I. Name und Anschrift der Verantwortlichen. III. Arten der verarbeiteten Daten

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Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Mitgliedsunternehmen gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und nach Art. 14 DSGVO (Erhebung über Dritte) Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland einen hohen Stellenwert. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken. I. Name und Anschrift der Verantwortlichen IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland, Hauptgeschäftsführerin Dr. Ilona Lange Königstraße 18-20 59821 Arnsberg Tel.: +49 2931 878-0 Fax: +49 2931 878-100 E-Mail: info@arnsberg.ihk.de II. Name und Kontaktmöglichkeiten zum Datenschutzbeauftragten Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt: Florian Reichert Scheja und Partner Rechtsanwälte mbb Adenauerallee 136 53113 Bonn Telefon: 0228/2272260 Kontakt: https://www.scheja-partner.de/kontakt/kontakt.html www.scheja-partner.de III. Arten der verarbeiteten Daten Die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland, verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen: Name des Unternehmens Anschrift Rechtsform Gründungsdatum Datum der Gewerbeanzeige Anzahl der Beschäftigen Zuständiges Amtsgericht bei HR Eintragung Wirtschaftszweig Wirtschaftszweigschwergewicht Vor- und Nachname der je nach Rechtsform verantwortlichen Person/en ggf. Geburtsname Geburtsdatum Anschrift Nebenerwerb/ Haupterwerb Kapital (bei Kapitalgesellschaft) 1

Eintragungsdatum im Handelsregister Beziehung einer Person zur Firma ( Zu internen Verwaltungszwecken hat die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland, für diesen Bereich zusätzlich noch folgende Daten gespeichert: Zugang zur IHK Zeitpunkt der letzten Änderung und Grund (mit Chronologie) Identnummer Grundsätzliche Beitragspflicht Beitreibungsgemeinde Wahlgruppe und bezirk betreffend die Kammerwahlen Bezieher IHK-Zeitschrift Datensperrkennzeichen Zugehörigkeit Ggfs. Kontaktnotizen ggfs. Telekom-Daten. E-Mail-Adresse, Homepage Erhebung von IHK-Beiträgen Für die Erhebung von IHK-Beiträgen verarbeitet die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland, folgende Daten: Steuernummer Bemessungsgrundlagen, d. h. Gewerbeerträge und Zerlegungsanteile, Einkünfte aus Gewerbebetrieb Vorläufige Bemessungsgrundlagen, d. h. Gewerbeerträge, die den vorläufigen Veranlagungen zugrunde liegen Ergänzend zu internen Verwaltungszwecken hat die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland, zu diesem Bereich noch folgende Daten gespeichert: zum Soll gestellte, d. h. veranlagte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum des Bescheids bezahlte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum der Zahlung sowie die Zahlungswege Erfolgte Mahnungen und Vollstreckungen Stundungen, Niederschlagungen, Erlasse Bankverbindungen, SEPA-Mandante Texte (Verweise, Telefonnotizen, Erläuterungen) gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Kammern (z.b. HWK, Apothekerkammer; LWK.) Berufliche Bildung Zur Erfüllung der Aufgabe der beruflichen Bildung speichert die IHK Arnsberg, Hellweg- Sauerland, bei Ausbildungsbetrieben zusätzlich folgende Daten: Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten der Ausbilder sowie Art der fachlichen und arbeitspädagogischen Eignung Aktuelle Zahl der Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsjahren und Berufen Vor- und Nachnamen, Anschriften, Geburtsdaten, Beruf und Prüfungstermine Auszubildenden 2

