Freunde von Martinique und der Karibik in Baden-Württemberg e. V.

Ähnliche Dokumente
Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung vom

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg

Vereins-Satzung des Gemischten Chores movicanto e. V.

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung des Vereins. Ehrenamt für Worms e. V.

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.

Deutsch-Türkischer Verein zur Förderung des Behindertensports

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Förderverein Satzung

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf

(2) Der Kreisverband hat seinen Sitz in Dortmund und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund eingetragen.

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler

Satzung. Name und Sitz

Satzung des Gesangvereins Eintracht 1842 e.v. Rodheim v. d. Höhe

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Satzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005

Satzung des Bocholter Tauschring e. V.

BETIN GÜNES TURKISH CHAMBER ORCHESTRA E.V.

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Satzung. Neues Wohnen in Werne e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen: Neues Wohnen in Werne.

Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins. Förderverein der St. Peter & Paul Kirche zu Nottleben

Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Vereinszweck. (1) Der Verein führt den Namen Der Deutsch- Iranische Freundschaftsverein MEHR e.v.

Neue Schule Wolfsburg

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Satzung Ehemaligen-Chor der Realschule im Aurain e.v.

Förderverein historisches Seckenheim e.v. gegründet 2012 Vereinsregister Mannheim VR Steuernummer 37006/24311

Satzung. Freundes- und Förderkreis Deutsches Museum e.v. Ansprechpartnerin: Claudine Koschmieder

Satzung des Rehabilitationssportvereins (RehaSV) Wasungen

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung des. Name und Sitz. Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus Winzerverein Lantershofen e.v.

Satzung. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Satzung der SG Schlafapnoe e.v.

Satzung. 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit. des. Der Verein führt den Namen

Satzung des Vereins Alteisen.Training

Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v.

Satzung. 2 Zweck des Vereins

Vereinssatzung Stand Oktober 2011

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Sozialwerk Vorpommern e. V. Satzung

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.

Förderverein Schrotenschule e.v. (Satzung)

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

S A T Z U N G. 1 Name, Sitz

dry e. V. Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Satzung

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr

S A T Z U N G. des Vereins. Internationaler-Montessori-Kindergarten e. V. Name und Sitz

Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v.

Satzung des Bernhausen aktiv e. V.

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v.

Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. "

Satzung. des. gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung für den. Verein zur Förderung der Krebsberatung. in Duisburg und Umgebung

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.

Satzung des RV St. Georg Münster

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster

S a t z u n g s s c h r i f t

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Die folgende Satzung ersetzt die zuletzt gültige Vereinssatzung vom

Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen

Vereinssatzung: Förderkreis Fußballclub Bad Krozingen e.v.

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.

SATZUNG. FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BREMEN-ARSTEN e.v.

Förderverein Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt Euskirchen e. V. Erftstr Euskirchen. Satzung (in der Fassung vom

VEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER e.v. DARMSTADT

Die Deutsch-Französische Gesellschaft e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.

Satzung des JUG Saxony e.v.

satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service

Satzung. des. Handels- und Gewerbevereins Barmstedt e.v. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

Balfolk e.v. (3) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in München eingetragen.

VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG. Fassung vom Juni 2005

Satzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012

Transkript:

Freunde von Martinique und der Karibik in Baden-Württemberg e. V. Satzung vom 12.11.2003 gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 12.11.2003 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins 2 Vereinsziel 3 Mittelverwendung 4 Mitgliedschaft 5 Beendigung der Mitgliedschaft 6 Mitgliedsbeiträge 7 Pflichten der Mitglieder 8 Organe des Vereins 9 Die Mitgliederversammlung 10 Der Vorstand 11 Mitteilungen 12 Satzungsänderung. 13 Auflösung des Vereins 14 Gerichtstand 15 Inkrafttreten 1

1. Der Verein führt den Namen: 1 Name und Sitz des Vereins Freunde von Martinique und der Karibik in Baden-Württemberg e. V. 2. Der Sitz des Vereins ist Baden-Baden 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 2 Vereinsziel Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar humanistische Zwecke. Er fördert die Verbindung zwischen den Menschen von Martinique und der Karibik einerseits und Baden-Württemberg andererseits und zwar im kulturellen, sportlichen und künsterlischen Bereich. Darüber hinaus unterstützt er Studenten aus Martinique und der Karibik. Diese Vereinsziele werden erreicht durch Vorträge und Veranstaltungen in Baden-Württemberg, die auch Nichtmitgliedern offen stehen sollen. Begegnungen zwischen Menschen aus Martinique und der Karibik und aus Baden-Württemberg. Organisation und Veranstaltung von Treffen im kulturellen, sportlichen und künsterlischem Bereich. 3 Mittelverwendung 1. Die zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlichen Mittel werden aufgebracht: o durch Beiträge der Mitglieder o durch Spenden o durch Erträge aus dem Vereinsvermögen 2. Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 3. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. 4 Mitgliedschaft 1. Der Verein hat keine geschlossene Mitgliederzahl 2

