Liebe Schiedsrichter/innen und Schiedsrichterbeobachter,

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Transkript:

Schiedsrichterausschuss 23. Jahrgang Mitteilungen Nr. 4/ 2018 Dresden, den 22. August 2018 Zum Auftakt des neuen Spieljahres 2018/2019 Liebe Schiedsrichter/innen und Schiedsrichterbeobachter, im Namen vom Schiedsrichterausschuss möchte ich allen Schiedsrichterinnen, Schiedsrichtern und Beobachtern eine erfolgreiche neue Saison 2018/2019, sei es als Schiedsrichter, Schiedsrichterassistent oder Schiedsrichterbeobachter, wünschen. Der Aufstieg von Schiedsrichtern im SVFD ist im Mai getroffen worden (siehe MTB 3/2018). Dazu kamen Marco Kneusel, der vom SFV in die Landesliga berufen wurde, und Florian Gronauer, welcher in die SL-B nachnominiert wurde. Allen Aufsteigern viel Erfolg und Glückwünsche zu dem Erreichten. Absteiger gab es letzte Saison im Stadtverband keine! Wer aufsteigen möchte sollte dazu in die aktualisierte Qualifikationsrichtlinie (Seiten 3 bis 7) schauen. Ebenso ist es angebracht, die aktuellen Regelmodifizierungen, welche in den vorangegangenen Mitteilungsblättern, in Rundmails und auf unserer Homepage veröffentlicht wurden, nochmal zu studieren (siehe dazu auch Seite 7). Eine immer wiederholte Bitte der Ansetzer: Streicht eure Termine im rechtzeitig selbst und bestätigt eure Ansetzungen! Bitte denkt auch daran, wenn ihr zum Regellehrabend verhindert seid, euch bei Bernhard Kühn zu entschuldigen. Eine verletzungsfreie und erfolgreiche neue Saison wünscht Euer Heiko Petzold

2 Informationen und neue Beschlüsse vom Schiedsrichterausschuss Beschlüsse und Ergebnisse der Beratungen im Juni und Juli 2018 Streichung von der Schiedsrichterliste des SVFD e.v. - Liewald, Tim (SG Dynamo) lt. Mail vom 05.06.2018 - Hampel, Marcel (SSV Turbine) lt. Mail vom 09.06.2018 - Mono, Fabian (VfB Hellerau-Klotzsche) lt. Mail vom 30.05.2018 - Schmidt, Philipp (ESV Dresden) lt. Mail vom 12.06.2018 - Seyb, Karl-Maria (SG Bühlau) lt. Mail vom 10.06.2018 - Eisenburger, Martin (Pillnitz) lt. Mail vom 29.07.2018 - Autrum, Karl (Borea) lt. Mail vom 28.07.2018 - König, Martin (Rotation) lt. Mail vom 10.07.2018 - Wagner, Florian (Striesen lt. Mail vom 13.07.2018 - Friede, Lucas (RBC) lt. Mail vom 30.06.2018 - Glänzel, Jonny (Dr. Neustadt) lt. Mail vom 22.07.2018 Beschlüsse Nr. 10/13 / 2018 / einstimmig Vereins-/ Verbandswechsel - Henning, Ingo vom FV Magdeburg SV Helios - Schulze, Patrick vom BSV Lockwitzgrund Eintracht Strehlen Änderungen / Ergänzungen Ansetzungsheft 2017 / 2018 Seite Betrifft Name Änderung / Ergänzung 53 SRn 4. Stadtkl. Walther, Ines Neu: 0176 56 960 Organisatorisches / Infos - Stefan Zock ist seit Juli nicht mehr Geschäftsführer des SVFD e.v. Alles Gute für seine neue Tätigkeit. Nachtrag Auf- und Absteiger in der Saison 2017-2018 Name Vorname Verein 17/18 Einstufung 18/19 Kneusel Marco FV Hafen Dresden LKL Landesliga Gronauer Florian SV Loschwitz SLC SLB Jautze Willi SV Eintracht Dobritz LL LKL Kollmann Linda Radebeuler BC 2. FBL Juniorinnen BL den Aufsteigern und immer einen guten Pfiff

