Offenlegungsbericht 2017

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Transkript:

Offenlegungsbericht 2017 NACH ART. 435 BIS 455 CRR VR-Bank Ostalb eg Wilhelm-Zapf-Straße 2 73430 Aalen

Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 7 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)... 8 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)... 9 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)... 16 Kapitalpuffer (Art. 440)... 16 Marktrisiko (Art. 445)... 18 Operationelles Risiko (Art. 446)... 19 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)... 19 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)... 20 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)... 22 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)... 22 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)... 23 Verschuldung (Art. 451)... 25 Anhang... 28 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente... 28 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit... 34 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 2/39

Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 3/39

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Geschäfts- und Risikostrategie Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäftsund Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Risikosteuerung Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Risikotragfähigkeit Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken, Vorsorgereserven) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 4/39

Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Risikodeckungsmasse Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Liquidität Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Risikoabsicherung Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Risikoberichterstattung Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2017 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 23,2 Mio., die Auslastung lag bei 71,35 %. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 5/39

Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch zwei Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt zwei; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 14 und der Aufsichtsmandate 10. Hierbei haben wir die Zählweise gem. 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 12 Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 6/39

Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-crr-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 184.822 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.b. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.*) -8.324 - Gekündigte Geschäftsguthaben -972 - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital -506 + Kreditrisikoanpassung 5.000 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 20.184 +/- Sonstige Anpassungen -25 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 200.179 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 7/39

Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Eigenmittelanforderungen Staaten oder Zentralbanken - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - Öffentliche Stellen - Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute 1.364 Unternehmen 19.630 Mengengeschäft 24.962 Durch Immobilien besichert 14.266 Ausgefallene Positionen 5.726 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen - Gedeckte Schuldverschreibungen 336 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 4.535 Beteiligungen 3.634 Sonstige Positionen 2.826 Verbriefungspositionen nach SA - darunter: Wiederverbriefung 2 - Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 7.550 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) aus CVA - Eigenmittelanforderungen insgesamt 85.766-936 2 Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine Verbriefungsposition ist. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 8/39

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von überfällig und notleidend Als notleidend werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Gesamtwert Durchschnittsbetrag Risikopositionen 3 Staaten oder Zentralbanken 33.276 32.052 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 22.291 22.302 Öffentliche Stellen 5.362 5.346 Multilaterale Entwicklungsbanken 10.005 10.005 Internationale Organisationen 1.522 1.522 Institute 300.575 302.909 Unternehmen 344.152 345.453 davon: KMU 102.213 104.091 Mengengeschäft 636.519 626.206 davon: KMU 143.954 140.895 Durch Immobilien besichert 501.626 506.495 davon: KMU 86.584 88.743 Ausgefallene Positionen 62.120 62.695 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 22.231 22.231 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 38.319 37.016 Beteiligungen 45.431 45.439 Sonstige Positionen 51.960 48.779 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 darunter: Wiederverbriefung 0 0 Gesamt 2.075.389 2.068.450 3 Der Durchschnittsbetrag bezieht sich auf das fusionierte Institut und ermittelt sich aus den Meldesalden des 3. und 4. Quartals 2017. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 9/39

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt Staaten oder Zentralbanken 18.114 15.162 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 22.291 0 0 Öffentliche Stellen 5.362 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 10.005 Internationale Organisationen 0 0 1.522 Institute 239.220 42.881 18.473 Unternehmen 274.906 60.133 9.114 Mengengeschäft 634.352 1.171 996 Durch Immobilien besichert 500.915 548 163 Ausgefallene Positionen 62.120 0 0 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 9.929 7.422 4.880 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 33.928 3.818 573 Beteiligungen 45.411 20 0 Sonstige Positionen 51.960 0 0 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 davon: Wiederverbriefung 0 0 0 Gesamt 1.898.509 131.155 45.725 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 10/39

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Privatkunden (Nicht-Selbstständige) Gesamt Gesamt Nicht-Privatkunden davon KMU davon Erbringung von Finanzdienstleistungen Staaten oder Zentralbanken 0 33.276 0 18.114 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 22.291 0 74 Öffentliche Stellen 0 5.362 0 5.284 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 10.005 0 10.005 Internationale Organisationen 0 1.522 0 1.522 Institute 0 300.575 0 300.575 Unternehmen 22.216 321.937 102.213 65.553 Mengengeschäft 444.191 192.328 143.954 1.205 Durch Immobilien besichert 367.936 133.690 86.584 8.033 Ausgefallene Positionen 14.941 47.179 37.802 0 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 22.231 0 22.231 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 38.319 0 36.689 Beteiligungen 0 45.431 0 44.441 Sonstige Positionen 238 51.722 0 51.662 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 0 darunter: Wiederverbriefungen 0 0 0 0 Gesamt 849.522 1.225.868 370.553 565.388 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 11/39

