EXISTENZ-RENTE. Die zertifizierte Basis-Erwerbsabsicherung Ihr Einkommen, wenn arbeiten unmöglich ist lebenslang. Denken Sie an Ihre Zukunft?



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Transkript:

EXISTENZ-RENTE Die zertifizierte Basis-Erwerbsabsicherung Ihr Einkommen, wenn arbeiten unmöglich ist lebenslang. Denken Sie an Ihre Zukunft?

Was passiert, wenn arbeiten unmöglich ist? Erwerbsminderung Verschiedene Ursachen, gleiche Folgen! Wussten Sie, dass jeder vierte Beschäftigte in Deutschland vorzeitig aus seinem Beruf oder ganz aus dem Erwerbsleben ausscheidet? Warum? Weil das Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Und das oft schon in jungen Jahren. Gründe für Erwerbsminderungsrente Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenzugang 2012, Rentenversicherung in Zahlen 2013 Monatliches Netto-Einkommen: 599 Euro Erwerbsminderungsrente * : 0 Euro Existenz-Rente: 600 Euro Azubi im ersten Ausbildungsjahr, 18 Jahre 29,71 E uro 0,8 % 12,6 % 42,1 % 3 % 3,8 % 9,6 % 13,7 % 5,8 % 8,6 % Psychische Erkrankungen Nervensystem Bewegungsapparat Herz/Kreislauf Verdauungssystem / Stoffw echsel Atmungsorgane Krebs Urogenitalsyste m Sonstig e Was dann? Ohne regelmäßiges Einkommen kann die gesamte Lebensplanung durcheinandergeraten im schlimmsten Fall mit unterschätzten sozialen und finanziellen Folgen. Die gesetzliche Versorgung reicht nicht aus und private Rücklagen sind schnell aufgebraucht. Als gesetzlich Rentenversicherter haben Sie Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Aber nur, wenn Sie: Versicherungsfachwirtin, 30 Jahre aus gesundheitlichen Gründen kaum oder gar nicht mehr arbeiten können und eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben und drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegen können, und zwar in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Monatliches Netto-Einkommen: 1.818 Euro Erwerbsminderungsrente * : 771 Euro Existenz-Rente: 600 Euro 38,94 E uro * Aktuelle gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente (netto) ** Der monatliche Zahlbeitrag kann sich jährlich abhängig von der Überschussbeteiligung ändern, also vermindern oder erhöhen. 02

Was zahlt der Staat? Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente voraussichtlich sein wird, können Sie in Ihrer jährlichen Renteninformation nachlesen. Die Höhe der Rente unterscheidet sich von Fall zu Fall, denn sie hängt unter anderem vom bisherigen Einkommen, den Versicherungsjahren und dem Wohnort ab. Darüber hinaus sehen die gesetzlichen Regelungen eine abgestufte gesetzliche Erwerbsminderungsrente vor, die sich daran bemisst, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten können. Sie gleicht Ihren Einkommensverlust aus, wenn Sie noch begrenzt arbeiten können. In der Regel reichen die gesetzlichen Leistungen im Erwerbsminderungsfall nicht aus, um Existenzen zu sichern. Betrug doch die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Jahr 2012 gerade mal 607 Euro. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung (rund 10 %) bleibt nicht mehr viel zum Leben. Die gesetzliche Erwerbminderungsrente ist zu gering zum Leben. Beispiel: Büroangestellte, 30 Jahre Erwerbsfähigkeit Bruttoeinkommen 2.905 Euro Nettoeinkommen 1.818 Euro Weniger als 3 Stunden täglich Volle Erwerbsminderungsrente rd. 1.000 Euro 771 Euro netto Rentenanspruch Versorgungslücke Mit der Basis-Erwerbsabsicherung kurz Existenz-Rente können Sie jetzt diese Versorgungslücke zuverlässig schließen. 1.000 Euro Existenz-Rente schon für 63,78 Euro ** im Monat 03