3 Termine Schiedsrichterwesen Datum Zeit Veranstaltung Sb 18. August Verbandstag und Saisoneröffnung des SVFD e.v Mo 20. Aug. 18 Uhr SR-Ausschusssitzung Ort Geschäftsstelle SVFD Mi 22.August 18 Uhr 1. RLA Saison 2018/19, Ort Gartengaststätte Immergrün Fr 24. August 18 Uhr 2. RLA Saison 2018/19, Ockerwitzer Str. 60, 01157 Mo 27. August bis 12. Sept. 17-20 Uhr Anwärterlehrgang Sportgastraum H.-Steyer-Stadion Weitere Termine 28./30./31.08.// 03./04./06./12.09. Mo 10. Sept. 18 Uhr SR-Ausschusssitzung Ort Geschäftsstelle SVFD Mo 08. Oktober 18 Uhr SR-Ausschusssitzung Ort Geschäftsstelle SVFD Mo 05. Nov. 18 Uhr SR-Ausschusssitzung Ort Geschäftsstelle SVFD Mo 03. Dez. 18 Uhr SR-Ausschusssitzung Ort Geschäftsstelle SVFD Qualifikationsrichtlinien für Schiedsrichter, SR-Assistenten und SR- Beobachter im SVFD e.v. Stand 25.06.2018 Die Begriffe Schiedsrichter / Schiedsrichterassistent und Beobachter beziehen sich im Folgenden auf weibliche und männliche Personen. 1. Allgemeines 1.1. Diese Qualifikationsrichtlinien für Schiedsrichter im SVFD e.v. gelten für alle Schiedsrichter, die auf der Schiedsrichterliste des SVFD e.v. stehen. Weiterhin gelten diese Qualifikationsrichtlinien für alle Sportfreunde, welche ausschließlich als Beobachter tätig sind. 1.2. Auf der Schiedsrichterliste des SVFD e.v. stehen alle Schiedsrichter und Beobachter, die Mitglied in einem Verein im SVFD e.v. sind, einen gültigen Schiedsrichterausweis besitzen und mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllen: a.) Eingestuft sind in die Leistungsklasse Regionalliga, Oberliga, Landesliga, Landesklasse, Stadtoberliga, Stadtliga A, Stadtliga B, Stadtliga C, 1. Stadtklasse, 2.Stadtklasse, 3. Stadtklasse oder 4. Stadtklasse. b.) Anwärter im SVFD e.v. sind. c.) Gastschiedsrichterverträge mit dem SVFD e.v. haben. 2. Einstufung 2.1. Die Schiedsrichter der Leistungsklassen Regionalliga, Oberliga, Landesliga und Landesklasse werden durch den für die Leistungsklasse zuständigen Verband eingestuft. 2.2. Die Schiedsrichter der Leistungsklassen Stadtoberliga, Stadtliga A, Stadtliga B, Stadtliga C, 1. Stadtklasse, 2. Stadtklasse, 3. Stadtklasse und 4.Stadtklasse werden durch den Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. eingestuft. 2.3. Zusätzlich können Schiedsrichter in die Kadergruppe eingestuft werden. 2.4. Voraussetzung zur Einstufung eines Schiedsrichters sind: a.) Ansetzbarkeit durch das DFBnet b.) Teilnahme an Regellehrabenden c.) Abgabe von Hausregeltests d.) Erfüllung der Einstufungskriterien (Anlage I) entsprechend der Leistungsklasse 2.5. Voraussetzungen zur Anrechnung auf das Schiedsrichtersoll eines Vereins: a.) Bedingungen aus der Schiedsrichterordnung des SFV werden erfüllt. 2.6. Altersbegrenzungen (bis zum 30.06. des laufenden Jahres) für die Leistungsklassen sind: a.) Stadtoberliga: 55 Jahre b.) Stadtliga A: 60 Jahre c.) Stadtliga B: 65 Jahre d.) Stadtliga C: 70 Jahre e.) 1. Stadtklasse: keine f.) 2. Stadtklasse: keine g.) 3. Stadtklasse: keine h.) 4. Stadtklasse: keine i.) Regionalliga bis Landesklasse: festgelegt durch den für die Leistungsklasse zuständigen Verband

4 3. Aufstieg 3.1. Der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. benennt die Aufsteiger in die Leistungsklassen Landesklasse, Stadtoberliga, Stadtliga A, Stadtliga B, Stadtliga C, 1.Stadtklasse, 2. Stadtklasse und 3. Stadtklasse. Aufsteiger in andere Leistungsklassen werden von den zuständigen Verbänden benannt. 3.2. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Schiedsrichter als Aufsteiger infrage kommt: a.) Ausreichende Ansetzbarkeit (mind. 25 Spiele pro Spieljahr) b.) Max. Anzahl von Spielabsagen sind 10 pro Spieljahr c.) Abgabe von mindestens 50 % der angebotenen Hausregeltests d.) Besuch von mindestens 50 % der angebotenen Regellehrabende e.) Es dürfen keine Disziplinarmaßnahmen vom Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. gegen den Schiedsrichter in der aktuellen Saison ausgesprochen worden sein. f.) Die Altersbegrenzung für die entsprechende Leistungsklasse muss erfüllt sein. g.) Über den Aufstieg in der Halbserie entscheidet der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. 3.3. Der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. legt die Aufsteiger unter Berücksichtigung folgender Kriterien fest: a.) Beobachtungsergebnisse b.) Persönlichkeit des Schiedsrichters c.) Ansetzbarkeit und Einsatzbereitschaft des Schiedsrichters d.) Anzahl und Punkte abgegebener Hausregeltests e.) Anzahl teilgenommener Regellehrabende f.) Ergebnisse der Einstufungsveranstaltung 3.4. Aufsteiger in die Landesklasse werden von dem Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. unter Berücksichtigung folgender Kriterien benannt: a.) Es gibt einen festen Aufstiegsplatz, der für die Schiedsrichter der Kadergruppe reserviert ist. b.) Alle anderen Schiedsrichter können sich unter folgenden Voraussetzungen für den Austausch in die Landesklasse (siehe Punkt 5) bis 15.09. des jeweiligen Spieljahres beim Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses bewerben: 26 bis 34 Jahre alt zu Beginn des Spieljahres bei Ersteinstufung 26 bis 46 Jahre alt zu Beginn des Spieljahres der Wiedereinstufung Erfüllung der Qualifikationsrichtlinien und Anweisungen im abgelaufenen Spieljahr c.) Regel- und Lauftest wurden entsprechend den Vorgaben für die Landesklasse bereits in einem Vortest im SVFD e.v. bestanden. 3.5. Schiedsrichter, die nicht in der Stadtoberliga eingestuft sind und aufsteigen möchten, haben dies dem Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. bis spätestens zum 01.04. eines jeden Spieljahres schriftlich mitzuteilen. 4. Abstieg 4.1. Der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. benennt die Absteiger aus den Leistungsklassen Stadtoberliga, Stadtliga A, Stadtliga B, Stadtliga C, 1. Stadtklasse, 2.Stadtklasse und 3. Stadtklasse. Absteiger aus anderen Leistungsklassen werden von den zuständigen Verbänden benannt. 4.2. Der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. legt die Absteiger unter Berücksichtigung folgender Kriterien fest: a.) Ansetzbarkeit des Schiedsrichters (Punkt 4.10. beachten) b.) Anzahl und Punkte abgegebener Hausregeltests c.) Teilnahme an Regellehrabenden und Weiterbildungsveranstaltungen d.) Beurteilungsergebnisse 4.3. Jeder Schiedsrichter, der die Einstufungskriterien für seine Leistungsklasse bis zum Beginn der neuen Saison nicht erfüllen kann, wird bis zur Erfüllung der Einstufungskriterien, aber maximal 3 Monate, vorübergehend in die Leistungsklasse eingestuft, die mit den erreichten Ergebnissen laut Einstufungskriterien maximal möglich ist. Sollten nach diesen 3 Monaten die Einstufungskriterien noch nicht erfüllt sein, erfolgt der automatische Abstieg in die bis dahin vorübergehende Leistungsklasse. 4.4. Aufgrund besonderer Umstände (z.b. längere Krankheit, längerer Auslandsaufenthalt) kann die Regelung 4.3. auf rechtzeitigen Antrag (spätestens 7 Tage vor Beginn der ersten Einstufungsveranstaltung) des Schiedsrichters für ihn ausgesetzt werden. Bei nicht rechtzeitigem Antrag kann dieser ohne weitere Begründung abgelehnt werden.