Aktuelle und frühere Ausbildungsverträge und EQ-Verträge des Betriebes (d. h. Vorund Nachname des jeweiligen Azubis, Vertragsbeginn und ende, Beruf und Prüfungsergebnisse) Beschwerden Besuchsberichte (Inhalt: Grund des Besuchs, Vor- und Nachname des Ausbildungsberaters, Vor- und Nachnamen der Gesprächspartner, Stichworte zum Gesprächsinhalt) Unterlagen aus dem Schlichtungsverfahren (personen- und berufsbezogene Daten des Ausbildenden und des Auszubildenden) Personen- und berufsbezogene Prüferdaten Ehrenamtliche Bei ehrenamtlich in der Vollversammlung, Ausschüssen, Foren etc. für die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland, tätigen Personen erfolgt eine Verarbeitung der für die Arbeit des Gremiums erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere: Vorname Nachname Kontaktdaten ggf. Funktion in Firma IV. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Gemäß 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen zu verarbeiten, die in 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach 14 Absatz 8 GewO aufgeführt sind (Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb). Zweck der Verarbeitung dieser Daten ist die Erfüllung von Aufgaben, die uns nach dem Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) oder anderen Gesetzen (z. B. BBiG) übertragenen sind. Aufgaben nach IHKG Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken: Feststellung von Beginn und Ende einer IHK-Zugehörigkeit, 2 Abs. 1 IHKG Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, 1 IHKG Förderung der gewerblichen Wirtschaft, 1 IHKG Information und Beratung der Mitglieder, 1 IHKG Erhebung von Beiträgen, 3 IHKG Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, 5 IHKG Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, 9 IHKG Hoheitliche und sonstige gesetzliche Aufgaben Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von hoheitlichen (z. B. Berufliche Bildung, Gewerbeerlaubnisbehörde für Gewerbeerlaubnisse nach 34 d bis i GewO) und sonstigen gesetzlichen Aufgaben. Erhebung von IHK-Beiträgen Gemäß 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Über diese Daten verfügen wir gemäß 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzverwaltung an die Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Beitragsbemessungsgrundlagen (AKB) e. V. Diese leitet die Finanzdaten auf der Basis eines 3

Vertrags über Auftragsverarbeitung an die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland weiter. Diese Daten werden zum Zweck der Feststellung von Anfang und Ende der Beitragszugehörigkeit und der Beitragsfestsetzung verarbeitet. Berufliche Bildung Weiterhin sind die Industrie- und Handelskammern gemäß 1 IHKG i. V. m. Berufsbildungsgesetz (BBiG) (v. a. 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) für die Berufsbildung zuständig. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung macht sich die IHK ein umfassendes Bild vom Ausbildenden und der Ausbildungsstätte. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben und deren verantwortlichen Ausbildern verarbeiten (insbesondere erheben) wir, sofern Sie Ausbildungsbetrieb sind oder werden. Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der beruflichen Bildung verarbeitet. Ehrenamtliche Personenbezogene Daten zu Ehrenamtlichen verarbeitet die IHK Arnsberg, Hellweg- Sauerland, auf der Grundlage der 4, 5, 6, 8 IHKG und 4, 6, 7, 8, 8 a Satzung der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland. Interne Verwaltungszwecke Angaben für interne Verwaltungszwecke (z. B. Identnummer, Beitragsveranlagung und Art der Beitragspflicht; Datensperrkennzeichen) werden von der IHK Arnsberg, Hellweg- Sauerland selbst angelegt und in der Regel zu internen Verwaltungszwecke verarbeitet. Nach 3 Abs. 1 DSG NRW ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist. Soweit keine gesetzliche Regelung im bereichsspezifischen oder allgemeinen nationalen Datenschutzrecht besteht wie etwa auch 3 Abs. 1 DSG NRW ggf. ivm 9 Abs. 2 DSG NRW, kommen als Rechtsgrundlagen die Tatbestände nach Art. 6 DSGVO (insbesondere Art. 6 Abs. 1 c [Rechtspflicht] und e [Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse] bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten Art. 9 DSGVO in Verbindung mit 16 DSG NRW - in Betracht. Jenseits der durch die DSGVO eröffneten Verarbeitungszwecken kann die IHK Arnsberg, Hellweg Sauerland erhobene personenbezogene Daten nach 3 Abs. 1 DSG NRW insb. i.v.m. 9 Abs. 2, 4 DSG NRW zu folgenden weiteren Zwecken verarbeiten: Eine Verarbeitung ist zulässig ( 9 Abs. 2 DSG NRW), wenn: 1. sie zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit erforderlich ist, 2. sie zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person erforderlich ist, 3. sich bei der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Anhaltspunkte für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ergeben und die Unterrichtung der für die Verfolgung oder Vollstreckung zuständigen Behörden geboten erscheint, 4. die Überprüfung der Angaben der betroffenen Person aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit erforderlich ist, 5. sie zur Wahrung eines rechtlichen Interesses eines Dritten erforderlich ist und das schützenswerte Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person nicht überwiegt oder 4

