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Transkript:

Weiterbildungsstipendium Herzlich Willkommen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Ihre Ansprechpartner während Ihrer Förderung sind: Herr Wichniewicz Telefon: 0341 1267-1387 Telefax: 0341 1267-1389 bf-info@leipzig.ihk. Frau Berger Telefon: 0341 1267-1388 20. Januar 2017 1

www.leipzig.ihk.de Informations- und Downloadbereich Unternehmen Aus- und Weiterbildung weitere Themen Förderprogramme Begabtenförderung Downloadbereich 2

Homepage der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung www.sbb-stipendien.de 3

Wie lange wird man gefördert? Die maximale Förderdauer beträgt 3 Jahre Aufnahmejahr ab 01.01.2017 2. Förderjahr 2018 3. Förderjahr bis 31.12.2019 4

Wie hoch ist die maximale Fördersumme? höchstens 7.200 innerhalb der 3 Jahre 2.400 EURO 2.400 EURO 2.400 EURO Die Überschreitung des Jahresfördervolumens von 2.400 EURO ist entsprechend der tatsächlich anfallenden Kosten möglich. 5

Aufstiegsfortbildungen Was wird gefördert? Fachwirt, Fachkaufleute, Meister, Techniker, Fachbezogene berufliche Weiterbildungen Buchführung, Recht, Marketing, Fachübergreifende und persönlichkeitsbildende Weiterbildungen Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Zeitmanagement, Berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Erstausbildung und Berufstätigkeit fachlich und inhaltlich aufbauen 6

Bildungsmaßnahmen im Ausland sind nur dann förderfähig, wenn ihre Durchführung nach Art und Inhalt für das Erreichen des jeweiligen Qualifikationszieles erforderlich sind, d.h. die Teilnahme an vergleichbaren Lehrgängen in Deutschland nicht möglich ist. Sprachkurse sind förderfähig, wenn sie im muttersprachlichen Ausland als Intensivsprachkurs (insgesamt mindestens 20 Zeitstunden Sprachunterricht pro Woche) durchgeführt werden. Die Mindestdauer beträgt 2 Wochen. Wird Einzelunterricht vereinbart, so ist dieser bei ebenfalls mindestens 20 Zeitstunden ab einer Dauer von einer Woche förderfähig. Zweiwöchige Kurse dürfen keinen örtlichen Feiertag enthalten. Bei drei- bzw. vierwöchigen Kursen ist höchstens ein örtlicher Feiertag zulässig. 7

Was wird nicht gefördert? Vollzeitstudium Allgemeinbildende Schulabschlüsse Zweitausbildungen Trivialarbeitsmittel Führerscheine Messebesuche Praktikum in einer ausländischen Firmenniederlassung Verdienstausfall 8

1. Maßnahmekosten (inkl. Prüfungsgebühren) 2. Fahrtkosten 3. Aufenthaltskosten (Übernachtungs- und Tagegeld) 3.1 Aufenthalt im Inland und der EU 3.2 Aufenthalt im Ausland, außerhalb der EU 4. Arbeitsmittel Welche Kosten werden gefördert? 9

zu 1. Maßnahmekosten (inkl. Prüfungsgebühren) Sind in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten förderfähig. Als Maßnahmekosten können neben den Teilnahme- und Prüfungsgebühren auch Fahrt- und / oder Aufenthaltskosten sowie sonstige maßnahmebedingte Aufwendungen anerkannt werden, wenn sie vom Veranstalter erhoben werden. 10

zu 2. Fahrtkosten sind bei Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Wohnortes in Höhe der Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2. Klasse) förderfähig, soweit sie nicht als Maßnahmekosten bezuschusst werden. Dies gilt auch bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (15 Cent pro Kilometer Hin- und Rückfahrtstrecke). Bei langfristigen Vollzeitlehrgängen mit Nutzung einer Unterkunft am Lehrgangsort werden die Fahrtkosten einer Heimreise im Monat gefördet. Flugkosten sind förderfähig, wenn die Gesamtkosten der Reise durch den Flug niedriger sind als bei Nutzung sonstiger öffentlicher Verkehrsmittel. 11

Aufenthalt im Inland und der EU zu 3.1 Pro Abwesenheitstag kann ein pauschales Tagegeld von 24,00 EUR und pro Übernachtung ein pauschales Übernachtungsgeld von 20,00 EUR gezahlt werden. Nachgewiesene höhere Übernachtungskosten sind bis zum Höchstbetrag von 60,00 EUR pro Übernachtung förderfähig. Ist die Verpflegung teilweise in den Maßnahmekosten enthalten, so wird das Tagegeld wie folgt gekürzt: für Frühstück für Mittag für Abendbrot - 4,80 EUR - 9,60 EUR - 9,60 EUR zu 3.2 Aufenthalt im Ausland, außerhalb der EU Die Förderpauschalen für das Tage- und Übernachtungsgeld sind sehr verschieden und müssen im Einzelnen hinterfragt werden! 12

zu 4. Förderfähig sind notwendige Arbeitsmittel: - Anschaffungskosten für Fachbücher, besonderes Handwerkszeug sowie die Kosten für die Anfertigung eines Prüfungsstücks. - Schüler- und Studentensoftware, soweit diese unbedingt erforderlich in einem fachspezifischen Lehrgang ist. - Die Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr mit einem Höchstbetrag von 250,00 EUR (über den IT-Bonus). Allgemeines Büromaterial, wie Papier, Schreibstifte, Papier etc., ist nicht förderfähig! 13

