Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen. Das heißt: Netzwerk. Wie können die Menschen voneinander erfahren, sich kennen lernen und gegenseitig unterstützen Das heißt: Kooperation: Die Menschen sollen miteinander arbeiten. Nicht jeder Mensch kann alles gleich gut. Wir können uns helfen. Projektförderung zu allgemeinen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg Impulse sind Ideen und Vorschläge, die Menschen helfen sollen, die UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. In der UN-Behindertenrechtskonvention stehen die Regeln für Inklusion. Das Land Baden-Württemberg hilft dabei mit Geld.
A. Worum geht es? Die Landesregierung findet: Die UN-Konvention ist wichtig. Sie soll in Baden-Württemberg erfüllt werden. Dazu arbeitet die Landesregierung an einem Plan. Er heißt: Aktionsplan. Menschen mit Behinderungen sollen in Baden-Württemberg wie alle anderen Menschen leben und arbeiten. Das heißt: Inklusion. In dem Aktionsplan steht: Was müssen wir dabei beachten oder verändern. Alle Menschen müssen dabei helfen. Viele Menschen haben sich schon gute Gedanken gemacht. Einige haben Ihre Vorschläge zum Thema Wohnen und Arbeiten im Dezember 2012 aufgeschrieben. Das Papier heißt: Impulspapier Inklusion. Die Ideen und Vorschläge sollen nicht nur auf dem Papier stehen. Sie sollen ausprobiert werden. Das heißt: Projekt. Andere Menschen können von diesen Projekten lernen. Dann heißt es: Modell-Projekt. Das Sozialministerium hilft diesen Modell-Projekten mit Geld. Das heißt: Förderung. B. Wer bekommt eine Förderung? Alle Modell-Projekte können Geld bekommen. Sie müssen Ideen ausprobieren zum Thema: Arbeiten Wohnen Freizeit 1
Die Projekte sollen 3 Möglichkeiten ausprobieren: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen. Das heißt: Beteiligungskultur. Wie können die Menschen voneinander erfahren und sich kennen lernen. Das heißt: Netzwerk. Die Menschen sollen miteinander arbeiten. Nicht jeder Mensch kann alles gleich gut. Wir können uns helfen. Das heißt: Kooperation. Durch das Projekt sollen Menschen mit Behinderung zum Beispiel lernen: Ihre Rechte und Anliegen zu kennen. Und sie anderen Menschen zu erklären. Zum Beispiel im Turnverein. Oder im Gemeinderat. Oder dem Nachbarn. Alle Menschen sollen erfahren was Menschen mit Behinderung wichtig ist. Sich gegenseitig zu helfen. Und voneinander zu lernen. Menschen ohne Behinderung sollen zum Beispiel lernen: Menschen mit Behinderungen zuzuhören. Und sie respektvoll zu behandeln. Auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen einzugehen. In leichter Sprache zu sprechen und zu schreiben. Sonst können Menschen mit Behinderungen den Gemeinderat nicht verstehen. Oder den Vorsitzenden des Vereins. Oder den Nachbarn. Manche Menschen brauchen Blindenschrift. Oder einen Aufzug, weil sie im Rollstuhl sitzen. Es sollen neue Ideen ausprobiert werden. Was muss verändert werden, damit Menschen mit Behinderungen für sich selber sprechen können. Egal wo und mit wem. Dazu müssen alle Menschen mithelfen. Viele Menschen mit Behinderungen kennen andere Menschen mit Behinderungen: Aus dem Wohnheim. Oder der Werkstatt. Sie arbeiten oft schon gut zusammen: Sie helfen und beraten sich. Zum Beispiel im Werkstattrat. Oder im Heimbeirat. 2
