Bodenuntersuchung. im Bereich des. Bebauungsplans. Nr. 357 der Stadt Moers. Vinn (Am Fusrath)

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Dr. Torsten Böcke Thyssenstraße 123-125 46535 Dinslaken Tel.: 0 20 64 / 470 420 Fax: 0 20 64 / 470 421 E-Mail: info@boecke.info Bodenuntersuchung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 357 der Stadt Moers Vinn (Am Fusrath) Auftraggeber: Energie Wasser Niederrhein GmbH, Moers Projekt-Nr.: i 1002 Dinslaken 28.06.11

Inhaltsverzeichnis 1 Vorgang und Veranlassung...1 2 Verwendete Unterlagen...1 3 Allgemeine Angaben...2 4 Durchgeführte Untersuchungen...2 4.1 Rammkernsondierungen...2 4.2 Sondierungen mit der leichten Rammsonde...3 4.3 Bodenprobennahmen...3 4.4 Einmessen der Sondieransatzpunkte...3 4.5 Korngrößenanalysen...3 5 Ergebnisse...4 5.1 Geländehöhen...4 5.2 Bodenaufbau...4 5.3 Bodenwasserverhältnisse...5 5.4 Ergebnisse der Rammsondierungen...5 5.5 Bodenmechanische Kennwerte...5 5.6 Lösungsklassen nach DIN 18300...6 5.7 Frostempfindlichkeit nach ZTVE-StB...6 5.8 Ergebnisse der Korngrößenanalysen...6 6 Schlussfolgerungen zu den Baugrundverhältnissen...7 6.1 Hinweise zur Gründung nicht unterkellerter Gebäude...7 6.2 Hinweise zur Gründung unterkellerter Gebäude...8 7 Verzeichnis verwendeter Karten und Schriften...10 Anlage 1: Lageplan im Maßstab von 1 : 500 Anlage 2: Bohrprofile und Rammdiagramme RKS/DPL 1 RKS 6 Anlage 3: Bohrprofile und Rammdiagramme RKS/DPL 7 RKS/DPL 9 Anlage 4: Kornverteilungslinien der Proben P 1.1, P 4.1 und P 7.2

Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008 Seite 1 1 Vorgang und Veranlassung Derzeit wird das planungsrechtliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 357 in Moers-Vinn durchgeführt. In diesem Rahmen beauftragte die Enni (Energie Wasser Niederrhein GmbH), Moers, das unterzeichnende Büro am 16.06.08 damit, die Baugrund- und Versickerungsverhältnisse zu beurteilen. Die hierfür erforderlichen Gelände- und Laboruntersuchungen erfolgten auf Grundlage eines Angebots vom 14.03.08 im Juli 2008. Danach wurden unterschiedliche Planungsvarianten geprüft und mit der Öffentlichkeit diskutiert. Der abschließend festgelegte, städtebauliche Entwurf, der in der Anlage 1 dargestellt ist, wurde zur Abfassung der vorliegenden Stellungnahme herangezogen. Darin wird ausschließlich auf die Baugrundverhältnisse eingegangen, da zwischenzeitlich von einer Versickerung der Niederschlagswasserabflüsse Abstand genommen worden ist (s. Abschn. 3). 2 Verwendete Unterlagen Das Planungsbüro atelier stadt & haus, Essen, stellte die folgenden Unterlagen per E-Mail im dxf-, dwg- und pdf-format zur Verfügung: 1 Städtebaulicher Entwurf im Maßstab von 1 : 500 mit Datum vom 07.04.08 (Variante 1) 1 Städtebaulicher Entwurf im Maßstab von 1 : 500 mit Datum vom 08.04.08 (Variante 2) 1 Vermesserplan mit eingetragenen absoluten Höhen ohne Datum Protokoll einer Besprechung am 08.08.08 (Büro atelier stadt & haus, 13.08.08) 1 Städtebaulicher Entwurf im Maßstab von 1 : 500 mit Datum vom 25.02.11 Herr Rogalli, Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel, sandte am 15.08.08 eine Stellungnahme zum Mindestabstand der geplanten baulichen Anlagen zum höchsten Grundwasserstand zu. Die ENNI übermittelte mit Schreiben vom 03.11.08 eine Beurteilung der höchsten Grundwasserstände, die die LINEG mit Datum vom 28.10.08 erstellt hat. Die veröffentlichten Schriften und Karten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung verwendet wurden, sind im Verzeichnis des Abschnitts 7 aufgeführt.

Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008 Seite 2 3 Allgemeine Angaben Das Plangebiet befindet sich südlich der Bebauung an der Vinner Straße auf einer Fläche, die zum Zeitpunkt der Geländeuntersuchungen des unterzeichnenden Büros als Wiese genutzt worden ist. Im Osten verläuft die Bogenstraße, über die das Gebiet ursprünglich erschlossen werden sollte. Dort befanden sich in der Vergangenheit Gebäude, die bereits zurückgebaut worden sind. Das Gebiet liegt in der Schutzzone III A, an die sich nach Westen die Schutzzone II der Wassergewinnungsanlagen Vinn anschließt. Im Rahmen einer Besprechung am 08.08.08, an der Vertreter der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel, der ENNI, des atelier stadt & haus sowie der Unterzeichner teilnahmen, äußerte der Kreis Wesel Bedenken gegen eine Niederschlagswasserversickerung in der Schutzzone III A. Daher sollen sämtliche Niederschlagswasserabflüsse in einen Regenwasserkanal an der Vinner Straße abgeleitet werden. Der abschließend festgelegte städtebauliche Entwurf ist in der Anlage 1 wiedergegeben. Demnach wird das Gebiet über die Vinner Straße erschlossen. Es ist eine Wohnbebauung vorgesehen, über deren Unterkellerung noch nicht entschieden ist. Gegenüber der Planung des Jahres 2008 hat sich die Lage der Gebäude verändert. Zudem sind je ein Gebäude südöstlich der Erschließungsstraße und im äußersten Norden des Gebiets in die Planung aufgenommen worden. Die zukünftigen Gelände- sowie die Erdgeschossfußbodenhöhen waren zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch nicht festgelegt. Nach Mitteilung von Herrn Muhs, atelier stadt & haus, wird das Gelände unter Umständen angehöht, um die Entwässerung des Gebiets an die Vinner Straße anzuschließen. 4 Durchgeführte Untersuchungen Im Jahr 2008 erfolgten zur Erkundung der generellen Boden- und der Baugrundverhältnisse 9 Rammkern- und 5 Rammsondierungen. Sie wurden auf der Grundlage des damaligen Planungsstands größtenteils im Bereich der vorgesehenen Gebäude angesetzt. Da sich deren Lage zwischenzeitlich geändert, liegt zwar die Mehrzahl der Sondierungen außerhalb der nun geplanten Bebauung, doch ist das Bohrraster gleichwohl geeignet, einen flächendeckenden Überblick über die Baugrundverhältnisse zu geben. 4.1 Rammkernsondierungen Am 04. und 10.07.08 wurden die Rammkernsondierungen RKS 1 bis RKS 9 durchgeführt, um den Bodenaufbau zu erfassen. Sie reichten bis 6,0 m unter Geländeoberkante (GOK), um den Baugrund

Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008 Seite 3 im Hinblick auf eine etwaige Unterkellerung der geplanten Gebäude zu erfassen. Lediglich die Sondierung RKS 2 wurde zur Verdichtung des Aufschlussnetzes außerhalb der damals vorgesehenen Bebauung bis 4,0 m u. GOK geführt. Die Sondieransatzpunkte sind in der Anlage 1 und die Ergebnisse in den Anlagen 2 bis 3 als Säulenprofile wiedergegeben. 4.2 Sondierungen mit der leichten Rammsonde Neben den Ansatzpunkten der Rammkernsondierungen wurden 5 leichte Rammsondierungen nach DIN 4094-3 mit einem Spitzenquerschnitt 10 cm 2 bis in eine Tiefe von 6,0 m u. GOK niedergebracht. Hierbei wurde die Schlagzahl n 10 ermittelt, die jeweils notwendig ist, um die Sonde 10 cm tief in den Boden zu treiben. Die Nummerierung der Rammsondierungen entspricht den Kennzeichnungen der benachbarten Rammkernsondierungen. Die Ergebnisse sind den Rammdiagrammen der Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. 4.3 Bodenprobennahmen Dem Bohrgut der Rammkernsondierungen wurden 11 Proben entnommen, um die Korngrößenverteilung und die Durchlässigkeit des nichtbindigen, gewachsenen Bodens zu bestimmen. Die Probenbezeichnungen und Entnahmetiefen sind in den Anlagen 2 bis 3 aufgeführt. 4.4 Einmessen der Sondieransatzpunkte Die Lage der Sondieransatzpunkte wurde mit Hilfe eines Maßbands anhand des zur Verfügung stehenden Lageplans eingemessen. Ihre Höhen ergaben sich aus einem Nivellement, das sich an zwei Kanaldeckel auf der Bogenstraße anschloss (s. Anl. 1). Ihre Höhen von 26,94 m ü. NN und von 26,96 m ü. NN sind dem Vermesserplan entnommen worden. Die auf dieser Basis ermittelten Ansatzpunkthöhen sind in den Anlagen 2 bis 3 aufgeführt (s. a. Abschn. 5.1). 4.5 Korngrößenanalysen Um die Kornverteilung und die Durchlässigkeit des oberflächennahen nichtbindigen Gesteins zu ermitteln, erfolgten 3 Korngrößenanalysen an den Proben P 1.1, P 4.1 und P 7.2, die nach DIN 18123 gesiebt wurden. Hierdurch ließen sich die Körnungslinien ermitteln, die in der Anlage 4 dargestellt sind. Auf dieser Basis wurde der Durchlässigkeitsbeiwert K nach DVGW W 113 bestimmt. Auf die Ergebnisse wird im Abschnitt 5.8 eingegangen.

Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008 Seite 4 5 Ergebnisse 5.1 Geländehöhen Dem durchgeführten Nivellement und dem zur Verfügung gestellten Lageplan zufolge erreicht das Gelände am West- und Ostrand des Plangebiets Höhen von knapp 27,0 m ü. NN. Von dort fällt es zum mittleren Abschnitt auf etwa 26,6 m ü. NN und zum Südrand auf 26,3 m ü. NN ab. Dem Vermesserplan zufolge verspringt die Südgrenze des Gebiets an einer Böschung bis in eine geringste Höhe von 25,5 m ü. NN. 5.2 Bodenaufbau Der erbohrte Bodenaufbau ist den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Sondierungen trafen einen sehr schwach humosen bis humosen Oberboden aus Fein- und Mittelsanden an, die zum Teil (sehr) schwach schluffig ausfallen und Einzelfunde an Ziegelbruch, Schlacke und Tonschieferbruchstücken führten. Der Oberboden reicht bis in Tiefen zwischen 0,25 und 0,45 m u. GOK (rd. 26,15 bis 26,4 m ü. NN). Das anstehende Lockergestein setzt mit geringmächtigen Hochflutablagerungen ein, in denen braune und ockerbraune Farben vorherrschen. Sie führen Fein- und Mittelsande, die häufig schwach bis stark schluffig ausfallen. Demnach sind sie den Bodengruppen SE, SU und SU* nach DIN 18196 zuzuordnen. Untergeordnet sind (stark) feinsandige Schluffe enthalten (Bodengruppe UL), die in steifer und steif-halbfester Konsistenz vorlagen. Die Hochflutablagerungen reichen bis in Tiefen zwischen 0,45 und 1,8 m u. GOK. Demnach liegt ihre Basis im Nordwesten und Südosten des Gebiets in einer niedrigen Höhe von rd. 25,0 m ü. NN. Zwischen diesen Abschnitten steigt die Unterkante der Hochflutablagerungen auf ein Niveau von rd. 25,7 bis 26,0 m ü. NN an. Den Abschluss der erbohrten Schichtenfolge bilden Terrassenablagerungen, die sich aus überwiegend beige(grau-) und hellbraunen Sanden sowie Kiesen zusammensetzen. Sie sind in den höheren Partien zunächst eng gestuft, während zur Tiefe eng- und weitgestufte Gesteine miteinander wechseln (Bodengruppe SE, SW, GE und GW). Untergeordnet treten Einschaltungen aus (schwach) schluffigen Feinsanden und aus stark feinsandigen, steifen Schluffen auf, die in unterschiedlichen Tiefenintervallen eine größte erbohrte Mächtigkeit von 0,15 m erreichen. Den zur Verfügung stehenden Karten zufolge erstrecken sich sie Terrassenablagerungen bis mehr als 20 m unter Gelände.

Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008 Seite 5 5.3 Bodenwasserverhältnisse Das Grundwasser stellte sich im Juli 2008 am Ansatzpunkt RKS 5 ab 5,9 m u. GOK bzw. in einer Höhe von rd. 20,7 m ü. NN ein. Es deutet sich in weiteren Sondierungen durch einen stark feuchten Zustand des Bohrguts im Niveau der Endteufe an. Angaben zu den langfristigen Grundwasserverhältnissen sind einem Schreiben der LINEG vom 28.10.08 zu entnehmen. Demnach ist das Grundwasser in den vergangenen 50 Jahren bis in eine Höhe von 22,60 m ü. NN + 0,1 m aufgestiegen. Sofern die Grundwasserförderung der benachbarten Gewinnungsanlagen eingeschränkt oder eingestellt wird, ergibt sich der LINEG zufolge ein höchster Grundwasserstand von 23,50 m ü. NN. Unabhängig hiervon können sich versickernde Niederschläge in und über den gemischtkörnigen bis bindigen Hochflutablagerungen als Stauwässer sammeln. 5.4 Ergebnisse der Rammsondierungen Die Ergebnisse der Rammsondierungen sind in den Diagrammen der Anlagen 2 und 3 aufgeführt. Sie geben für die Hochflutablagerungen wechselnde Schlagzahlen wieder. So sind ihre enggestuften Sande überwiegend mitteldicht gelagert, während die gemischtkörnigen und bindigen Partien teilweise durch Schlagzahlen n 10 < 10 zum Ausdruck kommen. Sie deuten auf eine vergleichsweise große Zusammendrückbarkeit dieses Gesteins hin. Die Terrassenablagerungen weisen zunächst einen Wechsel aus lockeren und mitteldichten Lagerungsverhältnisse auf, der bis in Tiefen zwischen 3,0 und 3,8 m u. GOK erfasst wurde (rd. 23,0 bis 23,7 m ü. NN). Darunter überwiegen mitteldicht gelagerte Gesteine. Lediglich am Ansatzpunkt DPL 3 wurden ausschließlich eine mitteldichte und dichte Lagerung angetroffen. 5.5 Bodenmechanische Kennwerte Gestein (Bodengruppe nach DIN 18196) Hochflutablagerungen - SE, SU - SU*, UL Terrassenablagerungen (SE, SW, GE, GW) Tabelle 1: Bodenmechanische Kennwerte Wichte erdfeucht Wichte u. γ Auftrieb γ' [kn/m 3 ] [kn/m 3 ] 18 20 19 21 9 11 10 12 Kohäsion Reibungswinkel Steifemo- c ϕ' dul Es [kn/m ] [ ] [MN/m 2 ] 0 0-5 32 35 30-32 20 50 10 20 18 21 9 12 0 32,5 37,5 30 100

Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008 Seite 6 5.6 Lösungsklassen nach DIN 18300 Gestein DIN 18196 DIN 18300 Hochflutablagerungen SE, SU, SU*, UL Klasse 3 4 (leicht bis mittelschwer lösbar) Terrassenablagerungen SE, SW, GE, GW Klasse 3 (leicht lösbar) Tabelle 2: Lösungsklassen der Gesteine nach DIN 18300 Die bindigen Gesteine der Hochflutablagerungen können infolge von Witterungseinflüssen in einen breiigen und flüssigen Zustand bzw. in die Klasse 2 übergehen (fließende Bodenart). 5.7 Frostempfindlichkeit nach ZTVE-StB Gestein DIN 18196 ZTVE-StB Hochflutablagerungen SE, SU, SU*, UL F1 F3 (nicht bis sehr frostempfindlich) Terrassenablagerungen SE, SW, GE, GW Klasse F1 (nicht frostempfindlich) Tabelle 3: Frostempfindlichkeit der Gesteine nach ZTVE-StB 5.8 Ergebnisse der Korngrößenanalysen Um die Korngrößenverteilung und die Durchlässigkeit der nichtbindigen Terrassenablagerungen zu beurteilen, wurden die Proben P 1.1, P 4.1 und P 7.2 nach DIN 18123 gesiebt. Die Körnungslinien sind in der Anlage 4 dargestellt. Demnach geben die Proben ein Spektrum wieder, das von einem feinsandigen Mittelsand bis zu einem kiesigen Sand reicht (vgl. Tab. 4). Diese Gesteine weisen bei einer Ungleichförmigkeit U < 6 eine enge Stufung auf, so dass sie der Bodengruppe SE nach DIN 18196 entsprechen. Aus den Kornverteilungslinien wurde nach DVGW W 113 die Durchlässigkeit K mit Hilfe der Methoden von HAZEN und von BEYER bestimmt. Hieraus folgen K-Werte von 1,6 x 10-4 m/s bis 7,6 x 10-4 m/s.

Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008 Seite 7 Formel 2 Nach HAZEN: K = 0,0116 x (d 10 ) 2 Nach BEYER: K = C x (d 10 ) Randbedingung 5 U = d 60 /d 10, d 10 = 0,1-3,0 mm U = 1 20, d 10 = 0,06-0,6 mm Probe Tiefe Gestein d60 d10 U C KBeyer [m u. GOK] [mm] [mm] [m/s] P 1.1 1,70-3,00 Mittelsand, grobsandig, schwach feinsandig P 4.1 0,95-1,65 Mittelsand, feinsandig, schwach grobsandig 0,5151 0,1718 3,0 0,009 2,7 x 10-4 K Hazen [m/s] 3,4 x 10-4 -4-4 0,3233 0,1255 2,6 0,010 1,6 x 10 1,8 x 10 P 7.2 0,95-3,20 Sand, stark kiesig 1,3015 0,2561 5,1 0,008 5,2 x 10-4 7,6 x 10-4 Tabelle 4: Durchlässigkeitsbeiwerte K nach Beyer und nach Hazen (d 60 : Korndurchmesser bei 60 % Siebdurchgang; d 10 : Korndurchmesser bei 10 % Siebdurchgang; U = Ungleichförmigkeit; C: Proportionalitätsfaktor) 6 Schlussfolgerungen zu den Baugrundverhältnissen Die durchgeführten Geländeuntersuchungen geben einen flächigen Überblick über die Baugrundverhältnisse des Plangebiets, so dass sich auf dieser Basis die generellen Baugrundverhältnisse beurteilen lassen. Die folgenden Ausführungen haben einen orientierenden Charakter. Sie können eine detaillierte Beurteilung einzelner Bauvorhaben schon deshalb nicht ersetzen, weil Erdgeschossfußboden- bzw. Kellersohlhöhen noch nicht festgelegt sind und über eine etwaige Geländeanhöhung noch nicht entschieden ist. Nach Abschluss der Geländeuntersuchungen sind südöstlich der Planstraße und im äußersten Norden des Gebiets 2 Flächen in die Wohnbebauung einbezogen worden sind. Sie liegen zwar außerhalb des Bereichs, der durch das Bohrraster abgedeckt ist, doch können die vorliegenden Ergebnisse aufgrund der relativ einheitlichen Baugrundverhältnisse in ihren Grundzügen auch auf diese Grundstücke übertragen werden. Südöstlich der Planstraße befand sich ehemals eine Bebauung, so dass der dort vorhandene Baugrund auch in Abhängigkeit von den Erdarbeiten zu beurteilen ist, die im Rahmen des Rückbaus erfolgten. 6.1 Hinweise zur Gründung nicht unterkellerter Gebäude Um die Gründung nicht unterkellerter Gebäude zu beurteilen, wird zunächst angenommen, dass die derzeitigen Geländehöhen in etwa beibehalten werden. In diesem Fall binden Streifenfundamente, die eine frostsichere Einbindetiefe von 0,8 m erhalten, in die Hochflutablagerungen und im Süden des Gebiets unter Umständen in die Terrassengesteine ein.

Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008 Seite 8 Die Hochflutablagerungen werden untergeordnet durch nichtbindige und im Wesentlichen durch gemischtkörnige bis bindige Gesteine aufgebaut. Die bindigen Partien traten im Jahr 2008 in einer steifen bis steif-halbfesten Konsistenz auf. In der erbohrten Beschaffenheit ist das Gestein für einen Lastabtrag geeignet. Die gemischtkörnigen und bindigen Gesteine reagieren sehr empfindlich auf Frost, Vernässung und dynamische Beanspruchung. Etwaige aufgeweichte oder durch Befahren gestörte Partien, die in den Gründungsebenen angetroffen werden, sind zu entfernen. Die höheren Partien der Terrassenablagerungen werden durch nichtbindige und zum Teil kiesige Sande gestellt, die eine lockere bis mitteldichte Lagerung aufweisen. Sie stellen ebenfalls einen geeigneten Baugrund dar. Um die zulässige Belastung von Streifenfundamenten nach DIN 1054-2005 für den Lastfall 1 einzuschätzen, erfolgte eine Grundbruchberechnung für einen lotrechten und mittigen Lastangriff. Der Anteil der veränderlichen Lasten ist mit 50 % angenommen worden. Für Streifenfundamente mit einer Einbindetiefe von 0,8 m und Breiten von 0,4 bis 0,7 m ergibt sich eine überschlägig ermittelte zulässige Bodenpressung σ zul. = 200 kn/m 2. Bei einem ausmittigen Lastangriff ist auf die Ersatzbreite nach DIN 1054 umzurechnen. Die angegebene Pressung ruft Setzungen in einer Größenordnung von etwa 0,2 bis 1,2 cm hervor. Diese Angaben dokumentieren lediglich, dass der Baugrund für einen Lastabtrag über Streifenfundamente nicht unterkellerter Gebäude geeignet ist. Es wird empfohlen, die tatsächlich anzusetzende Pressung und die Setzungen im Rahmen von Einzelfallbeurteilungen zu bestimmen. Sofern eine Geländeanhöhung vorgenommen wird, ist nach dem Oberbodenabtrag unter geplanten Gründungen ggf. ein ausreichend tragfähiges und verdichtungsgeeignetes Material einzubauen. Um Stauwässer zu vermeiden, empfiehlt sich, ein nichtbindiges Gestein der Bodengruppen SE, SW oder GW nach DIN 18196, das eine Durchlässigkeit K > 1 x 10-4 m/s besitzt. Weitergehende Hinweise zur Beschaffenheit und zur Verdichtung des Gesteins ergeben sich aus Anforderungen an die Tragfähigkeit des Materials, die im Einzelfall festgelegt werden müssen. 6.2 Hinweise zur Gründung unterkellerter Gebäude Der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel zufolge müssen bauliche Anlagen des Plangebiets oberhalb des höchsten Grundwassertands liegen. Herr Rogalli, Untere Wasserbehörde, empfahl in einer E-Mail vom 15.08.08, zu diesem Zweck auf eine Grundwasserauskunft der LINEG zurückzugreifen, die einen höchsten Grundwasserstand von 23,50 m ü. NN angibt (s. Abschn. 5.3).

Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008 Seite 9 Auf Grundwassereingriffe in Form von Absenkungen und offenen Wasserhaltungen kann im Rahmen von Erdarbeiten verzichtet werden, wenn Ausschachtungssohlen einen Abstand zum Grundwasser von zumindest 0,5 m aufweisen. Wird dieses Kriterium in fernmündlicher Abstimmung mit Herrn Rogalli angelegt, so dürfen die Sohlen baulicher Anlagen eine Höhe von 24,0 m ü. NN nicht unterschreiten. Werden für die geplante Bebauung überschlägig vorhandene Geländehöhen zwischen etwa 26,6 und 27,0 m ü. NN angesetzt, so ergeben sich bei einer angenommenen Ausschachtungstiefe von ca. 3 m unter derzeitigem Gelände Sohlhöhen zwischen 23,6 und 24,0 m ü. NN. Unter diesen Randbedingungen müssen die geplanten Erdgeschossfußböden um bis zu 0,4 m über dem vorhandenen Gelände liegen, um den erforderlichen Sohlabstand zum Grundwasser großflächig zu gewährleisten. Er muss Herrn Rogalli zufolge durch sämtliche bauliche Anlagen eingehalten werden. Daher sind die tatsächlichen Erdgeschossfußboden- und Kellersohlhöhen abschließend auch in Abhängigkeit von der Höhe der Ver- und Entsorgungsleitungen festzulegen. Die gemischtkörnigen bis bindigen Hochflutablagerungen reichen an den Sondieransatzpunkten bis in Tiefen zwischen 0,45 und 1,8 m unter vorhandenem Gelände. Daher werden die Kellersohlen voraussichtlich bis in die nichtbindigen, locker bis mitteldicht gelagerten Terrassengesteine reichen. Sie stellen einen geeigneten Baugrund dar. Unter Umständen bindet die Gründung, z. B. aufgrund von Geländeanhöhungen, in die gemischtkörnigen und bindigen Hochflutablagerungen ein, die nur in vergleichsweise geringen Stärken unter der Ausschachtungssohle verbleiben. Für diesen Fall lässt sich prüfen, ob ein (Teil)austausch dieser Gesteine sinnvoll ist. Um die Ausschachtungstiefen aufgrund des erforderlichen Sohlabstands zum Grundwasser zu begrenzen, bieten sich Gründungen über eine tragende Bodenplatte an. Die Setzungen und die Bettungsziffer zur Bemessung von elastisch gebetteten Bodenplatten lassen sich anhand von noch festzulegenden Planungshöhen und Lastangaben bestimmen. Dinslaken, den 28.06.11 (Dr. Torsten Böcke, Dipl.-Geol.)