Nicht-Privatkunden davon Verarbeitendes Gewerbe Davon Grundstücks- u. Wohnungswesen Staaten oder Zentralbanken 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 0 Öffentliche Stellen 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 Institute 0 0 Unternehmen 74.905 65.060 Mengengeschäft 36.480 10.876 Durch Immobilien besichert 16.422 39.698 Ausgefallene Positionen 9.282 11.631 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 41 1.403 Beteiligungen 48 467 Sonstige Positionen 0 0 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 darunter: Wiederverbriefungen 0 0 Gesamt 137.178 129.135 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht- Privatkunden. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 12/39

Risikopositionen nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Staaten oder Zentralbanken 19.637 0 13.639 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 10.174 2.624 9.493 Öffentliche Stellen 52 5.284 26 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 10.005 0 Internationale Organisationen 0 1.522 0 Institute 116.307 106.750 77.519 Unternehmen 75.036 75.627 193.489 Mengengeschäft 189.837 64.353 382.329 Durch Immobilien besichert 19.250 50.108 432.267 Ausgefallene Positionen 10.754 6.253 45.113 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 12.274 9.957 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 0 0 37.212 1.068 39 Beteiligungen 0 11 45.421 Sonstige Positionen 51.960 0 0 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 davon: Wiederverbriefung 0 0 0 Gesamt 530.220 335.877 1.209.293 In der Spalte < 1 Jahr sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 13/39

Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 340f HGB in Höhe von 7.000 T. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. 4 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rück stellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Privatkunden 637 19.735 4.450 0-1.146 - - Firmen-kunden - davon aus Land- u. Forstwirtschaft - davon aus Metallerzeugung - davon aus Grundstücksund Wohnungswesen 602 62.366 22.047 1.455-5.133 - - 209 8.898 3.054 102-1.348 - - 0 6.971 6.060 371 47 - - 0 13.642 3.108 653-1.193 - - Summe 647 95 233 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Wesentliche geografische Gebieten Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Deutschland 1.239 82.101 26.497 1.455 EU 0 0 0 0 Nicht-EU 0 0 0 0 Summe 647 4 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 14/39

Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangs-bestand der Periode Auflösung Verbrauch Zuführungen in der Periode wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB 33.636 2.588 8.811 916 0 26.497 Rückstellungen 885 1.027 457 0 0 1.455 PWB 688 0 41 0 0 647 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's im Rating-Segment Governments, Moody's im Rating-Segment Staaten und supranationale Institutionen und Fitch im Rating-Segment Sovereigns und Supranationals nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in ) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 304.793 304.838 2 0 0 4 0 0 10 17.274 17.274 20 105.656 105.656 35 417.231 417.231 50 131.262 131.262 70 0 0 75 636.519 636.519 100 399.820 399.774 150 29.939 29.939 250 0 0 370 0 0 1250 1.714 1.714 Sonstiges 31.181 31.181 Abzug von den Eigenmitteln 0 0 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 15/39

