Wichtige Hinweise zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer

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Transkript:

Wichtige Hinweise zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer Fachbereich Weiterbildungsprüfungen Die Ausbilder-Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. 1 Informationen zum schriftlichen Prüfungsteil: Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeiten Sie innerhalb von 180 Minuten fallbezogene Aufgaben aus den folgenden vier Handlungsfeldern: 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 3. Ausbildung durchführen 4. Ausbildung abschließen. Der Aufgabensatz besteht ausschließlich aus programmierten Aufgaben. Multiple-Choice-Aufgaben (Antwort-Wahlverfahren), Zuordnungsaufgaben, Reihenfolgeaufgaben und Freifeldaufgaben werden nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip bewertet. D. h. alle verlangten Antwortmöglichkeiten, Zuordnungen oder Reihenfolgen müssen korrekt angegeben werden. Für die schriftliche Prüfung sind folgende Hilfsmittel zugelassen: dokumentenechtes Schreibmaterial (z. B. handelsüblicher Kugelschreiber) Lineal netzunabhängiger, nichtkommunikationsfähiger Taschenrechner Gesetzestexte zur Berufsbildung, insbesondere Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Berufsbildungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz Bundesurlaubsgesetz Mutterschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Musterprüfungsordnungen Handwerksordnung Es dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten/-sammlungen verwendet werden (keine Kopien). Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen sind zulässig, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt. Darüber hinausgehende handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig und führen zu einer Bewertung mit ungenügend (0 Punkte) und somit zum Nichtbestehen der Prüfung. Weitere Hinweise zu den Hilfsmitteln finden Sie im Merkblatt Häufig gestellte Fragen zu den Hilfsmitteln und zulässigen Eintragungen. Dieses ist auf der Homepage der IHK Schwaben (www.schwaben.ihk.de) unter der Dokument-Nummer 73970 zum Download bereitgestellt. Stand: 05.12.2018 Seite 1 von 5 www.schwaben.ihk.de

2 Informationen zum praktischen Prüfungsteil: Der praktische Prüfungsteil besteht aus zwei Teilen. Zum Einen aus der Präsentation einer Ausbildungssituation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation (Dauer ca. 15 Minuten). Zum Anderen aus einem anschließenden Fachgespräch, in welchem Sie Ihre Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründen/erläutern (Dauer ca. 15 Minuten). Die gesamte Prüfungsdauer beträgt somit insgesamt höchstens 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls sämtliche zum Ablegen der Prüfung notwendige Unterlagen/ Materialien von Ihnen zur Prüfung mitgebracht werden müssen (z. B. selbst zu erstellende Präsentationsunterlagen etc.). Für die Darstellung Ihres Themas stehen Ihnen im Prüfungsraum eine Dokumentenkamera, ein Beamer bzw. Monitor, ein Flipchart sowie eine Metaplantafel zur Verfügung. Achtung: Für die Nutzung des Beamers/Monitors bringen Sie bitte Ihren eigenen Laptop mit, dieser wird nicht zur Verfügung gestellt. Folgende Anschlüsse sind vorhanden: HDMI, VGA. Für die Funktionsfähigkeit der mitgebrachten Präsentationsmittel ist der Prüfling selbst verantwortlich. Bei der Verwendung von zur Verfügung gestellten Präsentationsmitteln, z.b. Beamer, wird keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der Geräte übernommen. Wir empfehlen in jedem Fall, die Präsentation auch in Papierform mitzubringen. Falls Sie zusätzliches Arbeits- und Anschauungsmaterial einsetzen möchten, so ist dies von Ihnen mitzubringen (s. o.). Bitte achten Sie darauf, dass die organisatorische Vorbereitung Ihrer praktischen Durchführung oder Präsentation 5 Minuten nicht überschreiten darf, damit der Zeitplan der Prüfungen eingehalten werden kann. 2.1 Schriftlicher Entwurf der praktischen Durchführung oder Präsentation (Empfehlung) Zur Vorbereitung der praktischen Prüfung und als Leitfaden für Sie kann von Ihnen ein schriftlicher Entwurf ausgearbeitet werden; dieser schriftliche Entwurf geht allerdings nicht in die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung ein. Zur praktischen Prüfung können Sie das Formblatt Themenmeldebogen zum praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitbringen. Das genannte Formblatt liegt Ihren Anmeldeunterlagen bei. Dieses ist auch auf der Homepage der IHK Schwaben (www.schwaben.ihk.de) unter der Dokument-Nummer 73970 zum Download bereitgestellt. Hinweis für Prüfungs-Wiederholer: Wenn Sie den praktischen Prüfungsteil bereits abgelegt und nicht bestanden haben, wird Ihnen empfohlen, zur aktuellen Prüfung ein neues Thema vorzulegen. Stand: 05.12.2018 Seite 2 von 5 www.schwaben.ihk.de

