Grußwort. von Ministerialdirektor Prof. Dr. Frank Arloth. anlässlich des 42. Bayerischen Mietertags. am 29. Oktober 2016

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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz Amtschef Grußwort von Ministerialdirektor Prof. Dr. Frank Arloth anlässlich des 42. Bayerischen Mietertags am 29. Oktober 2016 in Kloster Banz (Bad Staffelstein) zu aktuellen Fragen des Mietrechts Telefon: 089/5597-3111 e-mail: presse@stmj.bayern.de Prielmayerstraße 7 Telefax: 089/5597-2332 Internet: www.justiz.bayern.de 80335 München

- 1 - Übersicht 1. Einleitung 2. Wohnungsmietmärkte unterschiedlich 3. Besonderer Schutz der Mieter bei angespannten Wohnungsmärkten 4. Schutzvorschriften von Staatsregierung stets zügig umgesetzt 5. Mieterschutzverordnung 6. Mietpreisbremse und Kappungsgrenzesenkung nur flankierende Maßnahmen; entscheidend ist Wohnungsbau 7. Mietrecht muss ausgeglichen sein 8. Bündel an Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts notwendig 9. Schluss Telefon: 089/5597-3111 e-mail: presse@stmj.bayern.de Prielmayerstraße 7 Telefax: 089/5597-2332 Internet: www.justiz.bayern.de 80335 München

- 2 - Anrede! Einleitung Es freut mich sehr, heute hier sein und in Vertretung von Herrn Staatsminister Prof. Bausback einen kurzen Vortrag halten zu dürfen. Herr Staatsminister konnte es leider wegen einer dienstlichen Auslandsreise nicht einrichten, bat mich aber, Ihnen seine besten Grüße zu bestellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, "Wohnen für alle?!?" lautet das Motto des diesjährigen Bayerischen Mietertags. Und in der Tat ist das in unserer Gesellschaft eine Kernfrage.

- 3 - Vermutlich hat jeder von Ihnen schon einmal oder öfter im Leben nach der passenden Wohnung gesucht. Wer als Student bei den Eltern auszieht, sucht oft einfach nur ein Zimmer, das einigermaßen bezahlbar und mit schimmelfreiem Badezimmer ausgestattet ist. In anderen Lebensphasen ziehen viele dann mit einer Wunschliste wie "Balkon, Tageslichtbad, große Wohnküche, Dielenboden" los - die Ernüchterung kommt oft recht schnell. Für andere gilt der Maklerspruch "LageLageLage" - weil man in die Nähe des neuen Arbeitsplatzes oder der Enkelkinder ziehen möchte, weil man endlich raus ins Grüne will oder umgekehrt ins Zentrum einer Metropole. Der Blick auf die Zahlen verrät uns: In Deutschland leben über die Hälfte der Haushalte nicht in den eigenen vier Wänden, sondern zur Miete. Das bedeutet: Die Wohnungssuche findet in vielen Fällen auf dem Mietwohnungsmarkt statt.

- 4 - Wohnungsmietmärkte unterschiedlich Und diese Suche kann, wie Sie wissen, je nach Region recht angenehm oder auch extrem schwierig sein. Zwar dominieren Horrormeldungen über explodierende Mieten in Großstädten wie München, wo bezahlbarer Wohnraum knapp ist, die Nachrichten. Aber es gibt auch viele Gebiete in Deutschland - und auch in Bayern -, in denen eher ein Überangebot an Wohnraum vorhanden ist. Orte, in denen viele Wohnungen leer stehen. Wo Vermieter nach Mietern Ausschau halten und nicht umgekehrt. Beide Szenarien muss das Mietrecht abdecken.

- 5 - Besonderer Schutz der Mieter bei angespannten Wohnungsmärkten Deswegen hat der Bundesgesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch einige Instrumente zum Schutz der Mieter geschaffen, die nur in bestimmten Gebieten gelten. Nämlich dort, wo nach den Feststellungen des jeweiligen Landesverordnungsgebers die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Kurz gesagt: wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Konkret sind das folgende Instrumente: die Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlung einer vermieteten Wohnung in Wohnungseigentum; die Senkung der bei Mieterhöhungen eingreifenden Kappungsgrenze sowie die zum 1. Juni 2015 in Kraft getretene sogenannte Mietpreisbremse.