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 16/39

Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers (in EUR) Aufschlüsselung nach Ländern: Allgemeine Kreditrisikopositionen / Risikopositionswert (SA) Allgemeine Kreditrisikopositionen / Risikopositionsw ert (IRB) Risikopositionen im Handelsbuch / Summe der Kauf- und Verkaufspositionen im Handelsbuch Risikopositionen im Handelsbuch / Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Verbriefungsrisikoposition / Risikopositionsw ert (SA) Verbriefungsrisikoposition / Risikopositionsw ert (IRB) Eigenmittelanforderungen / Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Eigenmittelanforderungen / Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Eigenmittelanforderungen / Davon: Verbriefungsrisikopositionen Eigenmittelanforderungen / Summe Gew ichtungen der Eigenmittelanforderungen 010 020 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Deutschland 1.346.875.770,43 70.931.655,04 70.931.655,04 93,43 0,000% Argentinien 5.635,57 338,13 338,13 0,00 Australien 9.122,73 6.376,07 6.376,07 0,01 0,000% Belgien 5.287.368,16 401.637,21 401.637,21 0,53 0,000% Brasilien 45,00 2,70 2,70 0,00 0,000% Chile 1.198,19 71,89 71,89 0,00 China, 6,89 0,41 0,41 0,00 Volksrepublik Dänemark 86.634,34 6.930,75 6.930,75 0,01 0,000% Frankreich 14.127.516,27 552.972,22 552.972,22 0,73 0,000% (einschl. Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Monaco, Re union, St. Pierre und Miquelon) Griechenland 5.348,98 320,94 320,94 0,00 0,000% Großbritannien 11.846.104,58 616.380,67 616.380,67 0,81 0,000% Insel Man 945.619,78 43.228,06 43.228,06 0,06 Irland 11.387,21 5.125,24 5.125,24 0,01 0,000% Italien 280.001,69 278.245,00 278.245,00 0,37 0,000% Kanada 15.274,50 916,47 916,47 0,00 Liechtenstein 328.971,77 19.738,31 19.738,31 0,03 Luxemburg 8.379.133,49 860.124,97 860.124,97 1,13 0,000% Mazedonien, ehem. jugosl. Republik 85,58 5,14 5,14 0,00 Mexiko 24,53 1,96 1,96 0,00 0,000% Niederlande 28.094.278,34 1.004.095,13 1.004.095,13 1,31 0,000% Norw egen 6.989.453,15 125.980,25 125.980,25 0,17 1,500% (einschl. Svalbard) Österreich 3.765.769,34 454.323,85 454.323,85 0,60 0,000% (einschl. Jungholz und Mittelberg) Paraguay 55,20 3,31 3,31 0,00 Polen 26.116,67 2.089,33 2.089,33 0,00 0,000% Rumänien 36,59 2,20 2,20 0,00 0,000% Russische 132,48 7,95 7,95 0,00 0,000% Föderation Schw eden 19.227,15 1.467,48 1.467,48 0,00 2,000% Schw eiz (einschl. 2.271.747,97 174.457,30 174.457,30 0,23 0,000% Büsingen) Singapur 120.532,82 120.269,00 120.269,00 0,16 0,000% Spanien (einschl. 48.020,52 3.840,31 3.840,31 0,01 0,000% Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla) Südafrika 229,87 13,79 13,79 0,00 0,000% Tschechische 155,45 9,33 9,33 0,00 0,500% Republik Türkei 134.944,82 134.944,82 134.944,82 0,18 0,000% Vereinigte 2.114,25 126,86 126,86 0,00 Arabische Emirate Vereinigte Staaten 5.391.092,76 169.120,20 169.120,20 0,22 0,000% Sum me 1.435.069.157,07 75.914.822,29 75.914.822,29 100,00 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag 1.072.077.183,19 EUR 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00253% 030 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 27.123,55 EUR Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 17/39

Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Risikoarten Eigenmittelanforderung () Fremdwährungsrisikoposition 936 Rohwarenrisikoposition 0 Handelsbuch-Risikopositionen 0 davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition 0 darunter: Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP 0 Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet) davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition 0 andere Marktpreisrisikopositionen 0 Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen 0 Summe 936 0 0 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 18/39

Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen Buchwert beizulegender Zeitwert Börsenwert 0 0 0 43.771 47.132 0 0 0 Die kumulierten Gewinne/Verluste aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen betrugen im Berichtszeitraum 0. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne/-verluste betragen 0. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 19/39

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Fristentransformation Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Ebenso würden fallende Zinsen zu einem rückläufigen Zinsüberschuss führen. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Messung des Zinsänderungsrisikos mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß den institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Wir planen mit einer weitgehend unveränderten Geschäftsstruktur. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: VR-Zinsszenario Standard 95% Konfidenzniveau Haltedauer in Handelstagen 1 Monat 3 Monate 6 Monate 1 Jahr Stützstellen / BP-Shifts 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre "Steigend" 1 +2 +2 +3 +5 +8 +9 +9 +9 +8 +8 +8 +8 +8 250 +123 +128 +126 +138 +141 +133 +124 +116 +108 +101 +95 +89 +85 "Fallend" 1-4 -3-5 -6-7 -8-8 -8-8 -8-8 -8-9 250-127 -131-131 -159-156 -152-167 -182-167 -156-149 -143-139 "Drehung steiler" 1-2 -2-2 -2-1 -1 +/-0 +/- 0 +2 +4 +5 +7 +9 250-74 -72-68 -60-45 -30-15 +/- 0 +13 +25 +38 +50 +63 "Drehung flacher" 1 +2 +2 +2 +1 +1 +1 +/-0 +/- 0-1 -3-4 -6-7 250 +56 +54 +51 +46 +34 +23 +11 +/- 0-22 -43-65 -86-108 VR-Zinsszenario Stress 100% Konfidenzniveau Haltedauer in Handelstagen 1 Monat 3 Monate 6 Monate 1 Jahr Stützstellen / BP-Shifts 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre "Steigend" 1 +43 +39 +18 +19 +23 +23 +18 +17 +17 +16 +16 +16 +16 250 +220 +223 +209 +231 +238 +234 +222 +209 +198 +199 +199 +199 +197 "Fallend" 1-42 -36-25 -17-19 -20-21 -20-20 -19-19 -19-18 250-127 -131-131 -159-156 -152-167 -182-196 -192-177 -169-170 "Drehung steiler" 1-36 -34-33 -29-22 -15-7 +/- 0 +5 +9 +14 +19 +24 250-127 -131-131 -128-96 -64-32 +/- 0 +38 +76 +115 +153 +191 "Drehung flacher" 1 +64 +62 +59 +52 +39 +26 +13 +/- 0-3 -7-10 -14-17 250 +207 +200 +189 +68 +126 +84 +42 +/- 0-26 -51-77 -103-128 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 20/39