Die Existenz-Rente gefördert und zertifiziert Die zertifizierte Basis-Erwerbsabsicherung der RheinLand Versicherungsgruppe Die Existenz-Rente unterstützt Sie im Fall einer vollen Erwerbsminderung mit einer konstanten, lebenslangen Rentenleistung, die sich durch erwirtschaftete Überschüsse weiter erhöht. Was ist daran das Besondere? Fast alle privaten Erwerbsunfähigkeitsrenten zahlen bei andauernder Erwerbsunfähigkeit bis zum vereinbarten Leistungsende längstens jedoch bis zum 67. Lebensjahr. Danach erhalten Sie nur noch Ihre gesetzliche Altersrente in einer ähnlichen Höhe wie zuvor die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Existenz-Rente erhalten Sie im Falle andauernder voller Erwerbsminderung Ihr Leben lang und zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente! Private Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung Gesetzliche Erwerbsminderungsrente Gesetzliche Altersrente Existenz-Rente Eintritt der Erwerbsunfähigkeit Ursprüngliches Ende der Berufstätigkeit/ Beginn der gesetzlichen Altersrente (i. d. R. Alter 67) Existenz-Absicherung Werden Sie bereits in jungen Jahren erwerbsunfähig, haben Sie wegen des fehlenden Einkommens kaum die Möglichkeit, eine ausreichende Altersvorsorge aus gesetzlicher und privater Rente aufzubauen. Deshalb ist die Versicherungsleistung der Existenz-Rente abhängig davon, wie alt Sie bei Beginn der vollen Erwerbsminderung sind. Vor Ihrem 55. Geburtstag entspricht sie der vereinbarten Rentenleistung. Danach wird eine verminderte Rente ausgezahlt, die aber in ihrer festgesetzten Höhe bis zum Lebensende gleich bleibt. Beispiel Werden Sie vor dem 55. Lebensjahr voll erwerbsunfähig, erhalten Sie lebenslang 100 % der versicherten Rente. Beginnt die Erwerbsunfähigkeit mit 56 Jahren, erhalten Sie lebenslang 40 % der versicherten Rente. ab 55. Lebensjahr lebenslang 50 % ab 58. Lebensjahr lebenslang 20 % ab 56. Lebensjahr lebenslang 40 % ab 59. Lebensjahr lebenslang 15 % ab 57. Lebensjahr lebenslang 30 % ab 60. Lebensjahr lebenslang 10 % Versicherungsdauer bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres. Beitragszahlung bis zum 62. Lebensjahr. 04

Das bietet nur die Existenz-Rente Staatlich gefördert Weil die Existenz-Rente als gesetzlich zertifizierte Basisrente-Erwerbsminderung nach 5a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) staatlich gefördert wird, können Sie die Beiträge bei der Steuererklärung als Sonderausgaben entsprechend absetzen. IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK Existenzabsicherung bei voller Erwerbsminderung Lebenslange Rentenzahlung bei voller Erwerbsminderung bis zu 1.500 Euro für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und bis zu 2.500 Euro für Selbstständige Leistung bereits bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit von mindestens 12 Monaten Rückwirkende Leistung bis 36 Monate ab Antragstellung Staatlich zertifiziert und gefördert durch steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge Leistung im Versicherungsfall ab Beginn des Folgemonats Beitragsfreistellung im Leistungsfall Ende der Beitragszahlung 5 Jahre vor Vertragsende Monatliches Netto-Einkommen: 2.169 Euro Erwerbsminderungsrente * : 0 Euro Existenz-Rente: 1.000 Euro Akustikmonteur, Existenzgründer, 33 Jahre 130,85 E uro Filialleiter im Lebensmitteleinzelhandel, 39 Jahre * Aktuelle gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente (netto) ** Der monatliche Zahlbeitrag kann sich jährlich abhängig von der Überschussbeteiligung ändern, also vermindern oder erhöhen. Monatliches Netto-Einkommen: 3.880 Euro Erwerbsminderungsrente * : 1.338 Euro Existenz-Rente: 1.400 Euro 119,03 E uro 05