- 6 - Alle diese Regelungen zum Schutz der Mieter gelten wie gesagt nicht automatisch. Sondern nur dort, wo die jeweilige Landesregierung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen hat. Schutzvorschriften von Staatsregierung stets zügig umgesetzt Die Bayerische Staatsregierung hat diesen Auftrag zur Umsetzung der mieterschützenden Regelungen stets ernst genommen und zügig von der jeweiligen Ermächtigung Gebrauch gemacht. Ein Beispiel: Als der Bundesgesetzgeber letztes Jahr die Regelungen über die Mietpreisbremse verabschiedet hatte, hat Bayern als eines der ersten Länder eine Mietpreisbremseverordnung erlassen. Darin hat man die Städte und Gemeinden festgelegt, die einen angespannten Wohnungsmarkt aufweisen und in denen daher die Mietpreisbremse gelten soll.

- 7 - Eine so schnelle Umsetzung - und das auf einer soliden Basis - war nur durch eine vorausschauende Vorbereitung seitens des Staatsministeriums der Justiz möglich. Bereits im Jahr 2014 haben wir eine Erhebung zur Wohnungsversorgung in den bayerischen Gemeinden durchführen lassen. So mussten wir im Jahr die Daten nur noch durch eine Anhörung der betroffenen Gemeinden komplettieren. Und konnten im Ergebnis die Regelungen über die Mietpreisbremse rasch, aber eben nicht im Wege eines Schnellschusses umsetzen. Mieterschutz- verordnung Ein anderes Beispiel sind die Regelungen über die Gebietskulissen hinsichtlich der Verlängerung der Kündigungssperrfrist und der Kappungsgrenzesenkung. Diese liefen zum Jahresende 2015 aus.

- 8 - Auch hier ist die Staatsregierung als Verordnungsgeber prompt tätig geworden. Sie hat mit der neuen Mieterschutzverordnung vom November 2015 dafür gesorgt, dass auf der Grundlage aktualisierter Gebietskulissen die besonderen Schutzvorschriften lückenlos weiterhin in Bayern Anwendung finden. 137 bayerische Städte und Gemeinden fallen nach der Mieterschutzverordnung in den Anwendungsbereich der Kappungsgrenzesenkung; ebenfalls 137 unter die Regelungen der Mietpreisbremse; und 133 bayerische Städte und Gemeinden in den Bereich der Verlängerung der Kündigungssperrfrist.

- 9 - Dies zeigt, dass der Staatsregierung der Mieterschutz ein wichtiges Anliegen ist. Dass sie nicht zögert, den Mieter dort, wo der Wohnungsmarkt nachweisbar angespannt ist, vor einer Überforderung und Verdrängung zu schützen. Mietpreisbremse und Kappungsgrenzesen kung nur flankierende Maßnahmen Anrede! Klar ist natürlich aber auch: Diese Maßnahmen können keine Wunder vollbringen. Die große Attraktivität vieler bayerischer Städte und Gemeinden, insbesondere im Großraum München, führt dazu, dass sich immer mehr Menschen dort ansiedeln. Und das führt natürlich dazu, dass die Mieten weiter deutlich steigen. Die Mietpreisbremse kann dies nicht verhindern. Wie der Name schon sagt, kann sie nur bremsen und keinen Stopp des Mietenanstiegs bewirken.