Antrag auf Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme Anlagen zum Antrag: 1. Informationsmaterialien der Bildungsstätte über Beginn und Ende der Qualifizierungsmaßnahme, Lehrgangs- bzw. Studiengebühren sowie der Kosten für Lehrgangsliteratur, 2. Übersicht zu den Fahrt- und Übernachtungskosten (falls gegeben) 14

Antrag auf Gewährung des IT-Bonus Anlagen zum Antrag: 1. Rechnung oder Quittung der Verkaufsstelle mit Anschrift des Käufers 2. Genaue Bezeichnung des Rechners: Desktop-PC, Notebook, Tablet (Bildschirmdiagonale min. 30 cm) 15

Bildungsvereinbarung mit Finanzierungsplan Förderungsmerkmale einer langfristigen Bildungsmaßnahme: 1. Bei Vorliegen einer mit Bildungsträger vorliegenden Ratenzahlungsvereinbarung bezüglich der Lehrgangsgebühren werden bei monatlicher Fälligkeit die Förderbeträge im Regelfall vierteljährlich überwiesen 2. Fahrtkosten und Kosten für Übernachtungen und Lehrgangsliteratur sind im Nachhinein abzurechnen (bspw. nach Lehrgangsende oder bei langfristigen Bildungsmaßnahmen viertel- bzw. halbjährlich) 16

Zeitpunkt der Überweisung der Fördermittel als Einmalzahlung oder Zwischen- bzw. Endabrechnungszahlung bei langfristigen Lehrgängen in der Regel auch viertel- bzw. halbjährliche Zwischenabrechnungen (Fahrkosten, Übernachtungs- und Tagegeld, Arbeitsmittel) nach den Endabrechnungen (Restbelege und Teilnahmenachweis) Zur Vermeidung von unnötigen Rückforderungszahlungen werden die ersten Fördergelder erst unmittelbar vor Beginn des Lehrganges überwiesen (der tatsächliche Lehrgangsstart ist mitunter erst kurz vor dem geplanten Beginn gesichert). Ausnahme bei Auslandssprachintensivlehrgängen: da hier meist Vorkassenleistungen durch den Bildungsträger vor Lehrgangbeginn gefordert werden. Fahrtkosten, Übernachtungs- und Tagegeld sowie die Kosten für Arbeitsmittel werden erst erstattet, nachdem sie entstanden sind. Die Überweisung erfolgt erst nach der jeweiligen viertel- bzw. halbjährliche Zwischenabrechnung oder nach der Endabrechnung. 17

1. Lehrgangsrechnung Belege der Zwischen- bzw. Endabrechnung: (hier vom 25.02.2017 bis 29.07.2017) 2. Teilnahmenachweis 3. Arbeitsmittel Bei Abrechnung mehrerer Belege bitte eine Übersichtsliste mit fortlaufender Nummerierung einreichen! 18

Fahrtkostenabrechnung zwischen Wohn- bzw. Arbeitsort und Lehrgangsort: Hier: 21 Tage x 25,1 km x 2 (Hin- und Rückfahrt) x 0,15 Cent = 158,13 EUR 19

Endabrechnung Teilnahmenachweis / Lehrgangszertifikat bei längerfristigen Bildungsmaßnahmen: bei Tageslehrgängen: 20

Weiterbildungsstipendium Rücktritt von der Vereinbarung Bei Rücktritt von der Vereinbarung sind die gewährten Leistungen zurückzufordern, wenn der Grund von der Stipendiatin/dem Stipendiaten zu vertreten ist. Rückgeforderte Beträge sind vom Zeitpunkt des Eintritts des für die Rückforderung maßgeblichen Grundes an nach Maßgabe des 49a Verwaltungsverfahrensgesetz zu verzinsen. 21

Weiterbildungsstipendium Gründe für vorzeitiges Ausscheiden aus der Förderung Beginnt die Stipendiatin/der Stipendiat ein Hochschulstudium in Vollzeit, so scheidet sie/er aus der Begabtenförderung berufliche Bildung aus. Erklärt die Stipendiatin/der Stipendiat gegenüber der zuständigen Stelle, dass sie/er aus beruflichen oder persönlichen Gründen künftig nicht in der Lage ist, Weiterbildungen durchzuführen, so kann die zuständige Stelle feststellen, dass sie/er aus der Begabtenförderung berufliche Bildung ausscheidet. Stipendiatinnen/Stipendiaten, die ihren Verpflichtungen aus den mit der zuständigen Stelle getroffenen Vereinbarungen nicht nachkommen, können aus der Begabtenförderung ausgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn die Stipendiatin/der Stipendiat innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme in das Förderprogramm der zuständigen Stelle keinen Antrag auf Förderung der ersten Weiterbildung vorlegt oder keine Absichtserklärung über eine konkret geplante Weiterbildung abgibt. 22

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Viel Erfolg! 23