5 4.5. Über die Anerkennung als besonderen Umstand entscheidet allein der Schiedsrichter- Ausschuss des SVFD e.v. 4.6. Die Anzahl der Absteiger wird durch den Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. bekannt gegeben. Die Anzahl darf dabei folgende Maximalwerte nicht überschreiten: a.) 1.Stadtklasse 8 b.) Stadtliga C 7 c.) Stadtliga B 6 d.) Stadtliga A 5 e.) Stadtoberliga 4 4.7. Steigt mehr als ein Schiedsrichter aus der Landesklasse in die Stadtoberliga ab, so zählen alle weiteren als zusätzliche Landesklassenabsteiger in die Stadtoberliga. Die Anzahl der möglichen Absteiger von der Stadtoberliga in die Stadtliga A kann sich somit um die entsprechende Anzahl an zusätzlichen Landesklasseabsteigern erhöhen. 4.8. Schiedsrichter, die bis zum 30.06. des laufenden Jahres in einer Kadergruppe sind, dürfen nicht als Absteiger benannt werden. 4.9. Jeder Schiedsrichter kann auf eigenen Wunsch in eine untere Leistungsklasse eingestuft werden. Diese Schiedsrichter melden sich schriftlich bis spätestens 30.04. des laufenden Spieljahres beim Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. Diese Schiedsrichter zählen dann nicht zur Anzahl der Absteiger. Sie gelten als zusätzliche Absteiger. 4.10. Eine ausreichende Ansetzbarkeit wird definiert durch eine Anzahl von mindestens 25 Spielen pro Saison und nicht mehr als 10 Spielabsagen für Schiedsrichter der Leistungsklassen Stadtliga C bis Landesklasse. Wird diese Anzahl an Spielen nicht erreicht und/oder die Anzahl der Spielabsagen überschritten, behält es sich der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. vor, den betreffenden Schiedsrichter abzustufen oder auszutauschen. 5. Austausch Landesklasse 5.1. Der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. behält sich vor, Schiedsrichter der Landesklasse entsprechend den Regelungen des Sächsischen Fußballverbandes e.v. und den Qualifikationsrichtlinien des SVFD e.v. auszutauschen. 5.2. Über den Austausch von Schiedsrichtern der Landesklasse entscheidet allein der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. Die betreffenden Schiedsrichter müssen dazu nicht angehört werden. 5.3. Der Austausch von Landesklasse Schiedsrichtern des SVFD mit Stadtoberliga Schiedsrichtern des SVFD wird nach folgenden Grundsätzen durchgeführt: a.) Es können nur Schiedsrichter des SVFD in der Landesklasse ausgetauscht werden, die am 30.06. des laufenden Spieljahres das 25. Lebensjahr vollendet und das 48. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. b.) Die Rangliste des Austauschs der Schiedsrichter des SVFD aus der Landesklasse ergibt sich aus der umgekehrten Platzierung der Schiedsrichter des SFV beginnend mit dem ersten Schiedsrichter auf einem Nichtabstiegsplatz. 5.4. Der Austausch von Stadtoberliga-Schiedsrichtern des SVFD mit Landesklasse- Schiedsrichtern des SVFD wird nach folgenden Grundsätzen durchgeführt: a.) Der Schiedsrichter muss die Qualifikationsrichtlinien im abgelaufenen Spieljahr erfüllt haben und die Anweisungen des SVFD eingehalten haben. b.) Der Schiedsrichter muss an einer Leistungsprüfung des SVFD für die Landesklasse teilgenommen haben: 1x Regeltest abgelegt und bestanden & 1x Lauftest (Helsen-/FIFA Test)abgelegt und bestanden c.) Die Rangliste für den Austausch ergibt sich aus den Beobachtungsergebnissen von 4 Beobachtungen pro Schiedsrichter 6. Ansetzung 6.1. Ansetzungen erfolgen ausschließlich per E-Mail. Die angegebene E-Mail-Adresse muss immer aktuell sein und aller 24 Stunden abgerufen werden (1x täglich nach 18 Uhr). 6.2. Der Verantwortliche für SR-Ansetzungen und seine Mitarbeiter setzen die Schiedsrichter entsprechend ihrer Einstufung und den Mindestanforderungen zur SR-Besetzung an. 6.3. Schiedsrichter haben ihre Ansetzungen wahrzunehmen. 6.4. Unverhältnismäßig viele Spielabsagen stellen ein Nichtbefolgen dieser Anordnung dar. 6.5. Schiedsrichter, die in eine Kadergruppe eingestuft sind, können auf Antrag des Verantwortlichen für Talenteförderung / Fördergruppe gegenüber dem Verantwortlichen für SR Ansetzungen probeweise Spiele in höheren Leistungsklassen erhalten.