Die Existenz-Rente unentbehrlich für jeden Friseurin, 32 Jahre Angestellte Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein reicht nicht aus. Je höher das Einkommen, desto wichtiger ist eine Kombination aus der Grundabsicherung mit der Existenz- Rente und passender Absicherung des Lebensstandards, z. B. durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Sicher sind Sie wie fast alle Berufstätigen auf Ihr regelmäßiges Einkommen angewiesen. Deshalb ist es wichtig, dieses Einkommen und damit den Lebensunterhalt ausreichend abzusichern. Mit der RheinLand Existenz-Rente ist das bedarfsgerecht möglich. Sie ermöglicht Ihnen, langfristige Zahlungsverpflichtungen, z. B. durch Immobilienerwerb, abgesichert einzugehen. * Aktuelle gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente (netto) ** Der monatliche Zahlbeitrag kann sich jährlich abhängig von der Überschussbeteiligung ändern, also vermindern oder erhöhen. Monatliches Netto-Einkommen: 1.097 Euro Erwerbsminderungsrente * : 498 Euro Existenz-Rente: 500 Euro 54,16 E uro Monatliches Netto-Einkommen: 3.059 Euro Dienstunfähigkeitsrente (netto): 1.488 Euro Existenz-Rente: 1.500 Euro Beamte Zu Anfang Ihrer Beamtenkarriere erhalten Sie unabhängig von Ihrer persönlichen Besoldungsstufe eine Mindestversorgung von 65 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 (ca. 1.488 Euro). Erst nach vielen Jahren wird diese Versorgung erhöht. Allerdings besteht auch mit dieser Absicherung eine Lücke zum vorherigen Nettoeinkommen. Daher empfehlen wir Ihnen die Rhein- Land Existenz-Rente! Mit ihr sichern Sie Ihren Lebensunterhalt bedarfsgerecht und Ihr Leben lang ab. Verwaltungsbeamter auf Lebenszeit, 30 Jahre 97,22 E uro 06

Selbstständiger Dachdeckermeister, 44 Jahre Monatliches Netto-Einkommen: 5.789 Euro Erwerbsminderungsrente * : 0 Euro Existenz-Rente: 2.500 Euro Industriemechanikerin, Berufseinsteiger, 22 Jahre 248,13 E uro Monatliches Netto-Einkommen: 1.485 Euro Erwerbsminderungsrente * : 531 Euro Existenz-Rente: 600 Euro 50,63 E uro Berufsanfänger und Azubis Sind Sie gerade in der Berufsausbildung, haben Sie im Regelfall nur dann Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ausgelöst wird. Werden Sie als Berufsanfänger erwerbsunfähig, müssen Sie, um eine gesetzliche Rente zu erhalten, die aktuelle Versicherungspflicht und zwölf Pflichtbeiträge innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen. Andernfalls erhalten Sie keine staatliche Leistung! Die RheinLand Existenz-Rente leistet sofort bei voller Erwerbsminderung ohne Einschränkungen, sogar bis 36 Monate rückwirkend. Selbstständige und Freiberufler ohne Schutz durch Versorgungswerke Sind Sie selbstständig, sind Sie grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auch als freiwillig Versicherter besitzen Sie keinen Rentenanspruch bei Erwerbsminderung. Es sei denn, Sie haben vor 1984 mindestens fünf Jahre ununterbrochen Beiträge entrichtet und können seitdem einen lückenlosen Versicherungsverlauf vorweisen. Vielleicht haben Sie bereits mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt. Diese deckt aber im Regelfall nur Teile des zur Verfügung stehenden Einkommens ab und zahlt längstens bis zum 67. Lebensjahr. Von der Leistung müssen Sie weiterhin Ihre private Altersvorsorge aufbauen, damit beim Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente ab 67 Jahren eine ausreichende Altersrente vorhanden ist. Darüber hinaus sind von Ihnen auch noch Beiträge zur privaten Krankenversicherung aufzubringen. Daher sind Sie ebenso wie Freiberufler ohne Schutz durch ein Versorgungswerk auf die private Vorsorge angewiesen. Unsere Empfehlung: die RheinLand Existenz-Rente! Sie zahlt Ihr Leben lang. 07

Die Existenz-Rente HIGHLIGHTS Lebenslange Rentenzahlung bei voller Erwerbsminderung Leistung ab Beginn des Folgemonats Leistung bereits bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit von mindestens 12 Monaten Rückwirkende Leistung bis 36 Monate ab Antragstellung Staatlich zertifiziert und gefördert DIE ZERTIFIZIERTE EXISTENZ-RENTE IST EINZIGARTIG AUF DEM DEUTSCHEN VERSICHERUNGSMARKT! staatlich gefördert Ihr RheinLand Ansprechpartner: VF 0146 05/2014 Risikoträger: Credit Life AG RheinLand Lebensversicherung AG RheinLandplatz, 41460 Neuss Telefon: 02131 290-0 www.rheinland-versicherungen.de