- 10 - entscheidend ist Wohnungsbau Wenn jetzt die mangelnde Wirkung der Mietpreisbremse beklagt wird, sollte man daher eines nicht vergessen: Instrumente wie die Mietpreisbremse und die Senkung der Kappungsgrenze sind zwar sinnvolle Maßnahmen, um einem rasanten Anstieg der Mieten entgegenzuwirken. Sie können jedoch immer nur flankierend wirken. Entscheidend für die Wohnungsmarktsituation ist und bleibt der Wohnungsbau. Nur durch den Bau neuer Wohnungen wird man eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt und in der Folge bei den Mietpreisen erreichen. Die bayerische Staatsregierung hat hier bereits große Anstrengungen unternommen. Sie hat mit dem Wohnungspakt Bayern ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr preisgünstigen Wohnraum geschnürt. Bis 2019 sollen im Rahmen des Wohnungspakts in Bayern bis zu 28.000 neue staatlich finanzierte bzw. staatlich geförderte Mietwohnungen entstehen; 2,6 Milliarden Euro will die Staatsregierung dafür bereitstellen.

- 11 - Mietrecht muss ausgeglichen sein Diesen Wohnungsneubau brauchen wir zwingend. Denn wie gesagt: Allein mit den Mitteln des Mietrechts kann man auf angespannten Wohnungsmärkten die schwierige Lage der Mieter nicht in den Griff bekommen. Denn das Mietrecht funktioniert nur richtig, wenn man die berechtigten Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen in den Blick nimmt. Für den Mieter geht es um soziale Gerechtigkeit, um Existenzsicherung und den Schutz des persönlichen Lebensumfelds; für den Vermieter um die Nutzung seines Eigentums und seine wirtschaftliche Betätigung. Verändert man die wirtschaftlichen Grundlagen zu sehr zu Lasten des Vermieters, droht, dass die benötigten Investitionen in den Wohnungsbau unterbleiben und potentielle Investoren abgeschreckt werden. Dies geht dann letztlich auch zu Lasten der Mieter!

- 12 - Auf Bundesebene werden derzeit verschiedene Vorschläge zu Änderungen des Mietrechts diskutiert - Stichworte sind hier etwa ein mögliches Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz und eine Nachbesserung der Regelungen über die Mietpreisbremse. Bei diesen Überlegungen sollte man aus Sicht des Staatsministeriums der Justiz immer die Interessen sowohl von Mietern als auch Vermietern im Blick behalten und auf eine Ausgewogenheit der Positionen achten. Dies heißt nicht, dass man jetzt nichts ändern darf! So sprechen wir uns beispielsweise für eine Angleichung der Folgen von außerordentlicher und ordentlicher Kündigung bei Zahlungsverzug aus, wenn die Miete innerhalb der Schonfrist nachgezahlt wird. Doch der Gesetzgeber sollte bei möglichen Änderungen des Mietrechts mit Augenmaß vorgehen. Hierfür wird sich unser Haus weiterhin einsetzen.

- 13 - Bündel an Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts notwendig Im Ziel sind wir uns zweifellos einig: Wir brauchen Wohnungen für alle Bevölkerungsschichten und wollen einer Verdrängung der angestammten Bevölkerung entgegenwirken. Dafür gibt es kein Allheilmittel. Da hilft nur ein Ineinandergreifen vieler verschiedener Maßnahmen, insbesondere: die staatliche und kommunale Förderung des Wohnungsbaus und besonders des sozialen Wohnungsbaus; das soziale Mietrecht, das Setzen von steuerrechtlichen Anreizen für den Wohnungsbau und die Stärkung von Standorten, die derzeit unter einem Bevölkerungsschwund leiden.

- 14 - Vieles wurde hier schon erreicht, doch einiges lässt leider immer noch auf sich warten - so die von Bayern seit Langem geforderte Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung für Mietwohnungsneubauten. Schluss Anrede! Keine Frage: Das Thema Wohnen für alle! wird uns auch in Zukunft noch viel beschäftigen. Hier muss im Dialog mit allen Beteiligten auch weiterhin nach praxistauglichen Lösungen gesucht werden. Nicht zuletzt spielen die Verbände dabei eine ganz wichtige Rolle. Ich begrüße es daher sehr, dass die bayerischen Mieterinnen und Mieter mit dem Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbundes einen starken und verlässlichen Vertreter ihrer Interessen haben. Für den 42. Bayerischen Mietertag wünsche ich Ihnen nun gutes Gelingen! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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