7. Beobachtungen 7.1. Beobachtungen im Bereich des SVFD e.v. werden von eingestuften Beobachtern durchgeführt. 7.2. Eingestufte Beobachter sind alle Sportfreunde, die zu Beginn des jeweiligen Spieljahres durch den Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. bestätigt wurden und den Regeltest für Beobachter im SVFD e.v. bestanden haben - oder durch einen höheren Verband als Beobachter bestätigt wurden. 7.3. Sportfreunde, welche ausschließlich als Beobachter tätig sind und von dem Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. bestätigt wurden, erhalten mindestens 15 Beobachtungsansetzungen. 7.4. Den Regeltest für Beobachter im SVFD e.v. hat bestanden, wer mindestens 25 von 30 Punkten erreicht hat. 7.5. Alle eingestuften Beobachter haben die geforderten Hausregeltests pünktlich und in hoher Qualität abzugeben. 7.6. Beobachter, die im Verantwortungsbereich des SFV oder darüber hinaus tätig sind, haben pro Jahr die vom jeweiligen Verband geforderten Leistungstests und Hausregeltests zu erfüllen. 7.7. Schiedsrichter der Leistungsklasse Stadtoberliga erhalten mindestens 1 Beobachtung pro Halbserie. Über Ausnahmeregelungen entscheidet allein der Verantwortliche für Beobachtungen in Abstimmung mit dem Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. 7.8. Schiedsrichter der Kadergruppen erhalten mindestens 2 Beobachtungen pro Halbserie. Ausnahmeregelungen werden vom Verantwortlichen für Talenteförderung/Fördergruppe und dem Verantwortlichen für Beobachtungen abgestimmt. 8. Kadergruppe 8.1. Leistungs-Kadergruppe a.) Ziel: längerfristige Aufstiege oberhalb der Stadtoberliga bzw. Schaffung einer gefestigten Basis für die Stadtoberliga b.) Alter: 14-25 c.) Anzahl: maximal 5 Schiedsrichter 8.2. Erweiterte Kadergruppe a.) Ziel: Schaffung einer gefestigten Basis für die Stadtoberliga b.) Einstufung : maximal Stadtliga A 8.3. Schiedsrichter der Kadergruppe haben an den angebotenen Halbtages- und Ganstageslehrgängen des SVFDe.V. teilzunehmen. 8.4. Schiedsrichter können und sollen sich für die Einstufung ab der nächsten Saison in die Kadergruppe bis spätestens 31.07. jedes Jahres beim Verantwortlichen für Talenteförderung/ Fördergruppe selbständig per Mail bewerben. 8.5. Die Auswahl der Schiedsrichter für die Kadergruppe erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss des SVFD entsprechend den Vorgaben aus Abschnitt 3.2. und 3.3 der Qualifikationsrichtlinien des SVFD 8.6. Schiedsrichter können durch den Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. jederzeit ihre Einstufung in eine Kadergruppe verlieren. Gründe dafür können sein: a.) Verstoß gegen die Schiedsrichterordnung bzw. diese Qualifikationsrichtlinien b.) Aussprache einer Disziplinarmaßnahme durch den SR-Ausschuss des SVFD e.v. c.) Nicht ausreichende Ansetzbarkeit (bis 31.12. des laufenden Spieljahres mind. 12 Spiele und max.5 Absagen und bis 30.06. mind.25 Spiele und max. 10 Absagen) d.) Überschreiten der Altersbegrenzung e.) Mehrfache Nichtteilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der Kadergruppe f.) Nichteignung (z.b. nicht ausreichende Laufleistung, Regelkenntnis) 6 9. Futsal 9.1. Jeder aktive Schiedsrichter des SVFD e.v. kann Futsal-Schiedsrichter werden. 9.2. Es werden nur Futsal-Schiedsrichter zu den Futsal-Wettbewerben des SVFD e.v. angesetzt. 9.3. Ausgebildeter Futsal-Schiedsrichter ist, wer mindestens ein Mal in den vergangenen zwei Spielzeiten oder in der laufenden Spielzeit: a.) einen Futsal-Lehrgang im SVFD e.v. oder SFV erfolgreich absolviert hat b.) in einem anderen Verband zum Futsal-Schiedsrichter ausgebildet worden ist und dies nachweisen kann.