6. sie im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen, liegt oder zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten erforderlich ist und die betroffene Person in diesen Fällen der Datenverarbeitung nicht widersprochen hat. Ferner ist eine Verarbeitung zulässig ( 9 Abs. 4 DSG NRW), wenn: 1. die Einholung der Einwilligung der betroffenen Person nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, aber offensichtlich ist, dass die Datenverarbeitung in ihrem Interesse liegt und sie in Kenntnis des anderen Zweckes ihre Einwilligung erteilen würde, 2. die Bearbeitung eines von der betroffenen Person gestellten Antrags ohne die Zweckänderung der Daten nicht möglich ist, 4 3. die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können oder die datenverarbeitende Stelle sie veröffentlichen darf, es sei denn, dass das Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Speicherung oder einer Veröffentlichung der gespeicherten Daten offensichtlich überwiegt. VI. Quellen der Daten Wir erhalten in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Ferner erhalten wir Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus 31 Abgabenordnung (AO). VII. Empfänger der Daten Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen der Weitergabe an öffentliche und nichtöffentliche Stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: a) Öffentliche Stellen (z. B. Verwaltungsbehörden, Gerichte, IHKs) sofern IHKs gesetzlich hierzu verpflichtet sind, sofern dies zur Erfüllung von IHK-Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht. b) Nichtöffentliche Stellen sofern diese im Wege des Adressservices bei IHKs Adressdaten von IHK- Unternehmen, deren Daten hierfür nicht gesperrt sind, bestellen, innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist vor IHK-Wahlen an Kandidaten/innen für einen Sitz in der Vollversammlung und/oder zur Bewerbung einer eigenen Kandidatur, sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben. Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten. 5

VIII. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Eine Übermittlung von Daten der IHK-Mitglieder an ein Drittland oder an eine internationale Organisation findet nicht statt und ist auch nicht geplant. Nur bei Vorliegen einer Einwilligung dazu werden Daten z. B. an Auslandshandelskammern übermittelt. IX. Dauer der Speicherung Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die Industrie- und Handelskammern, aus dem Satzungsrecht der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland, und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Steuerrelevante Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt, Geschäftsbriefe werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt, sofern nicht wegen Fördergeldern durch das Förderprojekt oder als Beweis gegen eine etwaige Schadensersatzforderung eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich ist. Bezogen auf die Verwaltung der Stammdaten inklusive der Firmenakten: HR (=Handelsregister- Unternehmen) und KGT (=Kleingewerbetreibende) besteht keine Aufbewahrungsfrist auch nach Gewerbeaufgabe, allerdings erfolgt eine selektive Zugangssperren (Einschränkung der Verarbeitung). Regelungen zu den Pflichten der Industrie- und Handelskammern, den Wirtschaftsarchiven bestimmte Dokumente zur Verfügung zu stellen, ergeben sich aus der DS-GVO, dem DSG NRW ( 10 DSG NRW) und den Landesarchivgesetzen. XI. Rechte der betroffenen Person Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n. Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf 6

Tel.: 0211 38424-0 Fax: 0211 38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de 6. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO) Wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO oder Artikel 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO beruht (Einwilligung), haben Sie ferner das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird 7