2.2 Zeitplanung, Aufbau und Inhalt Für die Präsentation oder die Durchführung einer Ausbildungssituation stehen Ihnen 15 Minuten zur Verfügung. Bedenken Sie daher bei Ihrer Vorbereitung, sich auf solche Ausbildungsziele und -inhalte zu beschränken, die Sie innerhalb von 15 Minuten vermitteln können. Auch im Interesse der nachfolgenden Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer bitten wir Sie, Ihre Präsentation oder Ihre praktische Durchführung so anzulegen, dass Sie in der vorgesehenen Zeit fertig werden. Es kann sich negativ auf die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung auswirken, wenn Sie innerhalb der 15 Minuten nicht zum Ende gekommen sind. Gegebenenfalls wird Sie der Prüfungsausschuss nach 15 Minuten unterbrechen und das Fachgespräch beginnen. Wichtige Bewertungskriterien sind neben der Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation unter anderem folgende Aspekte: - Beschreibung der Ausbildungssituation - Lösungsansätze und deren Begründung - Zielorientierung - Didaktik/Methodik - Berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz - Visualisierung und kommunikative Kompetenz - geplante Form der Erfolgskontrolle Bei den Planungsüberlegungen zu oben genannten Punkten soll im Sinne zeitgemäßer Bildungsbemühungen selbstständiges Lernen und Handeln berücksichtigt werden. Stand: 05.12.2018 Seite 3 von 5 www.schwaben.ihk.de

3 Prüfungsablauf und Bestehensregeln Präsentation/praktische Durchführung einer Ausbildungssituation (max. 50 Punkte) Präsentation einer Ausbildungssituation: praktische Durchführung einer Ausbildungssituation: Die Präsentation gibt Ihnen Gelegenheit, eine von Ihnen geplante Ausbildungssituation vortragend vorzustellen. Der Prüfungsausschuss wird während Ihrer Darbietung grundsätzlich nicht aktiv werden, sondern ausschließlich eine Zuschauer- /Zuhörerfunktion wahrnehmen. In Ihrer Präsentation sollten daher neben den sprachlichen Komponenten, wie z. B. Verständlichkeit und Ausdruck, auch die zur Veranschaulichung vorgesehenen Medien und Materialien möglichst sinnvoll eingesetzt werden. Für die geplante Durchführung wird ein Mitglied des Prüfungsausschusses die Funktion der/des Auszubildenden übernehmen. Fachgespräch zur Präsentation oder zur praktischen Durchführung (max. 50 Punkte) Im Anschluss an die Präsentation oder Durchführung wird ein Fachgespräch von ca. 15 Minuten geführt. In diesem sollen Sie die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründen/erläutern. Hierbei sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die gewählte Situation in einen Gesamtzusammenhang einordnen und Ihre Vorgehensweise unter berufs- und arbeitspädagogischen Gesichtspunkten begründen können. Die Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche Prüfungsteil und der praktische Prüfungsteil jeweils mit mindestens ausreichend (= 50 Punkte) bewertet wurde. Wurde der schriftliche Prüfungsteil nicht bestanden, ist der praktische Prüfungsteil trotzdem zu absolvieren. Bitte nehmen Sie den Ihnen mitgeteilten Termin wahr. Der schriftliche Prüfungsteil kann grundsätzlich beim nächsten möglichen Termin wiederholt werden. Insgesamt kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis per Post, in dem die Ergebnisse des schriftlichen und des praktischen Prüfungsteils mit Punkten und Noten ausgewiesen sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unmittelbar nach der Prüfung keine Bescheinigungen o. ä. ausgehändigt werden können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Ausbilder-Eignungsprüfung! Stand: 05.12.2018 Seite 4 von 5 www.schwaben.ihk.de

A n h a n g Checkliste für die Ausbilder-Eignungsprüfung zum Abhaken 1. Schriftlicher Prüfungsteil gültiger Personalausweis oder Reisepass... O Einladungsschreiben zur Prüfung... O zulässige Hilfsmittel... O 2. Praktischer Prüfungsteil Themenmeldebogen zum praktischen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) (nach IHK Vorlage) vollständig ausgefüllt... O eigenhändig unterschrieben... O gültiger Personalausweis oder Reisepass... O Einladungsschreiben zur Prüfung... O eigenes Anschauungs- und Arbeitsmaterial... O Ansprechpartner: Markus Pressl Stettenstraße 1 + 3 86150 Augsburg Tel 0821 3162-321 Fax 0821 3162-244 markus.pressl@schwaben.ihk.de Stand: 05.12.2018 Seite 5 von 5 www.schwaben.ihk.de