7 9.4. Über den Einsatz in der jeweiligen Spiel- und Altersklasse bei Futsal-Wettbewerben des SVFD e.v. entscheidet der Verantwortliche für Hallen- und Futsalwettbewerbe entsprechend folgender Kriterien: a.) Einstufung als Schiedsrichter im SVFD e.v. b.) Anzahl der offiziell absolvierten Futsal-Wettbewerbe als Futsal-Schiedsrichter c.) Anzahl der erfolgreich absolvierten Futsal-Lehrgänge im Zusammenhang mit der Absolvierung des zuletzt zurückliegenden, erfolgreich absolvierten Futsal- Lehrgangs d.) Ergebnisse vorhandener Turnier- und Spielbeobachtungen durch erfahrene, höherklassige Futsal-Schiedsrichter und Futsal-Beobachter. 10. Verhalten auf Sportplätzen, in Stadien und im Internet 10.1. Der Schiedsrichter hat seiner Vorbildfunktion jederzeit gerecht zu werden und sich in seinem Verhalten stets neutral zu zeigen. 10.2. Schiedsrichter, die bei einem Spiel zuschauen, haben sich jeglichen Kommentars bezüglich der Leistung der Unparteiischen des Spiels gegenüber Dritten zu enthalten. Sie sollten vielmehr, sofern erforderlich, diese in schwierigen Situationen unterstützen und hilfreich zur Seite stehen. 10.3. Der Schiedsrichter soll immer höflich, souverän, verbindlich und der Situation angemessen auftreten. Spieler, Trainer und Offizielle sind so anzusprechen, wie man auch selbst angesprochen werden möchte. Dies gilt auch für Unterhaltungen mit Zuschauern und Unbeteiligten vor und nach dem Spiel. 10.4. Jeder Schiedsrichter sollte sich darüber bewusst sein, dass das Internet ein öffentliches Medium ist und Texte, Bilder oder Videos für viele sichtbar sind. 10.5. Bei Fehlverhalten von Schiedsrichtern auf Sportplätzen, in Stadien oder im Internet behält sich der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. Maßnahmen gegen den entsprechenden Schiedsrichter vor. Dies können Disziplinarmaßnahmen entsprechend Schiedsrichterordnung des DFB bzw. SFV sein. Anlage I Einstufungskriterien ab dem Spieljahr 2013/2014 für Schiedsrichter im SVFD e.v. - Aufsteiger in die Landesklasse: Regeltest: 25 von 30 Punkten Lauftest entsprechend den Festlegungen der SR-Kommission des SFV - Kadergruppe: Regeltest: teilgenommen / Coopertest oder FIFA Test teilgenommen Stadtoberliga und Stadtliga A Stadtliga B Stadtliga C Regeltest: 25 von 30 Punkten Regeltest: 25 von 30 Punkten Regeltest: 25 von 30 Punkten Coopertest (12 Minuten Lauf): Coopertest (12 Minuten Lauf): Coopertest (12 Minuten Lauf): Männlich bis 35 Jahre 2400 Meter Männlich bis 35 Jahre 2200 Meter Männlich bis 35 Jahre 2000 Meter Männlich 36-40 Jahre 2200 Meter Männlich ab 36 Jahre 2000 Meter Männlich ab 36 Jahre 1800 Meter Männlich ab 41 Jahre 2100 Meter Weiblich 2000 Meter Weiblich 1800 Meter Weiblich 2200 Meter Hiermit möchte ich noch etwas zu einer Regeländerung sagen, die wohl zu etwas Verwirrung geführt hat. Der Torwart darf weiterhin nicht den Ball fangen, freigeben und wieder aufnehmen. Dies führt weiterhin zu einem indirekten Freistoß. Die Regeländerung bezog sich lediglich darauf, dass nach alter Regelung der Torhüter, wenn er den Ball absichtlich mit den Händen abprallen lässt, den Ball nicht wieder aufnehmen durfte. Das Wort absichtlich wurde nun aus der Regel gestrichen. Das bedeutet, auch wenn der Torhüter den Ball absichtlich mit den Händen abprallen lässt, darf er diesen nun danach noch in die Hand nehmen. Hatte der TW den Ball bereits mit den Händen gefangen, so darf er ihn nicht nochmal aufnehmen. Christoph Pfeifer Vorsitzender Lehrstab zgl. Lehrwart Schiedsrichterausschuss SVFD e.v.

8 Neues von der Kadergruppe Kadergruppen-Konzept ab der Saison 2018-2019 Grundlegendes Prinzip: Stärkung des Wettbewerbscharakters sowie Leistungsförderung in der Kadergruppe Leistungs-Kadergruppe: Zu Saisonbeginn werden maximal 5 Schiedsrichter in die Leistungs-KG aufgenommen, welche im Alter zwischen 14 und 25 Jahren sind. Innerhalb der Saison kann die Leistungs-KG entsprechend der unten genannten Leistungskriterien reduziert werden. Die Auswahl erfolgt nach Leistungskriterien und einer Ranking-Erstellung. Dazu wird am ersten Wochenende nach den Sommerferien ein Tageslehrgang mit verschiedenen Leistungstests durchgeführt. Diese sind: Cooper-Test (12 Minuten / 200m / 50m) und 2 Regeltests o Leistungskriterien der vorherigen Saison (Anzahl Ansetzungen, Absagen, Regellehrabende, Hausregeltests, Beobachtungen und BU-Karten) o Persönlichkeit & Auftreten, Verhalten beim Lehrgang o bei Streit-/Sonderfällen und gleicher Ranking-Position: eine Beobachtung innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen nach Lehrgang bzw. Beobachtungen der vorhergehenden Saison, falls vorhanden Eine schriftliche Bewerbung muss bis zum ersten Montag nach Ende der Sommerferien beim Verantwortlichen für Talenteförderung per Mail erfolgen. Auch KG-Schiedsrichter der vorhergehenden Saison müssen sich neu bewerben und am Leistungstestlehrgang teilnehmen. Diese müssen die nachbenannten Grundsätze erfüllen. Erweiterte Kadergruppe: Neben den maximal 5 Schiedsrichtern der Leistungs-KG werden von den am Leistungstestlehrgang teilgenommenen Schiedsrichtern bis zu 5 weitere Schiedsrichter in den erweiterten Kadergruppenschiedsrichterkreis aufgenommen. Die Schiedsrichter der erweiterten Kadergruppe dürfen eine maximale Einstufung der Leistungsklasse Stadtliga A aufweisen. Die Kriterien zur Auswahl der Schiedsrichter sind identisch der Leistungskadergruppe. Diese nehmen teilweise an Lehrgängen teil und müssen die nachbenannten Grundsätze erfüllen. Grundsätze (für Leistungs-Kadergruppe und Erweiterte Kadergruppe): Leistungskriterien sind: o Anzahl Spiele o Anzahl Absagen o Beobachtungsergebnisse o Hausregeltests o Regellehrabende o Laufergebnisse o Teilnahme an und Aktivität bei KG-Veranstaltungen Coachingsystem (nur für Leistungs-KG-Schiedsrichter): Zu Saisonbeginn erhält jeder Coach einen Coachee (Leistungs-KG-Schiedsrichter). Jeder Coach soll mind. 1x pro Halbserie seinen Coachee bei einem Spiel coachen. Der Coach wertet mit seinem Coachee die Filmaufnahme(n) aus. Entsprechende Coaches werden den KG-Schiedsrichtern nach Aufnahme in die Leistungs-Kadergruppe mitgeteilt. Beobachtungen: Die Leistungs-KG-Schiedsrichter erhalten pro Halbserie in der Regel drei offizielle Beobachtungen (+ eine Coachingmaßnahme ohne Note). Die Schiedsrichter der erweiterten Kadergruppe erhalten in der Regel eine Beobachtung pro Halbserie. Anwärtergruppe: Pro Anwärterlehrgang werden bis zu 5 Anwärter-SR berufen. Jede Anwärter-Gruppe verbleibt in der Regel ein Dreivierteljahr im Anwärter-System (Frühjahres-Lehrgang bis Dezember / Herbst-Lehrgang bis Juni). o Die Anwärter sollen sich bei sehr guten Leistungen für die offizielle Leistungskadergruppe zur neuen Saison hin schriftlich per Mail bewerben.

9 Pro Halbserie muss sich jeder KG-SR auf Eigeninitiative mindestens 1x selbst filmen. o 1 Verantwortlicher, welcher vom KG-SR angesprochen wird, wertet gemeinsam das Spiel mit dem betreffenden SR aus. o Die anzusprechenden Verantwortlichen werden den KG-SR am Anfang der Saison mitgeteilt. o Sollte keine Filmaufnahme in der Halbserie / Ende der Saison vorgelegt werden, erfolgt zur Halbserie / Ende der Saison der Ausschluss aus der KG. o Pro KG-VA sind max. 2 Video-Spielauswertungen pro Halbserie möglich. Von Lehrgang zu Lehrgang können Hausaufgaben an die KG-SR gegeben werden, die zur Vorbereitung des nächsten Lehrgangs dienen (theoretisch und praktisch). Die Regeltests zu den Lehrgängen sollen verschiedenartig eingebunden werden (schriftlicher RT, Beamertest, Konformitätstest in seinen verschiedenen Varianten). Förder-Lehrgänge (für Leistungs-KG-Schiedsrichter und erweiterte KG-Schiedsrichter): Pro Halbserie werden für alle KG-Schiedsrichter zwei Halbtageslehrgänge (2 Stunden) durchgeführt. o Zu jedem dieser Halbtageslehrgänge wird ein Regeltest durchgeführt. Die Leistungskadergruppe trifft sich darüber hinaus zusätzlich aller zwei Monate. Die Lehrgangsplanung und -durchführung wird im Wesentlichen abgesichert von: o Lukas Taugerbeck, David Weiß, Christoph Pfeifer, Externe Hinweise zu SR / SRA Entschädigungen bei Freundschaftsspielen FBL, 2.FBL, AJBL, BJBL, FRL, AJRL, BJRL, CJRL Sehr geehrte Schiedsrichterinnen, sehr geehrte Schiedsrichter, Hiermit möchte ich euch folgende Hinweise des NOFV zur Verfügung stellen und um entsprechende Einhaltung der Finanzordnung bitten. Schiedsrichterentschädigungen zuzüglich Reisekosten: Frauen-Regionalliga: SR/in: Sätze der höchsten Frauen-Spielklassen SRA/in je des Landesverbandes des Heimvereins A-Junioren-Regionalliga: SR: 30,00 SRA je: 20,00 B- und C-Junioren-Regionalliga: SR: 25,00 SRA je: 20,00 Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga: Sätze der höchsten Frauen-Spielklasse des Landesverbandes A- und B-Junioren-Bundesliga: Sätze der höchsten Herren-Spielklasse des Landesverbandes B-Juniorinnen-Bundesliga: Sätze der höchsten Frauen-Spielklasse des Landesverbandes Freundliche Grüße Jürg Ehrt Passwesen / Schiedsrichter SFV

