet wurden und die sich freuen, während Ihrer Abwesenheit Ihre Kinder zu hüten.
8 Die Liste ist ausschliesslich für Mitglieder des Freiburgischen Roten Kreuzes reserviert (die Höhe des Mitgliederbeitrages steht Ihnen frei). Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: oder und erhalten Sie unsere Liste! wohnen / helfen Sie studieren und suchen eine Wohnung? Sie sind Rentner/In haben ein Zimmer zur Verfügung und brauchen Hilfe im täglichen Leben? Wir bringen die richtigen Personen für eine Wohngemeinschaft zwischen Studierenden und Rentner/Innen zusammen, die den Zusammenhalt zwischen den Generationen stärkt Kontaktadresse für unsere Familiendienste: Freiburgisches Rotes Kreuz Bereich Familie G.-Techtermannstr. 2 Postfach Freiburg / Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen Büsche, Hecken, Sträucher und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen, wenn man sie lässt. Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung. Durch diese Umstände werden die Verkehrsteilnehmer/Innen, motorisiert oder vor allem zu Fuss gefährdet.
9 Pflanzen dürfen grundsätzlich nicht über die Grundstücksgrenze in das Strassenareal ragen. Hecken, Sträucher und Bäume müssen senkrecht über die Grenze zurückgeschnitten werden. Weitere öffentliche Einrichtungen wie Hydranten und Verkehrstafeln sind ebenfalls frei zu halten. Wir bitten Sie, den Rückschnitt so rasch als möglich vorzunehmen (freie Fahrt für den Winterdienst). Wir danken für Ihre Mitarbeit mit der Sie zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/Innen beitragen. 7. Kompostieranlage Seeland AG Qualität Grüngutanlieferungen Bei den Annahmen der Grüngutlieferungen hat die Kompostieranlage Seeland AG festgestellt, dass der Anteil von Fremdmaterialien, vor allem Plastik, allgemeine Hausabfälle sowie Metalle stark zugenommen hat. Aufgrund ihrer Erfahrungen liegen die Hauptprobleme bei den Mehrfamilienhäusern, bei welchen die Entsorgung viel anonymer ist. Bei der Kompostieranlage verursachen diese Verunreinigungen bei den Endprodukten sehr viele Probleme. Ab dem 1. Januar 2013 werden die Kontrollen verstärkt durchgeführt. Werden Anlieferungen als verschmutzt klassiert, wird die ganze Anlieferung zu einem stark höheren Preis verrechnet. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und nur kompostierbare Grünabfälle in offenen Gebinden und Behältern oder in den grünen und gekennzeichneten Containern bereitzustellen. Äste sowie Hecken- und Strauchholz sind in Bündeln bis max. 30 kg und 2 m Länge festzuschnüren.
10 8. Anmeldung zur Arbeitslosigkeit Das Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Gemäss Art. 32 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes sind nun die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) für die An- und Abmeldung der Stellensuchenden bei der Arbeitslosenversicherung zuständig. Diese neue Bestimmung tritt am 12. November 2012 in Kraft. Das heisst, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner ab diesem Zeitpunkt direkt an das RAV, Bernstrasse 22, 3280 Murten, Tel.: wenden müssen, um sich arbeitslos zu melden. 9. Pro Senectute; Steuererklärungsdienst Pro Senectute Kanton Freiburg füllt mit Hilfe von kompetenten freiwilligen Mitarbeiterinnen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, Ihre Steuererklärung aus. Für wen? Wo? Personen ab 60 Jahren, wohnhaft im Kanton Freiburg. Bei Ihnen zu Hause oder im Gemeindepavillon in Muntelier. Wann? Vom 28. Januar 2013 bis 28. März Kosten? Fr pro Steuererklärung für 1 Std. + Fr für jede weitere ½ Std. Dieses Angebot richtet sich an Personen mit einfacher Steuererklärung (keine vermietete Immobilien, keine Wertschriften). Auskünfte und Terminvereinbarung Pro Senectute, Ch. de la Redoute 9, 1752 Villars-sur-Glâne, Tel Öffnungszeiten Uhr / Uhr
11 10. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Festtage Die Gemeindeverwaltung ist über die Feiertage wie folgt geöffnet: Mo bis Mi ab Do Büro geschlossen zu den üblichen Öffnungszeiten In Notfällen erreichbar unter Natel M. Schneuwly Natel K. Enggist Natel B. Schwab Sammelstelle Chaltbrunnenmoos Die Sammelstelle Chaltbrunnenmoos ist über die Festtage zu den üblichen Zeiten geöffnet. Samstag, 22. Dezember 2012 Mittwoch, 25. Dezember 2012 Samstag, 29. Dezember 2012 Mittwoch, 2. Januar 2012 von Uhr Uhr geschlossen von Uhr Uhr geschlossen 11. Besuch der Partnergemeinde Castiglione Falletto Der Gemeinderat wird wieder eine Reise ins Piemont zu unserer Partnergemeinde Castiglione Falletto organisieren. Diese findet wie folgt statt. Freitag, 14. bis Sonntag, 16. Juni 2013 Die Reisekosten betragen ca. Fr (Carfahrt, Übernachtung mit Frühstück, 1 2 Nachtessen). Die Einladung mit Grobprogramm wird an sämtliche Haushalte zugestellt. Freunde und Bekannte sind ebenfalls gerne willkommen. Interessierte können sich bereits heute auf der Gemeindeverwaltung melden.
12 12. Ferienplan Schuljahr 2013/2014 Schule 7. Januar 2013 bis 7. Februar 2013 Sportferien 11. Februar 2013 bis 15. Februar 2013 Schule 18. Februar 2013 bis 28. März 2013 Frühlingsferien 29. März 2013 bis 12. April 2013 Schule 15. April 2013 bis 5. Juli 2013 Sommerferien ab 8. Juli 2013 Schuljahrbeginn Donnerstag, 22. August 2013 Schule 22. August 2013 bis 18. Oktober 2013 Herbstferien 21. Oktober 2013 bis 1. November 2013 Schule 4. November 2013 bis 20. Dezember 2013 Weihnachtsferien 23. Dezember 2013 bis 3. Januar 2014 Schule 6. Januar 2014 bis 28. Februar 2014 Sportferien 3. März 2014 bis 7. März 2014 Schule 10. März 2014 bis 11. April 2014 Frühlingsferien 14. April 2014 bis 25. April 2014 Schule 28. April 2014 bis 4. Juli 2014 Der Freitag nach Auffahrt ist schulfrei.
Gemeinde Giffers. Nr. 124 12. November 2012. Freundliche Grüsse. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung Giffers
Gemeinde Giffers Nr. 124 12. November 2012 Tel.-Nr.: 026 418 12 72 Öffnungszeiten der Verwaltung Fax: 026 418 17 57 Montag bis Donnerstag 08.00-12.00 Uhr / 13.30-17.30 Uhr E-Mail: gemeinde@giffers.ch Freitag
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