Auch die Leitungen der Einrichtungen arbeiten oft gut zusammen. Leider ist die Zusammenarbeit mit Menschen ohne Behinderungen oft nicht so gut. Menschen ohne Behinderungen wissen oft nicht so viel über Menschen mit Behinderungen. Wie diese zum Beispiel ihre Freizeit verbringen wollen. Oder wie sie wohnen möchten. Das soll sich durch die Projekte ändern. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen sich kennenlernen. Sie sollen sich austauschen. Und voneinander lernen. C. Wer kann Geld bekommen? Es werden neue Projekte gefördert. Oder ein Projekt wird erweitert. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben. Die Förderung kann ab 01. Oktober 2014 beginnen. Das Ende der Förderung ist am 31. Dezember 2015. Für eine Förderung muss man sich bewerben. Darauf muss geachtet werden: Menschen mit und ohne Behinderung sollen sich das Projekt zusammen ausdenken. Sie sollen es zusammen ausprobieren. Und am Ende gemeinsam erzählen ob es geklappt hat. Andere sollen das Projekt nachmachen können Das Projekt soll auch ohne das Geld des Landes weitergehen Das Projekt muss nicht alles neu erfinden. Es können zum Beispiel Vereine die es schon gibt mitmachen Eine wichtige Person muss das Projekt gut finden. Zum Beispiel der Bürgermeister, der Pfarrer oder ein Politiker. 3
Das Projekt bekommt Geld für: Personal. Zum Beispiel eine Projektleiterin. Sachkosten. Zum Beispiel für die Raummiete. Oder Fahrtkosten. Sonstige Kosten. Zum Beispiel für einen Prospekt in dem das Projekt beschrieben wird. Jedes Projekt braucht einen genauen Plan. Und eigenes Geld. Das Land bezahlt nicht das ganze Projekt. Das Projekt muss mehr als 5.000 Euro kosten. Wer schon einen Zuschuss des Landes bekommt, darf sich nicht mehr bewerben. D. Wer kann sich bewerben? Es können sich viele verschiedene Gruppen bewerben. Zum Beispiel: Vereine. Der Turnverein. Oder der Verein der Bienenzüchter. Oder die Pfadfinder. Städte oder Gemeinden. Vielleicht hat der Bürgermeister selber eine gute Idee. Gruppen und Organisationen, die sich selbst vertreten. Oder sich für andere einsetzen. E. Was muss in die Bewerbung? Bis wann muss ich mich bewerben? Es gibt einen Bewerbungsbogen. Diesen müssen Sie ausfüllen. Der Finanzierungsplan. Darin steht alles über die Kosten. Das Schreiben der wichtigen Person. Das heißt: Referenz. Die Bewerbungs-Unterlagen finden Sie auf der Internet-Seite des Sozialministeriums: Menschen mit Behinderung/Förderung des Landes/Förderprogramm Impulse Inklusion. Sie müssen alle Bewerbungs-Unterlagen zur Post bringen und verschicken. Spätestens bis zum 02. Juli 2014. 4
Diese Adresse muss auf dem Brief stehen: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Projektförderung Impulse Inklusion Frau Monika Geiger Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Bei Fragen können Sie Monika Geiger auch anrufen: Tel: 0711/6375-396 Danach müssen Sie Ihre Bewerbungs-Unterlagen noch einmal als E-mail an Frau Geiger schicken. Die E-Mail-Adresse ist monika.geiger@kvjs.de. F. Wer entscheidet über die Bewerbung? Wahrscheinlich gibt es sehr viele Bewerbungen. Dann können nicht alle Projekte Geld bekommen. Deshalb gibt es einen Projekt-Ausschuss. Das Sozialministerium hat Menschen mit und ohne Behinderungen für den Ausschuss ausgesucht. Der Ausschuss wählt die Projekte aus und stellt sie vor. Das Sozialministerium entscheidet dann endgültig. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf das Geld vom Land. Die Entscheidung des Landes muss nicht erklärt werden. Der Kommunalverband Jugend und Soziales hilft dem Land. Er kümmert sich um die Projekte. Wenn die Förderung zu Ende geht, müssen alle Projekte einen Bericht schreiben. Sie müssen auch schreiben, für was sie das Geld verbraucht haben. Gute Projekte werden vom Sozialministerium veröffentlicht. Das heißt: Möglichst viele Menschen sollen von dem Projekt erfahren und lernen. 5