10 BSG Chemie Leipzig FC Oberlausitz Neugersdorf 21. Mai 2018 in Leipzig, Alfred-Kunze-Sportpark Ergebnis: 1:0 (1:0) Zuschauer: 4.999 Schiedsrichter: Marek Nixdorf Lieber Marek! Herzlichen Glückwunsch zur Leitung des Wernesgrüner Pokalendspiels, bei der dir eine tolle Leistung bescheinigt wurde! Der Sächsische FV weiß eben, wer gut ist! Im Juli 2018 haben gleich 2 Schiedsrichter geheiratet: Udo Jürgenlohmann von der SG Dölzschen hat sich nun auch getraut. Herzliche Glückwünsche an das Ehepaar Uta &Udo, welches sich am 24. Juli 2018 das Ja-Wort gegeben hat. Willi Jautze von Eintracht Dobritz hat diesen Schritt ebenfalls getan. Herzliche Glückwünsche auch an das Ehepaar Anne & Willi Jautze, welches am 07. Juli 2018 auf Schloss Purschenstein Ja gesagt hat. Alles Gute auf dem weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die SR-Gruppe. Der Schönste Schiedsrichter Routinier Lutz Belger wurde bei einem Pokalspiel in Loschwitz als schönster Schiedsrichter der Stadt Dresden empfangen. Der immer besonnen und souverän agierende Vertreter der pfeifenden Zunft fühlte sich geehrt. Das in Klammern der Huldigung vorgesetzte Wort (ehemals) übersah Belger mit einem Augenzwinkern. Auszug aus der Sächsischen Zeitung vom 29.06.2018. Autor: Jens Jahn Stadtoberliga Rückblick-Zahlen/Fakten und Anekdoten : Der schönste Schiedsrichter

Ganz runde Geburtstage in unserer Schiedsrichtergruppe 11 Lieber SR-Senior Gerhard Köhler hiermit gratulieren wir dir nachträglich (07.08..) recht herzlich zum 75. Geburtstag. und wünschen dir als SR beim Schulsport weiterhin alles Gute Lieber Sportfreund Alexander Philippi hiermit gratulieren wir auch dir nachträglich (09.08.) recht herzlich zum 40. Geburtstag. Liebe Sportfreunde Steve Kohl und Kai Herrmann hiermit gratulieren wir nachträglich (28.06./25.07.) ganz herzlich zum 30. Geburtstag. Runde / Halbrunde und Ü 60 Geburtstagskinder nach dem letzten Regellehrabend Juni 2018 Bernhard Kühn 74. Geburtstag am 12. Gunter Schikowsky 67. Geburtstag am 18. David Hempelt 20. Geburtstag am 19. Perry Engelmohr 15. Geburtstag am 22. Steffen Schmidt 55. Geburtstag am 25. Jan Ole Schneider 15. Geburtstag am 27. Senior Günter Fürtig 73. Geburtstag am 30. Juli 2018 Senior Gerhard Pelz 74. Geburtstag am 03. Benjamin Arnold 15. Geburtstag am 04. Henryk Schröder 15. Geburtstag am 05. Georg Niedostatek 15. Geburtstag am 05. Hannes Bodenstein 71. Geburtstag am 09. Arthur Schulte 25. Geburtstag am 09. Senior Günter Wagner 84. Geburtstag am 10. Lucas Gubsch 20. Geburtstag am 10. Jannek Pfeiffer 15. Geburtstag am 14. Erwin Kunath 15. Geburtstag am 14. Senior Klaus Reinhold 81. Geburtstag am 19. Jens Leon Semetzky 15. Geburtstag am 22. Lucas Hopp 15. Geburtstag am 24. Richard Franz Röber 20. Geburtstag am 28. August 2018 Jaime Lee Zumpe 15. Geburtstag am 02. Senior Siegfried Kunath 67. Geburtstag am 13. Eddi Schnabel 15. Geburtstag am 19. Wir wünschen, allen Jubilaren, auch nachträglich, alles Gute, viel Gesundheit und sportlichen Erfolg

12 Nachruf Wir nehmen Abschied von Sportfreund Lothar Görner * geb. 28.01.1948 + gest. 17.05.2018 Lothar war früher aktiver Schiedsrichter der SG Weißig und später langjähriges Mitglied in der Dresdner Schiedsrichterauswahl. Wir sprechen seiner Familie unser tiefempfundenes Beileid aus. Alle die ihn kannten trauern um einen verdienstvollen Sportfreund und werden sein Andenken in Erinnerung behalten. Die Schiedsrichtergruppe des SVF Dresden e.v. Impressum: Stadtverband Fußball Dresden e.v. Jahrgang: 23. Jahrgang Herausgeber: Schiedsrichterauschuss des SVFD Redaktion: Hubert Grimm Telefon: +49 152 27 60 27 43