Die höchsten negativen bzw. geringsten negativen Ertragsauswirkungen stellen sich in den Risiko-Szenarien wie folgt dar: Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge ( fallend ) Rückgang der Erträge ( Drehung flacher ) Summe 891 396 Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus auch barwertig gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß den institutsinternen Ablauffiktionen, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von +200 Basispunkten bzw. -200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts Erhöhung des Zinsbuchbarwerts Summe 48.470 13.401 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus quartalsweise gemessen. Hierbei werden eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 21/39

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 22/39

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts 182.158 1.529.709 Aktieninstrumente 9.353 9.275 73.639 72.664 Schuldtitel 48.000 61.853 244.639 234.965 Sonstige Vermögenswerte 0 50.298 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 0 0 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 126.137 194.993 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2017 betrug 10,49%. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 23/39

Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, Wertpapierleihegeschäften, Pensionsgeschäften, der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten, Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 1,66% leicht reduziert. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 24/39

Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.2017 Name des Unternehmens Anwendungsebene VR-Bank Ostalb eg Einzelinstitutsebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert () 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 1.742.473 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 0 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 46 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 76.552 EU- 6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 EU- 6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 7 Sonstige Anpassungen -25 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.819.322 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote 1 Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote 1.742.841 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -25 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 1.742.816 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 25/39

4 5 EU- 5a 6 7 Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0 10 11 12 13 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) EU- 14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 EU- 15a 16 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT- Risikopositionen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 332.594 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -256.042 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 76.552 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU- 19a EU- 19b (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen 0 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 174.183 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 1.819.368 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 9,57 EU- 23 EU- 24 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Vollständig eingeführt 0 46 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 26/39

Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote 1.742.795 EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs 0 EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 1.742.795 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 22.231 EU-5 EU-6 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 36.901 25.404 EU-7 Institute 300.385 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 487.396 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 409.565 EU- 10 EU- 11 EU- 12 Unternehmen 268.492 Ausgefallene Positionen 56.711 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 135.711 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2017 9,57%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote haben können, sind möglich: Änderungen in der Kernkapitalausstattung, Derivategeschäfte, Bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht, Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 27/39

Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) 1 Emittent VR-Bank Ostalb eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 53.419 9 Nennwert des Instruments 53.419 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 15 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag nein k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 28/39

Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.a. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a 20b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 35 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 29/39

Nachrangige Verbindlichkeiten (T2) 1 Emittent VR-Bank Ostalb eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 812 9 Nennwert des Instruments 813 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 2016 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 10 Jahre 14 15 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. ja Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 30/39

Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,5% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a 20b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes zwingend zwingend nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 35 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.a. Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Fälligkeitsstruktur Laufzeitband (Ausgabedatum) Zinssatz Laufzeitende Nominalbetrag Anrechenbarer Betrag 2011 2,70% 2018 1 0 2016 1,50% 2026 405 405 2017 1,50% 2027 407 407 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 31/39

t Genussrechte (T2) 1 Emittent VR-Bank Ostalb eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) Genussrechtskapital gem. Art. 63 CRR 0 9 Nennwert des Instruments 505 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 17.01.2011 05.06.2012 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2017 14 15 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. ja Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag (vorbehaltlich Herabsetzung) Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 32/39

Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,00 3,75% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a 20b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes teilweise diskretionär teilweise diskretionär nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bilanzverlust 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 35 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Guthabens (Wiederzuschreibung aus Jahresüberschuss) Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 33/39

II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 34/39

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 35/39

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 36/39

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 37/39

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 38/39

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) Seite 39/39