Proj.-Nr.: i 1002, Juli 2008 Seite 10 7 Verzeichnis verwendeter Karten und Schriften DIN 1054: Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau. Januar 2005 DIN 4022-1: Schichtenverzeichnis für Bohrungen ohne durchgehende Gewinnung von gekernten Proben im Boden und im Fels. September 1987 DIN 4023: Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Zeichnerische Darstellung der Ergebnisse von Bohrungen und sonstigen direkten Aufschlüssen. Februar 2006 DIN 4094-3: Rammsondierungen. Januar 2002 DIN 18123: Bestimmung der Korngrößenverteilung. November 1996 DIN 18196: Erd- und Grundbau.- Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke. Juni 2006 DIN 18300: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Erdarbeiten. Oktober 2006 DIN EN ISO 22476-2: Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Felduntersuchungen. Teil 2: Rammsondierungen. April 2005 DVGW W 113: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs: Ermittlung, Darstellung und Auswertung der Korngrößenverteilung wasserleitender Lockergesteine für geohydrologische Untersuchungen und für den Bau von Brunnen. Merkblatt W 113. April 1983. 17 S. GLA (1998): Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen: Bodenkarte 1 : 50.000 Blatt L 4504 Moers. MELF (1963a): Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein- Westfalen: Hydrologische Karte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 25.000. Grundrisskarte. Blatt 4505 Moers. MELF (1963b): Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein- Westfalen: Hydrologische Karte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 25.000. Profilkarte. Blatt 4505 Moers. LWA (1976): Landesamt für Wasser und Abfall: Grundwasserstände unter Flur 1 : 50.000, Stand: Oktober 1963, Blatt L 4504 Moers. LWA (1978): Landesamt für Wasser und Abfall: Grundwassergleichenkarte 1 : 50.000, Stand: Oktober 1973, Blatt L 4504 Moers. LUA (1995): Landesumweltamt: Grundwassergleichenkarte 1 : 50.000, Stand: April 1988, Blatt L 4504 Moers. ZTVE-StB 09: Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau. Hrsg. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2009

RKS/DPL 1 RKS/DPL 3 RKS 2 KD 26,94 KD 26,96 RKS 4 RKS/DPL 5 RKS 6 Legende RKS/DPL 1 RKS 4 KD 26,94 Rammkern- und leichte Rammsondierung Rammkernsondierung Kanaldeckel [m ü. NN] RKS/DPL 7 RKS 8 RKS/DPL 9 Juni 2011 Lageplan Anlage 1 Maßnahme: Auftraggeber: Bodenuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 357 der Stadt Moers, Vinn (Am Fusrath) ENNI, Energie Wasser Niederrhein GmbH Maßstab: 1 : 500 Proj.-Nr.: i 1002

