VORSPRUNG DURCH QUALITÄT Fachhochschule Münster University of Applied Sciences Kooperation zwischen Hochschule und Akademie am Beispiel des kooperativen Studienprogramms von Fachhochschule und VWA Münster Prof. Dr. Ute von Lojewski Bundesdekanekonferenz 27.10.06
Thema/Gliederung Kooperation zwischen Hochschule und Akademie am Beispiel des kooperativen Studienprogramms von Fachhochschule und VWA Münster 1) Grundzüge der Kooperation 2) Studium 3) Aufgabenteilung 4) Qualitätssicherung 5) Finanzielle Regelung 2
1) Grundzüge der Kooperation (1) Beteiligte: Idee: Fachhochschule Münster, Fachbereich Wirtschaft Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster, Studienzweig Betriebswirtschaft gemeinsame Abwicklung eines siebensemestrigen dualen Studiums, in dem 180 CP erworben werden (Bachelor of Arts) Klare Zuständigkeitstrennung zwischen Lehre (VWA) und Prüfungen (FH) Basis: 3 96, Abs. 1 Satz 4 HG NRW: Sie (die Hochschule, Anm. d. V.) kann Grade nach Satz 1 bis 3 auch verleihen, wenn eine andere Bildungseinrichtung, deren Träger nicht die Hochschule ist, auf die Hochschulprüfung in gleichwertiger Weise vorbereitet hat.
1) Grundzüge der Kooperation (2) Motivation: Forderung aus Politik, Wissenschaft und Praxis nach Entwicklung dualer Programme Erweiterung des Leistungsspektrums des Fachbereichs um innovatives Produkt Praxistransfer, da enger Verbund mit Unternehmen der Region interessante Kundengruppe : leistungsstarke Studierende, die Studium und Beruf verbinden wollen finanzielle Motive Positionierung: 4 Gleichwertigkeit zu Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Wirtschaft qualitätsmäßig gehobenes Studienangebot FH und VWA als gleichberechtigte Kooperationspartner
2) Studium (1) Bachelor of Arts (nach 7 Semestern) Praxisprojekt Bachelor-Thesis theoretisch-wissenschaftliche Vertiefungsveranstaltungen Diplomprüfung Betriebswirt(in) VWA (nach 6 Semestern) Vertiefende praktische Ausbildung im Betrieb Ausbildungsabschlussprüfung (IHK) nach 1,5 Jahren* Grundlegende praktische Ausbildung im Betrieb Berufsschule Betriebswirtschaftliches Studium an der VWA (an 2 Wochentagen) Wissenschaftliche Vorlesungen (insb. BWL, VWL, Recht, Mathe/Statistik, Informatik) Praktische Arbeitsgemeinschaften Fremdsprache (Business English) 5 allgemeine/fachgebundene Hochschulreife *Mögliche Ausbildungsberufe sind: Bürokaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel, Speditionskaufmann/-frau
2) Studium (2) Kenngrößen: 7 Semester 180 Credit Points (CP) ca. 1.400 Präsenzstunden 30 CP aus Praxistransfermodulen 12 CP für Bachelorthesis 24 CP für Spezialisierungsmodule im 7. Semester 6 CP für Kolloquium 6
3) Aufgabenteilung Einmalige Aufgaben: Entwicklung von Curriculum, Prüfungsordnung, Akkreditierungsunterlagen, Kooperationsvertrag Gemeinsam durch VWA und FH Laufende Aufgaben: Durchführung Lehre, Prüfungsorganisation &-abwicklung Prüfungshoheit Bestellung Lehrbeauftragte, Änderungen Curriculum, Qualitätssicherung, allein durch VWA allein bei der FH gemeinsam von FH und VWA 7
4) Qualitätssicherung (1) inhaltlich: PA/PO der FH zur Sicherung der Prüfungsqualität Letztentscheidung über Lehrinhalte/Lehrende bei FH laufende Evaluation zur internen Qualitätssicherung Akkreditierung/Reakkreditierung durch externe Agentur strukturell: Zugang nur mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife sorgfältige Auswahl der Studierenden durch Firmen Hochschulprofessoren (Uni und FH) (und Praktiker) als Lehrende organisatorisch: 8 Beirat (FH, VWA, Unternehmen) Koordinierungsausschuss (FH, VWA) Prüfungsausschuss (FH)
4) Qualitätssicherung (2) formal: Kooperationsvertrag 1 Hauptpflichten 2 Beirat 3 Koordinierungs- und Evaluierungsausschuss 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Sicherstellen und Durchführen des Lehrangebots 6 Prüfungen und Prüfungsorganisation 7 Qualitätssicherung 8 Vergütung 9 Haftung 10 In-Kraft-Treten, Änderung, Kündigung 9
5) Finanzielle Regelungen einmalig für FB/Hochschule: Kostenübernahme für Akkreditierung/Reakkreditierung Pauschalbetrag für Erstellung Prüfungsordnung, Kooperationsvertrag, Curriculumsentwicklung, laufend für FB/Hochschule: Festbetrag pro Studierendem und Semester für die Abwicklung der o.a. Aufgaben sowie die Übernahme von allgemeinem Risiko und Prozessrisiko laufend für Kollegen/innen: Stundenvergütung Drittmittel für Mitwirkung im Koordinierungsausschuss 10