2. Der Verein besteht aus aktiven, fördernden und Ehren-Mitgliedern. 1. Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person oder auch juristische Person werden. 3. Die Aufnahme ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Der Antrag soll den Namen, das Alter, den Beruf und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung bekannt zu geben. 5 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt er folgt durch eingeschriebene schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist zum Schluss des laufenden Kalenderjahres mit vierteljährlichen Frist wirksam. 2. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, das durch sein Verhalten den Verein schädigt oder seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger Mahnung länger als ein Jahr nicht nachkommt. Gegen den Ausschluss kann auf der nachfolgenden Mitgliederversammlung Einspruch erhoben werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Einspruch mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 6 Mitgliedsbeiträge 1. Mitgliedsbeiträge werden mittels Einzugsermächtigung erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestimmt. 2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragpflicht befreit. 7 Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder haben die Vereinsinteressen und zwecke zu unterstützen und zu vertreten. Organe des Vereins sind: a. die Mitgliederversammlung b. der Vorstand 8 Organe des Vereins 9 Die Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das Hauptorgan des Vereins. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten, insbesondere über - Beschlussfassung über Jahresbericht und Jahresabrechnung des Vorstands - Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters - Entlastung des Vorstands - Wahl des Vorstands 3

- Wahl von zwei Rechnungsprüfern auf die Dauer von 3 Jahren - Beiträge und Förderung für die Zwecke des Vereins - Genehmigung der Haushaltspläne - Mitgliedsbeiträge und Gebühren des Vereins - Ernennung von Ehrenmitgliedern - Änderung der Satzung - Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins 2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.. Der Vorstand beruft sie durch schriftliche Einladung unter Mitteilung der Tagesordnung ein. Die Einladung soll den Mitgliedern mindestens 2 Wochen vorher zugehen. Es gilt das Datum des Poststempels. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder mindestens ein Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe eine solche verlangen. 3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Über die Abstimmungsart entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Wahl des Vorstands erfolgt per Stimmzettel geheim. Die übrigen Wahlen können durch Zuruf oder Stimmzettel erfolgen 4. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann sie innerhalb von zwei Wochen mit der gleichen Tagesordnung als außerordentliche Mitgliederversammlung erneut schriftlich einberufen werden. Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 5. Alle Beschlüsse mit Ausnahme des Auflösungsbeschlusses und der Satzungsänderung werden mit einfacher Stimmemehrheit gefasst und durch den Schriftführer protokolliert. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und vom Schriftführer unterschrieben. 6. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder einschließlich der Ehrenmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 10 Der Vorstand 1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. 2. Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und den Beisitzern. Es können bis zu 5 Beisitzer gewählt werden. 1. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied je gemeinsam vertreten. Diese sind Vereins-Vorstand im Sinne des 26 BGB. 3. Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlzeit aus, so übernimmt auf Beschluss des Gesamt-Vorstandes eines der übrigen Mitglieder des 4

Vorstands aus den Beisitzern die Geschäfte des ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes. 4. Der Vorstand wird auf 3 Jahre gewählt. 1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden schriftlich oder mündlich einberufen werden. Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von Vorsitzendem, Stellvertreter und Schriftführer zu unterzeichnen. 11 Satzungsänderungen Eine Satzungsänderung kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitgliederversammlung beschlossen werden. 12 Auflösung des Vereins 1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Diese ist in diesem Fall nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ist diese Versammlung beschlussunfähig, so ist nach 2 Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Die Einladungen erfolgen gemäß 9 dieser Satzung und können miteinander verbunden werden. Auf die Folgen bei Auflösung des Vereins gem. 12 Abs.3 der Satzung ist in der Einladung jeweils hinzuweisen. 2. Ein Beschluss, der die Auflösung des Vereins zum Gegenstand hat, muß mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder gefaßt werden. 3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft, die dieses nur zu gemeinnützigen Zwecken verwenden darf.. Die Mitgliederversammlung bestimmt bei der Auflösung des Vereins diese Körperschaft. 13 Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Baden-Baden. 14 Inkrafttreten, Geschäftsordnung Die vorliegende Satzung ist in der Gründungsversammlung vom...2003 beschlossen worden. Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht des Vereinssitzes in Kraft. Der Vorstand kann zur vorliegenden Satzung eine Geschäftsordnung erlassen. 5

Baden-Baden, den...2003 6