m ü. NN 27 26.5 26 25.5 25 24.5 24 23.5 P 1.1 (1.70-3.00 m) 3.00 (23.67) RKS 1 26.67 ü. NN fs, h', ms'', Einzelfunde an Ziegelbruch, 0.30 (26.37) (Oberboden), f', graubraun, braun fs, u, ms'', f, braun, ockerbraun 0.90 (25.77) U, fs, stf, braun, ockerbraun 1.30 (25.37) 1.50 (25.17) ms - gs, f, beigebraun 1.70 (24.97) ms, u, fs', f, braun ms, gs, fs', fg'', f, beigebraun 3.20 (23.47) gs, fg', f, beigebraun, hellbraun DPL 1 26.67 m ü. NN 0 10 20 30 40 50 0.0 1.0 2.0 3.0 Schlagzahlen je 10 cm RKS 2 26.59 m ü. NN fs, h'', u'', ms'' (Oberboden), f', braun 0.40 (26.19) fs, u, ms'', f, braun, ockerbraun 0.85 (25.74) 1.05 (25.54) U, fs, stf, braun, ockerbraun 1.35 (25.24) P 2.1 (1.35-1.75 m) 1.75 (24.84) fs, u, ms', f, braun ms, gs, fs', f, beigebraun, braun ms - gs, g'', f - f, beigebraun, braun 0.40 (26.30) 0.90 (25.80) RKS 3 26.70 m ü. NN fs, h, u', ms' (Oberboden), f' - f, braun, mittelbraun fs, u, ms', f, braun ms, fs, gs, f, beigebraun, braun P 3.1 (0.90-1.90 m) 1.90 (24.80) gs, ms, fg', f - f, beigebraun, hellbraun 2.40 (24.30) ms, gs, fs', f, braun, beigebraun 2.70 (24.00) 2.75 (23.95) fg, gs, f, bunt 3.25 (23.45) ms, gs, fs', fg'', f, beigebraun DPL 3 26.70 m ü. NN 0 10 20 30 40 50 0.0 1.0 2.0 3.0 Schlagzahlen je 10 cm 52 63 64 m ü. NN 27 26.5 26 25.5 25 24.5 24 23.5 23 22.5 3.55 (23.12) ms, gs, fs', fg', f, beigebraun S, g, f, beigebraun 4.0 3.55 (23.04) 4.00 (22.59) S, fg', f - f, beigebraun, hellbraun 3.90 (22.80) G, s, f - f, bunt, beigebraun ms, gs, fs', fg'', f, beigebraun 4.0 75 60 23 22.5 22 21.5 21 20.5 4.50 (22.17) 5.55 (21.12) 6.00 (20.67) S, g', f, beigebraun, hellbraun S, g, f - f, hellbraun 5.0 6.0 4.55 (22.15) 5.40 (21.30) fg, s, f, bunt, beigebraun ms, fs, gs, f, beigebraun 5.95 (20.75) 6.00 (20.70) G, s, f, bunt 5.0 6.0 22 21.5 21 20.5 20 20 m ü. NN 27 26.5 26 25.5 25 24.5 24 23.5 23 RKS 4 26.79 m ü. NN fs, h', u', ms', Einzelfunde an Schlacke, 0.45 (26.34) (Oberboden), f', dunkelbraun fs, u, f, braun, ockerbraun 0.75 (26.04) 0.95 (25.84) U, fs, stf - hfst, ockerbraun, braun ms, fs, gs', f, braun P 4.1 (0.95-1.65 m) 1.65 (25.14) 1.80 (24.99) U, fs, stf, braun 1.90 (24.89) fg, s, f, braun 3.30 (23.49) ms, fs', gs', f' - f, braun RKS 5 26.62 m ü. NN fs, h', ms', Einzelfunde an Tonschieferbruchstücken, 0.35 (26.27) (Oberboden), f', braun 0.50 (26.12) fs, ms', u'', sehr schwach durchwurzelt, f', graubraun fs, u, ms', f, braun 0.90 (25.72) ms, fs, gs, f', beigebraun P 5.1 (0.90-1.70 m) 1.70 (24.92) 1.75 (24.87) U, fs, stf, braun ms, fs, gs, f', beigebraun 3.20 (23.42) 3.35 (23.27) fs, u, ms', f, graubraun 3.60 (23.02) ms, gs, fg', f, beigegraubraun, hellbraun 3.85 (22.77) G, s, f, hellbraun DPL 5 26.62 m ü. NN 0 10 20 30 40 50 0.0 1.0 2.0 3.0 Schlagzahlen je 10 cm 0.45 (26.42) 0.80 (26.07) RKS 6 26.87 m ü. NN fs, h', ms', fg'' (Oberboden), f', dunkelbraun fs, u', ms', f', braun fs, u, ms'', f, braun, ockerbraun 1.40 (25.47) 1.50 (25.37) ms, fs, u', f, ockerbraun 1.60 (25.27) ms, fs', gs', f, beigebraun 1.75 (25.12) fs, u, ms', f, braun ms, fs, gs'', f', beigebraun P 6.1 (1.75-3.30 m) 3.30 (23.57) 3.40 (23.47) fs, u, ms', f, beigegraubraun 3.80 (23.07) S, fg', f, hellbraun, beigebraun m ü. NN 27 26.5 26 25.5 25 24.5 24 23.5 23 Legende steif - halbfest steif weich - steif GW angebohrt Nebenanteile '' sehr schwach ' schwach stark Feuchtigkeit f feucht humos (h) mittelkiesig (mg) Feinkies (fg) feinkiesig (fg) kiesig (g) Grobsand (gs) grobsandig (gs) Mittelsand (ms) mittelsandig (ms) Feinsand (fs) feinsandig (fs) Sand (S) sandig (s) Schluff (U) schluffig (u) 22.5 22 21.5 21 20.5 5.20 (21.59) 5.55 (21.24) 6.00 (20.79) S, g', f, braun ms, gs, fg', fs'', f, beigegraubraun S, g, f - f, beigebraun, hellbraun 5.90 (20.72) S, fg'', f, hellbraun, beigebraun 5.10 (21.52) 5.20 (21.42) fs - ms, gs'', f - f, grau S, fg, mg'', f - f, hellbraun, beigebraun 5.90 (20.72) 6.00 (20.62) S, fg, mg'', hellbraun, beigebraun 4.0 5.0 6.0 G, S, f, hellbraun, bunt 5.05 (21.82) 5.25 (21.62) ms, fs, f, beigegraubraun 5.35 (21.52) fs, u', ms', f - f, grau, braun 6.00 (20.87) S, fg'', f, beigebraun 22.5 22 21.5 21 20.5 Maßnahme: Juni 2011 Bodenuntersuchung für den Vinn (Am Fusrath) Anlage 2 Bohr- und Rammprofile RKS/DPL 1 - RKS 6 Bebauungsplan Nr. 357 der Stadt Moers, Auftraggeber: ENNI, Energie Wasser Niederrhein GmbH Maßstab: 1 : 50 Proj.-Nr.: i 1002

m ü. NN 27 26.5 26 25.5 25 24.5 24 23.5 23 0.40 (26.36) RKS 7 26.76 m ü. NN fs - ms, h, fg'' (Oberboden), f', braun fs - ms, f', beigebraun P 7.1 (0,40-0,80 m) 0.80 (25.96) 0.95 (25.81) ms, gs, fg, fs', f' - f, beigebraun P 7.2 (0,95-3,20 m) 3.20 (23.56) 3.50 (23.26) S, g, f, beigebraun ms, gs, fs', f', beigebraun DPL 7 26.76 m ü. NN 0 10 20 30 40 50 0.0 1.0 2.0 3.0 Schlagzahlen je 10 cm RKS 8 26.40 m ü. NN fs - ms, h, u'', fg'' (Oberboden), f', 0.25 (26.15) braun, dunkelbraun fs, ms'', fg'', sehr schwach durchwurzelt, 0.45 (25.95) f'' - f', graubraun 0.70 (25.70) fs - ms, gs'', f', beigegraubraun P 8.1 (0.70-0.90 m) 0.90 (25.50) ms, gs, fs', f', beigebraun P 8.2 (0.90-1.90 m) 1.90 (24.50) S, g', f, beigebraun ms, gs, fs', fg'', f, beigebraun 3.00 (23.40) 3.05 (23.35) U, fs, ms, wch - stf, braun 3.45 (22.95) ms, gs, fs', f, beigebraun 0.45 (26.34) RKS 9 26.79 m ü. NN fs, h', u', ms' (Oberboden), f', mittelbraun fs, u, ms'', f, braun 1.35 (25.44) 1.50 (25.29) U, fs, stf, ockerbraun 1.65 (25.14) fs, u, ms', f, braun, ockerbraun 1.80 (24.99) U, fs, stf, braun S, fg, mg'', f - f, beigebraun P 9.1 (1.80-3.20 m) 3.20 (23.59) 3.25 (23.54) ms, fs, gs', u'', f, braun 3.50 (23.29) gs, fs, ms', f - f, gelbbraun, braun DPL 9 26.79 m ü. NN 0 10 20 30 40 50 0.0 1.0 2.0 3.0 Schlagzahlen je 10 cm m ü. NN 27 26.5 26 25.5 25 24.5 24 23.5 23 22.5 22 21.5 21 20.5 4.90 (21.86) 6.00 (20.76) ms, gs, fg', f' - f, beigebraun S, g, f - f, beigebraun 4.0 5.0 6.0 4.90 (21.50) 5.25 (21.15) 6.00 (20.40) S, fg', mg'', f - f, beigebraun S, g, f - f, beigebraun, hellbraun G, S, f - f, beigebraun, bunt 5.05 (21.74) 6.00 (20.79) S, f', beigegraubraun G, S, f - f, beigegraubraun, bunt 4.0 5.0 6.0 22.5 22 21.5 21 20.5 20 20 Legende steif - halbfest steif weich - steif naß humos (h) mittelkiesig (mg) Feinkies (fg) feinkiesig (fg) mittelsandig (ms) Feinsand (fs) feinsandig (fs) Sand (S) Nebenanteile '' sehr schwach ' schwach stark kiesig (g) Grobsand (gs) sandig (s) Schluff (U) Feuchtigkeit f feucht grobsandig (gs) schluffig (u) Mittelsand (ms) Juni 2011 Anlage 3 Bohr- und Rammprofile RKS/DPL 7 - RKS/DPL 9 Maßnahme: Auftraggeber: Bodenuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 357 der Stadt Moers, Vinn (Am Fusrath) ENNI, Energie Wasser Niederrhein GmbH Maßstab: 1 : 50 Proj.-Nr.: i 1002

Projekt: Bebauungsplan Nr. 357 der Stadt Moers, Vinn (Am Fusrath) Probe entnommen am: 04.07.2008 Bearbeiter: Ute Beckelmann Datum: 31.07.2008 Kornverteilung nach DIN 18123-4 Thyssenstraße 123-125 46535 Dinslaken Tel.: 0 20 64 / 470 420 Fax: 0 20 64 / 470 421 Schlämmkorn Siebkorn 100 Feinstes Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Steine 90 Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge 80 70 60 50 40 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm Probennummer: Entnahmestelle: Entnahmetiefe: Ungleichförmigkeit/ Krümmungszahl 60%=d60 10%=d10 P 1.1 RKS 1 1.70-3.00 m 3.0/1.0 0.5151 0.1718 P 4.1 RKS 4 0.95-1.65 m 2.6/1.0 0.3233 0.1255 P 7.2 RKS 7 0.95-3.20 m 5.1/0.6 1.3015 0.2561 Bemerkungen: Projekt-Nr.: i 1002 Anlage: 4